Merkmal | Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II/ Bürgergeld |
---|---|
2018 | 4.141.331 |
2017 | 4.362.752 |
2016 | 4.311.782 |
2015 | 4.327.206 |
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Wie viele Hartz-4 Empfänger gibt es zurzeit in Deutschland?
Rund 6,6 Millionen Menschen in Deutschland haben zum Jahresende 2021 Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 4,3 %. Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger an der Gesamtbevölkerung zum Jahresende 2021 lag mit 8,0 % damit auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006.
- Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen.
- Dazu zählen folgende Leistungen: Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende”, sogenanntes Hartz IV) erhielten Ende 2021 knapp 5,0 Millionen Menschen.
Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Regelleistungsberechtigten damit um 6,1 %. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XII „Sozialhilfe”) bezogen rund 1,1 Millionen Menschen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger stieg um 2,2 %.
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ( AsylbLG ) bekamen knapp 399 000 Menschen. Dies entspricht einem Anstieg um 4,3 %. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe” bezogen knapp 112 000 Menschen. Das waren 6,9 % weniger als im Vorjahr. Der Rückgang der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen ging überdurchschnittlich auf die östlichen Flächenländer zurück.
In den neuen Ländern einschließlich Berlin sank deren Anzahl insgesamt um 5,7 %, in Westdeutschland um 3,8 %. Damit näherte sich der Anteil der Empfängerinnen von Empfänger von Mindestsicherungsleistungen zwischen West- und Ostdeutschland weiter an und betrug Ende 2021 lediglich 1,5 Prozentpunkte.
Wie viel bekommt ein Hartz-4 Empfänger 2023?
Das Wichtigste in Kürze –
Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für Menschen, die bedürftig sind, grundsätzlich arbeiten können, aber kein Arbeitslosengeld erhalten. Es ersetzt seit Januar 2023 die Hartz 4-Leistungen.Eine alleinstehende Person bekommt seit Januar 2023 als Regelbedarf 502 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro.Bis 2024 werden die Kosten für Miete oder Eigenheim übernommen, ohne dass geprüft wird, ob die Wohnkosten angemessen sind. Auch Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person bleibt unangetastet – diese Summe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Welche Stadt in Deutschland hat die meisten Hartz 4 Empfänger?
Leben von Hartz IV: Wo die Hilfebedürftigkeit am höchsten ist 15. April 2020 Jeder Zwölfte in Deutschland erhält Hartz-IV-Leistungen. Zwischen den Bundesländern unterscheidet sich der Anteil der Hilfebedürftigen dabei deutlich. So bezieht nahezu jeder Fünfte in Bremen Hartz IV, während in Bayern knapp vier Prozent der Bevölkerung betroffen sind.
- Das zeigen die regionalen Hilfequoten der Bundesagentur für Arbeit.
- Rund jeder Zwölfte beziehungsweise 8,4 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen bis zur Regelaltersgrenze bezog im Jahr 2019 Hartz-IV-Leistungen aus der Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).
- Im Vergleich mit dem Vorjahr sind die Hilfequoten sowohl bundesweit, als auch in den einzelnen Bundesländern ausnahmslos gesunken.18 Prozent Hilfebedürftige in Bremen, vier Prozent in Bayern In Bremen ist der Anteil der Bevölkerung, der von Hartz-IV-Leistungen lebt, mit 18,1 Prozent so hoch wie nirgendwo anders in Deutschland.
Beinahe ein Fünftel der dort lebenden Menschen ist hilfebedürftig im Sinne des SGB II. Die zweithöchste Hilfequote gibt es in Berlin mit 16,5 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgt Sachsen-Anhalt: Hier beziehen rund zwölf Prozent der Bevölkerung Arbeitslosengeld II.
- Die wenigsten Hilfebedürftigen in Relation zur Bevölkerung gibt es in Bayern (3,7 Prozent), Baden-Württemberg (4,8 Prozent) und Rheinland-Pfalz (6,7 Prozent).
- Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.
- Ost-West-Gefällt bleibt bestehen Im Vergleich zwischen Ost und West haben sich die SGB-II-Hilfequoten in den letzten Jahren angenähert.
Mit elf Prozent lag die Hilfequote in Ostdeutschland im Jahr 2019 aber immer noch drei Prozentpunkte über der Hilfequote von 7,8 Prozent im Westen. Die sinkende Zahl der Arbeitslosen und die Beschäftigungszuwächse schlagen sich mittlerweile auch auf den Bezug von Hartz-IV-Leistungen nieder.
