In Deutschland werden rund 73 Millionen Versicherte von einer gesetzlichen Krankenkasse versorgt. Das entspricht rund 90 Prozent der Bevölkerung. Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig.
Sie führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch. Die gesetzlichen Krankenkassen haben als Träger der GKV das Recht zur Selbstverwaltung. Weite Teile der gesundheitlichen Versorgung werden durch die Selbstverwaltung über Verträge mit den Leistungserbringern gestaltet. Die Anzahl der Krankenkassen hat sich im Laufe der Jahre ständig reduziert.
Waren es 1970 noch 1815 Krankenkassen, hatte sich 1990 die Anzahl bereits auf 1147 reduziert. Im Jahr 2000 waren es noch 420. Heute gibt es nur noch 96 Kassen (Stand: 01. Januar 2023). Veränderungen bei der Anzahl der Krankenkassen Veränderungen bei der Anzahl der Krankenkassen
Wie viele gesetzliche Krankenkassen gibt es noch?
In Deutschland werden rund 73 Millionen Versicherte von einer gesetzlichen Krankenkasse versorgt. Das entspricht rund 90 Prozent der Bevölkerung. Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig.
- Sie führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch.
- Die gesetzlichen Krankenkassen haben als Träger der GKV das Recht zur Selbstverwaltung.
- Weite Teile der gesundheitlichen Versorgung werden durch die Selbstverwaltung über Verträge mit den Leistungserbringern gestaltet.
- Die Anzahl der Krankenkassen hat sich im Laufe der Jahre ständig reduziert.
Waren es 1970 noch 1815 Krankenkassen, hatte sich 1990 die Anzahl bereits auf 1147 reduziert. Im Jahr 2000 waren es noch 420. Heute gibt es nur noch 96 Kassen (Stand: 01. Januar 2023). Veränderungen bei der Anzahl der Krankenkassen Veränderungen bei der Anzahl der Krankenkassen
Wie viele AOK Krankenkassen gibt es in Deutschland?
Die AOK auf einen Blick | AOK Fast jeder dritte Deutsche vertraut auf die starke Gemeinschaft der AOK, wenn es um Gesundheit, Krankenversicherung und Pflegeversicherung geht. Zu Recht, denn AOK – Die Gesundheitskasse steht für bestmögliche Leistungen und Vorsorge in jedem Alter.
AOK steht für Allgemeine Ortskrankenkasse. Die AOK setzt sich aus elf regionalen, eigenständigen Krankenkassen zusammen, die über das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. Dahinter stehen die AOK Baden-Württemberg, die AOK Bayern, die AOK Bremen/Bremerhaven, die AOK Hessen, die AOK Niedersachsen, die AOK Nordost, die AOK NordWest, die AOK PLUS, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und die AOK Sachsen-Anhalt.
Die AOK-Gemeinschaft mit ihren elf Körperschaften leistet den größten Beitrag zur gesetzlichen Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Die AOK zählt 20,9 Millionen Mitglieder. Über die Mitgliedschaften versorgen wir etwa 27 Millionen Menschen – fast ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland. Mit einem Marktanteil von rund 37 Prozent ist die AOK eine der größten Krankenversicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Über 45 Prozent der pflegebedürftigen Personen in Deutschland sind bei der AOK versichert. Für die bestmögilche Gesundheitsversorgung aller Versicherten gibt die AOK jeden Tag 271 Millionen Euro aus. 416.120 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland rechnen Behandlungen und Leistungen über die AOK ab.
Seit über 130 Jahren steht die AOK als eine der größten Krankenversicherungen in Deutschland für Sicherheit und umfassende medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Dabei liegt der AOK die Zufriedenheit ihrer Versicherten besonders am Herzen: Rund 60.018 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren Ihnen in über 1.032 Geschäftsstellen einen leistungsstarken Service.
Vor allem im Krankheitsfall braucht es eine schnelle und kundenorientierte Beratung. Die AOK ist jederzeit für Sie, Wenn Sie mehr über Ihre AOK vor Ort erfahren möchten, geben Sie bitte die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein, dann können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die wichtigsten Daten, Zahlen und Fakten Ihrer AOK vor Ort nennen.
Qualität macht den Unterschied. Im Bericht finden Sie eine umfassende Transparenz zu Services, relevanten Angeboten und Leistungsinformationen der AOK. Der AOK-Bundesverband vertritt als Dachorganisation die Interessen der AOK-Gemeinschaft. Der AOK-Bundesverband tritt heute und in Zukunft für eine umfassende Versorgung mit vollwertigen Leistungen ein.
Ist es ein Nachteil häufig die Krankenkasse zu wechseln?
Wichtig beim Wechsel – Damit keine Nachteile aus einem Krankenkassenwechsel entstehen, sollten Sie zuvor unbedingt überlegen, ob Sie aktuell Hilfs- und Heilmittel, langfristige Rezepte, Krankengeld oder Pflegeleistungen von Ihrer alten Krankenkasse beziehen, die genehmigungspflichtig oder Zusatzleistungen sind.
Was sind die Unterschiede zwischen GKV und PKV?
