Diplomat werden – Diplomatenanwärter müssen ein knüppelhartes Auswahlverfahren bestehen, bevor sie ihre Ausbildung im höheren Auswärtigen Dienst beim Auswärtigen Amt antreten dürfen. Diese Bedingungen sind zu erfüllen:
Hochschulstudium mit Masterabschluss (alle Fachrichtungen)Deutsche StaatsangehörigkeitEnglisch- und Französischkenntnisse (oder andere Fremdsprachenkenntnisse )Überdurchschnittliche intellektuelle LeistungsfähigkeitAusgeprägtes politisches VerständnisWiderstandsfähige Gesundheit und gesundheitliche Eignung („Tropentauglichkeit”)Uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft
Eine Altersgrenze gibt es für Bewerber nicht mehr. Auch eine zweite Staatsangehörigkeit neben der deutschen ist kein Ausschlusskriterium — im Gegenteil, ein Migrationshintergrund, gepaart mit entsprechenden Sprachkenntnissen, interkultureller Kompetenz und Landeswissen kann Vorteile bringen.
Was braucht man um ein Diplomat zu werden?
Im höheren Auswärtigen Dienst erwarten Sie interessante Perspektiven. Sie meistern anspruchsvolle Aufgaben aus dem breiten Aufgabenfeld der deutschen Außen- und Europapolitik, arbeiten mit interessanten Menschen zusammen und lernen nebenbei die Welt kennen.
- Als Teil des Auswärtigen Amts gestalten Sie deutsche Außenpolitik aktiv mit.
- Die Erwartungen sind hoch: Erfolgreiche Bewerber*innen bringen hervorragende intellektuelle Qualifikationen, überdurchschnittliche Fremdsprachenkenntnisse, ausgeprägte soziale und interkulturelle Kompetenz und eine robuste Verfassung mit.
Sie sind weltoffen, politisch denkend und haben Freude daran, Deutschland in der Welt zu vertreten. Darüber hinaus müssen die Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Es muss ein Hochschulstudium mindestens mit einem Master oder gleichwertigem Abschluss abgeschlossen sein.Sie müssen Deutsche*r im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sein (der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit neben der deutschen stellt in der Regel jedoch kein Hindernis dar).Es müssen mindestens sehr gute Kenntnisse in Englisch (vergleichbar Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) und in Französisch oder einer der folgenden Fremdsprachen : Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch oder Türkisch (jeweils entsprechend dem Niveau B2/C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie: Grundlagenkenntnisse in Französisch sind zwar Einstellungsvoraussetzung, nicht aber Voraussetzung für eine Bewerbung, Für den Fall, dass Sie Ihr Auswahlverfahren mit einer der anderen genannten Zweitsprachen mit Erfolg abschließen, müssen Sie vor Ihrer Einstellung noch einen Französisch-Grundlagentest absolvieren. Sie müssen über überdurchschnittliche intellektuelle Leistungsfähigkeit und ausgeprägtes politisches Verständnis verfügen.Sie benötigen eine widerstandsfähige Gesundheit und müssen Ihre gesundheitliche Eignung („Tropentauglichkeit”) durch eine ärztliche Untersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts feststellen lassen.Sie müssen sich nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens und vor Beginn des Vorbereitungsdienstes einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) unterziehen. Diese schließt ggf. auch Ihre*n Partner*in mit ein. Den Text des SÜG finden Sie hier. Es muss Ihre Bereitschaft zur Dienstleistung sowohl im Auswärtigen Amt in Berlin und Bonn, als auch an jeder anderen deutschen Auslandsvertretung („uneingeschränkte weltweite Versetzungsbereitschaft”) gegeben sein.
Das Auswärtige Amt wirbt um Bewerber*innen aller Studienrichtungen und Berufserfahrungen. Besonderer Bedarf besteht an Volljurist*innen und Volkswirt*innen. Das Auswärtige Amt hat daneben auch Interesse an Bewerber*innen mit den für die Außenpolitik relevanten Sprachkenntnissen und Kenntnissen über andere Kulturen.
- Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.
- Die Vielfalt unserer Gesellschaft soll sich auch im öffentlichen Dienst widerspiegeln.
- Das Auswärtige Amt möchte den Anteil von Frauen in den Bereichen erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind.