- Während die Hilfequote zwischen 2011 und 2017 bundesweit nahezu konstant gewesen ist, fiel sie 2018 erstmals seit Einführung der Sozialleistung im Jahr 2005 unter den Wert von neun Prozent und sank im vergangenen Jahr weiter ab.
- Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.
- Bei der Betrachtung der SGB-II-Hilfequote muss berücksichtigt werden, dass nicht alle Personen, die theoretisch einen haben, diesen auch einlösen.
Studien gehen davon aus, dass zwischen 34 und 50 Prozent der Menschen, die eigentlich Hartz-IV-Leistungen beziehen könnten, auf ihren Anspruch verzichten. Unter den Erwerbstätigen sind es Schätzungen zufolge sogar bis zu zwei Drittel der Anspruchsberechtigten.
Was müssen Hartz 4 Empfänger selber zahlen?
Arbeitslosengeld II – Hartz IV – Bürgergeld – Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
- Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Hartz IV Anspruch.
Regelsatz 2022
- 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro).
- 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
- 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2021: 357 Euro).
- 376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2021: 373 Euro).
- 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 309 Euro).
- 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).
Wie wurde der Hartz-IV-Regelsatz berechnet? Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfolgte anhand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wurden dabei nicht berücksichtigt.
- Die Höhe des Regelsatzes orientierte sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte.
- Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) wurden die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgelegt.
- Quelle: Bundesregierung Für die Ermittlung des Regelbedarfs der Verbrauchsausgaben wurden aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 für den Regelbedarf berücksichtigt.
Die Verbrauchsausgaben wurden jedes Jahr angepasst (RBEG).
Anteil am Regelbedarf | in % von der RL | in € von der RL |
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Nahrung, alkoholfreie Getränke | 34,70% | 155,82 € |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 9,76% | 43,82 € |
Post und Telekommunikation | 8,94% | 40,15 € |
Bekleidung, Schuhe | 8,30% | 37,26 € |
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung | 8,48% | 38,07 € |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 6,09% | 27,35 € |
andere Waren und Dienstleistungen | 7,97% | 35,77 € |
Verkehr | 8,97% | 40,27 € |
Gesundheitspflege | 3,82% | 17,14 € |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 2,62% | 11,73 € |
Bildung | 0,36% | 1,62 € |
Summe | 100 % | 449,00 € |
Wird beim Bürgergeld Strom bezahlt?
Stromkostenübernahme beim Bürgergeld – Die Frage, ob das Jobcenter Stromkosten beim Bürgergeld 4 Bezug übernimmt, ist schnell zu beantworten: Nein, Strom ist kein Posten, der vom Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz bezahlt wird. Jeder Bedürftige erhält monatlich seinen Bürgergeld Regelsatz und von diesem müssen alle laufenden Kosten, wie beispielsweise Essen, Körperpflege und auch die Stromkosten, bezahlt werden.
Wie viel Vermögen darf man als Hartz 4 Empfänger haben?
Vermögen – Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise
Bargeld,Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),Kapitallebensversicherungen,Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.
Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer, Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Im ersten Jahr Ihres Bezugs von Bürgergeld wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.
40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft und15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Beim Vermögen gibt es einen Freibetrag (Absetzbetrag). Dieser ist nach Ablauf der Karenzzeit maßgeblich und beträgt 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Informieren Sie sich genauer über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) in Kapitel 9 im Merkblatt Bürgergeld, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.
Konnten wir Ihnen mit der Seite weiterhelfen? Lassen Sie es uns wissen! Wenn Sie arbeiten und Einkommen erzielen, wird dieses nach Abzug von Freibeträgen auf Ihr Bürgergeld angerechnet, Sind Sie erwerbsfähig, sind beispielsweise die ersten 100 Euro aus Ihrem Erwerbseinkommen Ihr Freibetrag und werden nicht angerechnet.
Mit steigendem Einkommen steigen auch Ihre persönlichen Freibeträge. So haben Sie am Ende mehr Geld zur Verfügung als ohne das Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Erfahren Sie mehr über Freibeträge im Merkblatt Bürgergeld, Kapitel 9.2 oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrem Jobcenter.
Auch eine Lebensversicherung ist Vermögen, Ist eine Lebensversicherung vertraglich als Altersvorsorge vorgesehen, wird sie nicht als Vermögen berücksichtigt. Während der Karenzzeit bleibt selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.
