Das deutsche Gesundheitssystem ist ein sogenanntes duales Krankenversicherungssystem. Versichern kann man sich zum einen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), zum anderen existieren private Krankenversicherungen (PKV). Circa 85 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands sind gesetzlich versichert.
Wie funktioniert das System der Krankenversicherung in Deutschland?
Die Gesetzlichen Krankenkassen sind sogenannte ‘Solidargemeinschaften’. Das bedeutet, alle Mitglieder zahlen abhängig von ihrer Leistungsfähigkeit (Einkommen) in das System ein, aus dem auch ärmeren oder mittellosen Mitgliedern die gleichen einheitlichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden.
Wie finanziert sich das Gesundheitssystem in Deutschland?
Das deutsche Gesundheitssystem wird durch die Solidargemeinschaft finanziert. Das heißt: Alle gesetzlich Versicherten tragen gemeinsam die Kosten, die durch Krankheiten der einzelnen Mitglieder ent- stehen.
Was sind die 4 Grundprinzipien im deutschen Gesundheitswesen?
Das deutsche Gesundheitswesen basiert auf dem Prinzip der Sozialversicherung. Diese besteht aus der Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Welches Land hat das teuerste Gesundheitssystem?
Die USA mit dem traditionell weitaus teuersten Gesundheitswesen der Welt geben sogar 73% mehr aus als der OECD-Durchschnitt.
Wie viel kostet ein Arztbesuch in Deutschland?
Was kostet es mich, wenn ich zu Privatärzte gehe? – Sofern Sie nicht gesetzlich versichert sind und die Behandlung deshalb außerordentlich aus der eigenen Tasche zahlen müssen, kostet Sie die Privatärzte genauso viel wie der Vertragsarzt. Denn alle Ärzte, die privat abrechnen, müssen die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellen.
Ist jeder in Deutschland automatisch krankenversichert?
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) In Deutschland wird die Krankenversicherung von zwei unterschiedlichen Systemen getragen: der GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die GKV bietet für fast 90 Prozent der Bevölkerung verlässlichen Gesundheitsschutz.
Mehr als 70 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind hier versichert, um bestmögliche medizinische Versorgung zu erhalten. Die GKV funktioniert nach dem Solidarprinzip: Die Beiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder, die Gesundheitsleistungen sind für alle gleich. Die derzeit rund 100 existierenden Krankenkassen gewähren dann sowohl ihren beitragszahlenden Mitgliedern als auch den rund 16 Millionen beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen medizinisch notwendige Leistungen.
Tragendes Prinzip der GKV ist also der Solidarausgleich – zwischen Gesunden und Kranken, zwischen gut Verdienenden und weniger gut Verdienenden, zwischen Jungen und Alten, zwischen Alleinstehenden und Familien. Bei einer schweren Erkrankung, die in keinem Lebensalter ausgeschlossen werden kann, können sehr schnell hohe Behandlungskosten anfallen, die das Einkommen und das Vermögen der Betroffenen übersteigen.
- In einem modernen Sozialstaat soll jedoch keine Bürgerin und kein Bürger ohne Schutz im Krankheitsfall sein.
- Deshalb besteht für alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung.
- Wer keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat, ist daher versicherungspflichtig in der GKV, wenn er zuletzt gesetzlich krankenversichert war oder dem gesetzlichen System zuzuordnen ist.
Andernfalls hat er Zugang zur PKV und ist auch zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet. Mitglieder der GKV unterliegen zudem der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie Großbritannien, Schweden oder Italien wird die Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht ausschließlich durch die Regierung oder den Staat gewährleistet.
Hier gilt das Prinzip der Selbstverwaltung. Das heißt: Der Staat gibt zwar die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor – insbesondere in dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) –, aber die Träger des Gesundheitswesens organisieren sich selbst, um in eigener Verantwortung die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Zu den Einrichtungen der Selbstverwaltung gehören unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Sie sind hoheitlich handelnde Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wenn Sie zuletzt gesetzlich versichert waren, wenden Sie sich an Ihre ehemalige Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin.
Wenn Sie zuletzt privat versichert waren, wenden Sie sich an Ihre frühere private Krankenversicherung, an ein anderes Versicherungsunternehmen oder an eine Verbraucherberatung. Wenn Sie bisher weder gesetzlich noch privat versichert waren, können Sie sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden, um zu klären, ob Sie der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind.
Informationen hierzu erhalten Sie auch über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter:
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr.Gehörlose und Hörgeschädigte erreichen den Beratungs- service des Bundesministeriums für Gesundheit unter dem Gebärdentelefon (Videotelefonie): oder per E-Mail an:,
Die Krankenkassen schließen Verträge mit Leistungserbringern, ziehen die Beiträge von den Mitgliedern und Arbeitgebern ein und regeln die Bezahlung der erbrachten Leistungen. Das Selbstverwaltungsorgan einer gesetzlichen Krankenkasse ist der Verwaltungsrat.
- Er setzt sich aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern zusammen, die in den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen von den Mitgliedern und den Arbeitgebern gewählt werden.
- Der Verwaltungsrat beschließt in erster Linie das Satzungsrecht und kontrolliert die hauptamtlichen Vorstände, die für die laufenden Verwaltungsaufgaben der Krankenkasse verantwortlich sind.
Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen der Bundesländer sind für den Bereich der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung verantwortlich. Sie vertreten in den jeweiligen Bundesländern diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die für die Behandlung von Kassenpatientinnen und -patienten zugelassen sind.
Ihre Organe sind die Vertreterversammlungen, die von den Vertragsärztinnen und -ärzten gewählt werden, sowie die Vorstände. Krankenkassen, Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen müssen über die Verwendung der Mittel ihren Mitgliedern gegenüber Rechenschaft ablegen. Dazu gehört, dass der Verwaltungskostenanteil am Beitragssatz gesondert ausgewiesen wird und Vorstandsvergütungen offengelegt werden.
Die genannten Einrichtungen bilden jeweils gemeinsame, bundesweit tätige Körperschaften des öffentlichen Rechts: den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
Dem gegenüber ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) privatrechtlich organisiert. Als Zusammenschluss aller Landeskrankenhausgesellschaften sowie Trägerverbände vertritt sie die Krankenhäuser auf Bundesebene. Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Er setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft (KBV und KZBV), der Krankenhäuser (DKG) und Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sowie drei unparteiischen Mitgliedern. Um die Interessen von Patientinnen und Patienten, chronisch Kranken und behinderten Menschen zu stärken, haben deren jeweilige Vertretungen auf Bundesebene ein Mitberatungs- und Antragsrecht.
Im G-BA wird beraten und entschieden, welche Leistungen von der GKV übernommen werden. Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen und therapeutischen Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen.
Des Weiteren hat der G-BA wichtige Aufgaben im Bereich Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung. Der G-BA erlässt Richtlinien, die für alle Versicherten, die gesetzlichen Krankenkassen und die an der Versorgung beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer verbindlich sind.
Welches Land hat das schlechteste Gesundheitssystem?
Wo gibt es die weltweit schlechteste Gesundheitsversorgung? – Am unteren Ende der Liste finden sich vor allem die Gesundheitssysteme von afrikanischen Staaten, Mit nur 29 % bildet die Zentralafrikanische Republik das Schlusslicht. Kaum besser schneiden im Vergleich die Systeme von Afghanistan (32 %) und Somalia (34 %) ab. Danach folgen Guinea-Bissau und Lesotho mit jeweils 36 %.
Warum ist das deutsche Gesundheitssystem so teuer?
Deutsches Gesundheitssystem: Hohe Kosten, durchschnittliche Ergebnisse Das deutsche Gesundheitssystem bietet zwar umfassende Leistungen auf hohem Niveau, ist aber teurer als das der meisten anderen EU-Länder. Die Gesundheitsergebnisse entsprechen dagegen nur dem europäischen Durchschnitt. Das geht aus einer Analyse der EU-Kommission hervor. Foto: Alterfalter/stock.adobe.com Die Pro-Kopf-Ausgaben für die Gesundheitsversorgung liegen in Deutschland höher als in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Im Jahr 2017 wurden hierzulande 4 300 Euro für die Versorgung eines Patienten ausgegeben.
Das waren 1 400 Euro mehr als im EU-Durchschnitt. Die Lebenserwartung in Deutschland liegt hingegen mit 81,1 Jahren nur leicht über dem europäischen Durchschnitt von 80,9 Jahren. Die meisten westeuropäischen Länder schneiden besser ab. So leben die Menschen in Spanien und Italien etwa zwei Jahre länger als in Deutschland und damit am längsten in der EU.
Das geht aus dem Bericht „State of Health: Die Gesundheitssysteme in Deutschland und den anderen EU-Ländern” hervor, den die Europäische Kommission am 27. November in ihrer Vertretung in Berlin vorgestellt hat. Der Bericht analysiert neben europäischen Gesundheitstrends die Besonderheiten der Gesundheitsversorgung in den 28 Mitgliedstaaten der EU sowie in Island und Norwegen.
- Erstellt wird er unter Mitarbeit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Technischen Universität Berlin.
- Ein Vertreter der EU-Kommission betonte, es gehe nicht darum, sich in die Gestaltung der Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten einzumischen.
- Diese seien nach den europäischen Verträgen rein nationale Angelegenheit.
Dennoch verfolge die Kommission das Ziel, in allen Mitgliedstaaten leistungsfähige, zugängliche und belastbare Gesundheitssysteme zu schaffen. Damit das gelinge, stelle sie Vergleichsdaten zur Verfügung, auf deren Grundlage die einzelnen Länder Best-Practice-Beispiele identifizieren und über Problemlösungen diskutieren könnten.
Grafik 1 Gesundheitszustand Grafik 2 Gesundheitssystem Verhaltensbedingte Risiken Dem Bericht zufolge sind ähnlich wie im europäischen Durchschnitt etwa vier von zehn Todesfällen in Deutschland auf verhaltensbedingte Risikofaktoren wie schlechte Ernährung, Rauchen, Alkoholkonsum und geringe körperliche Aktivität zurückzuführen.
Dabei gehen Menschen mit niedrigerem sozioökonomischen Status risikoreicher mit ihrer Gesundheit um als besser situierte – ein Trend, der sich ebenfalls in den meisten EU-Ländern abzeichnet. Im Systemvergleich fällt auf, dass die Menschen in Deutschland einen nahezu universellen Krankenversicherungsschutz durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung genießen.
