Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage hiermit die Ausstellung eines. Mein(e) mit deutscher Staatsbürgerschaft, zuletzt wohnhaft in ist am in verstorben.
Wie viel Zeit habe ich um einen Erbschein zu beantragen?
Beim Erbschein selbst gibt es keine Fristen, die Sie beachten müssen. Grundsätzlich können Sie diesen auch Jahre nach dem Tod der Person, die das Erbe hinterlässt, noch beantragen. Beachten Sie allerdings, dass Ihre Ansprüche in der Zwischenzeit verfallen können. So verjährt der Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren.
Was steht alles auf dem Erbschein?
Wann braucht man einen Erbschein? – Der Erbschein dient als Nachweis dafür, wer Erbe ist und wie hoch dessen Erbquote ist. Der Erbschein macht demnach genaue Angaben zum Erben und dessen Erbteil. Ein Erbschein wird immer dann benötigt, wenn sich der Erbe vor Institutionen und Behörden als Erbe ausweisen muss.
Ohne Erbschein oder anderen Nachweis kann der Erbe den Nachlass nicht ausgezahlt bekommen. Möchte man nach dem Erbfall ein Bankkonto auflösen oder Mietangelegenheiten regeln, benötigt man einen Erbschein. In einer Erbengemeinschaft benötigt man ebenfalls einen Erbschein. Doch auch für alle anderen Behörden oder Geschäftspartner ist ein Erbschein oftmals notwendig.
Der Erbschein ist der eindeutige Beweis dafür, dass man der rechtmäßige Erbe ist.
Was passiert wenn man den Erbschein nicht beantragt?
Rechtslage zum Erbe ohne Erbschein – Im Falle einer Erbschaft, muss gemäß deutschem Erbrecht e i n Erbschein nicht unbedingt von den Erben beantragt werden. Auch ohne einen Erbschein bleibt ein Erbe der rechtmäßige Rechtsnachfolger einer verstorbenen Person, entweder durch ein Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge. Jedoch bedeutet die Erbenstellung als neuer Eigentümer des Erblasservermögens in der Praxis noch nicht, dass der Erbe auch über das Vermögen verfügen kann, Dabei sind insbesondere in zwei Fällen die Verfügungsrechte eines Erben eingeschränkt und er ist dann dazu gezwungen, sich beim Nachlassgericht einen Erbschein als Dokumentation seiner Rechte zu besorgen.
Wer bekommt Brief vom Nachlassgericht?
Welche Kosten fallen an, wenn das Testament eröffnet wird? – Die Testamentseröffnung ist ein amtlicher Vorgang, der für das Nachlassgericht mit Aufwand und somit Kosten verbunden ist. Diese sind von den Erben bzw. der Erbengemeinschaft zu tragen. Folgende Kosten gehören dazu:
Kosten für den BearbeitungsaufwandGebühren nach Anlagenverzeichnis 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG)Kosten für Porto und Versand
Zunächst wird das Testament intern vom Nachlassgericht eröffnet. Mit der Eröffnung werden alle Inhalte des Testaments gesichtet und dokumentiert. In der Regel erfolgt die interne Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht ohne die Anwesenheit der Erben oder anderer Beteiligter.
Die Testamentseröffnung wird vom Nachlassgericht protokolliert. Anschließend erhalten alle Beteiligten vom Gericht schriftlich eine Benachrichtigung über die Eröffnung des Testaments, in Form des angefertigten Protokolls und einer Kopie des Testaments. mehr erfahren Im Anschluss an die Testamentseröffnung wird das Original-Testament sicher vom Nachlassgericht verwahrt und zu den Nachlassakten gelegt.
Erbschein: Überhaupt nötig? Was steht drin? Wie beantragen? Bearbeitungszeit, Kosten
Das Dokument kann von den Erben eingesehen werden, wenn ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt wird. mehr erfahren
Wie lange dauert es bis man vom Nachlassgericht Bescheid bekommt?
Das Nachlassgericht wird von Amts wegen tätig, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört oder nach den Umständen des Falles anzunehmen ist, dass ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist.
Wer kümmert sich um den Erbschein?
