Weil in Nordrhein-Westfalen zwei Ärztekammern entsprechend den beiden Landesteilen gebildet wurden, gibt es heute insgesamt 17 Ärztekammern als Körperschaften öffentlichen Rechts.
Welche Ärztekammern gibt es in Deutschland?
Ärztekammern sind die öffentlichen Berufsvertretungen der deutschen Ärzte. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und nehmen die ihnen per Gesetz übertragenen Aufgaben wahr. Gesetzlich verankert sind die Einrichtung und Organisation der Kammern in den Heilberufe-Kammergesetzen der Bundesländer.
Insgesamt gibt es 17 Landesärztekammern in Deutschland, obwohl es nur 16 Bundesländer gibt. Das liegt daran, dass Nordrhein-Westfalen über zwei Ärztekammern verfügt: Die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Die Rechtsaufsicht über die jeweilige Landesärztekammer hat das für sie zuständige Landesministerium.
Als übergreifene Arbeitsgemeinschaft aller Ärztekammern wurde die Bundesärztekammer eingerichtet. Diese ist allerdings keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein nicht-rechtsfähiger Verein.
Wie ist die Ärztekammer in Deutschland untergliedert?
Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte in Deutschland. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht (nicht die Fachaufsicht) aus.
Wem untersteht die Bundesärztekammer?
Der Weltärztebund nimmt deutsche Ärzte auf – Unter ihrer engen Verbindung mit dem NS-Regime hatte das internationale Ansehen der deutschen Ärzteschaft stark gelitten. Am 2. November 1946 entsandten die Vorsitzenden der westdeutschen Ärztekammern auf Initiative von Carl Oelemann eine Kommission zur Beobachtung des Nürnberger Ärzteprozesses,
Dank der Arbeit dieser Kommission konnte 1947 eine Dokumentation aus Sicht der Ärzteschaft publiziert werden, die 1947 als Zwischenbericht verabschiedet worden war und 1949 als Abschlussbericht mit dem Titel Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Medizinische und Eugenische Irrwege unter Diktatur, Bürokratie und Krieg erschien, mit Alexander Mitscherlich und Fred Mielke als Herausgebern.
Nach dieser publizistischen Distanzierung von den Zielen und Praktiken der NS-Ärzte wurde 1951 die Aufnahme der westdeutschen Ärztevertreter in den Weltärztebund möglich. Margarete Mitscherlich-Nielsen zitiert in einem Beitrag von 1999 aus den Ärztlichen Mitteilungen von 1950, wo Hans Neuffer in seinem Artikel zum Weltärztebund die Auffassung vertrat, dass mit der Aufnahme der deutschen Ärzteschaft auf der Grundlage dieser Dokumentation ein „endgültiger Schlußstrich unter die Vergangenheit der letzten Jahre” gezogen werden könne.1960 erschien Medizin ohne Menschlichkeit erstmals in einer Taschenbuchausgabe, nachdem die Ausgabe von 1949 bis auf einige hundert Exemplare aus dem Verkehr gezogen worden war und gut 10.000 Exemplare anscheinend nicht wie vorgesehen durch die Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern an ihre Mitglieder verteilt worden waren.
- Für die Ausgabe von 1960 hatte die Bundesärztekammer zwar auf Anfrage von Mitscherlich ihr Vorwort aus der Ausgabe von 1949 freigegeben, Mitscherlich verzichtete aber darauf, weil er diese Stellungnahme von 1949 „im Hinblick auf eine Aufarbeitung als unzureichend empfand”.
- In seinem Vorwort zum Nachdruck 1977 resümiert Mitscherlich die Publikationsabsicht rückblickend auf die Situation 30 Jahre zuvor: „Damals stand in Frage, ob es gelingen würde, den Ärzteprozeß auf die Ebene individueller Kriminalakte herabzudrücken.
Wir haben das Unsere dazu getan, solchen vereinfachenden Auffassungen entgegenzuwirken.” Die Bezeichnung „Bundesärztekammer” wurde seit 1955 geführt, zunächst noch mit dem Zusatz „(Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern)”. Nach der Wiedervereinigung wurde die Bezeichnung in „Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern)” geändert.
