Wie Lange Speichert Kabel Deutschland Ip Adressen?

Wie Lange Speichert Kabel Deutschland Ip Adressen
Fazit: Die meisten Anbieter speichern sieben Tage lang – Nach eigenen Angaben speichern die meisten Anbieter die IP-Adressen ihrer Kunden für sieben Tage. Doch es gibt auch Ausnahmen. Net Cologne speichert beispielsweise nur vier Tage lang die IP-Adressen ihrer Kunden.

Abeldeutschland behält die Daten für zwei Tage in der Datenbank. Vodafone gibt als einziger Anbieter an, die Daten nicht zu speichern. Die IP-Adresse kann lediglich dann angefragt und aufgelöst werden, während der Kunde noch online ist. Bei diesen Daten handelt es sich wohlgemerkt um eigene, freiwillige Angaben der Anbieter.

Würde ein Unternehmen angeben, es speichere länger als 7 Tage, ohne dass dies für die Rechnung notwendig wäre, läge ein Verstoß gegen das Gesetz vor.

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Wie lange bleibt eine IP-Adresse gespeichert?

Vorratsdatenspeicherung: Internet-Provider müssen die IP-Adresse speichern – Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Beispiel, bei welchem das Sicherheitsinteresse höher eingestuft wurde als der Datenschutz. Die IP-Adresse, welche einer Person zugewiesen wurde, sowie Zeit und Dauer der Internetnutzung müssen von den Internet-Providern gemäß gesetzlicher Richtlinien zehn Wochen lang gespeichert werden.

Wie lang speichert Vodafone IP-Adressen?

Normalerweise speichern Provider die IP-Adresse wohl bis zu sieben Tagen.

Wie lange dürfen Verbindungsdaten gespeichert werden?

Höchstspeicherfrist bei der Vorratsdatenspeicherung: Wie lange sollen die Daten gespeichert werden? – Wie Lange Speichert Kabel Deutschland Ip Adressen Wie lange werden die Daten aus Nutzung von Telefon und Internet dank Vorratsdatenspeicherung hinterlegt? Bei der Vorratsdatenspeicherung ist die Dauer der Hinterlegung abhängig von den jeweils gespeicherten personenbezogenen Kommunikationsdaten. Dabei ist zwischen zwei Kategorien zu unterscheiden: Erfasste Standortdaten müssen für vier Wochen gespeichert werden, unabhängig davon ob Sie aus der mobilen Internetnutzung oder einem Telefonat resultieren.

Alle anderen gespeicherten Daten müssen für zehn Wochen bei den Providern und Telekommunikationsdienstleistern hinterlegt werden. Nach Ablauf der Frist sind die gespeicherten Daten sicher zu löschen, Interessant: Das erste Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations­überwachung aus dem Jahre 2007 sah noch eine wesentlich längere Höchstspeicherfrist vor.

Sechs bis maximal sieben Monate lang sollten die entsprechenden Daten von den Providern gespeichert werden.

Wie lange speichert Vodafone Verkehrsdaten?

Die Verkehrsdaten speichert Vodafone bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand.

Wann löscht Provider IP-Adresse?

Vorratsdatenspeicherung: IP-Adressen-Speicherung und Quick-Freeze – Die IP-Adresse ist eindeutige Zuordnungsadresse (z.B.124.23.323.43), die bei Privatleuten jeweils neu vergeben wird, wenn sie sich ins Internet einwählen. Sie ist notwendig, damit ein Endgerät überhaupt mit einem Internetserver kommunizieren kann.

Wenn im Zusammenhang mit einer Straftat eine bestimmte IP-Adresse auftaucht, können die Ermittler herausfinden, welcher Provider zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse an welchen Nutzer vergeben hat. Früher haben Provider die IP-Adressen zu Abrechnungszwecken meist wochenlang gespeichert. Doch seit Einführung von Flatrate-Tarifen ist dies nicht mehr nötig.

Die meisten Provider speichern die vergebenen IP-Adressen nur noch maximal sieben Tage, manche Provider speichern sie gar nicht mehr. Hier soll die IP-Adressen-Speicherung die Lösung bringen. Wenn die Internetfirmen die IP-Adressen mindestens zehn Wochen speichern müssen, sind sie in der Regel vorhanden, wenn die Ermittler sie brauchen.

Wenn Strafverfolgungsbehörden bei privaten Telekommunikationsunternehmen gespeicherte Daten erlangen wollen, brauchen sie dafür den Beschluss eines Richters. Ist der nicht rechtzeitig zu erhalten, löscht das Unternehmen die Daten. Bei “Quick Freeze” können die Strafverfolger im Alleingang eine Speicheranordnung im Einzelfall treffen, die den Löschprozess sofort aufhält.

Die Daten werden eingefroren. Ist dann erfolgreich ein richterlicher Beschluss dazu eingeholt, dürfen sie aufgetaut und genutzt werden. Dabei dürfen auch die Daten anderer, unverdächtiger Personen gespeichert werden, sofern diese zur Aufdeckung beitragen können.

Kann man alte IP-Adressen zurückverfolgen?

FAQ zum Thema „IP-Adresse zurückverfolgen” – Wozu dient die IP-Adresse? Mithilfe der IP-Adresse lässt sich ein Computer, der mit dem Internet verbunden ist, in einem Netzwerk identifizieren. Wie kann man IP-Adressen zurückverfolgen? Sie können verhältnismäßig einfach fremde oder auch Ihre eigene IP-Adresse zurückverfolgen.

  1. Online ist dies mithilfe verschiedenster Internetseiten möglich.
  2. Allerdings geben die Ergebnisse in der Regel nur Auskunft darüber, an welchem Standort sich der Server befindet und aus welchem Land die IP-Adresse stammt.
  3. Ann ich verhindern, dass sich meine IP-Adresse zurückverfolgen lässt? Tatsächlich lassen sich Maßnahmen ergreifen, die eine IP-Rückverfolgung erschweren bzw.

verhindern. Durch die Nutzung von Proxy-Servern oder VPN-Diensten lassen sich zum Beispiel Ländersperren von Streaming -Diensten umgehen. Allerdings verstößt ein solches Vorgehen nicht selten gegen deren Nutzungsbedingungen.

Kann die Polizei durch meine IP-Adresse finden?

IP Adresse herausgeben Sehr geehrte/r Fragesteller/in, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten: Liegt einer staatlichen Behörde, zum Beispiel der Polizei, eine IP-Adresse mit begründetem Verdacht auf eine Straftat vor, kann sie diese zurückverfolgen.

