Wie Hoch Ist Die Grundsicherung In Deutschland?

Wie Hoch Ist Die Grundsicherung In Deutschland
Wann hat man als Rentner Anspruch auf Grundsicherung? – Mit Grundsicherung die Rente aufstocken Auf die Sozialleistung hätten weitaus mehr Menschen Anspruch – Wie und wo man sie beantragt und was dabei zu beachten ist © Unsplash Mehr als eine Million Rentner in Deutschland hätten Anspruch auf Grundsicherung im Alter.

  • Doch nur 566 000 Senioren haben sie tatsächlich beantragt.
  • Das geht aus einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor.
  • Viele wissen nicht, dass ihnen diese Leistung zusteht.
  • Hier gibt es wichtige Informationen rund um die Grundsicherung.
  • Mit der Grundsicherung stockt der Staat Renten auf, die zu gering sind, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Mehr als die Hälfte aller Anspruchsberechtigten verzichten auf die Antragstellung. Neben Unwissenheit fürchten viele, ihre Kinder müssten die staatliche Hilfe zurückerstatten. Andere schämen sich, zum „Amt” gehen zu müssen. Dabei wurde die Sicherungsleistung extra für Menschen geschaffen, deren Rente zum Leben nicht ausreicht.

  1. Alle, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, in Deutschland leben und ein so niedriges Einkommen haben und ein so geringes Vermögen besitzen, dass sie damit ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können.
  2. Die Deutsche Rentenversicherung rät Menschen mit einem Einkommen von durchschnittlich weniger als 865 Euro im Monat, prüfen zu lassen, ob sie anspruchsberechtigt sind.

In Kommunen mit hohem Mietniveau lohnt sich die Prüfung auch bei einem höheren Einkommen. In die Berechnung werden allerdings auch die finanziellen Verhältnisse des Lebenspartners miteinbezogen. Wenn dieser ein zu hohes Einkommen hat, besteht unter Umständen kein Anspruch.

  • In der Regel wird der Antrag für ein Jahr bewilligt, danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.
  • Wenn es wahrscheinlich ist, dass sich am Einkommen des Antragstellers auch künftig nichts ändern wird, kann die Grundsicherung auch für länger als ein Jahr bewilligt werden.
  • Für die Antragstellung ist das Sozialamt vor Ort zuständig.

Die Träger der Rentenversicherung sind allerdings verpflichtet, Versicherte über die Voraussetzungen für die Grundsicherung zu informieren, sowie die Anträge entgegenzunehmen und an die zuständigen Sozialämter weiterzuleiten. Der Antragsteller muss Angaben über seine persönlichen Verhältnisse machen.

  1. Zum Beispiel hat er die Pflicht, offenzulegen, mit wem er zusammenlebt, wie hoch sein Einkommen ist und welche Geld- und Sachwerte er besitzt.
  2. Dazu zählen Immobilien, Autos und Schmuck.
  3. Benötigt werden ein gültiger Personalausweis, der Rentenbescheid, alle weiteren Einkommens- und Vermögensnachweise, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, der Mietvertrag, ein Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung und natürlich der Antrag auf die Grundsicherung.

Der Bedarf wird anhand der Rente und des Vermögens individuell berechnet. Der Regelsatz ist für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körper pflege und Strom vorgesehen. Die Pauschale beträgt 2020 für einen Alleinstehenden 432 Euro pro Monat, für Paare 389 Euro pro Person.

  • Zusätzlich übernimmt das Sozialamt Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind.
  • Die Höhe orientiert sich am örtlichen Mietspiegel.
  • Hinzu kommen Kranken- und Pflegeversicherung sowie ein Mehrbedarf für Menschen mit Schwerbehinderung. Nein.
  • Der Staat gewährt ein Schonvermögen von 5000 Euro, allerdings zählen auch Sachwerte wie beispielsweise ein Auto dazu.

Nein. Das Sozialamt übernimmt die Mietkosten jedoch nur bis zu einer bestimmten, „angemessenen” Größe. Diese beträgt für eine Person 45 bis 50 Quadratmeter, für zwei Personen 60 Quadratmeter oder zwei Zimmer. Übrigens: Wer eine angemessene Eigentumswohnung besitzt und darin wohnt, muss diese nicht verkaufen.

  1. Auch Erwerbsminderungsrentner können anspruchsberechtigt sein.
  2. Hier ist es sinnvoll, sich individuell beraten zu lassen.
  3. Inder sind nur dann zahlungspflichtig, wenn sie ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 100 000 Euro pro Jahr haben.
  4. Das trifft aber nur auf einen Bruchteil der Steuerzahler zu.

Ja. Für einen Widerspruch hat man einen Monat Zeit. Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern gerne bei allen Fragen rund um die Grundsicherung, bei der Antragstellung und gegebenenfalls bei einem Widerspruch. Betroffene wenden sich an ihre zuständige Geschäftsstelle.

Wie hoch ist die monatliche Grundsicherung?

Fazit – Grundsicherung für viele alternativlos – Das deutsche Rentensystem beruht auf den Einzahlungen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Wenn du eine hohe Rente haben willst, musst du viel Geld und das möglichst lange einzahlen. Eine Grundsicherung vom Staat gibt es. Sie ist zwar nicht üppig, aber für viele alternativlos. Amazon-Buchtipp: Lebenslust statt Frust im Ruhestand Du interessierst dich für weitere Renten-Themen?

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Wer bekommt Grundsicherung und wieviel?

Wer kann Grundsicherung bekommen? – Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

Wie hoch ist die Grundsicherung für eine Person in Deutschland?

Grundsicherung online berechnen – Mit unserem Grundsicherungsrechner können Sie Ihren Anspruch und die Höhe der Grundsicherung berechnen. Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt 399,- Euro. Bei Partnerschaften einer Bedarfsgemeinschaft sind jeweils 360,- Euro festgelegt.

Dieser ist aber von verschiedensten Faktoren Abhängig. Dazu zählen u.a.: die Höhe der Rente, die Größe der Wohnung und das eigene Vermögen. Geben Sie einfach die notwendigen Zahlen in unseren Grundsicherungsrechner und Sie erhalten umgehend die Höhe der potentiellen Grundsicherung. Testen Sie also jetzt unseren Grundsicherungsrechner.

Wir bieten zudem noch weitere Rechner wie z.B.: den Wohngeldrechner, den Nettolohnrechner, den Basisrentenrechner oder den Riesterrechner. Unser Grundsicherungsrechner rechnet mit den aktuellen Zahlen und ist somit für 2019, 2020, 2021 und 2022 anzuwenden.

Wie hoch ist die Grundsicherung netto?

Höhe des Anspruchs auf Grundsicherung – Der Anspruch auf Grundsicherung umfasst folgende Leistungen (monatliche Werte):

Der Regelsatz beträgt für Alleinstehende und Alleinerziehende 416,- Euro. Bei einer Bedarfsgemeinschaft sind jeweils 374,- Euro festgelegt (Stand Jan.2018). 332,- Euro für nicht erwerbsfähige erwachsene Personen bis 25 Jahren, ohne eigenen Haushalt, die im Haushalt anderer Personen leben. 316,- Euro für haushaltsangehöhrige Kinder in den Lebensjahren 14 bis 18. 296,- Euro für Kinder in den Lebensjahren 6 bis 14. 240,- Euro für Kinder unter 6 Jahren. Angemessene Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung. Mehr Infos weiter unten. Private Krankenversicherung im Basistarif: Hier wird der halbe Tarif übernommen sofern sozialhilferechtlicher Bedarf besteht. Zuschläge für die Erstausstattung einer Wohnung. Bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen “G”) einen zusätzlichen Mehrbedarf von 17 % bezogen auf den entsprechenden Regelsatz. Mehrbedarf für werdende Mütter mit Beginn der 13. Schwangerschaftswoche, 17 % bezogen auf den entsprechenden Regelsatz. Mehrbedarf für Alleinerziehende, dieser ist nach Alter der Kinder und Anzahl gestaffelt (er reicht von 12 bis max.60 % vom Eckregelsatz). Mehrbedarf für kostenintensive Ernährung. Anspruch haben kranke oder behinderte Personen, die eine spezielle Ernährung benötigen, z.B. bei einer Glutenunverträglichkeit. Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach der Art der Erkrankung. In bestimmten Fällen werden Mietschulden als Grundsicherungsleistung übernommen.

Von den Grundsicherungsleistungen sind die die eigenen Einkünfte wie z.B Wohngeld abzuziehen. Übersteigen die eigenen Einkünfte den grundsicherungsrechtlichen Bedarf, dann entfällt der Anspruch auf Grundsicherung. Sind die Einkünfte niedriger als der Bedarf aus den Grundsicherungsleistungen, dann wird der Unterschiedsbetrag ausgezahlt.

Wie hoch ist die Grundsicherung Wenn die Rente nicht reicht?

Grundsicherung im Alter: Wenn das Geld später nicht reicht Abge­zählt. Die Grund­sicherung im Alter unterstützt Menschen, bei denen das Geld kaum zum Leben reicht. © Shutterstock Die staatliche Grund­sicherung springt ein, wenn im Alter das Geld zum Leben nicht reicht.

test.de erklärt, wie der Staat hilft und beant­wortet häufige Fragen zum Thema. Lesen Sie auf dieser Seite: Reicht das Geld im Alter nicht, um den Lebens­unterhalt zu decken, über­nimmt der Staat in gewissem Umfang Kosten für Lebens­unterhalt, Miete, Heizung. Diese spezielle Sozial­hilfe im Alter nennt sich Grund­sicherung.

Sie gibt es nur auf Antrag. Der durch­schnitt­liche Bruttobedarf bei der Grund­sicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des statistischen Bundes­amts bei 831 Euro. Bevor die Ämter zahlen, müssen Antrag­steller ihre Vermögens­verhält­nisse offen legen. Nur Bedürftige sollen die Leistung erhalten.

  • Neben der Voraus­setzung, auf Dauer den Lebens­unterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, müssen Antrag­steller ihr Renten­alter erreicht haben, bevor sie Grund­sicherung bekommen können.
  • Gesetzlich geregelt ist das im vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetz­buch.
  • Zuständig für die Auszahlung sind kommunale Behörden – meist die örtlichen Träger der Sozial­hilfe.

Aber auch die gesetzlichen Renten­versicherungs­träger sind verpflichtet, über Leistungs­voraus­setzungen zu informieren und bei der Antrag­stellung zu helfen. Auf Grund­sicherung angewiesen sind oft Menschen, die während des Berufs­lebens keine ausreichenden Renten­ansprüche erwerben konnten etwa aufgrund eines nied­rigen Einkommens oder großen Lücken im Erwerbs­leben.

In Deutsch­land spiegelt das gesetzliche Renten­system stark das eigene Erwerbs­leben wider. Wer lange gut verdient hat, bekommt eine hohe Rente, wer wenig verdient oder aufgrund von Krankheit, Arbeits­losig­keit, Familien­arbeit oder Selbst­ständig­keit immer wieder große Lücken im Renten­versicherungs­verlauf hat, bekommt eine nied­rigere Rente.

Zwar erhöht auch unentgeltliche Arbeit wie die eigenen Renten­ansprüche. Aber mit lang­fristig hohen Beiträgen aus einem sozial­versicherungs­pflichtigen Job kann unentgeltliche Fürsorgearbeit nicht mithalten. Seit Januar 2021 gibt es die, Aufgrund des großen Verwaltungs­aufwands hat die Renten­versicherung aber erst im Juli 2021 mit deren Auszahlung begonnen.

Wer im Januar bereits einen Anspruch hatte, bekommt eine Nach­zahlung. Die Grund­rente soll Verbesserung für Menschen mit nied­rigen Löhnen und langen Beitrags­zeiten bringen. Wer auf mindestens 33 Jahre mit “Grund­renten­zeiten” kommt, kann einen Renten­zuschlag bekommen. Laut Renten­versicherung wird der Zuschlag im Durch­schnitt bei 75 Euro liegen.

Damit ist er aber bei vielen Menschen nicht hoch genug, um unabhängig von der staatlichen Hilfe zu werden. Andere erfüllen die Voraus­setzung für die Grund­rente erst gar nicht. Alters­armut ist auch im reichen Deutsch­land ein Thema – weniger für heutige Rentner als für Jüngere mit wenig Einkommen.

  1. Was kommt auf diese Personengruppe zu? Hier beant­worten wir elf wichtige Fragen und erklären, wie der Staat später hilft.
  2. Wenn Sie im Alter Ihren Lebens­bedarf nicht selbst decken können, beantragen Sie „Grund­sicherung im Alter”.
  3. Das ist eine steuer­finanzierte Sozial­leistung.
  4. Grund­sicherung beantragen Sie beim Sozial­hilfeträger.

Das sind meist die Kommunalbehörden, also Städte, Kreise, Land­schafts­verbände, Bezirke oder Landes­sozial­ämter. Sie können den Antrag aber auch bei der Deutschen Renten­versicherung stellen. Die leitet ihn dann an die zuständige Stelle weiter. Zum Renten­eintritt informiert die Renten­versicherung Sie mit dem Renten­bescheid auch über die Leistungen der Grund­sicherung.

  1. Es gibt nicht einen für alle gleichen Grund­sicherungs­betrag.
  2. Das Sozial­amt legt vielmehr fest, wie hoch Ihr Bedarf im Einzel­fall ist.
  3. Im September 2020 lag er nach Angaben des Bundes­amts für Statistik im Durch­schnitt bei 831 Euro brutto im Monat.
  4. Einen Teil des Lebens­unter­halts wie Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körper­pflege, Strom zahlt das Sozial­amt Ihnen als Pauschale – den Regel­satz.

Er liegt 2022 für Allein­stehende bei 449 Euro und für Paare bei 404 Euro im Monat pro Partner. Über den Regel­satz hinaus bekommen Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Hier zahlt das Sozial­amt die tatsäch­lichen Kosten, wenn sie angemessen sind.

Sie haben die Regel­alters­grenze erreicht. Die steigt für jeden Jahr­gang bis zum Jahr 2031 stetig auf 67 Jahre an (nach dem Klick auf den Link bitte etwas herunter­scrollen zur Tabelle). Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren notwendigen Bedarf etwa für Lebens­mittel, Kleidung, Heizung und Miete selbst zu decken. Das Einkommen und Vermögen Ihres Part­ners ist nicht so hoch, dass er damit auch noch Ihren Lebens­unterhalt bestreiten könnte. Wenn Sie mit einem Partner zusammenleben, bilden Sie eine Bedarfs­gemeinschaft – auch wenn Sie nicht verheiratet oder verpart­nert sind.

Das Sozial­amt rechnet fast alle Einkommens­arten auf die Grund­sicherung an: Miet- und Pacht­einnahmen, Einkünfte aus Kapital­vermögen wie Zinsen, Unter­halts­zahlungen eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepart­ners. Nur bei Renten bleibt seit 2018 mindestens ein Betrag von 100 Euro monatlich anrechnungs­frei.

  • Die Regelung gilt für alle Formen der zusätzlichen Alters­vorsorge: private Renten, Riester- und Rürup-Renten oder freiwil­lige Beitrags­zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse.
  • Über­steigt Ihre Riester-Rente diese 100 Euro, werden zusätzlich 30 Prozent des darüber­liegenden Betrages nicht zum Einkommen gezählt.