„Wo bekomme ich einen Erbschein?” – Wer stellt einen Erbschein aus? Wird ein Erbschein benötigt, kann ein Erbe bei dem zuständigen Nachlassgericht einen solchen beantragen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Einzugsgebiet der Erblasser zuletzt wohnsitzlich gemeldet war. Hat der Erblasser die Erbfolge selbst verfügt, so ist der Richter für die Ausstellung des Erbscheines zuständig.
Benötigen Sie den Erbschein, ohne dass ein Testament oder Erbvertrag vorliegt, ist der Rechtspfleger für die Ausstellung und Bearbeitung zuständig. Sie können den Antrag selbst beim zuständigen Gericht stellen. Ein formloses Schreiben genügt hier in aller Regel (unter Beifügung der benötigten Nachweise).
Allerdings ist es auch möglich, dass Sie den Antrag durch einen Notar beim Nachlassgericht einreichen lassen. Für die Beantragung von einem Erbschein sind keine Fristen bestimmt, Da nicht in jedem Fall ein Erbschein erforderlich ist, können Antragsteller sich immer dann an das Nachlassgericht wenden, wenn ein Erbschein irgendwo zur Vorlage verlangt wird.
Sind Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Testamentsvollstrecker an dem Verfahren beteiligt, können diese auch stellvertretend für den betroffenen Erben den Erbschein beantragen. Für den Antrag bei Gericht müssen die Antragsteller umfangreiche Nachweise erbringen. Liegt ein Testament vor oder ist die gesetzliche Erbfolge zugrunde gelegt, kann die Bewilligung des Erbscheins vergleichsweise wenig Zeit in Anspruch nehmen.
Muss das Gericht jedoch zunächst die Angaben in Testament, Erbverträgen u.a. genauestens prüfen, kann die Erteilung auch schon länger dauern. Bis Ihnen der Erbschein ausgehändigt wird, können mitunter vier Wochen und mehr für die Antragsbearbeitung benötigt werden.
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Sterbeurkunde des verstorbenen Erblassers
- Familienstammbuch für die Klärung der Verwandtschaftsverhältnisse
- Angabe anhängiger Verfahren hinsichtlich des Erbrechts
- Daten von Miterben bei vorliegender Erbengemeinschaft (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Verwandtschaftsverhältnis; ggf. inklusve Geburtsurkunden) und lebender oder verstorbener Verwandter des Erblassers (auch dann, wenn diese von der Erbfolge ausgeschlossen wurden)
- Güterstand bei überlebendem Ehegatten des Erblassers bzw. Vermögensstand bei eingetragener Lebenspartnerschaft
- soweit vorhanden Vorlage von Testament und/oder Erbverträgen bzw. Angabe der Verwahrstelle
- Angabe des Nachlasswertes (für die Kostenermittlung)
- ggf. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Achtung: Ist ein Testament vorhanden und verschweigen Sie das gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht, so machen Sie sich nach § 274 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Die Unterdrückung, Vernichtung oder Beschädigung einer Urkunde, die der handelnden Person nicht oder nur zum Teil gehört, ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht.
Wer muss den Erbschein unterschreiben?
Rechtspfleger/in ist beim Nachlassgericht zuständig – Dieser Termin findet beim Nachlassgericht regelmäßig vor dem so genannten Rechtspfleger statt. Der Rechtspfleger sortiert in diesem Termin den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
- Hinsichtlich mancher Angaben, die im Erbscheinsantrag vom Antragsteller zu machen sind, lässt der Rechtspfleger den Antragsteller in dem Termin eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, wonach die gemachten Angaben vollständig und zutreffend sind.
- Mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung macht man sich als Antragsteller strafbar.
Im Vorfeld des Termins hat man vom Nachlassgericht in der Regel bereits den Vordruck für ein so genanntes Nachlassverzeichnis erhalten. Hier hat der Antragsteller die Vermögenswerte einzusetzen, die in den Nachlass fallen. Das Nachlassverzeichnis wird vom Nachlassgericht insbesondere für die Ermittlung des Nachlasswertes zur Bemessung der Kosten für den Erbschein benötigt.
Was dürfen Erben einsehen?