Die Zuzahlungen aus eigener Tasche fallen dementsprechend gering aus und liegen im Vergleich zum EU-Durchschnitt (15,8 Prozent) nur bei 12,5 Prozent. Generell haben dem Bericht zufolge die Menschen in Deutschland einen sehr guten Zugang zur Gesundheitsversorgung. „Wir haben die kürzesten Wartezeiten auf Facharzttermine”, erklärte Dr.
med. Wilm Quentin vom European Observatory on Health Systems and Policies der Technischen Universität Berlin. Nur drei Prozent der Patienten in Deutschland warteten zwei Monate oder länger auf einen Termin. Die überdurchschnittlich hohen Kosten im deutschen Gesundheitswesen begründete der Wissenschaftler zum einen mit der Fragmentierung des Systems und der unzureichenden Koordination der Patientenbehandlung.
- Im Bericht heißt es, weil ein Gatekeeping-System fehle, komme es nicht nur zu einer hohen Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen, sondern auch zu Brüchen zwischen allgemein- und fachärztlicher Versorgung.
- Ineffizienzen durch Informationsverluste und Doppeluntersuchungen ergäben sich auch an der Schnittstelle zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern.
Dazu kämen Defizite bei der Digitalisierung, zum Beispiel fehlende elektronische Patientenakten. Zum anderen machte Quentin die hohen Kosten im stationären Sektor für das schlechte Abschneiden Deutschlands im europäischen Ausgabenvergleich verantwortlich.
So liege die Zahl der Krankenhausbetten um 60 Prozent höher als der EU-Durchschnitt. Auch die Verweildauer sei mit 8,9 Tagen länger als die europaweit durchschnittlichen acht Tage. „Im Krankenhausbereich könnte man effizienter werden und mehr Leistungen ambulant durchführen”, meinte Quentin. Bewertet man die Leistungen des deutschen Gesundheitssystems anhand der vermeidbaren Todesfälle, stehe Deutschland nur leicht besser da als der europäische Durchschnitt.
Die meisten anderen westeuropäischen Staaten weisen bessere Werte auf. So hätten in Deutschland dem EU-Bericht zufolge im Jahr 2016 158 Todesfälle pro 100 000 Einwohner durch wirksame Präventionsmaßnahmen verhindert werden können (EU: 161). Die Autoren weisen zum Beispiel darauf hin, dass Deutschland das einzige EU-Land sei, das noch Tabakwerbung erlaube, obwohl bekannt sei, dass Lungenkrebs für ein Viertel der durch Prävention vermeidbaren Sterblichkeit verantwortlich sei.
Gute Werte bei Krebstherapie Deutschland verzeichnet auch bei den durch Behandlung vermeidbaren Todesfällen ähnliche Ergebnisse wie der EU-Durchschnitt. Allerdings ist die Rate hier ebenfalls schlechter als in fast allen anderen westeuropäischen Ländern. Im Jahr 2016 galten dem Bericht zufolge in Deutschland rund 65 000 Todesfälle als vermeidbar.
„Deutschland schneidet zwar gut ab bei der Behandlung von Krebs und Schlaganfall, aber schlechter bei der Behandlung des Herzinfarkts”, erklärte Quentin. Als eine der Ursachen macht der Bericht das Problem aus, dass es in Deutschland immer noch viele kleine Krankenhäuser gibt, die stationäre Leistungen erbringen, ohne dafür ausreichend Personal oder technisches Gerät vorzuhalten.
Danach drohen Gefahren für die Gesundheit, weil Impfmüdigkeit und -skepsis weit verbreitet sind. Die EU-Kommission fordert hier eine bessere Information und Aufklärung der Bevölkerung. Dabei müssten die Gesundheitsberufe aktiv einbezogen werden. Der digitale Wandel habe das Potenzial, die Gesundheitsversorgung gerade von chronisch Kranken zu verbessern. Um digitale Informationsangebote sinnvoll nutzen zu können, müsse man jedoch die Gesundheitskompetenz der Anwender fördern und für Datensicherheit sorgen. Um die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Gesundheitssysteme bewerten und vergleichen zu können, müssten systematisch Daten erhoben werden. Das sei zurzeit noch unbefriedigend. Um dem drohenden Mangel beim Gesundheitspersonal entgegenzuwirken, müsse auch über neue Aufgabenverteilungen und Zuständigkeiten diskutiert werden. In Frankreich dürften Apotheker beispielsweise impfen. Die meisten EU-Staaten hätten mit Problemen im Arzneimittelmarkt zu kämpfen. Es komme zu Lieferengpässen, die Krankenversicherer klagten über zu hohe Medikamentenpreise, die das System an ihre Grenzen brächten. Hier gelte es, die Interessen von Kostenträgern und Pharmaindustrie in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, damit die Patienten auch weiterhin sicher versorgt werden könnten. In allen fünf Bereichen könnten die Mitgliedstaaten vom Austausch untereinander profitieren, meint die EU-Kommission. Heike Korzilius
: Deutsches Gesundheitssystem: Hohe Kosten, durchschnittliche Ergebnisse
Warum ist das deutsche Gesundheitssystem so gut?
