Wie können Sie Teilzeit beantragen? – Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der in Vollzeit beschäftigt ist, einen Anspruch auf Teilzeit. Laut § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz können sogar Beschäftigte, die bereits in Teilzeit arbeiten, ihre Arbeitszeit noch weiter reduzieren.
Zudem haben Sie das Recht, nach oder während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt zu werden. Die wichtigste Voraussetzung für einen Antrag auf Teilzeitarbeit ist vor allem, dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits seit sechs Monaten besteht. Außerdem müssen in Ihrem Unternehmen in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt werden.
Davon ausgenommen sind Auszubildende sowie andere zur Berufsbildung beschäftigte Personen. Einen Antrag auf Teilzeit können Sie beispielsweise stellen, wenn Sie nach der Elternzeit wieder in den Job einsteigen wollen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit den Antrag beim Arbeitgeber stellen. Grundsätzlich kann dieser formfrei gestellt werden.
- Die Gründe für Ihren Antrag auf Teilzeit müssen Sie dabei nicht angeben.
- Der Antrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich gestellt werden.
- Es bietet sich allerdings immer an, ein Schriftstück zu verfassen, auf welches der Arbeitgeber schnellstmöglich antworten soll.
- Spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit sollten Sie eine Antwort erhalten.
Hält er diese Frist nicht ein, beginnt die Teilzeit automatisch.
Wie schreibt man einen Antrag auf Teilzeit?
Hiermit beantrage ich die Reduzierung meiner Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG. Unter Berücksichtigung der 3-Monats-Frist möchte ich ab dem statt bisher _ Stunden nur noch _ Stunden in der Woche/ im Monat arbeiten. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens schriftlich.
Wann kann ich Teilzeit beantragen?
Was sind die teilzeitrechtlichen Kernpunkte des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)? Kernpunkte sind der gesetzlich verankerte Anspruch auf Teilzeitarbeit und weitere Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit. Zudem soll die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten verhindert werden.
- Wann liegt Teilzeitbeschäftigung vor? Teilzeitbeschäftigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist, als die von vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (§2 Abs.1 TzBfG ).
- Gilt das Gesetz auch für Mini-Jobber? Das Gesetz stellt klar, dass auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des § 8 Abs.1 Nr.1 SGB IV zu den Teilzeitbeschäftigten gehören ( § 2 Abs.2 TzBfG ).
Was bedeutet das Verbot der Diskriminierung? Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte, es sei denn, dass sachliche Gründe unterschiedliche Behandlung rechtfertigen ( § 4 Abs.1 TzBfG ).
- Anspruch auf Teilzeit – was bedeutet das? Das Gesetz verankert einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
- Die Arbeitnehmer müssen den Wunsch auf eine geringere Arbeitszeit drei Monate vorher ankündigen.
Soweit betriebliche Gründe dem Wunsch der Arbeitnehmer nach Teilzeitarbeit nicht entgegenstehen, muss der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen ( § 8 Abs.1, Abs., Abs.2, Abs.4, Abs.7 TzBfG ). Müssen mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Antragstellung oder zum Zeitpunkt des Eintritts in die Teilzeitarbeit beim Arbeitgeber beschäftigt sein? Es kommt dabei weniger auf einen genauen Zeitpunkt an als auf den Umstand, dass der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt ( § 8 Abs.7 TzBfG ).
- Wie werden die 15 Arbeitnehmer gezählt? Gezählt werden alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende), die regelmäßig vom Arbeitgeber beschäftigt werden, unabhängig von der Höhe ihrer Arbeitszeit.
- Bei mitarbeitenden Gesellschaftern oder Geschäftsführern und freien Mitarbeitern kommt es darauf an, ob sie Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts sind.
Vorübergehend Beschäftigte werden mitgezählt, wenn sie einen regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer vertreten, z.B. einen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Elternzeit ruht (keine Doppelzählung) ( § 8 Abs.7 TzBfG ). Steht der Anspruch auf Teilzeitarbeit auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, die in kleineren Filialen eines Unternehmens beschäftigt sind? Grundsätzlich ja, wenn der Arbeitgeber insgesamt (in allen Filialbetrieben zusammengenommen) in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Was können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unternehmen, wenn der Arbeitgeber eine Verringerung der Arbeitszeit ablehnt? Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mit der Ablehnung seines Teilzeitwunsches durch den Arbeitgeber nicht einverstanden, so kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht geklagt werden.