Prämisse: Der Erbe wird Rechtsnachfolger des Erblassers! – Mit dem Erbfall geht das Vermögen des Erblassers als Ganzes auf ein oder mehrere Erben über. Die Erben werden Rechtsnachfolge des Erblassers und treten damit in seine Rechte und Pflichten ein.
Sie können den Nachlass nur insgesamt übernehmen, nicht aber einzelne Vermögenswerte für sich persönlich entnehmen und den Nachlass im Übrigen seinem Schicksal überlassen. Wer Erbe wird, übernimmt also auch eine persönliche Verantwortung. Dazu gehört, dass sich der Alleinerbe oder die Erbengemeinschaft über den Inhalt des Nachlasses Klarheit verschaffen.
Dies ist auch deshalb wichtig, als ab dem Zeitpunkt, zu dem der Erbe weiß, dass er Erbe wird, er das Recht hat, die Erbschaft auszuschlagen, Die Frist der Ausschlagung beträgt aber nur sechs Wochen. Dies bedeutet, dass sich jeder Erbe innerhalb von sechs Wochen klar werden muss, ob er die Erbschaft annehmen oder doch lieber ausschlagen will.
Wann meldet sich das Nachlassgericht ohne Testament?
Wird das Nachlassgericht dann aktiv? Hat der Verstorbene kein Testament oder ähnliches hinterlassen, entsteht kein Verfahren bei Gericht. Das Nachlassgericht tritt hier weder in Erscheinung, noch meldet es sich bei den Beteiligten.
Wer kann Konto von Verstorbenen auflösen?
Wann braucht die Bank einen Erbschein? – Bank blockiert Konto nach dem Tod des Kontoinhabers – Darf die Bank einen Erbschein verlangen? 17.06.2022 3 Minuten Lesezeit (51) Verstirbt der Kontoinhaber und erhält die Bank Kenntnis davon, wird das Konto in der Regel für den weiteren Zugriff gesperrt.
- Hat der Verstorbene jedoch zu Lebzeiten versäumt, eine solche Vollmacht zu erteilen, bleibt das Konto gesperrt.
- Häufig werden Erben dann von der Bank abgewiesen, wenn sie keinen Erbschein vorlegen können.
- Dieses Problem stellt sich in der Praxis immer wieder, selbst dann, wenn ein Testament vorliegt, das die Erben eindeutig ausweist.
Viele unserer Mandanten sind verunsichert, ob die Bank wirklich auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen darf, auch wenn die Abwicklung des Nachlasses dadurch womöglich unnötig erschwert wird. Wir erklären Ihnen, in welchen Fällen die Bank einen Erbschein fordern darf und wann es Schikane ist, gegen die Sie sich wehren können und müssen.
- Fest steht, dass die Banken nicht generell die Verfügung über ein Nachlasskonto von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machen dürfen.
- Entsprechende Klauseln in den AGB einer Sparkasse wurden bereits vor Jahren vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt.
- Entscheidend ist zunächst die Frage, wer den Verstorbenen beerbt hat.
Denn nur die Erben des Kontoinhabers haben ein Recht auf Zugriff auf das Konto. Hat der Verstorbene die Erbfolge nicht per Testament, Erbvertrag oder sonstige letztwillige Verfügung geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, das neben dem Ehepartner auch die Kinder Erben erster Ordnung geworden sind.
- Gibt es keine solche Erben erster Ordnung, treten Eltern, Geschwister bzw.
- Nichten und Neffen an deren Stelle.
- Im Falle der gesetzlichen Erbfolge sind die Banken im Recht, wenn sie die Vorlage eines Erbscheins zum Nachweis der Erbenstellung verlangen, weil kein gleichwertiger Erbnachweis besteht.
- Hat der Kontoinhaber hingegen ein handschriftliches Testament vor seinem Tod verfasst und wurde dieses vom Nachlassgericht eröffnet, ist die Bank verpflichtet, das Konto des Verstorbenen für die Erben freizugeben, die sich eindeutig aus dem Testament ergeben.
