Rund 6,6 Millionen Menschen in Deutschland haben zum Jahresende 2021 Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 4,3 %. Der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger an der Gesamtbevölkerung zum Jahresende 2021 lag mit 8,0 % damit auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006.
- Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen.
- Dazu zählen folgende Leistungen: Gesamtregelleistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende”, sogenanntes Hartz IV) erhielten Ende 2021 knapp 5,0 Millionen Menschen.
Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Regelleistungsberechtigten damit um 6,1 %. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XII „Sozialhilfe”) bezogen rund 1,1 Millionen Menschen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger stieg um 2,2 %.
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ( AsylbLG ) bekamen knapp 399 000 Menschen. Dies entspricht einem Anstieg um 4,3 %. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe” bezogen knapp 112 000 Menschen. Das waren 6,9 % weniger als im Vorjahr. Der Rückgang der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen ging überdurchschnittlich auf die östlichen Flächenländer zurück.
In den neuen Ländern einschließlich Berlin sank deren Anzahl insgesamt um 5,7 %, in Westdeutschland um 3,8 %. Damit näherte sich der Anteil der Empfängerinnen von Empfänger von Mindestsicherungsleistungen zwischen West- und Ostdeutschland weiter an und betrug Ende 2021 lediglich 1,5 Prozentpunkte.
Wie viele Hartz-4 Empfänger arbeiten?
Im Jahr 2021 liegt der Anteil der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit 22,8 % erstmals wieder unter dem Wert des Jahres 2007. Die absolute Zahl der Betroffenen mit knapp 0,9 Mio.
Wird beim Bürgergeld Miete bezahlt?
Ihr Jobcenter hilft bei Fragen weiter – Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter, wenn Sie Fragen zu den Kosten für Wohnen und Miete haben. Ihr Jobcenter rechnet den monatlichen Abschlag für die Nebenkosten in Ihren Bedarf für Unterkunft und Heizung mit ein.
- Nebenkosten sind zum Beispiel Kosten für Wasser, Müllentsorgung, Schornsteinfeger.
- Bitte legen Sie Ihrem Jobcenter die jährliche Betriebskostenabrechnung vor.
- Falls Sie Betriebskosten nachzahlen müssen, übernimmt das Jobcenter in der Regel ebenfalls die Kosten – Heizkosten eingeschlossen.
- Voraussetzung ist, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind.
Nachzahlungen werden nur in angemessener Höhe anerkannt. Mitteilungspflicht: Sollten Sie eine Gutschrift aus Ihrer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung bekommen, dann müssen Sie dies Ihrem Jobcenter mitteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrem Bürgergeld im folgenden Monat verrechnet.
Das bedeutet, dass Sie dann weniger ausbezahlt bekommen. Das Geld für Ihre Unterkunft und die Heizkosten wird normalerweise auf Ihr Konto beziehungsweise das Konto Ihrer Bedarfsgemeinschaft überwiesen. Sie überweisen die in Ihrem Mietvertrag festgelegten Beträge dann selbst an Ihren Vermieter und gegebenenfalls andere Vertragspartner (zum Beispiel Gasversorger).
Wichtig ist, dass Sie das Geld auch für diesen Zweck verwenden. Ihr Jobcenter kann die Kosten aber auch direkt an den Vermieter der Wohnung zahlen, zum Beispiel, wenn Sie Mietschulden haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen Ihr Jobcenter ein Darlehen für Ihre Mietkaution gewähren.
Wichtig ist, dass Sie das Darlehen beim beantragen. Sie haben jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch darauf. Die Stromkosten gehören nicht zu den Kosten für Unterkunft und Heizung, Das Bürgergeld, das Ihnen Ihr Jobcenter monatlich überweist, enthält auch Kosten für Strom (als Anteil des Regelbedarfs).
Das bedeutet, dass Sie von diesem festen Satz auch Ihren Strom bezahlen müssen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter keine Nachzahlungen für Strom übernimmt. Nein. Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings ist Wohngeld eine vorrangige Leistung.