Das Gericht prüft, ob die Ablehnung in diesem Einzelfall zu Recht erfolgt ist. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen betrieblicher Gründe für seine Ablehnung beweisen. Was versteht man unter betrieblichen Gründen? Betriebliche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
- Der Gesetzgeber kann hierzu wegen der Vielgestaltigkeit der in den einzelnen Betrieben denkbaren Sachverhalte nur einen Rahmen vorgeben.
- Die Tarifparteien sind – wie auch sonst im Arbeitsrecht – ermächtigt, diesen Rahmen entsprechend den praktischen Erfordernissen durch branchenspezifische Lösungen auszufüllen.
Wann muss der Arbeitgeber über einen Antrag auf Teilzeitarbeit entscheiden? Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn schriftlich mitteilen, ob er der Teilzeit zustimmt oder nicht. Unterlässt er dies, verringert sich die Arbeitszeit automatisch in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang ( § 8 Abs.5 TzBfG ).
Müssen Arbeitnehmer bei ihrem Antrag auf Teilzeitarbeit eine Begründung für diesen Wunsch nennen und muss der Antrag schriftlich gestellt werden? Eine Begründung des Wunsches ist nicht notwendig. Das Gesetz verlangt, dass die Beantragung in Textform erfolgt. Das ist zum Beispiel eine E-Mail. Ein unterschriebener Brief ist nicht erforderlich.
Gilt das Teilzeitgesetz auch für Beamte? Das Gesetz gilt nur für Arbeitnehmer. Für Beamte gelten die beamtenrechtlichen Regelungen. Können Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die sich z.Z. in Elternzeit befinden, ebenfalls einen Antrag auf Teilzeit stellen oder müssen sie erst wieder sechs Monate beim Arbeitgeber tätig sein? Auch diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können grundsätzlich einen entsprechenden Antrag auf Teilzeitarbeit spätestens drei Monate vor dem Wunschtermin stellen, wenn ihr Arbeitsverhältnis bereits mindestens sechs Monate besteht.
- Dabei zählt die Elternzeit mit, weil das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit fortbesteht.
- Wenn ein “Job-Sharer” das Unternehmen verlässt, darf den anderen “Job-Sharern” dann gekündigt werden? Nein.
- Der Arbeitgeber muss den freien Teilzeit-Platz neu besetzen.
- Ist dies allerdings nicht möglich oder wird die Arbeitsplatzteilung aus betrieblichen Gründen ganz aufgegeben (und sind für den oder die verbleibenden Job-Sharer Arbeitsplätze der bisherigen Art nicht vorhanden), so hat der Arbeitgeber das Recht, gegenüber diesen Arbeitnehmern eine Änderungskündigung auszusprechen.
Das heißt: Er kann den Betroffenen einen anderen Teilzeitarbeitsplatz oder einen Vollzeitarbeitsplatz anbieten. Führt das nicht zum Erfolg, so darf er den bisherigen Job-Sharern kündigen. Sind Arbeitnehmer, die sich einen Arbeitsplatz teilen, verpflichtet, bei Ausfall eines “Job-Sharers” als Vertretung einzuspringen? Arbeitnehmer, die sich einen Arbeitsplatz teilen, können nicht im Voraus verpflichtet werden, für einen auf Dauer ausfallenden Job-Sharing-Kollegen als Vertretung einzuspringen, wenn damit eine Verlängerung der Arbeitszeit verbunden ist – also beispielsweise für diese Zeit von einer Halb- auf eine Vollzeitstelle zu gehen.
Vielmehr muss in einem solchen Fall eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen werden. Eine solche Vertretungspflicht kann allerdings für den Fall vereinbart werden, dass dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn etwa die Gefahr besteht, dass sonst die Produktion unterbrochen werden müsste.
