Wie Lange Mu Man Verheiratet Sein Um Witwenrente Zu Bekommen In Deutschland?

Wie Lange Mu Man Verheiratet Sein Um Witwenrente Zu Bekommen In Deutschland
Witwen- und Witwerrente – Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.

Was bedeutet 5 Jahre Wartezeit bei Witwenrente?

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Witwenrente zu bekommen? – Neben diesen Kriterien müssen Witwen weitere Bedingungen erfüllen, die davon abhängen, ob man unter das alte oder das neue Hinterbliebenenrecht fällt. Die kleine Witwenrente nach altem Recht entspricht 25 Prozent der Rente, die dem verstorbenen Partner zustand oder gestanden hätte.

Man muss mit dem Partner zu dessen Todeszeitpunkt verheiratet gewesen sein.Man darf nicht erneut geheiratet haben.Der verstorbene Partner muss die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein.

Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben. Eine Ausnahme von dieser Regel kann gelten, wenn der Partner unvorhergesehen, etwa bei einem Unfall, gestorben ist. Das Paar darf kein Rentensplitting vereinbart haben (siehe weiter unten)

Nach neuem Recht erhalten Hinterbliebene mit der großen Witwenrente statt 60 Prozent nur noch 55 Prozent der Rente des Verstorbenen. Zudem ist der Bezug der kleinen Witwenrente auf 24 Monate begrenzt. Auch bezieht die Rentenversicherung mehr Einkommensarten bei der Berechnung der Höhe der Witwenrente ein.

Hat man Anspruch auf Witwenrente wenn man getrennt lebt?

Hinterbliebenenrente, Waisenrente: Wie viel Witwenrente Sie bekommen Wenn jemand fehlt. Was das Finanzielle angeht, gelten für Witwen, Witwer und Waisen die Regeln der Hinterbliebenenrente. © Roman Klonek Zu den Leistungen der gehört auch die Rente für Witwen und Waisen.

  • Hier erfahren Sie, wie die Höhe der Witwenrente berechnet wird.
  • Inhalt Wenn der Partner stirbt, kommen zur Trauer oft auch finanzielle Sorgen hinzu.
  • Vor allem Frauen, die wegen Kindern und Haushalt beruflich zurück­gesteckt haben, fragen sich: Kann ich mir mein Leben ohne meinen Ehemann noch leisten? Sie leben im Durch­schnitt länger als Männer, haben aber in der Regel eine deutlich geringere gesetzliche Rente.

Eine wichtige Einkommens­quelle wird nach dem Tod des Part­ners für viele Witwen und Witwer die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Renten­versicherung. Je nachdem, wie alt der Hinterbliebene ist und wann das Paar geheiratet hat, fällt die Rente unterschiedlich hoch aus.

  1. Mithilfe unserer Grafik (siehe weiter unten) lassen sich die Ansprüche Hinterbliebener gut über­blicken.
  2. Welche Ansprüche Kinder des Verstorbenen haben, lesen Sie weiter unten in diesem Text.
  3. Tipp: In jungen Jahren sind die Ansprüche aus einer Hinterbliebenenrente gering.
  4. Daher ist eine Risiko­lebens­versicherung wichtig, um die Angehörigen abzu­sichern.

In unserem finden Familien die besten Angebote. Kommt es zu einer Auszahlung, kann es je nach Lebens­situation passend sein, das Geld in eine zu investieren. Zum Jahr 2002 wurden die Leistungen aus der Hinterbliebenenrente neu geregelt. Seitdem werden parallel zwei Systeme angewendet.

  1. Es gibt die Witwenrente nach altem und nach neuem Recht.
  2. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen der „großen Witwenrente” und der „kleinen Witwenrente”.
  3. Laut gesetzlicher Renten­versicherung beziehen nahezu 100 Prozent der Hinterbliebenen direkt eine große Witwenrente.
  4. Die kleine Witwenrente spielt nur für junge Hinterbliebene eine Rolle.

Der über­wiegende Teil der erst­malig gezahlten Witwenrenten wird dabei noch nach altem Recht gezahlt, weil die Ehen schon vor 2002 bestanden. Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht unterscheiden sich in der Höhe und bei der Anrechnung der Einkünfte (siehe Grafik weiter unten).

Die Ansprüche gelten gleichermaßen für Witwen wie für Witwer, für Ehepartner wie für Partner in einge­tragenen Lebens­part­nerschaften. Der Verständlich­keit halber sprechen wir hier stell­vertretend von Witwenrente und Ehepart­nern. Anspruch auf eine Witwenrente hat ein Ehepartner, wenn er bis zum Tod mit dem Verstorbenen verheiratet war.

