2. Das alleinige Sorgerecht beantragen – Das alleinige Sorgerecht muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Der formlose Antrag kann bei Zustimmung des anderen Berechtigten relativ knapp ausfallen. Weigert sich der Andere, ist eine ausführliche Begründung und gegebenenfalls das Anfügen von Beweisen und Belegen notwendig.
Wo beantrage ich das alleinige Sorgerecht für mein Kind?
Alleinige Sorgerecht – wann und wie bekomme ich es?
Das alleinige Sorgerecht muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Voraussetzungen: Ob die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf eines der Elternteile verhältnismäßig ist, wägen die Gerichte insbesondere am Kindeswohl und anhand folgender Kriterien ab: Kontinuität, Förderung und soziale Bindung.
Die Kontinuität soll dem Kind eine einheitliche und stabile Erziehung gewährleisten, die schließlich zu einer ausgeglichenen Entwicklung des Kindes führt. Gemessen wird das an der Sicherheit, Berechenbarkeit und Dauer der zwischenmenschlichen Beziehungen des Kindes.
- Entsprechend spielt unter anderem eine Rolle, zu welchem Elternteil das Kind eine besonders starke Beziehung hat.
- Im Fall einer Scheidung ist auch wichtig, bei wem das Kind die Trennungszeit verbrachte.
- Unter dem Gesichtspunkt der Förderung bewertet das Gericht hingegen, bei welchem Elternteil das Kind die beste materielle Entwicklungsgrundlage hat (etwa durch Bildungsstand und finanzielle Mittel).
Außerdem wird beim Aspekt der sozialen Bindungen darauf geachtet, dass das Kind nicht von seinem sozialen Umfeld, von Geschwistern und anderen Verwandten, Freundeskreis und Schule getrennt wird. Im Rahmen eines gerichtlichen Sorgerechtsverfahrens kann es je nach Alter des Kindes sein, dass auch das Kind selbst vom Familienrichter zu seinen Lebensumständen und seinen Präferenzen bezüglich des Sorgerechts befragt wird.
- Nachhaltiger Elternkonflikt Es ist bei der Entscheidung über die Anordnung der Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch zu berücksichtigen, wenn es im Verhältnis der Eltern an einer Grundlage für ein Zusammenwirken im Sinne des Kindeswohls fehlt,
- Ein nachhaltiger und tiefgreifender Elternkonflikt kann zur Folge haben, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht.
Das Vorliegen eines Elternkonflikts oder die Ablehnung der gemeinsamen elterlichen Sorge sprechen für sich genommen allerdings noch nicht gegen die gemeinsame elterliche Sorge. Auch die Verweigerungshaltung eines Elternteils ist nicht entscheidend dafür, dass die Beibehaltung und Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl widerspricht.
Es genügt auch nicht, wenn die Eltern in Einzelfragen verschiedener Meinung sind. Normale Meinungsverschiedenheiten reichen nicht aus, denn diese gibt es auch in jeder intakten Beziehung. Allerdings setzt die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung ein Mindestmaß an Übereinstimmung im wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus.
Die gemeinsame elterliche Sorge ist aber dann nicht anzuordnen bzw. auf einen Elternteil zu übertragen, wenn schwerwiegende und nachhaltige Störung auf der Kommunikationsebene der Eltern vorliegt. Daraus resultierend könnte dies dazu führen, dass wichtige Entscheidungen aufgrund der Kommunikationsstörung durch die Eltern für das Kind nicht getroffen werden könnten.
- Dies gilt es zu vermeiden.
- Es muss jedoch keine vollständige Kommunikationsverweigerung gegeben sein.
- Die Kommunikation der Eltern ist bereits schwer und nachhaltig gestört, wenn sie zwar miteinander in Kontakt treten, hierbei aber regelmäßig nicht in der Lage sind, sich in der gebotenen Weise sachlich über die Belange des Kindes auszutauschen und auf diesem Wege zu einer gemeinsamen Entscheidung zu gelangen.
Dann ist zu prüfen, ob hierdurch eine erhebliche Belastung des Kindes zu befürchten ist. Beispiele aus der Praxis, welche den Entzug des Sorgerechts rechtfertigen können:
fehlende Kooperationsbereitschaft Erziehungsungeeignetheit (über einen Gutachter festzustellen)
schwere Gewaltanwendungen gegenüber dem anderen Elternteil Misshandlungen des Kindes unter Verletzung des Rechtes des Kindes auf gewaltfreie Erziehung, also bei körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen, Demütigungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen iSd § 1631 Abs. 2 BGB, Vernachlässigung des Kindes Alkohol-, Drogen- oder Tablettenmissbrauch infolge einer Suchterkrankung eines Elternteils, wobei gelegentlicher Konsum nicht ausreichend ist, Erkrankung an Spielsucht allgemeines Erziehungsunvermögen wie unzureichende Betreuung, mangelhafte Ernährung, Bekleidung oder Hygiene des Kindes, wobei häufige Erkrankungen oder ein erheblicher Entwicklungsrückstand auf eine Vernachlässigung hindeuten, nachhaltige Ablehnung und Abneigung des Kindes gegen einen Elternteil.
Hartnäckige Verweigerung von Umgangskontakten ggü. dem anderen Elternteil (mangelnde Bindungstoleranz, Parental-Alienation-Syndrom ) Schwerwiegende Erziehungsfehler gefährliches Umfeld, auch durch Dritte Missbrauch des Sorgerechts
Das Gericht prüft bei einem Antrag immer alle mit dem Antrag zusammenhängenden Fragen des Kindeswohls, Der Entzug des Sorgerechts ist nämlich erst die letzte Maßnahme die das Familiengericht ergreift, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Zuvor hat es zu prüfen, ob nicht mildere Mittel zur Sicherstellung des Kindeswohls in Frage kommen, wie zum Beispiel die Übertragung von Unterteilen des Sorgerechts wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf eines der Elternteile unter Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts.
