Wie Viele Pflegekammern Gibt Es In Deutschland?

Wie Viele Pflegekammern Gibt Es In Deutschland
Welche Pflegekammern gibt es in Deutschland? – Vier der 16 deutschen Bundesländer haben bereits eigene Pflegekammern gegründet oder befinden sich gerade im Gründungsprozess. Ihnen steht auf Bundesebene die Bundespflegekammer gegenüber, der die Aufgabe zukommt, die Landespflegekammern auf Bundesebene zu vertreten.

Wo gibt es in Deutschland eine Pflegekammer?

Eine Pflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der kraft Gesetzes Angehörige der Pflegeberufe Pflichtmitglieder sind. Pflegekammern sind landesweit organisiert. Den gesetzlichen Rahmen geben dort, wo es Pflegekammern gibt, die Bundesländer in den jeweiligen Heilberufe-Kammergesetzen oder separaten Kammergesetzen vor.

  • Die Rechtsaufsicht obliegt dem jeweils zuständigen Ministerium des Bundeslandes.
  • Ein Pflegering unterscheidet sich von einer Pflegekammer dadurch, dass in ihm die Mitgliedschaft freiwillig ist.
  • Pflegekammern übernehmen sowohl die Funktion der Selbstverwaltung ihres Berufsstandes als auch je nach gesetzgeberischem Ermessen als legitim geltende öffentliche Aufgaben, an deren Erfüllung laut herrschender Rechtsprechung ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft besteht.

Die Pflegekammer Niedersachsen veröffentlichte im Dezember 2018 einen „Bericht zur Lage der Pflegefachberufe in Niedersachsen”, in dem betont wird, dass es darauf ankomme, „fundierte und nachhaltige Entscheidungen im Sinne der Pflegenden und der zu Pflegenden treffen zu können”.

Was kostet die pflegekammer NRW?

Die Pflegekammer NRW kostet Es werden vielerlei Hoch-Rechnungen zu möglichen Mitgliedsbeiträgen der Pflegekammer NRW im Internet verbreitet. Dabei werden fast nie irgendwelche Belege für die Behauptungen geliefert. Es wird mit Zahlen des Vielfachen der real zu erwartenden Beiträge Stimmung gegen die Pflegekammer NRW gemacht. Wie Viele Pflegekammern Gibt Es In Deutschland Für die Mitgliedschaft in Pflegekammern müssen die Pflegekräfte jährlich 0,4 Prozent ihres Jahreseinkommens, maximal aber 280 Euro entrichten. Nur Minijobber unter 450 Euro Monatseinkommen sind von den Zahlungen befreit. Fakt ist: Die Pflegekammer NRW wird für alle Mitglieder bis auf Weiteres beitragsfrei bleiben.

  • Das Land NRW garantiert eine Anschubfinanzierung bis zum Jahr 2027.
  • Der Errichtungsausschuss der Pfegekammer NRW hat im September 2021 empfohlen : 5 Euro pro Monat für Vollzeit beschäftigte Mitglieder.
  • Wer mit Pflege kein Einkommen erzielt, zum Beispiel Rentner*innen, sollte keine Beiträge zahlen.Fakt ist auch: Die Mitglieder der sind allesamt selbst Pflegefachpersonen.

Sie werden über die Beitragsordnung der Pflegekammer NRW beraten und entscheiden.Auf der verlinkten Webseite wird allgemein von „Pflegekammern” geschrieben. Belege werden nicht angegeben. Heilberufskammern sind Sache der Bundesländer. Jede Pflege(berufe)kammer muss eine eigene Beitragsordnung beschließen.

Warum wird die Pflegekammer in Niedersachsen aufgelöst?

Niedersachsen: Hannover beschließt Auflösung der Pflegekammer zum 30. November Der Landtag in Hannover hat die Auflösung der umstrittenen Pflegekammer zum 30. November 2021 beschlossen. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten am 28.4. in Hannover einem Gesetz zur Abwicklung der Kammer zu, nur die Grünen votierten dagegen.

Bereits im September 2020 hatte die Landesregierung die Entscheidung zur Auflösung der Kammer getroffen, nachdem bei einer allerdings schwach genutzten Online-Befragung 70,6 Prozent der Pflegekräfte gegen den Fortbestand der Kammer gestimmt hatten. Das Gesetz zur Auflösung tritt voraussichtlich im Mai mit Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Das Gesetz sieht vor, dass der Pflegekammer nun sechs Monate Zeit bleiben, um die anfallenden Aufgaben der Abwicklung wie etwa das Kündigen von Verträgen zu erledigen. Die dann noch verbleibenden Aufgaben übernimmt das Land in seiner Funktion als Rechtsnachfolger.

  • Die Regelung von Weiterbildungen wird wieder auf das Land übergehen, das laut Gesetz dazu ermächtigt wird, eine Weiterbildungsordnung zu erlassen.
  • Markus Mai, Präsidiumsmitglied der Bundesflegekammer, sagt dazu:: „Nach wie vor gibt es seitens der Landesregierung keine Aussage dazu, wie das pflegerische Angebot und die Qualität der Versorgung künftig dort gesichert werden soll.

Die Bundespflegekammer appelliert an die Niedersächsiche Regierung, diese Antworten zeitnah zu finden. Denn die Probleme verschwinden ganz sicher nicht mit der Auflösung der Pflegekammer.” Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) rief nach allem Streit um die Pflegekammer dazu auf, die Gräben wieder zu schließen um im Sinne der Beschäftigten einen Weg zu finden, die Situation in der Pflege zu verbessern.97 Prozent der Mitglieder hätten ihre Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2018 und 2019 inzwischen zurückerhalten.

  1. Unter anderem an der Erhebung der Beiträge hatte sich der Streit um die Kammer entfacht.
  2. Die Kammer als Interessenvertretung der Pflegebeschäftigten war 2017 ins Leben gerufen worden und hatte 2018 die Arbeit aufgenommen.
  3. Ärger gab es, weil alle Pflegekräfte auch gegen ihren Willen Pflichtmitglieder in der Kammer werden und einen Mitgliedsbeitrag zahlen sollten.

Im Dezember 2020 hatte die niedersächsische Landesregierung einen ersten Gesetzentwurf zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen vorgelegt. Zu diesem nahm die Pflegekammer Niedersachsen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens Stellung. Seit Januar 2021 wurde das Gesetz zur Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung im Niedersächsischen Landtag beraten.

Warum wurde die Pflegekammer Schleswig Holstein aufgelöst?

Wie sorgen wir für gute Bedingungen in der Pflege? – Die Pflege braucht bessere Bedingungen. Bewirkt die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein das? ver.di meint: Nein. Durch verpflichtende Mitgliedschaft und Beiträge erhöht sie den Druck nur noch. Und das sehen auch die Pflegekräfte in Schleswig-Holstein so.

  1. Bei einer hohen Wahlbeteiligung stimmten 91,77 Prozent der stimmberechtigten Kammermitglieder im Februar 2021 für die Auflösung der Pflegeberufekammer.
  2. Gemeinsam mit den Beschäftigten streitet ver.di weiter für Verbesserungen in der Pflege: auf politischer Ebene, in den Betrieben und in der Tarifpolitik.

Hier gibt es weitere Infos zur Pflegekammer Nord,

    Wann endet die Mitgliedschaft in der pflegekammer NRW?

    Allgemeines zur Registrierung – Wer? Zur Registrierung sind ausschließlich Pflegefachpersonen aufgefordert. Die Mitglieder der Kammerversammlung werden über freiwillige Mitgliedschaften von Auszubildenden, Pflegeassistenz- und Pflegehilfspersonen entscheiden.

    Warum? Die rechtliche Grundlage für eine Registrierung wurde mit Verabschiedung der Meldeordnung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW geschaffen. Wie? Durch die Arbeitgebenden wurden über 200.000 potenzielle Mitglieder gemeldet und bereits durch die Pflegekammer NRW angeschrieben. Weitere Informationen: Tipps zur Registrierung und Infos zum Datenschutz finden Sie unter Downloads,

    Häufig gestellte Fragen werden im Bereich FAQ beantwortet. Beitrag: Die Kammer bleibt für alle Mitglieder bis auf Weiteres beitragsfrei. Das Land Nordrhein-Westfalen garantiert eine Anschubfinanzierung bis zum Jahr 2027. Durch die Förderung wird der Aufbau erheblich erleichtert.

    Wer hat die pflegekammer NRW beschlossen?

    Minister Laumann: Die Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen ist auf einem guten Weg Weiterer wichtiger Meilenstein bei der Errichtung der Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen: Das Kabinett hat am Dienstag (19. November 2019) die Einbringung des Entwurfs zum Pflegekammergesetz beschlossen.

    1. Es soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden.
    2. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich freue mich auf die Beratungen im Landtag.
    3. Eine breite Zustimmung zur Pflegekammer wäre auch ein klares Signal an die Beschäftigten in der Pflege: Der Stellenwert und die Interessen des Pflegeberufs in unserem Gesundheitssystem werden deutlich gestärkt.

    Die Zeiten, in denen die Pflege nur am Katzentisch über ihre eigenen Belange mitberaten durfte, müssen endlich der Vergangenheit angehören. Mit dem Gesetzentwurf sind wir auf einem guten Weg, dass die Pflegekammer mit der Berufung des Errichtungsausschusses im Jahr 2020 gegründet werden kann.” Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Pflegekammer – vergleichbar mit etwa der Ärztekammer – als weitere Heilberufskammer gesetzlich verankert wird.

    • Damit werden ihr wichtige Aufgaben übertragen.
    • Dazu gehören u.a.
    • Die Entwicklung einer Berufsordnung und von Qualitätsrichtlinien sowie die Zuständigkeit für die beruflichen Fort- und Weiterbildungen.
    • Diese Aufgaben sind zentral zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs.
    • Wir müssen den Pflegefachkräften endlich ermöglichen, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und an Entscheidungen mitzuwirken, die sie betreffen.

    Darum müssen sie auch in den wichtigen Gremien sitzen, wie zum Beispiel der Landesgesundheitskonferenz oder dem Landesausschuss für Krankenhausplanung”, so Laumann weiter. Perspektivisch sollen der Kammer auch die Aufgaben zur Ausbildung in den Pflegeberufen übertragen werden.

    1. Nach den Plänen des Gesundheitsministers wird die Pflegekammer durch einen Errichtungsausschuss aufgebaut, der sich aus Pflegefachkräften zusammensetzen soll.
    2. Diese sollen alle Aufbauarbeiten vornehmen, bis dann voraussichtlich im Januar 2022 die erste Kammerversammlung zusammentritt.
    3. Die Landesregierung unterstützt die Pflegekammer mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von fünf Millionen Euro über drei Jahre.

    „Wir wollen bereits im Errichtungsausschuss darauf achten, dass der Anteil der Frauen und der Pflegekräfte aus der Altenpflege dem tatsächlichen Pflegealltag entspricht. Diese Vorgaben machen wir im Gesetz auch für die Gremien der Kammer. Und es ist mir wichtig, dass Pflegekräfte aus den verschiedenen Beschäftigungsfeldern angemessen vertreten sind, damit sie ihre berufliche Expertise einbringen können.

    Wird die Pflegekammer NRW abgeschafft?

    Update (17.12.2021): Neuer Wahltag für die Kammerversammlung soll Anfang 2022 stehen – Als Reaktion auf den angepassten Errichtungsprozess, hat der Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW den ursprünglichen Wahltag zur Kammerversammlung am 1. März 2022 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

    Was passiert wenn ich mich nicht bei der Pflegekammer NRW registriere?

    Pflegekammer Rheinland-Pfalz Bei Nichtregistrierung droht Ordnungsgeld Zugehörige Themenseiten: Rund 4.500 Pflegefachpersonen, die ihren Beruf in Rheinland-Pfalz ausüben, haben sich trotz Aufforderung noch nicht oder unvollständig bei der Landespflegekammer registriert.

    • In Verbindung mit der Meldeordnung der Kammer sieht das Heilberufsgesetz vor, dass sich alle Kammermitglieder registrieren lassen müssen.
    • Diejenigen Mitglieder, die dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, sind mit einem Ordnungsgeld zu belegen.
    • Von hcm Dr. rer. cur.
    • Markus Mai ist Krankenpfleger, Dipl.-Pflegewirt und promovierter Pflegewissenschaftler.

    – © privat Seit Beginn der Kammerarbeiten haben sich mehr als 33.500 Pflegefachpersonen bei der Landespflegekammer gemeldet und registrieren lassen. Etwa 4.500 Kammermitglieder haben dies, auch nach mehrfach erfolgter Aufforderung, nicht oder nicht vollständig getan.

