Hartz IV Bewilligungszeitraum – Dauer ALG II-Bezug Lesedauer 4 Minuten Der Bewilligungszeitraum von Hartz IV-Leistungen beträgt im Regelfall sechs Monate (§ 41 Abs.1 S.3 SGB II). Danach muss der Leistungsberechtigte einen Antrag auf Weiterbewilligung beim Jobcenter stellen und es erfolgt eine erneute Prüfung der Hilfebedürftigkeit durch das Jobcenter.
- Besteht ein fortdauernder Hartz IV Anspruch werden die Leistungen zur Grundsicherung für weitere sechs Monate gewährt.
- In Ausnahmefällen kann der Bewilligungszeitraum verlängert werden, wenn absehbar ist, dass der Leistungsberechtigte auch nach Ablauf von sechs Monaten keine Arbeitsstelle antreten wird.
Das kann beispielsweise auf Alleinerziehende oder Personen, die ihre Angehörigen pflegen, zutreffen. Prinzipiell dienen die relativ kurzen Bewilligungszeiträume der Vermeidung von Leistungsmissbrauch, da vor jeder Weiterbewilligung von Hartz IV die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers erneut überprüft wird.
Wie lange ist ein Hartz 4 Bescheid gültig?
Kann der Bürgergeld-Anspruch vor Ende des Bewilligungszeitraums enden? – Ihr Anspruch auf Bürgergeld kann vor Ende Ihres Bewilligungszeitraums erlöschen, wenn Sie die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen oder diese bei der Antragstellung gar nicht erst vorlagen. Das ist der Fall, wenn einer der folgenden Punkte nicht erfüllt wird:
Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben Sie erwerbsfähig sind Sie hilfebedürftig sind Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
Erfüllen Sie bereits bei der Antragstellung diese Voraussetzungen nicht, wird Ihr Antrag auf Bürgergeld abgelehnt. Sie erhalten sodann einen Ablehnungsbescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ihr Anspruch auf Bürgergeld kann jedoch auch während eines laufenden Bewilligungszeitraumes entfallen.
Wann muss man Hartz 4 neu beantragen?
Wie können Sie Hartz-IV-Leistungen beantragen? – Der Hartz-4-Anspruch entfällt, wenn Sie ein größeres Vermögen besitzen. Sie bekommen das Arbeitslosengeld II nicht automatisch, Vielmehr müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Doch wie funktioniert das genau? Sie müssen sich zunächst bei dem für Sie zuständigen Jobcenter melden,
- Dort wird dann Ihre persönliche Lage besprochen.
- Zu diesem Termin sollten Sie unbedingt Ihren Personalausweis bzw.
- Ein alternatives Ausweisdokument sowie Ihren Sozialversicherungsausweis mitbringen,
- Am Ende des Gesprächs erhalten Sie dann die Unterlagen, welche Sie für die Antragstellung benötigen,
- Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, die nötigen Formulare auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit herunterzuladen,
Diese müssen Sie im Anschluss gewissenhaft und vollständig ausfüllen, Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich an das Jobcenter wenden. Nachdem Sie den Hartz-4-Antrag ausgefüllt haben, müssen Sie diesen beim Jobcenter abgeben, Zusätzlich sind noch weitere Unterlagen einzureichen,
- Kontoauszüge der letzten sechs Monate
- Mietvertrag inklusive Heiz- und Nebenkostennachweis
- Einkommens- und Vermögensnachweise
Im Anschluss wird Ihr Antrag geprüft, Erfüllen Sie sämtliche Voraussetzungen, erhalten Sie dann einen positiven Hartz-4-Bescheid, In diesem wird Ihnen unter anderem mitgeteilt, wie hoch die Ihnen zustehenden Leistungen ausfallen. Beachten Sie: Ihre Leistungen bekommen Hartz-4-Empfänger nicht unbegrenzt,
Wie lange nach Antrag Hartz 4?
Wie lange dauert es, bis der Hartz IV bewilligt wird? – Eine allgemeingültige Zeitspanne, wie lange es dauert, bis Hartz-IV-Anträge vom Jobcenter bearbeitet werden, gibt es nicht. Teilweise dauert es nur Tage, in anderen Fällen zwei bis drei Monate. Wichtig ist: Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn alle nötigen Dokumente beim Jobcenter eingegangen sind.
Warum Bürgergeld nur 6 Monate?