Bei einer Riester-Rente von 200 Euro im Monat blieben also 130 Euro anrechnungs­frei. Wichtig: Der Gesamt­frei­betrag darf höchs­tens 50 Prozent des Eckregel­satzes von derzeit 449 Euro im Jahr betragen. Das sind 224,50 Euro im Jahr 2022. Auch berück­sichtigt das Sozial­amt nicht Ihr volles Brutto­einkommen.

  1. Steuern und Beiträge zur Sozial­versicherung zieht es ab.
  2. Auch private Haft­pflicht−, Hausrat− und bestimmte Ster­begeld­versicherungen können ange­rechnet werden.
  3. Die wird nicht voll ange­rechnet.
  4. Auch hier gibt es einen Frei­betrag, der je nach Einkommen individuell berechnet wird (siehe Frage 5).
  5. Fast alles.

Behalten können Sie ein angemessenes Haus mit Grund­stück (siehe Frage 11), wenn Sie selbst dort alleine oder mit Angehörigen wohnen. Auch das sogenannte Schon­vermögen lässt Ihnen der Staat. Seit April 2017 beträgt es 5 000 Euro. Im Sozialrecht gehört neben Bargeld fast alles andere zum Vermögen, was Sie theoretisch irgendwie zu Geld machen könnten: Bank­guthaben, Wert­papiere, Bauspar­verträge, Ansprüche aus Kapital­lebens­versicherungen, Schenkungen, Erbansprüche, Haus− und Immobilien­besitz, aber auch Erbbau− und Nieß­brauchs­rechte sowie Gemälde, Schmuck und Ihr Auto.

  • Das Sozial­amt prüft, ob und welche Ihrer Vermögens­gegen­stände über­haupt verwert­bar sind und dann, ob es nicht zum Schon­vermögen (siehe Frage 7) gehört.
  • Geprüft wird auch, ob der der Verkauf eine besondere Härte für Sie darstellen würde.
  • Das kann etwa bei einem Familien- und Erbstück der Fall sein.

Auch Gegen­stände zur Befriedigung geistiger, wissenschaftlicher oder künst­lerischer Bedürf­nisse, etwa Musik­instru­mente, können Sie unter Umständen behalten. Ein Auto kann zum Schon­vermögen gehören, wenn der Verkaufs­wert unter dem Frei­betrag liegt.

Nein. Bei der Grund­sicherung im Alter verzichten die Behörden auf den sogenannten Unter­halts­rück­griff auf die Kinder. Auch Erben müssen keine Kosten erstatten. Ist das Einkommen eines Ihrer Kinder allerdings sehr hoch (mindestens 100 000 Euro jähr­lich), entfällt der Grund­sicherungs­anspruch für Sie.

In diesem Fall haben Sie aber Anspruch auf eine andere Sozial­leistung: Hilfe zum Lebens­unterhalt. Diese können sich die Sozial­ämter allerdings von Ihren Kindern wieder zurück­erstatten lassen. Aber auch hier gibt es recht hohe Frei­grenzen. Ja, solange Kosten für Unterkunft und Heizung dem Sozial­amt angemessen erscheinen.

45 bis 50 Quadrat­meter für eine Person 60 Quadrat­meter oder zwei Zimmer für zwei Personen 75 Quadrat­meter oder drei Zimmer für drei Personen 85 bis 90 Quadrat­meter oder vier Zimmer für vier Personen.

Erachtet das Sozial­amt Ihre Wohnung als unan­gemessen, könnten Sie aufgefordert werden, sich eine andere Bleibe zu suchen oder Ihre Zahlungen könnten gekürzt werden. Allerdings muss der Umzug für Sie zumut­bar sein. Hier müssen Aspekte wie soziale Bindungen oder Infrastruktur berück­sichtigt werden.

  1. Nein, solange es in den Augen der Behörden angemessen ist und Sie es selbst bewohnen.
  2. Häuser dürfen in der Regel bis 130 Quadrat­meter groß sein, Wohnungen bis 120 Quadrat­meter.
  3. Sie können bis zu einem Monat nach Erhalt Ihres Bescheids Wider­spruch bei der Behörde einlegen.
  4. Diese entscheidet dann erneut und schickt Ihnen einen Wider­spruchs­bescheid.

Hier haben Sie dann wieder einen Monat Zeit, um vor dem Sozialge­richt dagegen zu klagen. Verfahrens­gebühren fallen dafür nicht an. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.

Wie Hoch Ist Die Grundsicherung In Deutschland 01.01.2023 – Die gesetzliche Rente ist für viele Haushalte die finanzielle Basis im Alter. Hier erhalten Sie alle Informationen zu Beiträgen, Rentenhöhe und Renten­eintritts­alter. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung In Deutschland 31.08.2020 – Die gesetzliche Rente ist auch etwas für Selbst­ständige. Die Alters­vorsorge-Experten der Stiftung Warentest nennen Vor- und Nachteile der gesetzlichen Rente. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung In Deutschland 08.04.2019 – Sparen fürs Alter – aber wie? Ob Immobilienkauf, Pfle­geabsicherung oder Vermögens­aufbau – wir zeigen, wie Sie auch mit über 50 noch finanzielle Weichen stellen können.

: Grundsicherung im Alter: Wenn das Geld später nicht reicht

Wie viel Geld darf man bei Grundsicherung auf dem Konto haben?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).

  • Hier erfahren Sie, wer diese Leistung vom Sozialamt bekommen kann und welche Neuregelungen in Kraft getreten sind.
  • Das Bürgergeld-Gesetz ist am 20.12.2022 im (Nr.51, Seite 2328 ff.) veröffentlicht worden.
  • Es enthält auch Neuregelungen für die Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.

Diese Regelungen sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Überblick über die zentralen Änderungen des SGB XII: Neue Regelsätze ab 01.01.2023:

Regelbedarfsstufe 1: 502 Euro Regelbedarfsstufe 2: 451 Euro Regelbedarfsstufe 3: 402 Euro Regelbedarfsstufe 4: 420 Euro Regelbedarfsstufe 5: 348 Euro Regelbedarfsstufe 6: 318 Euro

Hinweis: Welche Regelbedarfsstufe (RBS) ist für welche Leistungsberechtigten die richtige? Antworten gibt es, Außerdem steigt das Geld für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach § 34 Abs.3a SGB XII:

Für das erste Schulhalbjahr sind 116 Euro vorgesehen, für das zweite Schulhalbjahr steigt der Betrag auf 58 Euro.

Neuer Mehrbedarf: Für Leistungsberechtigte wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann und ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art der Bedarfe nicht möglich ist, vgl.

In dem ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen (sogenannte Karenzzeit ). Erst ab dem 2. Jahr des Leistungsbezugs geht es ­nach ca. sechs Monaten um die Angemessenheit der Kosten (vgl. § 35 Abs.1 SGB XII neu). Eine Absenkung der ggf. unangemessen hohen Kosten wird unter bestimmten Voraussetzungen nicht verlangt (z.B. bei Unwirtschaftlichkeit).

Beachte: Diese Neuregelung gilt nicht für Menschen, die in besonderen Wohnformen leben. Beachte: Diese Neuregelung (Karenzzeit) betrifft nicht die Kosten für das Heizen. Gut zu wissen: Für Menschen, die schon jahrelang Leistungen beziehen, bleiben die Zeiten des Leistungsbezugs bis 31.12.2022 bei der Karenzzeit unberücksichtigt. Allerdings steht diesem Personenkreis trotzdem keine Karenzzeit zu, wenn in einem der vorangegangenen Bewilligungszeiträume für die aktuell bewohnte Unterkunft die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden (vgl. § 140 SGB XII neu).

Anhebung des Vermögensschonbetrages: Bisher durften 5.000 Euro pro Person unberücksichtigt bleiben. Ab 01.01.2023 gilt:

Jeder leistungsberechtigte Mensch darf 10.000 Euro Vermögen behalten. Auch der erwachsene Lebenspartner/Ehepartner darf sich nunmehr auf einen Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro berufen. Ebenso darf sich eine minderjährige alleinstehende Person auf 10.000 Euro berufen, wenn sie nicht vom Unterhalt der erwachsenen Leistungsberechtigten abhängt. Personen, die von einer der oben genannten Personen überwiegend unterhalten werden, haben wie bisher nur einen Schonbetrag in Höhe von 500 Euro. Neuerdings bleibt außerdem ein angemessenes Kraftfahrzeug (bis Verkehrswert von 7.500 Euro) von der Anrechnung verschont (vgl. § 90 Abs.2 Nr.10 SGB XII neu).

Beachte: Die noch höheren Schonbeträge nach dem SGB II (bisher “Hartz 4”; nunmehr Bürgergeld) gelten nicht für Leistungen nach dem SGB XII. Änderungen bei den Regelungen zum Einkommen:

Ab 01.01.2023 gelten Erbschaften nicht mehr als Einkommen, sondern werden als Vermögen bewertet (vgl. § 82 Abs.2 Nr.9 SGB XII neu). Auch Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nr.12, Nr.26 oder Nr.26a Einkommensteuergesetz steuerfrei sind, zählen nicht mehr als Einkommen, soweit sie einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen (vgl. § 82 Abs.1 Nr.8 SGB XII neu). Damit sind auch Übungsleiterpauschalen bis zu der o.g. Grenze nicht mehr als Einkommen zu berücksichtigen. Anmerkung: § 3 Nr.12 EstG regelt Bezüge aus einer Bundes- oder Landeskasse, die als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind; § 3 Nr.26 EstG regelt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder ähnlichen Tätigkeiten; § 3 Nr.26a EstG regelt nebenberufliche Einkünfte bis zu 840 Euro (Ehrenamtspauschale). Außerdem kein Einkommen mehr: Mutterschaftsgeld nach § 19 Mutterschaftsgesetz; Einnahmen von Schülern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Betrag in Höhe von 520 Euro monatlich bei Leistungsberechtigten, die eine förderungsfähige Ausbildung durchlaufen oder während der Schulzeit erwerbstätig sind. Abzusetzen vom Einkommen sind seit 01.01.2023 bis zu 250 Euro monatlich, wenn sie als Taschengeld nach dem Bundesfreiwilligendienst- oder Jugendfreiwilligendienstgesetz gezahlt wurden (vgl. § 82 Abs.2 S.2 SGB XII neu).

Hinweis: Die und die hatten im Gesetzgebungsverfahren jeweils am 23.08.2022 Stellungnahmen abgegeben. Die zum 01.01.2023 in Kraft tretende Wohngeld-Reform beinhaltet auch eine Regelung zur Grundsicherung bzw. zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach § 131 SGB XII neu gilt, dass ­–abweichend vom Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe –­ anstelle von Wohngeld auch Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden darf. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung In Deutschland Wer erhält überhaupt Grundsicherung? Und ab welchem Alter erhält man Grundsicherung? Wir möchten zunächst die grundlegenden Fragen zum Thema Grundsicherung beantworten. Folgende Menschen können einen Anspruch haben:

Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Menschen, die im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt sind. Menschen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen. Menschen im Rentenalter.

Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort muss in Deutschland sein. Sie dürfen nicht genug Einkommen/Vermögen haben, um den notwendigen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Bedürftigkeit). Es muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden.

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann, ist dauerhaft voll erwerbsgemindert, sofern unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung aufgehoben werden kann.

Seit 01.01.2020 gibt es das Budget für Ausbildung; seine Nutzung kann einen Anspruch auf Grundsicherung begründen. Weitere Informationen dazu im, 5. Aufl., 2020, Seite 139 f. und 1/2020, Seite 38 ff.

Wer vor dem 1. Januar 1947 geboren wurde, erreicht die Altersgrenze an seinem 65. Geburtstag. Für die anderen Jahrgänge gibt es, Grundsicherung im Alter können auch Menschen bekommen, die keine Rente erhalten, oder auch als ergänzende Leistung (Aufstockung). Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der,

Wie Hoch Ist Die Grundsicherung In Deutschland Grundsicherung kann nur erhalten, wer nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Manchmal kommt es auch noch auf die finanziellen Mittel z.B. der Eltern oder Lebenspartner*in an. Wir erklären, worauf es zu achten gilt. Generell gilt: Wer ein eigenes Einkommen hat, hat keinen oder nur einen niedrigeren Anspruch auf Grundsicherung,

  • Beispiel: Da die Erwerbsminderungsrente Einkommen darstellt, wird die Grundsicherung in diesen Fällen nur als Aufstockung benötigt.
  • Das Gesetz bestimmt für bestimmte Einnahmen, dass diese nicht als Einkommen zählen.
  • Manche Einnahmen sind zwar Einkommen, aber werden trotzdem bei der Berechnung nicht berücksichtigt bzw.

sind sie vom Einkommen “abzusetzen” (weitere Ausführungen folgen). (Mehr zu den Neuregelungen durch das Bürgergeld-Gesetz siehe oben unter “”.) Die folgenden Beträge werden nicht als Einkommen bewertet oder sind nach den gesetzlichen Vorgaben vom Einkommen abzusetzen:

30% des Einkommens aus selbständiger oder nicht selbständiger Tätigkeit (maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1), ein bestimmter Betrag aus einer zusätzlichen Altersvorsorge und auch Schmerzensgeld (das ein Geschädigter z.B. nach einem Unfall von dem Unfallverursacher erhält). Bei Werkstattbeschäftigten: Sie können 1/8 der Regelbedarfsstufe 1 und weitere 50% des diesen Betrag übersteigenden Entgelts absetzen. Das Pflegegeld, das der pflegebedürftige Mensch von der Pflegeversicherung erhält, wird nicht angerechnet.

Als Einkommen werden hingegen berücksichtigt:

Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld (LSG Hamburg, Urteil vom 08.09.2016 – Az: L 4 AS 569/15; in Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/2017, Seite 11 f.), wenn es dann um SGB XII-Leistungen für die Pflegeperson geht. Das Pflegeunterstützungsgeld, das die Pflegeperson bekommt (vgl. § 13 Abs.5 SGB XI). Der an einen bedürftigen Menschen gezahlte Unterhalt (BSG, Urteil vom 08.12.2022 – Az: B 8 SO 4/21 R: Ablehnung der beantragten Grundsicherung wegen Unterhaltszahlungen durch den Vater; Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2006 – Az: XII ZR 84/04). Im Verhältnis zu dem geleisteten Unterhalt reduziert sich dann die Höhe der Grundsicherung. Beachte: Nur tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen führen dazu, dass weniger Geld als Grundsicherung gezahlt wird. Dagegen hat der bloße Unterhaltsanspruch (ohne dass gezahlt wird) nicht zur Folge, dass die Grundsicherung nur in niedrigerer Höhe gewährt wird. Zum Einkommen, das angerechnet werden darf, gehört auch das Mindestelterngeld (BSG, Urteil vom 01.12.2016 – Az: B 14 AS 8/15 R; in RdLh 2/2017, S.65: Entscheidung gilt nicht nur für SGB II- Leistungen, sondern auch für SGB XII-Leistungen). Probleme bereiten manchmal die sogenannten einmaligen Einnahmen, Das kann zum Beispiel eine Schenkung sein (Erbschaften sind seit 01.01.2023 keine Einkommen mehr, sondern Vermögen, s.o. unter “”). Dann kann es passieren, dass das Geld auf sechs Monate verteilt als Einkommen angerechnet wird (§ 82 Absatz 7 Sozialgesetzbuch XII). Die Folge: Es gibt dann keine Grundsicherung oder nur reduzierte Leistungen. Um das zu vermeiden, sollte sich jeder, der einem Grundsicherungsempfänger einen Geldbetrag zukommen lassen möchte, vorher beraten lassen.

