Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst – Das meist zweiseitige Formular fragt die Belastungen aus Fremdmitteln wie z.B. dem Kredit sowie weiteren Belastungen wie Erbbauzinsen oder die Grundsteuer ab (gilt nur für den Antrag auf Lastenzuschuss). Außerdem müssen darin eventuelle Zuschüsse, ob es eine Garage oder Carport gibt angegeben werden.
Was muss ich erfüllen um Wohngeld zu bekommen?
Die Vermögensfreigrenzen betragen in der Regel 60.000 Euro bei einer alleinstehenden Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Besitzen Sie mehr, wird es ebenfalls schwierig. Es gibt außerdem dann kein Wohngeld, wenn Sie schon andere Sozialleistungen erhalten.
Wie viel Geld darf ich haben um Wohngeld zu beantragen?
Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2020 und Mietstufe 7 –
Mitglieder im Haushalt | monatliche Einkommens grenze | Brutto-Einkommen (ohne Kindergeld!) vor einem pauschalen Abzug von:
|
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1.278 | 1.438 | 1.643 |
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1.757 | 1.976 | 2.259 |
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2.117 | 2.381 | 2.722 |
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2.710 | 3.049 | 3.485 |
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3.083 | 3.469 | 3.964 |
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3.446 | 3.877 | 4.431 |
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3.737 | 4.204 | 4.805 |
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4.173 | 4.695 | 5.365 |
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4.643 | 5.223 | 5.969 |
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5.289 | 5.950 | 6.800 |
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6.137 | 6.904 | 7.890 |
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6.486 | 7.296 | 8.339 |
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Welche Stelle zahlt das Wohngeld aus?
Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen. Sie müssen das Wohngeld schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen.
- Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.
- Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen, können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen.
- Dazu gehören beispielsweise Bürgergeld, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.
Die Höhe des Wohngelds hängt ab von
der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben,dem monatlichen Einkommen der Personen, die in der Wohnung leben undder Höhe der Miete.
Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie berechnen, wie viel Wohngeld Sie voraussichtlich bekommen können. Mehr Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen,
Wann bekommt man Wohngeld in NRW?
Berücksichtigungsfähig sind nur angemessene Aufwendungen. Die über bestimmten Höchstbeträgen liegenden Aufwendungen werden nicht berücksichtigt. Die Höchstbeträge richten sich nach der Haushaltsgröße und der Mietenstufe der Gemeinde, in der die Wohnung liegt (Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz).
- Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde eine Klimakomponente eingeführt, die höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten pauschal mildert.
- Die Klimakomponente wird auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes aufgeschlagen.
- Sie ist nach Haushaltsgröße gestaffelt und beträgt z.B.
für einen 1-Personen-Haushalt 19,20 Euro und für einen 4-Personen-Haushalt 34,40 Euro. Der berücksichtigungsfähige Höchstbetrag für die Miete inklusive Klimakomponente liegt z.B. bei einem 1-Personen-Haushalt je nach Mietenstufe zwischen 366,20 Euro und 610,20 Euro, bei einem 4-Personen-Haushalt zwischen 618,40 Euro und 1.029,40 Euro monatlich.
Um Mehrkosten beim Heizen infolge der Einführung einer CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2021 abzufedern, wird seit dem 1. Januar 2021 ein Zuschlag zur berücksichtigungsfähigen Miete hinzugerechnet. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde zum 1. Januar 2023 ein weiterer Zuschlag in Form einer „dauerhaften Heizkostenkomponente” eingeführt.
Beide Zuschläge sind abhängig von der Haushaltsgröße und betragen zusammengerechnet als Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten z.B. für einen 1-Personen-Haushalt 110,40 Euro oder für einen 4-Personen-Haushalt 197,80 Euro. Die tatsächlich zu zahlende Miete wird also für die Wohngeldberechnung auf den berücksichtigungsfähigen Höchstbetrag für die Miete zuzüglich Klimakomponente zuzüglich Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten gekappt, falls sie über der Summe dieser Beträge liegt.
Der Wohngeldanspruch bestimmt sich vor allem nach dem anrechenbaren Gesamteinkommen (absolute Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen ab 1. Januar 2023 für Alleinstehende 1.516 Euro, für einen 4-Personen-Haushalt 3.434 Euro monatlich). Hierzu zählen die steuerpflichtigen positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs.1 und 2 des Einkommensteuergesetzes aller zum Haushalt rechnenden Personen, wovon die nach dem Steuerrecht vorgesehenen Werbungskostenpauschalen oder nachgewiesene höhere Werbungskosten abzusetzen sind.
Darüber hinaus sind noch die im Wohngeldgesetz im Einzelnen aufgeführten steuerfreien Bezüge (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, aber auch Unterhalt) als Einkommen anrechenbar. Als Abzugs- und Freibeträge kommen z.B. ein pauschaler Abzug von 10 bis 30 Prozent (je nachdem, ob Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder vergleichbaren Einrichtungen und Steuern vom Einkommen gezahlt werden) sowie Freibeträge für besondere Personengruppen (z.B.