Wie Stelle Ich Einen Antrag Auf Schulbefreiung?

So formulieren Sie den Antrag –

  1. Der Antrag auf Schulbefreiung ist – entsprechend der Gesetzgebung Ihres Bundeslandes – an den Klassenlehrer oder an den Direktor zu richten. In vielen Schulen gibt es dafür spezielle Vordrucke, die Sie nur noch ausfüllen müssen. Diesen Vordruck bekommen Sie im Sekretariat der Schule.
  2. Falls es an Ihrer Schule keinen Vordruck gibt, müssen Sie den Antrag formlos stellen. Folgende Angaben müssen auf jeden Fall vermerkt werden: Vor- und Nachname des Schülers sowie dessen Klasse. Auch Ihre vollständige Adresse sollten Sie auf dem Antrag vermerken. Das Datum der Antragsstellung gehört ebenfalls darauf, genauso wie die Angaben zu den Erziehungsberechtigten.
  3. Nach einigen Leerzeilen geben Sie nun die vollständige Anschrift der Schule inklusive dem Namen des Direktors respektive des Klassenlehrers ein.
  4. Formulieren Sie den Antrag auf Schulbefreiung folgendermaßen: Sehr geehrter Herr XYZ, hiermit stellen wir den Antrag, unser Kind vom, bis, von der Schule zu befreien.
  5. Liefern Sie dann auch noch eine kurze Begründung und erwähnen Sie beispielsweise, dass an diesem Tag die Beerdigung des Opas oder die Hochzeit der Schwester stattfindet und Ihr Kind bei diesem Anlass unbedingt dabei sein soll.
  6. Selbstverständlich sollten Sie den Antrag mit der Grußformel “Mit freundlichen Grüßen” oder “Hochachtungsvoll” und den beiden Namen der Erziehungsberechtigten abschließen, da die Unterschrift meist recht unleserlich ist.
  7. Mit einigen Leerzeilen Abstand setzen Sie hierunter noch einen Abschnitt, in dem Ihnen der Schulleiter bestätigt, ob der Antrag angenommen oder mit welcher Begründung er abgelehnt wurde.
  8. Vergessen Sie nicht, den Antrag von beiden Erziehungsberechtigten unterschreiben zu lassen. Sind Sie selbst noch Schüler und 18 Jahre alt, reicht es aus, wenn Sie diesen Antrag für sich selbst stellen und allein unterzeichnen.

Wie viele Fehltage darf man in der Schule haben NRW?

Maßnahmen der Schule – Wie Stelle Ich Einen Antrag Auf Schulbefreiung? Ein Bußgeldverfahren wird von der Schule eingeleitet, wenn der Schüler mehrere unentschuldigte Fehltage hat. Viele Schulen haben sich bestimmte Maßnahmen ausgedacht, die bei einer Schulverweigerung vor einem Bußgeld folgen und den Schüler bezüglich seines Fehlverhaltens ermahnen sollen.

  • Bereits nach dem ersten Tag der Schulversäumnis ohne Meldung oder Entschuldigung ruft der Lehrer beim Schüler oder bei seinen Erziehungsberechtigten an und erkundigt sich über die Gründe des Fehlens,
  • Der Anruf wird dabei im Klassenbuch festgehalten.
  • Interessant: Andere Schulen setzten zudem auf pädagogische Gespräche und Maßnahmen wie Nachsitzen, bevor ein Bußgeld droht.

Nach drei unentschuldigten Fehltagen, auch wenn diese nicht zusammenhängend sind, wird eine schriftliche Mahnung an den Schüler verschickt. Folgen darauf drei weitere unentschuldigte Fehltage, kann der Klassenlehrer oder die Verwaltung der Schule eine zweite Mahnung verschicken.

Wie lange darf ein Kind ohne Attest in der Schule fehlen NRW?

Fehlen aus Krankheitsgründen Wenn Ihr Kind mehr als 3 Tage fehlt, sollte ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Hat Ihr Kind eine ansteckende Krankheit (Scharlach, Röteln, Windpocken, Mumps etc.), informieren Sie bitte umgehend die Schule.

Hat man nach der Konfirmation schulfrei NRW?