Teile des Sorgerechts, welche einzelnen übertragen werden können, ohne dass gleich das komplette Sorgerecht übertragen wird, sind beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Krankheitsfürsorge oder die Vermögensfürsorge, Sorge in schulischen Angelegenheiten. Oft ist es ausreichend, dem Ehegatten, bei welchem die Kinder sind, diese Untergebiete des Sorgerechts zu übertragen.
Anhörung des Kindes, Verfahrensbeistand Gemäß § 159 FamFG ist die Anhörung des Kinde s sogar vorgeschrieben, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat. Ob auch jüngere Kinder befragt werden, hängt vom Einzelfall (unter anderem der geistigen Reife des Kindes) ab.
Allerdings sind die Richter nicht an den Kindeswillen gebunden. Insofern ist auch das hartnäckige Gerücht falsch, dass ein Kind ab 14 selbst entscheiden dürfe, wer sorgeberechtigt ist. Die Volljährigkeit, die eine solche Entscheidung voraussetzt, tritt erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Damit das Kind in diesem Verfahren ebenfalls Gehör findet, verlangt das Gericht eine Stellungnahme vom Jugendamt.
Auch wird dem Kind ein Verfahrensbeistand bestellt, der sog. “Anwalt des Kindes”. Diese beiden Institutionen vertreten die Interessen des Kindes und sorgen dafür, dass das Kindeswohl stets im Fokus der Verhandlung steht. Für Eltern ist es in jedem Fall ratsam, mit den Sachbearbeitern des Jugendamtes und dem Verfahrensbeistand zu kooperieren,
Praxis-Tipp Sorgerechtsvollmacht: Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass wenn die Eltern sich darüber enig sind, dass künftig nur ein Elternteil bestimmte Bereiche alleine entscheiden soll, diesem Elternteil eine Sorgerechts-Vollmacht zur alleinigen Wahrnehmung aller oder bestimmter Sorgerechtsaufgaben (wie beispielsweise Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, schulische Belange usw.) zu erteilen.
Eine solche Vollmacht ist formlos wirksam und muss nicht notariell beglaubigt oder durch ein Gericht bestätigt werden. Nicht verwechseln: Das Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun, Es ist ein eigenes Recht des anderen Elternteils, die Kinder regelmäßig zu sehen.
Kann ich das alleinige Sorgerecht ohne Anwalt beantragen?
Nach diesen drei Kriterien entscheidet das Familiengericht – Ob ein Antrag auf Erteilung des alleinigen Sorgerechts gerechtfertigt ist, beurteilt das Gericht grundsätzlich danach, was das Beste für das Kind ist. Zur Entscheidungsfindung ziehen die Gerichte insbesondere die drei Kriterien Kontinuität, Förderung und Soziale Bindung heran.
Bei der Frage nach der „ Kontinuität “, dient die zwischenmenschliche Beziehung zwischen den Elternteilen und dem Kind als Indikator. Das Gericht bewertet, ob die Beziehung verlässlich und stabil ist und das Kind auf die Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit des Elternteils zählen kann. Als Indiz für eine verlässliche Eltern-Kind-Beziehung dient bei Scheidungen unter anderem die Frage, bei wem das Kind die Zeit der Trennung verbracht hat.
Unter dem Kriterium der „ Förderung ” soll geklärt werden, wer die besseren Voraussetzungen bietet, um das Kind bestmöglich materiell zu fördern. Zu diesem Zweck betrachtet das Gericht die Bildung und finanziellen Mittel beider Elternteile. Ein stabiles soziales Umfeld ist wichtig für die gesunde Entwicklung von Kindern.
Besonders in schwierigen Lebenssituationen gibt es Sicherheit. Unter dem Aspekt der „ Sozialen Bindung ” widmet sich das Gericht daher der Frage, ob dem Kind Verwandte, Freundeskreis und Bekannte erhalten bleiben, wenn sich das Sorgerecht ändert. Nach muss ein über 14 Jahre altes Kind vom Richter persönlich zur Sache angehört werden.
Auch jüngere Kinder können, je nach Reifegrad, befragt werden.
Was brauche ich um das alleinige Sorgerecht zu beantragen?
2. Wann kann ich alleiniges Sorgerecht beantragen? – Alleiniges Sorgerecht lässt sich beim zuständigen Familiengericht beantragen, wenn beide Eltern einverstanden sind oder das Kindeswohl durch den anderen Elternteil gefährdet ist. Folgende Fälle können einen rechtfertigen:
Unzureichende Betreuung oder Vernachlässigung des Kindes Mangelhafte Ernährung, Begleitung oder Hygiene des Kindes Gefährliches Umfeld Veruntreuung des Vermögens des Kindes Misshandlung des Kindes wie u.a. körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen & Demütigungen Missbrauch des Kindes Tiefgreifende Ablehnung oder Abneigung des Kindes gegenüber einem Elternteil Regelmäßiger Alkohol-, Drogen- oder Tablettenmissbrauch Spielsucht Fehlende Kooperationsbereitschaft eines Elternteils Verweigerung des Umgangsrechts Missbrauch des Sorgerechts Schwere Gewaltanwendung gegenüber dem anderen Elternteil
Jetzt alleiniges Sorgerecht beantragen Jetzt alleiniges Sorgerecht beantragen Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen. Sind beide Eltern mit der Übertragung einverstanden oder liegen triftige Gründe dafür vor, ist das alleinige Sorgerecht schriftlich beim zuständigen Familiengericht zu beantragen – also bei dem Gericht am Wohnort des Kindes.