Der Vertretungseinsatz muss jedoch für den Arbeitnehmer zumutbar sein. So kann etwa eine Mutter, die nachmittags keine Betreuung für ihr Kind hat, nicht verpflichtet werden, nachmittags einen ausgefallenen Kollegen im Betrieb zu ersetzen.
Wie frage ich nach Teilzeit?
Ausgeschriebene Stelle in Vollzeit, bewerben in Teilzeit? – Wenn Ihnen eine Stelle gefällt, sollten Sie sich auf jeden Fall ins Rennen bringen und Ihre Unterlagen einschicken, auch bei einem Handwerksberuf, Schlimmstenfalls bekommen Sie eine Absage, weil für den ausgesuchten Job nur eine Vollzeitkraft infrage kommt.
- Rufen Sie in Ihrem Wunsch-Betrieb an. Nutzen Sie diesen kurzen telefonischen Kontakt, um einen guten Eindruck zu machen. Betonen Sie Ihre Stärken und Ihre Motivation. (Ein Bonus: In Ihrem Anschreiben können Sie sich auf dieses Telefonat beziehen.)
- Senden Sie eine E-Mail und fragen Sie schriftlich nach. Auch dieser Kontakt ist eine Art kleine Bewerbung vorab: Belassen Sie es nicht nur bei Ihrer eigentlichen Frage. Erklären Sie, warum Sie Teilzeit arbeiten möchten und wie viele Stunden Sie pro Woche anbieten können.
Allerdings verbauen Sie sich damit möglicherweise eine Chance. Arbeitgeber denken nicht unbedingt sofort daran, einen Job an zwei Teilzeitkräfte zu vergeben. Vielleicht gibt gerade Ihre Bewerbung den Anstoß dazu. Vielleicht sind gerade Sie als Bewerber so interessant und qualifiziert, dass das Unternehmen eine Ausnahme macht.
Habe ich das Recht Stunden zu reduzieren?
Seit 2019 ist die Brückenteilzeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz ( TzBfG ) gesetzlich verankert: Beschäftigte können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduzieren, um anschließend wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.
Habe ich ein Recht auf Teilzeit?
Das Gesetz will Teilzeitar- beit in allen Berufsgruppen, auch bei qualifizierten Tätigkeiten und leitenden Positionen, ermöglichen (siehe § 6 Abs.1 TzBfG) und dies selbstverständlich für Frauen und Männer. Das Gesetz verankert einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit für Arbeitnehmer (§§ 8 und 9a TzBfG).
Kann der Arbeitgeber Antrag auf Teilzeit ablehnen?
Teilzeitarbeit während der Elternzeit – Während der Elternzeit bist Du privilegiert. Du bekommst meist Elterngeld und kannst leichter in Teilzeit arbeiten. Es gelten besondere Regelungen aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ( § 15 BEEG ). Arbeiten mehr als 15 Beschäftigte bei Deinem Arbeitgeber, hast Du einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf 15 bis 30 Stunden in der Woche.
- Dazu musst Du aber mindestens sechs Monate beschäftigt sein.
- Die Anzeigefrist ist kürzer als bei der regulären Teilzeit,
- Du brauchst für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes Deinem Chef erst sieben Wochen vorher schriftlich mitzuteilen, dass Du in Teilzeit arbeiten willst.
- Nur wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, darf der Arbeitgeber Deinen Wunsch ablehnen.
Wichtig: Dein Antrag muss klar und bestimmt sein. Er muss enthalten, wie viele Stunden Du während der Elternzeit arbeiten willst. Es reicht nicht zu schreiben, dass Du voraussichtlich 30 Stunden arbeiten möchtest. Einen solchen Antrag darf Dein Arbeitgeber ablehnen (LAG Düsseldorf, 26.03.2021, Az.6 Sa 746/20 ).
Wie viele Stunden muss man mindestens in Teilzeit arbeiten?
Verteilung der Arbeitszeit bei Teilzeit: Wie viele Stunden im Monat darf man arbeiten? – Bei einer Teilzeitbeschäftigung können die Arbeitsstunden unterschiedlich organisiert sein:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer können feste Arbeitszeiten bei Teilzeit vereinbaren, die aber nicht die volle Arbeitszeit ausmachen.