Beachte: Ist der Erbfall vor der Antragstellung eingetreten, handelt es sich bei der Erbschaft um Vermögen und nicht um Einkommen.

Unklar kann auch sein, wie mit Nachzahlungen umzugehen ist. Beispiel: Herr P. hat erfolgreich auf Zahlung von Grundsicherung geklagt und erwartet nun hohe Nachzahlungen. Er fragt, ob diese Nachzahlungen wie Einkommen angerechnet werden. Antwort: Nein, die Nachzahlung darf nicht als Einkommen angerechnet werden. Denn auch die Nachzahlung wird als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII angesehen, die ausdrücklich von einer Anrechnung als Einkommen ausgeschlossen ist (vgl. § 82 Abs.1 Satz 1 SGB XII). Falls der Träger der Grundsicherung die Nachzahlung als Einkommen berücksichtigt, sollte Widerspruch eingelegt werden. Ein wichtiger Hinweis: Auch das Kindergeld führt immer wieder zum Streit. Das Kindergeld für Minderjährige ist in der Regel Einkommen des Kindes (§ 82 Abs.1 S.3 SGB XII). Das Kindergeld für erwachsene behinderte Menschen, das auf das Elternkonto gezahlt und nicht an das Kind weitergeleitet wird, zählt in der Regel nicht zum Einkommen des erwachsenen Kindes. Es stellt einen Lastenausgleich für die Eltern für persönliche Betreuung und sonstige Aufwendungen in diesem Zusammenhang dar, welche auch bei einer Betreuung im Wohnheim noch gegeben sind. Freibetrag für Menschen, die 33 Jahre Grundrentenzeiten vorzuweisen haben (§ 82a SGB XII): Grundrentenzeiten sind vor allem Zeiten von Pflichtbeiträgen, wie sie auch bei einer Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen entrichtet werden. Über die Grundrentenzeiten informiert die, Es muss kein Antrag gestellt, aber dem Träger der Grundsicherung angezeigt werden, dass die Voraussetzungen für den Freibetrag vorliegen (rückwirkende Berechnung). Höhe des Freibetrags: maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1.

See also:  Wie Viel Hartz 4 Empfanger Hat Deutschland?

Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Einkommen, das z.B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Das liegt daran, dass die Regelungen im Bereich der Eingliederungshilfe großzügiger sind – also mehr Einkommen verschont wird als bei der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt.

Der Anspruch auf Grundsicherung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern, Früher entfiel der Anspruch ab einem bestimmten Einkommen der Eltern, aber das ist jetzt nicht mehr so. Ab einem bestimmten Verdienst müssen die Eltern einen monatlichen Betrag in Höhe von 28,43 Euro (2021) für die Grundsicherungs-Leistung für ihr erwachsenes Kind zahlen. Genauer gesagt: Verdient ein Elternteil mehr als 100.000 Euro jährlich, dann muss monatlich ein Betrag in Höhe von 28,43 Euro an das Sozialamt überwiesen werden. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Unterhaltsanspruch des erwachsenen behinderten Kindes gegen seine Eltern, der in Höhe von 28,43 Euro monatlich auf den Träger der Sozialhilfe übergeht (§ 94 SGB XII).

Wichtig zu wissen: Entscheidend ist das Einkommen eines Elternteils. Der Betrag in Höhe von 28,43 Euro ist nicht schon dann zu zahlen, wenn beide Elternteile gemeinsam mehr als 100.000 Euro jährlich verdienen. Das Bürgergeld-Gesetz hat neu bestimmt, dass Erbschaften kein Einkommen sind, sondern Vermögen (vgl.

Das Vermögen der Eltern wirkt sich nicht auf die Grundsicherung ihres erwachsenen Kindes aus. Das bedeutet, dass auch die Kinder von Eltern mit hohem Vermögen Grundsicherung bekommen können. Die folgenden Ausführungen gelten deshalb nur für das eigene Vermögen: Wer eigenes Vermögen hat, hat keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Grundsicherung, Grundsätzlich gilt, dass das vorhandene Vermögen zu verwerten ist (deshalb keine Grundsicherung für Ehepaar mit zwei Autos zu einem Gesamtwert i.H.v.31.000 Euro, vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 03.04.2020 – Az: L 4 SO 46/18; Besprechung im RdLh 4/2020, S.189 f.). Allerdings wird das Vermögen nicht komplett angerechnet; es gibt auch sogenannte Vermögensschonbeträge bzw. Vermögenswerte, die nicht verwertet werden dürfen.

Geldbeträge (Vermögensschonbeträge)

Neu seit 01.01.2023: Jede volljährige Person und jede alleinstehende minderjährige Person darf zum Beispiel Geld bis zu 10.000 Euro besitzen, Trotzdem besteht ein Anspruch auf Grundsicherung (s.o. unter “”). Darüber hinaus wird ein weiterer Schonbetrag für jede Person gewährt, für die Unterhalt geleistet werden muss. Das gilt zum Beispiel für Kinder von Leistungsberechtigten. Dieser beträgt einheitlich jeweils 500 Euro.

Beachte: In dem gerichtlichen Eilverfahren, das die zeitnahe (vorläufige) Bewilligung von Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt zum Ziel hat, wird der Vermögensschonbetrag so behandelt, als ob es keinen Schonbetrag gibt. Vorhandenes Schonvermögen wird in diesem Zusammenhang also voll berücksichtigt und gerade nicht verschont! Angespartes Pflegegeld ist Vermögen und als solches für die Betreuervergütung einzusetzen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.01.2020 – Az: XII ZB 500/19; Besprechung in RdLh 3/2020, S.140 f.). Das Pflegegeld ist zwar nicht Einkommen des pflegebedürftigen Menschen (s.o.), aber kann durchaus als Vermögen zu berücksichtigen sein. Der Verwertung stand jedenfalls in dem konkreten Fall keine Härte entgegen.

Sonstige Vermögenswerte

Neu ab 01.01.2023: Verschont bleibt auch ein angemessenes Kraftfahrzeug bis zu einem Verkehrswert in Höhe von 7.500 Euro (vgl. § 90 Abs.2 Nr.10 SGB XII neu). Auch das eigene Haus oder die Eigentumswohnung sind unter Umständen geschützt, Wichtig ist, dass der Mensch mit Beeinträchtigung dort selbst lebt (ggf. mit Angehörigen). Außerdem muss das Haus oder die Wohnung „angemessen” sein (also keine Villa). Gleiches gilt, wenn der Einsatz des Vermögens eine Härte wäre, also dem Antragsteller nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB XII). Das haben Gerichte zum Beispiel für angespartes Blindengeld und für Schmerzensgeld so entschieden. Außerdem ist auch eine Opferentschädigungsrente nicht anzurechnen. Zwar sei es normalerweise unerheblich, woher das Vermögen stamme. In Ausnahmefällen führe die Herkunft des Vermögens aber dazu, dass sich eine Berücksichtigung als Vermögen verbiete (so das Opfer einer Gewalttat, das deshalb eine Opferrente bezieht, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 30.04.2020 – B 8 SO 12/18 R; vgl. Besprechung in RdLh 4/2020, S.182 ff.). Nachzahlungen von Grundsicherung sind nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Ihre Berücksichtigung würde eine Härte gem. § 90 Abs.3 SGB XII darstellen (Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 17.07.2006 – Az: L 5 B 71/06). Vergleiche dazu auch Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2021, S.147 f. Auch keine Berücksichtigung als Einkommen (siehe oben). Darüber hinaus kommt eine Härte auch bei Bestattungsvorsorgeverträgen in Betracht, sofern die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind (vgl. Rechtsdienst der Lebenshilfe, 4/2019, Seite 186 f. und Beitrag im Heft 3/2020):

1. Der Vertrag wurde vor dem Bezug der SGB XII-Leistungen abgeschlossen. Mitunter werden auch Verträge anerkannt, die später – also erst während des schon laufenden Bezugs von SGB XII Leistungen – abgeschlossen wurden. Hier sollte man sich beraten lassen, falls der zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossene Vertrag nicht als Härtefall akzeptiert wird, also der Wert des Vertrages als Vermögen angerechnet werden soll (und deshalb weniger oder gar keine Grundsicherung bewilligt wird). Gegebenenfalls ist gegen den Bescheid mit der entsprechenden Vermögensberechnung Widerspruch einzulegen. 2. Verbindliche Deckung der Bestattungskosten durch den Vertrag (z.B. Sterbegeldversicherung; Bestattungsvorsorgevertrag). Die Auszahlung zu Lebzeiten muss ausgeschlossen sein. 3. Angemessene Höhe der Verbindlichkeit: Nur ein angemessener Vertrag bleibt unberücksichtigt. Ist die Beisetzung anderweitig abgesichert, werden die vertraglich hinterlegten Beträge berücksichtigt, ohne dass dies eine Härte bedeutet. Hinweis: Bestattungsvorsorgeverträge gehören auf jeden Fall immer dann zum Schonvermögen, wenn ihr Wert 10.000 Euro nicht übersteigt und kein sonstiger Vermögenswert vorhanden ist (wie oben beschrieben).

Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Vermögen, das z.B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Wie Hoch Ist Die Grundsicherung In Deutschland Welche Leistungen der Grundsicherungen gibt es? Und was sollte man tun, wenn einem diese Leistungen verwehrt werden?

Die folgenden Leistungen der Grundsicherung gibt es:

Regelleistungen, Leistungen für den Mehrbedarf, Leistungen für einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattung), Leistungen für Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung (ausführlich dazu unten). Diese Leistungen werden Menschen, die allein, mit Partner, in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern leben, auf ihr Konto überwiesen. Das Gleiche gilt für die Bewohner*innen besonderer Wohnformen.

Ausnahme: Das Geld wird direkt vom Sozialamt auf das Konto der Wohneinrichtung überwiesen (sog. Direktüberweisung). Das geht in der Regel aber nur dann, wenn die Verwendung des Geldes für die Zahlung der Unterkunft nicht sichergestellt ist oder wenn der Bewohner dies wünscht.

Regelleistungen

Es gibt sogenannte Regelleistungen der Grundsicherung. Dabei handelt es sich sozusagen um Grundleistungen des Sozialhilfeträgers. Wer sie in welcher Höhe bekommt, ergibt sich aus den Regelsätzen. Die neue Regelsätze ab 01.01.2023 finden Sie oben unter, Menschen, die in besonderen Wohnformen leben, sind der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet (vorher Regelbedarfsstufe 3). Bewohner einer besonderen Wohnform, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben, erhalten deshalb monatlich einen Regelbetrag in Höhe von 404 Euro (2022). Dazu kommen ggf. Mehrbedarfe und Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch Menschen, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, bekommen Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 2. Wer allein lebt oder bei den Eltern, ist der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet; das Gleiche gilt für Menschen mit Beeinträchtigung im sogenannten begleiteten Wohnen, einer Leistung der Eingliederungshilfe zur Betreuung in einer Pflegefamilie (Sozialgericht Marburg, Urteil vom 21.10.2020 – Az: S 9 SO 34/20). Die Regelbedarfsstufe 1 ist ferner anzuwenden, wenn sich jemand in einem psychiatrischen Krankenhaus aufhält (Sozialgericht Detmold, Urteil vom 27.02.2020 – AZ: S 11 SO 59/18; Besprechung in RdLh 3/2020, S.133 f.). In seltenen Fällen kann eine höhere Regelsatzfestsetzung gerechtfertigt sein (z.B. für Pflegebedarf, wenn ein pflegebedürftiger Mensch keinen Pflegegrad hat); dann kann der bestehende Pflegebedarf ggf. über eine abweichende Regelsatzfestsetzung bewilligt werden. Das wurde in einzelnen Fällen schon gerichtlich so entschieden.

Abgelehnt wird die höhere Regelsatzfestsetzung regelmäßig für sogenannte OTC-Arzneimittel (nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel), vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.04.2020 – Az: L 18 SO 153/18 NZB; Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2020, S.131 f.). Die höhere Regelsatzfestsetzung wurde ebenfalls abgelehnt für eine erotische Ganzkörpermassage (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.02.2020 – Az: L 8 SO 163/17; Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2020, S.129 f.).

Ab Juli 2022 gibt es einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Minderjährigem (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), der einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat (Regelbedarfsstufe 4, 5 oder 6; vgl.), Außerdem gibt es diese monatliche Zahlung auch für Minderjährige, die einen Anspruch nach § 34 SGB XII haben (Bildung und Teilhabe) oder die nur deshalb keinen Anspruch auf den Sofortzuschlag haben, weil Kindergeld berücksichtigt wird (vgl. § 82 Abs.1 S.4 SGB XII).

Mehrbedarfe

Neu ab 01.01.2023: Mehrbedarf für einmaligen, unabweisbaren, besonderen Bedarf nach § 30 Abs.10 SGB XII neu (siehe oben unter “”). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch weitere Zahlungen möglich. Ein Beispiel ist der sog. Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent der Regelbedarfsstufe für behindere Menschen ab 18 Jahren, die schul- oder ausbildungsbezogene Eingliederungshilfe erhalten (§ 42b Abs.3 SGB XII). Beachte: Diesen Mehrbedarf gibt es im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt auch schon für Leistungsberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (§ 30 Abs.4 SGB XII).

Neu seit 1. Januar 2021 der ernährungsbedingte Mehrbedarf: Diesen Mehrbedarf gab es schon vor 2021, aber nun wurde er neu formuliert. Der neue Gesetzestext lässt hoffen, dass jetzt auch Verdickungsmittel als Mehrbedarf geltend gemacht werden können, was bisher nicht der Fall war. Leider kommt der ernährungsbedingte Mehrbedarf neuerdings aber nur noch aus „medizinischen Gründen” in Betracht.

Auch die Kosten für das oder bei einem anderen Leistungsanbieter sind als Mehrbedarf zu beantragen (3,80 Euro pro Mahlzeit in 2023). Die Einzelheiten dazu können Sie nachlesen. Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Ab 2023 gibt es für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe diese Leistung: Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr auf 116 Euro und für das zweite Schulhalbjahr auf 58 Euro.

Bedarf auf Erstausstattung

Einen Bedarf auf eine Erstausstattung mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen kann es auch geben, wenn der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt die Möbel während einer psychischen Krise auf die Straße gestellt hat und nach einem längeren Aufenthalt in der Psychiatrie wieder in seine (nunmehr leere) Wohnung zurückkehrt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2020 – Az: L 7 SO 3313/18; Besprechung im RdLh 1/2021, S.27 f.). Das Gleiche kann nach einem Wohnungsbrand oder einer Inhaftierung gelten.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Neu ab 01.01.2023: Für Menschen, die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen und allein, mit Partner oder in einer Wohngemeinschaft leben bzw. mit Mietvertrag bei den Eltern / Geschwistern wohnen, kommt eine einjährige Karenzzeit in Betracht, innerhalb der die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen werden (siehe oben unter ). Auch wer Grundsicherung bekommt und ohne Mietvertrag bei seinen Eltern lebt, kann anteilige Unterkunftskosten beanspruchen. Eine Karenzzeit kommt in diesen Fällen aber nicht in Betracht. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich Kosten an die Eltern abgeführt wurden. Allerdings werden häufig mehr Kosten vom Sozialamt übernommen, wenn es einen Untermietvertrag gibt. Solche Verträge zwischen den Eltern und dem behinderten Kind, vertreten durch einen Ergänzungsbetreuer, halten die Sozialhilfeträger und auch die Gerichte meistens für unwirksam. Das gilt vor allem dann, wenn das mitwohnende Kind mit Beeinträchtigung tatsächlich keine Miete zahlt und trotzdem keine Kündigung (von Seiten der Eltern gegenüber ihrem Kind) befürchten muss. In diesen Fällen wird dann sehr regelmäßig der sogenannte Rechtsbindungswille verneint.