Dazu wird der jeweilige Provider (Internetanbieter) angefragt, der die Daten des Anschluss-Inhabers nach einem richterlichen Beschluss herausgeben muss. Mit einer IP-Adresse lässt sich lediglich der Standort des Servers ermitteln und auf einige Kilometer oder eine Ortschaft eingrenzen. Mit einer bloßen E-Mail kann i.d.R keine IP des Endbenutzers ermitteln kann, sondern bestenfalls die IP des Mail-Servers, der jedoch in aller Regel dem E-Mail-Anbieter bzw.

Serverbetreiber gehört. Mit Ausnahme diese wird über den Header der Email mitgesendet. Mit der Eingrenzung und der IP-Adresse kann dann der Provider ermittelt werden, dieser ist meist auch über den Email-Header relativ einfach auslesbar. Um aber an den Anschlussinhaber heranzukommen, muss eine Anfrage beim Provider (Internetanbieter z.B.

  1. Dt. Telekom) gestellt werden.
  2. Diese geben die Daten i.d.R.
  3. Nur nach einem gerichtlichen Beschluss heraus.
  4. Daher stellt es schon einen gewissen Aufwand dar, denn es muss sich um eine nicht unerhebliche Straftat handeln und zudem noch durch die Polizei über die Staatsanwaltschaft ein Gerichtsbeschluss beim zuständigen Gericht eingeholt werden, auf dem dann die persönlichen Daten des Anschlussinhabers herausverlangt werden können.

Wie gesagt, die IP-Adresse ist relativ leicht zu ermitteln. Für die Anschlussdaten braucht es aber eines gerichtlichen Beschlusses, der wiederum nur bei einer nicht unerheblichen Straftat erlassen wird. So sieht die Strafprozessordnung (StPO) dies nur in bestimmten Fällen vor.

Hier muss der Provider die Daten nur dann herausgeben, wenn der Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung besteht (vgl. Amtsgericht Offenburg, 20.07.2007, Az.). IP-Adressen wechseln auch regelmäßig und dürfen nur einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden, sodass nach diesem Zeitraum der Provider die hinterlegten Daten löscht, sodass diese dann auch nicht mehr nachverfolgbar sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Sascha Lembcke Rückfrage vom Fragesteller 18.

  1. Juli 2020 | 10:11 Danke.
  2. Also, muss schon eine erhebliche Straftat vorliegen, um den Anschlussinhaber herauszubekommen.
  3. Verstehe ich das richtig.
  4. So einfach ist das nicht.
  5. Und wie lange speichert der Provider die IP? Das heißt, wie lange kann der Anschluss Inhaber herausbekommen werden? An Polizeianzeige zb? Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21.

Juli 2020 | 02:04 Ihre Nachfrage möchte ich gerne beantworten. Ja es sollte schon etwas Erhebliches vorliegen. Bei bloßen Bagatelldelikten, wozu auch ehrverletzende Äußerungen zählen können, wenngleich ich diese hier noch nicht sehe, reicht dies i.d.R.

Wie lange wird der Internetverlauf gespeichert?

Speichert der Router einen Verlauf? Alle Infos im Überblick – Standardmäßig legen alle Router Nutzungsprotokolle an. Die gespeicherten Informationen sind jedoch sehr limitiert.

Standardmäßig wird meißt nur gespeichert, wann eine Verbindung zum Internet hergestellt wurde und für wie lange Sie online waren. Welche Internetseiten besucht wurden, speichert der Router standardmäßig nicht. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Kindersicherung ihres Routers aktiviert haben. Dann wird zumindest aufgezeichnet, wenn versucht wurde eine gesperrte Webseite aufzurufen. Diese Informationen können Sie in den Einstellungen des Routers einsehen. Zwar ist es bei einigen Routern mit etwas Wissen und einigen zusätzlichen Einstellungen möglich, die Internetaktivitäten aufzuzeichnen, für die Auswertung sind jedoch gesonderte Programme notwendig. Haben Sie keine entsprechenden Einstellungen vorgenommen, überwacht ihr Router Ihr Surfverhalten nicht. Unabhängig davon wird Ihr Internetverlauf laut Gesetz für 6 Monate beim Provider gespeichert. Dadurch soll sichergestellt sein, dass kriminelle Aktivitäten im Internet verfolgt werden können. Allerdings lassen sich diese Details von Ihnen nur schwer einsehen. Die Daten sind eher für Ermittlungsbehörden relevant. Kommt es zu einer Anzeige, lässt sich so beispielsweise eindeutig nachweisen, mit welchem PC Sie wann auf welcher Seite waren.

Haben wir in Deutschland Vorratsdatenspeicherung?

Vorratsdatenspeicherung und „Quick-Freeze-Verfahren”: – 1. Wie funktioniert das „Quick-Freeze-Verfahren”? Bei der Aufklärung von Straftaten können so genannte Verkehrsdaten in bestimmten Fällen hilfreich sein. Das setzt aber voraus, dass die Daten bei den Anbietern noch vorhanden sind.

Deswegen ist es wichtig, dass die Ermittlungsbehörden schnell reagieren können. Bei Quick Freeze können die Ermittlungsbehörden relevante Telekommunikationsdaten („Verkehrsdaten”) umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Die damit zusammenhängenden Daten dürfen also dann vorerst nicht mehr gelöscht werden und auch neu anfallende Daten müssen gesichert werden.

Wenn sich im Verlauf der weiteren Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler in einem zweiten Schritt auf die relevanten Daten zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die spätere Übermittlung an die Behörden benötigen eine gerichtliche Anordnung.2.

Was sind Verkehrsdaten? Verkehrsdaten fallen bei den privaten Telekommunikationsanbietern (Providern) an und werden dort häufig auch noch einige Tage gespeichert – zum Beispiel zu Abrechnungszwecken, aus anderen geschäftlichen Gründen oder für Zwecke der IT-Sicherheit. Sogenannte Verkehrsdaten sind zum Beispiel die Angabe, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit wem telefoniert hat.

Oder auch der Standort eines Mobiltelefons. Auch die IP-Adresse kann zu dieser Art von Daten gehören. Mit ihr kann zum Beispiel zugeordnet werden, von welchem Internetanschluss auf eine Webseite zugegriffen wurde.3. Werden den Behörden durch die Streichung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung hilfreiche Ermittlungsbefugnisse genommen? Nein.