- Ist der andere Sorgeberechtigte mit der Übertragung des Sorgerechts einverstanden, darf der formlose Antrag knapp ausfallen und ist nur um seine schriftliche Zustimmung zu ergänzen.
- Alleiniges Sorgerecht lässt sich mit der Zustimmung von Vater oder Mutter leichter beantragen.
- Ist er damit nicht einverstanden, ist eine ausführliche Begründung des Antrages notwendig.
Mit Beweisen und Belegen ist detailliert auszuführen, warum der andere Elternteil kein geeigneter Sorgeberechtigter für das Kind ist – und ihm deswegen das Sorgerecht entzogen werden sollte. Für das alleinige Sorgerecht ist also der Nachweis zu erbringen, dass das andere Elternteil als Sorgeberechtigter ungeeignet ist.
Ausführliche Begründung, inwiefern der andere Sorgeberechtigte das Kindeswohl gefährdet Stichhaltige Beweise für die Kindeswohlgefährdung durch den anderen Elternteil (u.a. Aussagen von anderen Familienmitgliedern oder Freunden, Nachrichten des anderen Elternteils, Fotos vom Kind oder seiner Umgebung
Viele Familiengerichte stellen online ein Formular für den Antrag auf alleiniges Sorgerecht zur Verfügung.
Wie lange dauert es das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
Wie lange dauert das Verfahren zur Beantragung des alleinigen Sorgerechts? – Wie lange ein Verfahren zur Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil dauert, hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab, Dabei spielt unter anderem eine Rolle, ob es in der Sorgerechtsfrage eine längere Vorgeschichte gibt, ob dritte Personen mit in die Entscheidung einbezogen werden müssen und welchen Willen das Kind selbst in der Frage äußert.
- Sorgerechtsverfahren können durchaus mehrere Monate in Anspruch nehmen.
- Dabei unterliegt das Gericht einem Beschleunigungsgebot, es muss möglichst schnell verbindlich die Sorgerechtsfragen regeln.
- In weniger komplexen Verfahren ist mit einer Verfahrensdauer von etwa sechs Wochen bis drei Monaten zu rechnen.
Komplexe Fälle können sich auch über ein Jahr erstrecken. Bei Gefahr im Verzug, beispielsweise bei Gewalttätigkeit durch den Mann, kann das alleinige Sorgerecht im Eilverfahren übertragen werden Es kann Situationen geben, in denen das Familiengericht zumindest vorläufig eine sehr schnelle Entscheidung in einem Eilverfahren treffen muss.
Wie kann ich das gemeinsame Sorgerecht rückgängig machen?
6. Tipp: juristische Unterstützung im Sorgerechtsverfahren – Wenn ein Elternteil das Wohl des Kindes durch sein Verhalten gefährdet, kann ihm das Sorgerecht entzogen werden. Ein Anwalt für Familienrecht kann in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass alle Beweise für das Fehlverhalten des anderen Sorgeberechtigten zweifelsfrei dokumentiert und alle außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten realisiert wurden.
- Im Falle einer Klage kann er mit einer passenden juristischen Strategie dafür sorgen, dass auf alle Unabwägbarkeiten oder taktischen Manöver der Gegenseite adäquat reagiert werden kann und Ihnen das alleinige Sorgerecht schnell zugesprochen wird.
- Advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten.
► Der Anwalt kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten. Jetzt Sorgerecht klären Jetzt Sorgerecht klären Eine advocado Partner-Anwältin für Familienrecht erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen. Jetzt Sorgerecht regeln 7. FAQ zum Entzug des Sorgerechts Wann kann man das Sorgerecht entziehen? Ist das Wohl des Kindes gefährdet, kann das Jugendamt auf gerichtlichen Beschluss des Familiengerichts den Eltern bzw.
- Einem Elternteil das Sorgerecht entziehen.
- Als Gründe für den Entzug des Sorgerechts kommen z.B.
- Schwerwiegende Erziehungsfehler, Misshandlungen, Vernachlässigung, Gesundheitsgefährdung, ein gefährliches Umfeld oder die Vernachlässigung der Schulpflicht infrage.
- Wie kann man das Sorgerecht entziehen? Wer dem anderen Elternteil das Sorgerecht entziehen möchte, muss einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen.
Dieser ist zwingend erforderlich – unabhängig davon, ob sich die Eltern einvernehmlich darauf geeinigt haben oder nicht. Das Familiengericht prüft den Antrag auf Entzug des Sorgerechts und entscheidet zum Wohl des Kindes. Kann die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht verweigern? Nein, nur das Familiengericht kann das Sorgerecht verweigern – und zwar dann, wenn das gemeinsame Sorgerecht das Kindeswohl gefährden würde.
- Wenn die Eltern nicht miteinander kooperieren können, es häufig zu erheblichem Streit kommt die Bindung zwischen Vater und Kind fehlt, kann das Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht verweigern.
- Ann man das Sorgerecht einklagen? Will ein Elternteil dem anderen das Sorgerecht entziehen, klagt er mittels des Antrages beim Familiengericht gewissermaßen gleichzeitig auf sein alleiniges Sorgerecht.
Ein eigenständiges Klageverfahren zum Erhalt des Sorgerechts gibt es jedoch nicht. Ein Partner-Anwalt ruft Sie innerhalb von 2 Stunden* an Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen? 3.580 Leser finden diesen Beitrag hilfreich. Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl.
- Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.
- Redaktionsrichtlinien Die juristische Redaktion von advocado verfasst jeden Ratgeber-Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien.