So lange erhalten Sie Bürgergeld – Wie die Bundesagentur für Arbeit schreibt, bekommen das normalerweise für zwölf Monate bewilligt. Manchmal wird das Bürgergeld aber auch nur für sechs Monate gewährt. Das passiert in Fällen, in denen sich eine Lebenssituation schnell wieder ändern kann, zum Beispiel, wenn man selbstständig ist, ein schwankendes Einkommen hat oder die aktuell monatlichen unangemessen hoch sind.
Wie ist man krankenversichert wenn man kein Hartz 4 bekommt?
Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit: Infos | AOK Beitrag zur Krankenversicherung für Arbeitslose Wer übernimmt den Beitrag zur Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit? Was ist sonst noch zu beachten? Generell gilt: Auch wenn Sie arbeitslos werden, bleiben Sie weiterhin krankenversichert.
- Prinzipiell müssen Arbeitslose den Beitrag zur Krankenversicherung nicht selbst bezahlen.
- Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, meldet Sie der Leistungsträger als versicherungspflichtiges Mitglied bei der AOK an.
- Für Empfänger von Arbeitslosengeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Das gilt auch, wenn Sie zu Beginn der Arbeitslosigkeit wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Für Empfänger von Bürgergeld zahlt das Jobcenter die Beiträge. Sind Sie privat versichert und arbeitslos, dann können Sie wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Vorausgesetzt Sie erhalten Arbeitslosengeld und sind unter 55 Jahre alt. Bei Bezug von Bürgergeld ist dies leider nicht möglich. Erhalten Sie weder Arbeitslosengeld noch Bürgergeld, sind Sie trotzdem krankenversichert: Entweder kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auf Antrag bei der privaten Krankenversicherung – je nachdem, wo Sie zuletzt versichert waren.
Sie können sich, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Andernfalls müssen Sie sich und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen. Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter informiert die AOK automatisch über den Leistungsbezug von Arbeitslosengeld.
Auch Ihr ehemaliger Arbeitgeber muss uns über das Ende der Beschäftigung informieren. Dabei kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, uns so schnell wie möglich zu informieren, sobald Sie arbeitslos werden. Schnell und einfach unser Onlineformular ausfüllen und Mitglied werden.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie? : Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit: Infos | AOK
Wie viele Stunden darf ich als Hartz 4 Empfänger arbeiten?
Was darf ich als Hartz 4 Empfänger dazu verdienen? – Nebenjob und Arbeitslosengeld Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten einen Nebenjob aufnehmen: Informieren Sie sich, was die Voraussetzungen sind und wie viel Sie dazuverdienen dürfen. Beziehen Sie Arbeitslosengeld, müssen Sie Ihren Nebenjob bei Ihrer Agentur für Arbeit vorab anmelden, Sie dürfen nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten.
Arbeiten Sie 15 Stunden oder mehr, müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden. Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat, Bis zu dieser Grenze hat das Gehalt aus Ihrem Nebenjob keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Liegt Ihr Nebenverdienst über dieser Grenze, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.
Gut zu wissen: Die Inflationsausgleichsprämie wird nicht als Nebeneinkommen auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet. Als Inflationsausgleichsprämie gilt, wenn Ihnen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise zusätzlich zum Lohn Zuschüsse (oder Sachbezüge) bis zu 3.000 Euro steuerfrei zahlt.
Wie läuft der Übergang von Hartz-4 zum Bürgergeld?
Muss ich einen neuen Antrag beim Jobcenter stellen, um Bürgergeld zu erhalten? – Es muss kein neuer Antrag auf Bürgergeld gestellt werden, wenn man bereits im Leistungsbezug steht, also bereits SGB II Leistungen, Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld, erhält und der Bewilligungsbescheid in das nächste Jahr „hineinreicht”, wenn also mindestens für Januar 2023 schon SGB II Leistungen bewilligt worden sind.
- Bestand bisher noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld, so ist für den Monat Januar 2023 ein neuer Antrag erforderlich.
- Um Bürgergeld im Januar 2023 zu erhalten, muss der Neuantrag spätestens am 31.
- Januar 2023 beim Jobcenter eingegangen sein.
- Es reicht nicht aus, dass man ihn an diesem Tag lossendet.
Geht der Antrag erst im Februar ein, ist der Anspruch auf Bürgergeld für Januar verfallen. Wie gesagt, ein Neuantrag auf Bürgergeld ist aber nur notwendig, wenn bisher noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand.
Wie lange kann man Bürgergeld bekommen?
1. Was ist das Bürgergeld? Das Grundgesetz garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz begründet diesen Anspruch, während das Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz dem Gesetzgeber den Auftrag erteilt, ein menschenwürdiges Existenzminimum tatsächlich zu sichern.
Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist somit eine Leistung des Sozialstaats zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Es sichert die Existenz für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Darüber hinaus werden die erwerbsfähigen Bürgergeld-Berechtigten von den Jobcentern bei der Suche nach Arbeit und Qualifizierungsmöglichkeiten unterstützt.
Mit Einführung des Bürgergeldes rücken langfristige und nachhaltige Arbeitsaufnahmen stärker in den Fokus. Der sogenannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeld-Bonus werden neue finanzielle Anreize für Weiterbildung eingeführt.
- Das Bürgergeld sichert das wirtschaftliche Existenzminimum und ermöglicht eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben unserer Gesellschaft.
- Dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar, sondern entspringt – vom Bundesverfassungsgericht bestätigt – direkt dem ersten Artikel des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.2.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld? Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld.
Die Jobcenter können hierzu beraten. Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Bürgergeld. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 einen Anspruch auf Bürgergeld.3. Wer erbringt die Leistungen des Bürgergelds? Die Leistungen des Bürgergelds werden vom örtlichen Jobcenter erbracht.
Es ist Ansprechpartner für die Bürgergeld-Berechtigten, zahlt die Leistungen aus und erbringt die notwendigen Hilfen. Im Jobcenter arbeiten in der Regel die örtliche Agentur für Arbeit und die Kommune zusammen, die beiden Behörden, die für die Leistungen letztlich verantwortlich sind.
Die Arbeitsagenturen verantworten die Zahlungen der Regelbedarfe sowie eventuell erforderliche Mehrbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Eingliederungsleistungen. Den Kommunen obliegt die Verantwortung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie besondere einmalige Leistungen wie die Erstausstattung einer Unterkunft.
Daneben sind sie verantwortlich für die Erbringung der zusätzlichen Bildungs- und Teilhabeleistungen (Bildungspaket) für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den flankierenden Eingliederungsleistungen. Das Jobcenter zahlt die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf sowie evtl.
- Erforderliche Mehrbedarfe einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung) grundsätzlich in einem monatlichen Gesamtbetrag aus.
- Als Ausnahme zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung nimmt rund ein Viertel der Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben in alleiniger kommunaler Verantwortung wahr (zugelassene kommunale Träger).4.
Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld? Der Antrag auf Bürgergeld kann einfach und bequem online gestellt werden. Nachweise und Unterlagen können digital eingereicht werden. Hierfür können Sie das Portal Jobcenter.digital – Unterstützung durch Bürgergeld oder Sozialplattform nutzen.
Bei Bedarf können Antragsformulare in Papierform (verfügbar im Internet oder im Jobcenter) verwendet werden. Auch eine formlose Antragstellung ist möglich.5. Welche Unterlagen benötige ich dafür? Wenn Sie Bürgergeld beantragen wollen, benötigt das Jobcenter Informationen zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit.
Leben Sie mit anderen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, stellen Sie den Antrag für alle diese Personen. Entsprechend müssen Sie in diesem Fall Informationen zu allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft liefern. Welche Anlagen Sie ausfüllen und übermitteln müssen, steht im Antrag oder erfahren Sie von Ihrem Jobcenter.
Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)Anlage zum Vermögen (VM)
Wichtige Nachweise sind zum Beispiel:
Gültiges Ausweisdokument, wie z.B. Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder AufenthaltstitelNachweis über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss)Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietquittungen, Unterlagen oder Versicherungsbeiträge)Mietvertrag, Heiz- und NebenkostennachweisNachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen, die Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) oder die Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber)
Die Nachweise müssen Sie nicht zusammen mit dem Antrag übermitteln. Reichen Sie sie aber bitte so schnell wie möglich nach. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nachfolgende Kommunen zur alleinigen Wahrnehmung der Aufgaben des Bürgergeldes zugelassen.
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6. Wer unterstützt mich bei der Suche nach einer Arbeit? Im Jobcenter werden Sie von der für Sie zuständigen Ansprechperson bei der Arbeitssuche begleitet. In Beratungsgesprächen erarbeiten Sie gemeinsam eine Strategie zu Ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt und besprechen, welche weitere Unterstützung Sie hierbei vom Jobcenter oder ggf.
- Auch von anderer Stellen erhalten können.
- Auch für junge Menschen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig.
- Vielerorts sind jedoch die örtlichen Arbeitsagenturen mit der Ausbildungsstellenvermittlung beauftragt.