  1. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung wird in Deutschland bereits seit mehreren Jahren nicht mehr durchgesetzt, nachdem ein Gericht entschieden hatte, dass auch die deutsche Vorratsdatenspeicherung eindeutig gegen die europäischen Grundrechte verstößt.
  2. Eine Ermittlungsbehörde wird also durch die Streichung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
See also:  Wie Lange Braucht Ein Paket Von England Nach Deutschland?

Im Gegenteil: Mit Einführung des „Quick-Freeze-Verfahrens” würden die Ermittlungsbehörden ein effektives und rechtssicheres zusätzliches Instrument erhalten, auf das sie bauen können. Die Behörden werden also bei ihren Ermittlungen gestärkt.4. Um was geht es in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ), das am 20.

  • September verkündet wurde? Der Europäische Gerichtshof ( EuGH ) hat am 20.
  • September 2022 festgestellt, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ( VDS ) nicht mit EU -Recht vereinbar sind.
  • Mit anderen Worten: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen Grundrechte.

Mit dem Urteil bekräftigen die Richter in Luxemburg die Bedeutung der Bürgerrechte im digitalen Raum und erteilen der bisherigen pauschalen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten eine Absage.5. Warum stärkt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ) die Bürgerrechte? Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist ein deutliches Signal: Das Recht auf Privatsphäre ist sowohl im öffentlichen wie auch im digitalen Raum zu gewährleisten.

Schon in früheren Urteilen hat der EuGH festgestellt, dass die pauschale und anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten, z.B. von Standortdaten oder Verbindungsdaten, für die Verfolgung schwerer Straftaten nicht zu rechtfertigen ist. Denn eine solche Vorratsdatenspeicherung kann bei den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl erzeugen, ihr Privatleben sei Gegenstand einer ständigen Überwachung.

Wenn der Staat alle Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht stellt, ändern Menschen bereits ihr Nutzungs- und Kommunikationsverhalten, weil sie nicht wissen, ob sie unbeobachtet sind. “Das ist in einer freien Gesellschaft nicht hinnehmbar”, so Bundesjustizminister Marco Buschmann.6.

Welche Auswirkungen hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ) auf Deutschland? Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung soll nun aus dem Gesetz gestrichen werden. Im Koalitionsvertrag ist bereits festgehalten, dass wir die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, „dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss” gespeichert werden können.

Diesen Auftrag werden wir zügig umsetzen. Das heißt: Wir werden die bisherige Vorratsdatenspeicherung abschaffen und stattdessen das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren einführen. Damit stellen wir ein Instrument zur Verfügung, welches verfassungskonform und grundrechtsschonend ist.

Telekommunikationsdaten („Verkehrsdaten”) sollen in Zukunft nur noch dann gespeichert werden müssen, wenn sie in Zusammenhang mit dem Verdacht einer erheblichen Straftat stehen. Das Pressestatement von Marco Buschman zum EuGH Urteil zur „deutschen Vorratsdatenspeicherung”, 20.09.2022, finden Sie hier auf Youtube,

Hinweis Youtube: Wenn Sie Dienste dieses Anbieters nutzen, kann es sein, dass Nutzungsdaten erfasst und gegebenenfalls in Serverprotokollen gespeichert werden. Auf Art und Umfang der übertragenen bzw. gespeicherten Daten hat das Bundesministerium der Justiz keinen Einfluss.

Wie lange werden IP-Adressen bei 1&1 gespeichert?

4.2.4. Dauer der Speicherung – Im Umgang mit Ihren Daten lässt 1&1 die größte Sorgfalt walten und erfüllt dabei die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgesetzgebung. Fragebögen, die uns bei der Reichweitenmessung unseres Digitalangebots helfen, werden zufällig ausgewählten Webseitenbesuchern eingeblendet.

  • Im Rahmen des strengen Datenschutzes bleibt deren Identität bei der Auswertung natürlich geheim, außer sie teilen uns für eine weitere Befragung ihre E-Mail-Adresse mit.
  • Diese wird jedoch nach Zusendung des entsprechenden Umfragelinks unverzüglich aus dem System gelöscht.
  • Sollten Nutzer die Nachbefragung mit einem zweiten Browser durchführen, werden die von beiden Browsern gesammelten Daten im System auf eine Datensatznummer zusammengeführt.

Generell werden die gespeicherten Nutzungsvorgänge nach spätestens 7 Monaten gelöscht. Generell gilt: Bei allen Vorgängen, die im Rahmen dieser Fragebögen Aufschluss über die Nutzung von Webseiten und zum Surfverhalten geben, sorgen technische und organisatorische Vorkehrungen dafür, dass automatisch anfallende Daten mit möglichem Personenbezug – z.B.

  1. IP-Adressen – sofort wieder anonymisiert werden.
  2. Weitere Analysen zugunsten bedarfsgerechter Produkte und Webseiten – basierend auf den Eingaben der Nutzer als auch auf Performance-Analysen der Produkte selbst – werden in den durch den gesetzlichen Rahmen vorgegebenen Zeiträumen gespeichert.
  3. Die vollständige IP-Adresse wird von der INFOnline GmbH nicht gespeichert.

Die gekürzte IP-Adresse wird maximal 60 Tage gespeichert. Die Nutzungsdaten in Verbindung mit dem eindeutigen Identifier werden maximal 6 Monate gespeichert.

Was speichert Vodafone?

Ihre Verkehrsdaten sind Informationen über Ihre Telefon- und Internetverbindungen, z.B. Anfang, Ende und Partner Ihrer Telefongespräche sowie Ihre im Internet vewendete IP-Adresse oder Ihr verbrauchtes Datenvolumen.

Wie lange speichert Vodafone Standortdaten?

Mobilfunkanbieter speichern illegal Standortdaten Der hatte bereits letztes Jahr sechs Mobilfunkanbieter wegen ihren Speicherfristen, Daraufhin befragte die Bundesnetzagentur die einzelnen Unternehmen hinsichtlich ihrer Speicherpraxis. Diese veröffentlichte der AK-Vorrat heute.

  1. Aus ihr geht hervor, dass deutsche Mobilfunkanbieter illegal die Standorte (Funkzellen) der Mobilfunkteilnehmer protokollieren.
  2. Vodafone speichert die Ortsdaten bis zu 210 Tage lang, The Phonehouse Telecom 120 Tage, Drillisch/SIMply 92 Tage, E-Plus 80 Tage, Telekom 30 Tage.
  3. Die Telekom verteidigte sich mit der Begründung, dass sie die Bewegungsprotokolle für die Überprüfung von Einwendungen gegen Rechnungen benötige.