- Wenn Sie dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen oder vermeiden können, können Sie einen Wohngeldantrag stellen (ab dem 1.
- Juli 2023 sind Sie verpflichtet, einen Wohngeldantrag zu stellen).
- Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen und keine Möbel und Haushaltsgeräte haben, kann Ihr Jobcenter Sie,
Sie können für die Erstausstattung Ihrer Wohnung entweder Geld (zum Beispiel einen Pauschalbetrag) oder Gutscheine bekommen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit, wenn Sie durch die Geburt Ihres Kindes mehr Wohnraum benötigen oder Ihre Wohnung auf andere Weise nicht mehr zu Ihren veränderten Lebensumständen passt.
Was ist das Problem mit Hartz 4?
Arbeitsmarktpolitik : Leben mit Hartz IV – stark gefordert, kaum gefördert – Ausgabe 20/2008 Die vierte Hartz-Reform sollte Erwerbslose näher an den Arbeitsmarkt bringen. Tatsächlich fühlen sich ALG-II-Bezieher in vielerlei Hinsicht unter Druck gesetzt, bekommen aber selten einen regulären Job.
- Der Alltag mit Hartz IV ist schwieriger, als es der Wortlaut des Sozialgesetzbuchs vermuten lässt.
- Wie vielschichtig die Probleme der Betroffenen sind, hat die Sozialwissenschaftlerin Anne Ames mithilfe einer intensiven Befragung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in Baden-Württemberg untersucht.
- Rund 430 Personen haben Angaben zu ihren Erfahrungen mit Leistungsabteilung und Arbeitsvermittlung sowie ihrer allgemeinen Lebenssituation gemacht.
Die Studie im Auftrag von Hans-Böckler-Stiftung, evangelischer Kirche und DGB Baden-Württemberg zeigt: Nur wenige finden reguläre Arbeit. Was die Statistik als “Beendigung der Arbeitslosigkeit” erfasst, ist selten eine tatsächliche Integration ins normale Erwerbsleben.
- Wer von der Arbeitslosenliste gestrichen wird, hat meist keinen regulären Job gefunden, sondern verschwindet in der “Nichterwerbstätigkeit”, nimmt an einem Training teil, macht einen Ein-Euro-Job, hat sich krank gemeldet oder wird vom Amt als “nicht verfügbar” eingestuft.
- So nahm laut Arbeitsagentur weniger als ein Drittel der ALG-II-Bezieher, die im Juli 2008 aus der westdeutschen Arbeitslosenstatistik ausgeschieden sind, eine Erwerbstätigkeit auf – viele als Ein-Euro-Jobber oder auf anderen geförderten Stellen.
Die Befragung zeigt zudem, dass Integrationserfolge oft nicht von Dauer sind: Ein beträchtlicher Teil der ALG-II-Empfänger seien nicht langzeitarbeitslos, sondern immer abwechselnd kurzfristig beschäftigt und arbeitslos, schreibt Ames. Beispielsweise hatten 15 Prozent der Befragten in den letzten 12 Monaten ein Erwerbsarbeitsverhältnis, das nicht lange genug dauerte, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erwerben.
Viele bekommen nicht einmal die Regelleistung. Fehler bei der Anrechnung von Arbeitseinkommen, nicht vollständig erstattete Wohnkosten oder Sonderausgaben bei chronischen Krankheiten sowie verhängte Sanktionen führen dazu, dass ALG-II-Bezieher oft weniger Geld zur Verfügung haben als den formal gültigen Regelsatz.
Hinzu kommen häufig langwierige Auseinandersetzungen mit dem Amt – die dann im besten Fall zu Nachzahlungen führen. Besonders schwer tun sich die Behörden mit der Anrechnung von schwankenden Arbeitseinkommen – obwohl unregelmäßige Zahlungen gerade für die niedrig bezahlten Jobs der Hartz-IV-Aufstocker typisch sind.
Die Flexibilität, die von ALG-II-Empfängern eingefordert werde, finde “im Verwaltungshandeln keine Entsprechung”, so Ames. Die Befragung zeigt zudem, wie gering das Vertrauen in die Arbeit der Ämter ist: Nicht einmal 40 Prozent der Leistungsempfänger glauben, dass ihr letzter ALG-II-Bescheid “den gesetzlichen Bestimmungen gemäß korrekt ist”.