Diese Auffassung ist nicht überzeugend. Es sollte deshalb Widerspruch eingelegt werden, wenn der Sozialhilfeträger bei der Berechnung der Unterkunftskosten den Vertrag ignoriert und dementsprechend nur weniger Unterkunftskosten als Leistung bewilligt. Hier finden Sie einen, Gut zu wissen: Das Bundessozialgericht hat am 23.03.2021 entschieden (Az: B 8 SO 14/19 R): Die Kosten für die Unterkunft und Heizung werden auch dann vom Sozialhilfeträger übernommen, wenn es keinen Mietvertrag zwischen den Eltern und dem Kind mit Beeinträchtigung gibt und die Familienmitglieder in dem abbezahlten Eigenheim der Eltern zusammenleben. Die Besonderheit an der Entscheidung ist, dass es also auch dann Leistungen der Grundsicherung geben kann, wenn die Eltern z.B. gar keine Miete bezahlen müssen oder für sonstige (nennenswerte) Unterkunftskosten zu zahlen haben. Vgl. dazu die Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 4/2021. Beachte: Für Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, gibt es ohne Mietvertrag bzw. ohne die Verpflichtung, für das Wohnen zu bezahlen, keine Leistungen für die Unterkunft und Heizung. Die Leistungen für die Unterkunft und Heizung für die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt bestimmen sich nach anderen Regelungen und setzen Zahlungsverpflichtungen, also einen Mietvertrag, für das Wohnen voraus (§ 35 SGB XII).

Kosten für Unterkunft und Heizung in besonderen Wohnformen

Für Menschen in besonderen Wohnformen werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung ebenfalls von der Grundsicherung abgedeckt (gilt auch bei Hilfe zum Lebensunterhalt) und an die Leistungsberechtigten, also den Bewohner, ausgezahlt (Ausnahme: Direktzahlung vereinbart, siehe oben). Die mit dem Bürgergeld-Gesetz neu eingeführte Karenzzeit kommt für sie aber nicht in Betracht. Das ist ausdrücklich im Gesetz geregelt (vgl. § 42a Abs.1 S.2 SGB XII neu i.V.m. § 42a Abs.5 und Abs.6 SGB XII). Diese Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung erfolgt auf jeden Fall dann, wenn die Miete oder das Entgelt für das Wohnen angemessen ist. Maßgebend sind die Kosten für einen Einpersonenhaushalt gem. § 45a SGB XII. Weiterhin werden diese Kosten von der Grundsicherung übernommen, wenn die Kosten 25 % höher als das angemessene Entgelt liegen (vgl. § 42a Abs.5 SGB XII). Voraussetzung dafür ist aber, dass in dem Vertrag über das Wohnen (in der Regel Wohn- und Betreuungsvertrag) ein Zuschlag vereinbart wurde, der die höhere Miete bzw. das höhere Entgelt rechtfertigt (z.B. für Möblierung). Was gilt, wenn die Kosten über diesen 25 % liegen? Dann kommt wegen dieses erhöhten Kostenanteils am Wohnen (also der Kosten, die 25 % der angemessenen Wohnkosten übersteigen) die Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht, vgl. § 42a Abs.6 S.2 SGB XII. Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe kann sich aus § 113 Abs.5 SGB IX ergeben. Unklar ist derzeit noch, ob eine Kostenbeteiligung der Eingliederungshilfe in Betracht kommt, wenn ein Bewohner möglicherweise keine Grundsicherung (oder Hilfe zum Lebensunterhalt) bezieht (z.B. Selbstzahler). Der informiert ebenfalls über die Veränderungen bei den ehemals stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Weitere Informationen dazu im (5. Aufl., 2020, Seite 100 ff. und Seite 265 ff.). Weitere Informationen auch im 3/2021, S.142 ff.: Jenny Axmann, Die Kosten der Unterkunft im Kontext der Trennung der Leistungen – Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 19.03.2021 – Az: S 198 SO 59/20.

Wer sich länger als vier Wochen ohne Unterbrechung im Ausland aufhält, bekommt nach Ablauf der vierten Woche keine Leistungen mehr.

Dabei ist es egal, ob sich jemand innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union befindet. Weitere Leistungen gibt es erst dann wieder, wenn die Rückkehr nachgewiesen wurde.

Falls es trotz der gesetzlichen Klarstellung noch zu einer Ablehnung wegen der Beschäftigung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich kommt, sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden, In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Muster-Widerspruch des hinweisen, den Sie unter “Argumentationshilfen” abrufen können. Sollte die Ablehnung aus anderen Gründen erfolgen, die nicht nachzuvollziehen sind, sollte im Zweifel ebenfalls Widerspruch eingelegt werden. Zu beachten ist die Widerspruchsfrist. Eine Begründung ist zwar nicht erforderlich, aber unbedingt zu empfehlen. Die Begründung hilft der Behörde, die Argumente zu verstehen, weshalb eine Leistung beansprucht wird. Die Begründung kann auch nachgereicht werden. Wichtig ist als Erstes, dass innerhalb der Monatsfrist Widerspruch – wenigstens fristwahrend, also ohne Begründung – eingereicht wird. Muster: “Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom, zugegangen am, zum Geschäftszeichen, Widerspruch gegen die Ablehnung der beantragten Grundsicherung ein. Die Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben. ”

Beachte: Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.

Klage oftmals (fast) kostenfrei

Wer für derartige Rechtsstreitigkeiten rechtsschutzversichert ist, muss sich wegen der Kosten keine Sorgen machen. Natürlich sollten Sie vorher den möglichen Anteil Ihrer Selbstbeteiligung klären. Für alle anderen gilt: Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für Menschen mit Behinderung als Kläger*innen oder auch Beklagte grundsätzlich gerichtskostenfrei, sofern es in dem Rechtsstreit um die Belange von Menschen mit Behinderung geht (§ 183 Absatz 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz; vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 24.04.2020 – Az: B 5 SF 6/20 S.). Kosten können aber für die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen. Allerdings lassen sich diese Kosten reduzieren, beziehungsweise entfallen sie, wenn das Amtsgericht (das auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten insoweit zuständig ist) einen Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Beratung ausstellt und/oder im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies erfordern und die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Zu beachten ist, dass die Prozesskostenhilfe nur die Kosten für den eigenen Anwalt abdeckt. Ist die Gegenseite (Beklagter) anwaltlich vertreten (bei einer Behörde eher selten der Fall), trägt der Kläger diese Kosten, falls seine Klage abgewiesen wird.

Zögern Sie nicht, Ihren Anwalt auf diese Punkte anzusprechen. Letztlich kommt es stets auf den Einzelfall an. Wichtig: Unsere allgemeinen Ausführungen zu den Kosten können keine konkrete Beratung ersetzen. : Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wer hat keinen Anspruch auf Grundsicherung?

Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten und wer nicht? – 1. Wer hat Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung? Leistungen der sozialen Grundsicherung werden zur Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt. Anspruchsberechtigt sind bei Bedürftigkeit Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

das 65.Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Auch bei Beschäftigten im Arbeitsbereich einer Werkstätte für behinderte Menschen wird von einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung ausgegangen.

Anspruch auf Leistungen haben Personen (auch Bewohner von Heimeinrichtungen),

die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen (z.B. aus Haus- und Grundbesitz, Sparvermögen) bzw aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.

Ein Anspruch besteht erst zu dem Zeitpunkt, wo festgestellt worden ist, dass die volle Erwerbsminderung nicht behoben werden kann. Solange nur eine vorübergehende volle Erwerbsminderung festgestellt worden ist oder vom Rententräger nur eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt wird, besteht auch bei Sozialhilfebedürftigkeit kein Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Nur bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung oder nach einer für einen Gesamtzeitraum von 9 Jahren bezogenen Erwerbsminderungsrente auf Zeit besteht ein Anspruch auf die Grundsicherung. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt. Die Leistung muss beantragt werden! 2.

Wer ist nicht anspruchsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung? Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen der sozialen Grundsicherung ist neben Sozialhilfebedürftigkeit die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Der anspruchsberechtigte Personenkreis ist eingeschränkt auf ältere Menschen mit dem vollendeten 65.

  1. Lebensjahr und auf dauerhaft voll Erwerbsgeminderte mit dem vollendetem 18.
  2. Lebensjahr bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik.
  3. Personen, die nicht zu diesem Kreis gehören, erhalten bei Sozialhilfebedürftigkeit keine Leistungen der Grundsicherung, sondern Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen des Arbeitslosengeldes II nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch,

Auch bei Vorliegen einer Sozialhilfebedürftigkeit erhalten folgende Personenkreise keine Leistungen der sozialen Grundsicherung:

Personen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Kinder bzw. Eltern über 100.000 Euro liegt. Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der vergangenen zehn Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (z.B. bei Schenkungen ohne Gegenleistungen), ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Grundsicherung?

Das Wichtigste in Kürze: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Wie viel Grundsicherung steht mir zu? Die Höhe der Grundsicherung entspricht der Höhe des Hartz IV Regelsatzes ( 449 Euro in 2022 ) zuzüglich angemessener Kosten für Wohnung und Heizung sowie ggfs.

  • Mehrbedarfe bei Behinderung, dezentraler Warmwasserversorgung oder kostenaufwändiger Ernährung.
  • Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII? Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Menschen, die das Eintrittsalter zur Regelaltersrente erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Was bedeutet Grundsicherung bei Erwerbsminderung? Die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung wird an Personen ausgezahlt, die auf Grund von Krankheiten oder Behinderungen dauerhaft voll erwerbsunfähig sind. Betroffene sind dementsprechend nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt eigenhändig zu bestreiten.

  • Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Grundsicherung? Auf den ersten Blick finden sich wenig Unterschiede zwischen Hartz IV und der Grundsicherung.
  • Im Gegensatz zu Hartz IV setzt der Bezug der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung allerdings nicht voraus, dass Leistungsberechtigte erwerbsfähig sind und dem Arbeitsmarkt entsprechend zur Verfügung stehen.

Gesetzesgrundlage bietet hierbei nicht das SGB II, sondern das SGB XII. Letzte Aktualisierung: 14.01.2022

Wie hoch darf die Rente sein um Wohngeld zu bekommen?

Wie Hoch Ist Die Grundsicherung In Deutschland Nach dem letzten Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung sind rund 45 Prozent der Haushalte, die Wohngeld erhalten, Rentnerhaushalte. Wohngeld und Lastenzuschuss sind also heute bereits klassische Leistungen für Rentner. Rechtsanspruch auf Wohngeld Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder zur Belastung für ein selbst bewohntes Eigenheim.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Sozialhilfe?

Fragen & Antworten – Ist Sozialhilfe und Bürgergeld das gleiche? Nein. Bürgergeld (ehemals Hartz 4) ist Grundsicherung für Erwerbsfähige, Sozialhilfe für Menschen, die nicht arbeiten können. Wer bekommt Sozialhilfe und wieviel? Die Regelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld sind in der Regel gleich hoch.

Wie viel Geld steht mir zum Leben zu?

10. Wie hoch ist das Existenzminimum in der Schweiz bzw. in Österreich? – Wer legal in der Schweiz lebt, hat Anspruch auf Sozialhilfe zur Deckung des Existenzminimums. Die Kantone und Gemeinden rechnen dabei leicht unterschiedlich. In der Regel erhält ein Ein-Personen-Haushalt rund 1.000 Schweizer Franken, ein Zwei-Personen-Haushalt 1.500 Schweizer Franken im Monat.

Wie hoch darf die Warmmiete für 1 Person sein?

Kosten der Unterkunft

Haushaltsgröße qm Gesamtkosten
1 Pers. 50 qm 368 €
2 Pers. 60 qm 446 €
3 Pers. 75 qm 586 €
4 Pers. 90 qm 728 €

Was steht mir bei Grundsicherung alles zu?

Werden meine Einkünfte ausnahmslos berücksichtigt oder gibt es auch Ausnahmen? – Zum berücksichtigungsfähigen Einkommen, welches auf die Grundsicherung angerechnet wird, gehören etwa:

Erwerbseinkommen (auch aus Nebentätigkeiten) aus einer abhängigen Beschäftigung oder aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit,Renten (auch aus dem Ausland) und Pensionen. Hierzu gehören Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung, von berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen oder Leistungen aus einer Riester-Rente sowie Pensionen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, etwa als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter oder Soldat.Wohngeld,Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten,Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (auch aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten oder Ähnliches),Kindergeld,Zinsen oder sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Nicht zu berücksichtigen bzw. abzusetzen vom Einkommen sind unter anderem folgende Leistungen:

Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, (Kriegsbeschädigtengrundrente) beziehungsweise sonstige Leistungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bis zu deren Höhe,Leistungen mit Entschädigungscharakter,Leistungen der Pflegeversicherung,Elterngeld (höchstens 300 Euro),Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz,Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag), hierzu gehört auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen,Ein Betrag bis aktuell höchstens 223 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.

Wie hoch ist die Grundsicherung für 1 Person 2023?

Bürgergeld – Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit – Bürgergeld – so heißt jetzt die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie löst das so genannte Hartz IV ab. Mit dem Bürgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können.

Wie hoch muss die Rente sein um Grundrente zu bekommen?

Was ist eine “kleine Rente”? – Was als kleine Rente gilt, die per Grundrente aufgewertet werden kann, hängt von einer komplizierten Berechnung ab. Vereinfacht gesagt kann eine Grundrente gezahlt werden, wenn die ausgezahlte Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung aus Erwerbstätigkeit unter 1100 Euro liegt, bei 40 Beitragsjahren unter 975 Euro.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestrente?

Allgemeine Mindestrenten gibt es im Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland nicht. Die Höhe der Rente richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsleben. Rentnerinnen und Rentner, die sehr wenig Rente erhalten, haben aber gegebenenfalls Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.

Wird die komplette Rente auf die Grundsicherung angerechnet?

Wie wird der Rentenfreibetrag berechnet? – Zunächst sind die ersten 100 Euro der Rente anrechnungsfrei. Von dem Betrag, der darüber hinaus geht, werden 30 Prozent nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Beispiel: Die Monatsrente beträgt 400 Euro.100 Euro sind generell anrechnungsfrei, bleiben also noch 300 Euro.

  1. Davon werden 30 Prozent = 90 Euro bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter nicht berücksichtigt.
  2. Der Freibetrag beträgt damit insgesamt (100 plus 90 =) 190 Euro.
  3. Für den Freibetrag gilt eine Maximalgrenze : die Hälfte des Regelsatzes für Alleinstehende.
  4. Der Regelsatz liegt derzeit bei 446 Euro, die Hälfte davon sind 223 Euro.

Der Rentenfreibetrag ist somit auf 223 Euro begrenzt,

Wer bekommt alles Bürgergeld?

1. Wann kommt das Bürgergeld? Das Bürgergeld-Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und wird in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.2. Was ist das Bürgergeld? Das Grundgesetz garantiert (nach Artikel 1 Absatz 1 i.V,m. Artikel 20 Absatz 1) ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

See also:  Wie Viel Kohlekraftwerke Gibt Es In Deutschland?

Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz begründet diesen Anspruch, während das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich zu sichern. Das Bürgergeld ist somit eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Sei es, weil jemand seine Arbeit verliert oder sein Geschäft schließen muss. Oder sei es, weil aus anderen Umständen eine regelmäßige Beschäftigung nicht möglich ist, z.B.

durch lange oder chronische Krankheit. Wie schnell Menschen unverschuldet in Not geraten können, hat die Zeit der Corona-Pandemie gezeigt. Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft. Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar, sondern entspringt – vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – direkt dem ersten Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.3.

Bekommt jeder Bürger und jede Bürgerin das Bürgergeld? Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld.

Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat künftig einen Anspruch auf Bürgergeld.4. Muss ein neuer Antrag auf Bürgergeld gestellt werden, wenn Leistungen vom Jobcenter im Jahr 2022 bewilligt wurden? Nein, es müssen keine neuen Anträge gestellt werden.

Alle bewilligten Leistungen bleiben gültig, auch in das Jahr 2023 hinein. Das Verfahren zur Bewilligung von Leistungen bleibt unverändert. Die Weiterbewilligungsanträge sind weiterhin wie bisher zu stellen. Dieser kann auch online gestellt werden.5. Wann prüft das Jobcenter die neuen Vermögensfreibeträge ( 40.000 Euro seit 1.

  1. Januar 2023), wenn Leistungen noch im Jahr 2022 in das Jahr 2023 hinein bewilligt wurden? Die neuen Vermögensfreibeträge werden anlässlich des nächsten Weiterbewilligungs-Antrags geprüft.6.
  2. Wie müssen Bürgergeldberechtigte ihr Vermögen (egal ob neuer Bezug oder laufender Bezug) seit 1.
  3. Januar 2023 gegenüber dem Jobcenter erklären und welche Unterlagen dürfen angefordert werden? Die Erklärung erfolgt mit einem gesonderten Formular gegenüber dem Jobcenter.

Das Jobcenter darf alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Vermögensprüfung anfordern, die für eine Entscheidung über den Leistungsanspruch erforderlich sind.7. Wie hoch sind die Regelbedarfe seit 1. Januar 2023? Um eine existenzsichernde Höhe der Regelbedarfe sicherzustellen, wurden diese ab 1.

Regelbedarfe

Bürgergeldberechtigte Regelsatz Regelbedarfsstufe
Alleinstehende / Alleinerziehende Volljährige mit minderjährigen Partnern 502 Euro Regelbedarfsstufe 1
Volljährige Partner Je 451 Euro Regelbedarfsstufe 2
Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (18 bis 24 Jahre) Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (15 bis 24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen 402 Euro Regelbedarfsstufe 3
Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (14 bis 17 Jahre) Minderjährige mit volljährigen Partnern 420 Euro Regelbedarfsstufe 4
Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 bis 13 Jahre) 348 Euro Regelbedarfsstufe 5
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (0 bis 5 Jahre) 318 Euro Regelbedarfsstufe 6

Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.8. Warum sind die Regelbedarfe nicht höher und wie werden diese ermittelt? 9.

Regelbedarfe für minderjährige Personen

Bürgergeldberechtigte Regelsatz Regelbedarfsstufe
Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (14 bis 17 Jahre) 420 Euro (+ 44 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 bis 13 Jahre) 348 Euro (+ 37 Euro) Regelbedarfsstufe 5
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (0 bis 5 Jahre) 318 Euro (+ 33 Euro) Regelbedarfsstufe 6

Zusätzlich zu den Regelbedarfen 3 bis 6 wird bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für jedes Kind gezahlt. Mit dem Bürgergeld bleiben für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres neben dem Regelsatz weiterhin auch die nachfolgend aufgeführten ergänzenden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

  • eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte
  • mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (in zwei Chargen: 1. Februar und zum 1. August eines Jahres)
  • Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
  • angemessene Lernförderung (Nachhilfe)
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort
  • 15-Euro-Pauschale bei tatsächlicher Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (nur bis zum 18. Lebensjahr)

Die Einführung der Kindergrundsicherung ist ein zentrales Thema im Koalitionsvertrag und soll eine Vielzahl bestehender Sozialleistungen in einer einfachen Förderleistung bündeln. Ziel ist es, mehr Familien mit Unterstützungsbedarf zu erreichen. Geplant ist die Einführung der Kindergrundsicherung zum 1.

  • Alleinerziehende,
  • Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten,
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen kostenaufwendige Ernährung benötigen,
  • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche und
  • Haushalte mit dezentraler Warmwassererzeugung.

Der Mehrbedarf wird als pauschaler Betrag zusätzlich zum Regelsatz gewährt. Eine zweckentsprechende Verwendung muss nicht nachgewiesen werden. Ein Anspruch auf Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung besteht, weil Warmwasser im Haushalt z.B. mit einem Durchlauferhitzer selbst erzeugt werden muss und diese daher nicht in den Betriebskosten der Miete enthalten sind.

  • Erstausstattung für Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
  • Erstausstattung für Bekleidung sowie Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt und
  • Anschaffung, Miete oder Reparatur von therapeutischen Geräten.

11. Was bedeutet die Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen und wie wird diese zukünftig angewandt? Nach bisherigem Recht mussten die Jobcenter alle Rückforderungen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gegenüber den Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft anteilig, also mit jeweils eigener Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung (Individualanspruch) individuell geltend machen.

Bei geringen Rückforderungen konnte der Verwaltungsaufwand die Höhe der Erstattungsforderung übersteigen. Deshalb wurde zur Verwaltungsvereinfachung die Bagatellgrenze eingeführt, nach der von einer Erstattung von Überzahlungen abzusehen ist, wenn die Erstattungsforderung weniger als 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft betragen würde.

Sobald ein Vorgang eingeht, der darauf schließen lässt, dass eine Überzahlung eingetreten ist, wird künftig geprüft, ob die Überzahlung die Bagatellgrenze von 50 Euro für die gesamte Bedarfsgemeinschaft unterschreitet. Um eine sofortige abschließende Bearbeitung des Vorgangs in den Jobcentern zu ermöglichen, findet keine Aufsummierung mit Beträgen unter 50 Euro aus vorherigen Prüfungen statt.

Liegen jedoch zum Zeitpunkt der tatsächlichen Prüfung mehrere zu prüfende Änderungssachverhalte vor, sind die sich hieraus ergebenden Rückforderungen in Summe zu betrachten. Die Bagatellgrenze ist auf alle Sachverhalte und verschuldensunabhängig anzuwenden.12. Wie wird das Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld berechnet? Bei Antragstellung wird zunächst der individuelle Bedarf der Antragstellenden ermittelt.

Wer kann Grundsicherung beantragen?

Dieser setzt sich vor allem aus dem jeweiligen Regelbedarf, den Kosten der Unterkunft und etwaigen Mehrbedarfen zusammen. Diesem Bedarf werden eventuell vorhandenes Einkommen und Vermögen gegenübergestellt. Zuvor werden davon jedoch die jeweiligen Freibeträge abgesetzt: Von monatlichen Einnahmen aus Erwerbstätigkeit werden zunächst pauschal 100 Euro abgesetzt.

  • Von den darüberhinausgehenden Einnahmen werden dann für den Teil zwischen 100 und 520 Euro 20 Prozent, von dem Teil zwischen 520 und 1.000 Euro 20 Prozent (ab dem 1.
  • Juli 2023 dann 30 Prozent) und von dem Teil zwischen 1.000 und 1.200 Euro nochmal 10 Prozent nicht auf die Leistungen angerechnet.
  • Für Menschen, die mindestens ein minderjähriges Kind haben, gilt die letzte Freibetragsstufe sogar bis zu einem Einkommen von 1.500 Euro.

Auch beim Vermögen gelten Freibeträge. Während der Karenzzeit, also dem ersten Jahr des Leistungsbezugs, bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt die Grenze von 15.000 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

  • Wer mehr arbeitet, darf auch mehr davon behalten: Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro dürfen 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) davon behalten werden.
  • Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.
  • Auch Bundesfreiwilligendienst- und FSJ -Leistende profitieren von den erhöhten Freibeträgen genauso wie junge Menschen in der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.
  • Das ehrenamtliche Engagement wird stärker gewürdigt. Die Aufwandsentschädigungen werden wie im Steuerecht jährlich betrachtet. Das heißt, dass Aufwandentschädigungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, solange sie den jährlichen Freibetrag von 3.000 Euro nicht überschreiten.

14. Warum werden die Freibeträge beim Einkommen nicht mehr erhöht? Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass mehr Menschen eine möglichst umfangreiche Beschäftigung aufnehmen, um ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.

  • Daher wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, die Freibetragsregelungen mit dem Ziel zu reformieren, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung attraktiver zu machen.
  • Einen ersten Schritt in diese Richtung gehen wir mit dem Bürgergeld-Gesetz.
  • Die Freibeträge für Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro werden auf 30 Prozent (bisher 20 Prozent) erhöht.

Für eine umfassende Reform der Freibetragsregelungen werden unabhängige Forschungsinstitute mit der Erarbeitung eines Reformvorschlages beauftragt.15. Müssen junge Menschen haften, wenn sie als Minderjährige Leistungen zu viel bezogen haben? Junge Menschen sollen möglichst ohne Schulden in das Erwachsenenleben starten.

Deshalb haften sie seit dem 1. Januar 2023 für in der Minderjährigkeit eingetretenen Überzahlungen nur dann, wenn sie den Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro überschreiten. Damit bleibt in der Regel auch das Ersparte aus Ferienjobs geschützt.16. Wie werden das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung / des Eigenheims geprüft? Wer Bürgergeld erhält, darf seit dem 1.

Januar 2023 im ersten Jahr des Leistungsbezugs das Ersparte behalten. So muss Vermögen erst dann eingesetzt werden, wenn es höher als 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft ist. Für jede weitere Person bleiben jeweils weitere 15.000 Eur o geschützt.

Die tatsächlichen Kosten für die Wohnung / das Eigenheim werden in diesem Zeitraum, der Karenzzeit genannt wird, für ein Jahr übernommen. Die Heizkosten werden im angemessenen Umfang gewährt, um auf einen sparsamen Umgang mit Energie hinzuwirken. Die Höhe der angemessenen Kosten für Heizung bestimmen die Kommunen selbstständig.

Diese Regelungen lehnen sich an das an, was bereits seit Beginn der Pandemie galt und sich bewährt hat: Gerade in der ersten Zeit des Leistungsbezugs sind die Chancen, den Weg in Arbeit zu finden, besonders hoch. Die Menschen sollen den Kopf frei haben für Arbeitsuche oder Qualifizierung, statt sich um einen Umzug in eine günstigere Wohnung bemühen zu müssen.17.

  1. Warum darf man so viel Vermögen haben? Das Bürgergeld ist vom Grundsatz her als eine vorübergehende Hilfe ausgestaltet.
  2. Vermögen ist deshalb in bestimmten Rahmen geschützt, um Bürgergeldberechtigte in ihrem Bestreben zu unterstützen, sich von der Hilfe unabhängig zu machen und ihnen einen gewissen Spielraum in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit zu erhalten sowie eine nachhaltige soziale Herabstufung zu vermeiden.

Im ersten Jahr des Leistungsbezuges soll darüber hinaus den Bürgergeldberechtigten ermöglicht werden, sich bei gleichzeitiger Existenzsicherung besonders auf die Arbeitsuche oder Qualifizierung zu konzentrieren. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 40.000 Euro für das erste Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied.

  1. In der Zeit danach liegt der Freibetrag für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft bei 15.000 Euro.18.
  2. Wie werden die Vermögensfreibeträge betrachtet? Die Vermögensfreibeträge gelten für jede Person der Bedarfsgemeinschaft, können jedoch auch übertragen werden.
  3. Das bedeutet zum Beispiel, hat die erste Person 50.000 Euro Vermögen, die zweite aber nur 5.000 Euro Vermögen, bleibt das Vermögen in der Karenzzeit insgesamt unberücksichtigt.19.

Gelten für einmalige Heizkostennachzahlungen, ohne sonstigen Leistungsbezug, andere Vermögensfreibeträge? Ja, bei einer ausschließlich einmaligen Inanspruchnahme von Leistungen wegen einer hohen Heizkostennachzahlung gelten andere Vermögensfreibeträge.

  1. Die Karenzzeit gilt in diesen Fällen nicht.
  2. Es gilt dann gleich der Freibetrag von 15.000 Euro je Person.20.
  3. Bisher besteht kein Bezug von Bürgergeld.
  4. Gibt es finanzielle Hilfe, wenn Heizkostennachforderungen nicht gezahlt werden können? Ja.
  5. Auch wenn Bürgergeld nicht monatlich laufend bezogen wird, kann das Jobcenter bei einer hohen Heizkostennachzahlung oder bei hohen Aufwendungen aufgrund einer angemessenen Bevorratung helfen, wenn Sie durch diese Heizkosten hilfebedürftig werden.

Dazu muss innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit der Rechnung beim zuständigen Jobcenter ein Antrag gestellt werden. Die verlängerte Antragsfrist ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Auch bei Fällen, in denen das Bürgergeld nur für einen Monat beantragt wird, muss der übliche Antrag auf Bürgergeld ausgefüllt werden, das heißt es gibt kein gesondertes Antragsformular für einmonatiges Bürgergeld.

Der Antrag kann in den meisten Jobcentern online erfolgen. Formulare für die Antragstellung erhalten Sie aber auch in Ihrem Jobcenter oder auf der Internetseite Ihres Jobcenters. Wie ein solcher Antrag bearbeitet wird, lässt sich an einem konkreten Fall verdeutlichen: Eine bisher nicht Bürgergeld beziehende Person erhält am 5.

Mai 2023 eine Rechnung über die Heizkostennachzahlung. Diese Zahlung wird am 5. Juni 2023 fällig. Bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat ist Zeit, hierfür einen Bürgergeldantrag zu stellen. Da der Fälligkeitsmonat der Juni ist, kann spätestens bis zum 30.

  1. September 2023 beim Jobcenter ein Bürgergeldantrag gestellt werden.
  2. Die Jobcenter bearbeiten diese Fälle nach dem üblichen Verfahren, das heißt Antragstellende müssen u.a.
  3. Angaben zu ihrem Einkommen und Vermögen machen.
  4. Das Jobcenter prüft dann, ob sich aufgrund der Aufwendungen für die Heizkosten ein Leistungsanspruch ergibt.

Vermögen muss nur dann eingesetzt werden, wenn es den Freibetrag von 15.000 Euro je Person in der Bedarfsgemeinschaft übersteigt. Ergibt die Prüfung, dass im Fälligkeitsmonat ein Leistungsanspruch auf Bürgergeld besteht, wird dieser ausgezahlt und kann zur Begleichung der noch offenen Abrechnung zur Beschaffung einer angemessenen Bevorratung mit Heizmitteln oder zur Begleichung der noch offenen Nachzahlungsforderung für Heizkosten eingesetzt werden.

  1. Beispiel 1*: Eine alleinstehende Person hat laufende Unterkunftskosten (Bruttowarmmiete) von 500 Euro und ein Einkommen von 3.300 Euro brutto/ 2.000 Euro netto.
  2. Sie hat ein Vermögen von 10.000 Euro,
  3. Im Januar 2023 fordert der Gasversorger eine Nachzahlung von 1.500 Euro,
  4. Diese ist noch im gleichen Monat fällig.

