Wie kann ich Elterngeld beantragen? | Familienportal des Bundes Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Den Antrag können Sie bei einer Elterngeldstelle stellen. Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter, In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen. Mehr dazu erfahren Sie unter,
Unabhängig vom Angebot ElterngeldDigital können Sie in, und Elterngeld online beantragen. Bitte nutzen Sie für den Antrag, Alternativ erhalten Sie das Formular bei Ihrer, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburten-Station.
Die Geburtsurkunde Ihres Kindes undNachweise über Ihr bisheriges Einkommen.
Falls Sie nicht-selbstständig sind:
als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Falls Sie selbstständig sind:
in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid.
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt undBescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:
Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes undBescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.
Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben:
Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes.
Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen: Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Bei selbstständiger Tätigkeit:
eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzlich Erklärungen nötig sein, welche Vorkehrungen zu Ihrer Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Kolleginnen und Kollegen, Verringerung der Aufträge.
- Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein.
- Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
- Ann ich meine Entscheidungen im Antrag nachträglich ändern? Ihren Antrag können Sie nachträglich noch ändern.
- Das ist immer möglich, wenn die Änderungen nur zukünftige Lebensmonate betreffen.
Für Änderungen, die vergangene Lebensmonate betreffen, gibt es besondere Voraussetzungen:
Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.Nach dem Ende des Zeitraums, für den Sie Elterngeld bekommen, sind gar keine Änderungen mehr möglich.Für die Monate, für die das Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.Etwas anderes gilt nur für das ElterngeldPlus: Für Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können Sie nachträglich Basiselterngeld bekommen, auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.
Für Monate, für die das Elterngeld noch nicht ausgezahlt wurde, sind Änderungen meistens kein Problem. Auch mehrfache Änderungen sind möglich. Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nachträglich ändern, kann dadurch Ihre Krankenversicherung wegfallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich bitte vor einer Änderung bei Ihrer Krankenkasse beraten.
- Alle Änderungen können Sie beantragen bei Ihrer Elterngeldstelle.
- Dazu genügt ein einfaches Schreiben.
- Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden.
- Mein Elterngeld wurde wahrscheinlich falsch berechnet.
- Was mache ich jetzt? Die Entscheidung Ihrer Elterngeldstelle können Sie nur überprüfen lassen, wenn Sie Widerspruch gegen den Elterngeld-Bescheid erheben.
Den Widerspruch können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle einlegen. Für Klagen gegen den Bescheid sind die Sozialgerichte zuständig. Der Widerspruch und die Klage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung.
Das bedeutet, dass der Bescheid auch dann sofort gültig ist, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen oder klagen. Ich habe den Elterngeldantrag vor Wochen gestellt und immer noch nichts gehört. Was kann ich tun? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Elterngeldstelle. Bei Beschwerden zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des, Ich möchte mich über meine Elterngeldstelle beschweren. Was kann ich tun? Bei Problemen bei der Beantragung Ihres Elterngelds, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
Wo beantrage ich Elterngeld in Baden Württemberg?
Kurzinformation – Anspruch auf Elterngeld hat, wer
seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist.
Antragsformulare für das Elterngeld sind beim Bürgermeisteramt (Rathaus) oder bei der L-Bank (auf der Homepage auch zum Download) erhältlich. Die L-Bank ist Ansprechpartner für Fragen zum Antrag und Bewilligungsbescheid. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der L-Bank.
Welche Unterlagen brauche ich für Elterngeld Baden-Württemberg?
Welche weiteren Dokumente brauche ich, um Elterngeld in Baden-Württemberg zu beantragen? – Die Elterngeldstelle in Baden-Württemberg benötigt neben dem ausgefüllten Antrag noch weitere Dokumente von Dir. Dazu gehören u.a:
- Die Einkommenserklärung von Dir bezogen auf die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes bzw. des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres
- Die Geburtsbescheinigung Deines Kindes
- Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld und dazu den Nachweis über den eventuellen Arbeitgeberzuschuss
- Nachweis über die vom Arbeitgeber bewährte Elternzeit
Wie hoch ist das Elterngeld in NRW?
Höhe und Anspruchsvoraussetzungen – Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent des Voreinkommens.
- Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat.
- Das Mindestelterngeld erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten (höchstens 30 Stunden pro Woche bei Kindern, die vor dem 1.
September 2021 geboren wurden), etwa auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von zehn Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro bei Basiselterngeld (37,50 Euro bei ElterngeldPlus).
- Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.
- Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro.
Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro.