Zahl der Gesetze – In der Bundesrepublik Deutschland gab es im Jahr 2022 insgesamt 1.773 Bundesgesetze mit 50.738 Paragraphen und 2.795 Bundesrechtsverordnungen mit 42.590 Paragraphen. Hinzu kommen die Gesetze und Rechtsverordnungen der sechzehn Länder,31,5 % aller deutschen Gesetze beruhen der Bundestagsverwaltung zufolge auf Vorgaben der Europäischen Union.
Wo stehen die deutschen Gesetze?
Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.70 ff. GG die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit hat, die auf Bundesebene verabschiedet werden und die bundesweite Geltung beanspruchen.
- Als Bundesrecht wird darüber hinaus das gesamte in Deutschland auf Bundesebene geltende Recht bezeichnet, beispielsweise auch das Grundgesetz oder Rechtsverordnungen der Bundesminister.
- Bundesgesetze werden vom Deutschen Bundestag beschlossen.
- Sie kommen zustande, wenn der Bundesrat zustimmt bzw.
- Nicht widerspricht ( Art.77, Art.78 GG).
Dementsprechend werden sie entweder als Zustimmungsgesetze oder als Einspruchsgesetze bezeichnet. Sie sind Gesetze im formellen Sinne, weil sie vom Parlament (der Legislative ) in einem formellen Verfahren verabschiedet wurden, während die aufgrund der Ermächtigung in Art.80 GG von der Bundesregierung oder einem Bundesminister (der Exekutive ) erlassene Rechts verordnungen als Gesetze im materiellen Sinne bezeichnet werden.
Die Literatur geht bei der Differenzierung mitunter noch weiter. Einige Rechtslehren vertreten die Meinung, dass Rechtsverordnungen i.S.d. Art.80 Grundgesetz überhaupt nicht als (materielles) Gesetz bezeichnet werden sollten. Bundesgesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.
Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erlässt, ausgefertigt und grundsätzlich auch im Bundesgesetzblatt verkündet ( Art.82 GG). Zu den Bundesgesetzen zählen neben den einfachen Parlamentsgesetzen und den entsprechenden Rechtsverordnungen auch die Europäische Menschenrechtskonvention sowie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das allen übrigen Bundesgesetzen vorgeht.
- Nach der Völkerrechtsklausel in Art.25 GG sind auch die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes.
- Bundesgesetze stehen in der Normenhierarchie über den Landesgesetzen,
- Bundesrecht bricht Landesrecht,
- Dieser Geltungsvorrang ist in Art.31 GG normiert.
- Die Verwaltungskompetenz für die Bundesgesetze liegt allerdings grundsätzlich bei den Ländern ( Art.83 GG).
Formelle Bundesgesetze sind beispielsweise das Strafgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch oder die Zivilprozessordnung, Ein Bundesgesetz im materiellen Sinn ist die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Straßenverkehrs-Ordnung,
Was ist ein Gesetz Beispiel?
Gesetze sind für das menschliche Zusammenleben erforderliche Regeln. Sie können etwas erlauben, anordnen, freistellen oder verbieten. Gesetze sind sehr wichtig. Gäbe es zum Beispiel keine Gesetze für den Straßenverkehr, wäre dieser chaotisch bis unmöglich.
Wie viele Gesetze gibt es im Grundgesetz?
Titelseite des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Diese Liste reiht die Abschnitte und Artikel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) auf. Vor den Artikeln steht die Präambel, Die Artikel des Grundgesetzes sind bis Art.146 GG durchnummeriert.
- Einschließlich aller Unterartikel umfasst das Grundgesetz insgesamt 202 Artikel.
- Davon wurden fünf Artikel aufgehoben (Art.49, Art.59a, Art.74a ( Memento vom 29.
- Mai 2006 im Internet Archive ), Art.75 ( Memento vom 29.
- Mai 2006 im Internet Archive ) und Art.142a GG).
- Vier weitere Artikel sind ganz oder teilweise durch Zeitablauf oder Vollzug heute gegenstandslos ( Art.132, Art.136, Art.137 und Art.144 GG).
Im Anhang des Grundgesetzes befinden sich gemäß Art.140 GG fünf weitergeltende Artikel der Weimarer Reichsverfassung ( Art.136, Art.137, Art.138, Art.139 und Art.141 WRV). Die Artikel der Weimarer Reichsverfassung sind den anderen Artikeln gleichgestellt.
Was sind die 5 wichtigsten Grundrechte?
image”> Das Grundgesetz – die “Verfassung der Deutschen” Foto: Jens Kalaene / DPA
Artikel 1, Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Der Menschenwürde-Artikel steht nicht zufällig an erster Stelle. Im Grundgesetz ist die Menschenwürde der oberste Wert, und sie gehört zu den tragenden Prinzipien unserer Verfassung: Andere Grundrechte sind im Lichte dieser Garantie auszulegen. Mit Verweis auf die Menschenwürde haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts etwa verlangt, dass auch ein zu “lebenslanger” Haft Verurteilter eine Chance haben muss, wieder in Freiheit zu kommen; oder dass ein Hartz-IV-Empfänger auch Mittel erhalten muss, um am sozialen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen zu können.
Dass die Menschenwürde “unantastbar” ist, ist indes keine Feststellung, sondern ein Gebot: Die Menschenwürde kann durchaus verletzt werden – anders als bei allen anderen Grundrechtseingriffen kann es dafür aber keine Rechtfertigung geben. Es ist, so die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auch keine Abwägung mit anderen Grundrechten möglich, nicht einmal mit der Menschenwürde anderer.
Eine Rolle spielte das beim Verfahren zum Luftsicherheitsgesetz, das einen Abschuss einer entführten Passagiermaschine erlauben wollte, sofern dadurch andere Menschen gerettet werden können. Eine solche Saldierung – einige Dutzend zu opfern, um Hunderte zu retten – lässt die Menschenwürdegarantie nicht zu.
- Ein Minister könnte dennoch einen solchen Befehl geben, ein Kampfpilot könnte schießen – sie müssten sich dann aber dafür auch rechtlich zur Verantwortung ziehen lassen.
- Dass die Menschenwürde ausdrücklich geschützt ist, ist indes nicht selbstverständlich: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 beinhaltet keine solche generelle Garantie.
Dafür enthält die EMRK ein ausdrückliches Folterverbot – im Grundgesetz ergibt sich dieses aus dem Schutz der Menschenwürde. Die Grundrechtecharta der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 hat dagegen einen nach dem Vorbild des Grundgesetzes formulierten Artikel 1.
