Wie Viele Krankenkassen Gibt Es In Deutschland?

Wie Viele Krankenkassen Gibt Es In Deutschland
Von den mehr als 83 Millionen Menschen in Deutschland waren im Juli 2022 rund 74 Millionen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Das entspricht etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Die Anzahl der Beiträge zahlenden Mitglieder lag bei über 57 Millionen, die der kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen bei mehr als 16 Millionen.

Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) blieben 2022 weiterhin die größte Kassenart in der GKV. Zusammengenommen versicherten die sechs Ersatzkassen 2022 mehr als 28 Millionen Menschen, ihr Marktanteil belief sich auf 38,3 Prozent. Mehr als die Hälfte aller Mitglieder der GKV (34,5 Millionen/59,9 Prozent) waren 2022 Pflichtmitglieder mit einem Einkommen bis 64.350 Euro im Jahr beziehungsweise 5.362,50 Euro im Monat (Versicherungspflichtgrenze 2022).

Über sechs Millionen Menschen (10,6 Prozent) waren freiwillig versichert. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen nahm seit 1970 deutlich ab.1970 gab es noch 1.815 Krankenkassen, im Januar 2023 nur noch 96. Hier zeigt sich der politisch gewollte Konzentrationsprozess, insbesondere verursacht durch Fusionen.

Wie viele gesetzliche Kassen gibt es in Deutschland?

In Deutschland werden rund 73 Millionen Versicherte von einer gesetzlichen Krankenkasse versorgt. Das entspricht rund 90 Prozent der Bevölkerung. Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziell und organisatorisch unabhängig.

  1. Sie führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch.
  2. Die gesetzlichen Krankenkassen haben als Träger der GKV das Recht zur Selbstverwaltung.
  3. Weite Teile der gesundheitlichen Versorgung werden durch die Selbstverwaltung über Verträge mit den Leistungserbringern gestaltet.
  4. Die Anzahl der Krankenkassen hat sich im Laufe der Jahre ständig reduziert.

Waren es 1970 noch 1815 Krankenkassen, hatte sich 1990 die Anzahl bereits auf 1147 reduziert. Im Jahr 2000 waren es noch 420. Heute gibt es nur noch 96 Kassen (Stand: 01. Januar 2023). Veränderungen bei der Anzahl der Krankenkassen Veränderungen bei der Anzahl der Krankenkassen

Was ist die größte Krankenkasse in Deutschland?

Im Jahr 2022 zählte die Techniker Krankenkasse (TK) bundesweit rund 10,9 Millionen Versicherte und war damit vor der Barmer (vormals Deutsche BKK und Barmer) mit 8,71 Millionen Versicherten und der DAK Gesundheit mit rund 5,5 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.

Wie viele gesetzliche und private Krankenkassen gibt es in Deutschland?

Statistik – Gemäß der Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft gab es 2015 insgesamt 47 Private Krankenversicherungen, wovon 24 Aktiengesellschaften (AG) und 23 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) waren. Im Jahre 2015 waren 8.787.300 Versicherte vollversichert, 24.770.100 Versicherte hatten eine Zusatzversicherung abgeschlossen.

Welche Krankenkasse ist auf Platz 1?

Welche Krankenkasse ist die beste?

Platz Krankenkasse
1 Techniker Krankenkasse
2 HEK – Hanseatische Krankenkasse
3 SECURVITA Krankenkasse

Welche ist die teuerste Krankenkasse in Deutschland?

Gesetzliche Krankenkassen – Beitragssätze der teuersten Kassen in Deutschland 2023 Basis-Account Zum Reinschnuppern Starter Account Der ideale Einstiegsaccount für Einzelpersonen $69 USD $39 USD / Monat * im ersten Vertragsjahr Professional Account Komplettzugriff * Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt; Mindestlaufzeit 12 Monate Erfahren Sie mehr über unseren Professional Account Alle Inhalte, alle Funktionen.Veröffentlichungsrecht inklusive. “,”pointFormat”:” • “,”footerFormat”:” “},”plotOptions”:,”shadow”:false,”stacking”:null,”dataLabels”:,”enabled”:true,”zIndex”:3,”rotation”:0}},”pie”:,”format”:” • %”}},”line”: %”,”useHTML”:false,”crop”:false}},”bar”: %”,”useHTML”:false}},”column”: %”,”useHTML”:false}},”area”: },”annotations”:,”labelunit”:”%”},”colors”:,”series”:,”index”:1,”legendIndex”:0}],”navigation”: },”exporting”: }> gesetzlicheKrankenkassen.de. (9. Januar, 2023). Beitragssätze der teuersten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland im Jahr 2023, In Statista, Zugriff am 11. April 2023, von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/655529/umfrage/beitragssaetze-der-teuersten-gesetzlichen-krankenkassen-gkv/ gesetzlicheKrankenkassen.de. “Beitragssätze der teuersten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland im Jahr 2023.” Chart.9. Januar, 2023. Statista. Zugegriffen am 11. April 2023. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/655529/umfrage/beitragssaetze-der-teuersten-gesetzlichen-krankenkassen-gkv/ gesetzlicheKrankenkassen.de. (2023). Beitragssätze der teuersten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland im Jahr 2023, Statista, Statista GmbH. Zugriff: 11. April 2023. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/655529/umfrage/beitragssaetze-der-teuersten-gesetzlichen-krankenkassen-gkv/ gesetzlicheKrankenkassen.de. “Beitragssätze Der Teuersten Gesetzlichen Krankenkassen (Gkv) In Deutschland Im Jahr 2023.” Statista, Statista GmbH, 9. Jan.2023, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/655529/umfrage/beitragssaetze-der-teuersten-gesetzlichen-krankenkassen-gkv/ gesetzlicheKrankenkassen.de, Beitragssätze der teuersten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland im Jahr 2023 Statista, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/655529/umfrage/beitragssaetze-der-teuersten-gesetzlichen-krankenkassen-gkv/ (letzter Besuch 11. April 2023) Beitragssätze der teuersten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland im Jahr 2023, gesetzlicheKrankenkassen.de, 9. Januar, 2023., Verfügbar: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/655529/umfrage/beitragssaetze-der-teuersten-gesetzlichen-krankenkassen-gkv/ : Gesetzliche Krankenkassen – Beitragssätze der teuersten Kassen in Deutschland 2023

Welche ist die älteste Krankenkasse Deutschlands?

DAK | Krankenkasseninfo.de Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) war eine bundesweit geöffnete Ersatzkasse mit Sitz in Hamburg. Im Jahr 2010 waren rund 6 Millionen Menschen bei der DAK versichert, darunter etwa 4,7 Millionen Mitglieder und 1,3 Millionen mitversicherte Familienangehörige.

Sie wurden an rund 800 Geschäftsstellen betreut. Zum 1. Januar 2010 schloss sich die DAK mit der Hamburg-Münchener Krankenkasse zusammen. Die daraus hervorgegangene Krankenkasse trug ebenfalls den Namen DAK. Mit Jahresbeginn 2012 erfolgten Fusionen mit der BKK Gesundheit und der BKK Axel Springer. Gleichzeitig wurde der Name der Krankenkasse in “DAK-Gesundheit” geändert.