In engem Austausch mit unseren Partner-Anwälten sorgen wir für die Richtigkeit der Inhalte. Der Ratgeber soll Ihnen erste Informationen zu Rechtsthemen bieten, kann jedoch keine anwaltliche Beratung leisten. Schildern Sie uns Ihr Anliegen für die kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Anwalt.
Wer trägt die Kosten bei sorgerechtsstreit?
Gerichtskosten, Anwaltskosten und optionale Kosten beeinflussen die Höhe Ihrer Kosten im Sorgerechtsstreit. Die Kosten fürs Sorgerechtsverfahren werden meistens gleichmäßig aufgeteilt. Wenn Sie die anfallenden Kosten nicht alleine stemmen können, haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Sorgerecht. Beim geteilten Sorgerecht müssen beide Elternteile für anfallende Kosten aufkommen. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so muss er für anfallende Kosten aufkommen und hat Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Welche Möglichkeiten Sie bei der Beantragung des Sorgerechts haben, können Sie z.B. über einen Online-Check im SIEGFRIED CLUB prüfen.
Was kostet ein Sorgerechtsstreit vor Gericht?
Welche Kosten entstehen für einen Sorgerechtsstreit? – Was kann ein Sorgerechtsstreit kosten? Ob Gerichts- oder Anwaltskosten: In einem Sorgerechtsstreit wie auch in anderen Familienverfahren richten sich die jeweils entstehenden Gebühren maßgeblich nach dem Verfahrenswert, In einem Sorgerechtsverfahren beträgt dieser in der Regel
4.000 Euro (vgl. § 45 Abs.1 FamGKG)ggf. je Kind 550 Euro, sofern ein Verfahrensbeistand hinzugezogen wird.
Grundlage für die Gebührenhöhe sind das Familiengerichtskostengesetz (FamGKG) sowie das Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnis (RVG). Insgesamt können bei einem gerichtlichen Sorgerechtsstreit Anwalts- und Gerichtskosten von zirka 1.000 Euro entstehen (bei nur einem Anwalt und inklusive Steuern).
- Wichtig ist: Ganz ohne Anwalt geht es nicht.
- Für Antragsteller besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang.
- Ommt es hingegen dank der Bemühungen des Rechtsanwalts zu einer außergerichtlichen Einigung, so entstehen lediglich Anwaltskosten.
- Wer trägt die bei Sorgerechtsstreitigkeiten entstehenden Kosten? Die Gerichtskosten müssen sich Antragsteller und -gegner regelmäßig teilen.
Die Anwaltskosten hingegen hat der jeweilige Auftraggeber zu zahlen, sofern in einer Kostenteilungsvereinbarung nichts anderes bestimmt wird. Können betroffene Eltern die Kosten für den Sorgerechtsstreit – ob nun gerichtlich oder außergerichtlich beigelegt – nicht selbst stemmen, können Sie ggf. ( 43 Bewertungen, Durchschnitt: 4,42 von 5) Loading.
In welchen Gründen bekommt der Vater nicht das Sorgerecht?
Was kann ich tun, wenn ich ein Problem mit dem Sorgerecht habe? – Sie möchten das Sorgerecht beantragen oder jemandem das ? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie weiter vorgehen müssen oder möchten sich umfassend über das Thema Sorgerecht beantragen informieren? Dieser Artikel gibt Ihnen erste Informationen an die Hand.
- Für eine umfassende Prüfung Ihrer Rechte und konkreten Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise können Sie einen Anwalt kontaktieren.
- Advocado findet für Sie den passenden aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten.
- Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Sie wollen das Sorgerecht für Ihr Kind beantragen? Sie wollen das Sorgerecht für Ihr Kind beantragen? Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen. Das geht mit einer Sorgerechtserklärung. In dieser Urkunde erklären die Eltern das geteilte Sorgerecht rechtsverbindlich, entweder gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar.
- Voraussetzung ist, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt.
- Möchten Sie eine Sorgerechtserklärung abgeben, benötigen Sie folgende Dokumente: Gültiger Personalausweis oder Reisepass (beider Eltern) sowie die Geburtsurkunde des Kindes bzw.
- Ein Auszug aus dem Geburtenbuch, in das beide Elternteile eingetragen sind.
Nein, nur das Familiengericht kann das Sorgerecht verweigern – und zwar dann, wenn das gemeinsame Sorgerecht das Kindeswohl gefährden würde. Wenn die Eltern nicht miteinander kooperieren können, es häufig zu erheblichem Streit kommt die Bindung zwischen Vater und Kind fehlt, kann das Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht verweigern.
Was sind Gründe für sorgerechtsentzug?
Gründe für den Entzug des Sorgerechts – Grundsätzlich gelten alle schädigenden Handlungen eines Elternteils als Gründe für den Entzug des Sorgerechts. Es kann viele Gründe geben, um die Obsorge zu entziehen. Insbesondere bei Gewalteinwirkung und Misshandlungen greift das Jugendamt oder das Gericht ein; die Konsequenz ist der Entzug des Sorgerechts,
Dabei spielt es keine Rolle, wer die Missstände angezeigt hat – sei es der Nachbar, eine nahestehende Person oder das Jugendamt. In manchen Fällen kommt es auch vor, dass Ärzte das Jugendamt informieren, wenn sie Verhaltensauffälligkeiten des Kindes oder körperliche Verletzungen bemerken, die dem Kind durch Gewalteinwirkung zugefügt wurden.
Ebenso kann die Verweigerung einer lebenswichtigen medizinischen Behandlung ein Grund für den Entzug des Sorgerechts sein. Ferner kann die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Sekte, die Bluttransfusionen und andere medizinisch notwendige Behandlungen ablehnt, auch zum Entzug des Sorgerechts führen.