- Es kann Arbeit auf Abruf vereinbart werden. In diesem Fall müssen hierzulande bei Teilzeit Mindeststunden pro Woche oder Einsatz festgelegt werden. Andernfalls muss der Arbeitgeber bei Teilzeit zehn Stunden pro Woche in Anspruch nehmen, wobei die Arbeitszeit je Einsatz nicht weniger als drei Stunden betragen darf.
- Der Arbeitnehmer kann an allen Arbeitstagen in der Woche im reduzierten Umfang arbeiten.
- Die Teilzeitkraft erbringt ihre Arbeitsleistung im Umfang eines Normalarbeitsverhältnisses, allerdings nur an wenigen Tagen in der Woche.
Für eine Teilzeitbeschäftigung gibt es keine gesetzliche Mindeststundenzahl, die Arbeitnehmer leisten müssen. Wie viele Stunden eine Teilzeitkraft letztendlich arbeiten muss, steht in ihrem Teilzeitarbeitsvertrag, Das können prinzipiell drei oder 39 Stunden wöchentlich sein.
- Lediglich wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Teilzeit mit flexiblen Wochenstunden vereinbart haben, hat die Teilzeitkraft einen Anspruch darauf, mindestens zehn Stunden pro Woche in Teilzeit eingesetzt zu werden.
- Setzt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für weniger als zehn Wochenstunden ein, kann die Teilzeitkraft trotzdem den Lohn für zehn Arbeitsstunden pro Woche verlangen.
Auch für die minimale oder maximale Arbeitszeit im Monat existiert für die Teilzeitarbeit keine gesetzliche Vorgabe.15 Stunden – Teilzeit oder geringfügig? Meistens spricht man bei einem Arbeitsverhältnis mit weniger als zehn Stunden pro Woche von einer geringfügigen Beschäftigung oder einem Minijob,
Ist 30 Stunden Vollzeit oder Teilzeit?
Gilt die 30-Stunden-Woche als Teilzeit- oder als Vollzeit-Job? – Das kommt ganz auf die Bezahlung an. Bei vollem Lohn gilt die 30-Stunden-Woche als Vollzeitjob. Wird das Gehalt an die verringerten Stunden angepasst, gilt es als Teilzeitjob.
Wie Chef sagen das ich auf 80% reduzieren will?
Wie können Sie Teilzeit beantragen? – Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der in Vollzeit beschäftigt ist, einen Anspruch auf Teilzeit. Laut § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz können sogar Beschäftigte, die bereits in Teilzeit arbeiten, ihre Arbeitszeit noch weiter reduzieren.
- Zudem haben Sie das Recht, nach oder während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt zu werden.
- Die wichtigste Voraussetzung für einen Antrag auf Teilzeitarbeit ist vor allem, dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits seit sechs Monaten besteht.
- Außerdem müssen in Ihrem Unternehmen in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt werden.
Davon ausgenommen sind Auszubildende sowie andere zur Berufsbildung beschäftigte Personen. Einen Antrag auf Teilzeit können Sie beispielsweise stellen, wenn Sie nach der Elternzeit wieder in den Job einsteigen wollen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit den Antrag beim Arbeitgeber stellen. Grundsätzlich kann dieser formfrei gestellt werden.
- Die Gründe für Ihren Antrag auf Teilzeit müssen Sie dabei nicht angeben.
- Der Antrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich gestellt werden.
- Es bietet sich allerdings immer an, ein Schriftstück zu verfassen, auf welches der Arbeitgeber schnellstmöglich antworten soll.
- Spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit sollten Sie eine Antwort erhalten.
Hält er diese Frist nicht ein, beginnt die Teilzeit automatisch.
Wann kann Teilzeit abgelehnt werden?
1. Kann jeder Arbeitnehmer in Teilzeit gehen? – Wann ein Anspruch auf Teilzeit besteht, ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Nach § 8 Abs.1 TzBfG kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer verlangen, dass seine vertragliche Arbeitszeit verringert wird. Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten UND
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt mindestens 15 Arbeitnehmer UND
- Sie haben nicht in den letzten zwei Jahren bereits Ihre Arbeitszeit reduziert oder der Arbeitgeber einen solche Reduzierung (berechtigt) abgelehnt.