- Frauen werden daher ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.
Sie werden bei gleicher Qualifikation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt. Das Auswärtige Amt berücksichtigt schwerbehinderte Bewerber*innen bei gleicher Eignung vorrangig und verweist auf die gesetzlichen Vorgaben des SGB IX.
Wie viel verdient man als ein Diplomat?
Brutto Gehalt als Diplomat –
Beruf | Diplomat/ Diplomatin |
Monatliches Bruttogehalt | 4.960,49€ |
Jährliches Bruttogehalt | 59.525,87€ |
Ein Diplomat verdient brutto im Jahr 59.525,87€, im Monat 4.960,49€ und in einer Stunde 29,35€ durchschnittlich. Diese Gehaltsangaben stammen aus unserer Gehaltsdatenbank, basierend auf den Besuchereinträgen. Inhaltsverzeichnis:
- Wie viel verdient ein Diplomat?
- Diplomat Ausbildung
- Diplomat Beamtenbesoldung
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Was darf ein Diplomat nicht?
Befreiung von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates – Nach Art.31 WÜD genießt der Diplomat uneingeschränkt Immunität von der Strafgerichtsbarkeit des Empfangsstaates. Gegen einen Diplomaten darf in keinem Fall ein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden.
- Er darf nicht zu einem Gerichtstermin geladen werden, ausgenommen zur Klärung seines Diplomatenstatus, wenn eine Klärung anders nicht möglich ist.
- Ob die Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist, in Ausübung des Dienstes oder während der Freizeit begangen wurde, ist unerheblich.
- Gleichwohl ergangene Urteile sind nichtig,
Auch von der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie von hiermit in Zusammenhang stehenden Vollstreckungsmaßnahmen genießt der Diplomat grundsätzlich Immunität; es gibt aber einige Ausnahmen (Art.31 Abs.1 WÜD). Keine Befreiung von der Gerichtsbarkeit besteht
- bei dinglichen Klagen in Bezug auf privates unbewegliches Vermögen (z.B. eines dem Diplomaten gehörenden Grundstücks, nicht jedoch einer von ihm angemieteten Wohnung), es sei denn, dass der Diplomat dieses im Auftrag des Entsendestaats für die Zwecke der Mission im Besitz hat,
- bei Klagen in Nachlasssachen, in denen der Diplomat als Testamentsvollstrecker, Verwalter, Erbe oder Vermächtnisnehmer in privater Eigenschaft und nicht als Vertreter des Entsendestaats beteiligt ist und
- bei Klagen im Zusammenhang mit einem freien Beruf oder einer gewerblichen Tätigkeit, die der Diplomat im Empfangsstaat neben seiner amtlichen Tätigkeit ausübt (die ihm aber nach Art.42 WÜD untersagt ist). Darunter fallen Geschäfte, die nicht alltäglich sind wie das Spekulieren an der Börse oder die Beteiligung an einem insolventen Unternehmen.
Ergehen in solchen Fällen Urteile, darf in das Vermögen des Diplomaten vollstreckt werden, das sich außerhalb der Privatwohnung befindet, z.B. in Bankkonten. Die Immunität von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates hindert einen Diplomaten nicht, freiwillig die Gerichte des Empfangsstaates in Anspruch zu nehmen, z.B., wenn er sich um die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bemüht oder wenn er Sozialhilfe beantragt, weil Gehaltszahlungen des Entsendestaates ausbleiben.
Strengt ein Diplomat ein Gerichtsverfahren an, so kann er sich zudem in Bezug auf eine Widerklage, die mit der Hauptklage in unmittelbarem Zusammenhang steht, nicht auf die Immunität von der Gerichtsbarkeit berufen ( Art.32 Abs.3 WÜD, Art.45 Abs.3 WÜK). Der Diplomat hat ein gerichtliches Zeugnisverweigerungsrecht in dienstlichen wie auch in allen privaten Angelegenheiten (Art.31 Abs.2 WÜD).
Nur der Entsendestaat kann auf das Zeugnisverweigerungsrecht verzichten (Art.32 Abs.1 WÜD).
Wie viele Diplomaten gibt es in Deutschland?