In diesem Fall kann das Gericht die Entscheidung übernehmen und entsprechende Maßnahmen anordnen. Eine Entziehung bzw. Einschränkung der Obsorge erfolgt auch dann, wenn sich bestimmte Lebensumstände gravierend geändert haben oder das mündige und einsichtsfähige Kind den Wunsch äußert. Wurden im Rahmen einer Scheidung einvernehmliche Vereinbarungen getroffen, sind diese nicht endgültig, sondern müssen stets an neue Lebensbedingungen angepasst werden.
Welche Regelung das Gericht letztendlich trifft, ist abhängig von der individuellen Situation und dem Wohl des Kindes. Prinzipiell erfolgt aber nur ein Entzug des Sorgerechts, wenn das Gericht dies für unbedingt notwendig ansieht. Bei welchen vorliegenden Gründen kann das Jugendamt das Sorgerecht entziehen? Bessere Entwicklungschancen nicht Grund genug Die Tatsache, dass ein Elternteil dem Kind bessere Entwicklungschancen geben könnte, nicht für den Entzug der Obsorge aus und gehört nicht zu den Gründen, um die Obsorge zu entziehen.
Was darf der Vater ohne Sorgerecht?
Umgangsrecht des Vaters ohne gemeinsames Sorgerecht – Nach einer Trennung teilen sich die Eltern in der Regel das Sorgerecht und treffen wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes (z.B. Erziehung, medizinische Eingriffe) gemeinsam. Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, behält der Vater zumindest das Umgangsrecht.
- Dieses Recht kann nicht verwehrt werden, sofern der Kontakt nicht dem Kindeswohl schadet.
- Das Umgangsrecht bleibt demnach so lange für den Vater bestehen, bis ein Gericht anders entscheidet.
- Hat der Vater nur das Umgangsrecht kein gemeinsames Sorgerecht, darf er das Kind sehen und Kontakt pflegen,
- Einem Vater ohne Sorgerecht kann das Umgangsrecht nur verweigert werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Ohne gemeinsames Sorgerecht darf er aber keine wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes treffen.
Einziger Unterschied für einen Vater mit Sorgerecht und einen Vater ohne Sorgerecht liegt in der Entscheidungskraft für wichtige Lebensfragen des Kindes; Umgangsrecht haben beide.Sowohl ein Vater mit Sorgerecht als auch ohne Sorgerecht hat ein Umgangsrecht, sofern dieses nicht aufgrund von Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen wurde.
Kann man dem Vater das Sorgerecht verweigern?
Was sich für unverheiratete Väter geändert hat – Seit Mai 2013 ist es möglich, dass man als lediger Vater das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter bekommt. Verweigert sie ihre Zustimmung, kann man sich zunächst an das Jugendamt wenden, welches bemüht ist, eine Einigung herbeizuführen.
- Dieser Schritt ist aber nicht zwingend notwendig.
- Scheitern die außergerichtlichen Bemühungen, stellt man beim Familiengericht den Antrag, die gemeinsame elterliche Sorge auszusprechen.
- Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Anschließend kann die Mutter innerhalb von 6 Wochen zu dem Antrag Stellung nehmen und gegebenenfalls ihre Argumente gegen die gemeinsame elterliche Sorge vorbringen.
Dass es ausgerechnet 6 Wochen sind, hat auch damit zu tun, dass sich eine Frau kurz nach der Geburt noch nicht mit einer juristischen Auseinandersetzung herumschlagen muss. Kritiker bemängeln allerdings, dass in dieser Zeit grundlegende Entscheidungen nach wie vor alleine durch die Mutter getroffen werden können.
Stimmt die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zu, prüft das Gericht deren Einwände und lässt beide Elternteile in einer Anhörung zu Wort kommen. Die anschließende Entscheidung erfolgt dann ausschließlich nach dem Kindeswohl, wobei das Gericht grundsätzlich davon ausgeht, dass die gemeinsame elterliche Sorge das Beste für ein Kind ist. Alles, was nichts mit dem Kindeswohl zu tun hat, bleibt außen vor. So kommt es beispielsweise nicht darauf an, ob Kommunikationsprobleme unter den Elternteilen bestehen – also bei jedem Aufeinandertreffen sofort die Fetzen fliegen. Ebenso unerheblich ist, wie die Beziehung der beiden vorher war – das Kind etwa das Ergebnis einer Kurzaffäre war. Auch interessiert es das Gericht nicht, dass die Mutter den Vater für einen Vollidioten hält und keinen Kontakt mit ihm möchte.
Meldet sich die Mutter überhaupt nicht, so wird das Gericht im schriftlichen Verfahren – das bedeutet ohne persönliche Anhörung – das gemeinsame Sorgerecht aussprechen.
Kann eine Mutter dem Vater das Sorgerecht verweigern?
FAQ: Umgangsrecht verweigern – Die Mutter darf dem Vater nicht grundlos den Kontakt zum Kind verweigern, da das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat. Ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur gerichtlich bei einer Kindeswohlgefährdung möglich.
Für den Ausschluss des Umgangsrechts ist das Familiengericht zuständig. Allerdings kann der betreuende Elternteil bei schwerwiegenden Fällen (Missbrauch, Misshandlung) nach Absprache mit dem Jugendamt und einem Anwalt das Umgangsrecht verweigern. Verweigert das Kind den Umgang, ändert dies nichts am Umgangsrechts des Elternteils.
Vollmacht statt alleiniges Sorgerecht?