Der Ursprung der DAK liegt im Jahr 1774, als sich das “Institut für hilfsbedürftige Handlungsdiener” im damals preußischen Breslau mit einem Startkapital von 10.000 Talern gründete. Damit ist die DAK die älteste Krankenkasse Deutschlands. Dieses Institut schloss sich mit dem 1858 gegründeten “Verein der Handlungs-Commis” aus Hamburg zusammen, wo sich auch heute noch der Hauptsitz der DAK-Gesundheit befindet.

  • Nach zahlreichen Fusionen wurde 1930 aus der “Berufskrankenkasse des Gewerkschaftsbundes der Angestellten” die “Deutsche Angestellten-Krankenkasse”.
  • Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Krankenkasse umbenannt und umstrukuriert, nach Kriegsende wurde der Name wieder in DAK geändert.1951 schloss sich die Lichterfelder Ersatzkasse und 1997 die Braunschweiger Ersatzkasse der DAK.

Der Rechtsnachfolger der DAK ist die Krankenkasse, Bewerten Sie uns 4,8 / 5 https://www.krankenkasseninfo.de 11027 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben. : DAK | Krankenkasseninfo.de

Wem gehört die Barmer?

Barmer Ersatzkasse
Sozialversicherung gesetzliche Krankenversicherung
Kassenart Ersatzkasse
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 1. Januar 2017
Zuständigkeit Deutschland
Sitz Berlin
Verwaltungssitz Schwäbisch Gmünd, Wuppertal
Vorstand Christoph Straub (Vorsitzender)
Verwaltungsrat Bernd Heinemann (Vorsitzender)
Aufsichtsbehörde Bundesamt für Soziale Sicherung
Versicherte 8,7 Mio. (April 2023)
Haushaltsvolumen 45,9 Mrd. Euro (April 2023)
Geschäftsstellen 367 (April 2023)
Mitarbeiter 14.000 (April 2023)
Website www.barmer.de

Die Barmer Ersatzkasse (Kurzbezeichnung: Barmer ; Eigenschreibweise: BARMER ) ist eine deutsche Krankenkasse aus der Gruppe der Ersatzkassen, Mit rund 9 Millionen Versicherten ist sie die zweitgrößte Krankenkasse Deutschlands. Als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Barmer Ersatzkasse eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung,

Sie ist Mitglied im Verband der Ersatzkassen (vdek). Die neue Barmer Ersatzkasse entstand am 1. Januar 2017 durch die Integration der Deutschen BKK in die Barmer GEK, Die Barmer GEK entstand am 1. Januar 2010 aus der Fusion der am 27. Oktober 1884 errichteten Barmer Ersatzkasse (BEK) und der am 4. Mai 1878 gegründeten Gmünder Ersatzkasse (GEK).

Der Sitz der Barmer Ersatzkasse ist Berlin, Sie verfügt über 380 Geschäftsstellen.

Warum gibt es so viele GKV?

Meinung: Wozu brauchen wir über 300 Krankenkassen in Deutschland? „Rentenkassen: Wir brauchen ein Darlehen” und „Kassen: Höhere Beiträge wegen Arzneikosten” vom 29. Juli 2005 Statt immer wieder die Beiträge zu erhöhen, unter anderem auch mit der Begründung von Arzneimittelmehrausgaben der Krankenkassen, sollte man sich endlich auch einmal Gedanken machen, wie und in welcher Form man die mehr als 300 in Deutschland existierenden Krankenkassen reduzieren könnte.

  • Im Endeffekt werden alle Patienten aber auch die Versicherten in der Zukunft immer mehr belastet und im Gegensatz dazu leisten sich diese vielen derzeit bestehenden Kassen eine Vielzahl von Verwaltungsgebäuden und einen damit verbundenen viel zu großen Büroapparat.
  • Viel Geld könnte mit einer vernünftigen Reduzierung der Krankenkassen eingespart werden, das dann zum Wohle aller Versicherten eingesetzt werden könnte.

Natürlich müsste diese Alternative vom jeweiligen Gesetzgeber kontinuierlich durchgesetzt werden. Keine etablierte Partei hat bis jetzt den Versuch unternommen, einmal in diese, meines Erachtens erfolgversprechende Richtung zu denken. Im Prinzip würden vielleicht sogar ein bis drei Kassen genügen und zwar allesamt auf gesetzlicher Basis.

  1. Durch diese erzielten Einsparungen könnte man dann eine für alle Bevölkerungsschichten erträglichere Beitragsbelastung erreichen, und es wären dann auch nicht mehr so viele unangenehme Zuzahlungen mehr durch die Patienten zu tragen.
  2. Ebenso würde der Gesundheitsstand im Allgemeinen verbessert werden und Familien und Rentner zum Beispiel hätten mehr finanzielle Mittel zur Verfügung.

Um dies jedoch erreichen zu können, wäre allerdings erst einmal ein Wollen und ein grundlegendes Umdenken in der Politik erforderlich, das ganze derzeitige Herumdoktern in Bezug auf Bürgerversicherung und CDUKopfpauschale wird die Krankenkassenproblematik auf Dauer nicht lösen können.

Andreas Karl, Billroda Sehr geehrter Herr Karl, die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen sinkt ständig, dafür sorgt derzeit schon der Wettbewerb unter den Kassen. So haben sich die über 250 regionalen AOKs bereits Mitte der 90er Jahre zu 17 Landes-AOKs zusammengeschlossen. Viele kleine Kassen gibt es heute nur noch im Bereich der Betriebskrankenkassen, zum Teil auch noch bei den Innungskrankenkassen.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Fusion zu zwei oder drei Kassen ist jedoch nicht die Lösung der Finanzprobleme unseres Gesundheitswesens. Weitere Zusammenschlüsse sollten das Ergebnis des Wettbewerbs unter den gesetzlichen Krankenkassen sein, wofür die Wettbewerbsordnung im Bereich gesetzlicher Krankenversicherung noch deutlich optimiert werden müsste.

  • Moderne Krankenversicherung ist heute viel mehr als Verwaltung im klassischen Sinn.
  • Der Aufbau von Versorgungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP) und die Umsetzung und Realisierung der Programme gemeinsam mit Ärzten, ist das neueste Beispiel für den nutzbringenden Einsatz von „Verwaltungskosten”.
  • Die Entwicklung von Präventionsangeboten, die Einführung des neuen Vergütungssystems im Krankenhausbereich mit mehr Transparenz der Kosten und Leistungen für die Patienten und mit mehr Qualitätswettbewerb, sind weitere Beispiele für neue Kassenaufgaben.

Krankenkassen werden im verschärften Wettbewerb immer mehr Aufgaben im Bereich der Leistungsentwicklung und Qualitätskontrolle übernehmen, um das deutsche Gesundheitswesen effizienter und wirtschaftlicher zu machen. Viel Personalaufwand erfordern überdies komplizierte gesetzliche Regelungen.