Unterrichtsfrei nach Konfirmation – lehrerforen.de – Das Forum für Lehrkräfte

  • Der Thread zur Hochzeitsplanung hat mich auf die Idee gebracht, mal nachzufragen, wie es beie uch geregelt ist: Bis vor einigen Jahren hatten SuS bei uns auf Antrag am Tag nach der Konfirmation frei, weil die Nachbarn vormittags und/oder nachmittags zum Kaffee kommen. Wir sind in einer ländlichen Gegend. Das machen wir seit einigen Jahren nicht mehr. Ab und zu, nicht oft, gibt es darüber Diskussionen. Manchmal sind dann auch Leute krank. Gibt es das so in der Art bei euch auch?
  • Eltern von Konfirmanden können einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung für den Montag danach bei der Schulleitung stellen. Die muss dann darüber befinden. In irgend einem Erlass steht, dass Schule auf religiöse Feste Rücksicht nehmen soll. Deshalb genehmigen wir solche Anträge ohne groß zu diskutieren. Werden eh immer weniger Konfirmanden und das Event ist ja nur 1x im Leben.
  • In Ba-Wü ist in der Schulbesuchsverordnung geregelt, dass aufgrund eines schriftlichen Beurlaubungsgesuchs Schülerinnen und Schüler am Montag nach der Konfirmation beurlaubt werden.
  • ich hatte vor ein paar Jahren das große Glück, mit dieser deutschen Besonderheit konfrontiert zu werden. Einzige Doppelstunde in meinem Fach: montags. Konfirmandengruppe auf mehrere Termine verteilt.-> Kein einziger Termin, wo alle Schüler*innen da gewesen wären. Ich glaube (!), der SL hat zwei betroffene Schüler*innen davon überzeugt, einfach nur zu meiner Klassenarbeit zu kommen und den Rest des Tages (oder den Dienstag?) frei zu nehmen, die komische Ausländerin sei ja nicht wirklich mit den Traditionen warm. Irgendwie hatte ich zumindest das Gefühl, dass es so abgelaufen sein muss, nachdem ich erstmal sehr verduzt war, die Eltern mein Unverständnis nicht verstanden und dann eine spezielle Lösung vereinbart wurde (wofür ich sehr dankbar war, von Anfang an zwei Klassenarbeiten konzipieren gehörte in dieser Klasse nicht zu meinen Lieblingsbeschäftigungen. Ich hatte seitdem keine Konfirmandenklassen mehr, ich gehe aber davon aus, dass weiterhin befreit wird. Allerdings ist die “Befreiung aus religiösen Gründen” nach dem Zuckerfest oder beim Opferfest deutlich auffälliger, an dem Tag ist zum Teil kein sinnvoller Unterricht machbar.
See also:  Antrag Auf Erlass Eines PfNdungs Und üBerweisungsbeschlusses Was Tun?
  • Eltern von Konfirmanden können einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung für den Montag danach bei der Schulleitung stellen. Die muss dann darüber befinden. In irgend einem Erlass steht, dass Schule auf religiöse Feste Rücksicht nehmen soll. Deshalb genehmigen wir solche Anträge ohne groß zu diskutieren. Werden eh immer weniger Konfirmanden und das Event ist ja nur 1x im Leben. Nur zur Ergänzung: Der zugehörige Erlass ist im Schulverwaltungsblatt 12/2019 zu finden: “Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen”. Die Schulleitung hätte im hier angefragten Fall übrigens keinen Ermessensspielraum. Der Erlass regelt ganz klar, dass Schülerinnen und Schüler auf Antrag am Tag nach ihrer Konfirmation oder Erstkommunion vom Unterricht zu befreien sind.
  • Bei Konfirmation am Samstag: Kein frei. Am Sonntag: Auf Antrag frei.
    • Rheinland-Pfalz:
    • Darin:
    • “2 Die Unterrichtbefreiung aus Anlaß der Konfirmation und Erstkommunion richtet sich nach folgenden Bestimmungen:

    2.1 Die Konfirmanden und Erstkommunikanten sind am Tag nach der Konfirmation bzw. nach der Erstkommunion vom Unterricht befreit.2.2. Die Firmlinge sind am Firmtag oder an dem darauffolgenden Tag vom Unterricht befreit.2.3. Allen katholischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, an dem in ihrer Pfarrei stattfindenden Firmgottesdienst teilzunehmen.”