- Nach 1990 entstanden auch in den fünf neuen Bundesländern Ärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts.
- Insgesamt gibt es in Deutschland heute 17 Landesärztekammern.
- Seit 1990 ist das Prinzip der ärztlichen Selbstverwaltung in ganz Deutschland etabliert.
- Nachdem der Bundestag beschlossen hatte, den Regierungssitz von Bonn nach Berlin zu verlegen, stimmte der 103.
Deutsche Ärztetag im Jahr 2000 ebenfalls für den Umzug nach Berlin. Seit Juni 2004 sitzt die Bundesärztekammer auf dem ehemaligen KPM-Gelände in Berlin-Tiergarten. Gebäude des Gemeinsamen Bundesausschusses (links), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Mitte) und der Bundesärztekammer (rechts) am Herbert-Lewin -Platz in Berlin-Charlottenburg.
Wer sind die Mitglieder der Bundesärztekammer?
Vorstand der Bundesärztekammer Laut Satzung der Bundesärztekammer § 5 besteht der Vorstand der BÄK aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, den Präsidenten der Landesärztekammern, die Mitglieder der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) sind, und zwei weiteren Ärztinnen/Ärzten.
Wie viele Ärztekammern gibt es in NRW?
Weil in Nordrhein-Westfalen zwei Ärztekammern entsprechend den beiden Landesteilen gebildet wurden, gibt es heute insgesamt 17 Ärztekammern als Körperschaften öffentlichen Rechts.
Was verdient der Präsident der Bundesärztekammer?
Nach einem Bericht der Neuen Presse sollen sie auf 12.000 Euro fast verdoppelt werden. Wenker hatte ihr Jahreseinkommen als Oberärztin sowie aus Aufwandsentschädigungen der Kammer bisher auf 150.000 bis 200.000 Euro beziffert.
Wer kontrolliert privatärzte?
Beschwerdeweg als Patient Für eine gute Arzt-Patienten-Beziehung ist Vertrauen eine unverzichtbare Voraussetzung. Sollte dieses beispielsweise aufgrund kommunikativer oder organisatorischer Probleme gestört sein, gibt es für Sie als Patient oder Patientin verschiedene Möglichkeiten, mit dieser Situation umzugehen.
- Bei einer Krankenhausbehandlung haben Sie dabei etwas andere Möglichkeiten als beim niedergelassenen Arzt oder bei der Ärztin.
- Bei Unstimmigkeiten sollten Sie zunächst das direkte Gespräch mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt suchen.
- Manchmal gibt es aber Situationen, in denen das Arzt-Patienten-Verhältnis so gravierend gestört ist, dass ein Gespräch nicht mehr zielführend erscheint.
In solchen Fällen können Patientinnen und Patienten bei der zuständigen (Landes-)Ärztekammer eine Beschwerde über die betreffende Ärztin oder den betreffenden Arzt einreichen. Die Ärztekammern nehmen die Aufsicht über die Ärzte und Ärztinnen ihres Bereiches wahr und überwachen insbesondere die Einhaltung der ärztlichen Berufspflichten.
Die ärztlichen Berufspflichten sind in den Berufsordnungen der Ärztekammern geregelt. Zuständig für Beschwerden ist die Ärztekammer, in deren Bundesland die Ärztin oder der Arzt den Praxissitz hat. Die Beschwerde muss schriftlich eingelegt werden. Viele Ärztekammern stellen auf ihren Internetseiten auch Online-Formulare für das Einreichen einer Beschwerde zur Verfügung.
Sie sollte folgende Angaben enthalten:
Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse den vollständigen Namen und die Adresse der betroffenen Ärztin oder des betroffenen Arztes die Darstellung des Beschwerdesachverhalts so genau wie möglich (inklusive Ort, Zeit und beteiligte Personen)
Wichtig: Die Ärztekammer wird Ihnen außerdem eine Schweigepflichtentbindungserklärung vorlegen. Nur wenn Sie diese unterschreiben, kann die Kammer die betreffende Ärztin oder den betreffenden Arzt kontaktieren und zur Stellungnahme auffordern. Die Ärztekammer muss nun prüfen, ob der in Ihrer Beschwerde dargestellte Sachverhalt einen Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten darstellt.