  • Hier müsste der Gesetzgeber durch vereinfachte Rahmenbedingungen den Kassen Einsparmöglichkeiten geben.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen zahlten an die Versicherten im Jahr 2004 rund 131 Milliarden Euro, die gesamten Verwaltungskosten beliefen sich dabei auf 8 Milliarden.
  • Das waren 0,25 Prozent weniger als 2003.

Mit den neuen Aufgaben im Bereich des Leistungsmanagements und der Einführung neuer Versorgungsangebote zum Beispiel für chronisch Kranke ändert sich die Bedeutung der Verwaltungskosten für die Kassen. Wichtige Managementaufgabe der Kassen ist es zum Beispiel, durch gezielten Einsatz von Personal und EDV – und damit von Verwaltungskosten – eine bessere Betreuung von Krankengeldempfängern aufzubauen.

  • Dadurch konnte eine schnellere Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und eine Senkung der Krankengeldausgaben erreicht werden.
  • Die Beitragszahler profitieren davon durch stabile Beiträge.
  • Höhere Verwaltungskosten führten so zu einem deutlich wirtschaftlicheren Gesamtergebnis für die Kasse und deren Beitragszahler.

Allein aus der Höhe oder der prozentualen Entwicklung der Verwaltungskosten ist daher nicht mehr die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit des Managementhandelns einer gesetzlichen Krankenkasse zu beurteilen. Wer die Behauptung aufstellt: hohe Verwaltungskosten heißt schlecht gewirtschaftet, liegt oft falsch.

See also:  Wie Viele Ladestationen Gibt Es In Deutschland?

Udo Barske ist Leiter der Pressestelle des Bundesverbandes der AOK –

: Meinung: Wozu brauchen wir über 300 Krankenkassen in Deutschland?

Wie viele sind in Deutschland nicht krankenversichert?

Menschen ohne Krankenversicherung: Ein oft übersehenes Problem In Deutschland gibt es trotz allgemeiner Krankenversicherungspflicht viele Menschen, die entweder keinen oder nur unzureichenden Versicherungsschutz haben. Für die Betroffenen ist es oftmals schwierig, Zugang zu medizinischen Leistungen und Behandlungen zu erhalten. Wie Viele Krankenkassen Gibt Es In Deutschland Foto: axentis.de/G.J.Lopata Wie Viele Krankenkassen Gibt Es In Deutschland Eigentlich ist Deutschland für ein gutes, allumfassendes Gesundheitssystem bekannt. Verglichen mit den europäischen Staaten ist das deutsche Gesundheitssystem kostenintensiv.2020 lagen die Ausgaben auf einem Höchststand von 440,6 Milliarden Euro. Der Anteil am Bruttoinlandsprodukt betrug damit 13,1 Prozent und 1,2 Prozentpunkte mehr als noch 2019.

  1. Der EU-Durchschnitt lag 2019 bei 9,9 Prozent.
  2. Trotz der Rekordausgaben und des umfänglichen Leistungsspektrums kommt ein Aspekt aber oft zu kurz: die Gesundheitsversorgung für Menschen ohne Krankenversicherung.
  3. Das Statistische Bundesamt geht aufgrund von Mikrozensus-Daten davon aus, dass 2019 rund 61 000 Personen nicht krankenversichert waren.

Im Vergleich zu 2015 ist die Zahl damit gesunken, damals waren es noch 79 000 Personen. Vor allem Selbstständige seien besonders betroffen. Rund 0,4 Prozent der Selbstständigen sowie 0,8 Prozent der Erwerbslosen waren im Jahr 2019 nicht krankenversichert, so das Bundesamt.

  1. Bei der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil bei weniger als 0,1 Prozent.
  2. Das sind allerdings nur die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer wird deutlich höher geschätzt.
  3. Der Mikrozensus stellt nur alle vier Jahre die Frage nach dem Krankenversicherungsschutz”, sagt der Gesundheitsökonom Prof. Dr. rer. pol.

Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ), Er schätzt, dass in Deutschland zwischen einer halben und einer Million Menschen keine Krankenversicherung haben. Denn: Im Mikrozensus werden nur diejenigen berücksichtigt, die in Deutschland gemeldet sind und einen legalen Aufenthaltstitel haben.

  • Der Sozialmediziner und ehemalige Kandidat für das Bundespräsidentenamt, Prof. Dr. med.
  • Gerhard Trabert, vermutet ebenfalls, dass die Zahl der nicht krankenversicherten Menschen in Deutschland zwischen einer halben und einer Million liegt.
  • Die Hilfsorganisation „Ärzte der Welt” geht von Hunderttausenden Menschen ohne Zugang zu benötigter medizinischer Versorgung aus.

„Wohnungslose Menschen, die keinen festen Wohnsitz haben, sind im Mikrozensus auch unterrepräsentiert”, erklärte Wasem weiter. Gerade bei dieser Gruppe ist der Anteil von Nichtversicherten hoch. Einem Statistikbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) zufolge waren 15,9 Prozent der akut wohnungslosen Menschen im Jahr 2020 nicht krankenversichert.

  1. Bei Personen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben, waren es 21,7 Prozent, also mehr als ein Fünftel.
  2. Insgesamt schätzt die BAG W die Zahl von wohnungslosen Menschen (ohne Geflüchtete) für das Jahr 2020 auf rund 256 000 Menschen.
  3. Betroffen sind weiter neben Deutschen, die aufgrund von Insolvenzen oder Einkommensausfällen ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen können, oftmals EU-Bürger, die über kein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis verfügen.

Auch Personen aus Drittstaaten, die keinen aufenthaltsrechtlichen Status haben, sind betroffen. Für sie ist die Situation noch schwieriger, weil sie nur unter seltenen Umständen in das System integriert werden können. Krankenversicherungspflicht besteht seit 2009 Eigentlich gilt seit dem 1.

  1. Januar 2009 in Deutschland per Gesetz die allgemeine Krankenversicherungspflicht.
  2. Schon im April 2007 war unter der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Personen eingeführt worden, die nicht anderweitig krankenversichert waren.

Die Versicherungspflicht bei der privaten Krankenversicherung (PKV) folgte dann zwei Jahre später. Betroffen seien deshalb vor allem Personen, „die entweder noch aus einer rechtlichen Situation von vor dem Jahr 2009 nicht krankenversichert sind oder die nach Deutschland eingereist sind und anschließend keinen Anspruch realisieren konnten”, sagte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dem DÄ,

Die Kündigung einer bestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung durch die gesetzliche Krankenkasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen, ohne dass eine andere Form der Absicherung im Krankheitsfall zur Verfügung steht, ist wegen der Versicherungspflicht in Deutschland rechtlich grundsätzlich nicht möglich.” Das Problem besteht allerdings oft darin, dass viele Personen ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht bezahlen können und damit Beitragsschulden bei den Versicherungen anhäufen.