Stellung und Aufgabe – Sollte der Botschafter abwesend, krank oder nicht vorhanden sein (durch Ableben, Abzug oder Nichtbenennung), ist sein Ständiger Vertreter höchster Diplomat im Gastland. Jener ist für gewöhnlich der ranghöchste Mitarbeiter im Stab der jeweiligen Botschaft unterhalb des Missionschefs.
Dieser Ständige Vertreter ist für die entsprechende Zeit Geschäftsträger (franz. Chargé d’affaires) der diplomatischen Angelegenheiten zwischen Gast- und Herkunftsland. Gesandte (lat. legati) sind Diplomaten, die vom Rang her mit einem Botschafter ähnlich stehen, allerdings keine Botschaft mit Amtsbezirk verwalten und für gewöhnlich keine Konsulartätigkeiten erledigen.
Den Amtsbezirken eines Botschafters sind bei Notwendigkeit (General-) Konsulate untergeordnet. Die Bundesrepublik Deutschland unterscheidet hierbei zwischen Generalkonsuln, Konsuln und Honorarkonsuln. Generalkonsuln und Konsuln sind deutsche Beamte, die einem Generalkonsulat bzw.
einem Konsulat vorstehen. Honorarkonsuln sind Ehrenbeamte, besitzen meist die Nationalität des Gastlandes und sind befugt, konsularische Amtshandlungen auszuüben. Weltweit arbeiten (Stand November 2021) 327 Honorargeneralkonsuln und Honorarkonsuln für die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält derzeit diplomatische Beziehungen zu 195 Staaten und unterhält dabei 226 Auslandsvertretungen.
Hiervon sind 152 Vertretungen Botschaften, 53 Generalkonsulate, 7 Konsulate, 12 Multilaterale Vertretungen sowie ein Vertretungsbüro und ein Deutsches Institut (Stand: November 2021). Botschafter können durch Mehrfachakkreditierung mehreren Staaten gleichzeitig zugeordnet werden.
Wo bewirbt man sich als Diplomat?
Der Auswärtige Dienst: Ein Team — weltweit Das Auswärtige Amt ist kein gewöhnlicher Arbeitgeber: Der überwiegende Teil seiner Beschäftigten befindet sich ihr gesamtes Berufsleben lang in der Rotation zwischen dem Auswärtigen Amt in Berlin und Bonn und den deutschen Botschaften und Generalkonsulaten im Ausland.
Hat man als Diplomat Urlaub?
Den Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten steht beim nächsten Gipfel am 22. Mai in Brüssel ein eisiger Empfang bevor. Die EU-Beamten drohen ihnen weiter mit Streik, weil sie mehr arbeiten und weniger verdienen sollen. Dabei leben die Eurokraten in Sachen Arbeitszeit und Urlaub im Schlaraffenland – sie können mehr als die Hälfte des Jahres frei machen! Der Urlaubs- und Freizeit-Wahnsinn Brüssel – diese Ansprüche haben die rund 46 000 Eurokraten: ► Jahresurlaub: Laut EU-Beamten-Statut stehen den Beschäftigten je nach Alter 24 bis 30 Tage Urlaub zu.
- Reisetage: Der Urlaub verlängert sich je nach Herkunftsort des Beamten: Wer nur 50 Kilometer von Brüssel weg wohnt, bekommt einen Tag zusätzlich.
- Ab 2000 Kilometer Entfernung sind es sechs Tage.
- Ursprünglich waren diese Tage dazu gedacht, damit EU-Beamte aus fernen Mitgliedsländern einmal im Jahr mit dem Zug in die Heimat reisen konnten.
Heute ist jeder Ort in der EU innerhalb eines Tages per Flugzeug erreichbar. Die Reisetage gibt es trotzdem noch. ► Extra-Urlaub: EU-Beamte, die in Ländern außerhalb der EU arbeiten (z.B. EU-Diplomaten) bekommen Extra-Urlaub. Ihr normaler Urlaubsanspruch beträgt zwischen 53 und 59 Tagen.
- Je nach Einsatz-Land kommt ein Aufschlag hinzu. Wer z.B.
- In Sri Lanka arbeitet, bekommt weitere zehn Tage Urlaub.
- Schließtage: Die EU-Behörden schließen mehrmals im Jahr komplett, ohne dass dafür Urlaub genommen werden muss.
- So ist z.B. vom 24.
- Dezember bis 2.