Wie gut ist der Systemzugang? – Der hohe Mitteleinsatz in Deutschland sorgt für einen außerordentlich guten Zugang zum Gesundheitssystem. So lassen Ergebnisse unterschiedlicher Studien zur Ermittlung des ungedeckten Behandlungsbedarfs darauf schließen, dass der Anteil der Deutschen, der auf medizinische Behandlung verzichtet, weil die Kosten zu hoch oder die Warte- oder Transportzeiten zu lang sind, im internationalen Vergleich relativ gering ist.
- Zu verdanken ist das unter anderem der hohen Verfügbarkeit humaner und physischer Ressourcen.
- So gibt es hierzulande deutlich mehr Gesundheitspersonal als in vielen anderen Ländern.
- Pro tausend Einwohner hatte Deutschland im Jahr 2017 20 Prozent mehr Ärzte (4,3 vs.3,5) und 50 Prozent mehr Krankenpfleger (12,9 vs.8,8) als der Durchschnitt der OECD-Staaten.
Mit 8 Krankenhausbetten pro tausend Einwohner weist Deutschland zudem die höchsten Bettendichte innerhalb der EU auf, 70 Prozent über dem durchschnittlichen Versorgungsniveau in der OECD (Bild 1). Diese vergleichsweisen hohen Durchschnittswerte sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in Deutschland – wie in vielen anderen Ländern – regionale Versorgungsunterschiede gibt, vor allem im ambulanten Bereich. So ist die Ärztedichte in urbanen Zentren wie Hamburg (6,1) deutlich höher als in ländlichen Gegenden wie z.B.
- Brandenburg (3,6).
- Zudem verdeckt die relativ hohe allgemeine Ärztezahl in Deutschland die Tatsache, dass es vergleichsweise wenige Hausärzte gibt.
- Ihr Anteil an allen praktizierenden Ärzten liegt in Deutschland mit 17 Prozent unter dem Wert vieler Nachbarländer.
- Die hohe Verfügbarkeit an Personal und Infrastruktur führt dazu, dass die Menschen hierzulande medizinische Leistungen auch häufiger in Anspruch nehmen.
Die Deutschen haben wesentlich mehr Arztkontakte als der Durchschnitt der OECD-Länder: Abrechnungsdaten der GKV zufolge gehen sie fast 10 Mal pro Jahr zum Arzt (OECD: 6,8). Und mit 255 Fällen pro tausend Einwohner ist die Zahl der Krankenhauseinweisungen sogar die höchste in der OECD.
- Zudem liegt die Zahl der elektiven Eingriffe wie Hüft- und Kniegelenkersatzoperationen weit über dem Durchschnitt.
- Während dies prinzipiell als Indikator einer guten Versorgungslage interpretiert werden kann, deuten die großen regionalen Unterschiede bei diversen elektiven Eingriffen, wie sie in internationalen und nationalen Studien nachgewiesen wurden, allerdings auch teilweise auf Fehlversorgung hin.
Leider gibt es kaum international vergleichbare Daten zu den Wartezeiten für medizinische Behandlungen. Sie dürften in Deutschland aber vergleichsweise gering sein – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Einer Studie des Commonwealth Funds von 2016 zufolge ist der Prozentsatz der Deutschen, der auf einen Termin beim Facharzt länger als einen Monat warten muss, mit 25 Prozent geringer als in den meisten anderen Industriestaaten (OECD, im Erscheinen).
Allerdings zeigen nationale Studien, dass insbesondere bei Facharztbehandlungen GKV-Patienten tendenziell länger auf einen Termin warten müssen als PKV-Patienten. Die finanzielle Abdeckung gegen die Kosten medizinischer Behandlung liegt in Deutschland über dem Niveau vieler anderer Staaten. Wie bereits erwähnt, liegt der Anteil der von den Patienten selbst zu tragenden direkten Kosten in Deutschland deutlich unter dem OECD-Durchschnitt.
Daraus lässt sich schließen, dass der durch verpflichtende Versicherungssysteme wie der GKV und PKV finanzierte Leistungskatalog im internationalen Vergleich recht umfangreich ist. Anders als in einigen anderen OECD-Staaten sind die Kosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz zumindest teilweise abgedeckt.
Was regelt das Gesundheitssystem?
Als zentrales Organ der Selbstverwaltung auf Bundesebene entscheidet der G-BA unter anderem darüber, welche medizinischen Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen und in welcher Form sie erbracht werden. Außerdem ist der G-BA für qualitätssichernde Maßnahmen in der Versorgung zuständig.
Wer ist in Deutschland krankenversichert?
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Pflichtmitglieder in der GKV sind insbesondere alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (im Jahr 2022: 64.350 Euro) und über der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro monatlich, beziehungsweise 520 Euro ab dem 1. Oktober 2022) liegt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Kreis der Versicherungspflichtigen nach dem Gesichtspunkt der Schutzbedürftigkeit erweitert. Freiwillige Mitgliedschaft Eine freiwillige Mitgliedschaft ist grundsätzlich im Anschluss an eine bisher bestehende Pflicht- oder Familienversicherung sowie unter bestimmten Voraussetzungen bei einer erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung im Inland möglich. Kinder, Ehegattinnen und -gatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Versichertengruppe | Zahl in Millionen | ||
---|---|---|---|
GKV-Mitglieder und beitragsfrei GKV-Versicherte | 73,2 | ||
GKV-Mitglieder | 57,3 | ||
Beitragsfrei GKV-Versicherte (mitversicherte Familienangehörige und Kinder) | 15,9 |
Von der Versicherungspflicht in der GKV werden insbesondere folgende Personengruppen erfasst:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 450 Euro (520 Euro ab dem 1. Oktober 2022) monatlich beträgt, aber die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II), Auszubildende und Studierende unter bestimmten Voraussetzungen sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, Rentnerinnen und Rentner, sofern bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind, Bezieherinnen und Bezieher einer Waisenrente oder einer entsprechenden Hinterbliebenenleistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, Land- und forstwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Altenteiler in der Landwirtschaft, Menschen mit Behinderungen (in Werkstätten oder Wohnheimen), Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der GKV zuzuordnen sind.