    • Rund 500 Mitglieder sind darunter, deren Meldung nicht vollständig erfolgte.
    • Die noch nicht registrierten Mitglieder werden nun ultimativ zur vollständigen Registrierung aufgefordert.
    • Andernfalls müssen wir das im Heilberufsgesetz vorgesehene Ordnungsgeld verhängen”, betont Dr.
    • Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer.

    Die Betroffenen werden in den nächsten Tagen ein Schreiben mit einer erneuten Aufforderung erhalten. Sie können sich dann bis zum 31. Mai rückmelden. Geschehe dies nicht, werde ein Ordnungsgeld in Höhe von 120 Euro festgesetzt, das bis zum 15. Juni zu entrichten sei, heißt es in der entsprechenden Mitteilung.

    • Bei Unterlassung falle ein weiteres Ordnungsgeld von 120 Euro an.
    • Werde dieser auch nicht beglichen, werde er auf Kosten des jeweiligen Mitglieds zwangsbeigetrieben.
    • Die Landespflegekammer ist verpflichtet, ihre Mitglieder zu registrieren und bei Unterlassung ein entsprechendes Ordnungsgeld zu verhängen.

    Damit soll ein funktionierender Betrieb der Kammerarbeit im Sinne einer starken Berufsvertretung für die Pflegefachkräfte im Land gewährleistet werden”, erklärt Dr. Mai das Vorgehen. Es sei aber v.a. „ein Gebot der Fairness” gegenüber allen Kollegen, die sich ordnungsgemäß gemeldet hätten.

    Wie kann ich mich gegen die Pflegekammer NRW wehren?

    Home Pflege Download Widerspruch

    Downloadseite der Musterschreiben Hier können Sie Musterschreiben für einen Widerspruch gegen die Einrichtung von Pflegekammern mit Zwangsmitgliedschaft herunterladen. Der Widerspruch richtet sich derzeit gegen die aktuellen Bestrebungen in Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

    Die Einrichtung von Pflegekammern dort hätte Auswirkungen für die Pflegenden der gesamten Bundesrepublik. Daher ist es auch für Pflegende außerhalb dieser Bundesländer sinnvoll, sich gegen solche Kammern mit Zwangsmitgliedschaft auszusprechen. Die Schreiben sind jetzt so formuliert, dass Sie diese unabhängig von Ihrem Wohnort absenden können.

    Ein allgemeines Infoschreiben stellen wir ebenfalls zur Verfügung, falls Sie die Dokumente bei Ihnen auslegen möchten. Die aktuellen Schreiben stellen wir Ihnen direkt hier zur Verfügung. Widerspruch gegen eine Pflegekammer in Baden-Württemberg Nutzen Sie dazu bitte die Aktion auf unserer Partnerseite www.pflegekammer-stoppen.de,

    Unter dem Titel “Ein Brief für Deine Freiheit” gibt es eine eigene Aktion für Widersprüche gegen eine Pflegekammer in Baden-Württemberg. Aktuell Rheinland-Pfalz: Dieses Schreiben war gedacht seinen Widerspruch zu formulieren, bevor das Gesetz zur Zwangsverkammerung verabschiedet wurde. Ein aktuelles Schreiben, welches der jetzigen Situation angepasst ist, finden Sie im folgenden Link auf der Seite www.pflegekammer-stoppen.de.

    Link zum aktuellen Widerspruch für Rheinland-Pfalz. Aktuell Berlin: Dieses Schreiben war gedacht seinen Widerspruch zu formulieren, bevor die Abstimmung zur Zwangsverkammerung durchgeführt wurde. Ein aktuelles Schreiben, welches der jetzigen Situation angepasst ist, finden Sie im folgenden Link auf der Seite www.pflegekammer-stoppen.de.

    1. Link zum aktuellen Widerspruch für Berlin Aktuell Schleswig-Holstein: Dieses Schreiben war gedacht seinen Widerspruch zu formulieren, bevor die Abstimmung zur Zwangsverkammerung durchgeführt wurde.
    2. Ein aktuelles Schreiben, welches der jetzigen Situation angepasst ist, finden Sie im folgenden Link auf der Seite www.pflegekammer-stoppen.de.

    Link zum aktuellen Widerspruch für Schleswig-Holstein Aktuell Niedersachsen: Dieses Schreiben war gedacht seinen Widerspruch zu formulieren, bevor eine politische Entschewidung zur Zwangsverkammerung durchgeführt wurde. Ein aktuelles Schreiben, welches der jetzigen Situation angepasst ist, finden Sie im folgenden Link auf der Seite www.pflegekammer-stoppen.de.

    1. Link zum aktuellen Widerspruch für Niedersachsen Ihre Adresse können Sie schon am PC eintragen und dann einfach die Seite ausdrucken.
    2. Datum und Unterschrift nicht vergessen! Jede Pflegekraft, die Widerspruch einlegen möchte, sollte ihr eigenes Schreiben ausdrucken.
    3. Natürlich können die Schreiben auch gesammelt (z.B.

    von einer Station) an die betreffende Stelle geschickt werden. Leider muss für jedes Bundesland ein eigenes Schreiben geschickt werden. Die Musterschreiben können Sie natürlich auch per E-Mail weiterverteilen. Nutzen Sie die Möglichkeit diese Seite per Twitter, Facebook usw.

    • An Ihre Bekannten weiterzugeben.
    • Dafür stehen die Bookmarks unten auf Seite zur Verfügung oder die “Like”-Buttons oben.
    • In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal deutlich machen: Der bffk e.V.
    • Lehnt keine Interessenvertretungen, Berufsverbände oder gar Kammern ab.
    • Es geht hier einzig und alleine darum, eine entmündigende Zwangsmitgliedschaft und deren Finanzierung durch Zwangsbeiträge zu verhinder n.

    Zum Betrachten und Ausdrucken der Dokumente benötigen Sie ein PDF-Leseprogramm. Ein solches Programm können Sie hier erhalten.

    Hat Baden Württemberg eine Pflegekammer?

    Gesetzgebungsprozess Landespflegekammer wieder aufgenommen

    Der Ministerrat hat am 20. Dezember 2022 grünes Licht für die Anhörung der Verbände zum geplanten Pflegekammergesetz gegeben. Mit der geplanten Gründung einer berufsständischen Vertretung aller Pflegefachkräfte im Land sollen diese mehr Selbstverantwortung bekommen.

    • Am 20. Dezember 2022 hat der Ministerrat in einem Umlaufbeschluss die,
    • Der Vorbereitungs- und Gründungsprozesses für eine Pflegekammer war pandemiebedingt im Herbst 2020 ruhend gestellt worden.
    • Ziel der Pflegekammer ist es, die Attraktivität des Berufsstands zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten.

    Der Pflegekammer sollen schrittweise wichtige Aufgaben übertragen werden. Dazu gehören unter anderem die Wahrnehmung von beruflichen Belangen und die Förderung der Ausbildung. Auch gilt es, Qualitätsmaßnahmen vorzunehmen und bei der Prävention, der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung mitzuwirken.

    • Perspektivisch soll die Pflegekammer die Aufgaben zur Weiterbildung und Fortbildung übernehmen.
    • Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die Fachkunde und Erfahrung aller Pflegefachkräfte aus allen Bereichen gefragt.
    • Ziel ist es, den Pflegefachkräften eine starke berufliche Selbstbestimmung zu geben, wodurch sie ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln können.

    Eine Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer soll dann bestehen, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:

    1. Die Person ist Pflegefachkraft (durchgängige dreijährige Fachausbildung).
    2. Die Person übt den Beruf nicht nur vorübergehend aus.
    3. Sie übt den Beruf in Baden-Württemberg aus.

    Eine freiwillige Mitgliedschaft ist auch möglich, zum Beispiel für Auszubildende, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie Hochschuldozierende. Durch die Mitgliedschaft aller Berufsangehörigen soll die Vertrauenswürdigkeit und die umfassende Sachkunde und Objektivität der Landespflegekammer institutionell gesichert und deren demokratische Legitimation und Wahrnehmung als unabhängige Interessensvertretung sichtbar gemacht werden.

    • Im Vergleich zu einem eingetragenen Verein, der die Interessen seiner Mitglieder vertritt, ist eine Kammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die berufspolitischen Belange aller Berufsangehörigen vertritt.
    • Es ist von einem durchschnittlichen monatlichen Beitrag zwischen 5 und 9 Euro auszugehen.

    Die Mitgliedsbeiträge sollen nach Gehalt gestaffelt sein – bis zur Beitragsfreistellung. Als unabhängiges Selbstverwaltungsorgan muss sich die Pflegekammer so wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern selbst finanzieren. Die Pflegekammer hat die Möglichkeit, im ersten Jahr ihres Bestehens einen pauschalen monatlichen Mitgliedsbeitrag von maximal 5 Euro zu erheben.

    Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn ein Quorum von mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder erreicht wird.

    Das Registrierungsverfahren wird vom noch einzuberufenden Gründungsausschuss durchgeführt. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Errichtungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

    1. Die Landespflegekammer wird durch einen Gründungsausschuss vorbereitet, der sich aus Pflegefachkräften aus den verschiedenen Beschäftigungsfeldern zusammensetzt.
    2. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bestellt spätestens sechs Wochen nach Inkrafttreten des Landespflegekammergesetzes die Mitglieder des Gründungsausschusses.

    Der Gründungsausschuss wird voraussichtlich im Sommer 2023 seine Arbeit aufnehmen. Er hat 18 Monate Zeit, die Landespflegekammer Baden-Württemberg vorzubereiten. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gründungsausschusses gehören die Registrierung der Pflichtmitglieder und die Vorbereitung zur Wahl der ersten Vertreterversammlung.

    Die achtzehnmonatige Errichtungsphase wird mit rund 1,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und rund 2,1 Millionen Euro im Jahr 2024 durch das Land finanziert. Nach Errichtung der Landespflegekammer soll die Finanzierung der Pflegekammer über die Beiträge der Kammermitglieder erfolgen. Mit dem erstmaligen Zusammentreten der Vertreterversammlung wird die Pflegekammer gegründet.

    Dies soll dem Gesetzentwurf nach voraussichtlich Ende 2024 der Fall sein. Bis zum 1. Februar 2023 hatten 56 Verbände und öffentliche Stellen die, Auf dem konnten ebenfalls bis zum 1. Februar 2023 Kommentare abgegeben werden.71 Prozent der Kommentare beinhalteten zustimmende Äußerungen.

    • Angeregt wurde insbesondere die Konkretisierung des Registrierungsverfahrens, was im aktuellen Gesetzentwurf und der Gesetzesbegründung umfassend umgesetzt wurde.
    • Am Errichtungsquorum in Höhe von 60 Prozent wird festgehalten.
    • Durch diese Errichtungsquote soll eine hohe Legitimität der ersten Vertreterversammlung gewährleistet werden.

    Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg. Sie empfahl der Landesregierung im Jahr 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften eine Landespflegekammer in Baden-Württemberg zu errichten.

    1. Bei der sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus.
    2. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend wurde eine Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes vorbereitet und im Frühjahr 2020 vorgelegt.
    3. Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt.

    Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen.

    Hat Hessen eine Pflegekammer?

    Hessens Pflegefachkräfte lehnen bei einer Befragung durch das Landessozialministerium die Einrichtung einer Pflegekammer mit verpflichtender Mitgliedschaft deutlich ab. – Das Votum zur Einrichtung einer Pflegekammer in Hessen ist eindeutig: Wie das Landessozialministerium am Freitag (16.

    November 2018) in Wiesbaden bekannt gab, lehnten 51,1 Prozent der knapp 65.000 befragten Pflegefachkräfte das Vorhaben ab. Nur 42,9 Prozent votierten für eine Pflegekammer, sechs Prozent hatten zu dem Thema keine Meinung. ver.di-Landesfachbereichsleiter Georg Schulze-Ziehaus begrüßte das Ergebnis und forderte, dass es von der Landesregierung respektiert wird.

    »Die Pflege braucht auch in Hessen Aufwertung und Entlastung durch gute Arbeitsbedingungen, verbindliche Personalmindeststandards und angemessene Bezahlung«, sagte er. Doch dafür müssten die politisch Verantwortlichen und die Arbeitgeber sorgen. »Eine Pflegekammer mit verpflichtender Mitgliedschaft und Beiträgen macht den Pflegeberuf nicht attraktiver – im Gegenteil«, so der Gewerkschafter.