- Bejaht sie diesen, kann sie mit berufsrechtlichen Maßnahmen reagieren.
- Achtung: Als Patient oder Patientin in einem Beschwerdeprozess sind Sie lediglich Informationsgeber oder -geberin.
- Über den Ausgang des Verfahrens werden Sie daher in der Regel keine Information von der Ärztekammer erhalten.
- Wenn Sie gesetzlich versichert sind und bei einer Ärztin oder einem Arzt mit einer sogenannten Kassenzulassung (auch: Vertragsarzt oder Vertragsärztin) in Behandlung sind, gilt: Er oder sie hat neben den allgemeinen – in den Berufsordnungen festgelegten – ärztlichen Berufspflichten zusätzlich besondere vertragsärztliche Pflichten.
Diese sind unter anderem im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und im Bundesmantelvertrag der Ärzte (BMV-Ä) geregelt. Beispiel: Der Arzt oder die Ärztin ist zur Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen grundsätzlich verpflichtet.
- Nur in Ausnahmefällen darf er oder sie die Behandlung ablehnen, zum Beispiel dann, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist und kein Notfall vorliegt.
- Soweit Sie die Verletzung von Vertragsarztpflichten vermuten, können Sie sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beschweren.
- Jedes Bundesland hat seine eigene Kassenärztliche Vereinigung, sodass sich auch in diesem Fall die Zuständigkeit danach richtet, an welchem Ort die Ärztin oder der Arzt die Praxis hat.
Auch hierbei gilt aber: Der Patient oder die Patientin gibt grundsätzlich nur die Information und hat keinen Auskunftsanspruch. Tipp: Stellen Sie auch hierbei den genauen Sachverhalt schriftlich dar. Achtung: Bei Einschaltung der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung besteht immer die Gefahr, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Behandlungsvertrag mit Ihnen kündigt, da aus ihrer oder seiner Sicht das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.
- Dann werden Sie die Ärztin oder den Arzt wechseln müssen.
- Auch in dem Fall sollten Sie zunächst das klärende Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt oder der ärztlichen Leitung suchen.
- Ist das nicht zielführend, können Sie sich an das Beschwerdemanagement und/oder den Patientenfürsprecher der Klinik wenden.
Das Beschwerdemanagement ist eine krankenhausinterne Abteilung. Es hat die Aufgabe, Beschwerden von Patienten und Patientinnen im Krankenhaus aufzunehmen, zu bearbeiten und auszuwerten. So sollen Schwachstellen identifiziert und Maßnahmen abgeleitet werden, die die Behandlungsqualität und die Zufriedenheit von Patienten und Patientinnen verbessern.
Der Patientenfürsprecher ist die Interessenvertretung der Patienten und Patientinnen. Er oder sie ist meist ehrenamtlich im Krankenhaus tätig und daher nicht weisungsgebunden. Er oder sie nimmt ebenfalls Beschwerden von Patienten und Patientinnen entgegen und versucht dann, bei der zuständigen Stelle des Krankenhauses zu vermitteln.
Patientenfürsprecher sind leider bisher noch nicht für alle Bundesländer verpflichtend vorgeschrieben. Auch die im Krankenhaus angestellten Ärzte oder Ärztinnen sind Pflichtmitglieder in der für sie zuständigen (Landes-)Ärztekammer. Als Patient oder Patientin können Sie sich daher auch über sie bei der zuständigen Ärztekammer beschweren.