Immer wieder argumentieren Banken und Sparkassen dann, dass Zweifel an der Wirksamkeit des handschriftlichen Testaments bestehen. Eine solche pauschale Begründung ohne konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Fälschung oder Unwirksamkeit des Testaments genügt jedoch nicht, so bereits im Jahr 2016 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Betroffene Erben können sich in einem solchen Fall sogar die eigentlich unnötigen Erbscheinskosten von der Bank erstatten lassen, wenn der Erbschein nur für die Kontofreigabe benötigt wurde. Obwohl die Rechtslage in vielen Fällen eindeutig ist, kommt es nach unserer Erfahrung immer noch sehr häufig vor, dass Banken sich weigern, das Konto bei Vorlage eines Testaments freizugeben.
Dann hilft in der Regel nur ein anwaltliches Schreiben. Hat der Erblasser seinen letzten Willen sogar in einem notariellen Testament geregelt, kann die Bank oder Sparkasse erst recht nicht den Fälschungsvorwurf erheben. Trotzdem erleben wir es auch bei Vorliegen eines notariellen Testaments nicht selten, dass die Bank Probleme bei der Kontofreigabe bereitet.
Generell gilt: Nur wenn die Erbensituation unklar ist, beispielsweise bei gesetzlicher Erbfolge oder wenn das Testament unklare Regelungen enthält, darf die Bank einen Erbschein zum Nachweis der berechtigten Erben verlangen. In allen anderen Fällen hingegen darf die Bank die Abwicklung des Nachlasses nicht blockieren.
Betroffene sollten sich dies dann nicht gefallen lassen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um ihre Rechte zügig durchzusetzen. Erbrecht Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht Hier bekommen Sie Recht –aktuell und schnell Wir halten Sie rund ums Recht mit unserem wöchentlichen Newsletter auf dem Laufenden! : Bank blockiert Konto nach dem Tod des Kontoinhabers – Darf die Bank einen Erbschein verlangen?
Kann die Bank auf einen Erbschein bestehen?
Generelles Verlangen eines Erbscheins ist unzulässig – Fest steht, dass die Banken nicht generell die Verfügung über ein Nachlasskonto von der Vorlage eines Erbscheins abhängig machen dürfen. Entsprechende Klauseln in den AGB einer Sparkasse wurden bereits vor Jahren vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt.
Entscheidend ist zunächst die Frage, wer den Verstorbenen beerbt hat. Denn nur die Erben des Kontoinhabers haben ein Recht auf Zugriff auf das Konto. Hat der Verstorbene die Erbfolge nicht per Testament, Erbvertrag oder sonstige letztwillige Verfügung geregelt, greift die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, das neben dem Ehepartner auch die Kinder Erben erster Ordnung geworden sind.
Gibt es keine solche Erben erster Ordnung, treten Eltern, Geschwister bzw. Nichten und Neffen an deren Stelle. Im Falle der gesetzlichen Erbfolge sind die Banken im Recht, wenn sie die Vorlage eines Erbscheins zum Nachweis der Erbenstellung verlangen, weil kein gleichwertiger Erbnachweis besteht.
Wer darf Geld vom Konto eines Verstorbenen abheben?
Kann man nach dem Tod noch Geld abheben? – Nach dem Tod des Erblassers können die Erben und eventuell auch Kontobevollmächtigte Geld vom Sparbuch oder Konto des Verstorbenen abheben. Alleinerben können relativ unproblematisch auf Sparbücher und Konten zugreifen.
- Entsteht durch mehrere (Mit-)Erben eine Erbengemeinschaft, können die einzelnen Miterben nicht ohne Weiteres auf Sparguthaben und Konten zugreifen.
- Die Miterben können nur gemeinsam auf Sparbücher und Konten zugreifen und z.B.
- Geld davon abheben.
- Wenn einzelne Miterben aber ohne Zustimmung der anderen Miterben z.B.
Geld von einem Sparbuch abheben oder Überweisungen von einem Konto tätigen, sind diese im Zweifel den anderen Miterben zu Schadensersatz bzw. Ausgleichszahlungen verpflichtet. Haben Sie weitere Fragen zum Thema Erbrecht? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.
Was zählt alles zum Barvermögen?