    Nach Angaben des hessischen Sozialministeriums war die Zustimmung zur Pflegekammer insbesondere in der Altenpflege gering. »Pflegekräfte in der Altenpflege werden noch deutlich schlechter bezahlt als in Krankenhäusern. Sie können sich einen verpflichtenden Beitrag noch weniger leisten«, sagte Schulze-Ziehaus.

    »Vor allem aber sind sie offenbar davon überzeugt, dass die Kammer die zentralen Probleme der Pflege nicht lösen kann – und das meinen wir auch.« Er verwies darauf, dass eine Pflegekammer weder eine angemessene Bezahlung noch gute Arbeitsbedingungen durchsetzen könnte.

    »ver.di setzt sich weiter für eine starke berufsfachliche Vertretung der Pflegeberufe gegenüber der Landespolitik ein«, betonte Schulze-Ziehaus. »Dafür bieten wir allen Parteien und Verbänden Gespräche an.« Die Anästhesieschwester und Pain Nurse am Klinikum Fulda, Monika Schell, hatte sich schon vor der Abstimmung in einem ver.di-Flyer klar gegen eine Pflegekammer ausgesprochen.

    Weder Tarifverträge noch gesetzliche Personalbemessung oder der Schutz vor Überlastung am Arbeitsplatz fielen in den Zuständigkeitsbereich einer Kammer. »Die Kammer wird diese Probleme für uns daher auch nicht lösen«, so Schell. »Was die Pflege braucht, ist eine starke gewerkschaftliche Organisation.«

    Wie lange war die Pflegekammer in Niedersachsen?

    Einzelnachweise –

    1. ↑ Deutsches Ärzteblatt : aerzteblatt.de, Meldung vom 7. September 2020.
    2. ↑ n-tv -Meldung vom 7. September 2020.
    3. ↑ Hallo Niedersachsen : Meldung im Norddeutschen Rundfunk vom 7. September 2020.
    4. ↑ Ärzte-Zeitung, Online-Ausgabe, Meldung von Christian Beneker vom 7. September 2020.
    5. ↑ Landtag besiegelt Aus für die umstrittene Pflegekammer. Abgerufen am 28. April 2021,
    6. ↑ Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.: Pressemitteilung: Niedersachsen drittes Bundesland mit einer Pflegekammer. Abgerufen am 13. Dezember 2016,
    7. ↑ CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag: Pressemitteilung vom 16.01.2019: Nacke und Meyer: Evaluation der Pflegekammer jetzt vorbereiten – Protest der Pflegenden ernst nehmen. Abgerufen am 17. Januar 2019,
    8. ↑ CDU-Niedersachsen – So kann die Pflegekammer nicht funktionieren! Abgerufen am 12. Januar 2020,
    9. ↑ NDR – Die Pflegekammer wird unter die Lupe genommen. Abgerufen am 12. Januar 2020,
    10. ↑ Niedersächsisches Sozialministerium – Evaluation der Pflegekammer beginnt. Abgerufen am 12. Januar 2020,
    11. ↑ Klaus Wieschemeyer: Niedersächsische Pflegekammer wird beitragsfrei: Steuerfinanzierte Notbremse. Osnabrücker Zeitung, 28. November 2019, abgerufen am 28. Juni 2020 (Kommentar).
    12. ↑ Pflegekammer laufen drei Vorstandsmitglieder davon. Abgerufen am 2. März 2020,
    13. ↑ Präsidentin will trotz Misstrauensvotum bleiben. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 23. Februar 2020 ; abgerufen am 2. März 2020, Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
    14. ↑ Ist die niedersächsische Pflegekammer noch zu retten? (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 2. März 2020 ; abgerufen am 2. März 2020, Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
    15. ↑ Rücktrittsforderungen an Präsidentin der Pflegekammer bei KMA Online. Abgerufen am 2. März 2020,
    16. ↑ Pflegekammer-Streit: Koalition setzt auf Vollbefragung auf evangelisch.de. Abgerufen am 2. März 2020,
    17. ↑ Pflegekammer: Politik senkt langsam den Daumen. Abgerufen am 2. März 2020,
    18. ↑ Pflegekammer: Neue Führung für die Pflegekammer. (Nicht mehr online verfügbar.) Ehemals im Original ; abgerufen am 7. März 2020, ( Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven,)
    19. ↑ Pflegekammer: Klarmann ist neue Präsidentin der Pflegekammer. Abgerufen am 7. März 2020,
    20. ↑ Pflegekammer-Umfrage: Neustart nach Hacker-Verdacht. Abgerufen am 17. Juni 2020,
    21. ↑ Scherbenhaufen zusammenkehren. NWZ -Kommentar zur Pflegekammer. Abgerufen am 17. Juni 2020,
    22. ↑ Zügiger Neustart zur Umfrage der pflegekammer geplant. Abgerufen am 17. Juni 2020,
    23. ↑ Kai Boeddinghaus: Pflegekräfte erzwingen gerichtlich Beteiligung an Pflegekammerumfrage. (PDF; 170 kB) Bundesverband für freie Kammern e.V., 3. September 2020, abgerufen am 14. September 2020,
    24. ↑ Pressekonferenz des niedersächsischen Sozialministeriums am 16. September 2020, veröffentlicht in der HAZ am 19. September 2020
    25. ↑ Niedersächsisches Sozialministerium – Carola Reimann: „Entscheidung gegen die Pflegekammer eindeutig”. Abgerufen am 12. Januar 2021,
    26. ↑ Hallo Niedersachsen, Meldung des NDR vom 7. September 2020.
    27. ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung für Deutschland, Nummer 209/2020, 8. September 2020, S.4.
    28. ↑ Christian Beneker: Zwei von drei Pflegenden votieren gegen ihre Kammer, in: Ärzte-Zeitung, 39. Jahrgang, Nummer 63/2020, 9. September 2020, S.7.
    29. ↑ Deutsches Ärzteblatt, aerzteblatt.de online, Meldung vom 9. September 2020; Quelle: kna,
    30. ↑ Tageszeitung Winsener Anzeiger im Redaktionsnetzwerk Deutschland, Artikel von Michael B. Berger vom 8. September 2020
    31. ↑ Stefan Birkner: Ministerin Reimann ist auf ganzer Linie gescheitert – Pflegekammer jetzt abschaffen und durch freiwillige Pflegendenvereinigung ersetzen. Abgerufen am 14. September 2020,
    32. ↑ Martin Wortmann: Pflegekammer Niedersachsen darf sich nicht einseitig äußern, in: Ärztezeitung online, 2. November 2020.
    33. ↑ Gesetz über die Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen, Link geprüft am 4. Mai 2022
    34. ↑ Pflegekammer Niedersachsen wird Ende November aufgelöst. Abgerufen am 28. April 2021,
    35. ↑ Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung : Pflegekammer Niedersachsen. Abgerufen am 17. Januar 2019,
    36. ↑ Pflegekammer Niedersachsen: Bericht zur Lage der Pflegefachberufe in Niedersachsen. Abgerufen am 18. Januar 2019,
    37. ↑ Ärzte Zeitung online: Kritik an Pflegekammer zeigt Wirkung. Abgerufen am 17. Januar 2019,
    38. ↑ Informationen zur Mitgliedschaft. Abgerufen am 9. Januar 2019,
    39. ↑ SPD-Niedersachsen – Was bedeutet die Beitragsfreiheit für mich? Abgerufen am 12. Januar 2020,
    40. ↑ Pflegekammer Niedersachsen – Aktueller Hinweis zu den Mitgliedsbeiträgen. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 28. Dezember 2019 ; abgerufen am 12. Januar 2020, Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
    41. ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung für Deutschland, Nummer 209/2020, 8. September 2020, S.4.
    42. ↑ Ergebnisse der Wahl zur Kammerversammlung // Pflegekammer Niedersachsen – Pflegekammer Niedersachsen – Errichtungsausschuss. Abgerufen am 27. August 2018,
    43. ↑ bffk hilft der Pflegekammer Niedersachsen in Sachen Transparenz auf die Sprünge, Bundesverband für freie Kammern, 17. Januar 2019.
    44. ↑ Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): Voller Risiken und Nebenwirkungen: Die geplante Pflegekammer. Abgerufen am 18. Januar 2019,
    45. ↑ Sylvia Bühler: “Aufstehn für die Pflege”: Mythos Pflegekammer – kann sie die Lösung sein? 12. April 2016, abgerufen am 20. Januar 2019,
    46. ↑ Mehr als 30 000 Menschen gegen Pflegekammer.3. Januar 2019, abgerufen am 6. Januar 2019,
    47. ↑ 30.000 Menschen formieren sich gegen Pflegekammer.2. Januar 2019, abgerufen am 6. Januar 2019,
    48. ↑ Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen und Beendigung der Zwangsmitgliedschaften von Pflegekräften.23. Dezember 2018, abgerufen am 10. Januar 2019,
    49. ↑ Pflegebündnis Niedersachsen.de
    50. ↑ Johanna Stein: Gegen Pflegekammer: Rund 3000 Pflegekräfte demonstrieren an der Oper, Hannoversche Allgemeine Zeitung, 3. Februar 2019.
    51. ↑ Demo gegen Pflegekammer in Hannover: Pflegekräfte protestieren, Braunschweiger Zeitung, 23. März 2019.
    52. ↑ Hannover: Erneuter Protest gegen Pflegekammer, Ndr.de, 23. März 2019.
    53. ↑ Lars Laue: Weiter Protest gegen Pflegekammer. Nordwest-Zeitung, 7. Dezember 2019, abgerufen am 17. Februar 2020,
    54. ↑ Ministerin Reimann hat keine Lust aufs Winterfest. Schaumburger Nachrichten, 1. November 2019, abgerufen am 14. September 2020,

    Hat Hamburg eine Pflegekammer?

    Keine Pflegekammer in Hamburg Damit hatten die Initiatoren zur Einrichtung einer Pflegekammer in Hamburg nicht gerechnet. Die Pflegekräfte haben sich gegen eine kostenpflichtige Pflegekammer mit Mitgliedschaftszwang entschieden. Wie die Zeitung » Die Welt « berichtet, sprachen sich nur 36 Prozent der Befragten für die Einrichtung einer Pflegekammer aus, 48 Prozent positionierten sich klar dagegen.

    • Das entsprach natürlich nicht den Umfrage-Ergebnissen, welche die Initiatoren selbst erhoben hatten.
    • Möglicherweise wurden da nur die eigenen Leute befragt.
    • Erschwerend kam dazu, dass man mit den zu erwartenden Zwangsbeiträgen ehrlicher umgegangen war, als z.B.
    • In Rheinland-Pfalz,
    • Das »Hamburger Abendblatt« berichtet bereits am 23.10.13, dass die Zwangsbeiträge voraussichtlich zwischen jährlich 60 Euro (nichtberufstätige/geringfügig Beschäftigte) und 250 Euro (Leitungskräfte) liegen.

    Damit konnten sich die meisten Pflegekräfte eine jährliche Grundbelastung von rund 120-160 Euro ausrechnen. Nicht erwähnt wurden die Folgekosten, wie z.B. Pflichtfortbildungen. Sofern diese nicht von den Kammern kostenlos angeboten werden, entstehen hier noch einmal Kosten (Seminar, Anreise, Zeit), welche die Pflegekräfte tragen müssen.

    Kritik wurde wie üblich an den Kammergegnern laut. Die Gewerkschaft verdi wurde sogar aufgefordert sich auf die Seite der Kammerbefürworter zu stellen. Doch dort stellt man in einer eigenen Aktion klar, eine Kammer hat keinerlei Funktion einer Gewerkschaft und kann keine der dringenden Probleme in der Pflege lösen.

    Für eine zusätzliche Verwaltung besteht kein Bedarf. Ebenso positionierte sich der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. ( bpa ) sehr engagiert gegen die Pflegekammern. Auch hier wurde vor allem Kritik an den hohen Kosten und der zusätzlichen Bürokratie laut, die keinen Nutzen zur Lösung der Pflegeprobleme bringt.

    Der Senat hat den Pflegeverbänden einen Platz in den Gremien der Stadt angeboten. Für die Pflegekräfte bedeutet das Aus für eine Monopolvertretung, sich jederzeit in demokratisch legitimierten Verbänden organisieren zu können. Ob innerhalb der Gewerkschaften oder in freien Verbänden, welche die tatsächlichen Interessen der Mitglieder vertreten.

    Da man aus diesen Verbänden austreten kann, müssen diese sich aber auch wirklich für ihre Interessengruppe einsetzen. Der fehlende Kammerzwang kann sich auch zu einem Standortvorteil für die Attraktivität von Arbeitsplätzen in der Hamburger Pflegebranche entwickeln.