Ob die Ehepartner zusammen oder getrennt gelebt haben, spielt keine Rolle. Die Witwenrente wird nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Ausnahmen sind möglich, wenn der Partner zum Beispiel bei einem Unfall oder aufgrund einer plötzlichen Krankheit stirbt.

  • Außerdem muss der verstorbene Ehepartner eine Mindest­versicherungs­zeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Renten­versicherung erfüllt haben.
  • Es ist nicht notwendig, dass der Hinterbliebene selbst in der Renten­versicherung versichert ist.
  • Der Anspruch entfällt, sobald der Hinterbliebene erneut heiratet.

Er bekommt dann jedoch eine Abfindung von 24 Monats­renten der Witwenrente ausgezahlt, die er mit einem formlosen Schreiben beantragen kann. Tipp: Die Hinterbliebenenrente fließt nur auf Antrag. Dafür brauchen Sie eine Ster­beurkunde und die Heirats­urkunde.

  • Die Deutsche Renten­versicherung berät neutral zu allen Fragen.
  • Das Service­telefon ist kostenlos: 0 800/1000 48 00.
  • Dort können Sie auch einen Termin vereinbaren.
  • Die Rege­lungen für hinterbliebene Ehepartner von Beamten sind denen der gesetzlichen Renten­versicherung ähnlich.
  • Wenn etwa ein Verstorbener eine Dienst­zeit von mindestens fünf Jahren abge­leistet hat, besteht ein Anspruch auf Witwengeld.

Eine weitere Voraus­setzung ist, dass die Ehe im Regelfall mindestens ein Jahr gedauert hat. Die Höhe des Witwengeldes beträgt 55 Prozent des Ruhe­gehalts, das der Partner erhalten hat, oder erhalten würde, wenn er am Todes­tag eine Pension bezogen hätte.

  1. Analog zur gesetzlichen Rente kann es einen Anspruch nach altem Recht geben, bei dem das Witwengeld 60 Prozent beträgt.
  2. Sind die Voraus­setzungen für die Zahlung erfüllt, müssen Ehepartner einplanen, dass eigenes Einkommen wie etwa eine eigene Pension auf das Witwengeld ange­rechnet wird.
  3. Eine gewisse Mindest­versorgung steht Hinterbliebenen aber sicher zu.

Die Grund­lagen für diese Mindest­versorgung sind in den jeweiligen Versorgungs­gesetzen von Bund und Ländern geregelt. Wenn der Verstorbene und der Hinterbliebene beide schon im Renten­alter waren, ist die Sache einfach: Der Hinterbliebene bekommt dann einen festen Prozent­satz der Rente des Verstorbenen und muss sich nach dem Antrag meist um nichts weiter kümmern, wenn sich an seinen finanziellen Verhält­nissen nichts ändert.

  1. Jüngere Hinterbliebene sollten beachten, dass Einkommen auf die Hinterbliebenenrente ange­rechnet werden.
  2. Es kann also sein, dass sie wegen eines zu hohen Gehalts zunächst keine Hinterbliebenenrente bekommen.
  3. Wenn sie aber später selbst in Rente gehen, sinken meistens die ihnen zur Verfügung stehenden Einkünfte und es kann wieder eine Witwenrente fließen.

Auch durch die Geburt eines Kindes oder das Erreichen der Alters­grenze kann sich der Anspruch verändern (siehe Grafik unten). Es hängt unter anderem vom Alter, dem Heirats- und Todes­jahr ab, ob altes oder neues Recht gilt und wie hoch die Leistungen ausfallen. Wie Lange Mu Man Verheiratet Sein Um Witwenrente Zu Bekommen In Deutschland © Stiftung Warentest / René Reichelt In den Monaten direkt nach dem Tod des Part­ners gibt es von der Renten­versicherung eine besondere Unterstüt­zung. Im „Sterbe­viertel­jahr”, den ersten drei Monaten nach dem Tod, erhält der Hinterbliebene die monatlichen Renten­ansprüche des Verstorbenen in voller Höhe ausgezahlt, ohne dass das Einkommen ange­rechnet wird.

Wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat, zahlt die Renten­versicherung drei volle Monats­renten als Vorschuss aus. Das können Hinterbliebene inner­halb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten­service der Deutschen Post in jeder Post­filiale beantragen. Was nach den ersten drei Monaten gezahlt wird, lässt sich der Grafik entnehmen.