Artikel 2, Absatz 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Der erste Absatz des Artikels 2 wird gerne als “allgemeines Freiheitsrecht” bezeichnet. Dieses hat eine Auffangfunktion: Fällt eine Handlung nicht in den Schutzbereich eines anderen, speziellen Grundrechts, fällt sie immer unter Artikel 2, Absatz 1. Der Schutz dort ist allerdings deutlich schwächer als bei vielen der speziellen Freiheitsrechte: Gesetzliche Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit sind im Prinzip jederzeit möglich.
Dennoch läuft ihr Schutz nicht leer: Es kommt dabei immer auf eine Abwägung an – und auf die Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Neben der “allgemeinen Handlungsfreiheit” entnehmen Juristen diesem Absatz auch das “allgemeine Persönlichkeitsrecht”. Und dieses wiederum legen die Verfassungsrichter oft unter Rückgriff auf die Menschenwürde so aus, dass sie daraus weitere, spezielle Rechte entwickeln, in die nur unter deutlich strengeren Voraussetzungen eingegriffen werden darf.
Wie 1983 das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder 2008 das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, kurz auch als Computer- oder IT-Grundrecht bezeichnet; mit Letzterem ist im Prinzip alles rechtlich geschützt, was sich heutzutage an vertraulichen Informationen auf Computern, aber auch etwa in Datenclouds befindet.
Artikel 3, Absatz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Auch dieser sogenannte allgemeine Gleichheitssatz ist eine Grundnorm für die gesamte Rechtsordnung. Schon in der Französischen Revolution folgte die égalité gleich auf die liberté, Der Gleichheitssatz bedeutet indes nicht, dass alle Menschen gleich zu behandeln sind – vielmehr lässt er Raum für sachgerechte Differenzierungen: Jemandem, der wiederholt zu schnell fährt, darf der Führerschein entzogen werden, jemandem, der sich immer an die Verkehrsregeln hält, dagegen nicht.
Wesentlich Gleiches ist also gleich zu behandeln, wesentlich Ungleiches dagegen ungleich. Dazu gehört auch, dass es keine “Gleichheit im Unrecht” gibt: Man kann nicht generell verlangen, mit jemandem gleichgestellt zu werden, der etwas zu Unrecht erhalten hat. Der öffentlichen Gewalt ist es aber verwehrt, willkürlich vorzugehen; auch strukturelle Vollzugsdefizite, dass also Vorschriften die Bürger ungleich belasten, weil sie sich insgesamt als ineffektiv erweisen, etwa im Steuerrecht, verletzen den allgemeinen Gleichheitssatz.
In den weiteren Absätzen des Artikels 3 folgen sogenannte spezielle Gleichheitssätze, wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau und weitere Diskriminierungsverbote wegen bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Herkunft, Glaube, politische Anschauungen oder Behinderung.
Das bedeutet vor allem, dass diese Merkmale eben gerade nicht herangezogen werden dürfen, um eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts spielte zuletzt eine Rolle, als das Bundesverfassungsgericht verlangte, dass im Geburtenregister neben männlich und weiblich auch ein drittes Merkmal vorzusehen ist.
Während allerdings das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (basierend auf EU-Recht) auch eine Diskriminierung wegen des Alters verbietet, findet sich ein solches Verbot im Grundgesetz nicht.
Artikel 5, Absatz 1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Dieser Absatz enthält gleich mehrere Grundrechte: Die Meinungsäußerungsfreiheit, die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit, die Rundfunkfreiheit und die Freiheit des Films; zusammengefasst werden diese auch als Meinungs- und Verbreitungsfreiheit.
Diese finden nach Absatz 2 ihre Grenzen insbesondere in den “allgemeinen” Gesetzen und im Recht der persönlichen Ehre, wozu vor allem der Beleidigungsparagraf des Strafgesetzbuchs zählt. Prinzipiell sind auch Tatsachenmitteilungen von der Meinungsfreiheit gedeckt – bewusste oder erwiesene Unwahrheiten sind allerdings kein schützenswertes Gut.
Vor allem die Informations- und Pressefreiheit stehen dabei in einer Wechselwirkung: Ohne verlässliche Quellen liefe die Informationsfreiheit indes weitgehend leer – umso wichtiger sind Presse- und Rundfunkfreiheit, gerade in Zeiten von Fake News, “Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates”, befand das Bundesverfassungsgericht 1966 im sogenannten SPIEGEL-Urteil.
Wie schnell diese Pressefreiheit selbst in scheinbar gefestigten Demokratien gefährdet sein kann, konnte man gerade dieser Tage wieder erfahren, anhand der in jeder Hinsicht enthemmten – damit aber nicht weniger ernstzunehmenden – konkreten Überlegungen des späteren österreichischen Vizekanzlers, eine wichtige Tageszeitung des Landes mithilfe einer ausländischen Geldgeberin unmittelbar vor einer Parlamentswahl auf den Kurs seiner Partei zu bringen, um ein besseres Wahlergebnis zu erzielen.
Aus der Rundfunkfreiheit – und dem aus dieser abgeleiteten Gebot der Staatsferne – hat das Bundesverfassungsgericht in einer Reihe von Urteilen das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entwickelt, das ein Bollwerk der Informationsfreiheit sein sollte, allerdings gegen politische Einflussnahmen auch nicht völlig gefeit ist.
Artikel 38, Absatz 1: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.(.)
Die Wahl ist das zentrale Verfahren der demokratischen Willensbildung, die Parlamentswahl ist der entscheidende Legitimationsakt in der Demokratie des Grundgesetzes. Von den Wahlen zum Bundestag und zu den Landesparlamenten beziehen im Grunde alle Staatsorgane auf Bundesebene – Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht – zumindest mittelbar ihre Legitimation.
Dabei hat Artikel 38 noch eine zusätzliche Bedeutung: Auch wenn er nur die Abgeordneten erwähnt und nicht die Wähler, sieht das Bundesverfassungsgericht im Wahlrecht ein “grundrechtsgleiches Recht”, auf das sich die Bürger mittels Verfassungsbeschwerde berufen können. Das Bundesverfassungsgericht verankert “das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen” sogar zusätzlich in der Menschenwürde.