- Auskunft hierzu gibt Ihnen das zuständige Jobcenter.7.
Bekomme ich Bürgergeld, wenn mein Arbeitslosengeld nicht zum Lebensunterhalt reicht? Ja. Wenn Sie trotz Anspruches auf das Arbeitslosengeld noch hilfebedürftig und erwerbsfähig sind, können Sie ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes als aufstockendes Bürgergeld beantragen.8.
Was passiert, wenn das Arbeitslosengeld endet? Wenn Ihr Anspruch auf das Arbeitslosengeld ausläuft, ohne dass Sie eine neue Arbeit gefunden haben, erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind und einen Antrag gestellt haben, das Bürgergeld.9. Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen? Mit Ablauf eines jeden Bewilligungszeitraumes müssen Sie die Leistungen erneut beantragen.
Das Bürgergeld wird regelmäßig für zwölf Monate bewilligt. Ausnahmsweise können die Leistungen auch für kürzere Zeiträume, in der Regel für sechs Monate, bewilligt werden. Das ist der Fall bei vorläufigen Leistungsbewilligungen ( z.B. bei schwankendem Arbeitslohn).10.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Kann ich Widerspruch einlegen? Ja. Gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich. Wo und innerhalb welcher Frist steht auf Ihrem Bescheid. Im Falle einer Zurückweisung des Widerspruchs können Sie vor dem Sozialgericht klagen.11. Habe ich Anspruch darauf, dass mein minderjähriges Kind betreut wird? Ja.
In Deutschland ist bundesgesetzlich geregelt, dass jedes Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung (und Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege) hat.
- Der konkrete Betreuungsumfang hängt vom Einzelfall ab und richtet sich unter anderem danach, in welchem Umfang die Betreuung erforderlich ist, um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
- Die Kommunen helfen Ihnen bei der Suche nach einer Betreuung für Ihr Kind.12.
- Ich beziehe Bürgergeld.
- Ann ich in den Urlaub fahren? Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Mit vorheriger Zustimmung ist jedoch eine Ortsabwesenheit von drei Wochen im Jahr möglich. Die Jobcenter prüfen, ob die Abwesenheit eine berufliche Eingliederung wesentlich beeinträchtigt. Zusätzlich zu den drei Wochen kann das Jobcenter in Einzelfällen einer Ortsabwesenheit für drei weitere Wochen zustimmen.
- In diesen Fällen wird Bürgergeld aber nur in den ersten drei Wochen der Abwesenheit gezahlt.
- Eine Zustimmung zu einer länger als sechs Wochen dauernden Abwesenheit aus dem näheren Bereich ist grundsätzlich nicht möglich.
- Bitte beachten Sie: Der Wegfall des Bürgergeldes beinhaltet nicht nur die Regelleistung, sondern auch die Kosten der Unterkunft und kann sich unter bestimmten Umständen auch auf Ihren Krankenversicherungsstatus auswirken.
Siehe Frage 9 “Muss ich regelmäßig einen neuen Antrag stellen?” Wer wegen eines Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins zur Arbeitsuche verreisen muss und hierzu eine Zustimmung des Jobcenters erhalten hat, bekommt das Bürgergeld natürlich weitergezahlt.13.
- Ann ich während meiner Ausbildung Bürgergeld bekommen? Grundsätzlich sind Sie als Auszubildende oder Auszubildender leistungsberechtigt, wenn Sie eine Ausbildungsvergütung oder BAföG erhalten oder die BAföG-Stelle noch nicht über Ihren BAföG-Antrag entschieden hat.
- Allerdings haben Studierende außerhalb des Elternhaushalts und internatsmäßig untergebrachte Personen in einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme keinen Anspruch auf Bürgergeld.
In bestimmten Lebenssituationen können aber dennoch ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für ansonsten von Leistungen ausgeschlossene Personen ( z.B. Studierende außerhalb des Elternhaushalts) erbracht werden, wenn die Auszubildenden oder Studierenden die Bedarfe nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen decken können.
In diesen Fällen sind z.B. ergänzende Leistungen bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, bei aus gesundheitlichen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung sowie für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe möglich. Zudem können einmalige Leistungen zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt in Betracht kommen.
Diese Leistungen sind beim Jobcenter zu beantragen. In besonderen Härtefällen können Auszubildenden, die ansonsten keinen Leistungsanspruch haben, Leistungen als Darlehen gewährt werden.14. Haben Menschen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, Anspruch auf Bürgergeld? Nein.