Die Bundesnetzagentur erklärt diese Argumentation für unzulässig, da die „Speicherung der Cell-ID nur zur Abrechnung bei standortabhängigem Tarif zulässig ist.” Neben den Ortsdaten speichern die Unternehmen auch die Verbindungsdaten der eingehenden Anrufe, obwohl für diese normalerweise keine Gebühren anfallen und sie somit nicht abrechnungsrelevant sind.

  1. Auch bei Flatrates und kostenlosen Rufnummern werden die Verbindungsdaten gespeichert.
  2. Die Zeiträume unterscheiden sich nicht wesentlich von der Speicherung der Ortsdaten.
  3. Die Telekom bietet eine „sofortige Löschung” der Verbindungsdaten an – das Sofort dauert 3 – 7 Tage.
  4. Als Reaktion auf die Vorfälle möchte die Bundesnetzagentur nun einen Leitfaden erstellen, in welchem die genauen Umstände unter welchen, welche Kommunikationsdaten wie lange gespeichert werden dürfen, aufgelistet werden soll.

Der AK-Vorrat rät möglichst datenschutzfreundliche Kommunikationsanbieter zu verwenden und hat dafür eine erstellt. : Mobilfunkanbieter speichern illegal Standortdaten

Wie lange ist die Vorratsdatenspeicherung?

Deutschland – Nach früherem Recht mussten die Anbieter die Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen, es sei denn, sie benötigen die Daten zu Abrechnungszwecken. Zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich sind beispielsweise Standortdaten, IP-Adressen im Falle von Flatrates und E-Mail-Verbindungsdaten.

  1. Abrechnungsdaten waren bis 2007 auf Wunsch des Kunden mit Rechnungsversand zu löschen.
  2. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden.
  3. In einem Urteil vom 7.
  4. Dezember 2005 hat das Landgericht Darmstadt T-Online eine über die Dauer der Verbindung hinausgehende Speicherung der Verkehrsdaten verboten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte setzte daraufhin durch, dass IP-Adressen – je nach Anbieter – nicht mehr oder maximal sieben Tage lang gespeichert werden, wie eine Übersicht des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zeigt. Der 15. Deutsche Bundestag lehnte in einem am 17.

Februar 2005 gefassten Beschluss eine Mindestspeicherfrist und damit die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat ausdrücklich ab. Er forderte die Bundesregierung auf, sich auch auf EU -Ebene in diesem Sinne zu verhalten. Dagegen forderte der 16. Deutsche Bundestag am 15. Februar 2006 die Bundesregierung auf, den sogenannten Kompromissvorschlag für eine EU- Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Rat der Europäischen Union zu unterstützen.

Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Großen Koalition aus CDU, CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gefasst. Mit der EU-Richtlinie 2006/24/EG wurden 2006 alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Vorratsdatenspeicherungen einzuführen.

In Deutschland wurde dafür am 9. November 2007 das von der großen Koalition eingebrachte Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom Bundestag angenommen und für Anfang 2008 in Kraft gesetzt. Auf Massenklagen hin erklärte das deutsche Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung mit Urteil vom 2.

März 2010 für verfassungswidrig und nichtig. Das Urteil verpflichtete deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung der bis dahin gesammelten Daten. Zur Begründung gab das Gericht an, dass das Gesetz unzulässig in den Schutzbereich des Artikel 10 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ( Telekommunikationsgeheimnis ) eingreife, weil es keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vorsehe und zudem die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu niedrig seien.

Mit Urteil vom 8. April 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig, da sie mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar sei. Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland im Oktober 2015 verabschiedet und ist am 18.

Dezember 2015 in Kraft getreten. Die wieder eingeführten Speicherpflichten sind spätestens ab 1. Juli 2017 zu erfüllen ( § 150 Abs.13 TKG ). Gegen dieses Gesetz wurden wiederum Verfassungsbeschwerden erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einstweiliger Anordnungen hierzu abgelehnt.

Am 21. Dezember 2016 bekräftigte der Europäische Gerichtshof, dass das Verbot der allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung auch für nationale Regelungen gilt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen stellte mit Beschluss vom 22. Juni 2017 fest, dass die gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gegen EU-Recht verstoßen.

Darauf wurde durch die Bundesnetzagentur die Vorratsdatenspeicherung „faktisch ausgesetzt”, indem von Anordnungen und Bußgeldverfahren wegen Nichtumsetzung der Speicherpflicht abgesehen wird. Nach Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht hat dieses das Verfahren dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

  1. Am 10. Dezember 2015 wurde das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten erlassen.
  2. Die enthaltenen Gesetzesänderungen wirken seit dem 18.
  3. Dezember 2015.
  4. Das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” regelte vom 1.

Januar 2008 bis zum 2. März 2010 die Vorratsdatenspeicherung.

Werden Telefongespräche irgendwo gespeichert?

VorratsdatenspeicherungUmfang: Was wird gespeichert?

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Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schrieb vor, dass Internet- und Telefon-Provider alle Daten speichern, die mit einer Verbindung zu tun haben – und zwar in jedem Fall sechs Monate lang. Seit Januar 2008 galt das für Telefongespräche im Festnetz und Mobilfunk, ein Jahr später trat die zweite Stufe in Kraft.

Seitdem werden auch Internet- und E-Maildaten gespeichert. Es ging dabei um folgende Daten: Telefon: Telefonanbieter müssen die Rufnummer des anrufenden und des angerufenen Anschlusses speichern. Außerdem werden der Beginn und das Ende der Verbindung festgehalten. Beim Telefonieren über das Internet wird außerdem die IP-Adresse protokolliert, über die jeder einzelne Rechner im Internet eindeutig identifizierbar ist.

Handy und SM S: Für Telefonate via Handy gelten die gleichen Regeln wie bei Festnetztelefonaten. Nur wird dabei zusätzlich der Standort des Anrufers festgehalten. Das heißt, es werden Daten gespeichert, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle ableiten lässt.

Protokolliert wird auch der Versand jeder einzelnen SMS mit Absender– und Empfängernummer sowie Zeitpunkt. Internet: Gespeichert werden alle Daten, die beim Surfen im Internet anfallen. Das sind Online-Zugangsdaten wie die IP-Adresse und die Anschlusskennung (Rufnummer oder DSL-Kennung). Außerdem werden der Beginn und das Ende der Internetnutzung festgehalten.