Hat der Verstorbene selbst noch keine Rente erhalten, bezieht sich die Zahlung auf die Rentenhöhe, auf die er theoretisch Anspruch gehabt hätte. Für jeden Monat, den der Ehepartner vor dem Alter von 64 Jahren und 10 Monaten verstirbt (gilt 2023), zieht die Rentenkasse einen Abschlag von 0,3 Prozent der Witwenrente ab – maximal jedoch 10,8 Prozent.

  • Die Alters­grenze steigt bis 2024 schritt­weise auf 65 Jahre.
  • Beim Antrag muss ein Hinterbliebener auch Angaben zum eigenen Einkommen machen, denn das wird angerechnet.
  • Auch hier gibt es einen Unterschied zwischen altem und neuen Recht.
  • Immer ange­rechnet werden Erwerbs­einkommen und Erwerbs­ersatz­einkommen, etwa die eigene gesetzliche Rente oder Arbeits­losengeld.
See also:  Wie Viel Kostet Heiraten In Deutschland?

Nur bei der Hinterbliebenenrente nach neuem Recht werden auch viele zusätzliche Einkommens­arten ange­rechnet. Hierzu zählen Vermögens­einkommen, Betriebs­renten, Renten aus privaten Renten­versicherungen sowie aus allgemeinen Unfall­versicherungen. Doch fällt die Witwenrente dadurch nicht eins zu eins geringer aus.

Die Berechnungs­weise und Frei­beträge mindern die Einbußen deutlich ab. Für die Anrechnung ermittelt die gesetzliche Renten­versicherung aus dem Brutto­einkommen ein rechnerisches „Netto­einkommen”, indem sie von den verschiedenen Einkommens­arten jeweils einen pauschalen Wert abzieht, zum Beispiel 14 Prozent von der gesetzlichen Rente.

Tipp: Für Paare, die durch private Vorsorge sehr gut abge­sichert sind, und deswegen nur eine minimale Hinterbliebenenrente bekommen würden, kann ein Renten­splitting (siehe unten) sinn­voll sein: Sie teilen ihre Ansprüche, je eine Hälfte gilt als eigene Rente jedes Part­ners.

  • Darauf wird zusätzliches Einkommen nicht ange­rechnet.
  • Das ermittelte Netto­einkommen wird nur zu 40 Prozent auf die Witwenrente ange­rechnet – und das auch erst, nachdem ein monatlicher Frei­betrag abge­zogen wurde.
  • In den alten Bundes­ländern beträgt er aktuell 950,93 Euro, in den neuen wegen des etwas geringeren Renten­werts 937,73 Euro.

Pro Kind mit Anspruch auf eine Waisenrente steigt der Frei­betrag im Westen um 201,71 Euro, im Osten um 198,91 Euro. Nicht ange­rechnet werden auch bei Renten nach neuem Recht Erträge aus der Riester-Rente oder Bezüge aus einer Betriebs­rente des Verstorbenen.

  1. Sind Witwe oder Witwer jünger als 45 Jahre und sieben Monate und erziehen keine minderjäh­rigen Kinder, wird nach dem „Sterbe­viertel­jahr” vor­erst nur die „kleine Witwenrente” gezahlt.
  2. Diese beträgt nur 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.
  3. Wendet die Renten­versicherung neues Recht an, fließt sie 24 Monate lang.

Gilt für das Ehepaar das alte Recht, fließt sie zeitlich unbe­grenzt. Die Witwenrente ist steuer­pflichtig. Steuerlich gelten für die Witwenrente die gleichen Regeln wie für eine reguläre Alters­rente. Alles dazu erklären wir in unserem Artikel, Auch für die Witwenrente gilt ein Rentenfrei­betrag.

  1. Ein Teil der Rente bleibt also steuerfrei.
  2. Dieser Frei­betrag sinkt jedes Jahr.
  3. Für Neurentner 2023 sind 17 Prozent der Rente steuerfrei.
  4. Wie hoch der Frei­betrag in Euro ist, ermittelt das Finanz­amt im Jahr nach dem Renten­beginn.
  5. Dann gilt der Betrag für immer.
  6. Das Amt muss ihn nur anpassen, wenn die Rente neu berechnet wird, weil sich gesetzlich etwas ändert.

Tipp: Einen Über­blick für die Steuerbelastung in der Rente gibt unser Rechner, Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Selbst Geschiedene unterstützt die Rentenkasse unter Umständen, wenn sie Kinder erziehen und ihr Expartner stirbt. Diese eher unbe­kannte Leistung heißt Erziehungs­rente.