Diese Person hätte im Januar einen Bedarf in Höhe von 2.502 Euro :

  • Regelbedarf 502 Euro,
  • Laufende Unterkunftskosten: 500 Euro,
  • Nachzahlung 1.500 Euro,

Nach Abzug der Freibeträge bliebe ein zu berücksichtigendes Einkommen von 1.700 Euro, Im Januar bestünde nach dieser Berechnung ein Leistungsanspruch von 802 Euro, Das zu berücksichtigende Vermögen braucht nicht eingesetzt zu werden, weil es unterhalb der Grenze von 15.000 Euro liegt.

  • In den übrigen Monaten besteht kein Leistungsanspruch, weil das vorhandene Einkommen zur Bedarfsdeckung ausreicht.
  • Beispiel 2*: Eine vierköpfige Familie hat laufende Unterkunftskosten von 800 Euro,
  • Aus der Erwerbstätigkeit eines Elternteils ergibt sich ein Einkommen von 4.300 Euro brutto/ 2.800 Euro netto.

Die Familie erhält Kindergeld in Höhe von 500 Euro, Die Familie hat ein Vermögen von insgesamt 50.000 Euro, Im Januar 2023 fordert der Gasversorger eine Nachzahlung von 1.500 Euro, Die Familie hätte im Januar 2023 insgesamt einen Bedarf in Höhe von 3.970 Euro :

  • Regelbedarfe gesamt: 1.670 Euro (1. Elternteil: 451 Euro, 2. Elternteil: 451 Euro, Kind 1 15 J: 420 Euro, Kind 2 7 J: 348 Euro )
  • Laufende Unterkunftskosten (Bruttowarmmiete): 800 Euro,
  • Nachzahlung 1.500 Euro,

Nach Abzug der Freibeträge bliebe ein zu berücksichtigendes Einkommen einschließlich Kindergeld von 2.470 Euro, Im Januar bestünde nach dieser Berechnung ein Leistungsanspruch von 1.500 Euro, Das Vermögen von 50.000 Euro braucht nicht eingesetzt zu werden, weil es unterhalb des Gesamtfreibetrages von 60.000 Euro ( 15.000 Euro je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) liegt.

Würde das Vermögen in diesem Fall 61.000 Euro betragen, läge es 1.000 Euro über dem Vermögensfreibetrag. In diesem Fall wäre Vermögen in Höhe von 1.000 Euro einzusetzen. Der Leistungsanspruch würde in diesem Fall 500 Euro betragen. *Die Berechnungen sind aus Gründen der Verständlichkeit stark vereinfacht dargestellt.

Bei einer vergleichbaren Ausgangssituation können sich individuell andere Ergebnisse errechnen, da die Leistungsberechnung von weiteren Besonderheiten des Einzelfalles abhängt. Den Berechnungen liegen die Rechtslage und die Regelbedarfe ab dem 1. Januar 2023 zu Grunde.21.

Ist eine Abmeldung beim Jobcenter notwendig, wenn neben der Unterstützung für die Heizkosten keine anderen Leistungen gewünscht sind? Nein. Wenn Sie ausdrücklich nur Leistungen für einen Monat beantragen, um Ihre Heizkostenaufwendungen zu decken, dann brauchen Sie sich grundsätzlich nicht abzumelden.

Ihr Leistungsbezug ist nur auf einen Monat ausgerichtet. Die Prüfung des Jobcenters kann aber ergeben, dass auch neben der hohen Abrechnung für die Heizkosten ein darüberhinausgehender Anspruch auf laufendes Bürgergeld besteht. Hierfür sind ggf. weitere Unterlagen für die weitere Bedarfsprüfung einzureichen.

Es besteht jedoch keine Pflicht, das Bürgergeld in Anspruch zu nehmen. Sie können gegenüber dem Jobcenter darauf verzichten.22. Bisher besteht kein Bezug von Bürgergeld. Die jährliche Bevorratung anderer Heizmittel ( z.B. Öl oder Holzpellets) kann nicht bezahlt werden. Hilft das Bürgergeld auch hier? Ja.

Auch in den Fällen der jährlichen Bevorratung anderer Heizmittel kann das Jobcenter helfen, sofern die tatsächlichen Heizkosten zu einer Hilfebedürftigkeit führen. Auch hier prüft das Jobcenter auf Antrag, ob geholfen werden kann. Voraussetzung ist, dass – vorgelegt oder innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit der Rechnung ( vgl.

  • Frage 20) ein Antrag beim Jobcenter gestellt wird.
  • Wie auch bei der Heizkostennachforderung gilt das übliche Antragsverfahren (und damit auch das übliche Antragsformular auf Bürgergeld).
  • Im Rahmen der Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom ist zudem vorgesehen, für das Jahr 2022 rückwirkend auch die Preissteigerungen anderer Heizmittel ( z.B.

Öl und Holzpellets) bei privaten Verbrauchern abzufedern. Die Berechnung der Entlastung soll sich an der Systematik der Preisbremse für Gas und Fernwärme orientieren. Die Details der Regelung werden noch erarbeitet. Die Umsetzung wird durch die Länder erfolgen.23.

Die Heizkostenabrechnung wurde schon bezahlt. Vermutlich hätte eine Unterstützung durch Bürgergeld bestanden. Kann der Antrag auch nachträglich gestellt werden? Bereits bezahlte Heizkostenabrechnung oder Rechnungen für die Beschaffung von Heizmaterial können auch rückwirkend berücksichtigt werden. Entscheidend ist nur, wann die Zahlung fällig war.

Der Antrag kann rückwirkend bis zu 3 Monate nach Fälligkeit der Rechnung gestellt werden.24. Was passiert bei Wohnen und Vermögen nach der Karenzzeit? Wie bereits während der Corona-Pandemie gilt weiterhin die Regelung, dass es eine sogenannte Karenzzeit für die Wohnung und die Prüfung des Vermögens gibt.

Nach der einjährigen Karenzzeit gilt: Die Freibeträge für die Bürgergeldbeziehenden liegen bei 15.000 Euro pro Person. Bei Wohneigentum werden größere Wohnflächen als bisher anerkannt und freigestellt. Es werden mehr Vermögensgegenstände als bisher vollständig freigestellt. So wird z.B. bei Selbstständigen künftig auch Vermögen, das speziell der Alterssicherung dient – unabhängig von der Anlageform –, bis zu einer im Einzelfall zu ermittelnden Höhe nicht berücksichtigt.25.

Werden die Regelungen des Bürgergeldes bezüglich der Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und die Vermögenfreibeträge während der Karenzzeit auch in der Sozialhilfe (SGB XII) angewandt? Die Karenzzeit für Wohnen gilt auch in der Sozialhilfe ( SGB XII ).

Hier gibt es keine Unterschiede hinsichtlich deren Dauer und der Übernahme tatsächlicher Aufwendungen für die Unterkunft während der Karenzzeit. Eine Karenzzeit für Vermögen gibt es im SGB XII allerdings nicht. Die Vermögensfreibeträge in SGB XII und SGB II sind seit ihrer Einführung unterschiedlich hoch.

Dies erklärt sich aus der unterschiedlichen Zielrichtung der Gesetze. Aus diesem Grund gelten im SGB XII geringere Vermögensfreibeträge. Allerdings wird der Vermögensfreibetrag im SGB XII auf 10.000 Euro pro Person erhöht. Einem Ehepaar steht somit ein Schonvermögen von 20.000 Euro zu.

Darüber hinaus gilt für Bezieher von Leistungen der Hilfe zur Pflege neben dem vorbenannten Schonvermögen (10.000 Euro) ein zusätzlicher Freibetrag von 25.000 Euro für die Lebensführung und Alterssicherung, sofern dieser Betrag ganz oder überwiegend als Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit der Person während des Leistungsbezugs erworben wird.26.

Was ändert sich bei der Qualifizierung und Weiterbildung? Der Arbeitsmarkt ist nicht mehr derselbe wie 2005, als die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt wurde: Heute werden händeringend gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte gesucht. Deswegen wird mit dem Bürgergeld auch die berufliche Weiterbildung stärker gefördert: Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll intensiver unterstützt werden.

  • Bei Bedarf kann das Nachholen eines Berufsabschlusses auch unverkürzt (also beispielsweise drei statt zwei Jahre) gefördert werden.
  • Der Erwerb von Grundkompetenzen ( z.B. Lese-, Mathe-, IT -Fertigkeiten) kann gefördert werden.
  • Ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen kann gezahlt.
  • Wer an Maßnahmen teilnimmt, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, dem wird monatlich ein Bürgergeld-Bonus von 75 Euro gezahlt.
  • Für eine noch intensivere Betreuung, die den Leistungsbeziehenden „entgegenkommt” – auch räumlich – gibt es künftig die ganzheitliche Betreuung (Coaching) als neues Angebot. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.

Außerdem wird die Weiterbildungsprämie für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen bei abschlussbezogenen Weiterbildungen zum 1. Juli 2023 entfristet. Durch die Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes seit 1. Januar 2023 wird die Förderung “Teilhabe am Arbeitsmarkt” den Jobcentern nun dauerhaft zur Verfügung stehen.

  • Sie ermöglicht besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.27.
  • Haben Bürgergeldberechtigte einen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung oder Umschulung? Für eine berufliche Weiterbildung gibt es im Bürgergeld keinen Anspruch.

Es ist eine sogenannte Kann-Leistung. Eine berufliche Weiterbildung kann vom Jobcenter finanziert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese werden gemeinsam mit Ihnen in einem Beratungsgespräch im Jobcenter geklärt. Ein Anspruch auf den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses, eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses besteht ein Anspruch.

  • Die Voraussetzungen sind im Gesetz konkret geregelt.28.
  • Erhalten Bürgergeldberechtigte, die derzeit eine Weiterbildung über das Jobcenter absolvieren, ebenfalls die Weiterbildungsprämie, obwohl die Weiterbildung schon vor der Einführung des Bürgergeldes begonnen hat? Wenn die Weiterbildung am 1.
  • Juli 2023 noch andauert und die Prüfungen danach stattfinden, gibt es für die verbleibende Zeit die Weiterbildungsbildungsprämien und auch das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich.29.

Bekommen alle Bürgergeldberechtigten ab 1. Juli 2023 einen Kooperationsplan? Wie ist das Verfahren, wenn die Eingliederungsvereinbarung noch über den 1. Juli 2023 hinaus gilt? Bei bestehender Eingliederungsvereinbarung endet diese nicht automatisch zum 1.

  1. Juli 2023.
  2. Es gilt vielmehr eine Übergangszeit bis Ende 2023.
  3. In dieser Übergangszeit werden die Eingliederungsvereinbarungen nach und nach in das neue System des Kooperationsplans überführt.
  4. Die Zeitdauer für die Überprüfung von Eingliederungsvereinbarungen (identisch auch beim Kooperationsplan) ist spätestens nach sechs Monaten.

Die Übergangszeit stellt somit sicher, dass Eingliederungsvereinbarungen, die vor dem 1. Juli 2023 abgeschlossen worden sind, ganz normal die volle vorgesehene Laufzeit von sechs Monaten gelten können. Eine frühere Umwandlung von Eingliederungsvereinbarungen in einen Kooperationsplan im zweiten Halbjahr 2023 ist dabei möglich, da die sechs Monate nur eine Maximalfrist darstellen.30.

  1. Welche Arbeit müssen Bürgergeldberechtigte annehmen? Ziel des Bürgergeldes ist die Überwindung von Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Vermittlung in Arbeit.
  2. Die Frage, welche Arbeit angenommen werden muss, richtet sich nach der Zumutbarkeit.
  3. Welche Arbeit zumutbar ist, wird in einem persönlichen Beratungsgespräch im Jobcenter ermittelt.

Das Bürgergeld schafft seit 1. Januar 2023 eine entscheidende Verbesserung: Der sogenannte Vermittlungsvorrang ist abgeschafft. Das bedeutet, dass Weiterbildung und Ausbildung nunmehr gegenüber einem Jobangebot wichtiger sind. Ziel ist, mit dann besserer Qualifizierung in eine dauerhafte und dann ggf.

auch besser bezahlte Arbeit vermittelt zu werden. Somit kann Hilfebedürftigkeit und damit ein Bezug von Bürgergeld nachhaltiger überwunden und der sogenannte “Drehtüreffekt” vermieden werden.31. Was ändert sich in der Zusammenarbeit zwischen den Bürgergeldberechtigten und Integrationsfachkräften? Die bisherige Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird ab dem 1.

Juli 2023 nach und nach abgelöst durch einen von Bürgergeldberechtigten und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Plan zur Verbesserung der Teilhabe (Kooperationsplan). Dieser Kooperationsplan enthält keine Rechtsfolgenbelehrung und dokumentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie.

  1. Er dient damit als “roter Faden” im Eingliederungsprozess und ist ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes.
  2. Ziel ist eine noch vertrauensvollere Zusammenarbeit.
  3. Deshalb ist die erste Einladung zur Erarbeitung des Kooperationsplans nicht mit Rechtsfolgen verbunden.
  4. Darüber hinaus gilt: Leistungsminderungen sind ab dem 1.

Januar 2023 von Beginn des Leistungsbezugs an möglich, wenn Mitwirkungspflichten verletzt oder Termine ohne wichtigen Grund versäumt wurden. Kommt es zu Problemen oder Konflikten im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Fortschreibung des Kooperationsplans, greift ein Schlichtungsverfahren.32.

  • Wofür ist das Schlichtungsverfahren da? Das Schlichtungsverfahren soll in den Fällen, in denen aus unterschiedlichsten Gründen die gemeinsame Erarbeitung des Kooperationsplans nicht funktioniert, einen Ausweg bieten – für die Bürgergeldberechtigten und auch für die Integrationsfachkräfte.33.
  • Wie funktioniert das Schlichtungsverfahren? Die Regelung des § 15a SGB II tritt zum 1.

Juli 2023 in Kraft. Über die Gestaltung des Schlichtungsverfahrens entscheiden die Jobcenter selbst. Das Gesetz gibt nur einen Rahmen vor und ist bewusst sehr flexibel gehalten. Damit können bereits vorhandene und bewährte Erfahrungen mit bestehenden Konfliktlösungsmechanismen weiterhin genutzt werden.

Das Schlichtungsverfahren ist auf den Kooperationsplan – und damit den “roten Faden” im Eingliederungsprozess – beschränkt. Es stellt somit kein zusätzliches formelles Verfahren dar. Unabhängig von einer möglichen Einigung im Rahmen der Schlichtung besteht zu Fragen der Leistungsgewährung, der Mitwirkung und der Rechtsfolgen bei fehlender Mitwirkung (Leistungsminderungen) unverändert das reguläre Verwaltungsverfahren mit Widerspruch- und Klagemöglichkeiten.34.

Gibt es beim Bürgergeld Leistungsminderungen? Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind seit dem 1. Januar 2023 von Beginn des Leistungsbezugs an möglich, das Sanktionsmoratorium endet zum 31. Dezember 2022.

  • Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
  • Die Leistungen dürfen insgesamt um maximal 30 Prozent des Regelbedarfes gemindert werden. Bis zu dieser Maximalhöhe können sich Minderungen im Einzelfall auch aufaddieren. Kosten für Miete und Heizung dürfen nicht gekürzt werden.
  • Mit dem Bürgergeld wird es überzogene Leistungsminderungen nicht mehr geben. Es wird immer genau geprüft, in welchem Fall eine Leistungsminderung gerechtfertigt ist, besondere Härten müssen berücksichtigt werden. Die Kosten der Unterkunft und Heizung bleiben geschützt, junge Menschen erhalten im Falle einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot und müssen nicht mehr mit höheren Leistungsminderungen rechnen. Damit setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich um.
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35. Wieso gibt es noch Leistungsminderungen? Jede und jeder hat das Recht auf eine menschenwürdige Grundsicherung, wenn der eigene Unterhalt sonst nicht zu gewährleisten ist. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, ist aber auch dazu verpflichtet, selbst daran mitzuwirken, soweit es geht, aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen.

Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019 zu den Leistungsminderungen im SGB II einen klaren Rahmen gesetzt. Die verfassungsgemäße rechtliche Umsetzung des Urteils ist mit dem Bürgergeld-Gesetz erfolgt.36. Gibt es Sanktionen, wenn Menschen ihren Job selbst kündigen und eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit bekommen? Ja.

Eine Sperrzeit im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung) stellt auch eine Pflichtverletzung beim Bezug von Bürgergeld dar.37. Der Koalitionsvertrag sieht noch weitere Änderungen im Zusammenhang mit dem Bürgergeld vor. Wann sollen diese erfolgen? Mit dem Bürgergeld-Gesetz wurden die Kernelemente der Reform umgesetzt und die Grundsicherung für Arbeitsuchende erneuert.

Mit dem nächsten Reformschritt sollen unter anderem der Soziale Arbeitsmarkt und die Zielsteuerung weiterentwickelt werden. Ebenso soll die Reform der Einkommensfreibeträge entsprechend den Empfehlungen des noch zu beauftragenden Forschungskonsortiums umgesetzt werden.38. Ist das Bürgergeld nicht einfach nur eine Umbenennung? Nein.

Die Bürgergeld-Reform wird im Leben der Menschen zu spürbaren Veränderungen führen. Mit der Reform werden die Potenziale der Menschen und die Unterstützung für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt gestellt und den Menschen Wertschätzung für ihre Leistung entgegengebracht.

  1. Das Bürgergeld eröffnet neue Chancen auf Arbeit durch Qualifizierung, Weiterbildungsanreize und Coaching. Bei Arbeitsmarktintegrationen geht es nicht mehr darum, Leistungsbeziehende schnell in einen Job zu vermitteln. Aus- und Weiterbildungen, die eine langfristige Perspektive bieten, stehen im Mittelpunkt. Dafür wird der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschafft. Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Das fördert das Durchhalten dieser wichtigen Qualifizierungswege, die auf der Strecke erstmal kurzfristig weniger Geld als etwa ein Aushilfsjob bringen, langfristig aber gegen Arbeitslosigkeit absichern und den Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarf sichern. Als neues Angebot gibt es die ganzheitliche Betreuung (Coaching). Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
  2. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird abgelöst durch einen von Leistungsberechtigen und Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan zur Verbesserung der Teilhabe. Dieser Kooperationsplan dokumentiert in klarer und verständlicher Sprache die gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie. Er dient damit als “roter Faden” im Eingliederungsprozess. Der Kooperationsplan wird auf Augenhöhe erarbeitet und enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Ziel ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

39. Lohnt sich Arbeiten noch? Die öffentliche Debatte zur Aussage, dass Arbeit sich wegen des Bürgergeldes nicht mehr lohne, war teilweise sehr verzerrt. Ganz klar richtig ist: Arbeit lohnt sich immer. Bereits das Selbstbild der allermeisten Menschen und ihre Lebenswünsche gehen doch dahin, ihr Leben möglichst selbst zu gestalten und sich eine gesicherte Existenz aufzubauen.

  1. Dabei ist Arbeit weit mehr als nur Broterwerb.
  2. Sie lässt an der Gesellschaft teilhaben, bedeutet Austausch mit anderen Menschen und soziale Anerkennung.
  3. Fakt ist: Eine gute und fair bezahlte Arbeit fördert körperliche Gesundheit und psychisches Wohlergehen.
  4. Zugleich sollten Menschen von ihrer Arbeit gut leben können.

Es gehört daneben zu den grundlegenden Aufgaben des Sozialstaats, für die Menschen da zu sein, die ihren Lebensunterhalt eben aktuell nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können. Dabei spielen oft Krankheit, Schicksalsschläge und Alter eine ganz entscheidende Rolle.

Das Grundgesetz garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum, die Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet Leistungen zur Sicherung dieses Existenzminimums. Dies ist umso wichtiger, da seit der Corona-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine die Preise drastisch gestiegen sind, was besonders diejenigen belastet, die ohnehin schon wenig Geld zur Verfügung haben.

Die Bundesregierung hat bereits mehrere Entlastungspakete beschlossen und umgesetzt, die Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen unterstützen. Zum Entlastungspaket vom 4. September 2022 gehört auch die deutliche Erhöhung der Regelbedarfe zum 1.

Januar 2023. Mit dem Bürgergeld-Gesetz wird das umgesetzt. Zur Sicherstellung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums wird bei der Fortschreibung der Regelbedarfe neben der Preis- und Lohnentwicklung die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt. Auf der anderen Seite steht das unterste Lohnniveau.

Dieses wurde mit der Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto je Stunde angehoben. Der Mindestlohn markiert aber nur die unterste Grenze der Entlohnung. Deshalb ist es wichtig, mehr und bessere Tarifverträge und Tariflöhne zu erreichen, von denen man ohne zusätzliche Leistungen des Sozialstaats gut leben kann.

Es trifft zu, dass die Entlohnung in Deutschland nicht so hoch ist, dass gerade Familien mit mehreren Kindern, bei denen die Eltern in niedrig bezahlten Tätigkeiten arbeiten, immer ganz ohne staatliche Unterstützungsleistungen auskommen können. Dafür ist der Lebensstandard in Deutschland und die Kosten für Nahrung, Verkehr, Kleidung und Wohnung nebst Heizung inzwischen schlichtweg zu hoch.

Dennoch gilt aber: Arbeit lohnt sich immer. Wer arbeitet, hat immer mehr Geld als jemand ohne Arbeit. Dafür sorgen die Freibeträge. Und diese grundlegende Erfahrung, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht, wird mit dem Bürgergeld noch verstärkt: Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, darf künftig mehr von seinem Einkommen behalten.

Die Freibeträge in diesem Bereich werden von 20 auf 30 Prozent angehoben. Zudem wird beispielsweise für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende der Grundfreibetrag auf 520 Euro erhöht. Neben der finanziellen Absicherung ist es ebenso wichtig, Menschen dabei zu helfen, dass sie wieder Arbeit finden und ihren Lebensunterhalt perspektivisch aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Im Rahmen des Bürgergeldes sind daher deutliche Verbesserungen im Bereich Weiterbildung und zusätzliche Unterstützungsangebote wie z.B. Coaching vorgesehen.40. Warum sollte jemand arbeiten gehen, wenn Bürgergeld bezogen werden kann? Die allermeisten Menschen wollen ein aktives Leben führen und Erwerbsarbeit gehört für sie dazu.

Daraus beziehen sie soziale Anerkennung und Teilhabe. Wer arbeitet, hat immer mehr Geld als jemand ohne Arbeit. Dafür sorgen die Freibeträge. Und diese grundlegende Erfahrung, dass Arbeit auch im Geldbeutel einen Unterschied macht, wird mit dem Bürgergeld noch verstärkt: Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, darf künftig mehr von seinem Einkommen behalten.

Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben. Zudem wird beispielsweise für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende der Grundabsetzbetrag auf 520 Euro erhöht. Erwerbstätigen können auch jenseits der Grundsicherung Sozialleistungen zustehen, z.B.

  • Wohngeld oder Kinderzuschlag.41.
  • Werden die Menschen mit dem Bürgergeld nicht lieber zu Hause bleiben, anstatt einer Arbeit nachzugehen oder eine Ausbildung zu machen? Wer arbeitet, hat immer mehr Geld als jemand ohne Arbeit.
  • Das Selbstbild der allermeisten Menschen und ihre Lebenswünsche gehen dahin, ihr Leben möglichst selbst zu gestalten und sich eine gesicherte Existenz aufzubauen.

Dabei ist Arbeit weit mehr als nur Broterwerb: Sie lässt an der Gesellschaft teilhaben, bedeutet Austausch mit anderen Menschen und soziale Anerkennung. Eine gute und fair bezahlte Arbeit fördert körperliche Gesundheit und psychisches Wohlergehen. Zugleich sollten Menschen von ihrer Arbeit gut leben können.

  • Wer eine Weiterbildung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für erfolgreiche Zwischen – und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
  • Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung besonders wichtig sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
  • Bürgergeldberechtigte bekommen mehr Zeit zum Lernen. Das Nachholen eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch bei unverkürzten Ausbildungen (in der Regel dann über drei Jahre) gefördert werden.
  • Außerdem wird es leichter, eine Förderung für den Erwerb von Grundkompetenzen zu erhalten, weil das jetzt auch unabhängig von einer berufsabschlussbezogenen Maßnahme möglich ist. Grundkompetenzen sind zum Beispiel bessere Lese-, Mathe- oder IT -Kenntnisse.

42. Ist das Bürgergeld ein bedingungsloses Grundeinkommen? Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Es ist eine Leistung für diejenigen, die eine Arbeit suchen oder von ihrem Einkommen bzw. Vermögen nicht leben können, Es stellt sicher, dass sie ihren Lebensbedarf decken können.

Ebenso wichtig ist es aber, Menschen dabei zu helfen, wieder eine Arbeit zu finden. Das ist auch immer das Ziel, besonders beim Bürgergeld: Menschen aus der Hilfebedürftigkeit herauszuführen in gute, sozialversicherungspflichtige Arbeit. Deshalb gilt beim Bürgergeld: Ausbildung vor Aushilfsjob. Dies ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wichtig.

Wir brauchen mehr und besser ausgebildete Menschen. Das soll mit dem Bürgergeld noch besser gelingen. Es geht um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Jobcenter-Mitarbeitenden und Leistungsempfangenden. Um mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch bessere Weiterbildungsangebote.

  • Darum, dass Menschen in Not sich um ihre Arbeitssuche kümmern können – und nicht um Wohnungssuche.
  • Und auch darum, dass Menschen nicht ihr hart erarbeitetes Erspartes aufbrauchen müssen, bloß, weil sie vorübergehend staatliche Unterstützung brauchen.43.
  • Warum wird nicht gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt? Der Koalitionsvertrag sieht ausdrücklich nicht die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens vor.

Zum bedingungslosen Grundeinkommen gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen. Diese reichen von pauschalen Zahlungen unterhalb des Existenzminimums bis hin zu sehr großzügigen Beträgen. Besondere Bedarfslagen, wie z.B. medizinisch bedingte Ernährungsbedarfe würden hingegen nicht berücksichtigt.

  1. Ein Grundeinkommen kann also auch zu einer Schlechterstellung einzelner Gruppen führen.
  2. Das Bürgergeld hingegen berücksichtigt die individuellen Lebensumstände von hilfebedürftigen Menschen und stellt sicher, dass sie ihren Lebensbedarf (Existenzminimum) sichern können.
  3. Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass die Mittel des Staates zielgenau eingesetzt werden.

Außerdem soll mit dem Bürgergeld die Aufnahme einer nachhaltigen Beschäftigung anstatt einer schnellen Vermittlung in den Mittelpunkt gestellt werden. Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren gewandelt: Mittlerweile werden händeringend gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte gesucht.

  • Deswegen soll mit dem Bürgergeld auch die berufliche Weiterbildung stärker gefördert werden: Wer sich für eine Ausbildung oder Umschulung entscheidet, soll intensiver unterstützt werden.
  • Der Grundsatz “Ausbildung vor Aushilfsjob” gilt künftig noch stärker.
  • Dazu zählt unter anderem, dass das Nachholen eines Berufsabschlusses bei Bedarf unverkürzt gefördert werden kann und dass es leichter wird Grundkompetenzen ( z.B.

Lese-, Mathe-, IT -Fertigkeiten) zu erwerben. Für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen wird ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt. Und wer an Maßnahmen teilnimmt, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, wird ein Bürgergeld-Bonus in Höhe von monatlich 75 Euro eingeführt.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Potenziale der Menschen stärker in den Fokus zu nehmen, diese zu fördern und so auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten.44. Warum arbeiten die langzeitarbeitslosen Menschen nicht, warum finden sie keine Arbeit? Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ist der Arbeitsmarkt in Deutschland weiterhin robust und hat in vielen Kennzahlen das Vor-Pandemie-Niveau wieder erreicht.

Es gibt immer mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Deutschland. Auch die Zahl der offenen Stellen ist weiterhin hoch. Die Zahlen zeigen aber auch, dass Langzeitarbeitslose von dieser Entwicklung oft nicht so stark profitieren können. Das hat verschiedene Gründe: Viele Langzeitarbeitslose haben keinen Schul- oder Berufsabschluss.

  • Oder das, was sie gelernt haben, ist jetzt nicht mehr gefragt oder entspricht nicht dem aktuellen Stand,
  • Dazu kommen häufig auch noch weitere Herausforderungen, z.B.
  • Chronische Erkrankungen, Schulden oder Suchtprobleme.
  • Auch sind möglicherweise kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen.

All dies sind Gründe, die eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt erschweren können. An dieser Stelle leisten die Jobcenter, die mit ihren individuellen Unterstützungsmöglichkeiten den Menschen helfen, den Weg in Beschäftigung zu finden, gute und nachhaltige Arbeit.

  1. Auch hier setzt das Bürgergeld an.
  2. Das Bürgergeld-Gesetz verbessert die Möglichkeiten für Weiterbildung.
  3. Mit dem neuen Angebot des Coachings kann Unterstützung durch die Jobcenter oder externe Anbieter auch aufsuchend erfolgen.
  4. Das Coaching stellt dabei eine individuelle Beratung der Bürgergeldberechtigten zur Stärkung des Selbstvertrauens und Glaubens an sich selbst dar, die auch bei komplexen Problemen helfen soll.

Durch die Entfristung des Sozialen Arbeitsmarktes wird es zudem möglich, dass besonders arbeitsmarktferne Menschen weiterhin soziale Teilhabe durch echte Arbeit erfahren und mittel- bis langfristig in ungeförderte Beschäftigung wechseln können.45. Wird mit dem Bürgergeld Bürokratie abgebaut? Ja.

  1. Allein die Einführung der einjährigen Karenzzeit für Wohnen und Vermögen setzt in den Jobcentern wertvolle Kapazitäten frei, die der Beratung und Vermittlung zugutekommen können.
  2. Langwierige Prüfungen zur Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens entfallen im ersten Jahr des Leistungsbezugs.
  3. Auch die Bürgergeldberechtigten haben dadurch erheblich weniger Aufwand bei der Antragstellung.

Zur Rechtsvereinfachung, die insbesondere die Verwaltung, aber natürlich auch die Leistungsberechtigten entlasten soll, wird eine Bagatellgrenze für Rückforderungen eingeführt. Hat eine Bedarfsgemeinschaft zu viel Geld erhalten, muss diese nicht zurückgefordert werden – sofern es weniger als 50 Euro sind.

Der neue Kooperationsplan zur Verbesserung der Teilhabe wird gemeinsam durch die erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten und die Integrationsfachkräfte erarbeitet sowie klar und verständlich formuliert. Der Kooperationsplan enthält anders als die bisherige Eingliederungsvereinbarung keine Rechtsfolgenbelehrungen.