ZErb 10/2012, Das Geldvermächtnis – Auslegungsfragen und, / b) “Kapitalvermögen” als, Eine entscheidende Bedeutung kommt daneben der Definition des Kapitalvermögens zu, wenn der Erblasser nicht einen Bruchteil seines Nachlasses, sondern nur seines Kapitalvermögens vermächtnisweise zuwenden will.
- Hier ist zu definieren, was mit dem Begriff Kapitalvermögen im Einzelnen gemeint ist und welche Vermögenswerte dazu zählen sollen, z.B.
- Bargeld, Kontoguthaben oder Finanzinstrumente.
- Der Erblasser kann mit dem Begriff des Kapitalvermögens nur sein Barvermögen gemeint haben oder aber auch sein gesamtes bei einer Bank befindliches Bankvermögen, also Girokonten, Sparbücher und Wertpapiere, oder aber auch Goldbarren oder geschlossene Immobilienfonds.
Hier ist es Aufgabe des Beraters, die Wünsche des Erblassers zu ermitteln und nach Ermittlung des Sachverhaltes und des Vermögensbestands des Erblassers den Begriff des Kapitalvermögens mit größter Sorgfalt zu definieren. Auslegungsfragen können dadurch vermieden werden, dass die Begriffsdefinitionen des KWG herangezogen werden und insbesondere auf den Begriff der Einlagen bzw.
- Der Finanzinstrumente abgestellt wird.
- Zum Begriff der Finanzinstrumente zählen nach der gesetzlichen Definition in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen, Rechnungseinheiten und Derivate und sogenannte Vermögensanlagen im Sinne des ), d.h.
- Nicht in Wertpapieren verbriefte Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, Treuhandvermögen, Anteile an geschlossenen Fonds, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen.
“Ich vermache, einen Geldbetrag in Höhe von, % des Werts meines zum Zeitpunkt meines Ablebens vorhandenen Kapitalvermögens. Dazu zählen Bargeld, Kontoguthaben aller Art (insbesondere Giro-, Spar- und Festgeldkonten), Bausparguthaben, Sparbriefe und sonstige Einlagen sowie Depots mit Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten bei Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten einschließlich offener oder geschlossener Fondsbeteiligungen.” Von der vorstehenden Definition nicht umfasst sind Gold und Edelmetalle, soweit es sich nicht um Münzen handelt, die gesetzliches Zahlungsmittel und damit Bargeld sind.
Was darf vom Konto eines Verstorbenen bezahlt werden?
Bei mehreren Erben können diese nur gemeinsam über das Guthaben auf dem Konto verfügen. Eine Ausnahme sind die Kosten der Beerdigung: Sie können vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden, wenn die legitimierten Erben die entsprechenden Rechnungen bei der Bank einreichen und genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist.
Wann meldet sich das Nachlassgericht ohne Testament?
Wird das Nachlassgericht dann aktiv? Hat der Verstorbene kein Testament oder ähnliches hinterlassen, entsteht kein Verfahren bei Gericht. Das Nachlassgericht tritt hier weder in Erscheinung, noch meldet es sich bei den Beteiligten.
Kann man ohne Erbschein ein Konto auflösen?
Kann man ohne Erbschein ein Konto auflösen? – Der Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens gehört nicht zum Nachlass, weshalb auch kein Erbschein benötigt wird. Auf diese Weise lässt sich Geldvermögen – am Nachlass vorbei – auf Ihnen genehme Personen übertragen.
Wann bekommt man Post vom Nachlassgericht ohne Testament?
Häufige Fragen zur Abwicklung von Sterbefällen 1. Wohin muss ich mich wenden, wenn ich wissen will, wer nach dem Tod Erbe wird? 2. Was muss ich nach dem Tod mit einem mir vorliegenden Testament machen? 3. Bekomme ich nach dem Tod eines Angehörigen automatisch Post vom Nachlassgericht? 4.
- Erhalte ich beim Nachlassgericht Auskunft über den Bestand des Nachlasses? 5.
- Was ist eigentlich ein Erbschein? 6.
- Wird ein Erbschein nach einem jeden Erbfall benötigt? 7.
- Wie komme ich zu einem Erbschein? 8.
