Spekulationssteuer Die Fälligkeit der Spekulationssteuer können Sie als Eigentümer einer vermieteten Immobilie unter bestimmten Bedingungen vermeiden. Hier erfahren Sie, was die Spekulationsfrist besagt, wie Sie die Höhe bei Fälligkeit der Spekulationssteuer berechnen, welche Ausnahmeregelungen es gibt und ob sich ein Immobilienverkauf trotz Spekulationssteuer für Sie lohnt.
- Vermietete Immobilien müssen zehn Jahre gehalten werden, damit keine Spekulationssteuer anfällt.
- Für selbstgenutzte Immobilien fallen keine Spekulationssteuer an.
- Die Spekulationssteuer berechnet sich am Gewinn aus dem Immobilienverkauf und Ihrem persönlichen Steuersatz.
- Grundlage der Berechnung ist der Verkaufspreis Ihrer Immobilie, Mit unserem kostenlosen, können Sie die Spekulationssteuer berechnen!
Die Spekulationssteuer bei Immobilien kann dann anfallen, wenn Sie eine vermietete Immobilie verkaufen und daraus Gewinn erwirtschaften. Denn bei Verkauf von Grundstück, Haus oder Wohnung als Kapitalanlage gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren,
- Es handelt sich um eine vermietete Immobilie, die nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
- Beim Immobilienverkauf wurde ein Gewinn erzielt,
- Der Immobilienverkauf fand vor dem Ende der Spekulationsfrist von 10 Jahren statt.
Die folgende Grafik zeigt die Regelungen zur Spekulationssteuer bei Immobilien auf einen Blick: Im Behördendeutsch heißt das: „Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach §23 EStG einkommenssteuerpflichtig.” Denn Spekulationssteuer wird gesetzlich gleich behandelt als die Einkommenssteuer, die der Fiskus auf Gewinne aus dem privaten oder anderen erhebt.
- Hintergrund ist Folgender: Der Gesetzgeber will durch die besonders geregelte Besteuerung der Gewinne beim Verkauf von sogenannten knappen Gütern verhindern, dass der Eigentümer die zu erwartende Preissteigerung bewusst ausnutzt.
- Das geschieht insbesondere im Zusammenhang mit dem,
- Mietobjekte sollen nicht zur „Spekulationsware” und letztlich Mieten nicht unbezahlbar werden.
Als Spekulationsgewinn gilt der Gewinn beim Verkauf von Immobilien, wenn Verkäufer diesen innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist erzielen. Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Einkaufspreises. Dieser Spekulationsgewinn muss versteuert werden.
Aber: Auf das Immobilieninventar, wie z.B. eine Einbauküche, entfällt in der Regel keine Steuer – so entschied jüngst das Finanzgericht Münster (Urteil v.3.8.2020, 5 K 2493/18 E). Die Spekulationsfrist ist eine vom Gesetzgeber festgelegte Zeitspanne, innerhalb der ein eventueller Veräußerungsgewinn steuerpflichtig wird.
Dies bedeutet: Die Spekulationsfrist ist ausschlaggebend, ob Sie Spekulationssteuer zahlen müssen oder nicht. Beim Verkauf von Immobilien als Kapitalanlage beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre, Besitzen Sie demzufolge eine vermietete Immobilie kürzer als 10 Jahre und möchten diese verkaufen, so müssen Sie den Verkaufsgewinn versteuern,
Besitzen Sie die vermietete Immobilie länger als 10 Jahre und möchten verkaufen, fällt keine Spekulationssteuer an. immoverkauf24 Info Die Spekulationsfrist beginnt und endet mit dem Datum der Beurkundung des Kaufvertrags, Das heißt, die Immobilie sollte tatsächlich keinen Tag früher als nach zehn Jahren verkauft werden, um Spekulationssteuer zu vermeiden.
Möchten Sie Ihr und haben eine der Wohnungen selbst bewohnt? Dann wird die Spekulationssteuer bei Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist anteilig berechnet. Für die Höhe der Spekulationssteuer gibt es keinen festen Steuersatz, Wie hoch die Spekulationssteuer ist, ist in der Regel abhängig von dem Verkaufspreis und Ihrem persönlichen Steuersatz,
- Der Steuersatz kann bis zu 45 Prozent betragen.
- Weiterhin ist die Höhe der Spekulationssteuer bei Immobilien vom damaligen Kaufpreis, den Veräußerungskosten sowie den Anschaffungskosten abhängig.
- Um die voraussichtliche Spekulationssteuer zu berechnen, nutzen Sie unseren kostenlosen Spekulationssteuer-Rechner.
Die Höhe der Spekulationssteuer können Sie mithilfe folgender Anleitung und dem Spekulationssteuer-Rechner berechnen:
- Netto-Gewinn des Immobilienverkaufs ermitteln.
- Gewinn mit dem individuellen Einkommenssteuersatz multiplizieren.
Der Netto-Gewinn ergibt sich aus dem abzüglich des Kaufpreises inklusive Veräußerungskosten. Ihr Einkommenssteuersatz richtet sich nach Ihren Gesamteinnahmen pro Jahr. Übrigens: Auch die Kaufnebenkosten bei vermieteten Wohnungen & Häusern können vom Verkaufspreis abgezogen werden. Diese Aspekte werden beim Spekulationssteuer-Rechner einbezogen und reduzieren den zu versteuernden Gewinn.
Verkaufspreis Immobilie | 280.000 € |
Kosten im Rahmen des Verkaufs (z.B. Schönheitsreparaturen) | -10.000 € |
Anschaffungskosten (ggf. um AfA gemindert bei vermieteten Immobilien) | -230.000 € |
Zu versteuernder Gewinn | = 40.000 € |
Persönlicher Steuersatz | 40% |
Zu zahlende Steuer | 16.000 € |
Erläuterung: Nach Abzug der Veräußerungskosten (z.B. Schönheitsreparaturen) hat der Eigentümer 270.000 Euro erlöst. Die Anschaffungskosten (z.B. Kaufpreis und ) betrugen nach Abzug von (z.B.2,5% jährlich bei Altbauten) 230.000 Euro. Der zu versteuernde Wertgewinn demzufolge beträgt 40.000 Euro.
Das Beispiel verdeutlicht, dass für die Höhe der Spekulationssteuer nicht nur der ermittelte Wertgewinn (hier 40.000 Euro) entscheidend ist, sondern auch der persönliche Steuersatz (hier 40 Prozent). In der Einkommenssteuererklärung wird der ermittelte Wertgewinn als zusätzliches Einkommen aufgeführt.
Er erhöht das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Die Höhe der tatsächlichen Besteuerung des Wertgewinns hängt somit von der Höhe der Gesamteinkünfte ab und dem sich daraus ableitenden persönlichen Steuersatz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zwar eine Verrechnung des Wertgewinns mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften möglich ist, aber ein möglicher Wertverlust nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet werden darf.
- Immoverkauf24 Lesetipp In dem Expertenartikel erklärt Immobilienkauffrau Sina Borchert,,
- Neben Anschaffungskosten gehören hier auch Werbungskosten wie beispielsweise Kosten für Energieausweis, Wartungen oder Makler dazu.
- Sie können die Spekulationssteuer am einfachsten umgehen, wenn Sie die vermietete Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkaufen.
So sparen Sie die Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf. Möchten Sie dennoch die vermietete Immobilie innerhalb der ersten 10 Jahre verkaufen, können Sie sich an folgende gesetzliche Vorgaben halten, um die Spekulationssteuer zu umgehen:
- Keine Spekulationssteuer bei Eigennutzung! Wenn Sie die Immobilie zwischen dem Datum der Anschaffung und dem Datum der Veräußerung ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt haben, fällt keine Spekulationssteuer für die Immobilie an.
- Ebenfalls entfällt die Spekulationssteuer auf Ihre Wohnung oder Ihr Haus, wenn Sie die Immobilie zwar zunächst oder zwischenzeitlich vermietet haben, aber im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
Grund für die Steuerfreiheit bei diesen Ausnahmen von der Spekulationssteuer: Der Gesetzgeber geht in diesen Fällen nicht davon aus, dass beim Verkauf der wirtschaftliche Gewinn im Vordergrund steht und daher müssen keine gezahlt werden. Der Fiskus unterscheidet beim Immobilienverkauf zwischen privaten und gewerblichen Veräußerungsgeschäften.
Ausschlaggebend für die Einstufung durch die Finanzämter ist unter anderem die „Drei-Objekt-Grenze”, Das heißt, werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien gekauft, gebaut oder grundlegend modernisiert und dann weiterverkauft, gilt das Vorgehen als gewerblicher Grundstückshandel und Sie müssen Spekulationssteuer zahlen.
Ob es sich dabei um einzelne Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser handelt, spielt keine Rolle. Sie gelten als „ein Objekt”. immoverkauf24 Hinweis Die Einkünfte aus dem Verkauf unterliegen dann nicht nur der Einkommenssteuer, weil die Spekulationsfrist von zehn Jahren unterschritten wurde, sondern auch der Gewerbesteuer,
Ein wichtiges Indiz für die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel ist die von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht des Eigentümers, Ist diese für das Finanzamt ersichtlich, weil beispielsweise ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen und Verkauf des Objekts besteht, kann auch schon bei zwei Immobilien von einem gewerblichen Charakter ausgegangen werden.
Die Regelungen zur „Drei-Objekt-Grenze” sind somit nicht starr festgelegt. Dies kann andererseits auch bedeuten, dass in manchen Fällen sogar erst bei mehr als vier Objekten die Spekulationssteuer für gewerbliche Veräußerungsgeschäfte greift. Das kann beispielsweise sein, wenn Sie eines der Objekte für mindestens fünf Jahre zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben und es somit nicht als mitzuzählendes Objekt gilt.
Wie genau welche Immobilie einzustufen ist, können Sie anhand eines vereinfachten Prüfschemas des Bundesfinanzministeriums feststellen. Wir erläutern Ihnen das Schema zum – inklusive Infografik. Sie haben eine und fragen sich, ob Sie nun bei einem Verkauf Spekulationssteuer entrichten müssen? Die Antwort ist eindeutig: Sie erben die Spekulationsfrist des Erblassers mit! Das bedeutet, die Spekulationsfrist beginnt nicht mit dem Antritt des Erbes, sondern mit dem Datum des Kaufvertrags der Immobilie,
Wenn der Erblasser die Immobilie beispielsweise nach dem Kauf drei Jahre lang vermietet hat, müssen Sie sieben weitere Jahre mit dem Hausverkauf warten, um die zehn Jahre währende Spekulationsfrist einzuhalten. Hat der Erblasser die Immobilie hingegen seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt oder sie zuvor zwar vermietet, aber im Verkaufsjahr sowie in den vorhergehenden zwei Jahren selbst darin gelebt, entfällt bei einem Verkauf der Immobilie die Spekulationssteuer,
- Unabhängig davon kann für Erben zusätzlich die anfallen.
- Immoverkauf24 Info Wenn Sie mehr als drei Immobilien erben und sie verkaufen möchten, dann fällt dieses ebenfalls unter gewerblichen Immobilienverkauf.
- Verkaufen Sie sie innerhalb von fünf Jahren, fällt auf den Gewinn nicht nur Spekulationssteuer, sondern auch Gewerbesteuer an.
Wenn Sie eine bekommen, beginnt die Spekulationsfrist nicht mit dem Datum der Schenkung, sondern mit dem Datum des Kaufvertrags der Immobilie. Sie sollten außerdem unbedingt beachten, dass auch eine Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf an Familienangehörige anfallen kann, sofern die Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht beachtet wird.
Es gibt in dieser Hinsicht kein Privileg für Eheleute oder Eltern mit Kindern. Wird in irgendeiner Form ein wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück entgeltlich an Dritte übertragen – egal, ob an Fremde oder Familienmitglieder –, gilt das als privates Veräußerungsgeschäft. Dabei kann es sich auch um einen Tausch oder eine Übertragung im Rahmen einer Ehegattenvereinbarung handeln.
Da Sie ein unbebautes Grundstück nicht selbst bewohnen können, ist auch keine Unterscheidung zwischen Fremd- und Eigennutzung wie bei Wohnungen oder Häusern möglich. Es gibt also keine Regelung, wie Sie die Spekulationssteuer umgehen können. Sie müssen die Spekulationssteuer in jedem Fall entrichten, wenn zwischen Kauf und Weiterverkauf weniger als zehn Jahre liegen.
- Sie möchten den Wert Ihres Grundstücks erfahren? Nutzen Sie unsere kostenlose ! immoverkauf24 Info Kaufen Sie zunächst ein unbebautes Grundstück und errichten darauf später ein Haus, das Sie vermieten, gilt der Kaufzeitpunkt des Grundstücks als Beginn der Spekulationsfrist.
- Der Zeitpunkt, an dem Sie mit dem Hausbau begonnen haben, spielt bei der Berechnung der Spekulationssteuer keine Rolle.
Bei den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften gibt es generell eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr, Das heißt, die Gewinne bleiben steuerfrei, wenn sie diese Grenze nicht überschreiten. Sie möchten wissen ob, beziehungsweise wie viel Spekulationssteuer anfallen würde und ob sich ein Verkauf Ihrer Immobilie lohnt? Bewerten Sie Ihre Immobilie einfach online,
Wie wird die Spekulationssteuer berechnet?
Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nicht nach dem Verkaufswert, sondern wird am Verkaufsgewinn der Immobilie bemessen. Um diesen zu ermitteln, müssen Sie den Anschaffungswert und die Werbungskosten von dem erzielten Verkaufspreis abziehen. Die Werbungskosten müssen zum Nutzen des Verkaufs entstanden sein.