Sie können in diesem Fall zwar nicht gekündigt werden, allerdings wird der Leistungsanspruch deutlich eingeschränkt. Im Bereich der GKV ist es gesetzlich in § 16 Absatz 3 a des Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt, dass die Krankenversicherung von Versicherten, die ihre Beiträge zwei Monate trotz Mahnung nicht bezahlen können, automatisch ruht (Grafik 1),

  1. Das bedeutet, sie sind zwar prinzipiell noch versichert, können aber nur noch etwa Behandlungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände in Anspruch nehmen.
  2. Der normale GKV-Leistungskatalog gilt für sie während des Ruhens nicht mehr.
  3. Zum Zeitpunkt März 2022 betraf dies knapp 700 000 Personen ( Grafik 2 ),

Grafik 1 Beitragsschulden in der GKV, in Milliarden Euro Grafik 2 Anzahl der Versicherten mit Beitragsschulden „Den Menschen wird in diesem Fall von den Krankenversicherungen oft vermittelt, dass sie nicht mehr versichert sind”, erklärte Trabert. Die eingeschränkten Leistungen reichen aber nicht für eine normale, angemessene Gesundheitsversorgung aus: „Auch schlecht Versicherte kommen zu uns, etwa weil der Zahnarzt die Wurzelbehandlung nicht mehr durchführen will”, sagte Felicitas von Wietersheim, die Praxismanagerin der Malteser-Praxis in Berlin-Wilmersdorf (siehe folgender Artikel).

Rankenkassen bieten Beratungen und Ratenzahlungen an Die Kassen hingegen sind der Meinung, sie unterstützen ihre Versicherten ausreichend: „Die Krankenkassen nutzen durchaus Möglichkeiten, ihre Versicherten zu unterstützen, wenn diese ihre Beiträge nicht bezahlen können. Neben der Beratung zur allgemeinen Rechtslage werden bei der Beratung auch individuelle Probleme adressiert, indem zum Beispiel eine mehrsprachige Beratung angeboten oder auf Möglichkeiten wie Schuldnerberatung oder staatliche Unterstützung hingewiesen wird”, erklärt ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes auf Nachfrage des DÄ,

Es könnten Ratenzahlungen vereinbart werden, unter bestimmten Voraussetzungen könnten Ansprüche auch gestundet oder erlassen werden. Einem Sprecher des AOK-Bundesverbandes zufolge werden auch niedrigschwellige Angebote und Gespräche bei Zahlungsschwierigkeiten geführt: „Da bei den AOK auch viele Mitarbeitende mit Fremdsprachenkenntnissen beschäftigt sind, finden sich auch hier meist kundenorientierte Kommunikationswege.” Auch eine Barmer-Sprecherin erklärte: „Bevor es zu Mahnungen wegen Beitragsschulden kommt, nehmen wir in der Regel mit den Betroffenen Kontakt auf, um nach individuellen Lösungen wie beispielsweise Stundungsvereinbarungen zu suchen.” Bei Mahnungen weise die Barmer unter anderem auf das mögliche Ruhen der Leistungen sowie einer etwaigen Übernahme der Beiträge nach SGB II (Jobcenter) oder SGB III (Sozialamt) hin, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

„In jedem Fall sind wir in diesen Fällen auf die Kooperation betroffener Beitragsschuldnerinnen und -schuldner angewiesen, um zu einer für beide Seiten tragbaren Lösung zu kommen.” Der volle Leistungsumfang bei der GKV lebe aber erst wieder mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder mit (Wieder-)Aufnahme der Zahlung der Mindestbeiträge plus Ratenzahlungsvereinbarung auf, sagt Susanne Wilkening von der Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt in Berlin.

Auch mit Bezug von Sozialleistungen über das Jobcenter oder über das Sozialamt könne die Versicherung wieder voll aufgenommen werden, so Wilkening. Bei PKV gibt es einen Notlagentarif für Beitragsschuldner Bei der PKV sieht die Situation ähnlich aus. Dort erhalten Versicherte, die zwei Monate ihre Beiträge nicht bezahlen können, eine Mahnung, die zusätzlich zu den Schulden einen Säumniszuschlag von einem Prozent sowie Mahnkosten beinhaltet, erläutert ein Sprecher der PKV auf Anfrage des DÄ,

Sollte zwei Monate nach der ersten Mahnung weiterhin mindestens ein Monatsbeitrag offen sein, erhielten Versicherte eine zweite Mahnung und die Unternehmen wiesen die betroffene Person darauf hin, dass ihr Vertrag ruhend gestellt werde, wenn die Schulden nicht innerhalb des nächsten Monats beglichen würden, erklärt der Sprecher weiter.

„Solange der Versicherungsvertrag ruht, sind Privatversicherte durch den Notlagentarif krankenversichert, erhalten allerdings stark eingeschränkte Leistungen. Sobald Versicherte alle rückständigen Versicherungsbeiträge, die Säumniszuschläge und Mahnkosten bezahlt haben, wechseln sie automatisch in ihren alten Tarif zurück”, heißt es weiter.

Es lasse sich vermuten, dass davon Personen mit schwankenden Einkünften wie (Solo-) Selbstständige stärker betroffen sein könnten als Versicherte mit festen Bezügen wie etwa Beamte oder Arbeitnehmer, sagt der PKV-Sprecher. Die Summe der Beitragsschulden inklusive der Versicherten im Notlagentarif in den vergangenen Jahren lag der PKV zufolge jeweils unter 400 Millionen Euro.

Vor dem Beitragsschuldengesetz aus dem Jahre 2013, das auch den Notlagentarif eingeführt hatte, beliefe sich diese Summe auf rund 850 Millionen bei etwa 149 000 Beitragsschuldnern. „Die vom Gesetzgeber angestrebte Wirkung des Notlagentarifs, dass die Schulden leichter getilgt werden können, ist also durchaus erkennbar.” Neben dem Notlagentarif gibt es bei der PKV zwei weitere günstigere Sozialtarife, den Basis- und den Standardtarif.

  • Diese Tarife ähneln dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Leider machen wir die Erfahrung, dass sowohl Krankenversicherungen als auch Jobcenter oder das Sozialamt nicht immer rechtskonform beraten.
  • Entweder die Mitarbeitenden dort wissen die aktuelle Rechtslage nicht oder sie beraten nicht entsprechend, um Kosten zu sparen”, kritisierte Trabert, der in Mainz eine medizinische Ambulanz für Menschen in prekären Lebenslagen leitet.

Wichtig wäre etwa, dass die privaten Krankenversicherer bei finanziellen Problemen den Basistarif anbieten und nicht gleich automatisch alle Betroffenen in den Notlagentarif einstufen. Oftmals werden lediglich Mahnschreiben versendet Tatsächlich werden Versicherte, die Zahlungsschwierigkeiten haben, nicht immer aktiv angesprochen.

Die automatische Umstufung in den Notlagentarif erfolgt nach Nichtbezahlen der Beiträge. „In diesen Fällen gehen wir nicht aktiv auf den Versicherten zu; dieser erhält lediglich die Mahnschreiben”, erklärt eine Sprecherin der privaten Krankenversicherung Debeka auf Nachfrage des DÄ, Erst wenn ein Mitglied sich aktiv an die Debeka wende, übersende diese einen Tarifwechselbrief und bietet bei Anfrage des Versicherten eine Ratenzahlung an, sagte die Sprecherin sinngemäß.