Allerdings muss geprüft werden, warum das Kind den Umgang verweigert. Mit zunehmendem Alter hat der Kindeswille mehr Bedeutung. Eine grundlose Verweigerung des Umgangsrechts kann rechtliche Konsequenzen haben: Stellung eines Umgangspflegers, Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts, Kürzung/Streichung des Ehegattenunterhalts, Sorgerechtsentzug. Ein Beitrag der juristischen Redaktion Unsere juristische Redaktion erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Rechtsthemen zu bieten, die jedoch lediglich eine erste Information darstellen und keine anwaltliche Beratung ersetzen können.
Wann bekommt das Jugendamt das Sorgerecht?
Sorgerechtentzug durch das Jugendamt. – Eine große Angst von Eltern ist immer wieder, dass das Jugendamt ihnen eigenmächtig das Sorgerecht für ihre Kinder entzieht. Diese Angst ist insofern erst einmal unbegründet, da das Jugendamt dies nicht komplett und auch nicht in Teilen ohne gerichtlichen Beschluss machen darf.
- Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls einleiten zu können?
- § 1666 BGB legt fest, dass bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, um gerichtliche Maßnahmen anordnen zu können.
- Das Familiengericht kann Maßnahmen treffen, wenn die Gefahr besteht, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen bedroht ist und die Eltern entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.
Das Vermögen des Kindes ist in der Regel dann gefährdet, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt bzw. Anordnungen des Gerichtes bzgl. der Vermögenssorge nicht befolgt.
- Das Gebot, öffentliche Hilfen, wie z.B. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge anzunehmen.
- Das Gebot, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
- Verbote, die Familienwohnung oder eine andere Wohnung vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit zu nutzen oder sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung oder anderer Orte aufzuhalten, an den sich das Kind regelmäßig aufhält.
- Kontaktaufnahmeverbot zum Kind oder das Verbot ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen.
- Die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers elterlicher Sorge.
- Der teilweise oder vollständige Entzug der elterlichen Sorge.
Anhand dieser Auflistung wird bereits deutlich, dass der Sorgerechtsentzung die allerletzte, da auch einschneidendste Maßnahme, des Gerichts ist, um eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Die Auflistung stellt dabei Beispiele für die Möglichkeiten dar, die das Gericht hat.
- Bei seiner letztendlichen Wahl für eine Maßnahme gilt es jedoch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu wahren.
- Außerdem hat das Gericht immer die schwächste Maßnahem zu ergreifen, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und diese Maßnahme auch ausreichend ist, um diese Gefährdung abzuwenden.
- Tiefergehende Eingriffe in das elterliche Sorgerecht können dann eingeleitet werden, wenn sich die Eltern gegen die Durchsetzung gerichtlicher Maßnahmen wehren oder ihre notwendige Mitwirkung nicht statt findet.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Eltern ihre Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung oder einer psychologischen Begutachtung verweigern oder einen behandelnden Arzt etwa nicht von seiner Schweigepflicht entbinden. In solchen Fällen kann eine Zustimmungserklärung auch durch das Gericht ersetzt werden (s.
Punkt 5). Unter welchen Bedingungen kann das Gericht die Personensorge den Eltern entziehen? Grundsätzlich besteht das Sorgerecht aus zwei Teilen: der Personensorge (Sorge um die Gesundheit, Aufenthaltsbestimmungsrecht) und die Vermögenssorge (Sorge um die finanziellen Belange des Kindes). Will das Gericht die Personensorge den Eltern entziehen, muss das Gericht zunächst ermitteln, ob eine Gefährdung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls des Kindes vorliegt.
Ein Beispiele für eine solche Gefährdung ist die Vernachlässigung des Kindes, das unverschuldete Versagen der Eltern, das gefährdende Verhalten von Dritten oder die missbräuchliche Ausübung des Sorgerechts. Auch wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, eine Gefährdung für das Kindeswohl auszuschließen, kann ein Entzug der Personensorge begründet sein.
- Ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2014 (Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2014, 1 BvR 1178/14) weist jedoch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass alleine elterliche Defizite nicht ausreichen, dem Elternteil das Sorgerecht zu entziehen.
- Das Gericht ist angehalten detailliert aufzeigen, dass die Gefahr besteht, das Kindeswohl nachhaltig zu schädigen.
Dabei muss das Gericht ausführlich dargestellt, welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit die befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes sind und weshalb diese Gefahren so gravierend sind, dass sie beispielsweise eine Fremdunterbringung legitimieren.
- Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder anzunehmen ist, dass andere Maßnahmen nicht ausreichen, die Gefährdung des Kindeswohls zu verhindern.
- Eine Trennung von Eltern und Kind ist daher der letzte Schritt, wenn zuvor Ermahnung, Auflagen, Gebote und Verbote nicht genutzt werden konnten, um die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden.
- Unter welchen Voraussetzungen kann das Gericht die Vermögenssorge den Eltern entziehen?
Die Vermögenssorge kann den Eltern entzogen werden, wenn eine Gefährdung des Vermögens des Kindes besteht. Hiervon ist auszugehen, wenn die Eltern ihre entsprechenden Pflichten vernachlässigen oder ein Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind verletzt. Auch hierbei kann das Gericht vor dem Entzug der Vermögenssorge bestimmte Maßnahmen anordnen, welche in § 1667 BGB festgelegt sind:
- Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. Die Eltern müssen das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit versehen. Im Falle eines unzureichenden Verzeichnisses kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständige Behörde, Beamten oder Notar aufgenommen wird.