- Januar ebenso frei wie am Gründonnerstag, am Europatag (9.
Mai) und dem Tag danach. Allein dieses Jahr enthält der EU-Kalender 17 sogenannte Schließtage – davon sind sieben keine traditionellen Feiertage. Inge Gräßle, Haushaltskontrolleurin im EU-Parlament (CDU): „Jeder freie Tag kostet die EU 17 Millionen Euro.” ► Überstunden-Ausgleich: Offiziell gilt in den EU-Institutionen die 37,5 Stunden-Woche.
Die EU-Mitgliedsländer und die Kommission wollen die Arbeitszeit aber auf 40 Stunden anheben. Überstunden können angesammelt und als sogenannte „Flexi-Time” abgenommen werden – bis zu zwei freie Tage pro Monat. Das macht bis zu 24 zusätzliche Urlaubstage. Allein 2010 fielen bei den EU-Institutionen 90 000 freie Tage an.
Das entspricht rund 400 Stellen. ► Sonderurlaub: Bei besonderen Anlässen profitieren die Eurokraten von sehr großzügigen Dienstbefreiungen: vier Tage bei der eigenen Hochzeit, zwei Tage für den Umzug, drei Tage bei einer schweren Erkrankung des Ehepartners, zwei Tage für die Eheschließung eines Kindes, zehn Tage für die Geburt eines Kindes.
Weiterbildungsurlaub: EU-Beamten machten im Jahr 2010 laut EU-Rechnungshof 6,9 Tage frei für Weiterbildungskurse und vier Tage für informelle Weiterbildungsmaßnahmen. ► Krankheit: Im Schnitt sind die EU-Beamten 14 Tage im Jahr krank. Die gesamte Rechnung eines älteren EU-Beamten z.B. aus Sizilien beläuft sich damit auf rund 77 Tage (30 Tage Jahresurlaub, 6 Reisetage, 7 Schließtage, 24 Tage Flexi-Time, 10 Tage Weiterbildung).
Würde er außerhalb der EU arbeiten oder bekäme seine Frau ein Kind, wären es locker bis zu 100 Tage. Rechnet man die 52 Samstage und 52 Sonntage dazu, ist ein EU-Beamter mehr als 200 von 365 Tage nicht im Dienst. EU-Haushaltskontrolleurin Gräßle: „Wenn man einen effizienten öffentliche Dienst in der EU will, dann darf es nicht so viele Abwesenheiten geben.” Pieter Cleppe von der EU-kritischen Denkfabrik „openeurope”: „Es ist kein Wunder, dass die Öffentlichkeit ein immer stärkeres Missverhältnis zwischen dem wahrnimmt, was die EU sagt und was sie tut.
Warum sind Diplomaten unantastbar?
– Die Person des Diplomaten ist unverletzlich. Er unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art. Der Empfangsstaat behandelt ihn mit gebührender Achtung und trifft alle geeigneten Maßnahmen, um jeden Angriff auf seine Person, seine Freiheit oder seine Würde zu verhindern.
Das WÜD sieht daneben noch weitere Vorrechte, wie zum Beispiel eine Befreiung von bestimmten Steuern oder der Sozialversicherungspflicht, vor. Einkommenssteuern und Ähnliches fallen stattdessen in der Regel im Heimatstaat des Diplomaten bzw. der Diplomatin an. Gebühren und Abgaben für Dienstleistungen wie z.B.
die Müllabfuhr sind jedoch auch von Diplomatinnen und Diplomaten zu zahlen.
Was macht man als Diplomat?
Was macht man als Diplomat*in? Aufgaben, Anforderungen und aktuelle Jobs Als österreichische Diplomat*in ist man im Höheren auswärtigen Dienst beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres beschäftigt. Man übernimmt die Aufgabe, bestehende Beziehungen zu anderen Staaten zu pflegen bzw.
Was verdient ein deutscher Diplomat im Ausland?
Gehalt: Wie viel verdient ein Botschafter? – Deutsche Botschafter:innen sind in die Besoldungsgruppen A15, A16 und B9 einsortiert. Damit verdienen sie zwischen 5.700 und 12.400 Euro im Monat. Dazu kommen noch je nach Einsatzland Auslandszuschläge,
Wie viele Leute bewerben sich als Diplomat?
