Wie Viel Krankenkassen Gibt Es In Deutschland?

Wie Viel Krankenkassen Gibt Es In Deutschland
Von den mehr als 83 Millionen Menschen in Deutschland waren im Juli 2022 rund 74 Millionen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Das entspricht etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Die Anzahl der Beiträge zahlenden Mitglieder lag bei über 57 Millionen, die der kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen bei mehr als 16 Millionen.

Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) blieben 2022 weiterhin die größte Kassenart in der GKV. Zusammengenommen versicherten die sechs Ersatzkassen 2022 mehr als 28 Millionen Menschen, ihr Marktanteil belief sich auf 38,3 Prozent. Mehr als die Hälfte aller Mitglieder der GKV (34,5 Millionen/59,9 Prozent) waren 2022 Pflichtmitglieder mit einem Einkommen bis 64.350 Euro im Jahr beziehungsweise 5.362,50 Euro im Monat (Versicherungspflichtgrenze 2022).

Über sechs Millionen Menschen (10,6 Prozent) waren freiwillig versichert. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen nahm seit 1970 deutlich ab.1970 gab es noch 1.815 Krankenkassen, im Januar 2023 nur noch 96. Hier zeigt sich der politisch gewollte Konzentrationsprozess, insbesondere verursacht durch Fusionen.

Was ist die BKK für eine Krankenkasse?

Betriebskrankenkassen – Das sollten Sie über die BKK wissen Eine Betriebskrankenkasse (BKK) ist eine Kassenart der (GKV). Versicherungspflichtige Personen haben die Wahl zwischen Betriebskrankenkassen, Ersatzkassen (), Allgemeinen Ortskrankenkassen (), Innungskrankenkassen () und der Knappschaft (KBS).

Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) stehen nur Landwirten zur Verfügung. Betriebskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ursprünglich gründeten Arbeitgeber Betriebskrankenkassen, um ihre Arbeitnehmer, ehemalige Mitarbeiter sowie deren Familien abzusichern. Sie waren daher nur für bestimmte Betriebe oder Konzerne zuständig.

Bis heute sind sie eng mit den Firmen verbunden, deren Namen sie oft noch tragen – wie etwa die BKK Braun-Gillette, (SBK) oder Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU).

Wer zahlt wenn man nicht krankenversichert ist?

Welche Folgen hat es, wenn man nicht kran­ken­ver­si­chert ist? – Wer nicht versichert ist und so auch keine Versicherungsbeiträge zahlt, muss mit einigen Konsequenzen rechnen:

Es häufen sich Bei­trags­schul­den an. Die treibt im Zwei­fels­fall der Zoll ein – zum Beispiel durch eine Kontopfändung. Zusätz­lich erheben die Ver­si­che­rer Säum­nis­zu­schlä­ge, Es wird nur noch eine Grund­ver­sor­gung in Notfällen und bei Schwan­ger­schaft gewährt.

Da die Krankenversicherung ein verpflichtender Teil des deutschen Solidarsystems ist, werden die Beiträge auch dann fällig, wenn man keine Leistungen in Anspruch nimmt, Wer eine gewisse Zeit nicht krankenversichert war, muss die ausstehenden Beiträge deshalb begleichen, wenn er in die Krankenversicherung zurückkehrt.

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Wie viel kostet BKK im Monat?

Fragen und Antworten zum Betriebsrenten-Freibetragsgesetz: – Für welche Renten gilt der Freibetrag?

  • Betriebsrenten der betrieblichen Altersversorgung
  • Zusatzversorgungsrenten im öffentlichen Dienst (einschließlich der kirchlichen Altersversorgung)
  • Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus dem Ausland
  • Bei Kapitalabfindungen und Kapitalleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung ist der Freibetrag von der monatlichen beitragspflichtigen Einnahme (1/120 der Leistung) in Abzug zu bringen
  • hüttenknappschaftliche Zusatzversorgung

Für welche Renten gilt der Freibetrag nicht?

