Wie Lange Dauert Mutterschaftsgeld-Antrag?

Mutterschafts­leistungen Mutterschaftsgeld (fälschlicherweise auch umgangssprachlich Mutterschutzgeld genannt) der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie sind berufstätig.Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (eine Familienversicherung reicht nicht aus).

Mutterschaftsgeld wird für die Mutterschutzfristen und für den Entbindungstag geleistet. Außerhalb der Mutterschutzfristen können Sie bekommen. Die beginnen normalerweise 6 Wochen vor der Geburt und enden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate, aber maximal 13 Euro pro Tag.

ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln,Entbindung,Häusliche Pflege,Haushaltshilfe.

Mutterschaftsgeld erhalten Sie für die Mutterschutzfristen sowie für den Entbindungstag. Normalerweise beginnen die 6 Wochen vor der Geburt und enden 8 bis 12 Wochen nach der Geburt. Mutterschaftsgeld bekommen Sie auch, wenn Sie vor Beginn der Schutzfrist Krankengeld bekommen haben.

  • Auch wenn Sie während der Mutterschutzfristen krank werden, bekommen Sie weiterhin das Mutterschaftsgeld.
  • Den Antrag für das Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld benötigen Sie die Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Tag der Geburt von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Hebamme.

Bitte stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, sobald Sie diese Bescheinigung haben, indem Sie das Formular verwenden, das Sie von Ihrer Krankenkasse bekommen. Häufig finden Sie das notwendige Formular auf der Webseite Ihrer Versicherung. Fügen Sie dem Antrag die ärztliche Bescheinigung bei und senden Sie alles postalisch und unterschrieben an Ihre Krankenkasse.

Die Bescheinigung müssen Sie spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen. Damit Sie rechtzeitig Ihr Mutterschaftsgeld erhalten, sollten Sie den Antrag stellen, sobald Sie diese Bescheinigung bekommen haben. Informieren Sie sich daher am besten schon vorher, wo und wie Sie den Antrag stellen müssen.

Im Anschluss können Sie den beantragen, wenn Ihr durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher ist als 13 Euro ist. Wenn Ihr Baby geboren wurde, müssen Sie die Geburtsurkunde zur Fortzahlung des Mutterschaftsgelds an Ihre Krankenversicherung schicken. Folgende Unterlagen benötigen Sie:

Antrag bei Ihrer Krankenkasse Bescheinigung voraussichtlichen Geburtstermin: „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung” von Ihrer Frauenärztin, Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme.Nach der Geburt: Geburtsurkunde

Waren Sie vor dem Beginn der Schutzfrist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bleiben Sie während der Zeit des Anspruchs auf oder des Bezugs von Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes versichert. Beiträge für das Mutterschaftsgeld haben Sie nicht zu entrichten.

Auch wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, begründet der Bezug von Mutterschaftsgeld Beitragsfreiheit für vor dem Leistungsbezug beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, soweit und solange es entfällt; die gesetzlichen Mindestbeiträge sind in diesen Fällen für die Dauer des Leistungsbezuges nicht zu zahlen.

Wenn Sie zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen,

Frauen, die eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben (insbesondere Selbstständige) haben durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, wenn sie in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig sind.

Dabei sind die vertraglich vereinbarten Warte- und Karenzzeiten zu berücksichtigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu Einzelheiten. Das kommt darauf an, wie viel Sie in der Mutterschutzfrist weiter arbeiten:

Wenn Sie in vollem Umfang weiterarbeiten, wird daneben kein Mutterschaftsgeld gezahlt; es ruht.Wenn Sie nur anteilig oder stundenweise weiterarbeiten, erhalten Sie normalerweise Mutterschaftsgeld. Allerdings wird das weitergewährte Teilarbeitsentgelt, soweit es beitragspflichtig ist, auf das Mutterschaftsgeld angerechnet.

In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, ob Sie als Arbeitnehmerin oder selbstständig arbeiten. Mehr zu Ihren Möglichkeiten, während der Mutterschutzfrist vor der Geburt freiwillig weiter zu arbeiten, finden Sie unter : Mutterschafts­leistungen

Wie wird das Mutterschaftsgeld gezahlt?

Babypause: So beantragst Du Mut­ter­schafts­geld – Julia Rieder Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen Aktualisiert am 10. Mai 2022 Das Wichtigste in Kürze

Nicht alle Mütter bekommen Mut­ter­schafts­geld. Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mut­ter­schafts­geld von der Kran­ken­kas­se, pro Tag bis zu 13 Euro.Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.Bist Du Minijobberin oder privat krankenversichert, stehen Dir einmalig höchstens 210 Euro zu.Wenn Du außerhalb der Mutterschutzfristen wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten kannst, bekommst Du Mutterschutzlohn.