§ 95 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 13 Absatz 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) § 75 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Heilberufe- und Kammergesetze der Länder
Oftmals fühlen sich Menschen im Gespräch mit Krankenkassen oder Ärzten und Ärztinnen überfordert: Sie brauchen Unterstützung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit. Unser Ziel ist es, Betroffenen die Informationen zu liefern, die sie benötigen, um sich zurechtzufinden und selbst die für sie beste Entscheidung zu treffen. Die Informationstexte auf unserer Homepage sollen dazu einen Beitrag leisten. Jeder Text durchläuft einen strengen mehrstufigen Prozess, damit die Qualität der Informationen gesichert ist. Auch für unsere Texte gelten unsere Beratungsgrundsätze: neutral, unabhängig, wissenschaftlich basiert. Für gesundheitliche Informationen arbeiten wir nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin. Dabei greifen wir in der Regel auf bereits aufbereitete hochwertige Information zurück, zum Beispiel auf die Texte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und AWMF-Leitlinien. Sozial- und gesundheitsrechtliche Themen basieren auf sogenannten Primärquellen wie Gesetzen, Verwaltungsvorschriften oder Bundestagsdrucksachen. Die verwendeten Quellen sowie den Stand der letzten Aktualisierung geben wir am Ende des Textes an. Unser Anspruch ist es verständliche Texte für alle Menschen zu schreiben. Um unserem Ziel gerecht zu werden, binden wir medizinische beziehungsweise juristische Laien als Testleser ein, bevor wir die Texte veröffentlichen. Die Texte sind sachlich und frei von rechtlichen und gesundheitsbezogenen Wertungen. Wir aktualisieren unsere Texte zeitnah, wenn dies erforderlich ist, und prüfen alle Texte mindestens einmal jährlich. zur Erstellung und Präsentation von gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Informationen in der Patientenberatung der UPD.
Bitte beachten Sie: Unsere Informationstexte und unsere individuelle Beratung dienen dazu, gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Inhalte zu vermitteln, Zusammenhänge zu erläutern und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne unterstützen wir Sie bei ihrem individuellen Anliegen.
Wie viele Angestellte Ärzte gibt es in Deutschland?
Kennzahlen der ambulanten Versorgung auf einen Blick –
185 298 Ärzte und Psychotherapeuten nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung teil. 99 658 Praxen gibt es in Deutschland. 553 Millionen Behandlungsfälle gibt es pro Jahr in den Praxen. 1 Milliarde Mal pro Jahr kommt es zu einem Kontakt zwischen einem Patienten und einem niedergelassenen Haus- oder Facharzt. 53 Stunden arbeiten niedergelassene Ärzte im Schnitt in der Woche. 330.000 Medizinische Fachangestellte arbeiten für niedergelassene Ärzte. 70 Prozent der ambulanten Notfallpatienten werden von niedergelassenen Ärzten behandelt. 83 Prozent der Patienten in Deutschland bekommen innerhalb eines Monats einen Termin bei einem Facharzt. 12 Jahre Ausbildung haben Ärzte und Psychotherapeuten in der Regel absolviert, bevor sie sich als Hausarzt, Facharzt oder Psychotherapeut niederlassen dürfen. 37,5 Stunden pro Jahr muss sich ein niedergelassener Arzt oder Psychotherapeut mindestens fortbilden. 571 Euro pro Patient kostet die ambulante Versorgung in der Praxis durchschnittlich im Jahr, die stationäre Krankenhausversorgung dagegen 5.088 Euro pro Patient. 98,3 Prozent der Bevölkerung erreichen den nächstgelegenen Hausarzt in unter 15 Minuten. (Individualverkehr, Berechnung Frühjahr 2022)
Ambulant vor Stationär!?
Die häufigsten Krankheiten in Arztpraxen 2019
Anzahl, Alter, Verteilung: Solche und noch viele statistische Informationen mehr über ambulant tätige Ärzte und Psychotherapeuten sind hier zu finden. : Zahlen
Wie viele Arztpraxen gibt es in Deutschland?
Anzahl der Arztpraxen in Deutschland nach Facharztbezeichnung bis 2019. Laut dem Statistischen Bundesamt gab es 2019 deutschlandweit insgesamt 64.754 Arztpraxen. Mehr als ein Drittel davon waren Praxen von Allgemeinmedizinern und Praktischen Ärzten.
Was macht der Weltärztebund?
Der Weltärztebund (World Medical Association/WMA) Die Bundesärztekammer ist Mitglied im Weltärztebund (World Medical Association, WMA), einer internationalen Organisation von 115 (Stand 2022) unabhängigen, nationalen Ärzteverbänden aus den neun WMA-Weltregionen: Afrika, Asien, Europa, Östliches Mittelmeer, Lateinamerika und Karibik, Nordamerika, Pazifik.
- Unter dem Eindruck des zweiten Weltkrieges wurde der Weltärztebund 1947 zur Förderung der Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände gegründet.