Nach Ablauf der Karenzzeit ist selbst genutztes Wohneigentum nicht als Vermögen zu berücksichtigen, wenn es folgende Größen nicht übersteigt:
Hausgrundstück: Wohnfläche bis zu 140 Quadratmetern Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern
Bei mehr als 4 Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, erhöht sich die maßgebende Wohnfläche um jeweils 20 Quadratmeter für jede weitere Person. Würde die Berücksichtigung des selbst genutzten Wohneigentums als Vermögen eine besondere Härte bedeuten, werden im Einzelfall auch höhere Wohnflächen anerkannt.
Wie viele Ausländer leben in Deutschland von Hartz-4?
Fakten – Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2020 bei 26,7 Prozent. Von den 21,9 Millionen Personen mit Migrationshintergrund waren 52,8 Prozent Deutsche und 47,2 Prozent Ausländer.62,1 Prozent waren selbst zugewandert, hatten also eigene Migrationserfahrungen, 37,9 Prozent sind als Nachkommen der Zuwanderer in Deutschland geboren.
- Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2020 sind Personen mit Migrationshintergrund im Vergleich zur Bevölkerung ohne Migrationshintergrund geringer qualifiziert und schlechter in den Arbeitsmarkt integriert.
- Ohne die Personen, die 2020 noch in der Ausbildung oder noch nicht schulpflichtig waren, hatten 11,9 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund keinen allgemeinen Schulabschluss und 38,2 Prozent keinen berufsqualifizierenden Abschluss.
Bei den Personen ohne Migrationshintergrund lagen die entsprechenden Werte bei lediglich 1,7 bzw.13,3 Prozent. Insgesamt hatten in Deutschland im Jahr 2020 rund 2,86 Millionen Personen keinen allgemeinen Schulabschluss. Davon hatten 68,7 Prozent einen Migrationshintergrund.
- An den Personen ohne berufsqualifizierenden Abschluss – insgesamt 12,36 Millionen – hatten die Personen mit Migrationshintergrund mit 47,1 Prozent ebenfalls einen überdurchschnittlich hohen Anteil.
- Im Jahr 2020 waren Personen mit Migrationshintergrund mehr als doppelt so häufig erwerbslos wie Personen ohne Migrationshintergrund (6,8 gegenüber 2,8 Prozent aller Erwerbspersonen).
Zudem waren Menschen mit Migrationshintergrund häufiger ausschließlich geringfügig beschäftigt (10,8 gegenüber 7,6 Prozent aller Erwerbstätigen). Weiter waren Erwerbstätige mit Migrationshintergrund 2020 fast doppelt so häufig als Arbeiterinnen und Arbeiter tätig wie Erwerbstätige ohne Migrationshintergrund (19,1 gegenüber 11,1 Prozent) – Angestellte (65,4 gegenüber 69,7 Prozent) und Beamte (2,1 gegenüber 6,5 Prozent) waren unter den Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund hingegen seltener zu finden.
Unter den Personen mit Migrationshintergrund sind die Ausländer mit eigener Migrationserfahrung auffallend schlecht qualifiziert beziehungsweise in den Arbeitsmarkt integriert: Ohne die Personen, die 2020 noch in der Ausbildung oder noch nicht schulpflichtig waren, hatte jeder fünfte Ausländer mit eigener Migrationserfahrung keinen allgemeinen Schulabschluss und die Hälfte keinen berufsqualifizierenden Abschluss (19,6 bzw.50,6 Prozent).
Und obwohl die Ausländer mit eigener Migrationserfahrung im Jahr 2020 nur einen Anteil von 10,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung hatten, waren 38,0 Prozent der Arbeitslosengeld II-Bezieher (Hartz IV) Ausländer mit eigener Migrationserfahrung. Bei den Beziehern von Sozialhilfe, Grundsicherung oder ähnlichen Leistungen lag der Anteil der Ausländer mit eigener Migrationserfahrung mit 35,8 Prozent ebenfalls sehr hoch.
Wie viel Geld bekommen Langzeitarbeitslose?
Förderung von Langzeitarbeitslosen
- Finanzielle Hilfen und Unterstützung
Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen beziehungsweise Menschen, die schon sehr lange Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld beziehen, die Chance auf einen neuen Job bieten. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes. Langzeitarbeitslosen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern, ist ein Ziel der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, bieten wir Ihnen 2 Möglichkeiten der finanziellen Förderung : die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen” und die „Teilhabe am Arbeitsmarkt”.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu Ihren Möglichkeiten. Voraussetzung für beide Förderungen: Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig. Mehr Informationen hierzu finden Sie am Ende dieser Seite. Wichtig: Beantragen Sie zunächst die Förderung und warten Sie eine positive Rückmeldung Ihres Jobcenters ab.