So gehst Du vor

Lass Dir von Deinem Arzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin geben. Das geht erst sieben Wochen vor dem Termin.Mit der Ausfertigung für die Kran­ken­kas­se beantragst Du das Mut­ter­schafts­geld. Für den Ar­beit­ge­ber­zu­schuss legst Du auch Deinem Arbeitgeber die Bescheinigung vor.

Schwangerschaften sind eine emotionale Achterbahn. Vorfreude und Sorgen wechseln sich im Minutentakt ab: Wie wird die Geburt? Ist das Baby gesund? Wie lassen sich Familie und Beruf vereinbaren? Klar ist: Wenn Du ein Kind erwartest und während der Schwangerschaft angestellt warst, gilt für Dich der Mutterschutz und Du musst sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach nicht arbeiten.

Was muss ich vor dem Mutterschutz beantragen?

Für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag können Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Die Mutterschutzfristen beginnen normalerweise 6 Wochen vor der Geburt und enden normalerweise 8 bis 12 Wochen danach. Wenn Sie in der Schutzfrist und vor der Geburt Ihres Kindes freiwillig weitergearbeitet haben, wirkt sich das auf Ihr Mutterschaftsgeld aus:

Wenn Sie in vollem Umfang weiterarbeiten, wird daneben kein Mutterschaftsgeld gezahlt; es ruht. Wenn Sie nur anteilig oder stundenweise weiterarbeiten, erhalten Sie normalerweise Mutterschaftsgeld. Allerdings wird das weitergewährte Teilarbeitsentgelt, soweit es beitragspflichtig ist, auf das Mutterschaftsgeld angerechnet.

In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, ob Sie als Arbeitnehmerin oder selbstständig arbeiten. Mutterschaftsgeld bekommen Sie auch, wenn Sie vor Beginn der Schutzfrist Krankengeld bekommen haben. Auch wenn Sie während der Mutterschutzfristen krank werden, bekommen Sie weiterhin das Mutterschaftsgeld.

  • Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse.
  • Dafür reichen Sie die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin (sogenanntes Muster 3) ein, welches Sie von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme erhalten.

Wenn Sie privat krankenversichert oder familienversichert sind und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Das gilt auch bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, also einem Minijob.

Höhe des Mutterschaftsgeldes Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt maximal EUR 13,00 pro Tag. Sie richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn Ihrer Mutterschutzfristen. Wenn Ihr Netto-Lohn in dieser Zeit höher war als EUR 13,00 pro Tag, dann zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber den Differenzbetrag.

Die Höhe Ihres Mutterschaftsgelds hängt aber auch von Ihrem Versicherungsstatus ab:

als gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin, unabhängig ob freiwillig oder pflichtversichert: maximal EUR 13,00 pro Tag, ausgezahlt von Ihrer Krankenkasse als gesetzlich versicherte Arbeitslose: Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld, entspricht der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes, ausgezahlt von Ihrer Krankenkasse als familienversicherte Arbeitnehmerin, mindestens mit Minijob: einmalig maximal EUR 210,00 ausgezahlt vom BAS als Selbstständige, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld versichert: Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds, ausgezahlt von Ihrer Krankenkasse als Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld versichert, aber mindestens mit einem Minijob: maximal EUR 13,00 pro Tag aus dem Arbeitsentgelt des Minijobs als Selbstständige, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld versichert und mindestens mit einem Minijob: Mutterschaftsgeld aus der selbstständigen Tätigkeit in Höhe Krankengeld, Mutterschaftsgeld aus dem Minijob maximal EUR 13,00 pro Tag als privat versicherte Beamtin mit Nebentätigkeit im Sinne des Mutterschutzgesetzes und Arbeitnehmerin, mindestens mit Minijob: einmalig maximal EUR 210,00 ausgezahlt vom BAS

See also:  Was Braucht Man FR Alg 1 Antrag?

Ausschließlich selbstständig tätige Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse ohne Anspruch auf Krankengeld versichert oder die privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld. Privat krankenversicherte Frauen haben in Ergänzung zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, wenn sie eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.

Beamtinnen erhalten während des Mutterschutzes weiterhin ihre Dienst- oder Anwärterinnenbezüge. Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld kann bestehen, wenn sie eine Nebentätigkeit ausführen, die die zu den Beschäftigungen im Sinne des Mutterschutzgesetzes zählt. Verfahrensablauf Je nach Versicherungsstatus und beruflicher Situation können Sie Mutterschaftsgeld entweder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen.

Mutterschaftsgeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen: Den Antrag können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.

Lassen Sie sich hierfür von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Ihrer Hebamme die Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin ausstellen (sogenanntes Muster 3). Füllen Sie die Rückseite der Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin, sowie gegebenenfalls ein gesondertes Antragsformular Ihrer Krankenkasse aus. Reichen Sie die Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin sowie das gegebenenfalls zusätzliche ausgefüllte Antragsformular zusammen bei Ihrer Krankenkasse ein. Bis zum Entbindungstermin müssen Sie nichts weiter tun. Ihre Krankenkasse

meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen. schreibt Ihnen, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. überweist Ihnen die erste Zahlung des Mutterschaftsgelds für die Zeit bis zum errechneten Geburtstermin, sobald die dafür erforderlichen Daten vom Arbeitgeber gemeldet wurden.

Nach der Geburt reichen Sie die Geburtsurkunde oder den Geburtsnachweis Ihres Babys bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei einer Frühgeburt oder einer ärztlich festgestellten Behinderung Ihres Kindes reichen Sie zusätzlich die ärztliche Bescheinigung über die Frühgeburt oder Behinderung des Kindes ein. Ihre Krankenkasse überweist Ihnen daraufhin den 2. Teil des Mutterschaftsgelds für die Zeit bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Ihre Krankenkasse sendet Ihnen nach der 2. Auszahlung automatisch eine Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld für die Elterngeldstelle.

Mutterschaftsgeld schriftlich beim BAS beantragen:

Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung und laden Sie dort das Antragsformular herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus, unterschreiben Sie es schicken Sie es mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BAS.

Bitte beachten Sie: Das BAS archiviert die von Ihnen eingereichten Unterlagen nur noch in elektronischer Form und vernichtet die Originale. Sie erhalten die Originale daher nicht zurück. Bei Bedarf können Sie aber eine beglaubigte Kopie vom BAS erhalten.

Das BAS prüft Ihren Antrag und schickt Ihnen schnellstmöglich eine Eingangsbestätigung per Post.

Sie können den Stand der Bearbeitung Ihres Antrags jederzeit im Internet unter status.mutterschaftsgeld.de abfragen. Zuständige Stelle GKV-SV, Bundesamt für Soziale Sicherung Voraussetzungen Sie können Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen, wenn Sie

selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind; eine Familienversicherung reicht nicht aus. bei Beginn der Mutterschutzfrist Arbeitnehmerin sind oder Ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist oder Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder Sie selbstständig sind und als freiwillig gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Krankengeld haben.

Sie können Mutterschaftsgeld beim BAS beantragen, wenn

Sie zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist

privat krankenversichert sind oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind und

Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, in dem Sie wegen der Mutterschutzfristen kein Entgelt bekommen oder Ihr Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis während Ihrer Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung mit Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt hat.

Sie erhalten kein Mutterschaftsgeld, wenn

Sie innerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen beitragspflichtiges Arbeitsentgelt wegen voller Weiterarbeit, Arbeitseinkommen oder Urlaubsabgeltung erhalten. In dieser Zeit ruht Ihr Anspruch. Sie Beamtin sind. Dann erhalten Sie Ihre Bezüge weiter. Sie Adoptivmutter sind. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I ruht, weil Sie Elterngeld für ein älteres Kind beziehen. Sie Arbeitslosengeld II beziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt? Für den Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse:

Bescheinigung der Ärztin, des Arztes oder der Hebamme über den errechneten Geburtstermin, die sogenannte MET-Bescheinigung oder das sogenannte Muster 3 Verdienstbescheinigung Nach der Geburt: Geburtsurkunde oder Geburtsnachweis Ihres Babys; bei einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes ist zusätzlich die ärztliche Bescheinigung über die Frühgeburt oder Behinderung des Kindes einzureichen, sogenanntes Muster 9 Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Krankenkasse.

Bei Antragstellung beim BAS zusätzlich:

Antragsformular wenn Sie keine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin erhalten haben: Geburtsbescheinigung Bescheinigung über eine Beschäftigung

Welche Gebühren fallen an? Sie haben keine Kosten zu tragen. Welche Fristen muss ich beachten? Sie sollten den Antrag auf Mutterschaftsgeld möglichst zu Beginn Ihrer Schutzfrist stellen. Sie können den Antrag aber auch nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

Hierfür gilt jedoch eine Verjährungsfrist. Diese beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem Ihre Schutzfrist begonnen hat, also mit dem 1.01. des darauffolgenden Jahres. Sie endet 4 Jahre nach diesem Jahr am 31.12. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse dauert normalerweise etwa 3 bis 6 Werktage, abhängig vom Eingang der Verdienstbescheinigung.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.