- Er definiert medizinethische Leitlinien und Standards für Ärztinnen und Ärzte sowie das Gesundheitswesen.
- Das Hauptorgan ist die Generalversammlung, die jedes Jahr von einer nationalen Mitgliedsorganisation in einem anderen Land ausgerichtet wird und bei der beispielsweise Deklarationen und Stellungnahmen verabschiedet werden.
Der Vorstand des Weltärztebundes, der sich aus Vertretern der WMA-Weltregionen zusammensetzt, tagt jährlich zweimal und wird zwischen den Generalversammlungen als Beschluss- und Beratungsorgan tätig. Der bzw. die Vorstandsvorsitzende leitet die Sitzungen sowohl des Vorstandes, als auch der Generalversammlung und wird alle zwei Jahre im Gremium gewählt.
- Die Anzahl der Vorstandsmitglieder und Delegierten bei der Generalversammlung hängt von den gemeldeten Ärztinnen und Ärzten einer nationalen Mitgliedsorganisation ab.
- Darüber hinaus kandidieren die Ärzteverbände in um die verbleibenden Sitze ihren WMA-Regionen.
- Der Präsident bzw.
- Die Präsidentin des Weltärztebundes wird jedes Jahr von der Generalversammlung neu gewählt und wird im darauffolgenden Jahr inauguriert.
Die Geschäftsstelle liegt heute im französischen Ferney-Voltaire bei Genf. Für einzelne Ärzte gibt es die Möglichkeit, persönliches Mitglied zu werden. Diese sogenannten “assoziierten Mitglieder” halten im Vorfeld der Generalversammlung ihr Jahrestreffen ab und senden zwei stimmberechtigte Delegierte in die Vollversammlung.
Das 1948 verfasste (Stand: Oktober 2017) ist meisten deutschen ärztlichen Berufsordnungen vorangestellt und die (Stand: Oktober 2013) hat insbesondere in der Fassung von Tokio 1975 den Maßstab für die Durchführung von klinischen Versuchen am Menschen gesetzt und auch das Arzneimittelgesetz in Deutschland mit geprägt.Diese Kerndeklarationen zu ethischen Grundsätzen ärztlichen Handelns werden auf verschiedenen Generalversammlungen fortwährend um Stellungnahmen, Resolutionen und Deklarationen ergänzt.Sie umfassen ein weites Feld ethischer und sozialer Themen aus dem ärztlichen Berufsfeld und reichen von Beiträgen über die Definition des Todeszeitpunkts, des Schwangerschaftsabbruches, das Verbot der Mitwirkung an körperlichen Bestrafungen oder der Mitwirkung bei Durchführung der Todesstrage, die Erklärung zum Gebrauch und Missbrauch psychotroper Medikamente, Erklärungen zum Risiko des Tabakkonsums, bis zu Problemen der Umwelt und Demographie und immer wieder einzelner Resolutionen zu Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Ländern dieser Welt.
: Der Weltärztebund (World Medical Association/WMA)
Wie zitiere ich die Bundesärztekammer?
Ich zitiere: „ Dass die Bundesärztekammer so zielsicher den Finger auf Wunden legt, an deren Heilung sie Kraft ihrer Kompetenz tatkräftig mitzuwirken beabsichtigt, ist Teil ihres Erfolgs. Einerseits haben Ärztinnen und Ärzte das Ohr am Patienten. Zum anderen hat die BÄK als Institution
Welche Ärztekammer ist für Köln zuständig?
Kreisstelle Köln – Ärztekammer Nordrhein.
Welche Ärztekammer für Bochum?
Dortmund/Bochum | Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Wie viel Geld verdient der Bundespräsident?
Höhe des Ehrensoldes – Die Höhe des Ehrensoldes des Altpräsidenten bemisst sich nach § 1 an der „Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder”. Die Summe beläuft sich derzeit auf 214.000 Euro pro Jahr. Das zusätzliche Aufwandsgeld in Höhe von 78.000 Euro (Stand: Januar 2013) steht dagegen nur dem Amtsinhaber zu, nicht den Altpräsidenten.
Wie viel verdient Manu Kone?
Gehalt Manu Koné
Verein | Debüt | Jahresgehalt |
---|---|---|
Borussia VfL Mönchengladbach | 01/2021 | 364K € |
Wie hoch ist das Gehalt des Präsidenten pro Monat Zl?