- Das Familiengericht kann anordnen, dass das Geld des Kindes in bestimmter Weise angelegt werden soll und eine Abhebung nur durch seine Genehmigung erfolgen darf. Gehören Wertpapiere, Kostbarkeiten oder Schuldbuchforderungen gegen den Bund oder ein Land zum Vermögen des Kindes, kann das Familiengericht dem Elternteil, der das Kind vertritt, die gleichen Verpflichtungen auferlegen, die einem Vormund obliegen.
- Das Familiengericht kann gegenüber dem Elternteil, der das Vermögen des Kindes gefährdet, eine Sicherheitsleistung für das seiner Verwaltung unterliegende Vermögen auferlegen, wobei Art und Umfang der Sicherheitsleistung im Ermessen des Familiengerichts liegt.
- Die Kosten angeordneter Maßnahmen trägt der Elternteil, der sie veranlasst hat.
Auch hier ist zu betonen, dass der Entzug der Vermögenssorge das letzte Mittel darstellt, wenn alle anderen Maßnahmen nicht wirksam waren oder der Elternteil nicht gewillt war, diesen zu folgen. TIPP: Scheuen Sie sich nicht, unseren Familienrechtsexperten bezüglich aller Ihrer Fragen zum Themenkomplex Sorgerecht zu kontaktieren, insbesondere dann wenn ein Verfahren zum Sorgerechtsentzug bereits im Raum steht.
Wann kann der Vater der Mutter das Kind wegnehmen?
„und dann kommt das Jugendamt und nimmt uns das Kind weg.” Diesen Satz hört man hin und wieder von besorgten Müttern und Vätern, wenn diese das Gefühl haben, den gesellschaftlichen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Aber so einfach können Eltern und Kinder natürlich nicht vom Staat auseinandergerissen werden.
- Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Beschluss vom 19.11.2014 (Az.1 BvR 1178/14) noch einmal verdeutlicht.
- Onkret ging es in der Entscheidung um die Beschwerde eines Vaters, der zunächst als Asylbewerber in Deutschland lebte, inzwischen aber geduldet wird und eine Aufenthaltserlaubnis begehrt.
Ihm wurde von einem Familiengericht das Sorgerecht für seine inzwischen zweijährige Tochter entzogen. Die Tochter wurde in einer Pflegefamilie untergebracht. Das Familiengericht begründete dies damit, dass der Vater aus verschiedenen Gründen nur eingeschränkt erziehungsfähig sei.
Zum Beispiel sei er nicht in der Lage, für das Kind feste Strukturen im Alltagsleben zu schaffen, weil sein aufenthaltsrechtlicher Status nicht geklärt sei und es ihm deshalb nicht möglich sei, zu arbeiten. Außerdem seien seine Einstellungen zum deutschen Rechts- und Wertesystem problematisch und er ziehe die Erziehungsmethoden seines Heimatlandes den europäischen Standards vor.
Der Vater durchschritt zunächst den zivilrechtlichen Weg und legte schließlich Verfassungsbeschwerde ein. Er rügte, in seinem Elterngrundrecht verletzt zu sein. Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht. Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass das Grundgesetz den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantiert, „Elterngrundrecht”.
- Ein Kind kann nur dann gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung droht.
- Eine Kindeswohlgefährdung wiederum kann vorliegen, wenn die Eltern versagen oder das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht.
- Mit „Versagen” ist selbstverständlich nicht jedes Fehlverhalten gemeint.
Ein Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei seinen Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Letztlich geht es um die Frage, ob die Grundversorgung des Kindes sichergestellt ist oder ihm Gefahren, wie etwa Verletzungen oder Misshandlungen drohen.
- An der Grundversorgung fehlt es beispielsweise, wenn das Kind mangelhaft ernährt wird oder es an medizinischer Versorgung fehlt.
- Die primäre Erziehungszuständigkeit aber liegt bei den Eltern.
- Diese entscheiden frei über Pflege und Erziehung ihres Kindes.
- Es kann für die Begründung einer Trennung des Kindes von seinen Eltern jedenfalls nicht ausreichen, das Kind „besser” fördern zu wollen.
Der Staat ist nicht dazu ermächtigt, seine eigenen Vorstellungen einer guten Kindererziehung an die Stelle der Vorstellung der Eltern setzen. Diese tragen die Verantwortung für die Erziehung. Die Eltern, so das Bundesverfassungsgericht, und deren „sozio-ökonomische Verhältnisse” gehören zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.
Das bedeutet auch, dass die Kinder in die Lebensverhältnisse ihrer Eltern hinein geboren werden. Das Bundesverfassungsgericht führt aus, allein die Situation, dass Eltern nicht arbeiten können (z.B. wegen eines nicht geklärten Aufenthaltsstatus) oder wollen, führe nicht zu einer Gefährdung des Kindes.
Denn trotz dessen sind Eltern in der Lage, die Grundversorgung ihres Kindes sicherzustellen und ihm feste Strukturen zu bieten. Schließlich, das lässt sich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entnehmen, muss die Erziehung eines Kindes nicht den europäischen Standards von Kindeserziehung entsprechen.
Kann die Oma das Sorgerecht beantragen?
Wer kann ein Sorgerecht beantragen? – Sollte aufgrund einer Lebensgemeinschaft, das gemeinsame Sorgerecht nicht von Amtswegen gegeben sein, kann dieses im Zuge der Vaterschaftserklärung beantragt werden. Hierbei muss jedoch die Mutter, dem Antrag zustimmen,
Im Falle einer Zustimmung der Mutter, wird dem Vater die gemeinsame Sorge zugesprochen und Mutter und Vater teilen sich ab diesem Zeitpunkt die gemeinsame Sorge für ihr Kind. Dies bedeutet dass der Vater, sollte die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen, einen Antrag beim Familiengericht stellen muss.
Hierbei kann es sich dann um das alleinige oder das gemeinsame Sorgerecht handeln. In machen Fällen kann das Sorgerecht auch auf die Großeltern übergehen. Die geschieht zum Beispiel, wenn der alleinerziehende Elternteil das Sorgerecht im Einvernehmen an die Großeltern übergibt.
Außerdem können Großeltern das Sorgerecht beantragen, wenn ein oder beide Sorgeberechtigte das Sorgerecht nicht wahrnehmen. Weiters kann das Jugendamt das Sorgerecht im Einvernehmen an die Großeltern übertragen. Tipp: Noch vor der Geburt können unverheiratete Partner das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
Da von beiden Parteien eine persönliche Vorsprache verlangt wird, kann man sich so den Stress nach der Geburt ersparen. Auf lange Wartezeiten in Großstädten, sollte hierbei geachtete werden. Hilfe bei Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts! Finden Sie bei uns den richtigen Anwalt für Familienrecht! Bei jeden Rechtsthema den passenden Anwalt parat!
Wie kann ich dem Vater das Sorgerecht entziehen?
6. Tipp: juristische Unterstützung im Sorgerechtsverfahren – Wenn ein Elternteil das Wohl des Kindes durch sein Verhalten gefährdet, kann ihm das Sorgerecht entzogen werden. Ein Anwalt für Familienrecht kann in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass alle Beweise für das Fehlverhalten des anderen Sorgeberechtigten zweifelsfrei dokumentiert und alle außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten realisiert wurden.
Im Falle einer Klage kann er mit einer passenden juristischen Strategie dafür sorgen, dass auf alle Unabwägbarkeiten oder taktischen Manöver der Gegenseite adäquat reagiert werden kann und Ihnen das alleinige Sorgerecht schnell zugesprochen wird. ► advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten.
► Der Anwalt kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten. Jetzt Sorgerecht klären Jetzt Sorgerecht klären Eine advocado Partner-Anwältin für Familienrecht erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das mögliche Vorgehen. Jetzt Sorgerecht regeln 7. FAQ zum Entzug des Sorgerechts Wann kann man das Sorgerecht entziehen? Ist das Wohl des Kindes gefährdet, kann das Jugendamt auf gerichtlichen Beschluss des Familiengerichts den Eltern bzw.
- Einem Elternteil das Sorgerecht entziehen.
- Als Gründe für den Entzug des Sorgerechts kommen z.B.
- Schwerwiegende Erziehungsfehler, Misshandlungen, Vernachlässigung, Gesundheitsgefährdung, ein gefährliches Umfeld oder die Vernachlässigung der Schulpflicht infrage.
- Wie kann man das Sorgerecht entziehen? Wer dem anderen Elternteil das Sorgerecht entziehen möchte, muss einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen.
Dieser ist zwingend erforderlich – unabhängig davon, ob sich die Eltern einvernehmlich darauf geeinigt haben oder nicht. Das Familiengericht prüft den Antrag auf Entzug des Sorgerechts und entscheidet zum Wohl des Kindes. Kann die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht verweigern? Nein, nur das Familiengericht kann das Sorgerecht verweigern – und zwar dann, wenn das gemeinsame Sorgerecht das Kindeswohl gefährden würde.
Wenn die Eltern nicht miteinander kooperieren können, es häufig zu erheblichem Streit kommt die Bindung zwischen Vater und Kind fehlt, kann das Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht verweigern. Kann man das Sorgerecht einklagen? Will ein Elternteil dem anderen das Sorgerecht entziehen, klagt er mittels des Antrages beim Familiengericht gewissermaßen gleichzeitig auf sein alleiniges Sorgerecht.
Ein eigenständiges Klageverfahren zum Erhalt des Sorgerechts gibt es jedoch nicht. Ein Partner-Anwalt ruft Sie innerhalb von 2 Stunden* an Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen? 3.580 Leser finden diesen Beitrag hilfreich. Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen. Redaktionsrichtlinien Die juristische Redaktion von advocado verfasst jeden Ratgeber-Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien.
In engem Austausch mit unseren Partner-Anwälten sorgen wir für die Richtigkeit der Inhalte. Der Ratgeber soll Ihnen erste Informationen zu Rechtsthemen bieten, kann jedoch keine anwaltliche Beratung leisten. Schildern Sie uns Ihr Anliegen für die kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Anwalt.
Welche Rechte hat ein Vater wenn er nicht das Sorgerecht hat?
Vaterrechte ohne Sorgerecht: Umgangsrecht – Die Rechte für unverheiratete Väter umfassen in jedem Fall das Umgangsrecht. Die Rechte unverheirateter Väter erstrecken sich jedoch auch auf das Umgangsrecht, Dieses sichert sowohl das Recht des Kindes auf Kontakt zum Vater als auch des Vaters auf Kontakt zum Kind,
- So sollen die Vaterrechte bei oder nach Trennung der Eltern gesichert werden.
- Maßgeblich ist immer das Kindeswohl,
- Önnen sich die Eltern auf keine Umgangsregelung einigen, ist es auch möglich das Familiengericht entscheiden zu lassen, in welchem Umfang und in welcher Weise der Kontakt zwischen Kind und Vater stattfindet.
Bei schwierigen Familiensituationen kann auch ein begleiteter Umgang Sinn ergeben. Ein Ausschluss des Umgangsrechts ist in den allermeisten Fällen nicht möglich. Nur bei Kindeswohlgefährdung – etwa aufgrund von Misshandlungen oder schweren Suchterkrankungen des Vaters – ist es denkbar, die Vaterrechte durch eine Kontaktsperre zu beschneiden.