- Was ist ein Pflichtteil und hilft mir das Nachlassgericht bei seiner Geltendmachung? 9.
- Was ist, wenn ich das Erbe gar nicht will? 10.
Was muss ich beachten, wenn sich Grundvermögen im Nachlass befindet? 11. zu den Vorbereitungsbögen Erbschein / Erbausschlagung 1. Wohin muss ich mich wenden, wenn ich wissen will, wer nach dem Tod Erbe wird? Zuständig für die Klärung der Erbfolge ist das Nachlassgericht,
- Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts.
- Das Amtsgericht Wangen ist für Sterbefälle von Personen zuständig, die ihren letzten Aufenthalt in den nachgenannten Städten und Gemeinden (je mit allen Teilorten) hatten: Achberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach, Isny, Kisslegg, Leutkirch und Wangen.
Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts Wangen ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Zum Seitenanfang 2. Was muss ich nach dem Tod mit einem mir vorliegenden Testament machen? Ein privatschriftliches Testament muss zwingend nach dem Tod beim Nachlassgericht abgegeben werden.
- Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Sofern der Verstorbene in einer der bei Frage 1 genannten Gemeinden seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, geben Sie bitte ein Ihnen vorliegendes, privatschriftliches Testament während der Geschäftszeiten beim Amtsgericht Wangen, Lindauer Str.28, 88239 Wangen, ab.
Zum Seitenanfang 3. Bekomme ich nach dem Tod eines Angehörigen automatisch Post vom Nachlassgericht? Nein! Nur wenn ein Testament oder Erbvertrag dem Nachlassgericht vorliegt, werden die darin begünstigten Personen und die gesetzlichen Erben automatisch vom Nachlassgericht benachrichtigt.
- Liegt dem Nachlassgericht kein Testament oder kein Erbvertrag vor, erhalten Sie keine Post.
- Zum Seitenanfang 4.
- Erhalte ich beim Nachlassgericht Auskunft über den Bestand des Nachlasses? Nein! Das Nachlassgericht weiß nicht, welche Gegenstände dem Verstorbenen gehört haben, darf diese nicht ermitteln und verteilt diese auch nicht.
Zum Seitenanfang 5. Was ist eigentlich ein Erbschein? Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, welches beweist, wer nach dem Tod einer Person deren Erben wurden. Zum Seitenanfang 6. Wird ein Erbschein nach einem jeden Erbfall benötigt? Ob ein Erbschein benötigt wird oder nicht, kann nicht allgemein gültig beantwortet werden.
Sofern der Verstorbene ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag errichtet hat und in diesen Urkunden die Erben mit ihrem Namen benannt sind, wird in der Regel kein Erbschein benötigt. Wenn kein solches notarielles Testament oder kein solcher notarieller Erbvertrag vorhanden ist, wird ein Erbschein benötigt, wenn der Verstorbene Immobilien hatte; eine Änderung im Grundbuch erfordert in diesem Fall einen Erbschein.
In der Regel fordern auch Banken/Sparkassen/Versicherungen einen Erbschein, wenn kein notarielles Testament und auch kein notarieller Erbvertrag vorhanden sind. Zum Seitenanfang 7. Wie komme ich zu einem Erbschein? Der Erbschein wird durch das Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt.
Antragsberechtigt ist jeder (Mit-) Erbe. Der Antrag muss bei einem Notar gestellt werden oder in einem Termin beim Nachlassgerichts gestellt werden. Wenden Sie sich daher bitte an einen Notar Ihrer Wahl. Sofern Sie den Erbscheinsantrag in einem Termin beim Nachlassgericht stellen möchten, laden Sie bitte den Vorbereitungsbogen (unten auf dieser Siete) herunter oder holen Sie diesen während der gewöhnlichen Geschäftszeiten im Amtsgericht Wangen, Lindauer Str.28, 88239 Wangen ab.
Füllen Sie diesen bitte aus und senden ihn an die vorgenannte Adresse zurück. Sie erhalten dann einen Termin zur Aufnahme des Erbscheinsantrags. Bitte beachten Sie, dass Termine für Erbscheinsanträge beim Nachlassgericht nicht kurzfristig vergeben werden können.