Wenn pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Jahres mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, endet mit Ablauf des Kalenderjahres die Versicherungspflicht – allerdings nur dann, wenn ihr Arbeitsentgelt auch im folgenden Jahr die dann geltende Grenze überschreiten wird.
Diese Obergrenze wird jährlich angepasst und liegt im Jahr 2022 bei 64.350 Euro. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren (sogenannte Bestandsfälle der PKV), gilt eine abweichende Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie liegt bei 58.050 Euro im Jahr (Stand 2022) und wird ebenfalls jährlich angepasst.
Für Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und nachfolgenden Jahres überschreiten und für Selbstständige, die mit Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, bestehen zwei Möglichkeiten, sich gegen das Krankheitsrisiko abzusichern: als freiwilliges Mitglied in der GKV zu bleiben oder in eine PKV zu wechseln.
Zunächst weist die Krankenkasse das Mitglied auf das Ende der Versicherungspflicht und die damit bestehenden Möglichkeiten zu Austritt und Weiterversicherung hin. Wird der Austritt innerhalb von zwei Wochen danach erklärt, ist ein sofortiger Wechsel in eine PKV möglich. Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die bisherige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse als freiwillige Mitgliedschaft fort.
Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unabhängig von der Höhe ihres Einkommens mindestens einmal in ihrem Erwerbsleben die Chance auf eine GKV-Mitgliedschaft zu eröffnen, wurde eine Ausnahme von dem Grundsatz gemacht, dass eine freiwillige Mitgliedschaft grundsätzlich nur im Anschluss an eine vorangehende Pflicht- oder Familienversicherung möglich ist; Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und mit ihrem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, sind mit Beschäftigungsbeginn versicherungsfrei.
- Sie haben aber die Möglichkeit, der GKV als freiwilliges Mitglied beizutreten.
- Das gilt auch, wenn sie zuvor privat krankenversichert waren und die Vorversicherungszeiten nicht erfüllen.
- Schwerbehinderte Menschen nach Feststellung der Behinderung, wenn sie, ein Elternteil oder ihre Ehegattin oder ihr Ehegatte beziehungsweise ihre eingetragene Lebenspartnerin oder ihr eingetragener Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert waren.
Allerdings kann die Satzung der Krankenkasse das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr aus dem Ausland wieder eine Beschäftigung aufnehmen, die nicht zur Versicherungspflicht führt.
- Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) können innerhalb von drei Monaten nach Ende ihrer Dienstzeit der GKV als freiwilliges Mitglied beitreten.
- Damit haben ausgeschiedene SaZ die Wahl zwischen der GKV und einer PKV.
- Während des Bezugs der Übergangsgebührnisse erhalten sie einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen entweder für ihre Mitgliedschaft in der GKV oder in der PKV.
Kinder, Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet.
Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Nach Beendigung der Familienversicherung kann der Versicherungsschutz in der Regel durch eine eigene freiwillige Versicherung fortgesetzt werden.
Während Mutterschutz und Elternzeit bleibt der Status des versicherungspflichtigen Mitglieds unverändert; es müssen in dieser Zeit aber keine Beiträge aus dem Elterngeld gezahlt werden. Der Versicherungsstatus bleibt also erhalten, sodass Eltern in dieser Zeit auch nicht familienversichert sein können.
Freiwillige Mitglieder, die vor der Elternzeit beziehungsweise vor dem Elterngeldbezug versicherungsfrei waren, weil ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, sind im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld für die Dauer der Elternzeit beziehungsweise des Elterngeldbezuges unter der Voraussetzung beitragsfrei mitversichert, dass die Ehepartnerinnen oder -partner Mitglied der GKV sind und „dem Grunde nach” (ohne die eigene freiwillige Mitgliedschaft) ein Anspruch auf Familienversicherung bestehen würde.
Anderenfalls sind (Mindest-)Beiträge zu zahlen. Selbstständige, die Elterngeld beziehen, müssen grundsätzlich weiterhin (Mindest-)Beiträge zahlen. Die Familienversicherung eines Kindes ist ausgeschlossen, wenn die mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist und ihr oder sein regelmäßiges Gesamteinkommen die monatliche Versicherungspflichtgrenze übersteigt und regelmäßig höher ist als das des gesetzlich versicherten Ehe- oder Lebenspartners,
- Inder in Schul- oder Berufsausbildung sind bis zur Vollendung des 25.
- Lebensjahres beitragsfrei mitversichert.
- Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist zeitlich begrenzt.
- Sie endet grundsätzlich mit der Vollendung des 18.
