Wohin Antrag FR Elterngeld Schicken?

Wohin Antrag FR Elterngeld Schicken
Wie kann ich Elterngeld beantragen? Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

  1. Den Antrag können Sie bei einer Elterngeldstelle stellen.
  2. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.
  3. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter,
  4. In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen.
  5. Mehr dazu erfahren Sie unter,

Unabhängig vom Angebot ElterngeldDigital können Sie in, und Elterngeld online beantragen. Bitte nutzen Sie für den Antrag, Alternativ erhalten Sie das Formular bei Ihrer, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburten-Station.

Die Geburtsurkunde Ihres Kindes undNachweise über Ihr bisheriges Einkommen.

Falls Sie nicht-selbstständig sind:

als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Falls Sie selbstständig sind:

in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid.

Falls Sie Arbeitnehmerin sind:

Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt undBescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.

Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:

Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes undBescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.

Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben:

Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes.

Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen: Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:

Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.

Bei selbstständiger Tätigkeit:

eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.

Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzlich Erklärungen nötig sein, welche Vorkehrungen zu Ihrer Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Kolleginnen und Kollegen, Verringerung der Aufträge.

  • Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein.
  • Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
  • Ann ich meine Entscheidungen im Antrag nachträglich ändern? Ihren Antrag können Sie nachträglich noch ändern.
  • Das ist immer möglich, wenn die Änderungen nur zukünftige Lebensmonate betreffen.

Für Änderungen, die vergangene Lebensmonate betreffen, gibt es besondere Voraussetzungen:

Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.Nach dem Ende des Zeitraums, für den Sie Elterngeld bekommen, sind gar keine Änderungen mehr möglich.Für die Monate, für die das Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.Etwas anderes gilt nur für das ElterngeldPlus: Für Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können Sie nachträglich Basiselterngeld bekommen, auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.

Für Monate, für die das Elterngeld noch nicht ausgezahlt wurde, sind Änderungen meistens kein Problem. Auch mehrfache Änderungen sind möglich. Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nachträglich ändern, kann dadurch Ihre Krankenversicherung wegfallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich bitte vor einer Änderung bei Ihrer Krankenkasse beraten.

Alle Änderungen können Sie beantragen bei Ihrer Elterngeldstelle. Dazu genügt ein einfaches Schreiben. Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden. Mein Elterngeld wurde wahrscheinlich falsch berechnet. Was mache ich jetzt? Die Entscheidung Ihrer Elterngeldstelle können Sie nur überprüfen lassen, wenn Sie Widerspruch gegen den Elterngeld-Bescheid erheben.

Den Widerspruch können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle einlegen. Für Klagen gegen den Bescheid sind die Sozialgerichte zuständig. Der Widerspruch und die Klage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung.

Das bedeutet, dass der Bescheid auch dann sofort gültig ist, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen oder klagen. Ich habe den Elterngeldantrag vor Wochen gestellt und immer noch nichts gehört. Was kann ich tun? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Elterngeldstelle. Bei Beschwerden zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.

Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des, Ich möchte mich über meine Elterngeldstelle beschweren. Was kann ich tun? Bei Problemen bei der Beantragung Ihres Elterngelds, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.

See also:  Wann Antrag Auf Steuerklassenwechsel?

Wohin schicke ich den Elterngeldantrag in Baden Württemberg?

Elterngeld

Wohin Antrag FR Elterngeld Schicken Elterngeld und Mehrlingsgeburten

  • Den Antrag auf Elterngeld können Sie schon vor der Geburt vorbereiten. Fertigstellen können Sie diesen nach der Geburt.
  • Elterngeld können Sie rückwirkend nur für die letzten 3 Monate beantragen. Für die Berechnung der Antragsfrist ist der Eingang des unterschriebenen Antrags bei der L‑Bank maßgeblich.
  • Sie finden viele nützliche Informationen rund um das Elterngeld in unserem,
  • Sie haben Ihren Elterngeldantrag bereits gestellt und Sie möchten Unterlagen oder Nachweise einreichen? Bitte senden Sie Originalunterlagen wie z.B. die Geburtsurkunde an die L-Bank, Familienförderung, 76113 Karlsruhe. Reicht als Nachweis eine Kopie, dann lassen Sie uns diese per E-Mail an zukommen. Bitte nennen Sie uns als Betreff auf jeden Fall Ihre Antrags-/Geburtsnummer – so können wir die Unterlagen schnell zuordnen.

Kurz erklärt Das Elterngeld ist eine staatliche Förderung und gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben und ihr Kind betreuen. Den Eltern stehen hierbei die Varianten Basiselterngeld und Elterngeld Plus zur Verfügung.