  1. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt.
  2. Sie kann im Einzelfall abweichen.
  3. Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern.
  4. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.

Die Bearbeitung Ihres Antrags beim BAS dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen. Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Service-Team BMFSFJ Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Wie viel Mutterschaftsgeld bei 2000 netto?

Das Mutterschaftsgeld – auch Mutterschutzgeld genannt – wird von der gesetzlichen Krankenkasse als finanzieller Ausgleich während der Mutterschaftsfrist gezahlt. Das Mutterschaftsgeld beträgt 13 Euro pro Kalendertag. Außerdem erhalten die Arbeitnehmerinnen einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Das heißt: Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss müssen den Betrag in Höhe des Nettolohnes der Beschäftigten vor Beginn ihrer Mutterschutzfrist ergeben. Als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss dienen die letzten drei Kalendermonate, in denen die Beschäftigte ihr volles Gehalt erhalten hat. Übersteigt der durchschnittliche Nettolohn pro Kalendertag den Betrag von 13 Euro – es ergibt sich daraus ein monatlicher Nettolohn von 390 Euro (13 Euro x 30 = 390 Euro) –, zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Beispiel: Beträgt das Nettogehalt monatlich 2000 Euro, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss von 1610 Euro. –> 2000 Euro – 390 Euro = 1610 Euro Schwangere, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, bekommen einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld. Das ist unter anderem der Fall, wenn sie privat oder familienversichert sind. Der Arbeitgeberzuschuss bleibt dabei gleich.

See also:  Wie Schreibe Ich Antrag Auf HHergruppierung?

Wie läuft Auszahlung Mutterschaftsgeld?

Babypause: So beantragst Du Mut­ter­schafts­geld – Julia Rieder Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen Aktualisiert am 10. Mai 2022 Das Wichtigste in Kürze

Nicht alle Mütter bekommen Mut­ter­schafts­geld. Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin bekommst Du sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach Mut­ter­schafts­geld von der Kran­ken­kas­se, pro Tag bis zu 13 Euro.Dein Arbeitgeber stockt die Zahlung auf, so dass Du auch während des Mutterschutzes auf Dein bisheriges Nettogehalt kommst.Bist Du Minijobberin oder privat krankenversichert, stehen Dir einmalig höchstens 210 Euro zu.Wenn Du außerhalb der Mutterschutzfristen wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten kannst, bekommst Du Mutterschutzlohn.

So gehst Du vor

Lass Dir von Deinem Arzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin geben. Das geht erst sieben Wochen vor dem Termin.Mit der Ausfertigung für die Kran­ken­kas­se beantragst Du das Mut­ter­schafts­geld. Für den Ar­beit­ge­ber­zu­schuss legst Du auch Deinem Arbeitgeber die Bescheinigung vor.

Schwangerschaften sind eine emotionale Achterbahn. Vorfreude und Sorgen wechseln sich im Minutentakt ab: Wie wird die Geburt? Ist das Baby gesund? Wie lassen sich Familie und Beruf vereinbaren? Klar ist: Wenn Du ein Kind erwartest und während der Schwangerschaft angestellt warst, gilt für Dich der Mutterschutz und Du musst sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach nicht arbeiten.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber?

Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld | arbeitgeberversicherung.de 0234 304 – 43990 Für welche Zeiträume und in welcher Höhe Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft aufkommen, ist klar geregelt: Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld leisten Sie in den Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt und für den Entbindungstag.

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen Sie die Differenz zwischen den 13 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen Sie einer Arbeitnehmerin nur, wenn sie insgesamt ein Nettoentgelt aus allen Beschäftigungen von mehr als 390 Euro monatlich erhält (13 Euro x 30 Tage).

Wir erstatten Ihnen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu 100 Prozent. So bleiben Sie bei der U2-Erstattung auf keinen Kosten sitzen. Ermitteln Sie mit unserem Rechner die Schutzfristen vor und nach der Geburt. Egal, ob eine oder mehrere Beschäftigungen: Berechnen Sie Ihren Anteil als Arbeitgeber am Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Sehen Sie hier, wie günstig unsere Umlagesätze sind. Erfahren Sie hier, wie es geht. Antworten auf häufige Fragen (FAQ) rund um das Thema Mutterschaft und U2 finden Sie hier. Die Mutterschutzfristen beginnen sechs Wochen vor der Geburt und enden im Regelfall acht Wochen danach. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten und bei Geburt eines Kindes mit einer Behinderung verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen.