Kann man ein Haus nach 2 Jahren wieder verkaufen?
Wird eine Immobilie bereits zwei Jahre nach ihrem Erwerb verkauft, müssen private Verkäufer auf den Gewinn Einkommenssteuer zahlen. Die Einkommenssteuer wird dann nicht erhoben, wenn der Verkäufer die Immobilie selbst genutzt hat. Ein Gewinn von bis zu 600 Euro ist steuerfrei.
Wann sind Spekulationsgewinne steuerfrei?
Das Wichtigste in Kürze –
Verkaufst Du innerhalb eines Jahres bestimmte private Wertgegenstände mit Gewinn, kann das steuerpflichtig sein.Das betrifft insbesondere Bitcoins, Gold und andere Edelmetalle.Steuerfrei bleiben solche private Geschäfte, wenn Du im Jahr insgesamt weniger als 600 Euro Veräußerungsgewinn erzielst.Der Verkauf einer fremdgenutzten Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist ist ebenfalls steuerpflichtig.
Wie wird die Spekulationssteuer bezahlt?
Sie bezahlen grundsätzlich eine Spekulationssteuer auf jeden Ihrer Immobilienverkäufe. Diese errechnet sich aus dem Gewinn, den Sie mit der Immobilie erzielt haben und aus Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch können Sie sich die Spekulationssteuer sparen.
Wo zahlt man keine Spekulationssteuer?
Das gilt beim Erben und Schenken – Für den Fall, dass Sie eine Immobilie erben und nach Antritt des Erbes verkaufen, gilt die Spekulationsfrist nur unter ganz bestimmten Umständen. Rechtlich gesehen ist Erben nicht dasselbe wie Erwerben. Das heißt: Auch wenn zwischen Erbantritt und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen, ist keine Spekulationssteuer fällig.
Entscheidend ist, wie lange dem Erblasser die Immobilie gehörte und ob sie von ihm oder ihr selbst genutzt wurde. Sie erben also nicht nur die Immobilie, sondern auch die daran geknüpfte Spekulationsfrist. Wenn der Erblasser das Haus oder die Wohnung selbst genutzt hat oder mehr als zehn Jahre besessen hat, fällt keine Spekulationssteuer an.
Beispiel: Maria erbt von ihrer Mutter eine Zwei-Zimmer-Wohnung. Die Verstorbene hatte die Immobilie 2016 erworben. Maria ist sich nicht sicher, ob sie Spekulationssteuer zahlen muss, falls sie einen Käufer findet. Diese Sorge ist aber unbegründet, da ihre Mutter die Immobilie selbst genutzt hat.
Wer prüft die Spekulationssteuer?
Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf Wer eine Immobilie verkaufen möchte, muss an Vieles denken. Dabei wird oft vergessen, dass auch das Finanzamt einen genauen Blick auf den Immobilienverkauf wirft. Gegebenenfalls muss die sogenannte „Spekulationssteuer” abgeführt werden. Abhängig vom Immobilienpreis und persönlichem Steuersatz kann das recht teuer werden – daher lohnt es sich, schon vor dem genau hinzusehen.
- Dabei lässt sich die Höhe der Spekulationssteuer beeinflussen, wenn man geschickt vorgeht.
- Jeder Immobilienverkauf und Immobilienkauf wird in Deutschland notariell beurkundet.
- Der Notar ist verpflichtet eine Abschrift jedes Kaufvertrags, an das Finanzamt zu senden.
- Der Fiskus prüft, ob es sich eventuell um ein Spekulationsgeschäft handelt und der Gewinn steuerpflichtig ist.
Die Spekulationssteuer im Zusammenhang mit Immobilienobjekten wird im § 23 EStG geregelt. Die Spekulationssteuer wird grundsätzlich fällig, wenn eine Privatperson „Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften”, wie durch den Verkauf einer Immobilie, erzielt.
Wie so oft im Steuerrecht sollte man auf Details achten. Denn die Besteuerung der Gewinne durch den Immobilienverkauf erfolgt nur dann, wenn tatsächlich die Absicht zur Gewinnerzielung vorliegt. Das heißt mit anderen Worten: Wenn Privatpersonen Immobilien kaufen und verkaufen, wird die Steuer nur fällig, wenn die Absicht zur Gewinnerzielung im Vordergrund steht.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Name der Steuer zutreffend, der sich im Volksmund eingebürgert hat: Die Spekulationssteuer fällt an, wenn man mit Immobilien spekuliert. Dabei gibt es klare und einfache Kriterien, die der Gesetzgeber definiert hat, um eine Gewinnerzielungsabsicht bzw.
- Spekulation zu identifizieren.
- Sobald diese Kriterien erfüllt sind, wird die Steuer fällig.
- Die Versteuerung des Spekulationsgewinns erfolgt mit dem individuellen Einkommensteuersatz.
- Das wichtigste Kriterium hinsichtlich der Spekulationssteuer bezieht auch den Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie, die sogenannte Spekulationsfrist.
Die Spekulationsfrist ist also der Zeitraum, indem der Eigentümer die Immobilie behalten muss, damit der Verkauf steuerfrei bleibt. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei sehr kurzen Zeiträumen die Spekulation und die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, im Vordergrund stehen.
- Im Allgemeinen wird ein Immobilienverkauf innerhalb der Frist von zehn Jahren nach dem Kauf als Spekulation betrachtet, was bedeutet, dass die Spekulationssteuer fällig wird.
- Wenn man jedoch die 10-Jahres-Frist für Gebäude, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte einhält, kann man Steuern sparen.
- Wenn etwa das Objekt vor neun Jahren gekauft wurde, kann es ratsam sein, mit dem Immobilienverkauf ein Jahr zu warten, damit die Frist überschritten wird.
In vielen Fällen kann es also sinnvoll sein, lieber den Verkauf noch ein wenig aufzuschieben und der Ablauf der Spekulationsfrist abzuwarten. Viele Menschen investieren in Immobilien, um im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu wohnen. Veränderte Lebensumstände, eine Trennung oder ein beruflicher Wechsel machen jedoch oft den Immobilienverkauf notwendig.
- Natürlich wäre es in diesen Fällen nicht angemessen, eine Spekulation zu unterstellen und den Verkäufer der Immobilie mit der Spekulationssteuer zu belasten.
- Onkret schreibt der Gesetzgeber vor, dass bei selbst genutzten Immobilien keine Steuer abzuführen ist – auch wenn die Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde und zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen.
Somit sind Objekte, die zur Eigennutzung erworben wurden, durch keine Veräußerungsfrist eingeschränkt und können jederzeit steuerfrei verkauft werden. Bei Immobilien, die innerhalb der 10-Jahres-Frist teils vermietet und, teils selbst genutzt wurden, gilt folgende Regel: Verkäufer sind von der Spekulationssteuer befreit, wenn sie in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf die Immobilie selbst bewohnt haben,
Bei Immobilien wiederum, die aus mehreren Wohneinheiten bestehen, von denen eine Wohnung selbst genutzt wurde, wird nur für den Teil Spekulationssteuer fällig, der an Dritte vermietet wurde. Eigentümer, die Ihre Immobilienobjekte zur Vermietung oder Verpachtung erwerben und weniger aus zehn Jahre halten, müssen Veräußerungsgewinne versteuern.
Die Spekulationssteuer errechnet sich aus der Höhe des Gewinns, der durch den Immobilienverkauf erzielt wurde, und dem persönlichen Steuersatz. Grundsätzlich wird dabei der Gewinn aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis errechnet.
Doch Vorsicht: Auch Abschreibungen, die bei vermieteten Immobilien geltend gemacht wurden, erhöhen den Wert der Immobilie und sind dabei bei der Festsetzung der Spekulationssteuer zu berücksichtigen. Bei Denkmalschutz-Immobilien kommen noch Sonderabschreibungen dazu. Umgekehrt lässt sich der Verkaufsgewinn – und damit die Höhe der Spekulationssteuer – mindern, wenn vor dem Immobilienverkauf Modernisierungen und Renovierungen durchgeführt werden.
Die Kosten dafür können auf die Steuer angerechnet werden. Das lohnt sich durchaus. Denn in vielen Fällen lässt sich mit einigen Aufwertungen gleichzeitig der Verkaufspreis steigern. Ist der Gewinn aus dem Immobilienverkauf bestimmt, wird dieser Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Ein Beispiel: Wer eine Immobilie für 100.000 EUR kauft und für 120.000 EUR verkauft, hat ohne Berücksichtigung von Abschreibungen und Schönheitsreparaturen einen Gewinn von 20.000 EUR erzielt. Unterliegt der Verkäufer einem persönlichen Steuersatz von 40 %, werden folglich 8.000 EUR Spekulationssteuer fällig.
, kann die dadurch entstehend steuermindernd auf den Gewinn durch den Immobilienverkauf anrechnen. Auch die restlichen Nebenkosten, die mit dem Kauf und dem Verkauf einer Immobilie verbunden sind, mindern die Gewinnmarge und somit die Besteuerung. Weiterhin können auch Sanierungskosten und Modernisierungskosten die Steuerlast mindern, da es sich um Werbungskosten handelt.
- Zinsen und Tilgungen für den Kredit wirken sich leider nicht mindern aus.
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- Grundsätzlich gibt es bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften eine Freigrenze von insgesamt 600 EUR pro Jahr.
Wenn Verkaufsgewinne unter dieser Grenze liegen, werden sie nicht besteuert. Wenn der Spekulationsgewinn diese Schwelle nur um einen Cent überschreitet, dann muss der gesamte Betrag versteuert werden. Der Freibetrag gilt pro Person. Letztlich heißt es, dass der Wertgewinn bei der Veräußerung nicht zu hoch ausfallen darf. Wollen Sie den aktuellen wissen? Für fundierte Wertauskünfte sind wir der richtige Ansprechpartner. Rufen Sie uns an: Tel.089 70065020. Unsere Immobilienbewertung für Sie:
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Wie lange muss ich ein Haus besitzen um es steuerfrei zu verkaufen?
Steuer bei Hausverkauf Damit beim Hausverkauf bzw. Wohnungsverkauf keine Steuer anfällt, muss der Eigentümer die Immobilie seit Bauende bzw. Kauf ausschließlich selbst bewohnt haben, Bei Vermietung der Immobilie gilt jedoch ein Mindestbesitz von 10 Jahren, damit keine Spekulationssteuer anfällt.
- Oder: Die Immobilie wird mindestens im Verkaufsjahr und den beiden Kalenderjahren davor eigengenutzt.
- Erfahren Sie hier alles zu Fristen, Höhe der Steuern beim Hausverkauf, Unterschiede in der Versteuerung eines Gewinns bei Eigennutzung und Vermietung inkl.
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damit auch die Gewinne aus dem Hausverkauf oder dem Verkauf einer Wohnung. Die Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf beträgt wie bei allen Grundstücksgeschäften 10 Jahre,D.h., der mögliche Gewinn aus dem Verkauf eines Hauses oder einem ist nicht zu versteuern, wenn zwischen Anschaffung bzw.
- Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung mindestens 10 Jahre liegen.
- Ausschlaggebend ist das Datum der Beurkundung der jeweiligen Kaufverträge.
- Allerdings: Sie müssen keine Steuer beim Hausverkauf bezahlen, wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist oder Sie die Immobilie selbst genutzt haben.
Aber auch innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren kommt es bei einem Hausverkauf nicht immer zu einer Besteuerung eines Gewinns, Eine weitere Ausnahme liegt bei kompletter oder zeitweiser Selbstnutzung der Immobilie vor! immoverkauf24 Tipp Es fällt keine Steuer beim Hausverkauf oder beim Verkauf einer Wohnung an, wenn die Immobilie ausschließlich selbst genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangehenden Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 EStG).
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die, Dies gilt auch für angebrochene Kalenderjahre. Beispiel: Wird eine Immobilie im Jahr 2013 gekauft und ab Dezember 2015 selbst bewohnt und im Januar 2017 wieder verkauft, so ist keine Spekulationssteuer zu zahlen. Die Regelung gilt auch wenn Sie eine Zweitwohnung oder ausschließlich selbstgenutzte,
Der Gesetzgeber versteht unter eigenen Wohnzwecken, dass das Haus durch Sie selbst bzw. durch Ihre Familie bewohnt wird. Zur Familie gehören steuerlich gesehen aber nur Ihre Kinder und auch nur, solange Sie noch Kindergeld beziehen. Eine Nutzung von anderen Verwandten führt in der Regelung zur Besteuerung des Wertzuwachses im Verkaufsfall.
Weitere Sonderregelungen gelten ebenfalls bei einem, Wird das Haus an ein Kind verkauft oder an den Ehepartner, entfällt die Zahlung der Grunderwerbssteuer. Grundstücksverkauf und Steuern Ein birgt die Besonderheit, dass die Eigennutzung bei einem unbebauten Grundstück nicht gegeben sein kann, da man auf einem unbebauten Grundstück nicht wohnen kann.
In der Regel fällt bei einem gewinnbringenden Verkauf Spekulationssteuer an. Wie viel Steuern Sie beim zu entrichten haben, hängt zum einen von der Höhe des Wertzuwachses und dem damit verbundenen und zum anderen von Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz ab.