Wieviel Gehalt erhält der Bundespräsident netto? – Standesgemäß befindet sich der Wohnsitz des Bundespräsidenten im prächtigen Schloss Bellevue. © Bernd von Jutrczenka/dpa/picture alliance Das Gehalt besteht aus mehreren einzelnen Teilen. Ein Faktor über die Höhe des Gehalts bildet dabei der Haushaltsplan.
GrundgehaltAufwandsentschädigungen, um Dienstleistungen zu bezahlenSachbezüge wie beispielsweise ein Dienstwagen
Dabei beträgt das Grundgehalt des Bundespräsidenten aktuell 18.000 Euro Brutto im Monat. Die Aufwandsentschädigungen belaufen sich auf 6.500 Euro Brutto im Monat. Der Wert des Sachbezugs ist dagegen nicht ermittelbar. Netto kann man also von knapp 14.000 Euro im Monat ausgehen. Auf das Jahr gerechnet wären es 294.000 Euro Brutto beziehungsweise knapp 167.000 Euro Netto.
Wer kontrolliert privatärzte?
Beschwerdeweg als Patient Für eine gute Arzt-Patienten-Beziehung ist Vertrauen eine unverzichtbare Voraussetzung. Sollte dieses beispielsweise aufgrund kommunikativer oder organisatorischer Probleme gestört sein, gibt es für Sie als Patient oder Patientin verschiedene Möglichkeiten, mit dieser Situation umzugehen.
- Bei einer Krankenhausbehandlung haben Sie dabei etwas andere Möglichkeiten als beim niedergelassenen Arzt oder bei der Ärztin.
- Bei Unstimmigkeiten sollten Sie zunächst das direkte Gespräch mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt suchen.
- Manchmal gibt es aber Situationen, in denen das Arzt-Patienten-Verhältnis so gravierend gestört ist, dass ein Gespräch nicht mehr zielführend erscheint.
In solchen Fällen können Patientinnen und Patienten bei der zuständigen (Landes-)Ärztekammer eine Beschwerde über die betreffende Ärztin oder den betreffenden Arzt einreichen. Die Ärztekammern nehmen die Aufsicht über die Ärzte und Ärztinnen ihres Bereiches wahr und überwachen insbesondere die Einhaltung der ärztlichen Berufspflichten.
- Die ärztlichen Berufspflichten sind in den Berufsordnungen der Ärztekammern geregelt.
- Zuständig für Beschwerden ist die Ärztekammer, in deren Bundesland die Ärztin oder der Arzt den Praxissitz hat.
- Die Beschwerde muss schriftlich eingelegt werden.
- Viele Ärztekammern stellen auf ihren Internetseiten auch Online-Formulare für das Einreichen einer Beschwerde zur Verfügung.
Sie sollte folgende Angaben enthalten:
Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse den vollständigen Namen und die Adresse der betroffenen Ärztin oder des betroffenen Arztes die Darstellung des Beschwerdesachverhalts so genau wie möglich (inklusive Ort, Zeit und beteiligte Personen)
Wichtig: Die Ärztekammer wird Ihnen außerdem eine Schweigepflichtentbindungserklärung vorlegen. Nur wenn Sie diese unterschreiben, kann die Kammer die betreffende Ärztin oder den betreffenden Arzt kontaktieren und zur Stellungnahme auffordern. Die Ärztekammer muss nun prüfen, ob der in Ihrer Beschwerde dargestellte Sachverhalt einen Verstoß gegen ärztliche Berufspflichten darstellt.
Bejaht sie diesen, kann sie mit berufsrechtlichen Maßnahmen reagieren. Achtung: Als Patient oder Patientin in einem Beschwerdeprozess sind Sie lediglich Informationsgeber oder -geberin. Über den Ausgang des Verfahrens werden Sie daher in der Regel keine Information von der Ärztekammer erhalten. Wenn Sie gesetzlich versichert sind und bei einer Ärztin oder einem Arzt mit einer sogenannten Kassenzulassung (auch: Vertragsarzt oder Vertragsärztin) in Behandlung sind, gilt: Er oder sie hat neben den allgemeinen – in den Berufsordnungen festgelegten – ärztlichen Berufspflichten zusätzlich besondere vertragsärztliche Pflichten.