- Lebensjahres, bei nicht erwerbstätigen Kindern mit der Vollendung des 23.
Lebensjahres. Befindet sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung oder leistet es einen Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst – BFD; freiwilliges soziales Jahr – FSJ; freiwilliges ökologisches Jahr – FÖJ), dann endet die Familienversicherung mit Vollendung des 25.
- Lebensjahres.
- Wurde die Schul- oder Berufsausbildung durch einen solchen Freiwilligendienst oder den freiwilligen Wehrdienst des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung über das 25.
- Lebensjahr hinaus für die Dauer von höchstens zwölf Monaten.
- Ohne Altersgrenze sind Kinder nur versichert, wenn sie infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Behinderung bereits zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem eine Familienversicherung bestanden hat. Studierende sind nach dem Ende der Familienversicherung längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres versicherungspflichtig.
Dabei zahlen sie einen besonders niedrigen Beitrag von derzeit 76,85 Euro zur Krankenversicherung zuzüglich des Zusatzbeitrags, den die Krankenkassen von ihren Mitgliedern erheben können. Fachschülerinnen und Fachschüler können der GKV nach Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitglieder beitreten und zahlen den gleichen Beitrag wie Studierende.
Die Einkommensgrenze liegt bei 470 Euro monatlich (Stand 2022). Das Gesamteinkommen ist laut Gesetz die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Dazu zählt vor allem das Arbeitseinkommen. Unterhaltszahlungen werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt.
Selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pflichtversichert. Selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten zahlen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK), die andere Hälfte wird über die KSK durch einen Zuschuss des Bundes sowie eine Künstlersozialabgabe aufgebracht, die von Verwertern honorarabhängig zu zahlen ist.
Wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hängt die Höhe der Beiträge vom Arbeitseinkommen ab. Das versicherte Mindesteinkommen beträgt 3.900 Euro jährlich, Ausnahmen gibt es bei schwankendem Einkommen und für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger.
Wie gut ist das deutsche Gesundheitssystem im Vergleich?
Die Gesundheitsversorgung hat sich in den allermeisten Ländern der Welt zwischen 1990 und 2015 verbessert. Das zeigt zumindest eine internationale Studie unter der Leitung von Christopher Murray von der University of Washington in Seattle. Demnach hat die medizinische Betreuung in 167 von 195 untersuchten Ländern in den vergangenen Jahren an Qualität gewonnen.
- Auf einer Skala von 0 bis 100 erreichte 2015 Andorra mit 94,6 den höchsten Wert, die Zentralafrikanische Republik mit 28,6 den niedrigsten.
- Das deutsche Gesundheitswesen landete mit 86,4 Punkten im weltweiten Vergleich auf dem 20.
- Platz, unter anderem hinter der Schweiz, Griechenland und Slowenien.
- Im globalen Durchschnitt verbesserte sich die Gesundheitsversorgung zwischen 1990 und 2015 von 40,7 auf 53,7 Punkte, schreiben die Autoren in der Fachzeitschrift “The Lancet”,32 Krankheiten, die eigentlich gut behandelbar sind Für ihre Untersuchung betrachteten die Forscher nicht das komplette Gesundheitswesen, sondern konzentrierten sich auf die Todesraten bestimmter Krankheiten.
Als Basis diente ihnen die Global Burden of Disease Study, für die Hunderte Wissenschaftler weltweit Daten über das Wohlergehen der Menschen sammeln. Aus den Unterlagen wählten die Forscher für ihre aktuelle Studie Informationen zu 32 Krankheiten aus, die mit modernen Therapien eigentlich gut behandelbar sind und nicht zum Tod führen müssen.
- Dazu gehören Tuberkulose, Durchfallerkrankungen, Tetanus, aber auch einige Krebsarten wie Gebärmutterhalskrebs oder Hodenkrebs.
- Die Häufigkeit, mit der diese Krankheiten in bestimmten Ländern und Regionen doch zum Tod führen, weise auf die Qualität des Gesundheitssystems hin, so die Argumentation der Forscher.
Um die Ergebnisse vergleichbar zu machen, erstellten die Wissenschaftler aus den Auswertungen einen Gesundheitswesen-Index (Healthcare Access and Quality Index; HAQ-Index). Je höher der Wert, desto besser. Deutschland: Gesundheitssystem könnte besser sein Nachdem sie diesen bestimmt hatten, gingen Murray und seine Kollegen noch einen Schritt weiter: Sie errechneten für jedes Land, welchen HAQ-Index es aufgrund seiner Entwicklungsstufe eigentlich erreichen könnte.
- In Deutschland könnte der Gesundheitswesen-Index demnach bei 90,7 liegen, tatsächlich erreicht er jedoch nur 86,4 Punkte.
- Die Lücke von mehr als vier Punkten spricht dafür, dass das deutsche Gesundheitssystem besser sein könnte.
- Gleichzeitig dokumentierten die Forscher mit ihrer Messmethode jedoch auch eine positive Entwicklung in Deutschland: 1990 betrug die Lücke demnach noch 10,4 Punkte.
Keine chronischen Krankheiten berücksichtigt Die Methode der Studie habe mehrere Schwächen, räumte das Team um Murray selbst ein. Dazu zähle, dass keine Krankheiten betrachtet wurden, die unbehandelt nicht tödlich enden, etwa viele chronische Erkrankungen.