Veräußerungserlös Immobilie | 320.000 € |
– Veräußerungskosten (z.B. Malerarbeiten) | 10.000 € |
– Anschaffungskosten (ggf. um gemindert bei vermieteten Immobilien) | 250.000 € |
Zu versteuernder Gewinn | 60.000 € |
Persönlicher Steuersatz | 40 % |
Zu zahlende Steuer | 24.000 € |
immoverkauf24 Tipp Wenn Sie ein möchten oder eine möchten und die Immobilie schon stark im Wert gestiegen ist, sollten Sie idealerweise erst nach 10 Jahren verkaufen, um den Gewinn steuerfrei zu realisieren, Oder: Sie melden Eigenbedarf an (siehe ), nutzen die Wohnung im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangen Jahren selbst, verkaufen die Wohnung danach und realisieren den Gewinn steuerfrei. Bitte beachten Sie, dass bei den vorangestellten Angaben zur Besteuerung unterstellt wurde, dass es sich bei Ihrem Hausverkauf um einen Vorgang der privaten Vermögensverwaltung handelt. Wenn Sie regelmäßig Immobilien veräußern bzw. sogar 3 oder mehr Objekte in 5 Jahren, dann gelten die Bestimmungen des (§15 EStG).
- Beachten Sie daher genau die Bestimmungen des gewerblichen Grundstückhandels bzw.
- Fordern Sie den Erlass des Finanzministeriums zum gewerblichen Grundstückshandel bei immoverkauf24 an,
- Ontaktieren Sie uns über unser,
- Hinweis: Wenn Sie z.B.
- Zwei Wohnungen verkauft und den Gewinn steuerfrei realisiert haben, kann es beim Verkauf einer dritten Immobilie zur rückwirkenden Besteuerung der ersten beiden Verkäufe kommen.
Zählt die Immobilie nicht zu einem Privat- sondern zum Betriebsvermögen so gehören die Gewinne aus dem Verkauf zum steuerpflichtigen Unternehmensgewinn. Entstehen aus einem Immobilienverkauf Verluste, so können diese laut § 23 Einkommenssteuergesetz n ur bis zu der “Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden”,
Es ist nicht möglich, diese Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Einkünften aus anderen Arten zu verrechnen, Dies bedeutet in der Praxis: Verkaufen Sie eine Immobilie mit Verlust, so können Sie diesen nur geltend machen, wenn Sie einen Gewinn aus einem gleichartigen privaten Veräußerungsgeschäft erzielt haben und die Steuerlast aus diesem Gewinn senken.
Ein birgt die Besonderheit, dass die Eigennutzung bei einem unbebauten Grundstück nicht gegeben sein kann, da man auf einem unbebauten Grundstück nicht wohnen kann. In der Regel fällt bei einem gewinnbringenden Verkauf vor Ablauf der Frist die Spekulationssteuer an.
- Wenn Sie eine, übernehmen Sie die Spekulationsfrist vom Erblasser,
- Das bedeutet zum Beispiel: Hatte der Erblasser eine vermietete Immobilie seit über 10 Jahren in seinem Besitz, sind Sie bei einem Verkauf von der Spekulationssteuer befreit.
- Hat der Erblasser die Immobilie seit Anschaffung bzw.
- Fertigstellung oder im Jahr des Vererbens sowie in den letzten zwei Kalenderjahren zuvor selbst genutzt, sind Sie ebenfalls von dieser Steuer befreit.
Die eventuelle ist separat zu entrichten. Ob sich ein lohnt, muss immer individuell entschieden werden unter Berücksichtigung der eigenen persönlichen Situation. Zudem sollten Sie das aktuelle Marktgeschehen und die Entwicklung der Immobilienpreise in Ihrer Region prüfen.
- Starten Sie mit einer kostenlosen Immobilienbewertung! Fallen bei Ihnen als Eigentümer Steuern beim Hausverkauf an, weil Sie die Immobilie nicht selbst nutzen und vor der Frist von 10 Jahren verkaufen möchten, nutzen Sie unsere kostenlose Immobilienbewertung, um den Wert Ihres Hauses zu erfahren.
- So können Sie die anfallenden Steuern mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz genauer kalkulieren.
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Wie lange selbst bewohnen Spekulationssteuer?
Wie lange gilt die Spekulationsfrist beim Verkauf von Immobilien? – Die Spekulationsfrist ist der Zeitraum, in welchem Sie die Spekulationssteuer für einen Immobilienverkauf zahlen müssen. Er wird ab dem Ankauf der Immobilie bis zu deren Verkauf bemessen.
Entscheidend ist, ob Sie das Haus oder die Wohnung selbst nutzen oder vermieten. Bei einer vermieteten Immobilie, die Sie nicht selbst nutzen, gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Liegt der Kauf der Immobilie mehr als zehn Jahre zurück, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Bei selbstgenutzten Immobilien, beträgt die Spekulationsfrist drei Jahre.
Das bedeutet, dass Sie in den zurückliegenden drei Jahren in dem Haus selbst gewohnt haben müssen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Immobilie als Zweitwohnung bewohnen. Auch eine Ferienwohnung, die Sie ausschließlich selbst genutzt haben, kann nach Ablauf dieser Frist steuerfrei veräußert werden.
- Auch dann, wenn Sie die Immobilie Ihrem Kind, welches Anspruch auf Kindergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Abs.6 EStG hat, unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen haben, liegt Eigennutzung vor, für die eine Spekulationsfrist von drei Jahren gilt.
- Es gibt verschiedene Sonderfälle, bei der die Spekulationsfrist anders gehandhabt wird.
Für die Einhaltung der Spekulationsfrist bei Eigennutzung genügt ein zusammenhängender Zeitraum und keine vollen Jahre. Wenn Sie zum Beispiel in Ihrer Eigentumswohnung von November 2017 bis Januar 2019 selbst gewohnt haben, haben Sie die Spekulationsfrist erfüllt.
Wie lange muss man die Immobilie selbst genutzt haben um die Spekulationssteuer zu umgehen?
Ist der Immobilienverkauf auch spekulationssteuerfrei möglich? – Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Spekulationssteuer bei einem Immobilienverkauf umgehen:
- Die Immobilie wurde ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
- Sie haben vor Ablauf der Zehnjahresfrist die Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den zwei vorangegangenen Jahren selbst genutzt.
- Zwischen Kaufvertrag und Verkauf liegen mehr als 10 Jahre.
Wenn Sie Ihre Immobilie ausschließlich zum Eigenbedarf genutzt haben, zahlen Sie bei einem Verkauf keine Spekulationssteuer. Auch wenn Sie im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorherigen Kalenderjahren selbst in Ihrem Objekt gewohnt haben, bleibt der Erlös aus dem Verkauf Ihrer Immobilie spekulationssteuerfrei.
Eine Selbstnutzung liegt auch dann vor, wenn Ihr Ehe- oder Lebenspartner oder ein kindergeldberechtigtes Kind in Ihrer Immobilie gewohnt haben. Eine weitere Möglichkeit die Spekulationssteuer zu umgehen, ist die Überschreitung der Spekulationsfrist. Liegen mehr als 10 Jahre zwischen dem Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie, können Sie diese ebenfalls spekulationsfrei veräußern.
Ausschlaggebend hierfür ist das Datum der Beurkundung des Kaufvertrages.
Wie hoch ist die Spekulationssteuer bei wohnungsverkauf?
Spekulationssteuer Die Fälligkeit der Spekulationssteuer können Sie als Eigentümer einer vermieteten Immobilie unter bestimmten Bedingungen vermeiden. Hier erfahren Sie, was die Spekulationsfrist besagt, wie Sie die Höhe bei Fälligkeit der Spekulationssteuer berechnen, welche Ausnahmeregelungen es gibt und ob sich ein Immobilienverkauf trotz Spekulationssteuer für Sie lohnt.
- Vermietete Immobilien müssen zehn Jahre gehalten werden, damit keine Spekulationssteuer anfällt.
- Für selbstgenutzte Immobilien fallen keine Spekulationssteuer an.
- Die Spekulationssteuer berechnet sich am Gewinn aus dem Immobilienverkauf und Ihrem persönlichen Steuersatz.
- Grundlage der Berechnung ist der Verkaufspreis Ihrer Immobilie, Mit unserem kostenlosen, können Sie die Spekulationssteuer berechnen!
Die Spekulationssteuer bei Immobilien kann dann anfallen, wenn Sie eine vermietete Immobilie verkaufen und daraus Gewinn erwirtschaften. Denn bei Verkauf von Grundstück, Haus oder Wohnung als Kapitalanlage gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren,
- Es handelt sich um eine vermietete Immobilie, die nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
- Beim Immobilienverkauf wurde ein Gewinn erzielt,
- Der Immobilienverkauf fand vor dem Ende der Spekulationsfrist von 10 Jahren statt.
Die folgende Grafik zeigt die Regelungen zur Spekulationssteuer bei Immobilien auf einen Blick: Im Behördendeutsch heißt das: „Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach §23 EStG einkommenssteuerpflichtig.” Denn Spekulationssteuer wird gesetzlich gleich behandelt als die Einkommenssteuer, die der Fiskus auf Gewinne aus dem privaten oder anderen erhebt.
- Hintergrund ist Folgender: Der Gesetzgeber will durch die besonders geregelte Besteuerung der Gewinne beim Verkauf von sogenannten knappen Gütern verhindern, dass der Eigentümer die zu erwartende Preissteigerung bewusst ausnutzt.
- Das geschieht insbesondere im Zusammenhang mit dem,
- Mietobjekte sollen nicht zur „Spekulationsware” und letztlich Mieten nicht unbezahlbar werden.
Als Spekulationsgewinn gilt der Gewinn beim Verkauf von Immobilien, wenn Verkäufer diesen innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist erzielen. Der Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Einkaufspreises. Dieser Spekulationsgewinn muss versteuert werden.
Aber: Auf das Immobilieninventar, wie z.B. eine Einbauküche, entfällt in der Regel keine Steuer – so entschied jüngst das Finanzgericht Münster (Urteil v.3.8.2020, 5 K 2493/18 E). Die Spekulationsfrist ist eine vom Gesetzgeber festgelegte Zeitspanne, innerhalb der ein eventueller Veräußerungsgewinn steuerpflichtig wird.
Dies bedeutet: Die Spekulationsfrist ist ausschlaggebend, ob Sie Spekulationssteuer zahlen müssen oder nicht. Beim Verkauf von Immobilien als Kapitalanlage beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre, Besitzen Sie demzufolge eine vermietete Immobilie kürzer als 10 Jahre und möchten diese verkaufen, so müssen Sie den Verkaufsgewinn versteuern,
Besitzen Sie die vermietete Immobilie länger als 10 Jahre und möchten verkaufen, fällt keine Spekulationssteuer an. immoverkauf24 Info Die Spekulationsfrist beginnt und endet mit dem Datum der Beurkundung des Kaufvertrags, Das heißt, die Immobilie sollte tatsächlich keinen Tag früher als nach zehn Jahren verkauft werden, um Spekulationssteuer zu vermeiden.
Möchten Sie Ihr und haben eine der Wohnungen selbst bewohnt? Dann wird die Spekulationssteuer bei Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist anteilig berechnet. Für die Höhe der Spekulationssteuer gibt es keinen festen Steuersatz, Wie hoch die Spekulationssteuer ist, ist in der Regel abhängig von dem Verkaufspreis und Ihrem persönlichen Steuersatz,
Der Steuersatz kann bis zu 45 Prozent betragen. Weiterhin ist die Höhe der Spekulationssteuer bei Immobilien vom damaligen Kaufpreis, den Veräußerungskosten sowie den Anschaffungskosten abhängig. Um die voraussichtliche Spekulationssteuer zu berechnen, nutzen Sie unseren kostenlosen Spekulationssteuer-Rechner.
Die Höhe der Spekulationssteuer können Sie mithilfe folgender Anleitung und dem Spekulationssteuer-Rechner berechnen:
- Netto-Gewinn des Immobilienverkaufs ermitteln.
- Gewinn mit dem individuellen Einkommenssteuersatz multiplizieren.
Der Netto-Gewinn ergibt sich aus dem abzüglich des Kaufpreises inklusive Veräußerungskosten. Ihr Einkommenssteuersatz richtet sich nach Ihren Gesamteinnahmen pro Jahr. Übrigens: Auch die Kaufnebenkosten bei vermieteten Wohnungen & Häusern können vom Verkaufspreis abgezogen werden. Diese Aspekte werden beim Spekulationssteuer-Rechner einbezogen und reduzieren den zu versteuernden Gewinn.
Verkaufspreis Immobilie | 280.000 € |
Kosten im Rahmen des Verkaufs (z.B. Schönheitsreparaturen) | -10.000 € |
Anschaffungskosten (ggf. um AfA gemindert bei vermieteten Immobilien) | -230.000 € |
Zu versteuernder Gewinn | = 40.000 € |
Persönlicher Steuersatz | 40% |
Zu zahlende Steuer | 16.000 € |
Erläuterung: Nach Abzug der Veräußerungskosten (z.B. Schönheitsreparaturen) hat der Eigentümer 270.000 Euro erlöst. Die Anschaffungskosten (z.B. Kaufpreis und ) betrugen nach Abzug von (z.B.2,5% jährlich bei Altbauten) 230.000 Euro. Der zu versteuernde Wertgewinn demzufolge beträgt 40.000 Euro.
- Das Beispiel verdeutlicht, dass für die Höhe der Spekulationssteuer nicht nur der ermittelte Wertgewinn (hier 40.000 Euro) entscheidend ist, sondern auch der persönliche Steuersatz (hier 40 Prozent).
- In der Einkommenssteuererklärung wird der ermittelte Wertgewinn als zusätzliches Einkommen aufgeführt.