Er kann daher unkompliziert etwa per Brief, per E-Mail oder auch per elektronischer Nachricht in sonstiger Weise ausgetauscht und festgehalten werden. Das Bürgergeld-Gesetz sieht zudem eine Reihe weiterer Änderungen im SGB II vor, die Verbesserungen für die Bürgergeldberechtigten herbeiführen und das Recht vereinfachen.

  1. Dies soll ebenfalls zu einem noch vertrauensvolleren Miteinander beitragen und alle Beteiligten gleichermaßen entlasten.
  2. Vertrauenskultur gründet auch in einer den Menschen zugewandten Verwaltung.46.
  3. Ann der Antrag auf Bürgergeld auch online gestellt werden? Ja.
  4. Mit dem Angebot unter www.jobcenter.digital können nicht nur Erst- oder Weiterbewilligungsanträge beim Jobcenter online gestellt, sondern auch viele andere Services genutzt werden, z.B.

Termine vereinbaren, Nachrichten senden oder Bescheide abrufen. Bürgerinnen und Bürger, die ihren digitalen Hauptantrag auf Bürgergeld stellen, können von der medienbruchfreien Kommunikation mit dem Jobcenter profitieren. Denn auch Nachfragen und die Nachreichung von Nachweisen können nun online erfolgen, was den Entscheidungsprozess beschleunigt.

  • Die Nutzung des Angebotes ist nicht nur mit dem PC, sondern auch mit Smartphone oder Tablet möglich.
  • Auch die kommunalen Jobcenter haben eigene digitale Angebote.47.
  • Gibt es mehr Personal in den Jobcentern? Auf die Personalausstattung hat das Bürgergeld-Gesetz keine unmittelbaren Auswirkungen.
  • Doch der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Sitzung am 10.

November 2022 beschlossen, den Jobcentern für das Jahr 2023 weitere Mittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Davon entfallen je 200 Millionen Euro auf die Erhöhung der Haushaltsansätze für die Verwaltungskosten und für die Eingliederungsleistungen im Einzelplan 11 des Bundeshaushalts.

Weitere 100 Millionen Euro können aus dem Einzelplan 60 des Bundeshaushalts dann in Anspruch genommen werden, wenn Mehrbedarfe infolge des Rechtskreiswechsels der Geflüchteten aus der Ukraine kompensiert werden müssen. Den Jobcentern stehen damit zu Beginn des Haushaltsjahres 2023 insgesamt 10,25 Milliarden Euro zur Verfügung.

Dies schließt einen Betrag in Höhe von 600 Millionen Euro über die fortgeführte Regelung zur Inanspruchnahme von Ausgaberesten zu Lasten des Gesamthaushalts ein. Zuzüglich der weiteren 100 Millionen Euro im Rahmen der Verstärkungsmöglichkeit aus dem Einzelplan 60 können die Jobcenter im Laufe des kommenden Jahres 10,35 Milliarden Euro für Eingliederung und Verwaltungskosten verausgaben.48.

  • Wie gut sind die Jobcenter auf die Umstellung vorbereitet? Die Jobcenter sind ein Garant der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland.
  • Sie werden bei der Umsetzung des Bürgergeldes durch ihre Träger (Bundesagentur für Arbeit und Kommunen), die Länder und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt.

Die Leistungsauszahlung erfolgt automatisiert. Für die Mitarbeitenden werden Arbeitshilfen und Schulungsangebote erstellt. Ebenso prüfen die Jobcenter individuell, wie sie die Bürgerinnen und Bürger informieren können. Dabei unterstützt auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

  • Die Regelungen des Bürgergeld-Gesetzes treten schrittweise in Kraft. Zum 1.
  • Januar 2023 kamen überwiegend leistungsrechtliche Regelungen. Zum 1.
  • Juli 2023 kommen die Regelungen zur Eingliederung in Arbeit.
  • Damit haben die Jobcenter auch Zeit sich schrittweise vorzubereiten.49.
  • Bis wann muss die Änderung der Begriffe Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in Bürgergeld erfolgen (bspw.

in Schriftstücken, Formularen oder im Internet) Die vollständige Umstellung auf den Begriff Bürgergeld braucht Zeit. Alle Behörden dürfen noch bis zum 30. Juni 2023 in Schriftstücken, Formularen, Merkblättern, im Internet etc. die alten Begriffe verwenden.

Schriftstücke sind deswegen nicht falsch.50. Warum ist das Bürgergeld nicht gegendert? Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist inklusive Sprache ein wichtiges Anliegen. Das bedeutet in diesem Fall nicht nur das Einbeziehen aller Geschlechter, sondern auch Barrierefreiheit in der Sprache. Wir wollen, dass uns alle verstehen können und wir möglichst leichte Sprache nutzen.

Außerdem müssen wir uns an bestimmte, juristische Vorgaben halten, wenn wir Gesetze schreiben – unter anderem an die sogenannte Rechtsförmlichkeit. Diese fordert einerseits zu einer sprachlichen Gleichbehandlung von Mann und Frau auf, andererseits darf diese nicht auf Kosten der Verständlichkeit gehen.

  1. In Gesetzestexten soll nicht mit Sparschreibungen von Paarformen, also Konstruktionen wie dem Genderstern, Binnen-I oder Schrägstrichen gearbeitet werden.
  2. Die Formulierung darf zudem nicht zu sehr vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichen.
  3. Da es für das Wort “Bürger” keine genderneutrale, einfache Formulierung gibt, sind wir in unserer Kommunikation beim generischen Maskulinum geblieben – auch wenn das Bürgergeld natürlich ein “Bürgerinnen- und Bürgergeld” bzw.

ein “Bürger*innengeld” ist.51. Werden die tatsächlichen Kosten für die Miete auch übernommen, wenn bereits jetzt ein Teil aus dem Regelbedarf aufgebracht werden muss, weil die Kosten unangemessen hoch sind? Für Menschen, die bereits jetzt nur die angemessene Miete von ihrem Jobcenter erhalten, gilt keine neue Karenzzeit.

Die Miete wird in diesen Fällen also auch weiterhin nur in angemessener Höhe bewilligt.52. Wenn Bürgergeldbeziehende ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen (auf eigene Kosten), kann dann die höhere Miete durch das Bürgergeld übernommen werden? Nein, wenn sich nach einem nicht erforderlichen Umzug innerhalb des Zuständigkeitsgebietes des Jobcenters die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung erhöhen, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.

Ist ein anderes Jobcenter zuständig, werden die Aufwendungen erst nach dortiger Prüfung und Zusicherung übernommen.53. Das Wohngeld wurde am 1. Januar 2023 erheblich erhöht. Kann das Jobcenter jetzt darauf verweisen und Leistungen einstellen? Nein, obwohl das Wohngeld gegenüber dem Bürgergeld vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, wird es in dieser einmaligen Situation, wo Bürgergeld und das neue Wohngeld gleichzeitig in Kraft treten, darauf verzichtet.

  1. Wohngeld ist gegenüber dem Bürgergeld grundsätzlich vorrangig.
  2. Es ist ein pauschaler Zuschuss für die Aufwendungen für Wohnraum, ob zur Miete oder bei selbstgenutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss).
  3. Sofern das eigene Einkommen und Vermögen nicht reicht, um den Lebensunterhalt und die Miete zu decken, ist zunächst zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Erst, wenn dies nicht der Fall ist bzw. Wohngeld allein nicht ausreicht, besteht ein Anspruch auf Bürgergeld. Um jedoch den Übergang in das neue Wohngeld zu erleichtern, ist im Wohngeld-Plus-Gesetz geregelt, dass die Pflicht zur vorrangigen Inanspruchnahme des Wohngeldes gegenüber dem Bürgergeld bis zum 30.

  • Juni 2023 befristet ausgesetzt wird (Wohngeldmoratorium).
  • Damit stellen wir sicher, dass niemand die Sorge haben muss, bei einer etwaigen Überlastung der Wohngeldstellen ohne unterstützende Leistungen dazustehen.
  • Durch die Wohngeld-Reform werden schätzungsweise 200.000 Haushalte aus dem Bürgergeld ins Wohngeld wechseln.

Mit dem Wohngeldmoratorium wird verhindert, dass dies schlagartig seit 1. Januar 2023 passiert. Ziel ist es, den Übertritt der Bestandsfälle schrittweise abzuwickeln. Dies entlastet sowohl die Jobcenter als auch die Wohngeldstellen. Ungeachtet dessen wird der individuelle Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Wohngeld in keiner Weise beeinträchtigt.

Auch wer Bürgergeld bezieht kann daher jederzeit einen Antrag auf Wohngeld stellen. Ob Sie möglicherweise anspruchsberechtigt sind, können Sie über den Wohngeldrechner ermitteln.54. Kann bei Bezug von Wohngeld in das Bürgergeld gewechselt werden? Der Wohngeldanspruch ist vorrangig, wenn der gesamte Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft mit Wohngeld ( ggf.

einschließlich Kinderzuschlag) für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten gedeckt wäre. Ist dies nicht der Fall, kann ein Wechsel ins Bürgergeld erfolgen. Die zuständigen Behörden prüfen dies.55. Ändern sich die Ansprechpartner in den Jobcentern? Nein, Sie werden weiterhin von den Ihnen bekannten Mitarbeitenden betreut und beraten.56.

  1. Sind Bürgergeldbeziehende rentenversichert? Der Bezug von Bürgergeld ist grundsätzlich eine in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigungsfähige Zeit.
  2. Die rentenrechtliche Beurteilung der Bürgergeld-Bezugszeiten obliegt der Rentenversicherung.
  3. Beiträge an die Rentenversicherung werden während des Bürgergeldbezuges jedoch nicht geleistet.57.

Sind Bürgergeldbeziehende auch krankenversichert? Bei erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten tritt mit dem Bezug von Bürgergeld grundsätzlich Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung ein. Die Beiträge werden vom Bund getragen und von den Jobcentern direkt an den Gesundheitsfonds gezahlt.

  1. Bei nichterwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten tritt mit dem Bezug von Bürgergeld keine Versicherungspflicht ein.
  2. Sie sind in der Regel über eine Familienversicherung, eine freiwillige Mitgliedschaft oder durch eine Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen das Risiko Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit abgesichert.

Menschen, die vor dem Bezug von Bürgergeld privat krankenversichert waren, bleiben dies auch während des Bezuges von Bürgergeld. Das Jobcenter zahlt dann auf Antrag einen Zuschuss zu den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.58. Sind Bürgergeldbeziehende vom Rundfunkbeitrag befreit? Ja.

Mit der jeweiligen Bewilligung zum Bürgergeld erhalten Sie auch den Nachweis zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Dieser ist beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice einzureichen.59. Wie viele Menschen würden nach derzeitigem Stand das Bürgergeld bekommen? Derzeit beziehen rund 5,4 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II,

Die jeweils aktuellen Daten können auf der Statistikseite der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden.60. Was kostet dies alles den Steuerzahler und aus welchem Haushaltstopf kommt das Geld dafür? Mit dem Gesetz sind geschätzte jährliche Mehrausgaben in Höhe von gut 5 Milliarden Euro verbunden.

Den größten Anteil trägt davon der Bund (rund 4,5 Milliarden Euro). Die übrigen Mehrausgaben verteilen sich auf die Länder und Kommunen sowie die Bundesagentur für Arbeit. Im Bundeshaushalt werden die anfallenden Mehrausgaben für das Bürgergeld ( SGB II ), die Sozialhilfe nach dem Vierten Kapitel des SGB XII sowie das Soziale Entschädigungsrecht aus dem Einzelplan 11 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert.61.

Wird sich das Zielsystem vor dem Hintergrund des Bürgergeldes ändern? Ist die Integrationsquote als Messgröße noch zeitgemäß? Die Weiterentwicklung der Zielsteuerung im SGB II ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag und sieht u.a. vor, dass die Nachhaltigkeit der Integrationen stärker in den Blick genommen werden soll.

Die Regelungen im Bürgergeld-Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und Coaching unterstützen dabei die Ausrichtung der Integrations- und Vermittlungsarbeit in den Jobcentern auf eine langfristige, existenzsichernde und nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Weiterentwicklung der Zielsteuerung im SGB II ist geplant.

Das Ziel, Menschen in Arbeit zu bringen, ist auch im Bürgergeld-Gesetz unverändert gültig, so dass die Integrationsquote grundsätzlich noch zeitgemäß ist.62. Wo gibt es weitere Informationen zum Bezug von Bürgergeld?

Wird Grundsicherung im Alter auch Bürgergeld?

Beim Bürgergeld sind das 15.000 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Für Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, sind es nur 10.000 Euro.

Wie hoch ist die Grundsicherung in Euro?

Wie hoch ist die Grundsicherung? – Wer keine weiteren Einkünfte hat, sollte in jedem Fall prüfen, ob nicht zusätzlich noch Anspruch auf eine Aufstockung durch die Grundsicherung besteht. Dabei stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:

Hilfe zum Lebensunterhalt : 449 Euro beziehungsweise 808 Euro für (Ehe-)Paare Angemessene Kosten für die Wohnung : Die Höhe ist abhängig von der anrechenbaren Warmmiete.

Wann eine Miete hinsichtlich der Grundsicherung als angemessen gilt, hängt vom örtlichen Mietniveau ab und variiert von Stadt zu Stadt. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars aus Berlin beispielsweise 500 Euro, so liegt der rechnerische “Bedarf” des Paares bei 1.308 Euro.

Wie hoch ist die Grundsicherung für 1 Person 2023?

Bürgergeld – Bessere Chancen auf Qualifikation und Arbeit – Bürgergeld – so heißt jetzt die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie löst das so genannte Hartz IV ab. Mit dem Bürgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können.

Wie hoch ist das Existenzminimum für eine Person?

10. Wie hoch ist das Existenzminimum in der Schweiz bzw. in Österreich? – Wer legal in der Schweiz lebt, hat Anspruch auf Sozialhilfe zur Deckung des Existenzminimums. Die Kantone und Gemeinden rechnen dabei leicht unterschiedlich. In der Regel erhält ein Ein-Personen-Haushalt rund 1.000 Schweizer Franken, ein Zwei-Personen-Haushalt 1.500 Schweizer Franken im Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Grundsicherung?

Das Wichtigste in Kürze: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Wie viel Grundsicherung steht mir zu? Die Höhe der Grundsicherung entspricht der Höhe des Hartz IV Regelsatzes ( 449 Euro in 2022 ) zuzüglich angemessener Kosten für Wohnung und Heizung sowie ggfs.

Mehrbedarfe bei Behinderung, dezentraler Warmwasserversorgung oder kostenaufwändiger Ernährung. Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII? Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Menschen, die das Eintrittsalter zur Regelaltersrente erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Was bedeutet Grundsicherung bei Erwerbsminderung? Die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung wird an Personen ausgezahlt, die auf Grund von Krankheiten oder Behinderungen dauerhaft voll erwerbsunfähig sind. Betroffene sind dementsprechend nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt eigenhändig zu bestreiten.

  • Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Grundsicherung? Auf den ersten Blick finden sich wenig Unterschiede zwischen Hartz IV und der Grundsicherung.
  • Im Gegensatz zu Hartz IV setzt der Bezug der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung allerdings nicht voraus, dass Leistungsberechtigte erwerbsfähig sind und dem Arbeitsmarkt entsprechend zur Verfügung stehen.

Gesetzesgrundlage bietet hierbei nicht das SGB II, sondern das SGB XII. Letzte Aktualisierung: 14.01.2022