E-Mail : Alle Anbieter von E-Mail-Diensten müssen bestimmte Daten ihrer Kunden festhalten. Dazu gehören die IP-Adresse des Absenders und die Mailadressen von Sender und Empfänger. Außerdem wird gespeichert, wann der Postfach-Besitzer auf dieses zugegriffen hat, zusammen mit der IP-Adresse.

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Habe ich immer die gleiche IP-Adresse?

Was ist der Unterschied zwischen einer Statischen und einer Dynamischen IP Adresse? – Während Statische IP Adressen mit einem Gerät verbunden bleibt, solange das System aufrechterhalten wird, ändert sich eine Dynamische IP Adresse sobald sie abläuft, was für gewöhnlich alle 24 Stunden passiert, oder ein Multiplikator von 24.

Ihre Statische IP Adresse wird sich nur ändern, wenn Sie radikale Änderungen in der Netzwerkarchitektur durchführen, oder wenn Sie das Gerät nicht länger verwenden. Statische IP Adressen werden für gewöhnlich vom ISP zugewiesen und sind super für Situationen, wo Sie immer die gleiche IP Adresse haben möchten.

Dazu gehören folgende Beispiele:

Remote Zugriff : Ihre Techniker werden in der Lage sein wollen, Ihr Gerät von überall aus remote erreichen zu können. Das schaffen sie über die IP Adresse. Wenn Ihre IP Adresse sich also ständig ändert, brauchen Sie ein Auto-Update oder eine eigene Technologie damit Sie ganz einfach Remote Zugriff gewähren können.Geolocation Services: Wenn Sie möchten, dass eine Webseite in der Lage ist Ihr Gerät zu erkennen, selbst wenn Sie den Ort wechseln, können Statische IP Adressen sehr vorteilhaft sein. Denken Sie beispielsweise an Dating Apps, wo die Webseite in der Lage sein muss, die User wieder zu erkennen und ihren Aufenthaltsort, um Matches in der Nähe zu finden. Statische IPs geben hier genauere Daten, wenn der Standort relevant ist.Server Hosting: Statische IPs werden meist verwendet zum Hosten von Web Servern, Email Servern, oder jegliche andere Art Server. Das macht es für User leichter die IP Adresse im DNS zu finden. Genauer gesagt, einfacheres Aufsetzen und DNS Support sind weitere Vorteile bei der Nutzung Statischer IPs.

Mit all diesen Vorteilen, könnten Sie sich nun fragen, warum man denn Dynamische IP Adressen verwenden wollen könnte. Nun, lassen Sie uns das Rätsel lösen. Zwei Gründe dafür sind Kosten und Sicherheit. Während Statische IPs häufig für Unternehmen und Server verwendet werden, verlassen sich einzelne Nutzer und Kundenequipment meist auf Dynamische IP Adressen.

Kann man mit VPN zurückverfolgt werden?

2022, Juni 16 · 6 Min. Lesezeit Wie Lange Speichert Kabel Deutschland Ip Adressen Ein VPN verspricht Online-Privatsphäre und -sicherheit – aber wie weit reicht dieser Schutz? Gilt er ausnahmslos auch dann, wenn kriminelle Handlungen verübt werden? Kann VPN durch Polizei getrackt werden, wenn es ans Online-Shopping geht? Welche Rolle spielt das Land, in dem ein VPN registriert ist? Dies sind allesamt berechtigte Fragen.

Im Folgenden gehen wir näher darauf ein. Die Polizei kann den verschlüsselten VPN-Verkehr nicht live verfolgen, aber wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt, kann sie sich an deinen Internetanbieter wenden und Verbindungs- oder Nutzungsprotokolle anfordern. Da dein IDA über deine Nutzung eines VPNs informiert ist, kann er die Polizei auf deine Fährte führen.

Ob dein Internetanbieter solche Informationen preisgibt, hängt vom jeweiligen Land sowie der Datenschutzrichtlinie des VPNs ab.

Wann erneuert sich die IP-Adresse?

Behalte ich immer die selbe externe IP-Adresse? – In der Regel nicht. Sobald sich Ihr Router mit dem Internet verbindet, bezieht er eine IP-Adresse, die vom Internetdienstleister (Provider) dynamisch vergeben wird. Dadurch braucht der Provider deutlich weniger IP-Adressen als er Kunden hat, da nie alle Kunden gleichzeitig online sind.

  1. In der Regel werden Internetverbindungen spätestens nach 24 Stunden automatisch kurz vom Provider getrennt und der Router bekommt eine neue IP-Adresse.
  2. Parallel dazu gibt es statische IP-Adressen, die sich nie ändern.
  3. Sie werden beispielsweise für Webseiten wie t-online.de vergeben, die immer unter ihrer URL erreichbar sein sollen.

Auch Server oder Netzwerk-Drucker haben in der Regel eine statische IP-Adresse, damit sie schnell angesteuert werden können.

Wie oft ändert sich die IP-Adresse?

Was sind dynamische IP-Adressen? – Technisch gesehen ist eine IP-Adresse eine Kennung – sie ist wie eine Postadresse oder eine Telefonnummer im analogen Leben. Sie macht allgemein eine Kommunikation im Internet möglich, Eine dynamische IP-Adresse ist eine Kennung, durch die sich Computer mit dem Internet verbinden können und die sich theoretisch alle 24 stunden ändert.

Viele Dienste im Internet, wie beispielsweise Webseiten, haben in der Regel sogenannte feste – statische – IP-Adressen. Sie sind immer über diese feste Adresse erreichbar und somit auch eindeutig zu identifizieren. Dagegen wird jedem normalen Nutzer üblicherweise jedes Mal eine andere IP Adresse zugewiesen, sobald er sich bzw.

sein Router ins Internet einwählt. Diese IP-Adresse bezeichnet man als dynamische IP-Adresse, Dass einem Gerät immer eine eigene, niemals wechselnde IP-Adresse zugewiesen wird, die wie die DNS eines Computers funktioniert, gibt es nicht. Früher konnte man sogar davon ausgehen, dass die dynamischen IP-Adressen spätestens alle 24 Stunden wechseln.

Diese ständige Umverteilung der IP-Adressen war notwendig, weil typischerweise die Provider nur über ein bestimmtes Kontingent an solchen Adressen verfügen. Hätte jeder normale Internetnutzer eine feste, also statische, IP-Adresse, wäre die Zahl der entsprechenden Internetzugänge vermutlich schnell erschöpft.