Vor der Information steht die Kontrolle. Nur wer sich für die Veranstaltung angemeldet hat, darf das Auswärtige Amt an der Adenauerallee in Bonn an diesem Nachmittag betreten. Am ersten Kontrollpunkt fragen Sicherheitsbeamte den Namen ab und vergleichen ihn mit der Liste der Teilnehmer.
Im Gebäude folgen die Taschenkontrolle und anschließend der Metalldetektor. Getränkeflaschen bleiben draußen.140 junge Leute wollen direkt an der Quelle erfahren, was es mit dem Beruf des Diplomaten genau auf sich hat, und wie man einer wird. “Diplomatie als Beruf” heißt die Infoveranstaltung des “AA”, wie Kenner sagen.
Jonathan Pungel hat noch nicht mal das Abi in der Tasche, aber den Botschafter-Job findet der 18-Jährige durchaus jetzt schon interessant. Vor dem kleinen, nüchternen Saal im ersten Stock, in dem zwei Vertreter der Akademie Auswärtiger Dienst durch die Veranstaltung führen, sammeln sich 30-Jährige im Anzug und 18-Jährige in Turnschuhen und Kapuzenpulli um Tische mit Infobroschüren, Flyern und Stressbällen.
Einen Dresscode gibt es nicht. Alle drei Jahre umziehen Dass Diplomatie eher ein Lebensweg als ein Beruf ist, wird Jonathan Pungel bereits nach dem ersten Informationsblock klar. Bei Kaffee und Kuchen in der Lobby wägt er in einer kurzen Pause Vor- und Nachteile ab. Diplomat sein, das haben die Referenten direkt deutlich gemacht, heißt auch: etwa alle drei Jahre in ein anderes Land ziehen, ständig die Aufgabengebiete wechseln, bereit sein, die Meinung des Ministeriums zu vertreten – auch wenn sie stark von der eigenen abweicht.
“Das ist schon eine große Entscheidung”, sagt Pungel. “Wir haben unser Leben ja noch nicht einmal angefangen. Da schon zu wissen, dass man für den Rest seines Lebens immer den Ort wechseln möchte, ist schwierig. Andererseits klingt es toll, nicht immer nur eine Sache machen zu müssen.” Viktorija Goldberg gesellt sich mit einer Tasse Kaffee zu Pungel an den Tisch.
Sie ist auf ihrem Lebensweg schon einen Schritt weiter als der Schüler. Die 26-Jährige hat ihr Studium der Politikwissenschaft fast abgeschlossen. Im April will sie sich beim Auswärtigen Amt bewerben. Über den Job hat sie schon einiges gelesen. Sie ist hier, um “auch mal von Diplomaten selbst zu hören, wie der Beruf so ist.” Auch Ältere können sich bewerben Die Konkurrenz, die im April auf Goldberg wartet, ist riesig.
Rund 2000 Deutsche bewerben sich im Schnitt jedes Jahr auf eine Stelle im höheren Auswärtigen Dienst. Nach der Ausbildung wartet ein Job in einer der 227 Auslandsvertretungen, die Deutschland weltweit unterhält, auf sie. Dabei liegt die erste Hürde für Bewerber niedrig: Vorausgesetzt sind lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit und ein Master oder äquivalenter Abschluss.
- Fach und Noten spielen keine Rolle.
- Auch eine Altersbeschränkung gibt es nicht, 20-Jährige können sich ebenso bewerben wie 45-Jährige.
- Als nächster Schritt folgt ein monatelanges Aussiebverfahren.
- Ein Onlinetest prüft zunächst numerische und verbale Verarbeitungskompetenzen.
- Danach ist schon etwa die Hälfte der Bewerber raus.
In der nächsten Runde folgt eine schriftlichen Prüfung: Sprachtests in Englisch und einer weiteren Fremdsprache, eine politische Analyse, Fragen zu Allgemeinwissen, Wirtschaft, Recht, Geschichte und Politik und ein psychologischer Test. Wer diese Phase übersteht, darf sich persönlich vorstellen.
- Auf die Top-Kandidaten warten dann Gespräche mit dem Auswahlausschuss und einem Psychologen, ein Rollenspiel, eine Gruppenaufgabe und ein Kurzvortrag.