Eine Zusammenarbeit mit Sozialämtern oder Jobcentern sei auch aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Allianz erklärte auf Nachfrage, dass sie bei Nichtbezahlen der Beiträge anrufe, bei Bedarf Ratenzahlungen anbiete und auf Wunsch der Versicherten auch in Bezug auf einen Wechsel in einen günstigeren Tarif berate.

Welche KK ist die günstigste?

In unserem jährlichen Krankenkassenvergleich im Januar 2023 haben HKK, TK, HEK und Energie-BKK am besten abgeschnitten. Schaust Du ausschließlich auf den Beitrag, so findest Du die günstigste Kasse in Deinem Bundesland in unserer Liste.

Wem gehört die TK?

Techniker Krankenkasse
Sozialversicherung gesetzliche Krankenversicherung
Kassenart Ersatzkasse
Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung 3. August 1884
Zuständigkeit Deutschland
Sitz Hamburg
Vorstand Jens Baas (Vors.)
Verwaltungsrat Dominik Kruchen Dieter F. Märtens
Aufsichtsbehörde Bundesamt für Soziale Sicherung
Versicherte 11,9 Mio. (April 2023)
Haushaltsvolumen 40 Mrd. € (2023)
Geschäftsstellen 184 Kundenberatungen (April 2023)
Mitarbeiter 14.562, davon 549 Auszubildende (April 2023)
Website www.tk.de
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Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine deutsche Ersatzkasse und damit Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, Sie ist bundesweit geöffnet und mit 11 Mio. Versicherten die größte deutsche Krankenkasse, Die TK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Welche Krankenkasse übernimmt am meisten für Zähne?

Beste Krankenkasse für professionelle Zahnreinigung und Zahnversorgung – Das Magazin “Euro” hat in der Ausgabe 4, 2023 die beste Krankenkasse in den Bereich Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung (PZR) gesucht. Die BKK firmus und die BKK VerbundPlus sind die besten Krankenkassen im Bereich Zahnversorgung unter den bundesweit geöffneten Krankenkassen.

Bei den regionalen Krankenkassen liegt die BKK Pfaff vorne. Die Test-Kriterien: Kostenlose professionelle Zahnreinigung, Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, maximaler Zuschuss zur PZR in Euro, PZR Vertragspartner für alle, erweiterte zahnärztliche Behandlungen, Preisvergleichsmöglichkeit, Zahnersatz kostenlos, Zahnersatz vergünstigt, zahnmedizinische Beratung.

BESTE KRANKENKASSEN BEI ZAHNBEHANDLUNG UND ZAHNREINIGUNG BUNDESWEIT GEÖFFNETE KRANKENKASSEN Quelle: Euro 4 / 2023

Welche Krankenkasse hat die besten Leistungen 2023?

Die Techniker ist Deutschlands beste Krankenkasse. Zum 17. Mal in Folge wurde die Techniker 2023 im großen Krankenkassenvergleich von ‘Focus-Money’ zur besten Krankenkasse gewählt. Erfahren Sie mehr über das Prüfsiegel und die starken Leistungen, mit denen die TK punkten konnte.

Was ist die größte Krankenkasse?

Hinweis für die Redaktion – Die Techniker Krankenkasse wurde 1884 als “Eingeschriebene Hilfskasse für Architekten, Ingenieure und Techniker Deutschlands” gegründet. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte die TK die 1.000-Mitglieder-Grenze überschritten, kurz vor der Wiedervereinigung waren es 1,5 Millionen Mitglieder.

Was ist der Unterschied zwischen Krankenversicherung und Krankenkasse?

Krankenkassen sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie sind finanziell und organisatorisch selbständig, unterliegen jedoch staatlicher Aufsicht. Im Gegensatz zu den gewinnorientierten Versicherungsgesellschaften der privaten Krankenversicherung (PKV) sind gesetzliche Krankenkassen zur Kostendeckung verpflichtet.

Sie finanzieren sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Durch Beitragssatzanpassungen wird die Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben gewährleistet. Überschüsse können in Form von Beitragssatzsenkungen an die Versicherten zurückgegeben werden, Schulden dürfen nicht gemacht werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Diese besteht in der Regel aus gewählten Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Die Mitglieder der Selbstverwaltung sind ehrenamtlich tätig und werden alle sechs Jahre im Rahmen von Sozialwahlen gewählt. Bei jeder Kasse gibt es einen Verwaltungsrat aus den gewählten Vertretern, der alle Entscheidungen grundsätzlicher Art trifft.

Er beschließt die Satzung und entscheidet über die Höhe des Beitragssatzes. Darüber hinaus wählt er für die Dauer von sechs Jahren einen hauptamtlichen Vorstand. Die Krankenkassen schließen Verträge mit Leistungserbringern, ziehen die Kassenbeiträge von den Mitgliedern und Arbeitgebern ein und regeln die Bezahlung der erbrachten Leistungen.

Die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Der Verwaltungsrat setzt sich aus ehrenamtlichen Vertretern zusammen und wird von den Mitgliedern der Krankenkassen und den Arbeitgebern gewählt. Er beschließt in erster Linie das Satzungsrecht.

Der Vorstand ist hauptamtlich besetzt und übernimmt die Verwaltungsaufgaben. Für den Bereich der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung sind die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen verantwortlich. Sie vertreten die Ärzte, die für die Behandlung von Kassenpatienten zugelassen sind. Die Organe sind Vertreterversammlung und Vorstand, die von den Mitgliedern, also den Ärzten, gewählt werden.

Gemeinsam mit Vertretern der Krankenhäuser und mit Patientenvertretern beraten die Krankenkassen und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem wichtigsten Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, über die Inhalte der medizinischen Versorgung.

Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) bestehen für abgegrenzte Regionen, die sich auf verschiedene Bundesländer erstrecken können.Betriebskrankenkassen (BKK) können von Arbeitgebern mit mindestens 1.000 versicherungspflichtig Beschäftigten gegründet werden. Sie können sich auch für Betriebsfremde öffnen.Innungskrankenkassen (IKK) können von Handwerksinnungen mit mindestens 1.000 versicherungspflichtig Beschäftigten gegründet werden. Auch sie können sich öffnen.See-Krankenkasse für Seeleute und ehemalige Seeleute.Landwirtschaftliche Krankenkassen für in der Landwirtschaft Beschäftigte.Bundesknappschaft für Arbeitnehmer im Bergbauumfeld.Ersatzkassen für Angestellte.

Die Differenzierung der Krankenkassen ist historisch gewachsen. Bis Juli 2008 hatten ihre sieben Spitzenverbände gesetzliche Aufgaben. Sie verhandelten beispielsweise mit Ärztevertretern über die Honorare der Mediziner oder bestimmten die Obergrenze mit, bis zu der Krankenkassen Arzneimittel erstatten.

Im Juli 2008 übernahm der neue GKV-Spitzenverband diese Aufgaben. Krankenkassen können seit 1. April 2007 auch über die Grenzen der Kassenarten hinweg fusionieren. Bei Schließung einer Krankenkasse haftet ihr Dachverband. Die Krankenkassen arbeiten bei vielen Vertragsgestaltungen kassenartenübergreifend zusammen.