    1. Für NRW (also “Brick in the wall” müsste doch das hier gelten:
    2. Unter Punkt 3 Beurlaubung
    3. “Wichtige Gründe, bei deren Vorliegen die Schulleiterin oder der Schulleiter eine Schülerin oder einen Schüler beurlauben kann, sofern wichtige schulische Gründe dem nicht entgegenstehen, sind insbesondere:
    4. 3.1 Persönliche Anlässe

    (z.B. Erstkommunion und Konfirmation und vergleichbare Riten in anderen Religionsgemeinschaften; Hochzeit, Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung und Todesfall innerhalb der Familie). Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles.” Das ist nicht an einen Grund wie “Kaffeetrinken mit den Nachbarn” gekoppelt. Ich glaube eine Ablehnung eines Antrags aufgrund von Erstkommunion oder Konfirmation ist – wenn die Eltern eine höhere Instanz (ich meine damit nicht das “höchste Gericht” anrufen), durch die SL nur schwer haltbar.

  • Weder in Brandenburg noch Berlin ist mir entsprechendes im Schulgesetz begegnet, ich wüsste nicht, dass es hier so etwas gibt. Aber evtl. liegt das eben in Berlin auch an der Großstadt, dass es solche Bräuche nicht gibt und Brandenburg hält ja in der Grundschule bei uns heute noch Religion überhaupt für eine AG, die können ja hier oft mit Kirche gar nichts anfangen.
  • Ich glaube eine Ablehnung eines Antrags aufgrund von Erstkommunion oder Konfirmation ist – wenn die Eltern eine höhere Instanz (ich meine damit nicht das “höchste Gericht” anrufen), durch die SL nur schwer haltbar. Am Tag der Konfirmation wäre das ja verständlich. aber der Tag danach???
  • Analogie: nach der Erstkommunion ist es in NRW auch so. Nach meinem Kenntnisstand gilt der Tag noch nicht einmal als “fehlend” (auf dem Zeugnis). kl. gr. frosch Schule ist schön, und macht Spaß.
  • Auf die Idee ist bei mir damals nach der Konfirmation niemand gekommen (auch NRW). Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.
  • Ich kenne es auch so, dass der Montag danach frei ist. Sowohl von mir selbst als auch von “heutigen” Schülern. Das ist der Tag, an dem man traditionell alle Nachbarn zum Kaffeetrinken einladen muss, die einem Geld geschenkt haben. oder jedenfalls war das bei mir so. in unserer Ministraße gab es damals 5 Konfirmationen am gleichen Tag und die Nachbarn mussten wandern 😄
  • Bekommt ein Pastafarier eigentlich auch nach dem Spaghettifest schulfrei? Das wäre ja nur konsequent. Alles andere wäre religiöse Diskriminierung.
  • Schule ist schön, und macht Spaß.
  • Nach dem Pastafest läufst du einen Marathon, es ist Belohnung genug.
  • Bei uns haben die Kommunionkinder am Montag nach der Kommunion (meistens der Montag nach den Osterferien), weil danach noch ein Gottesdienst oder /und ein Frühstück stattfindet. Das gleiche Recht haben auch die Konfirmanden, da ist aber oft der Palmsonntag der feste Termin gewesen -also fiel der freie Montag auf die Osterferien. Ist halt so. In den letzten Jahren sind beide Sonntagstermine weiter nach hinten gerutscht und so kommen auch die Konfirmanden öfter mal mit der Bitte, am Montag vormittag den gemeinsamen Abschluss besuchen zu wollen. Ist aber bei uns (mit dem Gottesdienstaspekt) kein Problem.