- Ein paar Dutzend bleiben übrig Am Ende bleiben 40 bis 50 Kandidaten übrig, die einen der Ausbildungsplätze erhalten – sofern sie den Gesundheitscheck und die Sicherheitsprüfung durch den Verfassungsschutz bestehen.
Viktorija Goldberg hat Respekt vor den Prüfungen, aber vor allem vor dem, was danach kommt. “Gerade für junge Frauen ist es sicher schwierig. Schließlich möchten viele ja auch eine Partnerschaft führen oder eine Familie gründen.” Petra Gebauer, Verantwortliche für das Auswahlverfahren, kennt diese Sorgen.
- Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist über die Jahre für Bewerber immer wichtiger geworden.” Gerade Partnern von Diplomaten verlangt der Beruf viel ab: Sie können selbst kaum einer geregelten Arbeit nachgehen.
- Ein Wunder also, dass der private Aspekt die Interessenten beim Informationstag umtreibt: “Bleibt denn da noch Zeit zum Leben?”, “Unterstützt das Auswärtige Amt Partner und Familie?”, “Werde ich gezwungen, in ein bestimmtes Land zu gehen?”.
Referent Kai Baldow beruhigt: Natürlich bleibe Zeit zum Leben, das Ministerium helfe, wo es kann, und: “Niemand wird dazu gezwungen, nach Kabul zu ziehen. Die grundsätzliche Bereitschaft zu Einsätzen überall auf der Welt ist aber die Grundlage.” Diplomat sein heißt vor allem: weltoffen und flexibel sein – beim Wohnort, bei der Lebensplanung und den Interessen.
- Auch wer fünf Jahre Chinesisch und Politik studiert hat, muss vielleicht drei Jahre als Pressereferent nach Helsinki oder sich in Riad mit dem Thema Umwelt befassen.
- Jonathan Pungel sieht die Sache entspannt.
- Erstmal das Studium.
- Und bis ich damit fertig bin, gibt es ja noch zig andere Wege, fremde Kulturen kennenzulernen.” Infos: Der nächste Bewerbertag für den höheren Auswärtigen Dienst findet am 21.
Februar in Berlin statt. Informationen und Anmeldung unter http://diplo.de/bewerbertage Der nächste Bewerbungszeitraum für das Auswahlverfahren 2017/18 läuft vom 18. April bis zum 31. Mai.
Kann ein Diplomat morden?
Wie weit geht die diplomatische Immunität? – Art.31 WÜD sieht einen umfassenden Schutz und die Befreiung des Diplomaten von der gesamten Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates vor. Die diplomatische Immunität erstreckt sich daher sowohl auf strafrechtliche Verfolgung als auch auf zivilrechtliche oder verwaltungsrechtliche Klagen,
Dingliche Klagen, wenn sie sich auf private Grundstücke im Empfangsstaat beziehen und nicht für Zwecke der diplomatischen Mission im Besitz des Diplomaten sind; Klagen in Nachlasssachen, wenn der Diplomat in privater Eigenschaft (etwa als Erbe) und nicht als Vertreter des Entsendestaats beteiligt ist; Klagen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit oder der Ausübung eines freien Berufs, wenn der Diplomat ihr in privater Eigenschaft neben seiner amtlichen Tätigkeit im Empfangsstaat nachgeht.
Neben der Freistellung von der Gerichtsbarkeit steht dem Diplomaten ein generelles zu (vgl. Art.31 Abs.2 WÜD) und etwaige Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn sind nur dann zulässig, wenn sie im Zusammenhang mit den oben genannten Klagen erfolgen und dabei nicht die Unverletzlichkeit der Person des Diplomaten oder seiner Wohnung beeinträchtigt wird.
- Die Unverletzlichkeit des Diplomaten schützt diesen gem.
- Art.29 WÜD zusätzlich vor hoheitlichen Maßnahmen, insbesondere durch die Polizei.
- So unterliegt der Diplomat ausweislich des Wortlauts „keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art” und der Empfangsstaat ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Angriffe auf seine Person, Freiheit oder Würde zu verhindern.
Die Immunität des Diplomaten von der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaats befreit ihn ausdrücklich nicht von der Gerichtsbarkeit seines Heimatstaats (vgl. Art.31 Abs.4 WÜD), dessen Hoheitsgewalt er weiterhin unterliegt. Ferner stellt Art.41 Abs.1 WÜD klar, dass auch Diplomaten die Gesetze des Empfangsstaates zu beachten haben.