Er erhöht das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Die Höhe der tatsächlichen Besteuerung des Wertgewinns hängt somit von der Höhe der Gesamteinkünfte ab und dem sich daraus ableitenden persönlichen Steuersatz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zwar eine Verrechnung des Wertgewinns mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften möglich ist, aber ein möglicher Wertverlust nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten verrechnet werden darf.
Immoverkauf24 Lesetipp In dem Expertenartikel erklärt Immobilienkauffrau Sina Borchert,, Neben Anschaffungskosten gehören hier auch Werbungskosten wie beispielsweise Kosten für Energieausweis, Wartungen oder Makler dazu. Sie können die Spekulationssteuer am einfachsten umgehen, wenn Sie die vermietete Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkaufen.
So sparen Sie die Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf. Möchten Sie dennoch die vermietete Immobilie innerhalb der ersten 10 Jahre verkaufen, können Sie sich an folgende gesetzliche Vorgaben halten, um die Spekulationssteuer zu umgehen:
- Keine Spekulationssteuer bei Eigennutzung! Wenn Sie die Immobilie zwischen dem Datum der Anschaffung und dem Datum der Veräußerung ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt haben, fällt keine Spekulationssteuer für die Immobilie an.
- Ebenfalls entfällt die Spekulationssteuer auf Ihre Wohnung oder Ihr Haus, wenn Sie die Immobilie zwar zunächst oder zwischenzeitlich vermietet haben, aber im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
Grund für die Steuerfreiheit bei diesen Ausnahmen von der Spekulationssteuer: Der Gesetzgeber geht in diesen Fällen nicht davon aus, dass beim Verkauf der wirtschaftliche Gewinn im Vordergrund steht und daher müssen keine gezahlt werden. Der Fiskus unterscheidet beim Immobilienverkauf zwischen privaten und gewerblichen Veräußerungsgeschäften.
Ausschlaggebend für die Einstufung durch die Finanzämter ist unter anderem die „Drei-Objekt-Grenze”, Das heißt, werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien gekauft, gebaut oder grundlegend modernisiert und dann weiterverkauft, gilt das Vorgehen als gewerblicher Grundstückshandel und Sie müssen Spekulationssteuer zahlen.
Ob es sich dabei um einzelne Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser handelt, spielt keine Rolle. Sie gelten als „ein Objekt”. immoverkauf24 Hinweis Die Einkünfte aus dem Verkauf unterliegen dann nicht nur der Einkommenssteuer, weil die Spekulationsfrist von zehn Jahren unterschritten wurde, sondern auch der Gewerbesteuer,
- Ein wichtiges Indiz für die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel ist die von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht des Eigentümers,
- Ist diese für das Finanzamt ersichtlich, weil beispielsweise ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen und Verkauf des Objekts besteht, kann auch schon bei zwei Immobilien von einem gewerblichen Charakter ausgegangen werden.
Die Regelungen zur „Drei-Objekt-Grenze” sind somit nicht starr festgelegt. Dies kann andererseits auch bedeuten, dass in manchen Fällen sogar erst bei mehr als vier Objekten die Spekulationssteuer für gewerbliche Veräußerungsgeschäfte greift. Das kann beispielsweise sein, wenn Sie eines der Objekte für mindestens fünf Jahre zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben und es somit nicht als mitzuzählendes Objekt gilt.
- Wie genau welche Immobilie einzustufen ist, können Sie anhand eines vereinfachten Prüfschemas des Bundesfinanzministeriums feststellen.
- Wir erläutern Ihnen das Schema zum – inklusive Infografik.
- Sie haben eine und fragen sich, ob Sie nun bei einem Verkauf Spekulationssteuer entrichten müssen? Die Antwort ist eindeutig: Sie erben die Spekulationsfrist des Erblassers mit! Das bedeutet, die Spekulationsfrist beginnt nicht mit dem Antritt des Erbes, sondern mit dem Datum des Kaufvertrags der Immobilie,
Wenn der Erblasser die Immobilie beispielsweise nach dem Kauf drei Jahre lang vermietet hat, müssen Sie sieben weitere Jahre mit dem Hausverkauf warten, um die zehn Jahre währende Spekulationsfrist einzuhalten. Hat der Erblasser die Immobilie hingegen seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt oder sie zuvor zwar vermietet, aber im Verkaufsjahr sowie in den vorhergehenden zwei Jahren selbst darin gelebt, entfällt bei einem Verkauf der Immobilie die Spekulationssteuer,
- Unabhängig davon kann für Erben zusätzlich die anfallen.
- Immoverkauf24 Info Wenn Sie mehr als drei Immobilien erben und sie verkaufen möchten, dann fällt dieses ebenfalls unter gewerblichen Immobilienverkauf.
- Verkaufen Sie sie innerhalb von fünf Jahren, fällt auf den Gewinn nicht nur Spekulationssteuer, sondern auch Gewerbesteuer an.
Wenn Sie eine bekommen, beginnt die Spekulationsfrist nicht mit dem Datum der Schenkung, sondern mit dem Datum des Kaufvertrags der Immobilie. Sie sollten außerdem unbedingt beachten, dass auch eine Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf an Familienangehörige anfallen kann, sofern die Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht beachtet wird.
- Es gibt in dieser Hinsicht kein Privileg für Eheleute oder Eltern mit Kindern.
- Wird in irgendeiner Form ein wirtschaftliches Eigentum an einem Grundstück entgeltlich an Dritte übertragen – egal, ob an Fremde oder Familienmitglieder –, gilt das als privates Veräußerungsgeschäft.
- Dabei kann es sich auch um einen Tausch oder eine Übertragung im Rahmen einer Ehegattenvereinbarung handeln.
Da Sie ein unbebautes Grundstück nicht selbst bewohnen können, ist auch keine Unterscheidung zwischen Fremd- und Eigennutzung wie bei Wohnungen oder Häusern möglich. Es gibt also keine Regelung, wie Sie die Spekulationssteuer umgehen können. Sie müssen die Spekulationssteuer in jedem Fall entrichten, wenn zwischen Kauf und Weiterverkauf weniger als zehn Jahre liegen.
- Sie möchten den Wert Ihres Grundstücks erfahren? Nutzen Sie unsere kostenlose ! immoverkauf24 Info Kaufen Sie zunächst ein unbebautes Grundstück und errichten darauf später ein Haus, das Sie vermieten, gilt der Kaufzeitpunkt des Grundstücks als Beginn der Spekulationsfrist.
- Der Zeitpunkt, an dem Sie mit dem Hausbau begonnen haben, spielt bei der Berechnung der Spekulationssteuer keine Rolle.
Bei den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften gibt es generell eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr, Das heißt, die Gewinne bleiben steuerfrei, wenn sie diese Grenze nicht überschreiten. Sie möchten wissen ob, beziehungsweise wie viel Spekulationssteuer anfallen würde und ob sich ein Verkauf Ihrer Immobilie lohnt? Bewerten Sie Ihre Immobilie einfach online,
Wie hoch ist der Steuersatz bei Veräußerungsgewinn?
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- Im Gegenzug sind auch nur 60 % der Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar.
- Halten Sie also im Betriebsvermögen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, müssen Sie erhaltene Dividenden und Gewinnausschüttungen, die in Ihren Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit enthalten sind und nur zu 60 % steuerpflichtig sind, in der Anlage G oder Anlage S gesondert angeben.
Der steuerfreie Teil beträgt nach § 3 Nr.40 EStG 40% der Einkünfte. Wollen Sie den Freibetrag nach § 16 Abs.4 EStG beantragen? Wählen Sie ” ja ” aus, wenn Sie für den Veräußerungsgewinn den Freibetrag nach § 16 Abs.4 EStG beantragen wollen. Ansonsten wählen Sie ” nein ” aus.
Hinweis: Bei Inanspruchnahme des Veräußerungsfreibetrages bleibt ein Veräußerungsgewinn steuerfrei mit 45.000 Euro. Dieser Betrag vermindert sich allerdings, wenn der Veräußerungsgewinn höher ist als 136.000 Euro, und zwar um den übersteigenden Betrag. Also entfällt der Veräußerungsfreibetrag ab einem Veräußerungsgewinn von 181.000 Euro.
Der Veräußerungsfreibetrag wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt:
Sie müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sein. Die Vergünstigungen können Sie nur einmal im Leben in Anspruch nehmen: den Veräußerungsfreibetrag gerechnet ab 1996, den ermäßigten Steuersatz gerechnet ab 2001. Sie müssen die Vergünstigungen beantragen.
Ermäßigten Steuersatz wegen Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragen. Sofern Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind, können Sie für den Veräußerungsgewinn einen Veräußerungsfreibetrag beantragen. Ermäßigter Steuersatz: Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Veräußerungsgewinn ist nach der Fünftelregelung begünstigt.
Sie müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sein. Die Vergünstigungen können Sie nur einmal im Leben in Anspruch nehmen: den Veräußerungsfreibetrag gerechnet ab 1996, den ermäßigten Steuersatz gerechnet ab 2001. Sie müssen die Vergünstigungen beantragen.
Veräußerungsgewinn Tragen Sie hier den Veräußerungsgewinn ein. Bei Inanspruchnahme des Veräußerungsfreibetrages bleibt ein Veräußerungsgewinn steuerfrei mit 45.000 Euro. Dieser Betrag vermindert sich allerdings, wenn der Veräußerungsgewinn höher ist als 136.000 Euro, und zwar um den übersteigenden Betrag.
Sie müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sein. Die Vergünstigungen können Sie nur einmal im Leben in Anspruch nehmen: den Veräußerungsfreibetrag gerechnet ab 1996, den ermäßigten Steuersatz gerechnet ab 2001. Sie müssen die Vergünstigungen beantragen.
Hinweis: Wollen Sie den Veräußerungsfreibetrag nicht beantragen, z.B. weil Sie ihn für eine spätere Veräußerung aufsparen möchten, oder besteht die Voraussetzung für diese Vergünstigung nicht, z.B. weil Sie noch keine 55 Jahre alt oder nicht berufsunfähig sind, kann der Veräußerungsgewinn nach der Fünftelregelung steuerbegünstigt sein.
- Der Erwerber ist eine Gesellschaft, an der die veräußernde Person oder ein Angehöriger beteiligt ist.
- Bei Veräußerung eines Betriebes (Praxis, Kanzlei, Büro usw.) möchte der Fiskus von Ihnen wissen, ob Sie oder ein Angehöriger an der Gesellschaft beteiligt sind, die Ihren Betrieb erworben hat.
- Entsprechende Erläuterungen müssen Sie auf einem Zusatzblatt machen.
Hinweis: Sind Sie oder ist ein Angehöriger an dieser Erwerbergesellschaft beteiligt, steht Ihnen weder der Veräußerungsfreibetrag (max.45 000 Euro) noch der ermäßigte Steuersatz (56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens Eingangssteuersatz von 14 %) zu.
Warum wurde die Spekulationsfrist abgeschafft?
Die Abschaffung der Spekulationsfrist zielte natürlich nur auf den unersättlichen Steuerhunger des Staates. Die Wiedereinführung (Aktiengewinne nach einem Jahre Haltefrist steuerfrei) wäre eine klar sinnvolle Maßnahme.
Wie viel Steuern muss ich zahlen wenn ich mein Haus verkaufe?
Hausverkauf Steuern – Was bekommt der Staat ? | Ratgeber Müssen bei einem Hausverkauf Steuern anfallen? Nicht unbedingt. Wenn Sie gewisse Fristen beachten oder Ihre Immobilie grundsätzlich selber bewohnt haben, wird der Staat am Verkaufserlös meist nicht beteiligt.
- Ist ein Hausverkauf steuerpflichtig?
- Wann muss ein Hausverkauf versteuert werden?
- Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind grundsätzlich steuerpflichtig, so regelt es der, Auch bei Immobilienverkäufen fallen also auf die Gewinne aus dem Hausverkauf Steuern an. Diese Steuer heißt, Dennoch hat der Gesetzgeber einige Ausnahmen speziell für den Immobilienmarkt geschaffen, sodass viele Immobilienverkäufe steuerfrei durchgeführt werden können.
Sie die Immobilie selber vermietet oder verpachtet haben, also gewerblich genutzt, aber zwischen dem Erwerb und dem Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (= Spekulationsfrist).
. Sie die Immobilie selbst genutzt haben, denn dann ist die sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren obsolet. Dann müssen Sie auch dann keine Steuern auf den Veräußerungsgewinn zahlen, wenn sich die Immobilie weniger als zehn Jahre in Ihrem Besitz befunden hat.
. Sie eine Immobilie zunächst gewerblich genutzt, dann aber in den letzten beiden Kalenderjahren vor dem Verkauf sowie im Verkaufsjahr selber genutzt haben, Dann müssen auch hier nicht die zehn Jahre Spekulationsfrist verstrichen sein, damit Sie steuerfrei aus dem Verkauf herausgehen.
Haben Sie zum Beispiel seit Mai 2019 die Immobilie selber bewohnt, können Sie im Sommer 2020 Ihre Verkaufsaktivitäten starten, ohne eine Steuerlast befürchten zu müssen. Das gilt auch für Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen, die Sie selbst bewohnt haben.
- Für den Gesetzgeber haben Sie dann eine Immobilie selbst genutzt, wenn Sie selber oder aber Ihre Kinder dort gewohnt haben,
- Inder im Sinne dieser Regelung sind jedoch nur diejenigen Ihrer Sprösslinge, die noch Kindergeld erhalten.