  • Versorgungsbezüge aus einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften (z.B. Pensionen)
  • Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister
  • Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen errichtet sind (z.B. Architekten, Ärzte, Steuerberater)
  • Renten und Landabgaberenten der Alterssicherung der Landwirte

Welcher Freibetrag gilt für mich? Die monatliche beitragspflichtige Untergrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung ab 01.01.2023 beträgt 169,75 €, Diese gilt für Beiträge aus Versorgungsbezügen sowie Arbeitseinkommen aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit.

Wie verhält es sich bei mehreren Einkünften? Mehrere Versorgungsbezüge sowie Arbeitseinkommen sind zu addieren und hinsichtlich der Untergrenze zu prüfen. Wird diese nicht überschritten, sind alle Einkünfte beitragsfrei, Bei Überschreitung der Untergrenze sind die gesamten Einkünfte zur Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig.

Bei Betriebsrenten ist hinsichtlich der Krankenversicherung noch der Freibetrag abzuziehen, Bei mehreren Betriebsrenten darf dieser jedoch nur einmal abgezogen werden. Gibt es Anwendung-Beispiele?

Beispiel Lösung ab 01/2021
Beispiel A: Versicherungspflichtiger Rentner bezieht neben seiner gesetzlichen Altersrente eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 800 € monatlich. Der beitragspflichtige Anteil des Versorgungsbezuges in der Krankenversicherung 630,25 € (800 € – 169,75 €). In der Pflegeversicherung beträgt der beitragspflichtige Anteil des Versorgungsbezuges 800 €.
Beispiel B: Versicherungspflichtige Rentnerin bezieht neben ihrer gesetzlichen Altersrente eine Witwenpension (Hinterbliebenenversorgung aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis) in Höhe von 800 € monatlich. Keine Änderung gegenüber 2019!
Beispiel C: versicherungspflichtige Rentnerin bezieht neben ihrer gesetzlichen Altersrente eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 400 €. Außerdem wurde im Jahr 2018 eine Direktversicherung in Höhe von 36.000 € ausgezahlt. Der 120. Teil beträgt 300 €. Der beitragspflichtige Teil beider Versorgungsbezüge in der Krankenversicherung 533,25 € (400 € + 300 € – 169,75 €). In der Pflegeversicherung sind beide Versorgungsbezüge in Höhe von 700 € beitragspflichtig
Beispiel D: versicherungspflichtiger Rentner bezieht neben seiner gesetzlichen Altersrente eine Zusatzversorgungsrente im öffentlichen Dienst in Höhe von 175 € monatlich. Der beitragspflichtige Anteil des Versorgungsbezuges in der Krankenversicherung 5,25 € (175 € – 169,75 €). In der Pflegeversicherung beträgt der beitragspflichtige Anteil des Versorgungsbezuges 175 €.
Beispiel E: versicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Im Jahr 2019 wurde ihm eine Direktversicherung in Höhe von 48.000 € ausgezahlt. Der 120. Teil beträgt 400 €. Der beitragspflichtige Teil des Versorgungsbezuges in der Krankenversicherung 230,25 € (400 € – 169,75 €). In der Pflegeversicherung unterliegt der Versorgungsbezug der Beitragspflicht in Höhe von 400 €.

Wer in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert ist und kein Kind hat oder hatte, muss einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,35 % zur Pflegeversicherung zahlen. Die 0,35 % Zuschlag gelten auch für Beamte mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge.

  • Dieser Beitragszuschlag wird frühestens ab Vollendung des 23.
  • Lebensjahres erhoben.
  • Von der Zuzahlungspflicht ausgenommen ist, wer vor 1940 geboren ist, wer Wehr- und Zivildienst leistet oder wer Arbeitslosengeld II bezieht.
  • Der Zusatzbeitrag ist vom Versicherten allein zu tragen.
  • Werden die Beiträge vom Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger gezahlt, führt dieser auch den Beitragszuschlag an die vivida bkk ab.