Diese sind unter anderem im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und im Bundesmantelvertrag der Ärzte (BMV-Ä) geregelt. Beispiel: Der Arzt oder die Ärztin ist zur Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen grundsätzlich verpflichtet.
Nur in Ausnahmefällen darf er oder sie die Behandlung ablehnen, zum Beispiel dann, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist und kein Notfall vorliegt. Soweit Sie die Verletzung von Vertragsarztpflichten vermuten, können Sie sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beschweren. Jedes Bundesland hat seine eigene Kassenärztliche Vereinigung, sodass sich auch in diesem Fall die Zuständigkeit danach richtet, an welchem Ort die Ärztin oder der Arzt die Praxis hat.
Auch hierbei gilt aber: Der Patient oder die Patientin gibt grundsätzlich nur die Information und hat keinen Auskunftsanspruch. Tipp: Stellen Sie auch hierbei den genauen Sachverhalt schriftlich dar. Achtung: Bei Einschaltung der Ärztekammer oder der Kassenärztlichen Vereinigung besteht immer die Gefahr, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Behandlungsvertrag mit Ihnen kündigt, da aus ihrer oder seiner Sicht das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.
Dann werden Sie die Ärztin oder den Arzt wechseln müssen. Auch in dem Fall sollten Sie zunächst das klärende Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt oder der ärztlichen Leitung suchen. Ist das nicht zielführend, können Sie sich an das Beschwerdemanagement und/oder den Patientenfürsprecher der Klinik wenden.
Das Beschwerdemanagement ist eine krankenhausinterne Abteilung. Es hat die Aufgabe, Beschwerden von Patienten und Patientinnen im Krankenhaus aufzunehmen, zu bearbeiten und auszuwerten. So sollen Schwachstellen identifiziert und Maßnahmen abgeleitet werden, die die Behandlungsqualität und die Zufriedenheit von Patienten und Patientinnen verbessern.
- Der Patientenfürsprecher ist die Interessenvertretung der Patienten und Patientinnen.
- Er oder sie ist meist ehrenamtlich im Krankenhaus tätig und daher nicht weisungsgebunden.
- Er oder sie nimmt ebenfalls Beschwerden von Patienten und Patientinnen entgegen und versucht dann, bei der zuständigen Stelle des Krankenhauses zu vermitteln.
Patientenfürsprecher sind leider bisher noch nicht für alle Bundesländer verpflichtend vorgeschrieben. Auch die im Krankenhaus angestellten Ärzte oder Ärztinnen sind Pflichtmitglieder in der für sie zuständigen (Landes-)Ärztekammer. Als Patient oder Patientin können Sie sich daher auch über sie bei der zuständigen Ärztekammer beschweren.
§ 95 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 13 Absatz 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) § 75 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) Heilberufe- und Kammergesetze der Länder
Oftmals fühlen sich Menschen im Gespräch mit Krankenkassen oder Ärzten und Ärztinnen überfordert: Sie brauchen Unterstützung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit. Unser Ziel ist es, Betroffenen die Informationen zu liefern, die sie benötigen, um sich zurechtzufinden und selbst die für sie beste Entscheidung zu treffen. Die Informationstexte auf unserer Homepage sollen dazu einen Beitrag leisten. Jeder Text durchläuft einen strengen mehrstufigen Prozess, damit die Qualität der Informationen gesichert ist. Auch für unsere Texte gelten unsere Beratungsgrundsätze: neutral, unabhängig, wissenschaftlich basiert. Für gesundheitliche Informationen arbeiten wir nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin. Dabei greifen wir in der Regel auf bereits aufbereitete hochwertige Information zurück, zum Beispiel auf die Texte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und AWMF-Leitlinien. Sozial- und gesundheitsrechtliche Themen basieren auf sogenannten Primärquellen wie Gesetzen, Verwaltungsvorschriften oder Bundestagsdrucksachen. Die verwendeten Quellen sowie den Stand der letzten Aktualisierung geben wir am Ende des Textes an. Unser Anspruch ist es verständliche Texte für alle Menschen zu schreiben. Um unserem Ziel gerecht zu werden, binden wir medizinische beziehungsweise juristische Laien als Testleser ein, bevor wir die Texte veröffentlichen. Die Texte sind sachlich und frei von rechtlichen und gesundheitsbezogenen Wertungen. Wir aktualisieren unsere Texte zeitnah, wenn dies erforderlich ist, und prüfen alle Texte mindestens einmal jährlich. zur Erstellung und Präsentation von gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Informationen in der Patientenberatung der UPD.