- Achtung: Haben Sie mehr als zwei Immobiliengeschäfte in den letzten fünf Jahren getätigt, hebelt diese rege Markttätigkeit die Ausnahmen rund um die Spekulationsfrist wieder aus.
Sie müssen also sehr wahrscheinlich Steuern auf die Immobilienverkäufe zahlen. Grunderwerbssteuer beim Hauskauf Die ist nicht mit der Spekulationssteuer gleichzusetzen. Sie wird in aller Regel vom Käufer gezahlt und kann nicht umgangen werden. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.2018 wurden zwischen 3,5 Prozent (Sachsen und Bayern) und 6,5 Prozent (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein) vom Kaufpreis als Grundsteuer fällig.
- Gewerbesteuer im Immobilienmarkt Mit Gewerbesteuer auf den müssen Sie erst dann rechnen, wenn das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel bei Ihnen vermutet.
- Dieser Verdacht kommt immer dann auf, wenn Sie drei oder mehr Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren tätigen.
- Um die Höhe der zu ermitteln, multipliziert das Finanzamt den Verkaufsgewinn mit einer von 3,5 Prozent sowie einem kommunal festgelegten Hebesatz.
Vereine, natürliche Personen, Personengesellschaften und bestimmte Unternehmen können Freibeträge in unterschiedlichen Höhen geltend machen. Immobilienverkauf Steuer: Umsatzsteuer bei gewerblichem Handel Die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer fällt ebenfalls nur bei gewerblichem Grundstückshandel an; es gilt der aktuell gültige Umsatzsteuersatz (aktuell 19 Prozent).
Zur Berechnung wird der Verkaufspreis herangezogen. Auch die – und Notargebühren unterliegen im gewerblichen Grundstückshandel der Umsatzsteuerpflicht. Zahlungspflichtig ist der Käufer. Ist Ihr Käufer jedoch eine Privatperson und somit nicht zum Umsatzsteuerabzug berechtigt, wird er/sie einen geringeren Kaufpreis aushandeln wollen.
Indirekt zahlen Sie als gewerblicher Verkäufer hier also mit. Sind sowohl Verkäufer als auch Käufer zum Abzug der Umsatzsteuer berechtigt, kann sie gegengerechnet werden. Auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften fällt grundsätzlich Einkommenssteuer an, so regelt es § 23 EStG.
Zu diesen privaten Veräußerungsgeschäften zählen nicht nur der Handel mit Immobilien, sondern alle privat getätigten Spekulationen – also zum Beispiel auch Einkünfte aus Geldanlagen. Während Gewinne aus Geldanlagen pauschal mit 25 Prozent besteuert werden (die sogenannte ), macht der Gesetzgeber die Steuerlast bei Einkünften aus anderen privaten Veräußerungen vom jeweiligen Steuersatz des Steuerpflichtigen abhängig.
Diese Regelung gilt auch im Immobilienbereich. Doch nicht nur die Höhe der Spekulationssteuer bei Immobilien wird individuell berechnet, auch die Frage, ob überhaupt Steuerzahlungen fällig werden, hängt von verschiedenen Parametern ab.
- Spekulationssteuer Immobilien: Wann muss ich zahlen?
- Pauschal gesagt müssen Sie immer dann Einkommenssteuer auf den von Immobiliengeschäften zahlen, wenn Sie den Verkauf aus reinen Spekulationsgründen getätigt haben.
- Diese reine Spekulationsabsicht unterstellt das Finanzamt immer dann, wenn
- Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt haben.
- zwischen Ankauf und Verkauf weniger als zehn Jahre vergangen sind.
- Sie mehr als zwei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren tätigen.
- Was heißt das im Detail?
- Immobilie selbst bewohnen
Für den Gesetzgeber haben Sie immer dann eine Immobilie selbst genutzt, wenn Sie selber oder aber Ihre Kinder durchgängig dort gewohnt haben. Kinder im Sinne dieser Regelung sind jedoch nur diejenigen Ihrer Sprösslinge, die noch Kindergeld erhalten. Haben Sie die Immobilie nur teilweise selbst bewohnt, ist der Zeitraum entscheidend: So fällt immer dann keine Spekulationssteuer an, wenn Sie die Immobilie in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Verkauf selbst bewohnt haben.
- Bei der Bemessung der drei Jahre sind die Jahreszahlen ausschlaggebend, nicht der tatsächliche Zeitraum.
- Wenn Sie erst im Dezember 2018 einziehen, ist dieses Jahr trotzdem Teil der drei Jahre.
- Zehnjahresfrist Wenn Sie in Ihrer Immobilie nicht selbst gewohnt haben, erfolgt die Ermessung, ob Sie gewerblich handeln, aufgrund der Zehnjahresfrist: Haben Sie Ihre Immobilie im Jahr 2008 erworben und verkaufen sie wieder im Jahr 2019, so entgehen Sie der Steuerpflicht, denn zwischen Ankauf und Verkauf sind mehr als zehn Jahre vergangen.
Genau anders sieht es aus, wenn Sie diese Zehnjahresfrist, auch Spekulationsfrist genannt, unterschreiten. Haben Sie also 2006 gekauft und verkaufen Sie in 2011, müssen Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, denn hier geht das Finanzamt von einem Spekulationsgeschäft aus.
Steuern fallen nur auf den Gewinn an, also Verkaufserlös minus Ankaufspreis und abziehbare Instandhaltungs- sowie Kaufnebenkosten. Haben Sie ein Verlustgeschäft getätigt, müssen Sie keine Steuern befürchten. Für die Besteuerung auf Grundlage der Zehnjahresfrist spielt es kaum eine Rolle, warum Sie die Immobilie verkaufen.
Haben Sie zum Beispiel geerbt und wollen die Immobilie nicht selbst bewohnen, müssen Sie Steuern zahlen, wenn zwischen Ankauf der Immobilie durch den Erblasser und Verkauf durch den Erben weniger als zehn Jahre vergangen sind. Dasselbe gilt, wenn die Immobilie aus einer Betriebsaufgabe in Ihren Privatbesitz übergegangen ist.
- Mitunter ist für Laien nicht immer ganz ersichtlich, welche Regelung den Vorrang bekommt.
- Haben Sie zum Beispiel ein und seit dem Erbe weder verkauft noch selber bewohnt, muss Ihr Finanzamt Ihnen diesen Leerstand nicht als Selbstnutzungszeit anerkennen.
- Sicherer ist es also, wenn Sie auch hier die Zehnjahresfrist abwarten, um definitiv der Zahlung von Spekulationssteuer zu entgehen.
Weniger als drei Geschäfte in fünf Jahren Tätigen Sie innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Immobiliengeschäfte, geht der Fiskus ebenfalls von einer spekulativen Tätigkeit aus. In bestimmten Konstellationen ist jedoch eine Ausnahme dieser Regel möglich.
Haben Sie zum Beispiel Ihr Haus aus Altersgründen verkauft und sich von dem Erlös eine Erdgeschosswohnung im Stadtkern sowie einen Zufluchtsort im Grünen gekauft, wird das Finanzamt sehr wahrscheinlich von der Besteuerung des Gewinns aus dem Hausverkauf absehen. Doch auch bei nur zwei Geschäften kann eine Ausnahmeregelung greifen, diesmal zu Ihrem Nachteil: Wenn trotzdem davon ausgegangen werden kann, dass Sie diese beiden Geschäfte in Gewinnerzielungsabsicht getätigt haben, wird das Finanzamt Sie zur Kasse bitten.
Beispiel 1: Herr A. baut 2012 ein Haus, in dem er selber wohnt, und außerdem 2013 ein weiteres Haus, das er verpachtet.2015 kommt eine Wohnung hinzu, in die seine erwachsene Tochter mit ihrer Familie zieht. Die Pachteinnahmen sowie die der Wohnung, sofern vorhanden, muss er nun, abzüglich der Bau- und Erwerbskosten, gewerblich versteuern, da drei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren vorliegen und die Nutzung durch die erwachsene Tochter nicht als Eigennutzung zählt.
Beispiel 2: Frau B. kauft 2009 ein Haus und verkauft es 2010 mit deutlichem Gewinn. Es fallen auch bei diesem Hausverkauf Steuern an, obwohl nur zwei Immobiliengeschäfte vorliegen. Denn es kann angenommen werden, dass Frau B. das Haus von Beginn an mit der Absicht erworben hatte, es bei entsprechender Marktlage sofort wieder zu veräußern.
Haben Sie eine Immobilie sowohl gewerblich als auch für eigene Wohnzwecke benutzt und verkaufen sie nun, wird nur der Gewinnanteil versteuert, den Sie über die gewerblich genutzte Fläche generiert haben. Wenn Sie Spekulationssteuer zahlen müssen, gibt es viele Möglichkeiten, den fälligen Betrag zu senken.
Alle Kauf nebenkosten. Beim Kauf mussten Sie Grunderwerbssteuer und den Grundbucheintrag bezahlen und hatten Ausgaben für den Notar. Auch Maklergebühren sind absetzbar.
Alle Verkauf nebenkosten. Zeitungsannoncen, Home Staging, Makler – all diese Ausgaben können Sie vom Gewinn abziehen.
Kosten für Instandhaltungen/Reparaturen, Modernisierungen und Sanierungen, sofern sie innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf vorgenommen wurden.
Wer seine Immobilie immer top gepflegt hat und die Belege noch findet, kann oftmals so viele Ausgaben geltend machen, dass die Steuerlast gänzlich entfällt. Wichtig ist jedoch, dass Handwerksfirmen die Arbeiten durchgeführt haben. Haben Sie selber zum Werkzeug gegriffen, können Sie diesen Aufwand nicht absetzen.
- Um die Kosten für Reparaturen voll und auf einmal absetzen zu können, müssen sie innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf vorgenommen worden sein.
- Alle späteren Kosten müssen Sie über die AfA-Tabelle abschreiben.
- Bei einem späteren Verkauf zählen die abgeschriebenen Kosten nun nicht mehr zu den Ausgaben, da Sie hierüber bereits einmal eine Steuererleichterung genossen haben.
Die Höhe der Steuer bei Hausverkauf hängt zum einen vom erzielten Gewinn ab, zum anderen von Ihrem persönlichen Steuersatz. Vom Verkaufspreis können Sie die Anschaffungskosten sowie Verkaufsnebenkosten abziehen. Was nun übrig bleibt, ist der Gewinn. Es fallen also nur dann auf den Hausverkauf Steuern an, wenn Sie Ihre Immobilie zu einem höheren Preis verkaufen konnten, als Sie sie erworben hatten.
- Bei werden Sie im Laufe der Zeit Abschreibungen geltend gemacht haben.
- Diese Kosten werden bei einem Verkauf von den ursprünglichen Anschaffungskosten abgezogen.
- Sie mindern also die Anschaffungskosten.
- Hausverkauf Steuern: ein Rechenbeispiel Lag der Immobilienverkaufspreis bei 350.000 €, ist dies der Ausgangswert der Berechnungen.
Hiervon können Sie nun die Verkaufsnebenkosten (zum Beispiel Renovierungsarbeiten in Höhe von 14.000 €) abziehen ebenso wie die ursprünglichen Anschaffungskosten. Haben Sie also selber einmal 260.000 € für Ihre Immobilie gezahlt, können Sie diesen Betrag nun in ganzer Höhe vom Verkaufserlös abziehen, wenn Sie niemals Abschreibungen geltend gemacht haben.
Gab es Abschreibungen, mindern diese die Höhe der Anschaffungskosten.350.000 € – 14.000 € – 260.000 € = 76.000 € Gewinn Wenn wir nun annehmen, dass Ihr persönlicher Steuersatz bei 42 % liegt, müssen Sie 31.920 € an Steuern zahlen. Zu den Anschaffungskosten (in unserem Beispiel die 260.000 €) zählen auch die Ausgaben für den Notar, den Makler und die Grundsteuer.
Sie machen die aus und sind meist in voller Höhe anrechenbar. ⇒ INFOKASTEN : Ihr persönlicher Steuersatz ergibt sich aus der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens. Haben Sie zum Beispiel ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 92.000 €, beträgt Ihr Steuersatz 42 %.
- Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus der Summe aller Einkünfte (selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Forstwirtschaft, nichtselbständige Arbeit, Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) gemindert um die abziehbaren Ausgaben.
- Der Gesetzgeber hat eine genaue Vorstellung davon, wann ein Immobilienverkauf privat getätigt wurde (ob mit oder ohne Makler ist hier nicht von Belang) oder ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.
Ein gewerblicher Grundstückshandel wird unterstellt, wenn Sie mindestens drei Immobiliengeschäfte egal welcher Art innerhalb von fünf Jahren tätigen. In diesen Fällen unterliegen Sie der Besteuerung nach § 15 EStG. und somit der gewerblichen Versteuerung. Hausverkauf Steuern Ob auf einen Hausverkauf Steuern anfallen oder nicht, ist im Vorfeld leicht zu ermitteln. Tätigen Sie den Verkauf privat, müssen Sie entweder Ihre Immobilie selbst genutzt oder sie vor mehr als zehn Jahren erworben haben, um die Zahlung von Steuern zu umgehen.
- Auch eine Mischung beider Varianten ist möglich: Wenn Sie die Immobilie zunächst nicht selbst genutzt haben, die letzten beiden Kalenderjahre vor dem Verkaufsowie im Jahr des Verkaufs selbst jedoch schon, geht der Staat ebenfalls leer aus.
- Darüber hinausdürfen Sie nicht mehr als zwei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren tätigen, wollen Sie eine Steuerbelastung verhindern.