Ein Drittel ist unsicher, jeder Vierte hält die Berechnungen für falsch. Und Streitfragen zu klären erweist sich oft als aufwändig: Die Hälfte der Befragten beurteilt die telefonische Erreichbarkeit der für sie zuständigen Mitarbeiter der Leistungsabteilungen als schlecht.
- Ämter lehnen die meisten Qualifizierungswünsche ab.
- Die Fortbildungswünsche der befragten Arbeitslosen wertet die Studie als “durchweg bescheiden und gemessen an den Erstausbildungen der Betroffenen realistisch”.
- Dennoch sagen die Mitarbeiter der Job-Center meistens nein.
- Typisches Beispiel: Eine Industriekauffrau, die sich gern in Buchhaltung und Computerprogrammen fortbilden möchte, stattdessen aber bereits zwei Ein-Euro-Jobs und drei Trainingsmaßnahmen ohne berufsbezogenen Inhalt absolviert hat.
Eins oder mehrere solcher meist wenige Wochen dauernden Trainings hat fast die Hälfte der Befragten hinter sich – nur mit Ein-Euro-Jobs haben noch mehr Erfahrungen gesammelt. Die Angaben der Teilnehmer lassen Ames zufolge “zum einen vermuten, dass viele Maßnahmen eher ein beliebiges Allerlei bieten, als dass sie einer klaren Konzeption folgten.
Zum anderen machen die Angaben deutlich, wie rar die Maßnahmen sind, in denen berufsfachliche Inhalte vermittelt werden.” Entsprechend fällt das Urteil der Teilnehmer aus: Weniger als jeder fünften Maßnahme attestierten sie, ihre Arbeitsmarktchancen verbessert zu haben. Über 40 Prozent der ALG-II-Bezieher sollen umziehen.
Bereits etwa jeder elfte der Befragten ist seit Beginn des ALG-II-Bezuges umgezogen, um die Wohnkosten zu senken. Eine entsprechende Aufforderung lag zum Befragungszeitpunkt weiteren 5 Prozent vor.28 Prozent sind nicht umgezogen, obwohl sie die Kosten der Wohnung nicht vollständig ersetzt bekommen, sondern zahlen ein Teil der Miete aus der Regelleistung.
- Dies erspart den Kommunen enorme Umzugskosten und Kosten für doppelte Mietzahlungen, für die sie aufkommen müssten, wenn die Betroffenen den Aufforderungen zur Kostenreduktion nachkämen”, schreibt Ames.
- Sie verweist zudem darauf, dass der Bundesrechnungshof bereits 2007 die Praxis kritisiert hatte, Zahlungen für die Wohnung zu kürzen, ohne zu überprüfen, wie die Hilfebedürftigen anschließend zurechtkämen.
Fast zwei Drittel leiden stark unter dem Gefühl, ausgegrenzt zu sein. Rund 80 Prozent dieser ALG-II-Empfänger geben an, dass Geldnot ihnen sehr zu schaffen macht. Noch größer ist aber die Gruppe derer, die beklagt, dass sie keine Möglichkeit habe, “die eigenen Fähigkeiten einzusetzen”.
Die Wissenschaftlerin folgert: “Solche Befunde machen deutlich, wie wirklichkeitsfremd die wirtschaftswissenschaftlichen Hypothesen zur Motivation von Erwerbslosen sind”, die davon ausgehen, dass Arbeitslose wegen des hohen “Freizeitnutzens der Erwerbslosigkeit” keine schlecht bezahlte Arbeit annehmen wollen.
Die negativen Folgen der Arbeitslosigkeit für die Kinder belasten zwei Drittel der Eltern im Hartz-IV-Bezug stark. Das gilt vor allem für Mütter und Väter älterer Kinder. Solange die Kleinen im Vorschulalter sind, sind die Probleme laut Ames geringer. Die meisten ALG-II-Empfänger sind allerdings alleinstehend.