Eine IP-Adresse wird mittlerweile nur dann neu zugeordnet, wenn sich der Router neu mit dem Internet verbindet, Im Gegensatz zu früher geschieht das aber immer seltener. Die ehemals übliche „Zwangstrennung”, bei der der Provider einmal pro Tag die Verbindung kurz kappte, ist so gut wie Geschichte.

Sie kommt nur noch bei Analog- und ISDN-Anschlüssen zum Einsatz. Nur beim Neustart des Routers wird eine IP-Adresse neu vergeben oder bei der Telekom nach 180 Tagen. IP-Adressen sind also wichtige Informationen: Während man also feste oder statische IP-Adressen jederzeit identifizieren und so auch den dahinterstehenden User eindeutig bestimmen kann, ist diese Frage bei den dynamischen IP-Adressen, obwohl sie mittlerweile seltener neu vergeben werden, schwieriger zu klären.

Hier beginnt die Problematik: dynamische IP-Adressen und Datenschutz.

Wie können IP-Adressen anonym bleiben?

Verbirg deine IP-Adresse mit einem Proxy-Server Ein Proxyserver verbirgt deine IP-Adresse, indem er stattdessen die IP-Adresse des Proxyservers verwendet. Ein Proxyserver kann deinen Standort verbergen. Manche verschlüsseln sogar deine Daten, was deine Privatsphäre und Sicherheit erhöht.

Wie oft ändert sich die IP-Adresse?

Was ist der Unterschied zwischen einer Statischen und einer Dynamischen IP Adresse? – Während Statische IP Adressen mit einem Gerät verbunden bleibt, solange das System aufrechterhalten wird, ändert sich eine Dynamische IP Adresse sobald sie abläuft, was für gewöhnlich alle 24 Stunden passiert, oder ein Multiplikator von 24.

  • Ihre Statische IP Adresse wird sich nur ändern, wenn Sie radikale Änderungen in der Netzwerkarchitektur durchführen, oder wenn Sie das Gerät nicht länger verwenden.
  • Statische IP Adressen werden für gewöhnlich vom ISP zugewiesen und sind super für Situationen, wo Sie immer die gleiche IP Adresse haben möchten.

Dazu gehören folgende Beispiele:

Remote Zugriff : Ihre Techniker werden in der Lage sein wollen, Ihr Gerät von überall aus remote erreichen zu können. Das schaffen sie über die IP Adresse. Wenn Ihre IP Adresse sich also ständig ändert, brauchen Sie ein Auto-Update oder eine eigene Technologie damit Sie ganz einfach Remote Zugriff gewähren können.Geolocation Services: Wenn Sie möchten, dass eine Webseite in der Lage ist Ihr Gerät zu erkennen, selbst wenn Sie den Ort wechseln, können Statische IP Adressen sehr vorteilhaft sein. Denken Sie beispielsweise an Dating Apps, wo die Webseite in der Lage sein muss, die User wieder zu erkennen und ihren Aufenthaltsort, um Matches in der Nähe zu finden. Statische IPs geben hier genauere Daten, wenn der Standort relevant ist.Server Hosting: Statische IPs werden meist verwendet zum Hosten von Web Servern, Email Servern, oder jegliche andere Art Server. Das macht es für User leichter die IP Adresse im DNS zu finden. Genauer gesagt, einfacheres Aufsetzen und DNS Support sind weitere Vorteile bei der Nutzung Statischer IPs.

Mit all diesen Vorteilen, könnten Sie sich nun fragen, warum man denn Dynamische IP Adressen verwenden wollen könnte. Nun, lassen Sie uns das Rätsel lösen. Zwei Gründe dafür sind Kosten und Sicherheit. Während Statische IPs häufig für Unternehmen und Server verwendet werden, verlassen sich einzelne Nutzer und Kundenequipment meist auf Dynamische IP Adressen.

Wie lange speichert die Telekom meine IP-Adresse?

Ihre Daten bei der Telekom Sie haben uns Ihre Daten anvertraut. Das bedeutet uns sehr viel. Schließlich sind Daten heute ein wichtiger und sensibler Punkt in der Beziehung zu Ihnen. Deshalb haben wir einige unserer Kunden zum Thema Datenschutz persönlich befragt und unsere Antworten auf die wichtigsten Fragen hier übersichtlich zusammengestellt. Ihre Personendaten bestehen aus drei wesentlichen Teilen: Ihren Kontaktdaten, Vertragsdaten sowie Rechnungsdaten.

  • Die Telekom speichert Ihren Namen, Ihre Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht und Ihre Bankverbindung für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Am Ende des Kalenderjahres, das auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgt, werden alle Ihre Daten gelöscht. Wir wollen unseren Kunden immer das Beste bieten. Für bestimmte Vorgänge benötigen wir deshalb Personendaten, zum Beispiel Ihren Wohnort und Ihre Straße. Beides hilft uns, Ihnen den technisch bestmöglichen Internetanschluss für Ihren aktuellen Wohn- oder Arbeitsort vorzuschlagen. Mit Ihren Personendaten können wir Ihnen schneller helfen, sollten Sie uns einmal kontaktieren. Ihre Personendaten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Für Analysen nutzen wir in manchen Fällen anonymisierte Daten. Damit können wir die Qualität unseres Angebotes stetig verbessern. Durch diese Analysen verstehen wir bestimmte Entwicklungen besser und können zum Beispiel die Netzabdeckung verbessern. Dort verwendete Daten lassen keinen Rückschluss mehr auf Sie als Person zu. Wir verwenden zudem Namen und Anschrift, um die Bonität unserer Kunden bei der Schufa zu prüfen. Weitergegeben werden Daten nur dann, wenn ein Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Oder wenn Personendaten missbraucht wurden und ein Gericht die Herausgabe erwirkt. Das passiert allerdings sehr selten. Wenn Sie im Telefonbuch stehen wollen, brauchen wir dazu Ihre ausdrückliche Genehmigung. Weiterhin nutzt die Telekom Deutschland GmbH anonymisierte Vertragsdaten (Altersgruppe, PLZ, Geschlecht), um z.B. eine Verbesserung der Infrastruktur, z.B. Öffentlicher Personennahverkehr, zu erreichen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Verwendung von anonymisierten Daten für nicht eigene Zwecke, wie der Verbesserung der Infrastruktur, zu widersprechen. Das geht ganz einfach durch den, Die angewandten technischen Verfahren wurden durch unabhängige Prüfungssituationen auf ihr Funktionsweise und Sicherheit der Anonymisierung überprüft. Sie haben auf dieser Seite die Möglichkeit der Verwendung der anonymisierten Vertragsmerkmalen (Altersgruppe, PLZ, Geschlecht) zu widersprechen. Das geht ganz einfach durch den, Hierzu geben Sie bitte Ihre Handynummer in das Formular ein und drücken auf „Bitte Code zusenden”. Nach dem Absenden erhalten Sie einen 4-stelligen Code per SMS. Bitte geben Sie diesen dann dort ein.
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Standortdaten entstehen, wenn sich Ihr Mobiltelefon mit einer Funkzelle verbindet oder Ihr Router mit dem Internet.