Ausnahmen von dieser Regel sind in Zweifelsfällen jedoch möglich. Sind Sie gewerblich in der Immobilienbranche tätig, wird es etwas komplizierter. Hier müssen Sie in aller Regel mit Spekulationssteuer rechnen sowie mit Gewerbesteuer. Die Umsatzsteuer zahlt hingegen Ihr Käufer.
Wenn Sie oder Ihre minderjährigen Kinder die Immobilie grundsätzlich selbst bewohnt haben, ist ihr Verkauf steuerfrei, sofern Sie nicht noch zwei weitere Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren getätigt haben oder noch tätigen werden. Haben Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt, müssen zwischen Ankauf und Verkauf mehr als zehn Jahre vergangen sein, damit Sie den Gewinn aus dem Verkauf nicht besteuern müssen.
Wenn Sie Spekulationssteuer zahlen müssen, stehen Ihnen trotzdem noch viele Möglichkeiten zur Verfügung, die Steuerlast zu senken. So können Sie zum Beispiel sämtliche Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Verkauf entstanden sind, vom Erlös abziehen.
Auch die ehemaligen Anschaffungskosten sowie innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf vorgenommene Instandhaltungsmaßnahmen mindern den Gewinn. Abschreibungen zählen hingegen nicht mehr als Ausgaben, da Sie hier bereits einmal von einer Steuerersparnis Gebrauch gemacht haben. Da das Finanzamt einen sehr großen Rahmen an Verkaufsnebenkosten als Ausgaben akzeptiert, können Verkäufer so auf legalem Wege den Gewinn und damit auch die zu zahlende Spekulationssteuer deutlich schmälern.
Die Spekulationsfrist wird auch Zehnjahresfrist genannt. Sie beschreibt die Zeitspanne, die zwischen Ankauf und Verkauf einer Immobilie vergehen muss, damit das Geschäft nicht als ein gewerblicher Immobilienhandel eingestuft wird und Sie in aller Regel auf den Hausverkauf keine Steuern zahlen müssen.
- Das Finanzamt geht immer dann von einem gewerblichen Immobilienhandel aus (auch gewerblicher Grundstückshandel genannt), wenn
- Sie oder Ihre minderjährigen Kinder die zu verkaufende Immobilie nicht oder zu kurz (weniger als drei Jahre) selbst bewohnt haben.
- zwischen Ankauf und Verkauf weniger als zehn Jahre vergangen sind.
- Sie mehr als zwei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren tätigen oder getätigt haben.
Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie eventuell Erbschaftssteuer zahlen, jedoch keine Spekulationssteuer. Verkaufen Sie die geerbte Immobilie und sind zwischen dem Kauf durch den Erblasser und dem Verkauf durch Sie weniger als zehn Jahre vergangen (Spekulationsfrist), müssen Sie Spekulationssteuer zahlen.
- Haben Sie hingegen die geerbte Immobilie zunächst drei Jahre selbst bewohnt, entfällt die Steuerpflicht, auch wenn Sie danach noch immer nicht die zehn Jahre Spekulationsfrist voll bekommen.
- Bei Privatverkäufen nicht.
- Verkaufen Sie gewerblich an eine Privatperson, müssen Sie die Umsatzsteuer in Rechnung stellen, jedoch nicht selber zahlen.
Verkaufen Sie gewerblich an einen anderen Gewerbetreibenden, müssen Sie theoretisch ebenfalls die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Da Ihr Käufer aber zum Umsatzsteuerabzug berechtigt ist und sich die gezahlte Umsatzsteuer somit direkt vom Finanzamt zurückholen kann, können Sie sich auch auf ein umsatzsteuerfreies Geschäft einigen.
- Wenn Sie mehrere Immobilien verkaufen und trotzdem keine Spekulationssteuer auf den Gewinn zahlen wollen, müssen Sie sich an die Regel „Weniger als drei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren” halten, um ganz sicherzugehen.
- Bei einwandfreien Privatgeschäften (ein älteres Ehepaar verkauft sein großes Haus und kauft stattdessen eine kleine Stadtwohnung sowie ein Urlaubshäuschen im Grünen) können Sie auch drei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren tätigen und werden sehr wahrscheinlich trotzdem der Steuerpflicht entgehen.
Wenn Sie eine Immobilie im Ausland besitzen und verkaufen, gelten dieselben Regeln wie bei einem Verkauf innerhalb Deutschlands: Haben Sie die Immobilie immer oder in den letzten drei Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen.
Wann beginnt die 10 jährige Spekulationsfrist?
FAQ: Häufige Fragen zur Spekulationsfrist – Wie lang ist die Spekulationsfrist? Wenn Sie die Immobilie zehn Jahre nach dem Kauf veräußern, ist die Spekulationsfrist abgegolten und die Spekulationssteuer entfällt. Warten Sie mit dem Verkauf daher nach Möglichkeit die Frist von zehn Jahren ab oder weisen Sie nach, dass Sie das Objekt in den letzten drei Jahren selbst genutzt haben.
- Wann fällt keine Spekulationssteuer an? Bei einem privaten Veräußerungsgeschäft ist die Spekulationsfrist ausschlaggebend dafür, ob der Spekulationsgewinn besteuert wird oder nicht.
- Durch Eigennutzung einer Immobilie für drei Jahre oder dem Verkauf nach der 10-Jahresfrist erfüllen Sie die Spekulationsfrist und können Spekulationssteuer vermeiden.
Darüber hinaus können Sie mithilfe der Werbungskosten Steuern beim Verkauf sparen. Welches Datum zählt für die Spekulationsfrist? Das Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags zählt als Datum der Spekulationsfrist, Verkaufen Sie Ihre Immobilie erst frühestens zehn Jahre nach diesem Termin, damit es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft ohne Spekulationssteuer handelt.
Wann kann eine Immobilie steuerfrei verkauft werden? Indem Sie Ihre Immobilie erst zehn Jahre nach dem Kauf verkaufen, vermeiden Sie die Spekulationssteuer, Bei selbst bewohnten Immobilien gilt eine Spekulationsfrist von drei Jahren für den steuerfreien Verkauf. Wann beginnt die 10-Jahresfrist bei Immobilien? Die 10-Jahresfrist für die Spekulationssteuer bei Immobilien beginnt mit dem Tag, an dem der Kaufvertrag unterschrieben wird,
Wenn sie beispielsweise am 10. Januar 2021 eine Immobilie gekauft haben ist der steuerfreie Verkauf der Immobilie zum 11. Januar 2031 möglich. Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilien? Die Spekulationssteuer ergibt sich aus der Versteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (§§ 22 und 23 EStG).
Wie lange muss ich eine Immobilie selbst bewohnen?
Steuerfreier Immobilienverkauf: Wie lange eine Selbstnutzung vor dem Verkauf bestehen muss Wenn Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden, muss der realisierte Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden.
im kompletten Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung oderim Veräußerungsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren
vorgelegen haben. Wie weitreichend die Selbstnutzung in der zweiten Fallvariante ausfallen muss, damit ein Steuerzugriff vermieden werden kann, hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) in einem neuen Urteil untersucht. Im Entscheidungsfall hatte der Kläger 2006 eine Eigentumswohnung erworben und zunächst jahrelang selbst bewohnt, in den acht Monaten, bevor er die Wohnung (im Dezember 2014) gewinnbringend veräußerte, hatte er sie jedoch fremdvermietet, weshalb das Finanzamt von einer fehlenden Selbstnutzung ausging und einen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften besteuerte.
im Veräußerungsjahr und dem Vorvorjahr zumindest an einem Tag undim Vorjahr vor der Veräußerung durchgehend bestanden hat.
Nach Gerichtsmeinung genügt für den steuerfreien Verkauf einer Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist ein zusammenhängender Selbstnutzungszeitraum von einem Jahr und zwei Tagen, der sich jedoch über drei Kalenderjahre erstrecken muss. Die Zwischenvermietung in den letzten Monaten vor dem Verkauf war im Urteilsfall also unschädlich.
Wie kann ich die 10 Jahresfrist umgehen?
Die zehnjährige Spekulationsfrist findet Anwendung bei Immobilienverkäufen und beginnt mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Wird die Spekulationsfrist bei einem Verkauf unterschritten, wird Spekulationssteuer auf den erzielten Gewinn fällig, Das Wichtigste in Kürze
Die Spekulationsfrist beträgt im Regelfall zehn Jahre, Wer also innerhalb von zehn Jahren ein Grundstück oder eine Immobilie erwirbt und gewinnbringend verkauft, muss auf diesen Gewinn Spekulationssteuer zahlen, Keine Spekulationssteuer bei Eigennutzung : Wenn Sie eine Immobilie in den letzten beiden Jahren sowie im Verkaufsjahr selbst genutzt haben oder sie nach mehr als zehn Jahren nach Kauf weiterverkaufen, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen. Sie können die Spekulationsfrist auch durch einen Mietkaufvertrag oder einen Vorvertrag umgehen, Bei einer Schenkung müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen, Für Beschenkte kann jedoch eine Schenkungssteuer anfallen. Die Basis für den Hausverkauf bildet eine aktuelle Immobilienbewertung, Starten Sie jetzt kostenlos Ihre Immobilienbewertung und erfahren Sie, welcher Preis für Ihre Immobilie angemessen ist.
Wann fängt Spekulationssteuer an?
Pauschal gesagt wird die Spekulationssteuer immer dann fällig, wenn ein Objekt innerhalb von 10 Jahren gewinnbringend weiterverkauft wird. Es gilt dabei das Datum, das auf den jeweiligen Kaufverträgen eingetragen ist.
Soll die Spekulationssteuer abgeschafft werden?
Was kann sich bezüglich der Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf nach der Bundestagswahl ändern? – Zu diesem – für Kapitalanleger – doch sehr wichtigen Punkt fallen die Wahlprogramme der sechs großen Parteien leider recht mager aus, obwohl die Auswirkungen gravierend wären.
- Lediglich die Grünen, die SPD sowie die Linken geben hierzu Auskunft und möchten die Steuerfreiheit nach 10 Jahren für vermietete Immobilien abschaffen,
- Dies bedeutet für Kapitalanleger, dass ein möglicher Verkaufsgewinn immer versteuert werden muss – die Spekulationsfrist von 10 Jahren wird abgeschafft.
Somit haben diese drei Parteien eines gemein: Immobilienspekulationen – vor allem von großen Immobilieninvestoren – soll Einhalt geboten werden. Ob es möglicherweise Ausnahmeregelungen gibt oder die Spekulationsfrist zum Beispiel auf 30 Jahre verlängert wird, ist bisher nicht bekannt.
Was kann man beim Kauf eines Hauses steuerlich absetzen?
Nutzen Sie als Immobilienkäufer Ihr Eigentum privat, können Sie den Erwerb sowie weitere Anschaffungskosten nicht beim Finanzamt geltend machen. Denn im Fall von Eigennutzung sind weder der Kaufpreis von Gebäude und Grundstück noch die Grunderwerbsteuer oder die Notarkosten steuerlich absetzbar.
Was kann ich beim wohnungsverkauf von der Steuer absetzen?
Wohnungsverkauf Nebenkosten – FAQ – Welche Nebenkosten entstehen beim Wohnungsverkauf für den Käufer und den Verkäufer? Für Verkäufer fallen bei einem Wohnungsverkauf Nebenkosten für u.a. folgende Posten an: Die Vermarktung, die Maklerin, eine mögliche Renovierung, das Immobilienwertgutachten, die Erstellung des Energieausweises sowie die Dienstleistung des Notars.
- Äufer sollten Ausgaben für die Grunderwerbsteuer und die Notar- und Grundbuchkosten einkalkulieren.
- Dazu kommt meistens die Hälfte der gesamten Maklerkosten.
- Mehr zu den Kosten beim Wohnungsverkauf Welche Kosten sind beim Wohnungsverkauf steuerlich absetzbar? Wohnungsverkäufer können kaum Kosten steuerlich absetzen.
Sofern Sie Spekulationssteuer zahlen müssen, gibt es jedoch die Möglichkeit, den steuerpflichtigen Gewinn des Wohnungsverkaufs zu mindern. Mit dem Gewinn dürfen Sie Makler-, Notar-, Grundbuch- und Vermarktungskosten verrechnen. Das gleiche gilt für die Ausgaben für Fahrten zu Besichtigungen, Modernisierungen und das Wertgutachten.
Welche Kosten fallen für die Verwalterzustimmung beim Wohnungsverkauf an? Die Verwalterzustimmung erfolgt in notariell beglaubigter Form und kostet in der Regel zwischen 20 und 70 Euro. Dieser Posten gehört üblicherweise zu den allgemeinen Verwaltungskosten der Eigentümergemeinschaft, es kann jedoch abweichende Regelungen geben, bei denen der Verkäufer die Kosten übernimmt.
Der Verwalter darf außerdem eine Bearbeitungsgebühr vom Verkäufer verlangen. Was kostet ein Makler beim Wohnungsverkauf? Abhängig vom Bundesland betragen die Maklerkosten bei einem Wohnungsverkauf zwischen 3,57 und 7,14% des Kaufpreises. Seit Dezember 2020 ist gesetzlich festgelegt, dass der Verkäufer für den Makler mindestens so viel zahlt wie der Käufer.
In der Regel teilen sich die Parteien die Gebühren hälftig. Wie hoch sind die Steuern beim Verkauf einer Wohnung? Bei selbst genutzten Wohnungen fallen in der Regel keine Steuern beim Verkauf an. Auch nicht selbst genutzte Wohnungen können Sie nach zehn Jahren steuerfrei verkaufen. Ist diese Frist noch nicht vergangen, wird beim Wohnungsverkauf die Spekulationssteuer fällig.