  • Bei uns bekommen die Konfirmanden auf Antrag frei. Als ich in der Schule war, wurde das gerade mal (zwischenzeitlich?) abgeschafft und ich habe nicht freibekommen. Aber in unserer Nachbarschaft war das Konfirmationskafeetrinken eh immer am Montagnachmittag nach der Konfirmation. Da meine Eltern eine eher kleine Wohnung hatten, kamen bei uns Montags die Nachbarn und Dienstags sonstige Bekannte, die Geld geschenkt hatten. Ich weiß noch, dass es für mich als schüchterne 13 jährige ein absoluter Albtraum war am Sonntagnachmittag während die Paten und Großeltern im Garten saßen, alle Bekannten anzurufen, die eine Karte geschickt hatten und sie zum Kafeetrinken am Dienstag einzuladen. Den Nachbarn hatte ich wo es ging persönlich Bescheid gesagt, aber die, die ich nicht angetroffen habe (weder bei der “Abgabe” der Karte, noch durch einen persönlichen Besuch) musste ich auch anrufen. Ich fand da ganz fürchterlich.
  • Bei Konfirmation am Samstag: Kein frei. Am Sonntag: Auf Antrag frei. So kenne ich es hier in der Gegend auch (wobei ich Konfirmationen, die samstags stattfinden, erst hier in der “Großstadt” kennengelernt habe; auf dem Land und in den Kleinstädten hier in der Region sind die traditionell an Sonntagen). Auch zu meiner eigenen Schulzeit hatten wir an dem Montag nach unserer Konfirmation frei. Diese “Kaffeerunden mit Schenkenden” an dem dann freien Montag kenne ich allerdings nicht, zumal man hier teilweise auch noch in der Woche nach der Konfirmation Karten mit “Zuwendungen” verschickt. Das war ebenfalls schon bei mir damals so. Einige Nachbar*innen sind dann zum Wochenanfang nach dem Konfirmationssonntag ‘rumgegangen und haben ihre Karten in den Briefkästen der Familien von Konfirmand*innen in der Nachbarschaft/Wohnsiedlung verteilt. Werden eh immer weniger Konfirmanden Den Eindruck habe ich nicht. Wenn ich mir die Zeitungsbeilagen, wo die Namen der Konfirmand*innen aufgeführt sind, in den letzten Jahren/Jahrzehnten durchschaue, stehen dort meiner Meinung nach genauso viele Namen wie früher. In meinem persönlichen Umfeld (Familie, Bekannte, Freund*innen und Kolleg*innen) werden nach wie vor die evangelischen Jugendlichen allesamt konfirmiert. Da beziehe ich mich nicht nur auf NDS, sondern auch auf die Kinder von befreundeten Paaren in Süddeutschland, wo letztes, dieses und auch wieder nächstes Jahr Konfirmationen stattfanden/finden werden.
  • Bekommt ein Pastafarier eigentlich auch nach dem Spaghettifest schulfrei? Das wäre ja nur konsequent. Alles andere wäre religiöse Diskrimi. bestimmt “Wenn sie wunderbar ist, wird`s nicht einfach sein. Wenn sie einfach ist, wird es niemals wunderbar sein. Wenn sie`s wert ist, wirst du niemals aufgeben. Wenn du aufgibst, war sie`s nicht wert.” (Bob Marley) Der Schluss fehlt, den mag ich nicht.
  • In meinem persönlichen Umfeld (Familie, Bekannte, Freund*innen und Kolleg*innen) werden nach wie vor die evangelischen Jugendlichen allesamt konfirmiert. Na die schon, aber die Zustimmung zu sämtlichen Kirchen nimmt jährlich ab. Vielleicht ist das mal wieder in deinem Umfeld anders, der Trend spricht aber eine eindeutige Sprache.
  • See also:  Antrag V0210 Wohin Schicken?

    : Unterrichtsfrei nach Konfirmation – lehrerforen.de – Das Forum für Lehrkräfte

    Wie schreibe ich mein Kind krank?

    Hiermit entschuldige ich meinen Sohn/ meine Tochter _, Klasse _, für das Fehlen in der Zeit vom _ bis zum _. Mein Kind fehlte aus folgendem Grund: _.

    Wann braucht man ein Attest Schule NRW?

    Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW können Schulen nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.

    Wie lange darf man ohne Attest krank sein?

    Wer zahlt Wenn ich 1 Tag krank bin? – 1 Tag krank ohne Krankenschein – der Arbeitgeber zahlt – Wer krank ist und nicht zur Arbeit gehen kann, lässt sich vom Arzt krankschreiben. In vielen Unternehmen wird das Vorgehen toleriert, dass Arbeitnehmer erst ab dem vierten Tag eine Krankschreibung vorlegen müssen.