  • Bis zu 12 Monate möglich.
  • Als Elternpaar können Sie gemeinsam bis zu 14 Monate erhalten.
  • Alleinerziehende können ebenfalls 14 Monate Basiselterngeld bekommen.
  • Teilen Sie die Elterngeldmonate frei untereinander auf.
  • Möglich bis einschließlich zum 14. Wenn Ihr Kind zum Beispiel am 16. September geboren ist, dann dauert der erste Lebensmonat vom 16. September bis zum 15. Oktober, der zweite Lebensmonat vom 16. Oktober bis zum 15. November und so weiter. Ihres Kindes.
  • Bei ab dem 01.09.2021 besonders früh geborenen Kindern können Sie,
  • Tauschen Sie 1 Monat Basiselterngeld gegen 2 Monate Elterngeld Plus.
  • Dadurch erhalten Sie bis zu 24 Monate Elterngeld Plus.
  • Sie erhalten monatlich maximal die Hälfte des Basiselterngeldes.

Ihre Anschrift oder Bankverbindung haben sich geändert? Sie haben eine Erwerbstätigkeit aufgenommen? Sie können aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht wie geplant arbeiten? Dann nutzen Sie unsere, Bitte unterschreiben Sie die ausgedruckte Änderungsmitteilung und schicken diese anschließend per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail an uns.

Wer zahlt das Elterngeld in Baden-Württemberg?

Maßgebende Rechtsgrundlage ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2015 (BGBl. I, S.33 ff). Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes. Die Durchführung der Verwaltung des Elterngeldes liegt aber bei den einzelnen Ländern.

Die Bundesländer haben die Elterngeld-Verwaltung sehr unterschiedlich geregelt. Teilweise sind die Landkreise zuständig, teilweise die Kommunen und manchmal auch besondere Behörden. Die zuständige Stelle für die Beantragung von Elterngeld richtet sich also danach, in welchem Bundesland Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, finden Sie auf der Seite Elterngeld.net einige unverbindliche Hinweise zur Ermittlung der richtigen zuständigen Stelle. Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung des Elterngeldes ist in Baden-Württemberg die L-Bank in Karlsruhe (L-Bank, 76113 Karlsruhe ).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Elterngeld (l-bank.de), Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Beide Elternteile können mit dem Antragsvordruck gleichzeitig den Antrag stellen. Das Antragsformular mit ausführlichen Hinweisen zum Bundeselterngeld und Erläuterungen zum Ausfüllen für Baden-Württemberg kann man auf den Internetseiten der L-Bank downloaden.

Antragsformulare sind auch bei den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg erhältlich. Hier können Sie ihren Antrag dann auch einreichen oder direkt an die L-Bank senden. Eine kostenlose Informationsbroschüre über Elterngeld und Elternzeit, die den Gesetzestext enthält, können Sie über die Internet-Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de/ herunterladen oder bestellen.

See also:  Wann Muss Ich Den Antrag Auf Versetzung In Den Ruhestand Stellen?

Wer zahlt das Elterngeld in Berlin?

Hier finden, wohin Sie Ihren Elterngeldantrag schicken sollen Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung für Eltern, die nach der Geburt zugunsten der Kinderbetreuung ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise einschränken. In Berlin sind die Jugendämter der jeweiligen Wohnbezirke für die Festsetzung des Elterngeldes zuständig.

Kann ich auch weniger als 15 Stunden in der Elternzeit arbeiten?

6. Darf ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten? – Versuchen Sie zunächst mit ihrem Arbeitgeber, eine einvernehmliche Lösung zu finden! Das BEEG strebt zunächst danach, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eine solche Teilzeitregelung einvernehmlich einigen.

Der Arbeitnehmer kann also eine Verringerung der Arbeitszeit beim Arbeitgeber beantragen (§ 15 Abs.5 BEEG). Dabei haben beide Parteien die Möglichkeit, sich über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit zu einigen; eingehalten werden muss allerdings die Höchstgrenze von 30 Stunden pro Woche. Hat der Arbeitnehmer bereits vor seiner Elternzeit nur Teilzeit gearbeitet, so kann er dies unter Beachtung der Höchstgrenze problemlos auch während der Elternzeit fortführen.