Es fehlt den Betroffenen nicht nur an den finanziellen Ressourcen, am sozialen Leben teilzunehmen und freundschaftliche Beziehungen zu pflegen und damit an Gelegenheiten, potenzielle Partner überhaupt kennen zu lernen”, so die Wissenschaftlerin. Nach Angaben der Befragten wirken sich Arbeitslosigkeit und Hartz-IV -Leben negativ auf alle Arten sozialer Bindungen aus – zu den Freunden, aber auch zu Eltern und Geschwistern.
Jobcenter üben starken Druck aus.60 Prozent der Befragten fühlen sich durch Druck und Fremdbestimmung seitens der Arbeitsverwaltung stark belastet. Im Einzelnen nannten sie besonders den Zwang zur Bewerbung bei Leiharbeitsfirmen oder zur Teilnahme an als nutzlos empfundenen Trainingsmaßnahmen.
Alleinerziehende beklagen, dass sie mehr arbeiten sollen, als es mit ihren Kräften und den Bedürfnissen der Kinder vereinbar sei. Wenn die Leistungsempfänger sich den Anforderungen der Ämter widersetzen, zögern diese offenbar selten, Sanktionen zu verhängen: Gut 18 Prozent der befragten ALG-II-Bezieher mussten schon einmal Leistungskürzungen hinnehmen – weil sie einen Termin bei der Arbeitsagentur versäumt, nicht genügend Bewerbungen geschrieben oder eine Trainingsmaßnahme abgebrochen haben.
Zu niedrige Regelsätze für Kinder Die Hartz-IV-Sätze für Familien sind nach Ansicht des hessischen Landessozialgerichtes unzureichend und damit verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Regelsätze erhöht werden. Die Sozialrichter stützen sich unter anderem auf ein Gutachten von Irene Becker.
- Die Leistungen für ein Paar mit einem 6- bis 13-jährigen Kind bleiben um mindestens 150 Euro hinter dem sozio-kulturellen Existenzminimum zurück, so die Expertin von der Uni Frankfurt.
- Das ergibt sich daraus, dass bereits die Beträge für Erwachsene zu gering veranschlagt sind: Bei der Berechnung der aktuellen Regelsätze wurden Teile des Bedarfs unterschlagen – Kosten für Bildung, Verkehr, Kommunikation.
Für Kinder gibt es zudem nur eine Pauschale von 60 Prozent des Regelsatzes. Kindspezifischer Bedarf – abgeleitet von den Ausgaben von Familien mit wenig Einkommen – würde dabei jedoch zu wenig berücksichtigt. Daher bekommen Kinder nach Beckers Analyse weniger als den vom Verfassungsgericht festgestellten Bedarf.
Quelle: Böckler Impuls 20/2008 Die Fremdbestimmung durch das JobCenter belastet die Menschen stark – und das nimmt mit dem Alter zu. Zur Grafik
Quelle: Böckler Impuls 20/2008 Jeder dritte ALG-Bezieher hat seit zwei Jahren keinen Job mehr. Aber ein guter Anteil geht auch arbeiten – und kommt damit nicht über die Runden. Zur Grafik
Quelle: Böckler Impuls 20/2008 Die Fähigkeiten von Arbeitslosen liegen brach. Das setzt den Befragten zu, ob Ungelernte oder Akademiker, ob jung oder alt. Zur Grafik
Was zahlt das Bürgergeld alles?
Durch das Bürgergeld berücksichtigte Bedarfe – Das Bürgergeld ist Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Bürgergeld umfasst neben dem Regelbedarf, der in Höhe der so genannten regelbedarfsrelevanten Bedarfe berücksichtigt wird, auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind.
Ist Hartz IV noch zukunftsfähig?
Hartz IV ist reformbedürftig. Zentrale Kritikpunkte sind die Sanktionsmechanismen, die nicht genügende Existenzsicherung und die hohe Anrechnung des Hinzuverdienstes.
Was passiert wenn Hartz 4 nicht reicht?