- Daraus folgt, dass Diplomaten natürlich keine Gesetze brechen dürfen.
- Tun sie es dennoch, sind sie allerdings vor den rechtlichen Konsequenzen geschützt,
- Fährt ein Diplomat also beispielsweise zu schnell, muss er ein zahlen.
- Tut er dies nicht, kann die Zahlung jedoch nicht gerichtlich eingeklagt werden.
JuraForum.de-Tipp: Diese Grundsätze gelten selbst für Tötungsdelikte. So darf ein Diplomat oder dessen Familienangehöriger natürlich keinen im Gastland begehen (er hat also gerade keine „Lizenz zum Töten”). Er kann jedoch nicht im Empfangsstaat wegen Mordes angeklagt werden.
Wie viele Diplomaten gibt es in Deutschland?
Stellung und Aufgabe – Sollte der Botschafter abwesend, krank oder nicht vorhanden sein (durch Ableben, Abzug oder Nichtbenennung), ist sein Ständiger Vertreter höchster Diplomat im Gastland. Jener ist für gewöhnlich der ranghöchste Mitarbeiter im Stab der jeweiligen Botschaft unterhalb des Missionschefs.
- Dieser Ständige Vertreter ist für die entsprechende Zeit Geschäftsträger (franz.
- Chargé d’affaires) der diplomatischen Angelegenheiten zwischen Gast- und Herkunftsland.
- Gesandte (lat.
- Legati) sind Diplomaten, die vom Rang her mit einem Botschafter ähnlich stehen, allerdings keine Botschaft mit Amtsbezirk verwalten und für gewöhnlich keine Konsulartätigkeiten erledigen.
Den Amtsbezirken eines Botschafters sind bei Notwendigkeit (General-) Konsulate untergeordnet. Die Bundesrepublik Deutschland unterscheidet hierbei zwischen Generalkonsuln, Konsuln und Honorarkonsuln. Generalkonsuln und Konsuln sind deutsche Beamte, die einem Generalkonsulat bzw.
- Einem Konsulat vorstehen.
- Honorarkonsuln sind Ehrenbeamte, besitzen meist die Nationalität des Gastlandes und sind befugt, konsularische Amtshandlungen auszuüben.
- Weltweit arbeiten (Stand November 2021) 327 Honorargeneralkonsuln und Honorarkonsuln für die Bundesrepublik Deutschland.
- Die Bundesrepublik Deutschland unterhält derzeit diplomatische Beziehungen zu 195 Staaten und unterhält dabei 226 Auslandsvertretungen.
Hiervon sind 152 Vertretungen Botschaften, 53 Generalkonsulate, 7 Konsulate, 12 Multilaterale Vertretungen sowie ein Vertretungsbüro und ein Deutsches Institut (Stand: November 2021). Botschafter können durch Mehrfachakkreditierung mehreren Staaten gleichzeitig zugeordnet werden.
Kann ein Diplomat alles machen?
– Die Person des Diplomaten ist unverletzlich. Er unterliegt keiner Festnahme oder Haft irgendwelcher Art. Der Empfangsstaat behandelt ihn mit gebührender Achtung und trifft alle geeigneten Maßnahmen, um jeden Angriff auf seine Person, seine Freiheit oder seine Würde zu verhindern.
- Das WÜD sieht daneben noch weitere Vorrechte, wie zum Beispiel eine Befreiung von bestimmten Steuern oder der Sozialversicherungspflicht, vor.
- Einkommenssteuern und Ähnliches fallen stattdessen in der Regel im Heimatstaat des Diplomaten bzw.
- Der Diplomatin an.
- Gebühren und Abgaben für Dienstleistungen wie z.B.
die Müllabfuhr sind jedoch auch von Diplomatinnen und Diplomaten zu zahlen.
Wie viel Urlaub haben Diplomaten?