    Wie ist die Lage zur Pflegekammer aktuell in NRW?

    Die Errichtung einer Pflegekammer für Nordrhein-Westfalen ist abgeschlossen. Der Errichtungsausschuss hat in den vergangenen zwei Jahren den Grundstein gelegt und wichtige Aufbauarbeiten geleistet. Nach der im Oktober 2022 durchgeführten Wahl zur ersten Kammerversammlung tagt diese im Dezember 2022 zum ersten Mal.60 gewählte Mitglieder übernehmen damit die Arbeit des bisher tätigen Errichtungsausschuss.

    Neben der Erarbeitung von Satzungen und Ordnungen steht die weitere Begleitung und Organisation des Aufbauprozesses sowie die Registrierung der Pflegefachpersonen weiterhin im Mittelpunkt. Der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen werden also wichtige Aufgaben übertragen. Dazu gehören die Entwicklung einer Berufsordnung, die Festlegung von Qualitätsrichtlinien sowie die Zuständigkeit für berufliche Weiterbildungen.

    Es ist vorgesehen, dass die Landesregierung für den weiteren Aufbau der Pflegekammer bis Juli 2027 insgesamt 31,9 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird, damit diese schuldenfrei starten kann. Zum Hintergrund: Viele Pflegefachkräfte fühlten sich durch die bestehenden Verbandsstrukturen nicht ausreichend repräsentiert und wünschten sich eine eigenverantwortliche Vertretung ihrer Interessen.

    • Sie wollen in Gesellschaft, Fachpolitik und Verwaltung Gehör finden und an den ihre Tätigkeit betreffenden Entscheidungen aktiv mitwirken.
    • Vor diesem Hintergrund hatten die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag 2017 festgelegt, gesetzliche Regelungen für die Errichtung einer Pflegekammer Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen, wenn die Pflegenden dies wollen.

    Und die große Mehrheit der Pflegenden (79 Prozent) sprach sich in einer durch die Landesregierung beauftragten repräsentativen Befragung unter 1.500 Pflegefachkräften in Nordrhein-Westfalen Ende 2018 genau dafür aus.

    Ergebnisbericht der repräsentativen Umfrage zur Interessenvertretung der Pflege (PDF-Datei)

    Das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen trat schließlich am 14. Juli 2020 in Kraft. Darin wurde festgelegt, wie bestehende Gesetze und Verordnungen angepasst werden mussten, um die Pflegekammer zu berücksichtigen. Die wichtigsten Änderungen sind im Heilberufsgesetz für Nordrhein-Westfalen vorgenommen worden.

    Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen Heilberufsgesetz (HeilBerG) für Nordrhein-Westfalen

    Der Wahlzeitraum zur ersten Kammerversammlung endete am 31. Oktober 2022. Die erste Kammerversammlung besteht aus 60 Sitzen.44 Sitze erhält der Tätigkeitsbereich „Interdisziplinäre Pflege”, 16 der Bereich „Altenpflege”. Von den 98.534 wahlberechtigten Personen haben 21.779 ihre Stimme abgegeben.267 Stimmzettel waren ungültig.

    • Die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei 22 %, im Bereich „Altenpflege” bei 17 %, in der „Interdisziplinären Pflege” bei 24 %.
    • Das Wahlergebnis wurden auf der Homepage der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen unter „Amtliche Bekanntmachungen” sowie ebenfalls auf der Wahlwebseite unter https://kammerwahl.pflegekammer-nrw.de/ich-waehle/ veröffentlicht.

    Die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung am 16. und 17. Dezember 2022 war ein wichtiger Meilenstein für die Pflege in Nordrhein-Westfalen. Die 60 gewählten Mitglieder haben nun ihre Arbeit aufgenommen. Nach dem Beschluss der Hauptsatzung am 20. Januar 2023 stimmten in der Sitzung am 24.02.2023 die Vertreterinnen und Vertreter der professionellen Pflege über den ersten Vorstand der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ab.

    Hat MV eine Pflegekammer?

    Bundesebene Im November 2020 hat die Bundespflegekammer fünf zentrale Forderungen an die Politik formuliert. Mit deren Erfüllung soll der Bedarf an Pflegefachpersonen auch zukünftig gedeckt und eine gute pflegerische Versorgung auf Dauer sichergestellt werden.

    1. Die Forderungen beinhalten den Schutz der Gesundheit des Pflegepersonals und klare Besuchsregelungen, die Verbesserung der Personalausstattung, die Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum, eine angemessene Bezahlung und eine gerechte Finanzierung der Pflege.
    2. Die erste Arbeitssitzung der Mitglieder der Pflegekammerkonferenz, der Arbeitsgemeinschaft der einzelnen Landespflegekammern auf Bundesebene, fand im Juni 2019 statt.

    Die Landespflegekammern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) mit der Pflegekammerkonferenz eine gemeinsame Vertretung in Berlin gegründet: Die Pflegekammerkonferenz (AG der Pflegekammern – Bundespflegekammer) wurde in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins gegründet und soll die Interessen der Pflegefachpersonen auf Bundesebene vertreten.

    1. Die Forderung nach Gründung einer Bundespflegekammer waren bereits zum Jahresbeginn 2019 wieder lauter geworden.
    2. Dies war u.a.
    3. Der Tatsache geschuldet, dass zu diesem Zeitpunkt auch in Nordrhein-Westfalen die Gründung einer Pflegekammer ins Auge gefasst wurde.
    4. Bereits am 28.
    5. September 2017 hat sich die Gründungskonferenz der Bundespflegekammer konstituiert.

    Der Beschluss zur Errichtung einer Gründungskonferenz für eine Bundespflegekammer wurde bereits Mitte August 2017 vom Deutschen Pflegerat zusammen mit der Pflegekammer Rheinland-Pfalz gefasst. Getragen werden soll die Bundespflegekammer von den Landespflegekammern.

    Aufgabe der Bundespflegekammer soll es u.a. sein, eine gemeinsame Interessenvertretung aller professionellen Pflegekräfte zu schaffen und damit zentraler Ansprechpartner der Politik und des Gesetzgebers zu werden. Daneben soll die Bundespflegeammer auch dazu beitragen, dass bald in allen Bundesländern unabhängige Landespflegekammern etabliert werden.

    Eine Bundespflegekammer hätte rund 1,3 Millionen Mitglieder. Zum Vergleich: Die Bundesärztekammer hat weniger als 400.000 Mitglieder. Baden-Württemberg Nach einer im Frühjahr 2018 durchgeführten Umfrage des baden-württembergischen Sozialministeriums befürworteten rund 68 Prozent der Umfrageteilnehmer die Errichtung einer Pflegekammer.

    1. Ein entsprechendes Heilberufe-Kammergesetz als Voraussetzung für die Gründung der Pflegekammer wurde in die Legislaturperiode nach der Landtagswahl im März 2021 verschoben.
    2. Ursache für die Verschiebung war wohl Kritik von unterschiedlichen Akteuren.
    3. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: www.pflegekammer-bw.info Bayern Am 24.

    Oktober 2017 haben sich bayerische Pflegekräfte offiziell zur “Vereinigung der Pflegenden in Bayern” (VdPB) zusammengeschlossen. Das entsprechende Gesetz ist am 1. Mai 2017 in Kraft getreten. Die VdPB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und beitragsfrei.

    Auch einjährig qualifizierte Pflegefachhelfer können Mitglied werden. Trägerverbände, und somit die Arbeitgeber, können nicht ordentliche Mitglieder der VdPB werden. Bereits Mitte Juli 2016 hatte sich das bayerische Kabinett gegen die Einführung einer Pflegekammer und für eine “Vereinigung der bayerischen Pflege” entschieden.

    Die Mitgliedschaft in dieser Vereinigung sollte im Gegensatz zu einer Mitgliedschaft in einer Pflegekammer freiwillig und beitragsfrei sein. Dieser bayerische Sonderweg ist umstritten. Das Aus für die Pflegekammer in Bayern hatte zu unterschiedlichsten Reaktionen in der Pflegeszene geführt.

    Je nach Lager wurden u.a. die im Dezember 2013 veröffentlichten Ergebnisse einer Befragung zur Errichtung einer Pflegekammer in Bayern Für oder Wider eine Pflegekammer angeführt. Die Befragung wurde damals in rund 300 Einrichtungen durchgeführt. Rund 50 Prozent der Befragten hatten sich für eine Pflegekammer und 34 Prozent dagegen ausgesprochen.

    Ein Rechtsgutachten hatte im Vorfeld die Gestaltung der Vereinigung als Selbstverwaltungsorgan als “äußerst problematisch” bezeichnet. Ohne Pflichtmitgliedschaft werde eine demokratische Legitimation der Organisation von vornherein verhindert. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite http://www.stmgp.bayern.de/ Berlin Im Berliner Abgeordnetenhaus wird das Thema “Errichtung einer Pflegekammer” kontrovers diskutiert.

    Senatspolitisch ist zurzeit keine Pflegekammer gewollt. Alternativ soll in einem Dialogprozess auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen Pflegender hingearbeitet werden. Dem Ganzen war zwischen November 2014 und März 2015 eine Umfrage vorausgegangen. In Berlin wurden rund 1.200 Pflegekräfte zu ihrer Meinung bzgl.

    der Errichtung einer Pflegekammer befragt. Rund 60 Prozent stimmten für die Errichtung einer Pflegekammer und rund 17 Prozent waren dagegen. Dabei war die Zustimmung innerhalb der Berufsgruppen unterschiedlich. Auch die Mehrheit der befragten Auszubildenden sprach sich für eine Pflegekammer aus.

    Im Nachgang wurde insbesondere kritisiert, dass die Befragung nicht repräsentativ gewesen sei. Bereits Mitte 2013 hatte der Berliner Senator für Gesundheit und Soziales eine Befragung zur Errichtung einer Pflegekammer in Berlin angekündigt. Der Landespflegerat Berlin/Brandenburg hat diese Entscheidung begrüßt.

    Allerdings gab es auf Seiten des Arbeitgeberverbandes Pflege Widerstand. Mitte Oktober 2014 startete der Gesundheitssenator mit einer Informationskampagne. Sie sollte die Pflegenden über das Für und Wider einer Pflegekammer unterrichten. Zwischenzeitlich wurden 53 Experteninterviews durchgeführt und im Hinblick auf ihre Hauptargumente analysiert.

    Diese Informationen dienten als Grundlage für einen Info-Flyer und einen Fragebogen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.allianz-pflegekammer.berlin sowie http://www.fv-pflegekammer-berlin.de/ Brandenburg In Brandenburg wird es vorerst keine Pflegekammer geben. Im Rahmen einer Befragung von rund 1.700 Pflegenden hatten sich jeweils 30 Prozent für bzw.

    gegen die Errichtung einer Pflegekammer ausgesprochen. Die restlichen 40 Prozent waren unentschlossen. Aus diesem Grund hat das Sozial- und Gesundheitsministerium zum jetzigen Zeitpunkt darauf verzichtet, eine Empfehlung abzugeben. In der nächsten Legislaturperiode (Landtagswahlen im September 2019) soll das Thema erneut angegangen werden.

    1. Historie: Seit April 2015 gibt es nach dem Vorbild anderer Bundesländer auch in Brandenburg eine Initiative zur Gründung einer Pflegekammer.
    2. Auf der Petitionsplattform Change.org wurden Unterschriften gesammelt, um den politischen Prozess zu beschleunigen.
    3. Gleichzeitig hatte der Landtag die Landesregierung aufgefordert, eine Informationskampagne zu den Aufgaben einer Pflegekammer durchzuführen.

    Außerdem sollte mithilfe einer Umfrage geklärt werden, wie die potenziellen Kammermitglieder zu der Errichtung einer Pflegekammer stehen. Im April 2018 startete dann der “Dialog Pflegekammer” mit einer Info-Kampagne über das Für und Wider einer Pflegekammer gestartet.

    • Von Ende April bis Mitte Oktober 2018 wurde eine Online-Befragung von Pflegekräften durchgeführt.
    • Zusätzlich wurden repräsentativ ausgewählte Pflegekräfte und Auszubildende in einem Telefoninterview zum Thema Pflegekammer befragt.
    • In Brandenburg arbeiten zurzeit rund 54.000 Beschäftigte und Azubis in der Pflege.

    Bremen Die Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen hat sich gegen die Errichtung einer Pflegeberufekammer ausgesprochen. In der Arbeitnehmerkammer sind alle in Bremen Beschäftigte mit Ausnahme der Beamten Mitglied. Hamburg Bei einer ersten Befragung im Januar 2014 hatten nur 36 Prozent der Befragten die Errichtung einer Pflegekammer befürwortet.48 Prozent votierten dagegen.