- Ein Erbschein verursacht Kosten; beantragen Sie daher nur dann einen Erbschein, wenn Sie ihn benötigen (siehe Frage 6).
- Lären Sie dies gegebenenfalls mit Ihrer Bank/Sparkasse/Versicherung ab.
- Zum Seitenanfang 8.
- Was ist ein Pflichtteil und hilft mir das Nachlassgericht bei seiner Geltendmachung? Nahen Angehörige (z.B.
Kindern oder Ehegatte sowie bei kinderlos Verstorbenen den Eltern) kann ein Pflichtteil zustehen, wenn sie durch ein Testament oder einen notariellen Erbvertrag enterbt wurden. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, berechnet vom Nachlass nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten.
Pflichtteilsrechte verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis vom Erbfall, der ihn ausschließenden bzw. beschränkenden Verfügung von Todes wegen und vom Rechtsnachfolger erlangt. Der Pflichtteil ist gegenüber den Erben geltend zu machen; eine Mitwirkung des Nachlassgerichts ist nicht möglich.
Gegebenenfalls wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Zum Seitenanfang 9. Was ist, wenn ich das Erbe gar nicht will? Da ein Erbe für Nachlassverbindlichkeiten nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem Eigenvermögen haftet, kann zur Haftungsvermeidung die Ausschlagung des Erbes in Betracht kommen.
Jeder hat die Möglichkeit die Erbschaft auszuschlagen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine Ausschlagung frist- und formgebunden ist. Die Ausschlagung ist nur innerhalb einer sechswöchigen Frist möglich. Diese Frist beginnt, sobald Sie vom Tod und dem Anfall der Erbschaft an Sie erfahren haben; die Frist ist gesetzlich vorgeschrieben.
Auch muss eine Ausschlagung vor einem Notar erklärt werden (und innerhalb der Frist dem Nachlassgericht zugehen) oder in einem Termin beim Nachlassgericht erklärt werden. Wenden Sie sich daher möglichst früh an einen Notar Ihrer Wahl oder laden Sie den Vorbereitungsbogen unten auf dieser Seite herunter und schicken Sie ihn uns schnellstmöglich zu.
Bitte beachten Sie, dass sowohl der Notar als auch das Nachlassgericht einen gewissen zeitlichen Vorlauf für eine Terminvergabe benötigen; Sie müssen sich daher rechtzeitig vor Fristablauf an Ihren Notar oder an das Nachlassgericht wenden. Sofern der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der bei Frage 1 genannten Gemeinden hatte, kann die Ausschlagung dann gegenüber dem Amtsgericht Wangen (Nachlassgericht) oder zu dessen Niederschrift erfolgen, wenn der Ausschlagende in einer der bei Frage 1 genannten Gemeinden seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Auch hier gelten die genannten Frist- und Formerfordernisse. Auch für minderjährige Kinder kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung für minderjährige Kinder erfolgt durch die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) bzw. den alleine Sorgeberechtigten.
- Gegebenenfalls ist auch die Genehmigung des Amtsgerichts (Familiengericht) erforderlich.
- Auch bei der Ausschlagung gelten die vorgenannten Frist- und Formerfordernisse.
- Zum Seitenanfang 10.
- Was muss ich beachten, wenn sich Grundvermögen im Nachlass befindet? Gehören zum Nachlass Grundstücke, ist die Grundbuchberichtigung einmalig gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt beantragt wird.
Zwar wird das Grundbuchamt von der Erbfolge informiert, eine Umschreibung der Eigentumsverhältnisse erfolgt jedoch nur auf Antrag. Für die Berichtigung des Grundbuches ist entweder eine notarielle Verfügung von Todes wegen oder ein Erbschein erforderlich.
- Zum Seitenanfang -.-.- HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass es sich bei vorstehenden Antworten nur um allgemeine Hinweise handelt, welche eine Beratung im Einzelfall nie ersetzen.
- Wenden Sie sich bei Fragen und/oder Unklarheiten bitte an einen Rechtsanwalt.
- Eine Beratung durch das Amtsgericht ist nicht möglich.
Vorbereitungsbögen Erbschein Ausschlagung