Den Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten steht beim nächsten Gipfel am 22. Mai in Brüssel ein eisiger Empfang bevor. Die EU-Beamten drohen ihnen weiter mit Streik, weil sie mehr arbeiten und weniger verdienen sollen. Dabei leben die Eurokraten in Sachen Arbeitszeit und Urlaub im Schlaraffenland – sie können mehr als die Hälfte des Jahres frei machen! Der Urlaubs- und Freizeit-Wahnsinn Brüssel – diese Ansprüche haben die rund 46 000 Eurokraten: ► Jahresurlaub: Laut EU-Beamten-Statut stehen den Beschäftigten je nach Alter 24 bis 30 Tage Urlaub zu.
- Reisetage: Der Urlaub verlängert sich je nach Herkunftsort des Beamten: Wer nur 50 Kilometer von Brüssel weg wohnt, bekommt einen Tag zusätzlich.
- Ab 2000 Kilometer Entfernung sind es sechs Tage.
- Ursprünglich waren diese Tage dazu gedacht, damit EU-Beamte aus fernen Mitgliedsländern einmal im Jahr mit dem Zug in die Heimat reisen konnten.
Heute ist jeder Ort in der EU innerhalb eines Tages per Flugzeug erreichbar. Die Reisetage gibt es trotzdem noch. ► Extra-Urlaub: EU-Beamte, die in Ländern außerhalb der EU arbeiten (z.B. EU-Diplomaten) bekommen Extra-Urlaub. Ihr normaler Urlaubsanspruch beträgt zwischen 53 und 59 Tagen.
Je nach Einsatz-Land kommt ein Aufschlag hinzu. Wer z.B. in Sri Lanka arbeitet, bekommt weitere zehn Tage Urlaub. ► Schließtage: Die EU-Behörden schließen mehrmals im Jahr komplett, ohne dass dafür Urlaub genommen werden muss. So ist z.B. vom 24. Dezember bis 2. Januar ebenso frei wie am Gründonnerstag, am Europatag (9.
Mai) und dem Tag danach. Allein dieses Jahr enthält der EU-Kalender 17 sogenannte Schließtage – davon sind sieben keine traditionellen Feiertage. Inge Gräßle, Haushaltskontrolleurin im EU-Parlament (CDU): „Jeder freie Tag kostet die EU 17 Millionen Euro.” ► Überstunden-Ausgleich: Offiziell gilt in den EU-Institutionen die 37,5 Stunden-Woche.
- Die EU-Mitgliedsländer und die Kommission wollen die Arbeitszeit aber auf 40 Stunden anheben.
- Überstunden können angesammelt und als sogenannte „Flexi-Time” abgenommen werden – bis zu zwei freie Tage pro Monat.
- Das macht bis zu 24 zusätzliche Urlaubstage.
- Allein 2010 fielen bei den EU-Institutionen 90 000 freie Tage an.
Das entspricht rund 400 Stellen. ► Sonderurlaub: Bei besonderen Anlässen profitieren die Eurokraten von sehr großzügigen Dienstbefreiungen: vier Tage bei der eigenen Hochzeit, zwei Tage für den Umzug, drei Tage bei einer schweren Erkrankung des Ehepartners, zwei Tage für die Eheschließung eines Kindes, zehn Tage für die Geburt eines Kindes.
► Weiterbildungsurlaub: EU-Beamten machten im Jahr 2010 laut EU-Rechnungshof 6,9 Tage frei für Weiterbildungskurse und vier Tage für informelle Weiterbildungsmaßnahmen. ► Krankheit: Im Schnitt sind die EU-Beamten 14 Tage im Jahr krank. Die gesamte Rechnung eines älteren EU-Beamten z.B. aus Sizilien beläuft sich damit auf rund 77 Tage (30 Tage Jahresurlaub, 6 Reisetage, 7 Schließtage, 24 Tage Flexi-Time, 10 Tage Weiterbildung).
Würde er außerhalb der EU arbeiten oder bekäme seine Frau ein Kind, wären es locker bis zu 100 Tage. Rechnet man die 52 Samstage und 52 Sonntage dazu, ist ein EU-Beamter mehr als 200 von 365 Tage nicht im Dienst. EU-Haushaltskontrolleurin Gräßle: „Wenn man einen effizienten öffentliche Dienst in der EU will, dann darf es nicht so viele Abwesenheiten geben.” Pieter Cleppe von der EU-kritischen Denkfabrik „openeurope”: „Es ist kein Wunder, dass die Öffentlichkeit ein immer stärkeres Missverhältnis zwischen dem wahrnimmt, was die EU sagt und was sie tut.