In einem Kommentar, ebenfalls in “The Lancet” veröffentlicht, zeigen auch Felicity Goodyear-Smith von der University of Auckland und Chris van Weel von der Australian National University in Canberra einige Mängel der Studie auf. Insgesamt aber sehen sie den Gesundheitswesen-Index positiv: “Wir applaudieren einer Methode, die Einblicke gibt, wie die Gesundheitsversorgung, das Gesundheitswesen und die sozioökonomische Entwicklung zur Gesundheit der Bevölkerung beitragen.” Die Ergebnisse der Studie dürften auch für das G20-Treffen der Gesundheitsminister am 19.
und 20. Mai in Berlin von Interesse sein. Die Fachminister tauschen sich unter deutscher Präsidentschaft zum Thema “globale Gesundheit” aus.
Wer hat das schlechteste Gesundheitssystem in Europa?
D eutschlands Gesundheitssystem gehört zu den besten Europas. Das ist das Ergebnis einer großen internationalen Vergleichsstudie unter 35 europäischen Volkswirtschaften. Demnach ist das Gesundheitssystem hierzulande das viertbeste in der Europäischen Union.
- Besser schneidet beim Vergleich der EU-Systeme nur noch die Gesundheitsversorgung in den Niederlanden, in Dänemark, Norwegen und Belgien ab.
- Hervorragend schneiden außerdem die Gesundheitssysteme der Nicht-EU-Staaten Schweiz und Island ab.
- Die Studie „Euro Health Consumer Index 2013″ liegt der „Welt” vor.
Die schlechteste Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union fanden die Autoren der Untersuchung in Rumänien, Portugal und Lettland vor. Beim Vergleich aller Länder auf dem europäischen Kontinent landete das Nicht-EU-Land Serbien auf dem letzten Platz.
- Die Autoren des schwedischen Beratungsunternehmens Health Consumer Powerhouse haben für die Untersuchung insgesamt 48 Indikatoren für die Qualität der Versorgung berücksichtigt.
- Dazu gehören beispielsweise, wie lange Patienten auf einen Termin beim Hausarzt warten müssen, wie lange Krankenkassen warten, bis sie neuartige Medikamente und Therapien finanzieren, wie häufig Krebspatienten trotz Behandlung sterben oder wie leicht es für Patienten ist, ihre eigenen Krankenakten einzusehen.
In der Studie wird Deutschland vor allem dafür gelobt, dass Patienten hierzulande nicht lange auf Arzttermine und Behandlungen warten müssen. „Deutschland ist traditionell das europäische Gesundheitssystem, das die Patienten am wenigsten in ihrer Arztwahl beschränkt und sich am stärksten am Verbraucher orientiert.
Welches Land hat die beste Gesundheitssystem?
Im Bereich Gesundheit sind es Japan, Singapur, Südkorea, Norwegen und Taiwan, die die ersten fünf Plätze des Legatum Prosperity Index™ 2021 belegen.
Welches Land auf der Welt hat die beste medizinische Versorgung?
Japan hat das beste Gesundheitssystem – Laut der Studie bietet Japan das beste Gesundheitssystem. Mit 72 von 100 möglichen Punkten liegt es sowohl bei der Anzahl von Ärzten, Pflegepersonal und Krankenhausbetten vorne, als auch bei der durchschnittlichen Lebenserwartung von fast 86 Jahren.
Wer hat Zugang zum Gesundheitssystem?
Wer hat Zugang zum Gesundheitswesen? – Ein wesentliches Merkmal des österreichischen Gesundheitssystems ist der gleiche und einfache Zugang zu allen Gesundheitsleistungen für alle, unabhängig von Alter, Wohnort, Herkunft und sozialem Status, sowie unabhängig von der Art bzw.
- Vom Umfang der Leistungen.
- Ermöglicht wird dies im Wesentlichen durch eine solidarische Finanzierung, die im Sozialrecht und im Sozialversicherungsrecht sowie in zusätzlichen Vereinbarungen ( z.B.
- Vereinbarungen gemäß Art.15a B-VG zwischen Bund und Ländern) geregelt ist ( Solidaritätsprinzip ).
- Das Sozialversicherungssystem ist eine tragende Säule des Gesundheitswesens.
Es umfasst die Zweige Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung und basiert auf dem Modell der Pflichtversicherung. Nahezu die gesamte Bevölkerung ist dank der gesetzlich verankerten Pflichtversicherung durch eine Krankenversicherung geschützt. Zusätzlich zur sozialen Krankenversicherung kann eine private Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Die Pflichtversicherung ist grundsätzlich an eine Erwerbstätigkeit gebunden, dabei können auch Familienangehörige oder Lebenspartnerinnen/Lebenspartner mitversichert sein. Zusätzlich gibt es Regelungen für Pensionistinnen/Pensionisten und Arbeitslose. Auch eine Selbstversicherung ist im österreichischen Sozialversicherungssystem unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Personen ohne Krankenversicherung müssen für die Kosten der Gesundheitsleistungen selbst aufkommen – ausgenommen sind Erste-Hilfe-Leistungen.
Was kostet das Gesundheitssystem?
67,9 Milliarden Euro der laufenden Gesundheitsausgaben in Deutschland wurden im Jahr 2020 über staatliche Transfers und Zuschüsse finanziert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 31,5 % oder 16,3 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2019.