Das Wichtigste in Kürze –
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nimmt jeden auf – vorausgesetzt, er muss sich nicht privat versichern.In der GKV hängt die Höhe des Beitrags vom Einkommen ab, in der privaten Krankenversicherung (PKV) von Alter und Gesundheit.Private Versicherungen können ihre Leistungen nicht einseitig kürzen. Welche Behandlungen sie zahlen, hängt aber stark vom jeweiligen Tarif ab.Privat versichern sollten sich nur Beamte und Gutverdiener mit langfristig sicherem Einkommen.
Wie teuer werden die Krankenkassen 2023?
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde 2023 auf 1,6 Prozent angehoben. Damit ist er um 0,3 Prozentpunkte höher als 2022. Im letzten Jahr gelang es dank ergänzender Bundeszuschüsse, den Wert stabil bei 1,3 Prozent zu halten – trotz der Belastung durch die Corona-Krise und höherer Ausgaben der Kassen.
Wie viel private Krankenversicherung gibt es?
Unterschiede zwischen den Versicherungssystemen – Die Gesetzliche Krankenkasse ist die deutlich größere der beiden Krankenversicherungen. Sie versichert etwa 90 Prozent aller Menschen in Deutschland, die PKV rund 10 Prozent. In Zahlen heißt das: 2020 hat die GKV rund 73 Millionen Versicherte, davon allerdings nur rund 57 Millionen als beitragszahlende Personen.16 Millionen Versicherte sind als Familienangehörige beitragsfrei mitversichert.
Rund neun Millionen Menschen sind in der PKV vollversichert. Ob es um die Finanzierung, Leistungen oder das Thema Abrechnung geht: Vieles ist in den Systemen unterschiedlich geregelt. Die folgendeTabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede. Die Rahmenbedingungen für die Private Krankenversicherung gibt der Gesetzgeber durch verschiedene Gesetze und Verordnungen vor, die im Laufe der Zeit auch immer wieder verändert und ergänzt wurden.
Die wichtigsten sind:
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Das „Gesetz über den Versicherungsvertrag” regelt die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Versicherungsunternehmen, die nicht Träger der Sozialversicherung sind, unterliegen dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Es schreibt vor, welche Bedingungen die Unternehmen erfüllen müssen, um die private Krankenversicherung in Deutschland betreiben zu dürfen. Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) Die Informationspflichtenverordnung ist eine Ergänzung zum Versicherungsvertragsgesetz. Hier ist festgelegt, welche Informationen die Unternehmen ihren Versicherten zur Verfügung stellen müssen. Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) Die Verordnung regelt die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der Privaten Krankenversicherung. Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Auch wenn im SGB V im Wesentlichen die Gesetzliche Krankenversicherung geregelt wird, sind einige der hier aufgeführten Paragraphen ebenfalls für den privaten Krankenversicherungsschutz relevant. Dazu gehören die Vorschriften für die Versicherungspflicht bzw. die Versicherungsfreiheit (§§ 5 und 6) und auch für den Arbeitgeberzuschuss (§ 257). Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) Im SGB XI sind die Vorschriften für die Soziale und die Private Pflegeversicherung aufgeführt. Für die Private Pflegeversicherung sind hier vor allem § 23 (Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen) sowie § 110 und § 111 (Regelungen für die private Pflegeversicherung und Risikoausgleich) relevant. Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG) In § 18 des Gendiagnostikgesetzes sind die Regelungen zu genetischen Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages aufgeführt. Er hält fest, dass Genanalysen nicht verlangt und Erkenntnisse aus bereits erfolgten Genanalysen nicht erfragt und verwendet werden dürfen.
Aus den rechtlichen Grundlagen lassen sich die in der Privaten Krankenversicherung geltenden Versicherungsbedingungen ableiten. Sie wiederum bilden die Basis für die Tarifgestaltung der Versicherer.
Wie viele Privatversicherte gibt es in Deutschland Prozent?
Fakten – Nach Daten des Mikrozensus bezeichneten sich 14,2 Prozent der Bevölkerung, die im Jahr 2021 Angaben zu ihrem Gesundheitszustand machten, als krank (13,0 Prozent) oder unfallverletzt (1,2 Prozent). Bei den unter 15-Jährigen sowie bei den 15- bis unter 25-Jährigen lag der Anteil der Kranken und Unfallverletzten mit 10,1 bzw.11,1 Prozent klar unter dem Durchschnitt.
- Zudem wurden fast alle Kranken dieser beiden Altersgruppen ambulant oder gar nicht behandelt (49,0 bzw.46,6 Prozent).
- Hingegen lag der Anteil der Kranken und Unfallverletzten bei den 55- bis unter 65-Jährigen sowie bei den 75-Jährigen und Älteren mit 16,6 bzw.20,9 Prozent deutlich über dem Durchschnitt.
Bei den 75-Jährigen und Älteren waren 63,0 Prozent der Kranken in ambulanter und 20,6 Prozent in stationärer Behandlung. Lediglich 16,5 Prozent waren nicht in Behandlung. Bei schätzungsweise mehr als 11 Millionen Kranken und Unfallverletzten in Deutschland wird schnell deutlich, wie wichtig ein Krankenversicherungsschutz ist.