    Bisher hat sich die zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz nicht mehr mit entsprechenden Planungen befasst. Hessen Die rund 65.000 Pflegekräfte in Hessen haben im Sommer 2018 in einer Online-Befragung mehrheitlich gegen die Errichtung einer Pflegekammer gestimmt. Insgesamt stimmten rund 43 Prozent für und 51 Prozent gegen eine Pflegekammer.

    Allerdings beteiligten sich an der Befragung nur rund 7.800 Pflegekräfte. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 12 Prozent. Insbesondere unter den Altenpflegefachkräften fand die Pflegekammer wenig Zustimmung. Im Nachgang bemängelten einige Berufsverbände die Befragung als chaotisch, völlig übereilt und ohne ausreichende Informationen im Vorfeld.

    Bestimmte Arbeitgeberverbände begrüßen das ablehnende Votum in Hessen ausdrücklich. Mecklenburg-Vorpommern Das Sozialministerium hatte bereits im Frühjahr 2019 zeitnah eine Prüfung angekündigt, ob eine Landespflegekammer “vor Ort ein Ansprechpartner sein kann, der in diesem Bereich noch fehlt”. Bisher gibt es mit Stand März 2021 keine konkrete Initiative der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der Errichtung einer Pflegekammer.

    Bereits im Frühjahr 2014 hatte das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit dem Thema “Die Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg-Vorpommern” befasste. Ein Schwerpunkt der Befragung war, wie die Betroffenen zur Frage der Errichtung einer Pflegekammer stehen.

    Die ermittelten Zahlen wurden im Rahmen einer Sozialberichterstattung veröffentlicht.73 Prozent der 854 Befragten sprachen sich für eine Pflegekammer und rund 16 Prozent dagegen aus. Von den Befürwortern einer Pflegekammer wollten allerdings nur rund 62 Prozent dafür Beiträge entrichten. Befürworter fand die Pflegekammer vor allem im Krankenpflegebereich mit rund 92 Prozent.2016 war durch Befürworter der Pflegekammer eine Petition im Landtag eingereicht worden, um Druck auf die politisch Verantwortlichen auszuüben.

    Niedersachsen Ende April 2021 hat der niedersächsische Landtag die Auflösung der Pflegekammer beschlossen, Die Auflösung soll zum 30. November 2021 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die Pflegekammer noch Zeit um Abwicklungaufgaben, wie zum Beispiel Vertragskündigungen vorzunehmen.

    Danach erledigt das Land in seiner Funktion als Rechtsnachfolger die noch verbliebenen Aufgaben. Die Regelung von Weiterbildungen wird wieder auf das Land übergehen, das laut Gesetz dazu ermächtigt wird, eine Weiterbildungsordnung zu erlassen. Die Auflösung erfolgt, weil nach dem im September 2020 veröffentlichten Ergebnis der Online-Befragung 70,6 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte gegen den Fortbestand der Kammer stimmten.

    Allerdings nahmen von den 78.000 Pflegekräften in Niedersachsen nur 15.100 an der Befragung teil. Was geschah davor? Am 8. August 2018 fand die konstituierende Sitzung der Pflegekammer statt. Die Pflegekammer umfasst 31 Sitze. Der Vorstand besteht aus 7 Personen, inklusive Präsidentin und Stellvertreterin.

    1. Die Mitgliedschaft in der Pflegekammer ist für die rund 90.000 Pflegefachkräfte (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege) verbindlich.
    2. Das “Gesetz über die Pflegekammer Niedersachsen” vom 14.
    3. Dezember 2016 ist am 1.
    4. Januar 2017 in Kraft getreten.
    5. In der Pflegekammer sind verschiedene Berufsgruppen vertreten.

    Die 31 Sitze verteilen sich wie folgt: Gesundheits-und Krankenpflege 20 Sitze, Altenpflege 8 Sitze und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 3 Sitze.224 Kandidaten standen zur Auswahl. Rund 47.000 Pflegende hatten sich für die Wahl registriert. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 30 Prozent.

    Bereits Anfang Mai 2018 wurde ein Geschäftsstellen-Geschäftsführer eingesetzt. Er wird die Entscheidungen der Kammerversammlung umsetzen. Darüber hinaus ist die Geschäftsstelle Anlaufstelle für Mitgliederfragen. Seit Errichtung der Pflegekammer reißt die Kritik daran nicht ab – neben der vielfach kritisierten Beitragsgestaltung gab es auch personelle Querelen.

    Aufgrund der ständigen Kritik hatte das Niedersächsische Sozialministerium im September 2019 mit der Evaluation der Arbeit der Pflegekammer begonnen. Dies sollte zur Versachlichung der grundsätzlichen Diskussion um die Pflegekammer beitragen. Mit der Online-Befragung aller rund 80.000 Mitglieder, die zwar zeitweise wegen Manipulationsvorwürfen und im zweiten Anlauf durch eine Klage gestoppt wurde, sollten die Pflegekräfte das Wort haben und abschließend für oder gegen eine berufsständische Vertretung durch eine Pflegekammer entscheiden.

    • Die Befragung endete am 6.
    • September 2020.
    • Das Ergebnis der Befragung bedingte den Auflösungsprozess der Pflegekammer (s.o.).
    • Weitere Meilensteine: Am 17.
    • Juni 2019 wurde eine Ethikkommission eingerichtet.
    • Sie kann Orientierung geben, wenn die Pflege eines Menschen in Grenzbereiche führt und Sinnhaftigkeit und Nutzen pflegerischer Maßnahmen unterschiedlich bewertet werden.

    Sie besteht aus neun Mitgliedern und neun stellvertretenden Mitgliedern und ist für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Die Zuständigkeit für die Weiterbildung in Pflegefachberufen hat die Pflegekammer zum 1. Januar 2019 vom Land Niedersachsen übernommen.

    Rechtsprechung: Am 7. November 2018 hat das Verwaltungsgericht Hannover die Klagen zweier Kammermitglieder abgewiesen, die die Rechtmäßigkeit der Kammermitgliedschaft angefochten hatten. Das niedersächsische Kammergesetz sieht nämlich eine Mitgliedschaft in der Pflegekammer auch dann vor, wenn bei der aktuell ausgeübten Tätigkeit Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Berufsausbildung (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege) eingesetzt werden oder auch nur eingesetzt werden können.

    Nähere Einzelheiten enthalten die Begründungen zu den Urteilen mit den Aktenzeichen 7 A 5658/17 und 7 A 6876/18. Auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat mit seinem Urteil vom 22. August 2019 (AZ: 8 LC 116/18, 8LC 117/18) den Klagen nicht stattgegeben und darüber hinaus die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

    • Weitere Informationen finden Sie unter: www.pflegekammer-nds.de Nordrhein-Westfalen Geschätzt 220.000 Pflegefachpersonen können sich noch bis 21.
    • Dezember 2021 als Mitglied der Pflegekammer registrieren lassen.
    • Registrierte Mitglieder können auch selbst kandidieren.
    • Trotz anhaltender Kritik gegen die Errichtung der Pflegekammer laufen die Vorbereitungen zu den Wahlen der Kammerversammlung weiter.

    Am 24. Juni 2020 hatte der nordrhein-westfälische Landtag das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Die Mitglieder für einen Errichtungsausschuss zur Gründung einer Landespflegekammer wurden Ende September 2020 berufen.

    Der Errichtungsausschuss hat die Aufgabe, die Pflegekammer aufzubauen. Dazu gehört u.a. der Aufbau einer Geschäftsstelle und die Erarbeitung der wichtigsten Satzungen. Die Landesregierung stellt für den Aufbau der Pflegekammer insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung. Wichtige Aufgaben des Errichtungsausschusses sind die Registrierung der Kammermitglieder und die Vorbereitung der ersten Kammerversammlung.

    Die gewählte Kammerversammlung soll spätestens bis zum 1. April 2022 zusammentreten. Der Errichtungsausschuss nimmt bis zum ersten Zusammentritt der gewählten Kammerversammlung deren Aufgaben und Befugnisse wahr, soweit dies erforderlich ist. Erst die Kammerversammlung wird die Satzungen verabschieden, die unmittelbar die Pflegeprofession betreffen.

    Dazu gehören beispielsweise der Erlass einer Berufsordnung sowie Fort- und Weiterbildungsordnungen. Historie: 79 Prozent der im Herbst 2018 befragten rund 1.500 Pflegenden in Nordrhein-Westfalen hatten sich für die Errichtung einer Pflegekammer ausgesprochen. Von politischer Seite wurde diese Stichprobe scharf kritisiert.

    Es wurde eine Urabstimmung aller Pflegefachkräfte gefordert, um so auch ein repräsentatives Bild zu erhalten. Die Befragung wurde von einem unabhängigen Institut durchgeführt. In Nordrhein-Westfalen sind voraussichtlich rund 197.000 Pflegekräfte, davon rund 75.000 Personen in der Altenpflege, von der Entscheidung betroffen.

    1. Bereits Ende September 2015 wurden mehr als 42.000 Unterschriften für die Gründung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen dem Vorsitzenden des Landtagsausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales übergeben.
    2. Sie waren im Rahmen der Online-Petition “Pflegekammer NRW jetzt!” gesammelt worden.
    3. Im Dezember 2016 hatte die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag die Errichtung einer Landespflegekammer gefordert.

    Ein Entschließungsantrag zur “Stärkung der Interessenvertretung der Pflegeberufe sowie zur Entwicklung eines Handlungskonzeptes für die Errichtung einer Pflegekammer” wurde im Februar 2017 von den Fraktionen von SPD und den Grünen in den Landtag eingebracht.

    • Die Pflegenden sollten im Rahmen einer Urabstimmung an der Entscheidung zur Errichtung einer Pflegeberufekammer beteiligt werden.
    • Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.pflegekammer-nrw.de Rheinland-Pfalz Die Pflegekammer als berufsständische Vertretung von rund 42.000 Pflegepersonen in Rheinland-Pfalz ist seit März 2016 arbeitsfähig.

    Die Wahl für die zweite, fünfjährige Legislaturperiode der Selbstverwaltung fand im Sommer 2021 statt. Die Wahlbeteiligung lag allerdings nur bei knapp 17 Prozent der Wahlberechtigten. Anfang September 2021 wurde Markus Mai als Kammerpräsident wiedergewählt.

    1. Von den registrierten Mitgliedern sind rund 20 Prozent der Altenpflege zuzuordnen, rund 70 Prozent kommen aus dem Krankenpflegebereich.
    2. Aufgaben der Pflegekammer sind u.a.
    3. Die Verabschiedung von Satzungen und Verordnungen, die Besetzung von Kammern und Landesausschüssen, die Novellierung der Weiterbildungsordnung sowie der Aufbau einer Schiedsstelle.

    Im Januar 2018 ist die Weiterbildungsordnung und zum 1. Januar 2020 die Berufsordnung für Pflegefachpersonen in Kraft getreten. Letztere enthält verbindliche Regelungen u.a. zu allgemeinen Berufspflichten, Anforderungen an die Berufsausübung und Fragen zur Qualitätssicherung.

    • Das Themenspektrum ist weit gefächert, so wird z.B.
    • Auch auf den Umgang mit sozialen Medien eingegangen.
    • Historie: Bereits im März 2013 stimmten 76 Prozent der Pflegekräfte, die sich für eine Befragung hatten registrieren lassen, für eine Pflegekammer für Pflegeberufe in Rheinland-Pfalz.
    • Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Pflegekammer gesetzlich verankert.

    Neben einem verstärkten politischen Einfluss, zum Beispiel durch die Mitwirkung bei der Gesetzgebung, werden die professionell Pflegenden dann auch über eine Standesvertretung verfügen, die als gleichwertiger Partner mit anderen medizinischen Berufsgruppen zusammen auftreten kann.

    Am 3. Juli 2013 fand die konstituierende Sitzung der Gründungskonferenz statt. Die Gründungskonferenz hatte die Aufgabe, die zukünftige Arbeit einer Pflegekammer transparent darzustellen. Außerdem unterstützen ihre Mitglieder die politisch Verantwortlichen bei der Vorbereitung der Pflegekammer. Die Gründungskonferenz arbeitete bis zur Etablierung des Gründungsausschusses der Landespflegekammer.