Das Wahlrecht, heißt es im Urteil zum Vertrag von Lissabon weiter, “begründet einen Anspruch auf demokratische Selbstbestimmung, auf freie und gleiche Teilhabe an der in Deutschland ausgeübten Staatsgewalt sowie auf die Einhaltung des Demokratiegebots einschließlich der Achtung der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes”.
Bedeutsam wurde und wird dies etwa, wenn es darum geht, ob und inwieweit staatliche Hoheitsgewalt auf die Organe der Europäischen Union übertragen werden kann. Dies darf nicht in einem Umfang und einer Art und Weise geschehen, die das Wahlrecht der Bürger letztlich aushöhlen würde. Deshalb muss auch der Bundestag in solchen Fragen – wie etwa bei den Maßnahmen zur Lösung der europäischen Finanzkrise – immer wirksam eingebunden sein.
Zwar können die Bürger auch – wie in diesen Tagen – die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen. Dessen Zusammensetzung und Beteiligung an der europäischen Gesetzgebung sieht das Bundesverfassungsgericht aber nicht als alleine ausreichend an, um Rechtsakte der Europäischen Union zu legitimieren.
Welches Gesetz ist das höchste Gesetz in Deutschland?
Das Grundgesetz steht über allen deutschen Rechtsnormen – Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. „Das Grundgesetz ist der Rahmen, in dem wir leben, der uns die Regeln setzt, nach dem wir in Freiheit leben können”, sagte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im Jubiläumsjahr 2019 (Video).
Wie viele Gesetze gibt es in den USA?
Vertragsrecht – Im amerikanischen Vertragsrecht ist ein Vertrag ein rechtlich verbindlicher Austausch von Versprechen zwischen den Vertragsparteien. Die Versprechen können schriftlich, mündlich (sog. parol contracts ) oder stillschweigend (sog. implied contracts ) ausgetauscht werden.
- Die rechtliche Verbindlichkeit entsteht durch consideration,
- Verträge können auch in Bezug auf die Anzahl ausgetauschter Versprechen unterschieden werden.
- So besteht ein sog.
- Bilateral contract aus zwei oder mehr gegenseitigen Versprechen, ein einseitiger Vertrag (sog.
- Unilateral contract ) hingegen aus einem Angebot und Annahme (wenn der Anbieter dem Angebotsempfänger die Bezahlung eines Entgeltes für die Ausführung einer bestimmten Leistung offeriert – verpflichtet der Angebotsempfänger, hat er den Vertrag abgeschlossen).
Ebenso können Verträge bezüglich ihrer Ungültigkeit unterschieden werden: Aus einem von Anfang an nichtigen Vertrag (sog. void contract ) gehen keine rechtlichen Wirkungen aus (z.B. eine Vereinbarung, ein Verbrechen zu begehen). Ein unwirksamer Vertrag (sog.
Voidable contract ) kann von beiden Vertragsparteien annulliert werden. Solange der Vertrag aber nicht angefochten wird, bleibt er gültig. Ein uneinklagbarer Vertrag (sog. unenforceable contract ) ist zwar gültig, aber selbstverständlich nicht gerichtlich durchsetzbar. In den USA wird das rechtlich bindende Vertragsrecht hauptsächlich von den einzelnen Bundesstaaten geregelt.
Deshalb gibt es in den USA rund 50 unterschiedliche Vertragsrecht-Kompilationen und Rechtsprechungen ( common law ). Aus diesem Grund wurden in den USA verschiedentlich Anstrengungen unternommen, das Vertragsrecht in gewissem Umfang zu vereinheitlichen.
- So hat die NCCUSL ( National Conference of Commissioners on Uniform State Laws ) beispielsweise den (rechtlich nicht bindenden) „Uniform Commercial Code” (U.C.C.) erlassen (welcher seit der ersten Ausgabe von 1954 viele Male revidiert wurde).
- Viele bundesstaatliche Gesetze (sog.
- State statute ) basieren auf dem U.C.C.
und übernehmen dessen einzelne Paragraphen bzw. Artikel zum Teil wortgetreu. Diese Kompilationen sind im Gegensatz zum U.C.C. in den jeweiligen Bundesstaaten rechtlich bindend. Eine weitere rechtlich nicht bindende Vereinheitlichung des Vertragsrechts hat das American Law Institute (ALI ) veröffentlicht: Das „Restatement of Law, Contracts”.
Was ist der Unterschied zwischen Recht und Gesetz?
Worin besteht der Unterschied zwischen Rechte und Gesetze? Bei Verstoß ist doch beides strafwidrig,oder? | STERN.de – Noch Fragen? Antworten (6) Das kommt darauf an, was Du meinst: Nur Strafrecht oder das gesamte Rechtssystem. Strafbewährt sind die Paragrafen des StGB bzw.
seiner Nebengesetze (z.B. Betäubungsmittelgesetz und etwa 40 weitere) – dies sind in der Tat alles Gesetze. Man sich jedoch auch auf vorhandene Rechte berufen – sowohl im Strafrecht, als auch außerhalb dieser Normen. Am bekanntesten ist hier wohl der Zweifelsgrundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Hierbei handelt es sich um (nicht geschriebenes) Gewohnheitsrecht.
Dennoch ist der Richter gezwungen, es anzuwenden. Auch die Normen der Strafprozessordnung wirken in jedem Fall – sie sind jedoch keine Gesetze im eigentlichen Sinne (wie aus der Bezeichnung StrafprozessORDNUNG hervorgeht; Gesetzestexte tragen immer die Bezeichnung “G” – StrafGESETZbuch, Bürgerliches GESETZbuch etc.).
Der Unterschied ergibt sich aus dem Gesetzgebungsverfahren: Gesetze muss der Bundestag beschließen, Verordnungen und Satzungen können von der Bundes-/Landesregierung erlassen werden. Alter Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge,Wo ansetzen? Irgendwie sieht die Frage nach mangelnden Grund- und Deutschkenntnissen aus.”Rechte” hat – mehr oder weniger – jeder einzelne, jede natürliche und jede juristische Person.Gesetze sind eigentlich allgemeingültige Regelungen für eine unbestimmte Vielzahl von Einzelfällen und deshalb mehr oder weniger allgemein gehalten und – angeandt auf den Einzelfall – auslegungsbedürftig.Und “strafwidrig” bedeutet wohl in diesem Fall “mit Strafe bewehrt”?? Nicht grundsätzlich, aber meist mit Sanktionen bedroht,
Mit Verlaub – “Gesetze muss der Bundestag beschließen” ist Schwachsinn.Bei der Strafprozessordnung handelt es sich natürlich um ein Gesetz, das den formalen Teil des Strafrechts (im Vgl. zum StGB für den materiellen Teil) abdeckt.Und definiert ist ein Gesetz so:”Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist.” MannMannMann.