Wer in stationären Einrichtungen untergebracht ist, ist vom Bürgergeld nach dem SGB II grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen nach § 42a SGB XII, Ausnahmen gelten aber für Personen, die voraussichtlich für weniger als sechs Monate in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation untergebracht sind sowie für Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht und unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 15 Stunden die Woche erwerbstätig sind.15.
Wer ist für Obdachlose zuständig? Auch für obdachlose Menschen sind die Jobcenter zuständig, denn auch diese sollen die Möglichkeit haben, sich in den Arbeitsmarkt einzugliedern, ihre persönliche Situation zu stabilisieren und letztlich auch wieder sesshaft zu werden.
- Es soll vermieden werden, dass Menschen allein aufgrund ihrer atypischen Lebensgewohnheiten von einer Förderung ausgeschlossen werden.
- Ist bei einer oder einem Obdachlosen kein gewöhnlicher Aufenthaltsort vorhanden, wird die Zuständigkeit im Zweifel am tatsächlichen Aufenthaltsort bestimmt.16.
- Wie können die Jobcenter meine Angaben überprüfen? Im Wege eines automatisierten Datenabgleichs werden die Daten aller Bürgergeld-Berechtigten quartalsweise daraufhin abgeglichen, ob parallel zum Bürgergeld-Bezug andere Einkünfte, z.B.
Zinseinkünfte, Renten und Arbeitslosengeld bezogen werden. Außerdem werden im Monatsrhythmus Datenabgleiche im Hinblick auf Einkünfte aus sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen durchgeführt. Die Jobcenter können anlassbezogen unter anderem Ihre Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt übermitteln, um den Kfz -Halter zu ermitteln.
- So kann z.B.
- Die Angemessenheit des genutzten Kraftfahrzeuges beurteilt werden.
- Weiter werden Überprüfungen von Meldedaten ermöglicht.
- Dies kann u.a.
- Wichtig sein zur Beurteilung der Frage des ständigen Wohnsitzes des Bürgergeld-Beziehenden und ihrer oder seiner Bedarfsgemeinschaft.
- Auch können im Einzelfall Anfragen nach weiteren als den angegebenen Konten an das Bundeszentralamt für Steuern gerichtet werden.
Das ist für eine korrekte Vermögensermittlung von Bedeutung. Dritte ( z.B. Banken, Versicherungen, Arbeitgeber) sind gegenüber dem Jobcenter zur Auskunft verpflichtet. Alle Jobcenter haben außerdem einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.
Dieser kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Auskünfte jeder Art einholen, sich vor Ort einen Eindruck von der Situation verschaffen, Beteiligte anhören, Zeugen und Sachverständige vernehmen.17. Ich habe Bürgergeld beantragt, meine Ehepartnerin oder mein Ehepartner ist nicht berufstätig. Muss sie oder er sich auch um Arbeit kümmern, wenn ich Bürgergeld bekomme? Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen dazu beitragen, die Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner ist also verpflichtet, sich ebenfalls um Arbeit zu bemühen, wenn Sie – und damit auch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner – Bürgergeld bekommen. Sie oder er muss jedes zumutbare Job-Angebot annehmen.
Wann endet Bürgergeld?
Bürgergeld: Auszahlung und Dauer | Bundesagentur für Arbeit Erfahren Sie, wie lange Sie vom Jobcenter Bürgergeld bekommen und wann und wie es ausgezahlt wird. Bürgergeld bekommen Sie normalerweise für 12 Monate, Unter bestimmten Voraussetzungen wird Bürgergeld nur für 6 Monate gewährt, zum Beispiel wenn
Ihr Einkommen schwankt,Sie selbstständig tätig sind oderdie Kosten für Ihre Unterkunft und deren Heizung unangemessen sind.
Endet Ihr Bewilligungszeitraum, prüft das Jobcenter, ob Sie weiterhin einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Stellen Sie dafür einen Weiterbewilligungsantrag, Tipp: Tipp : Im Bewilligungsbescheid erfahren Sie den genauen Zeitraum, für den Sie Bürgergeld erhalten.
In dem Schreiben finden Sie noch weitere Informationen, wie zum Beispiel die Höhe, Mehr erfahren Sie im, Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie Ihren Weiterbewilligungsantrag online stellen. Die nötigen Zugangsdaten erhalten Sie nach persönlicher Vorsprache in, Wenn Sie Ihren Antrag per Post schicken oder persönlich abgeben möchten, können Sie das Formular Weiterbewilligungsantrag (WBA) nutzen.
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