    Parallel zur Gründungskonferenz lief das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Heilberufsgesetzes. Die Änderung wurde am 17. Dezember 2014 vom Landtag beschlossen. Die Pflegekammer wurde in diesem Gesetz verankert und erhielt damit den gleichen Status wie z.B.

    • Die Ärztekammer.
    • Nach der Änderung des Heilberufsgesetzes wurde der Gründungsausschuss berufen.
    • Die konstituierende Sitzung des Gründungsausschusses der Pflegekammer fand am 5.
    • Januar 2015 statt.
    • Nach Beendigung der Wahl zur ersten Landespflegekammer in Deutschland, am 11.
    • Dezember 2015, fand am 25.
    • Januar 2016 die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz statt.

    Die Vertreterversammlung der Pflegekammer besteht aus 81 gewählten Vertretern. Im April 2016 wurde dann die Beitragsordnung für die Kammermitglieder beschlossen. Als Grundlage für die Berechnung der Mitgliedsbeiträge dient das Entgelt der Mitglieder aus ihrer pflegerischen Arbeit.

    Ritik: Die Errichtung der Pflegekammer und mit ihr die Einführung der “Zwangsmitgliedschaft” wird nicht von allen als unkritisch gesehen. Eine Gruppe von Pflegekräften hatte sogar eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde eingereicht. Neben der Zwangsmitgliedschaft und den Kosten für eine Pflegekammer richtete sich die Kritik auch gegen die Umstände der durchgeführten Urabstimmung.

    Zwischenzeitlich hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde abgewiesen. Weitere allgemeine Informationen zur Pflegekammer finden Sie unter der Internet-Adresse: www.pflegekammer-rlp.de

    Was sagt Verdi zur Pflegekammer NRW?

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) übt scharfe Kritik im Vorfeld der konstituierenden Sitzung der neuen Pflegekammer NRW. Die Befürworter der Kammer versprechen den Pflegekräften eine „starke Stimme” bei der Vertretung ihrer Interessen.

    Bis zur Wahl der Pflegekammer am 31.10.2022 haben sich von 220.000 Pflegekräften weniger als 100.000 Pflegekräfte registriert, um an der eigentlichen Wahl teilzunehmen. Von den Wahlberechtigten beteiligt sich anschließend nur 21.512 Pflegekräfte an der Wahl. Das Gesamtgremium hat eine Größe von 60 zu wählende Kammervertreter*innen, davon entfielen auf ver.di-Listen 16 Vertreter*innen.

    ver.di-Vertreter*innen haben sich vor der Kammerwahl eindeutig für eine Urabstimmung ausgesprochen, um alle betroffenen Pflegekräfte über ein Fortbestehen oder Abschaffen der Pflegekammer abstimmen zu lassen. „Bei weniger als 10 Prozent tatsächlicher Wahlbeteiligung kann man nicht von einer ‚starken Stimme für die Pflege‘ sprechen.40 Prozent der Wähler haben ihre Stimmen für eine Urabstimmung fordernde Listen abgegeben.

    Eine auf breiter Basis legitimierte Vertretung sieht anders aus.”, so Harald Meyer, ver.di-Gewerkschaftssekretär im Landesbezirksfachbereich C NRW. Die Mehrheit der Pflegekräfte scheint ein solches Gremium nicht als ihre starke Kraft anzusehen und verweigerte deswegen die Beteiligung und die Registrierung zur Wahl.

    „Eine Vertretung der Pflegekräfte zu sein, entspricht weder dem primären gesetzlichen Auftrag noch den Durchsetzungsmöglichkeiten einer Kammer nach Heilberufsgesetz NRW”, so Meyer. „Wenn man bedenkt, dass die Kammermitglieder in Zukunft auch noch dafür bezahlen sollen und die Kammervertreter*innen nicht mal eine gesetzliche Freistellungsgrundlage für die Teilnahme an der Kammerversammlung gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen können, ist die offensichtlich ablehnende Haltung des überwiegenden Teils der Pflegekräfte gegenüber einer für ihre Interessen zahnlosen Kammer nachvollziehbar.” Kontakt: Harald Meyer 0170 8577187 V.i.S.d.P.: Udo Milbret ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen Karlstraße 123-127 40210 Düsseldorf 0211 61 824-110 0160 90 406 939 [email protected] – Sollten Sie keine Presseinformationen des ver.di Landesbezirks Nordrhein-Westfalen mehr erhalten wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected].

    Wann kommt Pflegekammer NRW?

    Kammerwahl 2022 – Der Countdown läuft! Die Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen befindet sich auf der Zielgeraden. Die Wahl der ersten Kammerversammlung ist mit dem Versand der Wahlunterlagen offiziell gestartet. Noch bis zum 31. Oktober 2022 können die wahlberechtigten Kammer-Mitglieder ihre Stimme abgeben und so die Zusammensetzung der Kammerversammlung sowie die Zukunft der Pflege aktiv mitbestimmen.98.534 Mitglieder hatten sich bis zur Schließung der Wählerverzeichnisse am 22.

    Wer stellt sich zur Wahl auf? Eine Video-Vorstellung der Kandidierenden in den jeweiligen Wahlgruppen finden Sie, Wie kann gewählt werden? Die Kammer-Mitglieder können Ihre Stimme per Briefwahl oder digital über das Wahl-Portal der Pflegekammer NRW abgeben. Wie geht es nach der Wahl weiter?

    Die Stimmauszählung der ersten Kammerwahl der Pflegekammer NRW findet am 3. und 4. November 2022 statt. Die Konstituierende Sitzung der Kammerversammlung ist für den 16. Dezember 2022 geplant. Voraussichtlich Anfang 2023 wird die Pflegekammer NRW ihre Arbeit offiziell aufnehmen.

    Online wählen – ist das sicher? Die online Wahl ist sicher und zuverlässig. Die Systeme werden 24/7 überwacht und protokolliert. Die Software wird unter anderem auch vom EU Parlament und der OSZE für Wahlen genutzt. Die Zukunft der Pflege liegt in unseren Händen – Eine Verantwortung mit vielen Vorteilen.

    Die Registrierung ist ein notwendiger Teil davon. : Kammerwahl 2022 – Der Countdown läuft!

    Wird die Pflegekammer Schleswig Holstein aufgelöst?

    Die Pflegeberufekammer wurde mit Ablauf des 11.12.2021 aufgelöst.

    Welche Aufgaben hat die Pflegekammer NRW?

    Aufgaben einer Pflegekammer – Insbesondere kommen folgende Aufgaben in Betracht:

    Berufsständische Vertretung der Pflege Als Körperschaft des öffentlichen Rechts setzt sie sich für die beruflichen Angelegenheiten von Pflegefachkräften ein. Dies tun sie in der Form der Selbstverwaltung, das heißt die Belange der Pflegefachkräfte werden von Pflegefachkräften vertreten. Hierzu zählen die Beteiligung bei Gesetzgebungsinitiativen, der Austausch mit anderen Berufskammern sowie der Erlass von Regelungen zu Fort- und Weiterbildungen. Sie sind befugt hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen und unterstehen der Rechtsaufsicht des zuständigen Ministeriums. Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren Als Standesvertretung des Pflegeberufs würde eine Pflegekammer an Gesetzgebungsverfahren im Rahmen von Anhörungsverfahren beteiligt werden. So kann sie frühzeitig ihre Belange unmittelbar gegenüber den Gesetzgebungsorganen einbringen. Erlass einer Berufsordnung, Berufsaufsicht Eine Pflegekammer kann das Standesrecht in Form einer Berufsordnung formulieren, in der Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder verankert sind. Auf der Grundlage der besonderen beruflichen Qualifikation üben Pflegefachkräfte ihren Beruf im Interesse der Patientinnen und Patienten, ihrer Arbeitgeber und der Allgemeinheit aus. Der Standesvertretung kommt hierbei eine „Überwachungsfunktion” in Form der Berufsaufsicht zu. Eine Pflegekammer kann eventuelles Fehlverhalten ihrer Mitglieder bewerten und dagegen vorgehen. Erlass von Fort- und Weiterbildungsordnungen Eine Pflegekammer kann Fort- und Weiterbildungsordnungen erlassen. Auch kann sie Regelungen zur Teilnahmepflicht, zu Inhalt und Umfang der jeweiligen Fort- oder Weiterbildung treffen. Eine Pflegekammer erhält hierdurch die Möglichkeit, den Pflegeberuf insgesamt weiterzuentwickeln und systematisch qualitativ hochwertige Weiterqualifizierungen für ihre Mitglieder anzubieten. Empfehlungen zur Gewährleistung hochwertiger Pflege Wenn es um die Gewährleistung hochwertiger Pflege geht, soll eine Pflegekammer entsprechende Empfehlungen erarbeiten, aussprechen und mit ihrer Expertise zur Impulsgeberin für eine moderne und ganzheitliche Patientenversorgung werden. Eine Qualitätsprüfung in den Einrichtungen ist damit nicht verbunden. Beratung der Mitglieder in ethischen, fachlichen sowie standesrechtlichen Fragen Die Mitglieder einer Pflegekammer haben einen Anspruch auf Beratung. Diese kann sich auf ethische, fachliche, standesrechtliche oder weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Pflegeberuf ergeben. Eine Pflegekammer wird hierzu über einen qualifizierten Mitarbeiterstab verfügen. Registrierung, Erhebung verschiedener Daten Eine Pflegekammer bzw. der Gründungsausschuss registriert alle in Baden-Württemberg tätigen Pflegefachkräfte, die die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder Altenpfleger/-in besitzen. Dieser Registrierungsvorgang ist besonders wichtig, da alle Pflegefachkräfte zu Mitgliedern einer Pflegekammer werden und tatsächlich eine berufsständische Vertretung möglich ist. Sie wird künftig selbstverständlich auch für die generalistisch ausgebildeten Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner zuständig sein. Eine gute Datenbasis wird es möglich machen, Probleme schnell zu identifizieren und Lösungen anzubieten. Dies ist nur auf Grundlage umfassenden Datenmaterials möglich, welches eine Pflegekammer erheben und auswerten kann.

    Wer ist Angehöriger der pflegekammer in NRW?

    Welche gesetzlichen Grundlagen liegen für die Erhebung Ihrer Daten vor? Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zu den in § 6 HeilBerG genannten Aufgaben der Kammern nötig. Hierzu zählen u.a. der Betrieb und die Förderung der Qualitätssicherung im Gesundheits- und im Veterinärwesen, die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Kammerangehörigen sowie die Erhaltung eines hochstehenden Berufsstandes.

    Woher haben Sie meine personenbezogenen Daten? Ihre personenbezogenen Daten wurden uns von Ihrem Arbeitgeber auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gem. Art.6 Abs.1 lit. c DSGVO i.V.m. § 117 Abs.1 HeilBerG übertragen.Alle Arbeitgeber der Kammerangehörigen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen wurden über diese Datenerhebung gem.

    den gesetzlichen Vorgaben umfassend informiert. Hierin wurde u.a. auch auf eine Informationspflicht gegenüber den Mitarbeitern zur Datenweitergabe an die Pflegekammer NRW hingewiesen. Warum muss ich bei der Online-Registrierung meine Personalausweisdaten angeben? Die Möglichkeit sich online zu registrieren ist für einige Mitglieder bequemer und wird deshalb zusätzlich zur schriftlichen Registrierung angeboten.

    Bei der Online-Registrierung wird anhand der Eingabe bestimmter Daten aus dem Personalausweis die Identität der jeweiligen Person sichergestellt. Was in der analogen Welt die eigenhändige Unterschrift ist, ist bei der Online-Registrierung die Legitimation mit dem Personalausweis. Wir verwenden einen sicheren Prozess und die Personalausweisdaten werden nicht auf unseren Servern gespeichert.

    Welche Rechte kann ich als betroffene Person bei der Pflegekammer NRW geltend machen? Informationen zu Sammelauskünften und -widerrufen: Sammelauskünfte und -widerrufe sind nicht zulässig. Stellen Sie Ihre Anfrage als betroffene Person gem. Art.4 DSGVO bitte persönlich an uns.

    Rechte der betroffenen Person: Wir informieren Sie in unserer Datenschutzerklärung umfassend darüber, wie Sie Ihre Betroffenenrechte geltend machen können. Welche personenbezogenen Daten werden von mir zur Geltendmachung von Betroffenenrechten benötigt? Zur sachgerechten Bearbeitung Ihrer Anfrage, benötigen wir folgende Merkmale zur eindeutigen Identifikation Ihrer Person: Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer (falls vorhanden), Anschrift des Arbeitgebers (falls vorhanden).