- Ein Recht ist meist etwas, das dir zusteht.
- Ein Gesetz regelt die Verbote.
- Wenn du gegen ein Recht verstößt gibt es daher immer einen GEschädigten, der dir zivilrechtlich einen Prozess anhängen kann.
- Verstößt du gegen ein Gesetz ist es meist der Staatsanwalt, der die Anklage übernimmt.
- Besser als Bad_Cat_No1 hätte es niemand verdeutlichen können.
Schon die Redewendung „Nach Recht und Gesetz” impliziert doch, dass das zweierlei Dinge sind, Recht und Gesetz. Wer Recht hat, bekommt dieses nicht immer vor Gericht, da ist nämlich das Gesetz vor. Einfach ausgedrückt: Mit dem Recht verbindet sich ein Anspruch, den man hat, z.B.
Welche sind die wichtigsten Gesetze?
FAQ: Gesetze – Welche Gesetzbücher gibt es in Deutschland? Zu den wichtigsten Gesetzbüchern in Deutschland gehören Sozialgesetzbuch (SGB), Handelsgesetzbuch (HGB), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und das Strafgesetzbuch (StGB). Wie entsteht ein Gesetz? Hier können Sie ausführlich nachlesen, wie das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland funktioniert.
Ist ein Paragraph ein Gesetz?
Gesetze, völkerrechtliche Verträge etc. enthalten nummerierte Einzelvorschriften. Diese heißen in Deutsch – land meist „Paragraphen’, im Grundgesetz, einigen anderen deutschen Gesetzen und in internationalen Rechtsquellen „Artikel’.
Wer hat das Recht erfunden?
Wer hat das Recht erfunden? Über die Frage was Recht und was Unrecht ist haben sich schon die Menschen in der Steinzeit ihre Gedanken gemacht. Seit Menschen in größeren Gruppen zusammenleben war es nötig, sich mit dem Thema zu beschäftigen und Regeln für das Verhalten des Einzelnen zu überlegen.
Natürlich konnten sie ihre Gedanken dazu noch nicht aufschreiben – sie hatten noch keine Schrift. Diese entwickelte sich erst als die Menschen sesshaft wurden. Erfunden wurde die erste Schrift – die Keilschrift – von den Sumerern. Dieses Volk lebte in Mesopotamien, dem Zweistromland zwischen Euphrat und Tigris, dem Gebiet des heutigen Iraks.
Im 4. Jahrtausend vor Christus wuchsen die Siedlungen der Sumerer zu großen Städten mit Tempelanlagen an. Und je mehr Sumerer zusammenlebten, desto wichtiger wurde es, Regelwerke aufzustellen. Und so stammt das älteste überlieferte Recht aus dieser Zeit und wurde nach der Schriftart: das “Keilschriftrecht” genannt.
- Die älteste Gesetzessammlung, die im Wortlaut bekannt ist, ist der “Codex Hammurabi” von König Hammurabi, der im 18.
- Jahrhundert vor Christus lebte.
- Das Ziel dieser Gesetze war Gerechtigkeit für alle.
- Überhaupt machten sich viele Gedanken darüber, was eigentlich Gerechtigkeit ist.
- Die Griechischen Philosophen Platon und Aristoteles kamen rund 1.400 Jahre später zur Antwort: Gerechtigkeit ist, gleiche Fälle gleich zu behandeln.
Die antiken Griechen haben vor allem dazu beigetragen, die Rechtswissenschaft weiter zu entwickeln. Auch die griechischen Rechtswissenschaften hatten großen Einfluss auf die römischen Gesetze. So entstand um 450 v. Chr. das Zwölftafelgesetz. Es schrieb das althergebrachte römische Recht fest.
Was sind die drei wichtigsten Grundrechte?
Artikel 4 – (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Welche Grundrechte gibt es in Deutschland nicht?
Artikel 19 – (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind. (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs.2 Satz 2 bleibt unberührt.
Warum ist der Artikel 1 so wichtig?
einfach POLITIK: Das Grundgesetz
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
- Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
In Artikel 1 geht es um Menschenwürde. Menschenwürde bedeutet: Jeder Mensch ist wertvoll, weil er ein Mensch ist. Wenn etwas immer einen Wert hat, hat es eine Würde. Jeder Mensch hat eine Würde. Artikel 1 schützt den Menschen in seiner Würde. Verschiedene Menschen, die alle eine Krone tragen, die sinnbildlich dafür steht, dass sie alle vor dem Gesetz gleich und gleich wertvoll sind.
- © bpb) Immanuel Kant (© bpb) Immanuel Kant (© bpb) Immanuel Kant (© bpb) So erklärt der Philosoph Immanuel Kant die Menschenwürde: Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können.
- Ein Schuh ist zum Beispiel wertvoll, wenn er passt und man mit ihm gut laufen kann.
- Der Schuh hat dann einen Wert.
- Wenn der Schuh kaputt ist, hat er keinen Wert mehr.
Bei Menschen ist das anders: Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann. Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde. Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist. Darum sagt Kant: Alles hat einen Wert, der Mensch aber hat eine Würde.
- egal, welche Religion sie haben,
- egal, aus welchem Land sie kommen,
- egal, ob sie Frauen oder Männer sind, oder
- egal, wie alt sie sind.
Der Staat muss die Würde aller Menschen schützen. Die Menschenwürde ist die erste Regel im deutschen Grundgesetz. Sie ist die erste Regel, weil sie so wichtig ist. Der Staat darf die Menschenwürde nicht verletzen. Und der Staat muss Menschen schützen, wenn ihre Menschenwürde verletzt wird.
Wenige Jahre bevor das Grundgesetz beschlossen wurde, herrschten in Deutschland die Nationalsozialisten. Die Nationalsozialisten missachteten die Menschenwürde. Zum Beispiel wurden behinderte Menschen festgehalten, geschlagen, angeschrien, durch Hunger gequält und ermordet, weil sie eine Behinderung hatten.
Die Nationalsozialisten achteten nicht den Wert des Lebens aller Menschen. Sie nannten behinderte Menschen „unwertes Leben”. Das widerspricht der Menschenwürde. Kein Mensch darf gequält, gefoltert oder getötet werden. Alle Menschen müssen mit Würde behandelt werden.