Diese richtet sich nach Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und der Höhe des Verkaufgewinns. Themengebiet: Immobilienverkauf Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten, -Artikel und Musterdokumente keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können.
Wie wird der Verkauf einer Immobilie versteuert?
Welche Kosten tragen Käufer und Verkäufer? – Der Käufer zahlt auch Steuern beim Erwerb einer Immobilie. Bei jedem Verkauf einer Immobilie fällt Grunderwerbsteuer zu Lasten des Käufers an. Welcher Satz für die Höhe der Grunderwerbsteuer anzuwenden ist, variiert je nach Bundesland.
Wie wird der Gewinn beim Hausverkauf berechnet?
Höhe des Gewinns bei Immobilienverkauf berechnen – Wenn Sie keine Steuerfreiheit genießen, dann ist für Sie wichtig zu wissen, wie hoch der Gewinn bei Wohnungsverkauf oder Hausverkauf ausfällt. Der Gewinn ist die Differenz aus Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis.
Verkaufsgewinn einer Immobilie Beispielsrechnung für die Ermittlung des Verkaufsgewinns einer selbstgenutzten Wohnung. | |
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Verkaufspreis 450.000 Euro der Wohnung abzüglich Kaufpreis 300.000 Euro | 150.000 Euro |
Nebenkosten für Erwerb der Wohnung | -15.000 Euro |
Anschaffungsnebenkosten zum Beispiel Umbau, Sanierung der Wohnung | -50.000 Euro |
zzgl. Abschreibungen (Afa) – nur bei vermieteten Immobilien | 0 Euro |
Kosten für den Verkauf der Wohnung zum Beispiel Renovierungsarbeiten und Staging, Verkaufsannoncen, Maklergebühren für Verkäufer, Fahrtkosten, Rechtsanwalts- und Steuerberaterkosten | -10.000 Euro |
Verkaufsgewinn | 75.000 Euro |
Wie berechnet man den Veräußerungsgewinn?
Was ist der Veräußerungsgewinn? – Im Steuerrecht wird der beim Verkauf von Wirtschaftsgütern erzielte Gewinn als Veräußerungsgewinn bezeichnet. Selbstverständlich kann auch ein Veräußerungsverlust erzielt werden. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Veräußerungspreis abzüglich Veräußerungskosten und Buchwert des Veräußerungsgegenstandes.
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft
- sonstige Einkünfte (sog. private Veräußerungsgeschäfte)
Für einige Einkunftsarten gibt es zudem im Einkommenssteuergesetz ( EStG ) gesonderte Regelungen.
Wie viel Steuern muss ich zahlen wenn ich mein Haus verkaufe?
Hausverkauf Steuern – Was bekommt der Staat ? | Ratgeber Müssen bei einem Hausverkauf Steuern anfallen? Nicht unbedingt. Wenn Sie gewisse Fristen beachten oder Ihre Immobilie grundsätzlich selber bewohnt haben, wird der Staat am Verkaufserlös meist nicht beteiligt.
- Ist ein Hausverkauf steuerpflichtig?
- Wann muss ein Hausverkauf versteuert werden?
- Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind grundsätzlich steuerpflichtig, so regelt es der, Auch bei Immobilienverkäufen fallen also auf die Gewinne aus dem Hausverkauf Steuern an. Diese Steuer heißt, Dennoch hat der Gesetzgeber einige Ausnahmen speziell für den Immobilienmarkt geschaffen, sodass viele Immobilienverkäufe steuerfrei durchgeführt werden können.
Sie die Immobilie selber vermietet oder verpachtet haben, also gewerblich genutzt, aber zwischen dem Erwerb und dem Verkauf mehr als zehn Jahre liegen (= Spekulationsfrist).
. Sie die Immobilie selbst genutzt haben, denn dann ist die sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren obsolet. Dann müssen Sie auch dann keine Steuern auf den Veräußerungsgewinn zahlen, wenn sich die Immobilie weniger als zehn Jahre in Ihrem Besitz befunden hat.
. Sie eine Immobilie zunächst gewerblich genutzt, dann aber in den letzten beiden Kalenderjahren vor dem Verkauf sowie im Verkaufsjahr selber genutzt haben, Dann müssen auch hier nicht die zehn Jahre Spekulationsfrist verstrichen sein, damit Sie steuerfrei aus dem Verkauf herausgehen.
Haben Sie zum Beispiel seit Mai 2019 die Immobilie selber bewohnt, können Sie im Sommer 2020 Ihre Verkaufsaktivitäten starten, ohne eine Steuerlast befürchten zu müssen. Das gilt auch für Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen, die Sie selbst bewohnt haben.
Für den Gesetzgeber haben Sie dann eine Immobilie selbst genutzt, wenn Sie selber oder aber Ihre Kinder dort gewohnt haben, Kinder im Sinne dieser Regelung sind jedoch nur diejenigen Ihrer Sprösslinge, die noch Kindergeld erhalten. Achtung: Haben Sie mehr als zwei Immobiliengeschäfte in den letzten fünf Jahren getätigt, hebelt diese rege Markttätigkeit die Ausnahmen rund um die Spekulationsfrist wieder aus.
Sie müssen also sehr wahrscheinlich Steuern auf die Immobilienverkäufe zahlen. Grunderwerbssteuer beim Hauskauf Die ist nicht mit der Spekulationssteuer gleichzusetzen. Sie wird in aller Regel vom Käufer gezahlt und kann nicht umgangen werden. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.2018 wurden zwischen 3,5 Prozent (Sachsen und Bayern) und 6,5 Prozent (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein) vom Kaufpreis als Grundsteuer fällig.
Gewerbesteuer im Immobilienmarkt Mit Gewerbesteuer auf den müssen Sie erst dann rechnen, wenn das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel bei Ihnen vermutet. Dieser Verdacht kommt immer dann auf, wenn Sie drei oder mehr Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren tätigen. Um die Höhe der zu ermitteln, multipliziert das Finanzamt den Verkaufsgewinn mit einer von 3,5 Prozent sowie einem kommunal festgelegten Hebesatz.
Vereine, natürliche Personen, Personengesellschaften und bestimmte Unternehmen können Freibeträge in unterschiedlichen Höhen geltend machen. Immobilienverkauf Steuer: Umsatzsteuer bei gewerblichem Handel Die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer fällt ebenfalls nur bei gewerblichem Grundstückshandel an; es gilt der aktuell gültige Umsatzsteuersatz (aktuell 19 Prozent).
Zur Berechnung wird der Verkaufspreis herangezogen. Auch die – und Notargebühren unterliegen im gewerblichen Grundstückshandel der Umsatzsteuerpflicht. Zahlungspflichtig ist der Käufer. Ist Ihr Käufer jedoch eine Privatperson und somit nicht zum Umsatzsteuerabzug berechtigt, wird er/sie einen geringeren Kaufpreis aushandeln wollen.
Indirekt zahlen Sie als gewerblicher Verkäufer hier also mit. Sind sowohl Verkäufer als auch Käufer zum Abzug der Umsatzsteuer berechtigt, kann sie gegengerechnet werden. Auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften fällt grundsätzlich Einkommenssteuer an, so regelt es § 23 EStG.
- Zu diesen privaten Veräußerungsgeschäften zählen nicht nur der Handel mit Immobilien, sondern alle privat getätigten Spekulationen – also zum Beispiel auch Einkünfte aus Geldanlagen.
- Während Gewinne aus Geldanlagen pauschal mit 25 Prozent besteuert werden (die sogenannte ), macht der Gesetzgeber die Steuerlast bei Einkünften aus anderen privaten Veräußerungen vom jeweiligen Steuersatz des Steuerpflichtigen abhängig.
Diese Regelung gilt auch im Immobilienbereich. Doch nicht nur die Höhe der Spekulationssteuer bei Immobilien wird individuell berechnet, auch die Frage, ob überhaupt Steuerzahlungen fällig werden, hängt von verschiedenen Parametern ab.
- Spekulationssteuer Immobilien: Wann muss ich zahlen?
- Pauschal gesagt müssen Sie immer dann Einkommenssteuer auf den von Immobiliengeschäften zahlen, wenn Sie den Verkauf aus reinen Spekulationsgründen getätigt haben.
- Diese reine Spekulationsabsicht unterstellt das Finanzamt immer dann, wenn
- Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt haben.
- zwischen Ankauf und Verkauf weniger als zehn Jahre vergangen sind.
- Sie mehr als zwei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren tätigen.
- Was heißt das im Detail?
- Immobilie selbst bewohnen
Für den Gesetzgeber haben Sie immer dann eine Immobilie selbst genutzt, wenn Sie selber oder aber Ihre Kinder durchgängig dort gewohnt haben. Kinder im Sinne dieser Regelung sind jedoch nur diejenigen Ihrer Sprösslinge, die noch Kindergeld erhalten. Haben Sie die Immobilie nur teilweise selbst bewohnt, ist der Zeitraum entscheidend: So fällt immer dann keine Spekulationssteuer an, wenn Sie die Immobilie in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Verkauf selbst bewohnt haben.
- Bei der Bemessung der drei Jahre sind die Jahreszahlen ausschlaggebend, nicht der tatsächliche Zeitraum.
- Wenn Sie erst im Dezember 2018 einziehen, ist dieses Jahr trotzdem Teil der drei Jahre.
- Zehnjahresfrist Wenn Sie in Ihrer Immobilie nicht selbst gewohnt haben, erfolgt die Ermessung, ob Sie gewerblich handeln, aufgrund der Zehnjahresfrist: Haben Sie Ihre Immobilie im Jahr 2008 erworben und verkaufen sie wieder im Jahr 2019, so entgehen Sie der Steuerpflicht, denn zwischen Ankauf und Verkauf sind mehr als zehn Jahre vergangen.
Genau anders sieht es aus, wenn Sie diese Zehnjahresfrist, auch Spekulationsfrist genannt, unterschreiten. Haben Sie also 2006 gekauft und verkaufen Sie in 2011, müssen Sie den Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, denn hier geht das Finanzamt von einem Spekulationsgeschäft aus.
Steuern fallen nur auf den Gewinn an, also Verkaufserlös minus Ankaufspreis und abziehbare Instandhaltungs- sowie Kaufnebenkosten. Haben Sie ein Verlustgeschäft getätigt, müssen Sie keine Steuern befürchten. Für die Besteuerung auf Grundlage der Zehnjahresfrist spielt es kaum eine Rolle, warum Sie die Immobilie verkaufen.
Haben Sie zum Beispiel geerbt und wollen die Immobilie nicht selbst bewohnen, müssen Sie Steuern zahlen, wenn zwischen Ankauf der Immobilie durch den Erblasser und Verkauf durch den Erben weniger als zehn Jahre vergangen sind. Dasselbe gilt, wenn die Immobilie aus einer Betriebsaufgabe in Ihren Privatbesitz übergegangen ist.
- Mitunter ist für Laien nicht immer ganz ersichtlich, welche Regelung den Vorrang bekommt.
- Haben Sie zum Beispiel ein und seit dem Erbe weder verkauft noch selber bewohnt, muss Ihr Finanzamt Ihnen diesen Leerstand nicht als Selbstnutzungszeit anerkennen.
- Sicherer ist es also, wenn Sie auch hier die Zehnjahresfrist abwarten, um definitiv der Zahlung von Spekulationssteuer zu entgehen.
Weniger als drei Geschäfte in fünf Jahren Tätigen Sie innerhalb von fünf Jahren drei oder mehr Immobiliengeschäfte, geht der Fiskus ebenfalls von einer spekulativen Tätigkeit aus. In bestimmten Konstellationen ist jedoch eine Ausnahme dieser Regel möglich.
- Haben Sie zum Beispiel Ihr Haus aus Altersgründen verkauft und sich von dem Erlös eine Erdgeschosswohnung im Stadtkern sowie einen Zufluchtsort im Grünen gekauft, wird das Finanzamt sehr wahrscheinlich von der Besteuerung des Gewinns aus dem Hausverkauf absehen.
- Doch auch bei nur zwei Geschäften kann eine Ausnahmeregelung greifen, diesmal zu Ihrem Nachteil: Wenn trotzdem davon ausgegangen werden kann, dass Sie diese beiden Geschäfte in Gewinnerzielungsabsicht getätigt haben, wird das Finanzamt Sie zur Kasse bitten.
Beispiel 1: Herr A. baut 2012 ein Haus, in dem er selber wohnt, und außerdem 2013 ein weiteres Haus, das er verpachtet.2015 kommt eine Wohnung hinzu, in die seine erwachsene Tochter mit ihrer Familie zieht. Die Pachteinnahmen sowie die der Wohnung, sofern vorhanden, muss er nun, abzüglich der Bau- und Erwerbskosten, gewerblich versteuern, da drei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren vorliegen und die Nutzung durch die erwachsene Tochter nicht als Eigennutzung zählt.
- Beispiel 2: Frau B.
- Kauft 2009 ein Haus und verkauft es 2010 mit deutlichem Gewinn.
- Es fallen auch bei diesem Hausverkauf Steuern an, obwohl nur zwei Immobiliengeschäfte vorliegen.
- Denn es kann angenommen werden, dass Frau B.
- Das Haus von Beginn an mit der Absicht erworben hatte, es bei entsprechender Marktlage sofort wieder zu veräußern.
Haben Sie eine Immobilie sowohl gewerblich als auch für eigene Wohnzwecke benutzt und verkaufen sie nun, wird nur der Gewinnanteil versteuert, den Sie über die gewerblich genutzte Fläche generiert haben. Wenn Sie Spekulationssteuer zahlen müssen, gibt es viele Möglichkeiten, den fälligen Betrag zu senken.
Alle Kauf nebenkosten. Beim Kauf mussten Sie Grunderwerbssteuer und den Grundbucheintrag bezahlen und hatten Ausgaben für den Notar. Auch Maklergebühren sind absetzbar.
Alle Verkauf nebenkosten. Zeitungsannoncen, Home Staging, Makler – all diese Ausgaben können Sie vom Gewinn abziehen.
Kosten für Instandhaltungen/Reparaturen, Modernisierungen und Sanierungen, sofern sie innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf vorgenommen wurden.
Wer seine Immobilie immer top gepflegt hat und die Belege noch findet, kann oftmals so viele Ausgaben geltend machen, dass die Steuerlast gänzlich entfällt. Wichtig ist jedoch, dass Handwerksfirmen die Arbeiten durchgeführt haben. Haben Sie selber zum Werkzeug gegriffen, können Sie diesen Aufwand nicht absetzen.
Um die Kosten für Reparaturen voll und auf einmal absetzen zu können, müssen sie innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf vorgenommen worden sein. Alle späteren Kosten müssen Sie über die AfA-Tabelle abschreiben. Bei einem späteren Verkauf zählen die abgeschriebenen Kosten nun nicht mehr zu den Ausgaben, da Sie hierüber bereits einmal eine Steuererleichterung genossen haben.
Die Höhe der Steuer bei Hausverkauf hängt zum einen vom erzielten Gewinn ab, zum anderen von Ihrem persönlichen Steuersatz. Vom Verkaufspreis können Sie die Anschaffungskosten sowie Verkaufsnebenkosten abziehen. Was nun übrig bleibt, ist der Gewinn. Es fallen also nur dann auf den Hausverkauf Steuern an, wenn Sie Ihre Immobilie zu einem höheren Preis verkaufen konnten, als Sie sie erworben hatten.
Bei werden Sie im Laufe der Zeit Abschreibungen geltend gemacht haben. Diese Kosten werden bei einem Verkauf von den ursprünglichen Anschaffungskosten abgezogen. Sie mindern also die Anschaffungskosten. Hausverkauf Steuern: ein Rechenbeispiel Lag der Immobilienverkaufspreis bei 350.000 €, ist dies der Ausgangswert der Berechnungen.
Hiervon können Sie nun die Verkaufsnebenkosten (zum Beispiel Renovierungsarbeiten in Höhe von 14.000 €) abziehen ebenso wie die ursprünglichen Anschaffungskosten. Haben Sie also selber einmal 260.000 € für Ihre Immobilie gezahlt, können Sie diesen Betrag nun in ganzer Höhe vom Verkaufserlös abziehen, wenn Sie niemals Abschreibungen geltend gemacht haben.
Gab es Abschreibungen, mindern diese die Höhe der Anschaffungskosten.350.000 € – 14.000 € – 260.000 € = 76.000 € Gewinn Wenn wir nun annehmen, dass Ihr persönlicher Steuersatz bei 42 % liegt, müssen Sie 31.920 € an Steuern zahlen. Zu den Anschaffungskosten (in unserem Beispiel die 260.000 €) zählen auch die Ausgaben für den Notar, den Makler und die Grundsteuer.
Sie machen die aus und sind meist in voller Höhe anrechenbar. ⇒ INFOKASTEN : Ihr persönlicher Steuersatz ergibt sich aus der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens. Haben Sie zum Beispiel ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 92.000 €, beträgt Ihr Steuersatz 42 %.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus der Summe aller Einkünfte (selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Forstwirtschaft, nichtselbständige Arbeit, Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte) gemindert um die abziehbaren Ausgaben. Der Gesetzgeber hat eine genaue Vorstellung davon, wann ein Immobilienverkauf privat getätigt wurde (ob mit oder ohne Makler ist hier nicht von Belang) oder ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt.
Ein gewerblicher Grundstückshandel wird unterstellt, wenn Sie mindestens drei Immobiliengeschäfte egal welcher Art innerhalb von fünf Jahren tätigen. In diesen Fällen unterliegen Sie der Besteuerung nach § 15 EStG. und somit der gewerblichen Versteuerung. Hausverkauf Steuern Ob auf einen Hausverkauf Steuern anfallen oder nicht, ist im Vorfeld leicht zu ermitteln. Tätigen Sie den Verkauf privat, müssen Sie entweder Ihre Immobilie selbst genutzt oder sie vor mehr als zehn Jahren erworben haben, um die Zahlung von Steuern zu umgehen.
- Auch eine Mischung beider Varianten ist möglich: Wenn Sie die Immobilie zunächst nicht selbst genutzt haben, die letzten beiden Kalenderjahre vor dem Verkaufsowie im Jahr des Verkaufs selbst jedoch schon, geht der Staat ebenfalls leer aus.
- Darüber hinausdürfen Sie nicht mehr als zwei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren tätigen, wollen Sie eine Steuerbelastung verhindern.
Ausnahmen von dieser Regel sind in Zweifelsfällen jedoch möglich. Sind Sie gewerblich in der Immobilienbranche tätig, wird es etwas komplizierter. Hier müssen Sie in aller Regel mit Spekulationssteuer rechnen sowie mit Gewerbesteuer. Die Umsatzsteuer zahlt hingegen Ihr Käufer.
- Wenn Sie oder Ihre minderjährigen Kinder die Immobilie grundsätzlich selbst bewohnt haben, ist ihr Verkauf steuerfrei, sofern Sie nicht noch zwei weitere Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren getätigt haben oder noch tätigen werden.
- Haben Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt, müssen zwischen Ankauf und Verkauf mehr als zehn Jahre vergangen sein, damit Sie den Gewinn aus dem Verkauf nicht besteuern müssen.
Wenn Sie Spekulationssteuer zahlen müssen, stehen Ihnen trotzdem noch viele Möglichkeiten zur Verfügung, die Steuerlast zu senken. So können Sie zum Beispiel sämtliche Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Verkauf entstanden sind, vom Erlös abziehen.
Auch die ehemaligen Anschaffungskosten sowie innerhalb der ersten drei Jahre nach Kauf vorgenommene Instandhaltungsmaßnahmen mindern den Gewinn. Abschreibungen zählen hingegen nicht mehr als Ausgaben, da Sie hier bereits einmal von einer Steuerersparnis Gebrauch gemacht haben. Da das Finanzamt einen sehr großen Rahmen an Verkaufsnebenkosten als Ausgaben akzeptiert, können Verkäufer so auf legalem Wege den Gewinn und damit auch die zu zahlende Spekulationssteuer deutlich schmälern.
Die Spekulationsfrist wird auch Zehnjahresfrist genannt. Sie beschreibt die Zeitspanne, die zwischen Ankauf und Verkauf einer Immobilie vergehen muss, damit das Geschäft nicht als ein gewerblicher Immobilienhandel eingestuft wird und Sie in aller Regel auf den Hausverkauf keine Steuern zahlen müssen.
- Das Finanzamt geht immer dann von einem gewerblichen Immobilienhandel aus (auch gewerblicher Grundstückshandel genannt), wenn
- Sie oder Ihre minderjährigen Kinder die zu verkaufende Immobilie nicht oder zu kurz (weniger als drei Jahre) selbst bewohnt haben.
- zwischen Ankauf und Verkauf weniger als zehn Jahre vergangen sind.
- Sie mehr als zwei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren tätigen oder getätigt haben.
Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie eventuell Erbschaftssteuer zahlen, jedoch keine Spekulationssteuer. Verkaufen Sie die geerbte Immobilie und sind zwischen dem Kauf durch den Erblasser und dem Verkauf durch Sie weniger als zehn Jahre vergangen (Spekulationsfrist), müssen Sie Spekulationssteuer zahlen.
Haben Sie hingegen die geerbte Immobilie zunächst drei Jahre selbst bewohnt, entfällt die Steuerpflicht, auch wenn Sie danach noch immer nicht die zehn Jahre Spekulationsfrist voll bekommen. Bei Privatverkäufen nicht. Verkaufen Sie gewerblich an eine Privatperson, müssen Sie die Umsatzsteuer in Rechnung stellen, jedoch nicht selber zahlen.
Verkaufen Sie gewerblich an einen anderen Gewerbetreibenden, müssen Sie theoretisch ebenfalls die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Da Ihr Käufer aber zum Umsatzsteuerabzug berechtigt ist und sich die gezahlte Umsatzsteuer somit direkt vom Finanzamt zurückholen kann, können Sie sich auch auf ein umsatzsteuerfreies Geschäft einigen.
Wenn Sie mehrere Immobilien verkaufen und trotzdem keine Spekulationssteuer auf den Gewinn zahlen wollen, müssen Sie sich an die Regel „Weniger als drei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren” halten, um ganz sicherzugehen. Bei einwandfreien Privatgeschäften (ein älteres Ehepaar verkauft sein großes Haus und kauft stattdessen eine kleine Stadtwohnung sowie ein Urlaubshäuschen im Grünen) können Sie auch drei Immobiliengeschäfte innerhalb von fünf Jahren tätigen und werden sehr wahrscheinlich trotzdem der Steuerpflicht entgehen.
Wenn Sie eine Immobilie im Ausland besitzen und verkaufen, gelten dieselben Regeln wie bei einem Verkauf innerhalb Deutschlands: Haben Sie die Immobilie immer oder in den letzten drei Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen.
Wie hoch ist der Veräußerungsgewinn?
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Im Gegenzug sind auch nur 60 % der Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar. Halten Sie also im Betriebsvermögen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, müssen Sie erhaltene Dividenden und Gewinnausschüttungen, die in Ihren Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit enthalten sind und nur zu 60 % steuerpflichtig sind, in der Anlage G oder Anlage S gesondert angeben.
Der steuerfreie Teil beträgt nach § 3 Nr.40 EStG 40% der Einkünfte. Wollen Sie den Freibetrag nach § 16 Abs.4 EStG beantragen? Wählen Sie ” ja ” aus, wenn Sie für den Veräußerungsgewinn den Freibetrag nach § 16 Abs.4 EStG beantragen wollen. Ansonsten wählen Sie ” nein ” aus.
Hinweis: Bei Inanspruchnahme des Veräußerungsfreibetrages bleibt ein Veräußerungsgewinn steuerfrei mit 45.000 Euro. Dieser Betrag vermindert sich allerdings, wenn der Veräußerungsgewinn höher ist als 136.000 Euro, und zwar um den übersteigenden Betrag. Also entfällt der Veräußerungsfreibetrag ab einem Veräußerungsgewinn von 181.000 Euro.
Der Veräußerungsfreibetrag wird nur unter bestimmten Bedingungen gewährt:
Sie müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sein. Die Vergünstigungen können Sie nur einmal im Leben in Anspruch nehmen: den Veräußerungsfreibetrag gerechnet ab 1996, den ermäßigten Steuersatz gerechnet ab 2001. Sie müssen die Vergünstigungen beantragen.
Ermäßigten Steuersatz wegen Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragen. Sofern Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind, können Sie für den Veräußerungsgewinn einen Veräußerungsfreibetrag beantragen. Ermäßigter Steuersatz: Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Veräußerungsgewinn ist nach der Fünftelregelung begünstigt.
Sie müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sein. Die Vergünstigungen können Sie nur einmal im Leben in Anspruch nehmen: den Veräußerungsfreibetrag gerechnet ab 1996, den ermäßigten Steuersatz gerechnet ab 2001. Sie müssen die Vergünstigungen beantragen.
Veräußerungsgewinn Tragen Sie hier den Veräußerungsgewinn ein. Bei Inanspruchnahme des Veräußerungsfreibetrages bleibt ein Veräußerungsgewinn steuerfrei mit 45.000 Euro. Dieser Betrag vermindert sich allerdings, wenn der Veräußerungsgewinn höher ist als 136.000 Euro, und zwar um den übersteigenden Betrag.
Sie müssen das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sein. Die Vergünstigungen können Sie nur einmal im Leben in Anspruch nehmen: den Veräußerungsfreibetrag gerechnet ab 1996, den ermäßigten Steuersatz gerechnet ab 2001. Sie müssen die Vergünstigungen beantragen.
Hinweis: Wollen Sie den Veräußerungsfreibetrag nicht beantragen, z.B. weil Sie ihn für eine spätere Veräußerung aufsparen möchten, oder besteht die Voraussetzung für diese Vergünstigung nicht, z.B. weil Sie noch keine 55 Jahre alt oder nicht berufsunfähig sind, kann der Veräußerungsgewinn nach der Fünftelregelung steuerbegünstigt sein.
- Der Erwerber ist eine Gesellschaft, an der die veräußernde Person oder ein Angehöriger beteiligt ist.
- Bei Veräußerung eines Betriebes (Praxis, Kanzlei, Büro usw.) möchte der Fiskus von Ihnen wissen, ob Sie oder ein Angehöriger an der Gesellschaft beteiligt sind, die Ihren Betrieb erworben hat.
- Entsprechende Erläuterungen müssen Sie auf einem Zusatzblatt machen.
Hinweis: Sind Sie oder ist ein Angehöriger an dieser Erwerbergesellschaft beteiligt, steht Ihnen weder der Veräußerungsfreibetrag (max.45 000 Euro) noch der ermäßigte Steuersatz (56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens Eingangssteuersatz von 14 %) zu.