Sie unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von der Rente für Hinterbliebene: Hier muss der Geschiedene selbst fünf Jahre – die Mindest­versicherungs­zeit – in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert sein, um für eine Erziehungs­rente infrage zu kommen. Außerdem darf der Mann oder die Frau nach der Scheidung nicht wieder geheiratet haben und muss ein Kind des früheren Part­ners erziehen oder ein eigenes, das nicht vom Verstorbenen sein muss.

Bei der Erziehungs­rente lohnt es sich, schnell zu sein. Stellt die Exfrau oder der Exmann den Antrag inner­halb der ersten drei Monate, nachdem alle Voraus­setzungen erfüllt sind, wird die Rente bis zu drei Monate rück­wirkend gezahlt. Sind die drei Monate schon vorbei, fließt die Erziehungs­rente erst ab dem Antrags­monat.

  1. Die Erziehungs­rente ist so hoch wie eine volle,
  2. Vor dem Erreichen bestimmter Alters­grenzen greifen bei ihr Abschläge wie bei den anderen Leistungen.
  3. Vor dem Alter von 64 Jahren und 10 Monaten (2023) wird sie in diesem Jahr um einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat gekürzt.
  4. Die Alters­grenze steigt bis 2024 auf 65 Jahre.

Eigenes Einkommen wird auf die Erziehungs­rente ange­rechnet. Die Renten­versicherung stoppt die Leistung, wenn der Geschiedene wieder heiratet oder das Kind 18 Jahre alt wird. Ausnahmen gelten bei behinderten Kindern. Die Auszahlung endet außerdem, sobald der Empfänger eine Regel­alters­rente bezieht.

Tipp: Geschiedene haben noch eine weitere Möglich­keit auf eine Hinterbliebenenrente: Hat der geschiedene Ehepartner des Verstorbenen wieder geheiratet und wurde diese zweite Ehe aufgelöst, ist der Bezug einer „Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten” möglich. Sie muss höher sein als die Ansprüche aus der letzten Ehe.

Sind Geschiedene mindestens fünf Jahre in der Renten­versicherung versichert und erziehen ein Kind, haben sie nach dem Tod des Expart­ners eventuell Anspruch auf eine Erziehungs­rente. Die Rentenkasse unterstützt nicht nur hinterbliebene Partner, sondern auch Kinder und Jugend­liche, wenn ein Eltern­teil oder gar beide sterben.

Einen Anspruch können noch weitere Verwandte haben, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm unterstützt wurden. Hier lesen Sie, wie Sie die Höhe der Halb­waisenrente berechnen und wie Sie die Halb­waisenrente beantragen. Kinder haben Anspruch auf eine Halb­waisenrente, wenn sie ein Eltern­teil verloren haben.

Sie beträgt 10 Prozent der Rente, die der Verstorbene bekommen hat oder auf die er Anspruch gehabt hätte. Eine Voll­waisenrente steht den Kindern zu, wenn kein unter­halts­pflichtiger Eltern­teil mehr lebt. Sie entspricht 20 Prozent der Rente des Eltern­teils mit dem höheren Renten­anspruch.

  1. Die Waisen oder Halb­waisen müssen aber einen Abschlag hinnehmen, wenn ihre Eltern oder ein Eltern­teil sterben, bevor diese eine Alters­grenze erreicht haben.
  2. Haben die Eltern bei Tod im Jahr 2023 das Alter von 64 Jahren und 10 Monaten noch nicht erreicht, zieht die Renten­versicherung für jeden fehlenden Monat 0,3 Prozent ab, allerdings maximal 10,8 Prozent.

Die Alters­grenze steigt bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre. Tipp: Den Antrag auf Halb­waisenrente oder Voll­waisenrente stellen Sie bei der Deutschen Renten­versicherung. Die, Anspruch auf Leistungen haben nicht nur leibliche Kinder. Die Renten­versicherung gewährt die Leistungen auch adoptierten Kindern, Stief­kindern und Pflege­kindern, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen lebten.

  1. Auch seine Enkel und Geschwister können Zahlungen erhalten, wenn sie seinem Haushalt angehörten oder er ihr Leben finanziert hat.
  2. Üblicher­weise endet der Anspruch auf die Waisenrente mit dem 18.
  3. Geburts­tag.
  4. Die Renten­versicherung zahlt aber aus vielen Gründen länger.
  5. Bis zum 27.
  6. Geburts­tag ist das der Fall, wenn der Hinterbliebene noch in der Schul- oder Berufs­ausbildung ist, einen Freiwil­ligen­dienst leistet oder behindert ist und nicht für sich selbst sorgen kann.