- für alle Menschen, die krank sind,
- für alle Kinder, die ohne Eltern sind,
- und für alle Menschen, die nach Deutschland geflohen sind.
Auch die Würde von Menschen, die ein Gesetz gebrochen haben, muss beachtet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht in Deutschland. Es hat zum Beispiel entschieden: Auch Menschen im Gefängnis müssen die Hoffnung haben, dass sie das Gefängnis irgendwann wieder verlassen dürfen.
Welche Rechte gelten nur für Deutsche?
Freiheit, Gleichheit und mehr – Grundrechte sind grundlegende Rechte, die Menschen gegenüber dem Staat haben. In Deutschland sind sie im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt. Alle anderen deutschen Gesetze müssen diese Grundrechte beachten. Ein großer Teil der Grundrechte sind Menschenrechte, also Rechte, die allen Menschen zustehen, egal welche Staatsbürgerschaft sie haben.
Zu den Menschenrechten zählen der Schutz der Menschenwürde, Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit, Andere Rechte stehen nur Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft zu. Sie werden als Bürgerrechte bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel das Recht, sich frei in Deutschland zu bewegen, das Recht, sich frei zu versammeln, das Recht auf freie Berufswahl oder die Wahl der Ausbildungsstätte.
Gegen die Verletzung eines Grundrechts durch den Staat kann nach Artikel 93 des Grundgesetzes jeder und jede beim Bundesverfassungsgericht klagen. Grundrechte sind grundlegende Rechte der Menschen gegenüber dem Staat. Sie sind im Grundgesetz in den Artikeln 1 bis 19 festgelegt.
Die Mehrheit der Grundrechte sind gleichzeitig Menschenrechte. Das heißt: diese Rechte gelten für alle Menschen in Deutschland – für Deutsche und für Ausländer. Sie beginnen oft mit den Wor ten: „Jeder hat das Recht.” oder „Niemand darf.”. Es gibt aber auch Grundrechte nur für Deutsche. Diese Rechte heißen auch Bürgerrechte.
Sie be ginnen oft mit den Worten: „Alle Deutschen haben das Recht.”.
Warum darf Artikel 1 und 20 nicht geändert werden?
Ewigkeitsklausel – Die „Ewigkeitsklausel” steht im Zusammenhang mit dem Grundgesetz, Gemeint ist damit, dass einige Bestimmungen, die im Grundgesetz festgelegt sind, niemals aufgehoben werden können. Sie sind “ewig”, das heißt, sie sind wirksam, solange das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gilt.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.” — Artikel 1 Grundgesetz Die “Ewigkeitsklausel” gilt unter anderem für das Grundrecht : „Die Würde des Menschen ist unantastbar”. Dies ist in Artikel 1 des Grundgesetzes niedergeschrieben. Eine „Ewigkeitsklausel” gilt auch für die Feststellung, dass die Bundesrepublik Deutschland ein föderaler Staat ist.
Damit ist gemeint, dass die verschiedenen Bundesländer zusammen die Bundesrepublik bilden und dass das auch so bleiben muss. Diese unveränderlichen Bestimmungen oder Klauseln wurden mit Bedacht in die Verfassung geschrieben. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten Deutschland davor bewahren, dass es irgendwann wieder zu einer Situation wie im Nationalsozialismus kommt und die Freiheitsrechte der Verfassung außer Kraft gesetzt werden.
Warum ist Artikel 3 so wichtig?
Einzelnachweise –
- ↑ https://lexetius.com/GG/3,2
- ↑ Hans Jarass: Art.3, Rn.1b. In: Hans Jarass, Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar,13. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66119-8,
- ↑ Werner Heun: Art.3, Rn.70–71. In: Horst Dreier (Hrsg.): Grundgesetz Kommentar: GG,3. Auflage. Band I: Präambel, Artikel 1-19, Tübingen, Mohr Siebeck 2013, ISBN 978-3-16-150493-8,
- ↑ Hans Jarass: Art.3, Rn.13. In: Hans Jarass, Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar,13. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66119-8,
- ↑ Christian Starck: Art.3, Rn.294. In: Hermann von Mangoldt, Friedrich Klein, Christian Starck (Hrsg.): Kommentar zum Grundgesetz,6. Auflage. Band 1 : Präambel, Artikel 1 bis 19, Vahlen, München 2010, ISBN 978-3-8006-3730-0,
- ↑ BAG, Urteil vom 21. Februar 2013, 6 AZR 539/11 = Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Rechtsprechungs-Report 2013, S.296.
- ↑ Hans Jarass: Art.3, Rn.12. In: Hans Jarass, Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar,13. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66119-8,
- ↑ Johannes Dietlein: Die Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten, Duncker & Humblot, Berlin 1992, ISBN 3-428-07342-8, S.84,
- ↑ Uwe Kischel: Art.3, Rn.91. In: Beck’scher Online-Kommentar GG, 34. Edition 2017.
- ↑ Rupert Scholz: Art.3, Rn.512. In: Theodor Maunz, Günter Dürig (Hrsg.): Grundgesetz,81. Auflage.C.H. Beck, München 2017, ISBN 978-3-406-45862-0,
- ↑ Hans Jarass: Art.3, Rn.1. In: Hans Jarass, Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar,13. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66119-8,
- ↑ Volker Epping: Grundrechte,8. Auflage. Springer, Berlin 2019, ISBN 978-3-662-58888-8, Rn.765–767.
- ↑ Joachim Englisch: Art.3, Rn.2. In: Klaus Stern, Florian Becker (Hrsg.): Grundrechte – Kommentar. Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europäischen Bezügen,3. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Köln 2018, ISBN 978-3-452-29093-9,
- ↑ Lerke Osterloh, Angelika Nußberger: Art.3, Rn.1. In: Michael Sachs (Hrsg.): Grundgesetz: Kommentar,7. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66886-9,
- ↑ Lerke Osterloh, Angelika Nußberger: Art.3, Rn.1. In: Michael Sachs (Hrsg.): Grundgesetz: Kommentar,7. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66886-9,
- ↑ „Die Mütter des Grundgesetzes”
- ↑ Joachim Englisch: Art.3, Rn.3. In: Klaus Stern, Florian Becker (Hrsg.): Grundrechte – Kommentar. Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europäischen Bezügen,3. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Köln 2018, ISBN 978-3-452-29093-9,
- ↑ vgl. Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission, BT-Drs.12/6000 vom 5. November 1993, S.50.