Bitte beachten Sie: Unsere Informationstexte und unsere individuelle Beratung dienen dazu, gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Inhalte zu vermitteln, Zusammenhänge zu erläutern und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne unterstützen wir Sie bei ihrem individuellen Anliegen.
Wo kann man sich über einen Arzt beschweren Bayern?
Informationen für Patientinnen und Patienten Wofür ist der ÄKBV zuständig? Der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) München trägt auch Sorge dafür, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Berufspflichten erfüllen. Der ÄKBV ist nach dem Heilberufe-Kammergesetz zuständig für alle Beschwerden über Münchner Ärztinnen und Ärzte, die sich auf mögliche Verstöße gegen die ärztlichen Berufspflichten beziehen.
Die ärztlichen Berufspflichten sind in der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns (BO) geregelt. Die Berufspflichten dienen unter anderem dazu, das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu erhalten und zu fördern und die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen.
Ärztinnen und Ärzte sind nach der unter anderem verpflichtet,
- die Menschenwürde der Patienten zu wahren und die Persönlichkeit, den Willen und die Rechte der Patienten zu achten,
- die Patienten vor der Durchführung der Behandlung im persönlichen Gespräch aufzuklären und die Einwilligung der Patienten zu der Behandlung einzuholen,
- sich beruflich fortzubilden,
- grundsätzlich über alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Arzt bekannt gewordenen Informationen zu schweigen,
- die Patienten persönlich zu untersuchen,
- die erhobenen Befunde und die durchgeführten ärztlichen Maßnahmen ordnungsgemäß zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren,
- den Patienten Einsicht in ihre Krankenunterlagen zu gewähren,
- Gutachten und Zeugnisse sorgfältig und in angemessener Frist zu erstellen. Auch wenn Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zufrieden sind, kann es im Einzelfall auch zu Spannungen und Konflikten kommen. Ergibt sich daraus für Sie ein Grund zur Beschwerde oder möchten Sie eine Vermittlung beantragen, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Wie Sie ein Vermittlungsantrag oder eine Beschwerde einreichen können, erfahren sie,
Wofür ist der ÄKBV nicht zuständig?
- Wir geben keine medizinischen Auskünfte.
- Wir führen keine Rechtsberatung durch.
- Wir überprüfen nicht, ob ein ärztliches Gutachten inhaltlich richtig ist. Insofern ist die ärztliche Unabhängigkeit zu beachten.
- Wir prüfen privatärztliche Honorarforderungen nur unter rein formalen Gesichtspunkten. Es ist uns nicht möglich, die ärztliche Begründung von Behandlungen oder die tatsächliche Leistungserbringung zu überprüfen.
- Wir geben keine Unterstützung bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche wegen möglicher ärztlicher Fehlbehandlung wie zum Beispiel auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld.
Wer ist zuständig für Arzthaftungsfragen? Die Durchsetzung von Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen muss auf zivilrechtlichem Weg erfolgen. Rechtsberatung erhalten Sie von Ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt. Diese finden Sie zum Beispiel über die,
Bei der Bayerischen Landesärztekammer ist eine unabhängige Gutachterstelle eingerichtet, die bei der Vermutung oder dem Vorwurf einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung angerufen werden kann. Ziel dieser Gutachterstelle ist es, durch objektive Begutachtung der ärztlichen Behandlung Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und Ärzten die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern.
Kontakt und weitere Informationen: Gutachterstelle für Arzthaftungsfragenbei der Bayerischen LandesärztekammerMühlbaurstr.1681677 MünchenTel.089 3090483-0
- Fax 089 3090483-728
Welche Ärztekammer ist für Köln zuständig?
Kreisstelle Köln – Ärztekammer Nordrhein.