Schließen Sie erst dann den Arbeitsvertrag ab. Wenn Sie jemanden für mindestens 2 Jahre einstellen, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos gemeldet war, können wir Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:
- Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre Im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses bezuschussen wir 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.
- Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) Wir übernehmen während der geförderten Beschäftigung die Kosten für ein Coaching. Das Coaching unterstützt den Beschäftigten bei allen Fragen und Problemen, insbesondere im Arbeitsalltag.
- Weiterbildungskosten Während der geförderten Beschäftigung können Sie eine finanzielle Förderung nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch für Weiterbildung und Qualifizierung der geförderten Beschäftigten erhalten. Das heißt: Die Kosten dafür können wir ganz oder teilweise übernehmen.
Sie wollen eine Person einstellen, die über 25 Jahre alt ist, die seit mindestens 6 Jahren nicht (oder nur kurz) gearbeitet und in dieser Zeit Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld bezogen hat. Wir können Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:
- Lohnkostenerstattung Wir bezuschussen in den ersten 5 Jahren der Beschäftigung Ihre Lohnkosten: in den ersten 2 Jahren zu 100 Prozent ab dem dritten Jahr: jährlich um 10 Prozentpunkte abnehmend von 90 bis 70 Prozent.
- Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) Wir übernehmen die Coaching-Kosten während der geförderten Beschäftigung. Das Coaching hilft dem Beschäftigten, sich insbesondere an den Arbeitsalltag zu gewöhnen.
- Weiterbildungskosten Wir können die Kosten für erforderliche Weiterbildungen während der geförderten Beschäftigung in Höhe von bis zu 3.000 Euro erstatten. Das gilt auch für innerbetriebliche Weiterbildungen.
- Praktikum Sie sollten den geförderten Beschäftigten während der geförderten Beschäftigung auch Praktika bei einem anderen Arbeitgeber ermöglichen. Falls Sie ein Praktikum für die geförderten Beschäftigen planen, müssen Sie vorab das Jobcenter darüber informieren.
Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt, Für Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, bekommen Sie keine Zuschüsse. Zudem erhalten Sie den pauschalierten Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung).
Mehr Informationen hierzu finden Sie am Ende dieser Seite. Wir bieten den geförderten Beschäftigten ein Coaching. Ziel ist es, die geförderten Beschäftigten umfassend zu unterstützen – zum Beispiel bei Problemen am neuen Arbeitsplatz, in der Familie oder bei der Organisation des Alltags, So können diese sich leichter an den Arbeitsalltag gewöhnen.
Außerdem soll das Coaching dem geförderten Beschäftigten (berufliche) Perspektiven für die Zeit nach der Förderung eröffnen. Sie profitieren von einer schnelleren Integration Ihrer geförderten Beschäftigten, Der Coach bindet Sie bei Bedarf ein. Er beantwortet auch Ihre Fragen rund um das Coaching sowie zur geförderten Beschäftigung.
Er unterstützt Sie und die beziehungsweise den Beschäftigten bei auftretenden Problemen während der geförderten Beschäftigung. Bei beiden Förderungen übernimmt das Jobcenter für die Förderdauer (höchstens 2 beziehungsweise 5 Jahre) die Kosten des Coachings. Bei der Durchführung des Coachings werden auch Ihre betrieblichen Anforderungen und Belange berücksichtigt,
Wichtig: Das Coaching kann während oder außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort. Alle Details zum Umfang, zur Dauer und zum Ablauf des Coachings wird das Jobcenter mit dem geförderten Beschäftigten besprechen und mit Ihnen abstimmen.
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: in den ersten 6 Monaten der Förderung
- Teilhabe am Arbeitsmarkt: im ersten Jahr der Förderung
Beim Coaching während der Arbeitszeit sind Sie verpflichtet, das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Wichtig: Die fachliche Einarbeitung ist nicht Teil des Coachings. Das sind die einzelnen Schritte auf Ihrem Weg zu einer Förderung: 1. Schritt Kontaktieren Sie Ihr Jobcenter.
Hier werden Sie zur Förderung beraten. Falls möglich, wird Ihnen eine Bewerberin oder ein Bewerber vorgeschlagen.2. Schritt Den Antrag können Sie für beide Förderungen online stellen, Das Jobcenter stellt Ihnen den Online-Antrag in der Profilübersicht Ihres Benutzerkontos bereit.3. Schritt Füllen Sie das Antrags-Formular online aus und übermitteln Sie es online an das Jobcenter.4.