Ein Studium gilt in diesem Zusammen­hang als Berufs­ausbildung. Selbst in der Über­gangs­zeit zwischen zwei dieser Stationen wird eine Waisenrente weitergezahlt – also zum Beispiel zwischen Ende des Schul­ausbildung und Anfang der Berufs­ausbildung. Die Pause darf aber nicht länger als vier Monate sein.

  1. Der Gesetz­geber hat die Berechnung für Waisen und Halb­waisen vereinfacht.
  2. Ihr Einkommen bleibt unbe­rück­sichtigt.
  3. Selbst wenn sie zum Beispiel in der Ausbildung Geld verdienen oder neben dem Studium jobben, müssen sie seit 2015 nicht mehr mit einer Kürzung rechnen.
  4. Es kann aber sein, dass Leistungen aus anderen Quellen dafür nied­riger ausfallen.

So wird zum Beispiel das Bafög reduziert, wenn die Waisenrente 180 Euro über­steigt. In der Ehe soll man alles teilen. Seit 2002 ist das auch für Renten­ansprüche möglich. Um die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Renten­versicherung stärker als Gemein­schafts­leistung anzu­erkennen, hat der Gesetz­geber die Möglich­keit des Renten­splittings einge­führt.

Dabei werden die Renten­anwart­schaften zusammengezählt, die beide Ehepartner während der Ehe erworben haben, und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Kurz gesagt: Der Ehepartner mit höheren Renten­ansprüchen gibt also etwas an den Ehepartner mit geringeren ab. Eine spätere Zahlung der wird damit jedoch ausgeschlossen.

Wer sich also einmal für das Splitting entscheidet, muss dabei bleiben. Beispiel: Jan S. (66) hat 2002 seine Frau Sandra (65) geheiratet. Seitdem hat er in der gesetzlichen Renten­versicherung Ansprüche von 500 Euro erworben, Sandra hingegen nur von 100 Euro.

  1. Entscheiden sich die beiden für das Renten­splitting, haben hinterher beide Ansprüche von 300 Euro.
  2. Die Ansprüche, die beide in der Zeit vor der Ehe erworben haben, bleiben unbe­rührt.
  3. Das Renten­splitting spielt in der Realität noch kaum eine Rolle.
  4. Das liegt an dem bisher sehr begrenzten Berechtigten­kreis: Es können sich nur Ehepartner für das Teilen entscheiden, deren Ehe nach 2001 geschlossen wurde oder die beide nach dem 1.
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Januar 1962 geboren wurden. Beide Partner müssen außerdem mindestens 25 Jahre rentenrecht­liche Zeiten in ihrem Versicherungs­konto haben. Dazu zählen neben der Zeit als Arbeitnehmer auch Zeiten der Kinder­erziehung oder Pflege eines Familien­mitglieds.

Das Renten­splitting kann frühestens sechs Monate vor Eintritt in die Alters­rente beantragt werden. Wenn nur ein Partner Rente bezieht, muss der andere Partner die Regel­alters­grenze erreicht haben. Die Entscheidung über das Renten­splitting kann auch noch später fallen – etwa, falls absehbar ist, dass ein Ehepartner bald sterben wird.

Stirbt einer, bevor die Voraus­setzungen zum Renten­splitting erfüllt sind, kann der Hinterbliebene das Renten­splitting inner­halb von zwölf Monaten nach dem Tod auch alleine beantragen. Aktuell kommt das Renten­splitting nur für ältere Paare in Frage, die nach 2001 geheiratet haben.

Für sie ist das Renten­splitting allerdings in der Regel keine gute Entscheidung, da nur die Renten­ansprüche geteilt werden, die während der Ehe dazugekommen sind. Die Witwenrente hingegen wird aus den gesamten Renten­ansprüchen berechnet und würde für die meisten aktuell Splitting-Berechtigten höher ausfallen als die zugewonnene Rente aus dem Renten­splitting.

Lohnend ist das Renten­splitting heute nur für diejenigen, die aufgrund hoher privater Vorsorge keine Witwenrente bekommen würden. Für spätere Rentnergenerationen kann das Renten­splitting allerdings eine interes­sante Option sein. Gerade bei Paaren mit ungleicher Rente, die hohe Einkommen aus privater Vorsorge oder Vermietung erwarten können, stellt sich der Hinterbliebene mit den geringeren Renten­ansprüchen durch das Renten­splitting deutlich besser.