Was sind die vier Säulen?
Präventionslexikon A-Z A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z Das Vier-Säulen-Modell der Schweizerischen Drogenpolitik umfasst die Prävention, Beratung und Therapie, Schadensminderung und Regulierung/Vollzug,
- Ursprünglich wurde es als pragmatische Antwort auf die Drogenprobleme mit Opioiden erarbeitet, um den Drogenkonsum und seine negativen Folgen für die Konsumierenden und die Gesellschaft nachhaltig zu vermindern.
- Heute steht die Vier-Säulen-Politik für die Ausgewogenheit und das Zusammenwirken der erfolgreichen und wirksamen Interventionen im Suchtbereich der Schweiz, welche auch international Beachtung fanden.
Gesetzlich verankert wurden das Modell und die Massnahmen mit der Säule der Schadensminderung an der Volksabstimmung im Jahre 2008 mit der deutlichen Annahme des revidierten Betäubungsmittelgesetzes (BetmG). Mit der Weiterentwicklung des Säulenmodells zu einem Würfel wurden die Konsummuster (risikoarm, problematischer/risikoreicher Konsum und Abhängigkeit ) und alle Suchtformen, inklusive Verhaltenssüchte integriert.
Wie ist das öffentliche Gesundheitssystem aufgebaut?
Das deutsche Gesundheitssystem ist ein sogenanntes duales Krankenversicherungssystem. Versichern kann man sich zum einen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), zum anderen existieren private Krankenversicherungen (PKV). Circa 85 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands sind gesetzlich versichert.
Welche Sektoren gibt es im Gesundheitswesen?
Das Versorgungssystem ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert: Es gibt die ambulante Versorgung, den Krankenhaus-Sektor sowie ambulante und stationäre Rehabilitations-Einrichtungen.
Welche unterschiedlichen Gesundheitssysteme gibt es?
Der Zugang aller Bürger zu einer umfassenden gesundheitlichen Versorgung unabhängig von ihrem Einkommen und Gesundheitszustand ist ein Grundsatz moderner Gesellschaften, der in der Sozialcharta der Europäischen Union festgehalten ist. Dieses Postulat kann nur mit öffentlicher Finanzierung (Steuern, Sozialabgaben) erfüllt werden, die in der EU je nach Land zwischen 70 und 85 Prozent der Gesundheitsausgaben abdeckt.
Die “Beveridge”-Systeme sind staatliche, aus Steuern finanzierte Versorgungsnetze von Arztpraxen und Krankenhäusern, zu denen alle Einwohner Zugang haben. Sie wurden erstmals in Großbritannien (United Kingdom) nach dem Zweiten Weltkrieg auf Basis des Berichts einer von Lord Beveridge geführten Parlamentskommission eingerichtet. Vergleichbare Gesundheitssysteme haben u.a. die skandinavischen Länder, Kanada, Italien und Spanien. Die “Bismarck”-Systeme sind soziale Krankenversicherungen, die aus Sozialabgaben der Versicherten und ihrer Arbeitgeber finanziert werden. Sie haben ihre historischen Wurzeln in der in Deutschland von Bismarck 1883 eingeführten Gesetzlichen Krankenversicherung, Hier gibt es drei verschiedene Grundrichtungen: regionale bzw. zentrale Einheitsversicherung (z.B. in Frankreich, Polen und Tschechien), betriebliche bzw. berufliche und regionale Pflichtversicherungen (z.B. in Belgien, Japan, Österreich), gegliedertes System mit freier Kassenwahl und Kassenwettbewerb (in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz).
Eine Ausnahme unter den hochentwickelten Ländern ist das weitgehend privatwirtschaftlich organisierte Gesundheitssystem der USA. Eine soziale Krankenversicherung gibt es dort nur für über 65-jährige Bürger (“Medicare”) und für Wohlfahrtsempfänger (“Medicaid”).
Etwa 50 Prozent der US-Bürger haben eine betriebliche Krankenversicherung (“health plan”), die Arbeitgeber für ihre Belegschaft mit privaten oder Non-Profit-Versicherungen kollektiv abschließen. Der Umfang dieses Versicherungsschutzes ist sehr unterschiedlich.15 Prozent der US-Bürger haben gar keine Krankenversicherung, weitere 20 bis 25 Prozent gelten als unterversichert.
Das deutsche Gesundheitssystem hat im internationalen Vergleich folgende Besonderheiten:
Das duale System von privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) ist in Europa einmalig, seit es in den Niederlanden 2006 von einem einheitlichen Krankenversicherungssystem für alle Bürger abgelöst wurde. In allen anderen Ländern beschränkt sich das Geschäftsmodell der PKV auf Zusatz- bzw. Komplementärversicherungen zu den öffentlichen Versorgungssystemen. Ein gegliedertes GKV-System mit freier Kassenwahl ( Krankenkassenwahlrecht ) kennt man sonst nur in den Niederlanden und der Schweiz. Der Gesetzgeber hat der gemeinsamen Selbstverwaltung wichtige Aufgaben übertragen (unter anderem die Konkretisierung des Leistungskatalogs der GKV ), die in anderen europäischen Ländern von Regierungsbehörden wahrgenommen werden.
Gemeinsamer Bundesausschuss