  • Am Rande einer Funkzelle stellt eine Antenne die eigentliche Verbindung her. Der Ort des Senders steht also fest, aber der genaue Standort des Nutzers ist nicht genau zu bestimmen, weil man nicht feststellen kann, wo genau sich ein Handy in der Funkzelle befindet. Ihre Standortdaten werden genutzt, um eine Verbindung zwischen dem Funknetz und Ihrem Handy herzustellen. Durch die Standortdaten sind Mobilfunkverbindungen daher überhaupt erst möglich. Diese Daten werden nur in Sonderfällen (zum Beispiel wenn Sie einen alten ortsbasierten Tarif benutzen) gespeichert. Wenn Sie, wie die meisten unserer Kunden, eine Flat nutzen, werden die Daten spätestens nach sieben Tagen gelöscht. Der Standort eines Hotspots kann über eine IP-Adresse genau identifiziert werden, wenn die Datenübertragung z.B. über WLAN entsteht. Solche Standortdaten sind temporär und werden für maximal sieben Tage gespeichert und dann gelöscht. Standortdaten werden von uns genutzt, um eine Verbindung zu Ihrem Endgerät, zum Beispiel Handy oder Router, aufzubauen. Darüber hinaus werden diese anonymisiert und aggregiert für Analysen verwendet sowie zur Missbrauchs- und Störungserkennung. Diese Daten haben zudem für viele andere Dienstleistungen einen großen Nutzen. So hilft die Information über die Anzahl der an einem Ort anwesenden Menschen zum Beispiel Bus- und Bahngesellschaften, die Zugauslastung deutlich zu verbessern. Damit können diese Partnerunternehmen Sie als Kundin oder Kunde besser informieren und Sie können auf dieser Basis besser entscheiden. Die Telekom Deutschland GmbH arbeitet mit Firmen zusammen, die Ihre Dienstleistungen entsprechend optimieren wollen. Bewegungsprofile mehrerer Nutzer werden anonymisiert und aggregiert, sodass ein Rückschluss auf eine bestimmte Person oder ein Endgerät nicht möglich ist.
    1. Wenn ein Gericht anordnet, müssen wir die angefragten Standortdaten herausgeben.

Beim Telefonieren entstehende Daten sind persönliche Daten und unterliegen einem besonderen Schutz. Beim Surfen im Internet entstehen besonders viele Daten. Die Telekom speichert aber im Normalfall nur die für die Abrechnung relevanten Daten.

  • Die Telekom speichert aber im Normalfall nur die für die Abrechnung relevanten Daten. Diese Daten löschen wir spätestens nach drei Monaten. Wenn Sie eine Flat nutzen, werden keine Daten zur Abrechnung, sondern lediglich allgemeine Verkehrsdaten wie die Nutzungszeiten gespeichert. Die Daten werden bis zu sieben Tage nach Ende der Verbindung gespeichert. Bei Tarifen, die eine Begrenzung haben, werden das Datenvolumen, die Nutzungszeiten und Ihre IP-Adresse Ihren Vertragsdaten zugeordnet. Eine Ausnahme besteht, wenn Missbrauch eines Dienstes oder eines Systems aufgedeckt werden muss. Ihr Surf-Verhalten speichern wir nicht. Ihre Daten geben Aufschluss darüber, wann das vertraglich vereinbarte Inklusivvolumen verbraucht ist, wenn das Teil Ihres Vertrags ist. Die IP Adresse wird nur gespeichert, um Missbrauch aufzudecken, der beispielsweise mit Spam, Viren oder Würmern betrieben wird. Darüber hinaus können wir Störungen in unserem Netz frühzeitig erkennen und beseitigen. Dazu speichern wir Ihre IP-Adresse für sieben Tage ab Ende der Verbindung.
    • Diese Daten werden nur auf Basis gerichtlicher Anordnungen weitergegeben, sonst nicht.

Im MagentaTV Angebot der Telekom werden zur Verbesserung der Servicequalität bestimmte Informationen gespeichert.

Bei der Nutzung von Telekom MagentaTV erheben wir technische und nutzerspezifische Daten. Technische Daten sind unter anderem der Software-Stand des Media-Receivers, Ihre Kundennummer und die Identifikationsnummer des Media-Receivers. Weiterhin speichern wir gerätespezifische Daten, die erkannten Schnittstellenbelegungen und gerätespezifische Probleme, falls diese auftauchen sollten. Diese Daten werden ausschließlich bei Störungen ausgewertet und nach spätestens 30 Tagen gelöscht. Daten zu von Ihnen gewählten Inhalten innerhalb unseres E ntertain-Angebotes werden in folgenden Bereichen erfasst: Media-Receiver-Typ, Ihre Menüaufrufe von MagentaTV, erfolgte Seitenaufrufe, konsumierte Inhalte (VoD, live TV, Aufnahme), wann Sie ein-, aus- und umschalten, wie lange sie MagentaTV nutzen und welche Applikationen Sie benutzen. Die Auswertung der Daten erfolgt ausschließlich pseudonymisiert, Rückschlüsse auf einzelne Kunden sind nicht möglich. Auch diese Daten werden nach spätestens 30 Tagen gelöscht. Soweit Informationen für eine längere Frist benötigt oder nutzungsspezifisch erhoben werden, werden diese pseudonymisiert und anschließend anonymisiert. Nach der Anonymisierung sind Rückschlüsse auf den Nutzer nicht mehr möglich. Ihr Media-Receiver und unsere Server tauschen bestimmte Berechtigungs- und Nutzungsinformationen miteinander aus. Das geschieht zum einen, damit wir Ihnen Ihre MagentaTV Leistungen bereitstellen und korrekt abrechnen können. Dazu speichern wir die MagentaTV-Leistungen, die wir Ihnen zum jeweils aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stellen. Statistische Auswertungen von Nutzerdaten generieren wir, um unser Entertainmentangebot kontinuierlich für Sie zu verbessern. Dabei werden diese Nutzungsdaten jedoch pseudonymisiert und lassen keine Rückschlüsse auf Ihre Person zu. Der Auswertung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Grundsätzlich werden Daten, die Rückschlüsse auf den Nutzer ermöglichen nicht an Dritte weitergegeben. Nach einer Anonymisierung werden wir statistische Daten an unsere Content- und Mediendiensteanbieter zur Vertragserfüllung weitergeben.