Konnte jedoch keine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt werden, hat der Arbeitnehmer dennoch einen (gesetzlichen) Anspruch auf die Verringerung seiner Arbeitszeit, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (§ 15 Abs.7 BEEG):

Der Arbeitgeber muss mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, wobei Auszubildende nicht mitgerechnet werden. Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht schon länger als sechs Monate. Die Teilzeitstelle soll mindestens zwei Monate lang ausgeübt werden und dabei im Durchschnitt des Monats einen wöchentlichen Arbeitsumfang von 15 – 30 Stunden haben (möchte der Arbeitnehmer weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten, so braucht er dafür die Zustimmung seines Arbeitgebers). Dem Anspruch dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Geltendmachung des Anspruchs muss dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt werden.

Handelt es sich um eine Geburt nach dem 01.07.2015 muss die Mitteilung 13 Wochen vor Beginn erfolgen, wenn eine Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes angestrebt wird. Liegen diese Voraussetzungen vor, so besteht der Anspruch auf die Teilzeitstelle; diesen Anspruch kann der Arbeitnehmer während der gesamten Elternzeit allerdings nur zweimal geltend machen.

  • Es sind nunmehr noch ein paar Formalitäten zu berücksichtigen: Die schriftliche Mitteilung der Geltendmachung des Anspruchs (Antrag) muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit sowie die gewünschte Verteilung der Arbeitsstunden enthalten.
  • Möchte der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun.

Bei Geburten ab dem 01.07.2015, bei denen Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag beantragt wird, beträgt die Ablehnungsfrist acht Wochen. Versäumt er diese Frist, gilt seine Zustimmung nach der neuen Gesetzeslage als erteilt. Im Fall der rechtzeitigen Ablehnung kann der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.

Wann Elterngeld beantragen NRW?

Wie kann ich Elterngeld beantragen? Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Den Antrag können Sie bei einer Elterngeldstelle stellen. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter, In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen. Mehr dazu erfahren Sie unter,

Unabhängig vom Angebot ElterngeldDigital können Sie in, und Elterngeld online beantragen. Bitte nutzen Sie für den Antrag, Alternativ erhalten Sie das Formular bei Ihrer, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburten-Station.

See also:  Wann Antrag Machen?

Die Geburtsurkunde Ihres Kindes undNachweise über Ihr bisheriges Einkommen.

Falls Sie nicht-selbstständig sind:

als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Falls Sie selbstständig sind:

in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid.

Falls Sie Arbeitnehmerin sind:

Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt undBescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.

Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:

Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes undBescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.

Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben:

Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes.

Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen: Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:

Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.

Bei selbstständiger Tätigkeit:

eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.

Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzlich Erklärungen nötig sein, welche Vorkehrungen zu Ihrer Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Kolleginnen und Kollegen, Verringerung der Aufträge.

Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen. Kann ich meine Entscheidungen im Antrag nachträglich ändern? Ihren Antrag können Sie nachträglich noch ändern. Das ist immer möglich, wenn die Änderungen nur zukünftige Lebensmonate betreffen.

Für Änderungen, die vergangene Lebensmonate betreffen, gibt es besondere Voraussetzungen:

Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.Nach dem Ende des Zeitraums, für den Sie Elterngeld bekommen, sind gar keine Änderungen mehr möglich.Für die Monate, für die das Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.Etwas anderes gilt nur für das ElterngeldPlus: Für Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können Sie nachträglich Basiselterngeld bekommen, auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.

Für Monate, für die das Elterngeld noch nicht ausgezahlt wurde, sind Änderungen meistens kein Problem. Auch mehrfache Änderungen sind möglich. Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nachträglich ändern, kann dadurch Ihre Krankenversicherung wegfallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich bitte vor einer Änderung bei Ihrer Krankenkasse beraten.

Alle Änderungen können Sie beantragen bei Ihrer Elterngeldstelle. Dazu genügt ein einfaches Schreiben. Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden. Mein Elterngeld wurde wahrscheinlich falsch berechnet. Was mache ich jetzt? Die Entscheidung Ihrer Elterngeldstelle können Sie nur überprüfen lassen, wenn Sie Widerspruch gegen den Elterngeld-Bescheid erheben.

Den Widerspruch können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle einlegen. Für Klagen gegen den Bescheid sind die Sozialgerichte zuständig. Der Widerspruch und die Klage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung.

  • Das bedeutet, dass der Bescheid auch dann sofort gültig ist, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen oder klagen.
  • Ich habe den Elterngeldantrag vor Wochen gestellt und immer noch nichts gehört.
  • Was kann ich tun? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Elterngeldstelle.
  • Bei Beschwerden zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.

Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des, Ich möchte mich über meine Elterngeldstelle beschweren. Was kann ich tun? Bei Problemen bei der Beantragung Ihres Elterngelds, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.