Zur Gewährleistung eines chancengleichen Wettbewerbs wurde 1994 der Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den Krankenkassen eingeführt. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.1991 gab es noch mehr als 1.200, am 1.

  • Februar 2017 waren es nur noch 113 gesetzliche Kassen.
  • Seit 1996 gilt für alle gesetzlich Versicherten, die nicht einer berufsständischen Krankenkasse angehören, Kassenwahlfreiheit.
  • Verwaltungskosten Die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind in der Vergangenheit stetig gestiegen.
  • Schon für das Jahr 2003 wurde deshalb gesetzlich festgelegt, dass sich die Verwaltungsausgaben der einzelnen Krankenkassen gegenüber dem Jahr 2002 grundsätzlich nicht erhöhen dürfen.

Die Verwaltungsausgaben je Versicherten dürfen sich im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr höchstens in dem Maße verändern, wie sich auch die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen entwickeln. Wenn die Verwaltungsausgaben einer Krankenkasse überdurchschnittlich hoch sind (wenn sie je Versicherten um mehr als zehn Prozent über den durchschnittlichen Verwaltungsausgaben je Versicherten aller Krankenkassen liegen), werden sie eingefroren.

Krankenkassen, die eine besonders ausgeprägte Verringerung ihres Versichertenbestandes aufweisen und deshalb zu einer erheblichen Verminderung ihrer Verwaltungsausgaben veranlasst sind, wird die Möglichkeit eingeräumt, die erforderlichen Ausgabenminderungen auf das laufende Jahr und das Folgejahr zu verteilen.

Krankenkassenfusionen Die Zersplitterung der Kassenlandschaft ist vor allem historisch begründet und auch nur unter Bezugnahme auf die Entstehung der gesetzlichen Krankenversicherung vor über 100 Jahren zu erklären. Den veränderten Anforderungen an Wettbewerb und Effizienz wird die heutige Kassenlandschaft nicht mehr gerecht.

  • Die Folge sind Krankenkassenfusionen,
  • Zwar hat sich die Zahl der Krankenkassen bereits auf Grund der durch das Gesundheitsstrukturgesetz eingeführten Fusionserleichterungen verringert.
  • Dennoch gibt es auch mehr als zehn Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes noch eine Vielzahl kleiner und sehr kleiner Krankenkassen.

Die in den letzten Jahren vorgenommenen Aufgabenübertragungen auf die Krankenkassen haben jedoch die Anforderungen an die Organisation der Versorgung ihrer Versicherten (zum Beispiel Aufbau von Integrierter Versorgung oder von Hausarztmodellen) erheblich erhöht.

  • Leine Krankenkassen sind nur beschränkt in der Lage, diesen erhöhten Anforderungen in wirtschaftlicher Weise gerecht zu werden.
  • Daher ist es wünschenswert, dass sich die Krankenkassen zu größeren Einheiten zusammenschließen, die auf Dauer wettbewerbs- und leistungsfähig sind.
  • Um die bisher noch ungenutzten Potenziale für Kassenzusammenschlüsse zu nutzen, ist mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) seit 1.

April 2007 auch eine Vereinigung von Krankenkassen über die Grenzen der Kassenarten hinweg möglich. Denn warum soll sich zum Beispiel eine Innungskrankenkasse nicht mit einer Betriebskrankenkasse zusammenschließen? Wenn sich solche Veränderungen geordnet und nach festen Regeln vollziehen – und das ist sichergestellt – wird es am Ende vor allem einen Gewinner geben: die Versicherten, die Patientinnen und Patienten.

Die Vereinigung erfolgt durch Beschluss der Verwaltungsräte der beteiligten Krankenkassen und unter der Voraussetzung, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden sie genehmigen. Spitzenverband Bund der Krankenkassen Im Rahmen der Gesundheitsreform wurden die Verbandsstrukturen der Krankenkassen gestrafft.

Der neue GKV-Spitzenverband nahm am 1. Juli 2008 seine Arbeit auf. Er vertritt die Krankenkassen auf Bundesebene und regelt die Rahmenbedingungen für einen intensiveren Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Die vom Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitglieder des Spitzenverbandes, die Landesverbände der Krankenkassen und für die Versicherten.

Der Spitzenverband der Krankenkassen unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. So hilft er beispielsweise bei der Entwicklung und Standardisierung des elektronischen Datenaustausches innerhalb der GKV. Eine besondere Rolle kommt dem Spitzenverband beim Beitragseinzug für den Gesundheitsfonds zu: Bis zum 31.

Dezember 2010 bleibt die bisherige Struktur des Beitragseinzuges erhalten. Ab dem 1. Januar 2011 haben Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, ihre Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gebündelt an eine Weiterleitungsstelle zu entrichten. Diese leitet die Beiträge dann an alle Sozialversicherungsträger weiter.

  • Der Spitzenverband der Krankenkassen gibt Empfehlungen zur Benennung und Verteilung der beauftragten Stellen (Weiterleitungsstellen) und sichert so eine bundeseinheitliche Einzugspraxis.
  • Der Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen besteht aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern der Allgemeinen Ortskrankenkassen, der Ersatzkassen, der Betriebskrankenkassen, der Innungskrankenkassen, der See-Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Landwirtschaftlichen Krankenkassen.

Woher bekommen die Krankenkassen ihr Geld?

Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert sich durch Beiträge und einen jährlichen Bundeszuschuss sowie sonstige Einnahmen. Grundsätzlich werden die Beiträge von den Mitgliedern der Krankenkasse und den Arbeitgebern, Ren­tenversicherungsträgern oder sonstigen Stellen einkommensabhängig getragen und fließen dem Ge­sundheitsfonds zu.

  • Der Bundeszuschuss wird aus Steuergeldern ebenfalls an den Gesundheitsfonds gezahlt.
  • Zurzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent.
  • Die Hälfte, das heißt 7,3 Prozent trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber.
  • Rankenkassen müssen außerdem einen ein­kommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Zuweisungen, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht zur Deckung ihrer voraussichtlichen Ausgaben ausreichen.

Seit dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet. Mehr darüber erfahren Sie in unserem, Eine Übersicht über die aktuellen Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen finden Sie als PDF-Datei auf der Internetseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen Krankenkassenmitglieder kön­nen weiterhin unabhängig davon, ob sie die geltende Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt haben, ihre Krankenkasse wechseln, wenn diese Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zu­satzbeitragssatz erhöht (Sonderkündigungsrecht).

  1. Seit dem 1.
  2. Januar 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz der GKV 14,6 Prozent der beitragspflichti­gen Einnahmen der Mitglieder.
  3. Diesen Beitrag tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte (7,3 Prozent).
  4. Darüber hinaus müssen Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Zuweisungen, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht zur Deckung ihrer voraussicht­lichen Ausgaben ausreichen.