Schritt Das Jobcenter prüft Ihren Antrag. Anschließend werden Sie darüber informiert, ob die Bewerberin oder der Bewerber für die Förderung infrage kommt und die Fördervoraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.5. Schritt Im Fall einer positiven Rückmeldung können Sie den Arbeitsvertrag mit der Bewerberin oder dem Bewerber abschließen.
Dann übermitteln Sie den Vertrag umgehend an das Jobcenter, indem Sie ihn in der hochladen.6. Schritt Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie einen Bewilligungsbescheid. Ihre Arbeitnehmerin oder Ihr Arbeitnehmer wird Ihnen bei der Förderung für die Teilhabe am Arbeitsmarkt zugewiesen. Ob Sie einen Lohnkosten-Zuschuss erhalten, liegt im Ermessen des Jobcenters.
Einen Rechtsanspruch auf die Förderungen gibt es nicht. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten. Dies gilt auch, wenn Sie eine Person einstellen möchten, die in den vergangenen 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.
- Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt oder ist die Person schwerbehindert, muss die Person in den vergangenen 5 Jahren Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld bezogen haben, um Förderung für die Teilhabe am Arbeitsmarkt zu erhalten.
- Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin sind zur Sozialversicherung anzumelden, jedoch ohne die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Zur Prüfung dieser und weiterer Voraussetzung(en) einer geförderten Beschäftigung kontaktieren Sie bitte Ihr Jobcenter. Das Jobcenter kann Ihnen maximal 5 Jahre lang die Zuschüsse gewähren. Sie können den Zuschuss in dieser Höhe erhalten:
- im 1. und im 2. Förderjahr: 100 Prozent
- im 3. Förderjahr: 90 Prozent
- im 4. Förderjahr: 80 Prozent
- im 5. Förderjahr: 70 Prozent
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einen Tarifvertrag oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind oder einen einschlägigen Tarifvertrag in Bezug nehmen, wird der Zuschuss anhand des gezahlten Arbeitsentgelts berechnet. In allen anderen Fällen ziehen wir den Mindestlohn als Grundlage für die Berechnung heran.
Nein. Sie erhalten die Unterstützung auch, wenn Sie ein Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit schaffen – vorausgesetzt, es ist sozialversicherungspflichtig (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung). Beide Förderungen gelten für alle Arten von Arbeitgebern, unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region.
Es ist auch unerheblich, ob es sich um erwerbswirtschaftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche Arbeitgeber handelt. Die Jobcenter können ihre Kundinnen und Kunden auf ein Beschäftigungsverhältnis vorbereiten – zum Beispiel, indem sie sie an den Arbeitsmarkt heranführen oder für sie eine betriebliche Erprobung – zum Beispiel in Ihrem Unternehmen – ermöglichen.
- „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen”: Paragraf 16e Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- „Teilhabe am Arbeitsmarkt”: Paragraf 16i SGB II
: Förderung von Langzeitarbeitslosen
Wie viele Langzeit Hartz 4 gibt es?
Wann liegt eine Langzeitarbeitslosigkeit vor? – Als langzeitarbeitslos gelten Menschen, die länger als ein Jahr ohne Arbeit sind und bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind. Im Juni 2022 gab es in Deutschland rund 906 000 Langzeitarbeitslose, das entspricht knapp 40 Prozent der insgesamt mehr als 2,36 Millionen Arbeitslosen in Deutschland.
- Besonders betroffen von Langzeitarbeitslosigkeit sind ältere Arbeitnehmer ab 55 Jahren.
- Viele suchen teils länger als zwei Jahre nach einem Job.
- Auch gibt es mehr langzeitarbeitslose Männer als Frauen.
- Die Gründe für Langzeitarbeitslosigkeit sind vielfältig.
- Viele, die langzeitarbeitslos sind, haben keinen Berufsabschluss oder nur eine geringe Qualifikation oder sind teilweise auch durch die lange Zeit der Erwerbslosigkeit nicht mehr auf dem neuesten Stand, was den einst erlernten Job angeht.
Deshalb unterstützen die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter beispielsweise mit Umschulungen und Fortbildungen die Jobsuchenden bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben. Jetzt weiterlesen:
Hartz 4 Bonus: Wann ist das Geld auf dem Konto? Kein Hartz 4 Bonus bekommen – was tun?