- ↑ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) BT-Drs.12/6633 vom 20. Januar 1994, S.6.
- ↑ Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3, 20a, 20b, 28, 29, 72, 74, 75, 76, 77, 80, 87, 93, 118a und 125a) vom 27. Oktober 1994, BGBl. I S.3146
- ↑ Lerke Osterloh, Angelika Nußberger: Art.3, Rn.225 In: Michael Sachs (Hrsg.): Grundgesetz: Kommentar,7. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66886-9,
- ↑ Stefan M. Straßmair: Der besondere Gleichheitssatz aus Art.3 Abs.3 Satz 2 GG. Eine Untersuchung zu Gehalt und Struktur des Diskriminierungsverbotes sowie seiner Bedeutung für die verfassungsrechtliche Stellung und soziale Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Duncker & Humblot, Berlin 2002.
- ↑ Hochspringen nach: a b BVerfGE 42, 64 (72) : Zwangsversteigerung.
- ↑ Volker Epping: Grundrechte,8. Auflage. Springer, Berlin 2019, ISBN 978-3-662-58888-8, Rn.770.
- ↑ Jörn Ipsen: Grundrechte,23. Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2020, ISBN 978-3-8006-6258-6, Rn.797.
- ↑ Michael Sachs, Christian Jasper: Der allgemeine Gleichheitssatz, In: Juristische Schulung 2016, S.769 (770).
- ↑ BVerfGE 49, 148 : Kontaktsperre.
- ↑ Werner Heun: Art.3, Rn.18. In: Horst Dreier (Hrsg.): Grundgesetz Kommentar: GG,3. Auflage. Band I: Präambel, Artikel 1-19, Tübingen, Mohr Siebeck 2013, ISBN 978-3-16-150493-8,
- ↑ Thorsten Kingreen, Ralf Poscher: Grundrechte: Staatsrecht II,32. Auflage.C.F. Müller, Heidelberg 2016, ISBN 978-3-8114-4167-5, Rn.487.
- ↑ BVerfGE 134, 1 (20) : Studiengebühren Bremen.
- ↑ BVerfGE 130, 151 (175) : Zuordnung dynamischer IP-Adressen.
- ↑ Michael Sachs, Christian Jasper: Der allgemeine Gleichheitssatz, In: Juristische Schulung 2016, S.769 (771).
- ↑ BVerfGE 42, 20 (27) : Öffentliches Wegeeigentum.
- ↑ BVerfGE 106, 225 (241) : Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I.
- ↑ Thorsten Kingreen, Ralf Poscher: Grundrechte: Staatsrecht II,32. Auflage.C.F. Müller, Heidelberg 2016, ISBN 978-3-8114-4167-5, Rn.490.
- ↑ BVerfGE 97, 332 : Kindergartenbeiträge.
- ↑ BVerfGE 134, 1 : Studiengebühren Bremen.
- ↑ Hochspringen nach: a b Lerke Osterloh, Angelika Nußberger: Art.3, Rn.118. In: Michael Sachs (Hrsg.): Grundgesetz: Kommentar,7. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66886-9,
- ↑ BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2012, 1 BvL 18/11 = Neue Juristische Wochenschrift 2013, S.1418 (1419).
- ↑ Lothar Michael, Martin Morlok: Grundrechte,7. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8487-5986-6, Rn.784.
- ↑ BVerfGE 1, 14 (52) : Südweststaat.
- ↑ BVerfGE 10, 234 (246) : Platow-Amnestie.
- ↑ BVerfGE 55, 72 (88) : Präklusion I.
- ↑ Lothar Michael, Martin Morlok: Grundrechte,7. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2019, ISBN 978-3-8487-5986-6, Rn.785.
- ↑ Jörn Ipsen: Grundrechte,23. Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2020, ISBN 978-3-8006-6258-6, Rn.808.
- ↑ Lerke Osterloh, Angelika Nußberger: Art.3, Rn.14. In: Michael Sachs (Hrsg.): Grundgesetz: Kommentar,7. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66886-9,
- ↑ BVerfGE 107, 27 (46) : Doppelte Haushaltsführung.
- ↑ BVerfGE 117, 272 (301) : Beschäftigungsförderungsgesetz.
- ↑ Friedhelm Hufen: Staatsrecht II: Grundrechte,5. Auflage.C.H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-69024-2, § 39, Rn.16.
- ↑ Jörn Ipsen: Grundrechte,23. Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2020, ISBN 978-3-8006-6258-6, Rn.182–195.
- ↑ Marion Albers: Gleichheit und Verhältnismäßigkeit, In: Juristische Schulung 2008, S.945 (947).
- ↑ Michael Sachs, Christian Jasper: Der allgemeine Gleichheitssatz, In: Juristische Schulung 2016, S.769 (772).
- ↑ BVerfGE 90, 46 (56) : Kündigung.
- ↑ BVerfGE 107, 27 (45) : Doppelte Haushaltsführung.
- ↑ BVerfGE 134, 1 (22) : Studiengebühren Bremen.
- ↑ BVerfGE 97, 332 (345) : Kindergartenbeiträge.
- ↑ BVerfGE 97, 332 (346) : Kindergartenbeiträge.
- ↑ BVerfGE 122, 1 (23) : Agrarmarktbeihilfen.
- ↑ BVerfGE 116, 135 (161) : Gleichheit im Vergaberecht.
- ↑ BVerfGE 70, 1 (34) : Orthopädietechniker-Innungen.
- ↑ BVerfGE 60, 16 (43) : Härteausgleich.
- ↑ BVerfGE 81, 156 (207) : Arbeitsförderungsgesetz 1981.
- ↑ Anna Leisner: Kontinuität als Verfassungsprinzip: Unter besonderer Berücksichtigung des Steuerrechts, Mohr Siebeck, Tübingen 2002, ISBN 3-16-147695-6, S.234,
- ↑ Michael Kloepfer: Verfassungsrecht,4. Auflage. Band 2,C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-59527-1, § 181, Rn.219.
- ↑ Hans Jarass: Art.3, Rn.29. In: Hans Jarass, Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar,13. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66119-8,
- ↑ BVerfGE 112, 268 (280) : Kinderbetreuungskosten.
- ↑ BVerfGE 117, 1 (31) : Erbschaftsteuer.