Im Durchschnitt liegt der derzeit von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz bei 0,99 Prozent (Stand 1. September 2019). Beitragspflichtige Einnahmen von Pflichtversicherten sind Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Ren­tenversicherung, sogenannte Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten) sowie Arbeitseinkom­men aus selbständiger Tätigkeit, das neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Ver­sorgungsbezügen gezahlt wird.

Freiwillige Mitglieder zahlen zusätzlich Beiträge aus sonstigen Einnah­men wie zum Beispiel aus Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Sowohl bei pflicht- als auch bei freiwillig versicherten Mitgliedern werden die Einkünfte insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2019: 54.450 Euro jährlich, 4.537,50 Euro monatlich) berücksichtigt.

Der jährliche Bundeszuschuss wird aus Steuermitteln pauschal für sog. versicherungsfremde Leistungen an die GKV (zum Beispiel beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistun­gen für Mutterschaft und Schwangerschaft) gezahlt. Seit 2012 betrug der Bundeszuschuss 14 Milliarden Euro.

  1. Zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wurde der Bundeszuschuss 2013 auf 11,5 Milliarden Euro, 2014 auf 10,5 Milliarden und 2015 auf 11,5 Milliarden Euro vorübergehend abgesenkt.
  2. Ab 2016 betrug der Bundeszuschuss wieder 14 Milliarden Euro und ist ab 2017 auf jährlich 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben (Haushaltsbegleitgesetz 2014).
See also:  Wie Viele Zahnarzte Gibt Es In Deutschland?

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 neu gestaltet. Die Beiträge werden von den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet und fließen wie die Steuermittel in den Gesundheitsfonds.

Die Krankenkassen erhalten vom Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale pro Versichertem plus alters-, geschlechts- und risikoadjustierte Zu- und Abschläge zur Deckung ihrer standardisierten Leistungsausgaben. Hierdurch wird die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt.

Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten somit mehr Finanzmittel als Krankenkas­sen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Darüber hinaus erhalten die Krankenkassen weitere Zuweisungen zur Deckung der sonstigen standardi­sierten Ausgaben (zum Beispiel Verwaltungsausgaben, Satzungs- und Ermessensleistungen).

Einen über die Zuweisungen hinausgehenden zusätzlichen Finanzbedarf sollen die Krankenkassen durch die Erhebung von kassenindividuellen Zusatzbeiträgen decken. Bei erstmaliger Erhebung oder bei Erhö­hung des Zusatzbeitrags haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und damit die Möglichkeit des zeitnahen Wechsels in eine andere Krankenkasse.

(Mehr erfahren in unserem,) Die Krankenkassen haben dadurch einen verstärkten Anreiz, ihre Mitglieder von der Wirtschaftlichkeit und Qualität ihrer Versorgung zu überzeugen und höhere Zu­satzbeiträge möglichst zu vermeiden. : Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung

Wie macht die Krankenkasse Gewinn?

Rücklage-Verpflichtung nach § 261 SBG V Die gesetzlichen Krankenkassen bilden eine Rücklage, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit sicherstellen soll. Einnahme- und Ausgabeschwankungen können so ausgeglichen werden, ohne das die Krankenkasse in eine Schieflage gerät.

  • Die Mindesthöhe der Rücklage wird durch die Satzung der Krankenkasse bestimmt.
  • Die Rücklage soll mindestens 20 Prozent, höchstens 100 Prozent einer Monatsausgabe betragen.
  • Grundsätzlich gilt: Je höher der Prozentsatz der in der Satzung festgeschriebenen Rücklage, umso finanzstärker ist die Krankenkasse aufgestellt.

Werden die vorgeschriebenen Grenzen unterschritten, ist eine baldige Erhöhung des Zusatzbeitrags der Krankenkasse wahrscheinlich. Da Krankenkassen auch zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen keine Kredite aufnehmen können, hat eine taggenaue Berechnung der Kapitalflüsse und das Vorhalten entsprechender Reserven eine herausragende Bedeutung.

  1. Rankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und wirtschaften deshalb anders als private Versicherungsgesellschaften.
  2. Sie dürfen keine Gewinne machen und kein Vermögen anhäufen.
  3. Eingenommen Mittel werden direkt wieder für die Versicherten eingesetzt.
  4. Um Ausgabeschwankungen abzufangen, kann eine Krankenkasse Mittel aus der Rücklage den Betriebsmitteln hinzufügen.

Die Rücklage ist als kurzfristiges Mittel zur Absicherung von finanziellen Risiken zu verstehen. Nachdem Sie in Anspruch genommen, muss sie zügig wieder aufgebaut werden. RÜCKLAGE NACH § 261 SBG V : Rücklage-Verpflichtung nach § 261 SBG V

Wie viele gesetzliche Krankenkassen gab es am 11 21 in Deutschland?

Die Kassen unterscheiden sich nach Kassenart und der Zahl der Versicherten: Zuletzt gab es 11 Allgemeine Ortskrankenkassen, 77 Betriebskrankenkassen und 14 Sonstige.

Wie viele BKK gibt es in Deutschland?

Aktuell sind 66 Betriebskrankenkassen mit neun Millionen Versicherten und vier Landesverbände Mitglieder des Dachverbandes.

Wie viel Prozent sind gesetzlich krankenversichert?

Beiträge gesetzlichen Krankenversicherung Die GKV finanziert sich durch Beiträge und Bundeszuschüsse. Die Beiträge bemessen sich nach einem Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen. Bei Pflichtversicherten zählen hierzu Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Ausnahme der bis zu bestimmten Altersgrenzen beitragsfreien Waisenrente), Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten) sowie Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, das neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.

Freiwillige Mitglieder zahlen darüber hinaus Beiträge aus sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel aus Kapitaleinkünften oder aus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sowohl bei pflichtversicherten als auch bei freiwillig versicherten Mitgliedern werden die Einkünfte insgesamt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 Euro im Monat beziehungsweise 59.850 Euro im Jahr (Stand 2023) berücksichtigt.

Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Er gilt für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Versichertengruppe Beitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz (Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag) 14,6 Prozent
Ermäßigter Beitragssatz (kein Krankengeldanspruch) 14,0 Prozent
Beitragssatz aus Versorgungsbezügen 14,6 Prozent
Beitragssatz aus gesetzlicher Rente 14,6 Prozent
Pflegeversicherung 3,05 Prozent
Personen ohne Kinder zuzüglich 0,35 Prozent 3,4 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze (Monat) 4.987,50 Euro
Beitragsbemessungsgrenze (Jahr) 59.850,00 Euro

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Personenkreis Anspruch auf Krankengeld* Beitragshöhe pro Monat Über der Versicherungspflichtgrenze verdienende Arbeitnehmer/innen ja 728,18 €* ** Mindestbeitrag allgemein (Mindestbemessungsgrundlage: 1.131,67 €) nein 158,43 €* Mindestbeitrag für Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.131,67€) nein 158,43 €* Mindestbeitrag für Selbstständige (Mindestbemessungsgrundlage: 1.131,67€) ja 165,22 €* Höchstbeitrag für Selbstständige/sonstige freiwillig Versicherte nein 698,25 €* Höchstbeitrag für Selbstständige ja 728,18 €*