  1. Der Vorteil: Seine gewonnenen Renten­ansprüche werden durch die zusätzlichen Einkünfte nicht wie bei der Witwenrente geschmälert.
  2. Außerdem bleiben ihm seine Ansprüche erhalten, sollte er sich nach dem Tod des Part­ners dazu entschließen, erneut zu heiraten.
  3. Die Witwenrente würde in diesem Fall wegfallen.

Der Nachteil: Verstirbt der Splitting-Begüns­tigte zuerst, bekommt der Hinterbliebene nur die geringere Rente.

Wie Lange Mu Man Verheiratet Sein Um Witwenrente Zu Bekommen In Deutschland 17.01.2023 – Die Risiko­lebens­versicherung zahlt eine existenziell wichtige Summe, falls die versicherte Person stirbt. Das schützt Angehörige vor Geldnöten.85 Tarife im Vergleich. 15.05.2018 – Für seine Rürup-Rente hatte ein Finanztest-Leser schon ein Vermögen bezahlt. Für die Witwenrente will Signal Iduna noch mehr. Finanztest schildert den Fall und sagt, was. 19.06.2018 – Ich beziehe bald meine Alters­rente, möchte aber trotzdem noch ein Jahr bei meinem Arbeit­geber weiter­arbeiten. Lohnt es sich, weiter Renten­versicherungs­beiträge zu zahlen?

: Hinterbliebenenrente, Waisenrente: Wie viel Witwenrente Sie bekommen

Wann bekomme ich Witwenrente und wieviel?

Die große Witwenrente beträgt 55 oder 60 Prozent der Rente, die der Partner bei seinem Tod bekam oder bekommen hätte. Welcher Satz gilt, hängt davon ab, ob im konkreten Fall altes oder neues Recht heranzuziehen ist. Bei der kleinen Witwenrente sind es nur 25 Prozent. Dazu kommt meist noch ein Kinderzuschlag.

Haben unverheiratete Paare Anspruch auf Witwenrente?

Wit­wen­ren­te: Min­deste­he­dau­er als Auslöser für Rechtsstreitigkeiten – Ob Ehe oder eingetragene Partnerschaft: Ohne entsprechende Beurkundung besteht für hinterbliebene Partner kein Anspruch auf Witwenrente. Gleiches gilt, wenn die Ehe oder Partnerschaft für weniger als ein Jahr bestanden hat – unabhängig davon, wie lange ein Paar zuvor schon zusammengelebt hat.

  1. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Sommer 2014 (AZ L13 R 3256/13).
  2. In dem strittigen Fall klagte eine Frau, die bereits seit 2001 mit ihrem Lebensgefährten zusammen war.
  3. Im Jahr 2011 stellten Ärzte bei ihrem Partner Krebs fest, woraufhin sich das Paar entschloss, zu heiraten – eine Entscheidung, welche die Klägerin auch deshalb getroffen hatte, um bei der medizinischen Behandlung der Krebserkrankung ihres Mannes ein größeres Mitsprache- und Informationsrecht zu erhalten.

Einige Monate nach der Hochzeit verstarb der Mann und seine Frau beantragte Witwenrente. Die Rentenkasse lehnte den Antrag jedoch ab. Die Begründung: Das Paar sei zum Zeitpunkt des Todesfalls noch kein Jahr verheiratet gewesen. Die Kasse vermutete eine Versorgungsehe, mit dem Bestreben, kurzfristig Ansprüche auf Hinterbliebenenrente zu sichern.

Das Landessozialgericht entschied den Streitfall zugunsten der Rentenkasse. In einem anderen, ganz ähnlich gearteten Fall gab das Landessozialgericht Baden-Württemberg im Herbst 2019 einer Klägerin im Berufungsverfahren jedoch Recht (AZ L 2 R 3931/18): Auch hier lebten die Eheleute seit 2001 zusammen, heirateten jedoch erst im April 2015.

Nachdem zuvor beim Ehemann eine Krebserkrankung erfolgreich behandelt worden war, verstarb er im Januar 2016 unter anderem an Herzinsuffizienz und einem Prostatakarzinom. Die Rentenkasse lehnte den Antrag der Frau auf Witwenrente ab, da aufgrund der Ehedauer von unter einem Jahr eine Versorgungsehe vermutet wurde.