    Wo finde ich weiterführende Informationen zum Datenschutz? Besuchen Sie unsere Datenschutzerklärung zu allen weiteren Themengebieten im Zusammenhang mit der DSGVO und der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Warum muss ich als Arbeitgeber melden? Gesetzliche Grundlage ist § 117 i.V.m.

    1. § 115 Absatz 6 Nummer 1 bis 6 HeilBerG vom und § 3 Abs.1 der Meldeordnung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen.
    2. In Deutschland bzw.
    3. In NRW existiert kein zentrales Register aller Pflegefachpersonen.
    4. Daher sind wir per Gesetz ermächtigt über die Arbeitgeber*innen in NRW unsere Mitglieder zu ermitteln, So können wir in einem zweiten Schritt zu allen unseren Mitgliedern gezielt Kontakt aufnehmen, die Mitgliedschaft prüfen.

    Welche Personen sind an den Errichtungsausschuss zu melden? Es sind alle potenziellen Mitglieder der Pflegekammer zu melden. Das bedeutet: Alle Personen, die eine Berufserlaubnis zum Führen folgender Berufsbezeichnungen haben, unabhängig des Arbeitsbereichs (§ 2 HeilBerG NRW)

    Altenpfleger*in Gesundheits- und Krankenpfleger*in Krankenschwester/Krankenpfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in; Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpfleger Ab 2023 Pflegefachfrauen und -männer Personen, die demnächst eine Tätigkeit aufnehmen werden (bspw. Auszubildende in der Pflege im dritten Lehrjahr, die übernommen werden), oder Personen, die keiner Berufsausübung nachgehen, jedoch in NRW wohnen und im Besitz einer Berufserlaubnis sind.

    Welche Daten muss ich an den Errichtungsausschuss übermitteln? Folgende Daten des Personenkreises sind an den Errichtungsausschuss zu senden: Vor- und Familiennamen, frühere Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Dienst- und Privatanschrift, dienstliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer (sofern vorhanden), Berufsbezeichnung.

    1. Woher weiß ich, welche(r) Beschäftigte(r) eine Berufserlaubnis nach AltPflG, KrPflG und PflBG besitzt? Gehen Sie bei der Meldung wie folgt vor: Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen über ihre Meldepflicht als Arbeitgeber und bitten Sie die Mitarbeitenden um Unterstützung.
    2. Dafür steht Ihnen das Informationsschreiben zur Verfügung.

    Falls sie ausnahmsweise die Berufserlaubnis nicht von allen Ihren Mitarbeitenden dokumentiert haben, bitten Sie die Betroffenen Ihnen mitzuteilen, ob eine Berufserlaubnis vorliegt als: Altenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpflegerin; Krankenschwester/Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin; Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger, ab 2023 Pflegefachfrau und -mann.

    Darf der Arbeitgeber die Personen im Rahmen des Datenschutzes übermitteln? Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat für die Pflegekammer NRW oberste Priorität. Daher halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    Informieren Sie bitte entsprechend der DGSVO die Beschäftigten über die Übermittlung ihrer Daten an den Errichtungsausschuss. Bis wann muss ich als Arbeitgeber*in die Daten liefern? Für die Übermittlung der notwendigen Daten steht Ihnen ein Monat nach Zugang des Schreibens zur Verfügung.

    Was passiert, wenn ich die Beschäftigten nicht melde? Bei Unklarheiten nehmen Sie am besten zu uns Kontakt auf unter [email protected]. Nach Ablauf der Meldefrist werden wir in einem ersten Schritt Sie an die Meldung erinnern. In einem zweiten Schritt wird ein so genannter Aufforderungsbescheid erstellt (§117 Abs.1 Satz 4 HeilBerG).

    Was ist, wenn ich die geforderten Daten der Personen nicht vorliegen habe? In der Meldung sind zwingend anzugeben: Vor- und Familiennamen, frühere Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Dienst- und Privatanschrift, Berufsbezeichnung, sofern vorhanden dienstliche E-Mail-Adressen und Telefonnummern.

    1. Das Mitglied erhält nach Zusendung der Daten den von uns vorausgefüllten Meldebogen und kann bei Bedarf die Angaben ergänzen.
    2. Wo finde ich die rechtliche Grundlage, dass ich Mitglied der Pflegekammer bin? Der Landtag NRW hat in den §1 und §2 Heilberufsgesetz (NRW) festgelegt: Mitglieder der Pflegekammer sind alle Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Altenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und –pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger (Pflegefachpersonen).

    In NRW ist die Pflegekammer auf Augenhöhe mit den anderen Heilberufen wie der Ärztekammer in das Heilberufsgesetz integriert. Welche Kriterien sind wichtig für die Mitgliedschaft in der Pflegekammer? Pflichtmitglieder der Pflegekammer sind alle Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Altenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und –pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger, Krankenschwestern und -pfleger sowie Kinderkrankenschwestern und -pfleger (Pflegefachpersonen).

    1. Dieses gilt für die Pflegefachpersonen, die in NRW ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also in NRW wohnen,
    2. Wer weder in NRW wohnt noch in NRW den Beruf Pflegefachperson ausübt ist kein Pflichtmitglied der Pflegekammer (§1 und §2 HeilBerG).

    Warum bin ich verpflichtet Mitglied der Kammer zu sein? In NRW ist die Pflegekammer auf Augenhöhe mit den anderen Heilberufen wie der Ärztekammer in das Heilberufsgesetz integriert. Der Landtag überträgt der Pflegekammer Aufgaben, die wesentlich sind, um die pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen.

    Das ist nur möglich, wenn in diesem „Organ der Selbstverwaltung” wirklich alle Pflegefachpersonen organisiert sind und deren Interessen gebündelt werden (das ist z.B. bei den Ärztekammern genauso). Nur wenn alle beteiligt sind, ist demokratische Meinungsbildung innerhalb einer Berufsgruppe, z.B. durch Wahlen und Umfragen möglich.

    Der Status als Heilberufskammer ist die Voraussetzung dafür, dass die Pflege in vielen Gremien (zum Beispiel Landesausschuss Krankenhausplanung, Landesgesundheitskonferenz) Sitz und Stimme bekommen wird, statt nur „Zaungast” zu sein. Bin ich als Rentner oder pflegebedürftige Person ebenfalls Mitglied? § 2 des Heilberufsgesetz regelt, dass alle Personen Mitglieder sind, die eine Berechtigung besitzen, einen Heilberuf auszuüben.

    Also auch diejenigen, die sich in Rente befinden oder aus anderen Gründen den Beruf nicht erwerbsmäßig ausüben. Nach der Empfehlung des Errichtungsausschusses führt die Registrierung von Rentner*innen nicht unmittelbar zur Beitragspflicht, sondern in eine passive und beitragsfreie (!) Mitgliedschaft.

    Wichtig: Die Notwendigkeit zur Registrierung besteht dennoch. Kann ich meine Mitgliedschaft in der Pflegekammer NRW „widerrufen”? Die Zugehörigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben gem. § 2 HeilBerG. Ein Widerruf der Mitgliedschaft ist daher für Angehörige der Berufsgruppen in § 1 HeilBerG nicht möglich.

    Wie kann ich nachweisen, dass ich kein Mitglied der Kammer bin? Sollten Sie der Auffassung sein, nicht Pflichtmitglied in der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen zu sein, weil Sie nicht unter den Personenkreis der Kammerangehörigen fallen, so können Sie jederzeit einen Antrag auf Feststellung der Nichtmitgliedschaft bei dem Errichtungsausschuss der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen bzw.

    bei der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen stellen. Wir bitten in diesem Fall, die Gründe darzulegen, die aus Ihrer Sicht die fehlende Pflichtmitgliedschaft begründen. Um die Vorlage von Nachweisen (Kopien) wird ebenfalls gebeten. Um sicher zu gehen, dass niemand Unbefugtes in Ihrem Namen handelt und auch um Ihren Antrag richtig zuordnen zu können, bitten wir um folgende Angaben:

    Mitgliedsnummer (falls vorhanden), Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum.

    Kann ich von der Pflegekammer NRW ein „Certificate of Good-Standing” für eine Bewerbung bekommen? Für die Ausstellung der „Unbedenklichkeitsbescheinigung” („Certificate of Good-Standing”) sind in NRW verschiedene Stellen zuständig. Das Landeszentrum für Gesundheit NRW veröffentlicht eine entsprechende Liste: https://www.lzg.nrw.de/service/links/gesundheitsaemter_nrw/index.html Die Pflegekammer NRW ist gegenwärtig mit diesen Bescheinigungen nicht befasst.

    • Bekomme ich eine Mitgliedsbescheinigung? Nach vollständiger Registrierung senden wir Ihnen ein postalisches Begrüßungsschreiben.
    • Über die Möglichkeiten von Mitgliedsausweisen wird die Kammerversammlung entscheiden.
    • Ist eine „Doppelmitgliedschaft” möglich? Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine Pflichtmitgliedschaft in zwei Kammern bestehen kann.

    Je nach der gesetzlichen Grundlage. Zum Beispiel: Die Ärztekammer Nordrhein regelt in § 1a der Hauptsatzung, dass der Ärztekammer Nordrhein alle Ärztinnen und Ärzte angehören, die in Nordrhein ihren Beruf ausüben, oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Wer Mitglied in einer anderen Ärztekammer ist, wird auch Mitglied der Ärztekammer Nordrhein, wenn der ärztliche Beruf zugleich in Nordrhein ausgeübt wird (so die Satzung). Ob eine Mitgliedschaft auch eine Beitragspflicht begründet, ist eine andere Frage. Die Beitragspflichten werden gesondert per Satzung durch die jeweiligen Kammern geregelt.

    Wir stehen mit den anderen Heilberufen und dem Ministerium zur Klärung der Frage nach der Doppelmitgliedshaft im Dialog. Von daher bitten wir Sie, erst einmal schriftlich einen Antrag zur Prüfung der Mitgliedschaft, mit einem Nachweis, in welcher Heilberufskammer bereits eine Mitgliedschaft besteht, zu senden.

    Mitgliedsnummer (falls vorhanden), Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum.

    Nach der Klärung der genannten Fragen werden wir auf Sie zu kommen. Wie hoch werden die Beiträge sein? Das Land Nordrhein-Westfalen garantiert eine Anschubfinanzierung der Pflegekammer bis zum Jahr 2027. Durch die Sicherstellung einer soliden Finanzierung wird die Phase der konstruktiven Aufbauarbeit unterstützt, sodass auf dieser Basis die unabhängige Arbeit der selbstverwalteten Pflegekammer gut starten kann.

    Über die Beitragshöhe wird die gewählte Kammerversammlung beraten und entscheiden. Im September 2021 hat der Errichtungsausschuss in seiner Sitzung die Empfehlung zum zukünftigen Kammerbeitrag beschlossen. Die Empfehlung basiert auf Kalkulationen für einen möglichen Kammerhaushalt ohne die damals bekannte Verlängerung der Anschubfinanzierung bis 2027 durch das Land.

    Demnach soll der maximale Kammerbeitrag 5 Euro monatlich betragen. Für Teilzeitbeschäftigte, berentete Personen und in Härtefällen soll es Vergünstigungen und Befreiungen geben. Von wem wird der Beitrag festgelegt? Die Entscheidung über einen Beitrag für Mitglieder obliegt der Kammerversammlung.

    Ist die Pflegekammer in Rheinland Pfalz Pflicht?

    09. Juni 2017 Mainz Rheinland-Pfalz hatte Ende 2014 als erstes Bundesland den Aufbau einer Berufskammer für die landesweit rund 40.000 Pflegefachkräfte nach dem Vorbild der Ärzte- oder Anwaltskammer beschlossen. Die Mitgliedschaft ist für alle Berufstätigen verpflichtend.

    1. Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist jedoch umstritten.
    2. Das Verwaltungsgericht Mainz wies mit einem nun veröffentlichten Urteil die Klage einer Krankenpflegerin ab, die kein Mitglied der erst seit Anfang 2016 existierenden Kammer sein wollte (Az.: 4 K 438/16.MZ).
    3. Die Frau sah in der Pflichtmitgliedschaft einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

    Das Verwaltungsgericht Mainz bestätigte dagegen, dass es rechtens ist, Pflegekräfte in einer Kammer zu bündeln. Die Bündelung aller Pflegekräfte in einer eigenen öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung solle gewährleisten, dass es genügend Fachkräfte in der Branche gibt und die Qualität in der Pflege gestärkt werde.