Daneben erheben Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. ** Beitragszuschuss des Arbeitgebers: 364,09 €

    Eigene Regelung für Rentnerinnen und Rentner Versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner müssen neben den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung auch für sogenannte Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten) Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Das gilt auch für Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, das neben der Rente erzielt wird. Die Beiträge tragen die Rentnerinnen und Rentner sowie der zuständige Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte. Die Krankenkassenbeiträge für Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit müssen Rentnerinnen und Rentner allein zahlen. Für versicherungspflichtige Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente beziehungsweise einer der gesetzlichen Waisenrente vergleichbaren Leistung besteht innerhalb bestimmter Altersgrenzen Beitragsfreiheit für diese Rente. Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden alle Einnahmen der Beitragsbemessung zugrunde gelegt. Nacheinander werden dabei Rente, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und sonstige Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Zu sonstigen Einnahmen zählen Bezüge, die für die sogenannte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds relevant sind – zum Beispiel Mieteinnahmen. Freiwillige Mitglieder tragen den Beitrag grundsätzlich allein. An jenem Teil der Beiträge, der auf die Rentenzahlung entfällt, beteiligt sich jedoch ihr Rentenversicherungsträger zur Hälfte. Versorgungsbezüge sind Leistungen, die wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden.

    Warum gibt es so viele GKV?

    Meinung: Wozu brauchen wir über 300 Krankenkassen in Deutschland? „Rentenkassen: Wir brauchen ein Darlehen” und „Kassen: Höhere Beiträge wegen Arzneikosten” vom 29. Juli 2005 Statt immer wieder die Beiträge zu erhöhen, unter anderem auch mit der Begründung von Arzneimittelmehrausgaben der Krankenkassen, sollte man sich endlich auch einmal Gedanken machen, wie und in welcher Form man die mehr als 300 in Deutschland existierenden Krankenkassen reduzieren könnte.

    Im Endeffekt werden alle Patienten aber auch die Versicherten in der Zukunft immer mehr belastet und im Gegensatz dazu leisten sich diese vielen derzeit bestehenden Kassen eine Vielzahl von Verwaltungsgebäuden und einen damit verbundenen viel zu großen Büroapparat. Viel Geld könnte mit einer vernünftigen Reduzierung der Krankenkassen eingespart werden, das dann zum Wohle aller Versicherten eingesetzt werden könnte.

    Natürlich müsste diese Alternative vom jeweiligen Gesetzgeber kontinuierlich durchgesetzt werden. Keine etablierte Partei hat bis jetzt den Versuch unternommen, einmal in diese, meines Erachtens erfolgversprechende Richtung zu denken. Im Prinzip würden vielleicht sogar ein bis drei Kassen genügen und zwar allesamt auf gesetzlicher Basis.

    Durch diese erzielten Einsparungen könnte man dann eine für alle Bevölkerungsschichten erträglichere Beitragsbelastung erreichen, und es wären dann auch nicht mehr so viele unangenehme Zuzahlungen mehr durch die Patienten zu tragen. Ebenso würde der Gesundheitsstand im Allgemeinen verbessert werden und Familien und Rentner zum Beispiel hätten mehr finanzielle Mittel zur Verfügung.

    Um dies jedoch erreichen zu können, wäre allerdings erst einmal ein Wollen und ein grundlegendes Umdenken in der Politik erforderlich, das ganze derzeitige Herumdoktern in Bezug auf Bürgerversicherung und CDUKopfpauschale wird die Krankenkassenproblematik auf Dauer nicht lösen können.

    1. Andreas Karl, Billroda Sehr geehrter Herr Karl, die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen sinkt ständig, dafür sorgt derzeit schon der Wettbewerb unter den Kassen.
    2. So haben sich die über 250 regionalen AOKs bereits Mitte der 90er Jahre zu 17 Landes-AOKs zusammengeschlossen.
    3. Viele kleine Kassen gibt es heute nur noch im Bereich der Betriebskrankenkassen, zum Teil auch noch bei den Innungskrankenkassen.

    Eine gesetzlich vorgeschriebene Fusion zu zwei oder drei Kassen ist jedoch nicht die Lösung der Finanzprobleme unseres Gesundheitswesens. Weitere Zusammenschlüsse sollten das Ergebnis des Wettbewerbs unter den gesetzlichen Krankenkassen sein, wofür die Wettbewerbsordnung im Bereich gesetzlicher Krankenversicherung noch deutlich optimiert werden müsste.

    Moderne Krankenversicherung ist heute viel mehr als Verwaltung im klassischen Sinn. Der Aufbau von Versorgungsprogrammen für chronisch Kranke (DMP) und die Umsetzung und Realisierung der Programme gemeinsam mit Ärzten, ist das neueste Beispiel für den nutzbringenden Einsatz von „Verwaltungskosten”. Die Entwicklung von Präventionsangeboten, die Einführung des neuen Vergütungssystems im Krankenhausbereich mit mehr Transparenz der Kosten und Leistungen für die Patienten und mit mehr Qualitätswettbewerb, sind weitere Beispiele für neue Kassenaufgaben.

    Krankenkassen werden im verschärften Wettbewerb immer mehr Aufgaben im Bereich der Leistungsentwicklung und Qualitätskontrolle übernehmen, um das deutsche Gesundheitswesen effizienter und wirtschaftlicher zu machen. Viel Personalaufwand erfordern überdies komplizierte gesetzliche Regelungen.

    1. Hier müsste der Gesetzgeber durch vereinfachte Rahmenbedingungen den Kassen Einsparmöglichkeiten geben.
    2. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlten an die Versicherten im Jahr 2004 rund 131 Milliarden Euro, die gesamten Verwaltungskosten beliefen sich dabei auf 8 Milliarden.
    3. Das waren 0,25 Prozent weniger als 2003.

    Mit den neuen Aufgaben im Bereich des Leistungsmanagements und der Einführung neuer Versorgungsangebote zum Beispiel für chronisch Kranke ändert sich die Bedeutung der Verwaltungskosten für die Kassen. Wichtige Managementaufgabe der Kassen ist es zum Beispiel, durch gezielten Einsatz von Personal und EDV – und damit von Verwaltungskosten – eine bessere Betreuung von Krankengeldempfängern aufzubauen.

    • Dadurch konnte eine schnellere Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und eine Senkung der Krankengeldausgaben erreicht werden.
    • Die Beitragszahler profitieren davon durch stabile Beiträge.
    • Höhere Verwaltungskosten führten so zu einem deutlich wirtschaftlicheren Gesamtergebnis für die Kasse und deren Beitragszahler.

    Allein aus der Höhe oder der prozentualen Entwicklung der Verwaltungskosten ist daher nicht mehr die Effektivität und die Wirtschaftlichkeit des Managementhandelns einer gesetzlichen Krankenkasse zu beurteilen. Wer die Behauptung aufstellt: hohe Verwaltungskosten heißt schlecht gewirtschaftet, liegt oft falsch.

    Udo Barske ist Leiter der Pressestelle des Bundesverbandes der AOK –

    : Meinung: Wozu brauchen wir über 300 Krankenkassen in Deutschland?