Wenn diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind, gibt es kein gesetzliches Recht auf Teilzeit. Sieht auch z.B. der Tarifvertrag keinen Anspruch vor, sind Sie auf das Wohlwollen Ihres Arbeitgebers angewiesen.
Wie viel verdient man bei 20 Stunden Teilzeit?
Wie Viel Verdient Man Teilzeit Im Monat? Wie viel darf man in Teilzeit verdienen? In Deutschland kannst du in Teilzeit ein durchschnittliches Gehalt von 35.920€ pro Jahr verdienen. Bei einem Teilzeit Job liegt das Anfangsgehalt bei 27.450€. Die durchschnittliche Teilzeit Gehaltsobergrenze bei 53.260€.
- Was verdiene ich bei 20 Stunden in der Woche? Je nach Branche, in der du Teilzeit arbeitest, kannst du mit verschieden hohen Stundenlöhnen rechnen.
- Verdienst du als Werkstudent beispielsweise 12€ die Stunde bei einer 20-Stunden-Woche, kannst du von 1.040 € brutto im Monat ausgehen.
- Wie viel verdient man Teilzeit 30 Stunden? Eine 30-Stunden-Teilzeit-Stelle entspricht normalerweise 75% einer Vollzeitstelle.
Du verdienst also etwa 75% des Vollzeitgehalts. Dadurch, dass du weniger Steuern als in Vollzeit zahlen musst, verdienst du sogar etwas mehr als 75%. Das Gehalt kann zudem je nach Branche variieren.
Warum wollen sie Teilzeit arbeiten?
Vorteile für Arbeitnehmer bei Teilzeitarbeit – Flexiblere Arbeitszeiten und eine Reduzierung der Arbeitszeit nach Wunsch ermöglichen die Vereinbarung von Beruf und Familie oder außerbetriebliche Aktivitäten. Bei der Vereinbarung der Wunscharbeitszeit ist das Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erzielen.
Was ist eine formlose schriftliche Erklärung?
Was bedeutet „formlos”? – Formlos bedeutet, dass es kein Formular und keine festgelegte Form gibt. Formlose Anträge können und müssen von Ihnen selbst formuliert und geschrieben werden. Sie legen dabei die Gestaltung selbstständig fest. Sinnvoll sind Absender, Kontaktdaten, Datum und eine Betreffzeile. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift unter das Schreiben zu setzen.
Kann der Arbeitgeber Antrag auf Teilzeit ablehnen?
Teilzeitarbeit während der Elternzeit – Während der Elternzeit bist Du privilegiert. Du bekommst meist Elterngeld und kannst leichter in Teilzeit arbeiten. Es gelten besondere Regelungen aus dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ( § 15 BEEG ). Arbeiten mehr als 15 Beschäftigte bei Deinem Arbeitgeber, hast Du einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit auf 15 bis 30 Stunden in der Woche.
- Dazu musst Du aber mindestens sechs Monate beschäftigt sein.
- Die Anzeigefrist ist kürzer als bei der regulären Teilzeit,
- Du brauchst für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes Deinem Chef erst sieben Wochen vorher schriftlich mitzuteilen, dass Du in Teilzeit arbeiten willst.
- Nur wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, darf der Arbeitgeber Deinen Wunsch ablehnen.
Wichtig: Dein Antrag muss klar und bestimmt sein. Er muss enthalten, wie viele Stunden Du während der Elternzeit arbeiten willst. Es reicht nicht zu schreiben, dass Du voraussichtlich 30 Stunden arbeiten möchtest. Einen solchen Antrag darf Dein Arbeitgeber ablehnen (LAG Düsseldorf, 26.03.2021, Az.6 Sa 746/20 ).
Habe ich ein Recht auf Teilzeit?
Arbeitnehmer, die den Wunsch haben, ihre Arbeits- zeit zu reduzieren, können nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.