    • Das könne eine Vereinigung mit nur freiwilliger Mitgliedschaft nicht in gleicher Weise leisten, befanden die Richter weiter.
    • Zudem sei der Kammerbeitrag, den Mitglieder zahlen müssen, keine erhebliche Belastung und überschreite nicht die Grenze der Zumutbarkeit.
    • Das Urteil ist rechtskräftig.
    • Die Klägerin hatte sich zunächst geweigert, ihre persönlichen Daten an den Gründungsausschuss der Kammer zu übermitteln und wollte sich auf dem Gerichtsweg bestätigen lassen, dass sie kein Mitglied der Pflegekammer sei.

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Gründung der Landespflegekammer hatten die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen.

    Hat Baden Württemberg eine Pflegekammer?

    Gesetzgebungsprozess Landespflegekammer wieder aufgenommen

    Der Ministerrat hat am 20. Dezember 2022 grünes Licht für die Anhörung der Verbände zum geplanten Pflegekammergesetz gegeben. Mit der geplanten Gründung einer berufsständischen Vertretung aller Pflegefachkräfte im Land sollen diese mehr Selbstverantwortung bekommen.

    • Am 20. Dezember 2022 hat der Ministerrat in einem Umlaufbeschluss die,
    • Der Vorbereitungs- und Gründungsprozesses für eine Pflegekammer war pandemiebedingt im Herbst 2020 ruhend gestellt worden.
    • Ziel der Pflegekammer ist es, die Attraktivität des Berufsstands zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten.

    Der Pflegekammer sollen schrittweise wichtige Aufgaben übertragen werden. Dazu gehören unter anderem die Wahrnehmung von beruflichen Belangen und die Förderung der Ausbildung. Auch gilt es, Qualitätsmaßnahmen vorzunehmen und bei der Prävention, der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung mitzuwirken.

    Perspektivisch soll die Pflegekammer die Aufgaben zur Weiterbildung und Fortbildung übernehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die Fachkunde und Erfahrung aller Pflegefachkräfte aus allen Bereichen gefragt. Ziel ist es, den Pflegefachkräften eine starke berufliche Selbstbestimmung zu geben, wodurch sie ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln können.

    Eine Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer soll dann bestehen, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:

    1. Die Person ist Pflegefachkraft (durchgängige dreijährige Fachausbildung).
    2. Die Person übt den Beruf nicht nur vorübergehend aus.
    3. Sie übt den Beruf in Baden-Württemberg aus.

    Eine freiwillige Mitgliedschaft ist auch möglich, zum Beispiel für Auszubildende, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie Hochschuldozierende. Durch die Mitgliedschaft aller Berufsangehörigen soll die Vertrauenswürdigkeit und die umfassende Sachkunde und Objektivität der Landespflegekammer institutionell gesichert und deren demokratische Legitimation und Wahrnehmung als unabhängige Interessensvertretung sichtbar gemacht werden.

    Im Vergleich zu einem eingetragenen Verein, der die Interessen seiner Mitglieder vertritt, ist eine Kammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die berufspolitischen Belange aller Berufsangehörigen vertritt. Es ist von einem durchschnittlichen monatlichen Beitrag zwischen 5 und 9 Euro auszugehen.

    Die Mitgliedsbeiträge sollen nach Gehalt gestaffelt sein – bis zur Beitragsfreistellung. Als unabhängiges Selbstverwaltungsorgan muss sich die Pflegekammer so wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern selbst finanzieren. Die Pflegekammer hat die Möglichkeit, im ersten Jahr ihres Bestehens einen pauschalen monatlichen Mitgliedsbeitrag von maximal 5 Euro zu erheben.

    Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn ein Quorum von mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder erreicht wird.

    Das Registrierungsverfahren wird vom noch einzuberufenden Gründungsausschuss durchgeführt. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Errichtungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

    Die Landespflegekammer wird durch einen Gründungsausschuss vorbereitet, der sich aus Pflegefachkräften aus den verschiedenen Beschäftigungsfeldern zusammensetzt. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration bestellt spätestens sechs Wochen nach Inkrafttreten des Landespflegekammergesetzes die Mitglieder des Gründungsausschusses.

    Der Gründungsausschuss wird voraussichtlich im Sommer 2023 seine Arbeit aufnehmen. Er hat 18 Monate Zeit, die Landespflegekammer Baden-Württemberg vorzubereiten. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gründungsausschusses gehören die Registrierung der Pflichtmitglieder und die Vorbereitung zur Wahl der ersten Vertreterversammlung.

    1. Die achtzehnmonatige Errichtungsphase wird mit rund 1,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und rund 2,1 Millionen Euro im Jahr 2024 durch das Land finanziert.
    2. Nach Errichtung der Landespflegekammer soll die Finanzierung der Pflegekammer über die Beiträge der Kammermitglieder erfolgen.
    3. Mit dem erstmaligen Zusammentreten der Vertreterversammlung wird die Pflegekammer gegründet.

    Dies soll dem Gesetzentwurf nach voraussichtlich Ende 2024 der Fall sein. Bis zum 1. Februar 2023 hatten 56 Verbände und öffentliche Stellen die, Auf dem konnten ebenfalls bis zum 1. Februar 2023 Kommentare abgegeben werden.71 Prozent der Kommentare beinhalteten zustimmende Äußerungen.

    1. Angeregt wurde insbesondere die Konkretisierung des Registrierungsverfahrens, was im aktuellen Gesetzentwurf und der Gesetzesbegründung umfassend umgesetzt wurde.
    2. Am Errichtungsquorum in Höhe von 60 Prozent wird festgehalten.
    3. Durch diese Errichtungsquote soll eine hohe Legitimität der ersten Vertreterversammlung gewährleistet werden.

    Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg. Sie empfahl der Landesregierung im Jahr 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften eine Landespflegekammer in Baden-Württemberg zu errichten.

    Bei der sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend wurde eine Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes vorbereitet und im Frühjahr 2020 vorgelegt. Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt.

    Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen.

    Hat Hessen eine Pflegekammer?

    Hessens Pflegefachkräfte lehnen bei einer Befragung durch das Landessozialministerium die Einrichtung einer Pflegekammer mit verpflichtender Mitgliedschaft deutlich ab. – Das Votum zur Einrichtung einer Pflegekammer in Hessen ist eindeutig: Wie das Landessozialministerium am Freitag (16.

    November 2018) in Wiesbaden bekannt gab, lehnten 51,1 Prozent der knapp 65.000 befragten Pflegefachkräfte das Vorhaben ab. Nur 42,9 Prozent votierten für eine Pflegekammer, sechs Prozent hatten zu dem Thema keine Meinung. ver.di-Landesfachbereichsleiter Georg Schulze-Ziehaus begrüßte das Ergebnis und forderte, dass es von der Landesregierung respektiert wird.

    »Die Pflege braucht auch in Hessen Aufwertung und Entlastung durch gute Arbeitsbedingungen, verbindliche Personalmindeststandards und angemessene Bezahlung«, sagte er. Doch dafür müssten die politisch Verantwortlichen und die Arbeitgeber sorgen. »Eine Pflegekammer mit verpflichtender Mitgliedschaft und Beiträgen macht den Pflegeberuf nicht attraktiver – im Gegenteil«, so der Gewerkschafter.

    • Nach Angaben des hessischen Sozialministeriums war die Zustimmung zur Pflegekammer insbesondere in der Altenpflege gering.
    • »Pflegekräfte in der Altenpflege werden noch deutlich schlechter bezahlt als in Krankenhäusern.
    • Sie können sich einen verpflichtenden Beitrag noch weniger leisten«, sagte Schulze-Ziehaus.

    »Vor allem aber sind sie offenbar davon überzeugt, dass die Kammer die zentralen Probleme der Pflege nicht lösen kann – und das meinen wir auch.« Er verwies darauf, dass eine Pflegekammer weder eine angemessene Bezahlung noch gute Arbeitsbedingungen durchsetzen könnte.

    1. »ver.di setzt sich weiter für eine starke berufsfachliche Vertretung der Pflegeberufe gegenüber der Landespolitik ein«, betonte Schulze-Ziehaus.
    2. »Dafür bieten wir allen Parteien und Verbänden Gespräche an.« Die Anästhesieschwester und Pain Nurse am Klinikum Fulda, Monika Schell, hatte sich schon vor der Abstimmung in einem ver.di-Flyer klar gegen eine Pflegekammer ausgesprochen.

    Weder Tarifverträge noch gesetzliche Personalbemessung oder der Schutz vor Überlastung am Arbeitsplatz fielen in den Zuständigkeitsbereich einer Kammer. »Die Kammer wird diese Probleme für uns daher auch nicht lösen«, so Schell. »Was die Pflege braucht, ist eine starke gewerkschaftliche Organisation.«

    Hat Hamburg eine Pflegekammer?

    Keine Pflegekammer in Hamburg Damit hatten die Initiatoren zur Einrichtung einer Pflegekammer in Hamburg nicht gerechnet. Die Pflegekräfte haben sich gegen eine kostenpflichtige Pflegekammer mit Mitgliedschaftszwang entschieden. Wie die Zeitung » Die Welt « berichtet, sprachen sich nur 36 Prozent der Befragten für die Einrichtung einer Pflegekammer aus, 48 Prozent positionierten sich klar dagegen.

    • Das entsprach natürlich nicht den Umfrage-Ergebnissen, welche die Initiatoren selbst erhoben hatten.
    • Möglicherweise wurden da nur die eigenen Leute befragt.
    • Erschwerend kam dazu, dass man mit den zu erwartenden Zwangsbeiträgen ehrlicher umgegangen war, als z.B.
    • In Rheinland-Pfalz,
    • Das »Hamburger Abendblatt« berichtet bereits am 23.10.13, dass die Zwangsbeiträge voraussichtlich zwischen jährlich 60 Euro (nichtberufstätige/geringfügig Beschäftigte) und 250 Euro (Leitungskräfte) liegen.

    Damit konnten sich die meisten Pflegekräfte eine jährliche Grundbelastung von rund 120-160 Euro ausrechnen. Nicht erwähnt wurden die Folgekosten, wie z.B. Pflichtfortbildungen. Sofern diese nicht von den Kammern kostenlos angeboten werden, entstehen hier noch einmal Kosten (Seminar, Anreise, Zeit), welche die Pflegekräfte tragen müssen.

    Ritik wurde wie üblich an den Kammergegnern laut. Die Gewerkschaft verdi wurde sogar aufgefordert sich auf die Seite der Kammerbefürworter zu stellen. Doch dort stellt man in einer eigenen Aktion klar, eine Kammer hat keinerlei Funktion einer Gewerkschaft und kann keine der dringenden Probleme in der Pflege lösen.

    Für eine zusätzliche Verwaltung besteht kein Bedarf. Ebenso positionierte sich der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. ( bpa ) sehr engagiert gegen die Pflegekammern. Auch hier wurde vor allem Kritik an den hohen Kosten und der zusätzlichen Bürokratie laut, die keinen Nutzen zur Lösung der Pflegeprobleme bringt.

    1. Der Senat hat den Pflegeverbänden einen Platz in den Gremien der Stadt angeboten.
    2. Für die Pflegekräfte bedeutet das Aus für eine Monopolvertretung, sich jederzeit in demokratisch legitimierten Verbänden organisieren zu können.
    3. Ob innerhalb der Gewerkschaften oder in freien Verbänden, welche die tatsächlichen Interessen der Mitglieder vertreten.

    Da man aus diesen Verbänden austreten kann, müssen diese sich aber auch wirklich für ihre Interessengruppe einsetzen. Der fehlende Kammerzwang kann sich auch zu einem Standortvorteil für die Attraktivität von Arbeitsplätzen in der Hamburger Pflegebranche entwickeln.

    Wie ist die Lage zur Pflegekammer aktuell in NRW?

    6 Mio. Euro jährlich bis 2027 – Bis 31. Juli 2027 soll auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen verzichtet werden können. Dafür stellt das Land 2022 zusätzlich 4,4 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Jahre bis 2026 ist eine jährliche Anschubfinanzierung von 6 Mio.

    1. Euro vorgesehen, in 2027 fließen anteilig 3,5 Mio. Euro.
    2. Zugleich soll die Frist zur Etablierung der Kammer auf 31.
    3. Dezember 2022 verschoben werden.
    4. Somit soll die Pflegekammer nicht wie geplant bereits Ende März 2022 an den Start gehen.
    5. Die Landesregierung reagiere damit auf die aktuelle pandemische Lage und die damit verbundene besondere Belastung beruflich Pflegender.

    Aktuell können sich Pflegende bei der Pflegekammer registrieren, um stimmberechtigt zu sein für die geplanten Wahlen 2022. Welche Vorteile das außerdem hat, fasst ein zusammen.