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Welche finanzielle Hilfen infrage kommen, wenn Ihr Arbeitslosengeld nicht zum Leben reicht. Reicht Ihr Arbeitslosengeld nicht zum Leben, kommen zusätzlich Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld infrage.
Wo Leben die meisten Sozialhilfeempfänger in Deutschland?
© dpa/Kay Nietfeld Wer in Deutschland arm ist lebt einer Bertelsmann-Studie zufolge überdurchschnittlich oft in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern. – Die meisten Sozialhilfeempfänger in Deutschland leben in Großstädten – das ist das Ergebnis einer neuen Bertelsmann-Studie.
Bayernweit gibt es vor allem in Nürnberg Probleme: Hier leben die meisten Sozialhilfeempfänger und jedes fünfte Kind ist von Armut betroffen. Insgesamt ist Armut überwiegend ein Problem der Großstädte: Denn dem Anteil der Sozialhilfeempfänger in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern von 14 Prozent steht laut Studie eine fürs gesamte Bundesgebiet ermittelte Quote von zehn Prozent gegenüber.
Die Armutsquote habe sich in den Großstädten im Zehn-Jahres-Vergleich unterschiedlich entwickelt, erklärte die Stiftung. In 37 Kommunen (46 Prozent) sei die Quote der Sozialleistungsempfänger gestiegen. In 27 Städten (34 Prozent) sei sie gesunken und in 16 (20 Prozent) etwa gleich geblieben.
Bayerische Großstädte haben im bundesweiten Vergleich weniger mit Armut zu kämpfen. So lag der Anteil der Sozialhilfeempfänger in deutschen Orten mit mehr als 100.000 Einwohnern einer aktuellen Studie zufolge 2016 im Durchschnitt bei 14 Prozent, wie die Bertelsmann Stiftung am Dienstag in Gütersloh mitteilte.
In bayerischen Großstädten dagegen ist er wesentlich niedriger.
In welchen Ländern gibt es Hartz-4?
Bürgergeld im EU-Vergleich: 27 Länder, zig verschiedene Modelle – Tatsächlich verfehlen fast alle Länder in der EU aber die einzig konkrete Prämisse. In vielen Staaten wird das sogenannte bedarfsgewichtete Grundeinkommen, also das Minimaleinkommen umgerechnet auf den Pro-Kopf-Bedarf an Geld für Lebensmittel, Wohn- und Energiekosten sowie Bildung, Mobilität und anderer Grundbedarf, um Längen unterboten.
Weil es in den 27 EU-Mitgliedsstaaten eine Vielzahl an verschiedenen Sozialsystemen und Grundsicherungsmodellen gibt, ist es kaum möglich, eine repräsentative Übersicht über durchschnittliche Arbeitslosenbezüge zu erstellen oder die Leistungen in anderen Ländern mit dem Bürgergeld zu vergleichen. Die Sozialhilfe ist in den meisten Fällen kein einheitlicher Standardbetrag, sondern ein Bündel aus verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen.
Differenzen ergeben sich zumeist nicht nur durch Haushaltszusammensetzung und Familiensituation, sondern auch durch regional unterschiedliche Lebenshaltungskosten, Zahlen der OECD, des Fachmagazins “Wirtschafsdienst” sowie verschiedener Medien erlauben aber eine näherungsweise Betrachtung über die durchschnittlichen Sozialhilfe-Leistungen, die in unterschiedlichen Ländern an Erwerbslose ausgeschüttet werden:
Deutschland: 858 Euro für Singles, 1714 Euro für Familien (noch Hartz IV)Italien: 780 Euro für Singles, bis zu 1280 Euro für vierköpfige FamilienNiederlande, 1101 Euro für Singles, 1574 Euro für Paar-HaushalteGroßbritannien: 368 Euro für SinglesÖsterreich: 978 Euro für Singles, 1593 Euro für vierköpfige FamilieFrankreich: 545 Euro für Singles, 1145 Euro für FamilienSpanien: 538 Euro für Singles, 1015 Euro für FamilienSchweiz: 1015 Euro für Singles, 2193 Euro für vierköpfigen Haushalt