- ↑ Lerke Osterloh, Angelika Nußberger: Art.3, Rn.116–117. In: Michael Sachs (Hrsg.): Grundgesetz: Kommentar,7. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66886-9,
- ↑ OVG NRW, Urteil vom 20. Februar 2013, 2 A 239/12 = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report 2013, S.678.
- ↑ BVerwG, Urteil vom 23. April 2003, 3 C 25.02 = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2003, S.1384.
- ↑ BVerfGE 50, 142 (166) : Unterhaltspflichtverletzung.
- ↑ BVerfGE 9, 213 (223) : Heilmittelwerbeverordnung.
- ↑ BVerfGE 101, 239 (269) : Stichtagsregelung.
- ↑ BVerfGE 71, 354 (362),
- ↑ BVerfGE 54, 277 (293) : Ablehnung der Revision.
- ↑ BVerfGE 75, 329 (347) : Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht.
- ↑ BVerfGE 96, 189 (203) : Fink.
- ↑ BVerfG, Beschluss vom 18. März 2005, 1 BvR 113/01 = Neue Juristische Wochenschrift 2005, S.2138.
- ↑ BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2011 – 1 BvR 367/11 = Neue Juristische Wochenschrift 2011, S.3217.
- ↑ Lerke Osterloh, Angelika Nußberger: Art.3, Rn.128. In: Michael Sachs (Hrsg.): Grundgesetz: Kommentar,7. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66886-9,
- ↑ BVerfGE 110, 141 (167) : Kampfhunde.
- ↑ Hans Jarass: Art.3, Rn.8. In: Hans Jarass, Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar,13. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66119-8,
- ↑ BVerfGE 1, 208 (237) : 7,5%-Sperrklausel.
- ↑ Hans Jarass: Art.3, Rn.2-2a. In: Hans Jarass, Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar,13. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66119-8,
- ↑ BVerfGE 65, 104 (112) : Mutterschaftsgeld I.
- ↑ BVerfGE 64, 229 (238) : Grundbucheinsicht.
- ↑ Hans Jarass: Art.3, Rn.3. In: Hans Jarass, Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar,13. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66119-8,
- ↑ Volker Epping: Grundrechte,8. Auflage. Springer, Berlin 2019, ISBN 978-3-662-58888-8, Rn.771.
- ↑ BVerfGE 33, 303 : Numerus clausus I.
- ↑ Hans Jarass: Art.3, Rn.40. In: Hans Jarass, Bodo Pieroth: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar,13. Auflage.C.H. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66119-8,
- ↑ BVerfGE 126, 268 (284) : Häusliches Arbeitszimmer.
- ↑ BVerfGE 73, 40 (101) : Parteispenden-Urteil.
- ↑ BVerfGE 105, 73 (134) : Pensionsbesteuerung.
- ↑ BVerfGE 19, 119 (126) : Couponsteuer.
- ↑ BVerfGE 75, 40 (69) : Privatschulfinanzierung.
- ↑ BVerfGE 39, 334 (368) : Extremistenbeschluß.
- ↑ BVerfGE 85, 191 (206) : Nachtarbeitsverbot.
- ↑ Heike Krieger: Art.3, Rn.60. In: Bruno Schmidt-Bleibtreu, Hans Hofmann, Hans-Günter Henneke (Hrsg.): Kommentar zum Grundgesetz: GG,13. Auflage. Carl Heymanns, Köln 2014, ISBN 978-3-452-28045-9,
- ↑ Alexander Tischbirek, Tim Wihl: Verfassungswidrigkeit des “Racial Profiling”. In: JuristenZeitung 2013, S.219 (223), doi:10.1628/002268813X13605801000592,
- ↑ BVerfGE 121, 241 (254) : Versorgungsabschlag.
- ↑ Konrad Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland,20. Auflage.C.F. Müller, Heidelberg 1999, ISBN 3-8114-7499-5, Rn.72.
- ↑ Volker Epping: Grundrechte,8. Auflage. Springer, Berlin 2019, ISBN 978-3-662-58888-8, Rn.840.
- ↑ Hochspringen nach: a b Volker Epping: Grundrechte,8. Auflage. Springer, Berlin 2019, ISBN 978-3-662-58888-8, Rn.850.
- ↑ EuGH, Urteil vom 17. Oktober 1995, C-450/93 = Neue Juristische Wochenschrift 1995, S.3109.
- ↑ EuGH, Urteil vom 11. November 1997, C-409/95 = Neue Juristische Wochenschrift 1997, S.3429.
- ↑ Kyrill Schwarz: Grundfälle zu Art.3 GG, In: Juristische Schulung 2009, S.417 (421).
- ↑ BVerfGE 85, 191 (207) : Nachtarbeitsverbot.
- ↑ BVerfGE 92, 91 (109) : Feuerwehrabgabe.
- ↑ BVerfGE 85, 191 : Nachtarbeitsverbot.
- ↑ BVerfGE 9, 124 (128) : Armenrecht.
- ↑ Volker Epping: Grundrechte,8. Auflage. Springer, Berlin 2019, ISBN 978-3-662-58888-8, Rn.830.
- ↑ Krieger, in: Schmidt-Bleibtreu/Hoffmann/Henneke, GG, 14. Auflage 2018, Art.3 Rdnr.79.
- ↑ Hendrik Cremer: Ein Grundgesetz ohne “Rasse”: Vorschlag für eine änderung von Artikel 3 Grundgesetz, Band 16, 2010 ( ssoar.info ).
- ↑ Presse- und Informationsamt der Bundesregierung : Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ( Memento vom 22. Januar 2021 im Internet Archive ), 25. November 2020, Nr.36, S.6.
- ↑ Kabinettausschuss: Klares Signal gegen Rechtsextremismus und Rassismus, Website der deutschen Bundesregierung, 25. November 2020.
- ↑ Entwurf eines Gesetzes zur Ersetzung des Begriffs „Rasse” in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 1. April 2021.
- ↑ Art.3 Abs.3 Satz 1 GG-E
- ↑ Begriff der „Rasse” im Grundgesetz: Wird es bald „aus rassistischen Gründen” heißen? Legal Tribune Online, 5. März 2021.
- ↑ Extremismus und Rassismus: SPD und Union streiten um zwei Vorhaben, beck-aktuell, 31. März 2021.
- ↑ Heike Krieger: Art.3, Rn.81. In: Bruno Schmidt-Bleibtreu, Hans Hofmann, Hans-Günter Henneke (Hrsg.): Kommentar zum Grundgesetz: GG,13. Auflage. Carl Heymanns, Köln 2014, ISBN 978-3-452-28045-9,
- ↑ BVerfGE 102, 41 (53) : Kriegsbeschädigtengrundrente.
- ↑ BVerfGE 48, 281 (288) : Beschädigtengrundrente.
- ↑ Uwe Kischel: Art.3, Rn.222. In: Beck’scher Online-Kommentar GG, 34. Edition 2017.
- ↑ Heike Krieger: Art.3, Rn.85. In: Bruno Schmidt-Bleibtreu, Hans Hofmann, Hans-Günter Henneke (Hrsg.): Kommentar zum Grundgesetz: GG,13. Auflage. Carl Heymanns, Köln 2014, ISBN 978-3-452-28045-9,
- ↑ BVerfGE 96, 288 (301) : Integrative Beschulung.
- ↑ BVerfGE 96, 288 (302) : Integrative Beschulung.
- ↑ BVerfGE 99, 341
- ↑ BVerfGE 99, 341 (357)
- ↑ BVerfGE 96, 288 (304) : Integrative Beschulung.
- ↑ LSVD.de: Artikel 3 Grundgesetz
- ↑
- ↑ Queer.de: Opposition startet gemeinsamen Anlauf für Artikel-3-Ergänzung, abgerufen am 21. Mai 2019
Was ist das älteste Gesetz in Deutschland?
Basisdaten | |
---|---|
Titel: | Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch |
Langtitel: | Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie |
Abkürzung: | ABGB |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Zivilrecht |
Fundstelle: | JGS Nr.946/1811 in ALEX |
Datum des Gesetzes: | 1. Juni 1811 |
Inkrafttretensdatum: | 1. Jänner 1812 |
Letzte Änderung: | BGBl. I Nr.175/2021 |
Gesetzestext: | ABGB i.d.g.F. im RIS |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung ! |
Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch ( ABGB ) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern” des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises,
Was war das erste Gesetz in Deutschland?
Weblinks – Verschiedene Fassungen des Grundgesetzes
- Text des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der jeweils aktuellen Fassung, Webseite des Bundesministeriums der Justiz / juris
- Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, BGBl.1949 Nr.1 S.1, ausgegeben in Bonn am 23. Mai 1949. Mit einer Einführung von Udo Wengst
- Bundesregierung (REGIERUNGonline): Gesamtdeutsche Verfassung: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. Historisch-synoptische Edition.1949–2009 – sämtliche Fassungen seit dem Inkrafttreten mit Geltungszeitraum und Synopsen (lexetius.com)
- Entdecke unsere Verfassung!, Open-Data-Bewegung (mit Zeitleiste zu den Änderungen des Grundgesetzes in Verbindung mit wichtigen Ereignissen der deutschen Geschichte)
- Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bestellmöglichkeit bei der Bundeszentrale für politische Bildung und Link zum Download (Grundgesetz auf Türkisch und Arabisch)
- Deutscher Bundestag (ohne Datum): Grundgesetzänderungen (mit Hinweisen zu den formellen und inhaltlichen Veränderungen des Grundgesetzes und Verweisen auf eine Statistik von Grundgesetzänderungen, Grundgesetz-Änderungsgesetze, geänderte Grundgesetzartikel, nicht verabschiedete Änderungsentwürfe sowie gemeinsame Gremien bzw. Kommissionen von Bundestag und Bundesrat zur Reform des Grundgesetzes; abgerufen am 19. April 2018)
Historische Reden zum Grundgesetz
- Carlo Schmid in der zweiten Sitzung des Parlamentarischen Rats am 8. September 1948. In: Der Parlamentarische Rat 1948–1949, Akten und Protokolle, Band 9: Plenum, bearbeitet von Wolfram Weber. München 1996, S.20 – 45, spd.de (PDF), Tonaufnahme bei YouTube (1 h 57 min)
- Navid Kermani : Rede von Dr. Navid Kermani zur Feierstunde „65 Jahre Grundgesetz” ( Memento vom 27. Mai 2014 im Internet Archive ), 23. Mai 2014
Erläuterungen zum Grundgesetz (Auswahl)
- Horst Dreier : Das Grundgesetz – eine Verfassung auf Abruf?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte Nr.18/2009 vom 27. April 2009
- Hauke Möller : Die verfassungsgebende Gewalt des Volkes und die Schranken der Verfassungsrevision: Eine Untersuchung zu Art.79 Abs.3 GG und zur verfassungsgebenden Gewalt nach dem Grundgesetz. dissertation.de, Berlin 2004 (zugl.: Universität Hamburg, Diss., 2004, PDF; 831 KiB)
- Grundgesetz im Informationsportal zur politischen Bildung
- Hans Vorländer : Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt, 1. September 2008
- Knut Ipsen : Grundgesetz – Verfassung/Verfassungsreform, in: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 2013, Website der Bundeszentrale für politische Bildung
- Grundgesetz und Parlamentarischer Rat, Dossier auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung (Bilder zur Verfügung gestellt vom Haus der Geschichte )
- Zentralrat der Muslime in Deutschland, Muhammad Sameer Murtaza : Das Grundgesetz im (Migrations)-Vordergrund, islam.de, abgerufen am 28. Juni 2017. Erläuterung für ein Zielpublikum mit Migrations-, speziell muslimischem Hintergrund.
Ist jeder vor dem Gesetz gleich?
Art 3 GG – Einzelnorm (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Welches Gesetz ist das höchste Gesetz in Deutschland?
Das Grundgesetz steht über allen deutschen Rechtsnormen – Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. „Das Grundgesetz ist der Rahmen, in dem wir leben, der uns die Regeln setzt, nach dem wir in Freiheit leben können”, sagte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im Jubiläumsjahr 2019 (Video).
Was sind die wichtigsten Grundgesetze?
I. Die Grundrechte (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Welche Paragraphen gibt es?
Zahl der Gesetze – In der Bundesrepublik Deutschland gab es im Jahr 2022 insgesamt 1.773 Bundesgesetze mit 50.738 Paragraphen und 2.795 Bundesrechtsverordnungen mit 42.590 Paragraphen. Hinzu kommen die Gesetze und Rechtsverordnungen der sechzehn Länder,31,5 % aller deutschen Gesetze beruhen der Bundestagsverwaltung zufolge auf Vorgaben der Europäischen Union.