Sie argumentierte, die Eheschließung sei schon früher beabsichtigt gewesen, aus privaten Gründen jedoch verschoben worden. Im Berufungsverfahren gab das Landessozialgericht der Frau Recht, da den Arztberichten nicht entnommen werden konnte, dass der Mann zum Zeitpunkt der Heirat lebensbedrohlich erkrankt war.

Die feste Heiratsabsicht war auch für das Sozialgericht Osnabrück entscheidend, das im Februar 2019 einer Witwe Anspruch auf Witwenrente nach nur viermonatiger Ehedauer zusprach (S 8 U 90/16). Die Eheleute hatten im Mai 2015 geheiratet, zuvor aber bereits fünf Jahre gemeinsam gewohnt. Wie Lange Mu Man Verheiratet Sein Um Witwenrente Zu Bekommen In Deutschland © iStock.com/Morsa Images

Wer bekommt nur 2 Jahre Witwenrente?

5. Die kleine Witwenrente – Zuerst klären wir die Frage, wer die kleine Witwenrente bekommt. Voraussetzungen sind:

Sie haben das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet. Sie sind nicht erwerbsgemindert. Sie erziehen kein Kind.

Nun zur Höhe der kleinen Witwenrente. Die deutsche Rentenversicherung prüft zuerst, welchen Rentenanspruch Ihr verstorbener Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes gehabt hätte. Davon bekommen Sie dann 25 Prozent als kleine Witwenrente. Ist Ihr Ehepartner aber leider schon vor dem 65.

Wer bekommt keine große Witwenrente?

Altersgrenze für die große Witwenrente – Nach §46 SGB VI entsteht der Anspruch auf die große Witwenrente grundsätzlich erst dann, wenn der hinterbliebene Ehepartner das 47. Lebensjahr vollendet hat. Diese Altersgrenze wurde 2008 festgelegt und lag zuvor noch beim vollendeten 45.

Todesjahr des Ehepartners Altersgrenze für Anspruch auf große Witwenrente
vor 2012 45
2012 45 + 1 Monat
2013 45 + 2 Monate
2014 45 + 3 Monate
2015 45 + 4 Monate
2016 45 + 5 Monate
2017 45 + 6 Monate
2018 45 + 7 Monate
2019 45 + 8 Monate
2020 45 + 9 Monate
2021 45 + 10 Monate
2022 45 + 11 Monate
2023 46
2024 46 + 2 Monate
2025 46 + 4 Monate
2026 46 + 6 Monate
2027 46 + 8 Monate
2028 46 + 10 Monate
ab 2029 47

Wie lange bekomme ich Rente von meinem verstorbenen Mann?

Das Wichtigste in Kürze –

  • Nach dem Tod des Ehepartners erhältst Du dessen Rente drei Monate lang weiter, und zwar in voller Höhe.
  • Danach bekommst Du in der Regel entweder eine kleine oder große Witwen- oder Witwerrente. Also 25 oder 55 Prozent der letzten Rente des Verstorbenen.
  • Wenn Du zuviel verdienst, kann es sein, dass Deine Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

Welche Jahrgänge bekommen noch Witwenrente?

Große Witwen- oder Witwerrente – Die große Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie, wenn Sie 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder ein eigenes Kind oder ein Kind des oder der Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Ist das Kind behindert und kann nicht selbst für sich sorgen, bekommen Sie diese Rente unabhängig vom Alter des Kindes.

  1. Verstirbt Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 1.
  2. Januar 2029, wird die große Witwenrente bereits früher gezahlt, bei einem Todesfall im Jahr 2023 zum Beispiel ab 46 Jahren.
  3. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Haben Sie vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner/Lebenspartner oder eine Ehepartnerin/Lebenspartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt für Sie das „alte Recht” und Ihre große Witwen- oder Witwerrente beträgt 60 statt 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Wann wird die Witwenrente gekürzt?

Auf die Witwenrente werden nach § 97 SGB VI ab dem vierten Monat nach dem Tod des Ehepartners (Sterbevierteljahr) weitere Einkommen angerechnet, sofern sie über dem Freibetrag liegen.

Was passiert mit meiner Witwenrente wenn ich selber in Rente gehe?

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? –

Bei erneuter Heirat : Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten.Bei Rentensplitting : Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Weitere Infos zum Rentensplitting

Wie hoch ist Witwenrente 2023?

Die große und kleine Witwenrente bzw. Witwerrente – Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der großen und der kleinen Witwenrente. Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Überlebende nur dann, wenn der Partner zumindest fünf Jahre seine Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt hat bzw.