Das intelligente Zuhause vereinfacht zunehmend unser Leben.

Damit die Technik auch einwandfrei funktioniert, müssen bestimmte Daten für eine gewisse Zeit gespeichert werden. Ihre Smart Home Nutzungsdaten werden lokal auf Ihrem Smart Home Gateway gespeichert. Zugriff darauf erhält die Telekom nur mit Ihrer Zustimmung in Fällen notwendiger Fehleranalyse, wenn Sie den erweiterten Kundensupport nutzen. In anonymisierter Form werden Ihre Daten auch zur Verbesserung der Plattform und zur Sicherstellung einer gleichbleibenden Service-Qualität genutzt. Eine Datenübertragung findet nur für zusätzliche Anwendungen statt, z.B. Onlinespeicherung von Videoaufnahmen in der Cloud. Für unseren Kundenservice und eine genaue Fehlerdiagnose verwenden wir in manchen Fällen gerätespezifische IDaten zu Ihrem Home Gateway, wie die Seriennummern der angeschlossenen Geräte. Geht deren Verwendung individuell einmal darüber hinaus, geschieht das nur mit Ihrer Zustimmung oder die Daten werden vorher anonymisiert, zum Beispiel zum Betriebsmonitoring oder zur Verbesserung der QIVICON Plattform (die Smart Home Plattform der Deutschen Telekom). Werden Kameraaufnahmen (z.B. für Sicherheitslösungen) generiert, werden diese Daten auf einen Massenspeicher (z.B. in der Magenta Cloud) abgelegt. Natürlich nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung. Ihre individuellen Smart Home Nutzungsdaten befinden sich bei Ihnen. Diese Informationen werden auf Ihrem Gateway produziert und dort gespeichert. Die Telekom hat auf sie keinen Zugriff. Für alles andere speichern wir die Daten anonymisiert oder Sie als Kunde werden in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn Sie mit dem Kundenservice Kontakt aufnehmen, um Ihre Zustimmung gebeten. Wenn Sie Ihr intelligentes Zuhause mit Software unserer Partnerunternehmen steuern, werden für ein reibungsloses Zusammenspiel Daten an das Partnerunternehmen übermittelt – wie Ihre Email-Adresse, die Seriennummer Ihrer Homebase und die Aktivierung der Partnersoftware. Die Datenübermittlung an Partner erfolgt immer nur in dem Rahmen, den Sie durch Ihre Produktauswahl mit dem Partner vereinbart haben.

: Ihre Daten bei der Telekom

Wie lange wird der Internetverlauf gespeichert?

Speichert der Router einen Verlauf? Alle Infos im Überblick – Standardmäßig legen alle Router Nutzungsprotokolle an. Die gespeicherten Informationen sind jedoch sehr limitiert.

Standardmäßig wird meißt nur gespeichert, wann eine Verbindung zum Internet hergestellt wurde und für wie lange Sie online waren. Welche Internetseiten besucht wurden, speichert der Router standardmäßig nicht. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Kindersicherung ihres Routers aktiviert haben. Dann wird zumindest aufgezeichnet, wenn versucht wurde eine gesperrte Webseite aufzurufen. Diese Informationen können Sie in den Einstellungen des Routers einsehen. Zwar ist es bei einigen Routern mit etwas Wissen und einigen zusätzlichen Einstellungen möglich, die Internetaktivitäten aufzuzeichnen, für die Auswertung sind jedoch gesonderte Programme notwendig. Haben Sie keine entsprechenden Einstellungen vorgenommen, überwacht ihr Router Ihr Surfverhalten nicht. Unabhängig davon wird Ihr Internetverlauf laut Gesetz für 6 Monate beim Provider gespeichert. Dadurch soll sichergestellt sein, dass kriminelle Aktivitäten im Internet verfolgt werden können. Allerdings lassen sich diese Details von Ihnen nur schwer einsehen. Die Daten sind eher für Ermittlungsbehörden relevant. Kommt es zu einer Anzeige, lässt sich so beispielsweise eindeutig nachweisen, mit welchem PC Sie wann auf welcher Seite waren.

Wie lange werden IP-Adressen bei 1und1 gespeichert?

4.2.4. Dauer der Speicherung – Im Umgang mit Ihren Daten lässt 1&1 die größte Sorgfalt walten und erfüllt dabei die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgesetzgebung. Fragebögen, die uns bei der Reichweitenmessung unseres Digitalangebots helfen, werden zufällig ausgewählten Webseitenbesuchern eingeblendet.

Im Rahmen des strengen Datenschutzes bleibt deren Identität bei der Auswertung natürlich geheim, außer sie teilen uns für eine weitere Befragung ihre E-Mail-Adresse mit. Diese wird jedoch nach Zusendung des entsprechenden Umfragelinks unverzüglich aus dem System gelöscht. Sollten Nutzer die Nachbefragung mit einem zweiten Browser durchführen, werden die von beiden Browsern gesammelten Daten im System auf eine Datensatznummer zusammengeführt.

Generell werden die gespeicherten Nutzungsvorgänge nach spätestens 7 Monaten gelöscht. Generell gilt: Bei allen Vorgängen, die im Rahmen dieser Fragebögen Aufschluss über die Nutzung von Webseiten und zum Surfverhalten geben, sorgen technische und organisatorische Vorkehrungen dafür, dass automatisch anfallende Daten mit möglichem Personenbezug – z.B.

IP-Adressen – sofort wieder anonymisiert werden. Weitere Analysen zugunsten bedarfsgerechter Produkte und Webseiten – basierend auf den Eingaben der Nutzer als auch auf Performance-Analysen der Produkte selbst – werden in den durch den gesetzlichen Rahmen vorgegebenen Zeiträumen gespeichert. Die vollständige IP-Adresse wird von der INFOnline GmbH nicht gespeichert.

Die gekürzte IP-Adresse wird maximal 60 Tage gespeichert. Die Nutzungsdaten in Verbindung mit dem eindeutigen Identifier werden maximal 6 Monate gespeichert.