Mitglieder, die ihre Beiträge selbst zahlen, haben auch den Zusatzbeitrag selbst abzuführen. Bei wem ist von einer Elterneigenschaft auszugehen? Als Eltern im Sinne des Gesetzes gelten leibliche Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern.

  • Wem gegenüber ist ein Nachweis über die Elterneigenschaft zu erbringen?
  • Wie kann die Elterneigenschaft nachgewiesen werden?

Die Elterneigenschaft ist gegenüber der Stelle nachzuweisen, die den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung an die vivida bkk abführt. Dies ist zum Beispiel, der Arbeitgeberder Rentenversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit. Mitglieder, die ihre Beiträge selbst an die vivida bkk zahlen, haben die Elterneigenschaft dort nachzuweisen.

  • Ist eines Ihrer Kinder bei der vivida bkk über Sie familienversichert, ist kein Nachweis erforderlich.
  • Die Elterneigenschaft ist gegenüber der Stelle nachzuweisen, die den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung an die vivida bkk abführt.
  • Dies ist zum Beispiel der Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit.

Mitglieder, die ihre Beiträge selbst an die vivida bkk zahlen, haben die Elterneigenschaft dort nachzuweisen. Ist eines Ihrer Kinder bei der vivida bkk über Sie familienversichert, ist kein Nachweis erforderlich. Sofern Sie Kindergeld beziehen oder bezogen haben, genügt eine entsprechende Lohn- bzw.

  • Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde
  • Abstammungsurkunde
  • Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamtes
  • Steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Vaterschaftsanerkennungs- oder Vaterschaftsfeststellungsurkunde
  • Adoptionsurkunde
  • Elterngeldbescheid
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
  • Nachweis der Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung des Kinderfreibetrages)
  • Lohnsteuerkarte (Eintrag des Kinderfreibetrages)
  • Sterbeurkunde des Kindes

Bei Stiefkindern:

  • Heiratsurkunde bzw. Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung des Kinderfreibetrages)
  • Lohnsteuerkarte (Eintrag des Kinderfreibetrages)

Bei Pflegekindern:

  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder einer anderen für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde oder Dienststelle, dass das Kind als wohnhaft im Haushalt der Pflegemutter oder des Pflegevaters gemeldet ist oder war und Nachweis des Jugendamtes über “Vollzeitpflege” nach § 27 in Verbindung mit § 33 SGB VIII (z.B. Pflegevertrag zwischen Jugendamt und Pflegeeltern, Bescheid über Leistungszahlung gegenüber den Personensorgeberechtigten oder Bescheinigung des Jugendamtes über Pflegeverhältnis; das Pflegeverhältnis muss auf längere Dauer angelegt oder angelegt gewesen sein und es muss eine häusliche Gemeinschaft bestehen oder bestanden haben; Tagespflegeeltern fallen nicht unter den Begriff der “Pflegeeltern”; ein Pflegekindverhältnis ist nicht anzunehmen, wenn ein Mann mit seiner Lebensgefährtin und deren Kindern oder eine Frau mit ihrem Lebensgefährten und dessen Kindern in einem Haushalt lebt.)
  • Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)

Schutz und Sicherheit für die ganze Familie sind ein besonderes Anliegen der vivida bkk. Angehörige ohne eigenes Einkommen sind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert, mit anderen Worten: Durch Ihren Beitrag sichern Sie sich auch den Krankenversicherungsschutz für Ihre Familie.

Wie heißt die BKK jetzt?

DEUTSCHE BKK – jetzt: BARMER.

Kann jeder zu einer BKK?

Praktisch jeder kann bei uns Mitglied werden! Die R+V BKK ist nicht nur für Mitarbeiter der R+V Versicherung AG geöffnet, sondern für alle Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten, Familien, Studenten, Auszubildenden, Rentner sowie bereits gesetzlich versicherten Selbstständigen. Und zwar bundesweit.