    • Die ersten drei Tage dürfen Sie ohne Attest zu Hause bleiben.
    • Wer ohne Krankenschein zu Hause bleibt, bekommt weiterhin den Lohn vom Arbeitgeber gezahlt.
    • Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Tag, zwei oder drei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung daheimbleiben.
    • Generell gilt: In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt, die sogenannte Lohnfortzahlung, weiter.

    Nach sechs Wochen müssen Arbeitnehmer Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Generell können Chefs selbst entscheiden, wann sie von welchem Arbeitnehmer ein Attest haben möchten. Das regelt Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, Dort heißt es zum einen, dass der Arbeitnehmer erst bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen ein Attest vorlegen muss.

    Wie lange darf ich mein Kind krank melden?

    Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld | BMG Gesetzlich krankenversicherte Eltern können im Jahr 2022 und 2023 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.

    See also:  Wie Lange Dauert Reha Antrag Nach Herzinfarkt?

    Als alleinerziehend ist grundsätzlich ein Elternteil anzusehen, der das alleinige Personensorgerecht für das mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Kind hat. Als alleinerziehend gilt auch, wer als erziehender Elternteil faktisch alleinstehend ist. Die Krankenkasse prüft, ob eine Erklärung des Elternteils ausreichend ist oder weitere Nachweise einzureichen sind.

    Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten (könnten), haben bei entsprechendem Kinderbetreuungsbedarf die Möglichkeit, stattdessen Kinderkrankengeld zu beantragen.

    Inderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. Die Kinderkrankentage können für einzelne Tage genommen werden. Sie können so zum Beispiel an zwei von fünf Tagen in einer Woche eingesetzt werden.

    Dies hilft Eltern, die bspw. an einigen Tagen der Woche Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können. Auch für Elternteile, die sich tageweise mit dem anderen Elternteil bei der Kinderbetreuung zu Hause abwechseln, macht es das einfacher. Das Kinderkrankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die gesetzlich Krankenversicherte für (einzelne) Arbeitstage bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen in Anspruch nehmen können.

    Die gesetzliche Regelung sieht einen Anspruch für die unbezahlte Freistellung für einzelne Arbeitsstunden oder halbe Tage nicht vor. Wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeschöpft hat und dem anderen Elternteil noch Kinderkrankentage zustehen, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung noch „übriger” Kinderkrankentage von einem auf den anderen Elternteil.

    Jedoch können Kinderkrankentage im Einverständnis mit dem Arbeitgeber des Elternteils, das die Kinderkrankentage bereits ausgeschöpft hat, übertragen werden. Wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung. Das heißt, Arbeitgeber können nicht verlangen, dass sie vorher Überstunden und/oder Zeitguthaben aufbrauchen.

    Das kann auch nicht aufgrund von arbeits-/tarifvertraglichen Regelungen oder Betriebs-/Dienstvereinbarungen verlangt werden. Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld.

    Die Ausdehnung der Sonderregelung für das Kinderkrankengeld ins Jahr 2023 wird auch auf die Bundesbeamten übertragen. Die Landesbehörden bestimmen über die Regelung für Landesbeamte. Auch Eltern in Kurzarbeit können Kinderkrankengeld beantragen, wenn sie gesetzlich versichert sind.

    Urzarbeitergeld und Kinderkrankengeld dürfen nicht gleichzeitig bezogen werden. Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, können Kinderkrankentage nehmen. Dadurch reduziert sich das Elterngeld, das sie bekommen, nicht. Das stellt die Elterngeldregelung zur Anrechnung sicher. Sie regelt, dass die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern sich nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, zum Beispiel Kinderkrankengeld.

    Diese zunächst als Corona-Sondermaßnahme eingeführte Regelung wurde verstetigt und gilt seit dem 1. September 2021 dauerhaft. Eltern mit geringfügig entlohnter Beschäftigung (sog. Minijob) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert, so dass sie zwar Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit (§ 45 Abs.5 SGB V) haben, aber nicht das Kinderkrankengeld erhalten können.

    Was heißt ab dem dritten Tag?

    Was bedeutet 3 Tage rückwirkend? – Rückwirkend krankschreiben — häufigste Fragen – Wie lange darf man sich rückwirkend krankschreiben? Eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann für maximal drei Kalendertage ab dem ersten Arztbesuch ausgestellt werden.