- Im Jahr 2019 verfügten in Deutschland 99,9 Prozent der zum Krankenversicherungsschutz befragten Personen über einen solchen Schutz.
- Rund 61.000 Personen hatten nach eigenen Angaben keinen Krankenversicherungsschutz (2011: 128.000).
- Von den nicht-krankenversicherten Personen waren 39.000 Männer und 22.000 Frauen.52.000 nicht-krankenversicherte Personen hatten 2021 einen Schulabschluss, 32.000 einen berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss.
Unter den nicht-krankenversicherten Personen im Jahr 2019 waren 25.000 Erwerbstätige, 10.000 Erwerbslose und 26.000 Personen gehörten zur Gruppe der Nichterwerbspersonen. Laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes waren von den Personen, die im Jahr 2019 Angaben zu ihrem Krankenversicherungsschutz machten, 89,1 Prozent Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- In der privaten Krankenversicherung (PKV) waren 10,7 Prozent aller Befragten versichert.
- Etwa 0,2 Prozent hatten ausschließlich einen sonstigen Anspruch auf Krankenversorgung, knapp 0,1 Prozent hatten – wie oben beschrieben – keinen Krankenversicherungsschutz.
- Im Jahr 2019 waren von den 73,0 Millionen GKV-Mitgliedern 46,3 Prozent Pflichtmitglieder, 8,3 Prozent freiwillige Mitglieder und 23,1 Prozent Rentner und Rentenantragsteller (Krankenversicherung der Rentner, KVdR).
Mehr als ein Fünftel der GKV-Mitglieder waren mitversicherte Familienangehörige (22,3 Prozent). Knapp 18,5 Millionen der gesetzlich Krankenversicherten verfügten im Jahr 2019 über mindestens eine Zusatzkrankenversicherung. Die zusätzlich Versicherten hatten im Durchschnitt 1,68 Zusatzversicherungen.
Bei 10,5 Millionen bestand eine zusätzliche Krankenversicherung für Zahnbehandlung und/oder Kieferorthopädie, 9,5 Millionen hatten den Schutz bei Auslandsreisen zusätzlich abgesichert und bei gut vier Millionen bezog sich die zusätzliche Krankenversicherung auf die Versorgung im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung).
Weitere 3,7 Millionen GKV-Mitglieder hatten 2019 eine Krankenhaustagegeld-Versicherung abgeschlossen. Die GKV hat historisch bedingt keinen einheitlichen Träger, sondern gliedert sich in mehrere Kassenarten, auf die unterschiedlich viele GKV-Mitglieder entfallen: Von den gut 69,5 Millionen GKV-Mitgliedern, zu denen im Mikrozensus für das Jahr 2019 Daten vorliegen, entfielen 38,6 Prozent auf Ersatzkassen, 38,3 Prozent auf Ortskrankenkassen und 14,1 Prozent auf Betriebskrankenkassen.6,2 Prozent waren über Innungskrankenkassen versichert, 2,0 Prozent über die Knappschaft und 0,8 Prozent über die Landwirtschaftliche Krankenkasse.
- Die GKV finanziert sich durch Beiträge und einen jährlichen Bundeszuschuss sowie sonstige Einnahmen.
- Die Beiträge fließen wie der Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds.
- Die Krankenkassen erhalten vom Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale pro Versichertem plus alters-, geschlechts- und risikoadjustierte Zu- und Abschläge zur Deckung ihrer Leistungsausgaben.
Hierdurch wird die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt. Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten somit mehr Finanzmittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Seit dem 1.
- Januar 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz der GKV 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder.
- Diesen Beitrag tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (7,3 Prozent).
- Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent und gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Zudem müssen Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Zuweisungen, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht zur Deckung ihrer voraussichtlichen Ausgaben ausreichen. Im Jahr 2021 lag der von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz im Durchschnitt bei 1,3 Prozent.
- Sowohl bei pflichtversicherten als auch bei freiwillig versicherten Mitgliedern werden die Einkünfte nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro im Monat beziehungsweise 58.050 Euro im Jahr berücksichtigt (Stand 2022).
- Der jährliche Bundeszuschuss wird aus Steuermitteln pauschal für sogenannte versicherungsfremde Leistungen an die GKV gezahlt (zum Beispiel beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft).
Seit 2012 betrug der Bundeszuschuss 14 Milliarden Euro. Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wurde der Bundeszuschuss 2013 auf 11,5 Milliarden Euro, 2014 auf 10,5 Milliarden und 2015 auf 11,5 Milliarden Euro abgesenkt. Ab 2016 betrug der Bundeszuschuss wieder 14 Milliarden Euro und ist ab 2017 auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben.
Wie hoch ist der Anteil der PKV Versicherten in Deutschland?
Krankenversicherungsschutz der Bevölkerung
Bereiche | Anteil in Prozent | Versicherte in Millionen |
---|---|---|
GKV | 88,1 | 73.294.342 |
PKV | 10,5 | 8.717.500 |
sonstiger bzw. ohne Versicherungsschutz | 1,5 | 1.225.282 |
insgesamt | 100,0 | 83.237.124 |