  1. Der Überlebende nach dem Tod des Partners nicht wieder heiratet.
  2. Des Weiteren muss der Antragsteller das Alter von 45 Jahren und 4 Monaten vollendet haben oder ein minderjähriges Kind erziehen bzw.
  3. Sich um ein behindertes Kind kümmern oder auch eine Erwerbsminderung nachweisen können.
  4. Die Witwenrente Berechnung ist mitunter komplex; besteht ein Anspruch auf die große Rente, erhält der Hinterbliebene 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Jene Regelung betrifft Ehepaare, die seit dem Jahr 2002 verheiratet sind. Paare, die vor dem Jahr 2002 geheiratet haben, werden noch nach “altem Recht” dahingehend behandelt, dass der Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des Toten bekommt. Nach neuem Recht kann die Rente durch den Kinderzuschlag aber erhöht werden.

Welche Witwenrente steht mir zu?

Ihre Witwenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners. In den ersten drei Monaten stehen Ihnen 100 Prozent dieser Summe zu. Später erhalten Sie bei kleiner Witwenrente 25 Prozent, bei großer Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) des Rentenanspruchs.

Was zählt zur Wartezeit von 5 Jahren?

Wartezeit von 45 Jahren – Die Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Auf die Wartezeit von 45 Jahren sind Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit sowie für Kindererziehung (maximal bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes), Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR) und Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist) anzurechnen.

Seit dem 01.07.2014 können zusätzlich auch noch beispielsweise Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld (soweit sie Anrechnungszeiten sind) sowie Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen angerechnet werden. Zu beachten ist dabei, dass freiwillige Beiträge nur angerechnet werden können, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind.

Nicht angerechnet werden können auf die Wartezeit von 45 Jahren u.a. folgende Zeiten:

Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten wegen des Bezugs einer Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, der Bezug dieser Entgeltersatzleistung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt, Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen, Zeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II.

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Was heißt Wartezeit bei Witwenrente?

Was ist die Erziehungsrente? – Wenn Sie geschieden sind und ein Kind erziehen, können Sie eine Rente bekommen, wenn Ihr geschiedener Ehepartner oder Ihre geschiedene Ehepartnerin stirbt. Diese Rente heißt Erziehungsrente: Sie dient somit als Unterhaltsersatz und erlaubt es, sich verstärkt um die Erziehung des Kindes zu kümmern.

  1. Unter den gleichen Voraussetzungen wie geschiedene Eheleute können auch frühere Lebenspartner oder Lebenspartneinnen, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde, eine Erziehungsrente erhalten.
  2. Anders als eine Witwen- oder Witwerrente, ist diese Rente nicht an das Rentenkonto Ihres geschiedenen Ehepartners oder Ihrer geschiedenen Ehepartnerin geknüpft.

Die Erziehungsrente wird aus Ihrem eigenen Rentenkonto berechnet. Daher müssen Sie selbst vor dem Tod des geschiedenen Ehepartners oder der geschiedenen Ehepartnerin die Mindestversicherungszeit (Wartezeit genannt) von fünf Jahren erfüllt haben.

Was ist die Wartezeit bei der Rente?

Rentenlexikon | Wartezeit Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat. Die Wartezeit ist somit eine Mindestversicherungszeit. Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die Wartezeiten von 15 Jahren und 20 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt.

Für die Wartezeit von 35 Jahren zusätzlich noch Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Zurechnungszeiten; somit alle rentenrechtlichen Zeiten. Für die Wartezeit von 45 Jahren werden Zeiten mit Pflichtbeiträgen, Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung bzw.

selbständigen Tätigkeit vorhanden sind, Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen, Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden, Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung, Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld, Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers), Ersatzzeiten (zum Beispiel politische Haft in der ehemaligen DDR) angerechnet.

Nicht berücksichtigt werden bestimmte Anrechnungszeiten (zum Beispiel wegen eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs), Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, Zurechnungszeiten und zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings.

Freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nicht mitgezählt, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählen nur mit, wenn diese Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind.

Welche Zeiten zählen zur allgemeinen Wartezeit?

Warte­zeit von 45 Jahren – 45 Jahre Wartezeit werden vorausgesetzt, wenn Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen möchten. Anzurechnen sind:

Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit Zeiten der Kindererziehung bis maximal zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Ersatzzeiten Berücksichtigungszeiten

Seit 01.07.2014 ist zudem unter anderem die Anrechnung von Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld sowie Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen möglich. Nicht anrechenbar sind hingegen:

Pflichtbeitragszeiten und Anrechnungszeiten durch Bezug einer Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, außer sie ist bedingt durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, sofern gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen Zeiten, in welchen Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II bezogen wurde