Während der Schutzfrist nach der Geburt dürfen Sie eine Mitarbeiterin nicht beschäftigen. Die Mutterschutzfrist vor der Geburt beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Geburt. Zur Berechnung der Frist muss die Frau ein ärztliches Attest oder das einer Hebamme vorlegen, aus dem sich der voraussichtliche Entbindungstag ergibt.

Von diesem Tag rechnen Sie sechs Wochen zurück. Ist beispielsweise der 21. Juli der voraussichtliche Geburtstermin, beginnt die Schutzfrist am 9. Juni. Der 8. Juni wäre dann der letzte Arbeitstag. Wird das Kind nicht am errechneten Entbindungstermin geboren, verkürzt oder verlängert sich die Mutterschutzfrist vor der Entbindung entsprechend.

  • In der Schutzfrist vor der Geburt dürfen Sie die Mitarbeiterin weiterbeschäftigen, wenn diese es ausdrücklich wünscht.
  • In diesem Fall zahlen Sie der Mitarbeiterin einfach das reguläre Gehalt weiter.
  • Arbeitet Ihre Mitarbeiterin in dieser Zeit anteilig oder stundenweise weiter, ruht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss in dieser Höhe.

Ihre Mitarbeiterin kann diesen Wunsch jederzeit widerrufen. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt endet im Normalfall acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Die Schutzfrist nach der Geburt kann sich bei Früh- und Mehrlingsgeburten und bei Kindern mit Behinderungen auf zwölf Wochen verlängern.

Die (z.B. Frühgeburt) nach der Entbindung verlängert sich bei einer vorzeitigen Geburt um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Sie beträgt ebenfalls acht bzw.

zwölf Wochen. Während der Mutterschutzfrist nach der Geburt dürfen Sie Ihre Mitarbeiterin nicht beschäftigen. Dies gilt selbst dann, wenn sie dazu bereit wäre. Eine Fehlgeburt löst keine mutterschutzrechtlichen Folgen aus. Die Mutterschutzfrist nach der Entbindung gilt nicht.

Ist eine Fehlgeburt mit seelischen und körperlichen Belastungen verbunden, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, benötigt die Mitarbeiterin eine ärztliche Bescheinigung. In diesem Fall gelten die Regelungen über die, Beim Tod des Kindes gilt in der Regel die allgemeine Mutterschutzfrist nach der Geburt.

Arbeitgeber dürfen Frauen in dieser Zeit grundsätzlich nicht beschäftigen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Mitarbeiterin können Sie diese jedoch schon vor Ablauf dieser Schutzfrist wieder beschäftigen: und zwar frühestens ab der dritten Woche nach der Entbindung, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht.

Die Erklärung kann die Frau jederzeit widerrufen werden. Bei einem Schwangerschaftsabbruch endet der Mutterschutz mit dem Abbruch. Ist der Schwangerschaftsabruch mit seelischen und körperlichen Belastungen verbunden, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, benötigt Ihre Mitarbeiterin eine ärztliche Bescheinigung.

In diesem Fall gelten die Regelungen über die, Das Mutterschaftsgeld, das die Krankenkasse an die Arbeitnehmerin zahlt, beträgt höchstens 13 Euro. Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen Sie nur die Differenz zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt (Nettoarbeitsentgelt) der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist.

Den Arbeitgeberzuschuss zahlen Sie also nur für Mitarbeiterinnen, die im Monat aus allen Beschäftigungen insgesamt mehr als 390 Euro netto verdienen. Sie zahlen dann pro Tag den Nettolohn abzüglich 13 Euro als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ist Ihre Mitarbeiterin in mehreren Betrieben beschäftigt? Dann leistet jeder Arbeitgeber grundsätzlich seinen Anteil am Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Vorausgesetzt, die Arbeitnehmerin verdient im Monat insgesamt mehr als 390 Euro netto. Ihren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ermitteln Sie einfach mit unserem, Das ermittelte Gesamt-Nettoarbeitsentgelt rechnen Sie auf den Kalendertag um. Weshalb? Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist eine auf den Kalendertag, nicht auf den Arbeitstag, bezogene Geldleistung.

Das durchschnittliche kalendertägliche Nettoarbeitsentgelt ermittlen Sie so: Bei wöchentlicher Abrechnung ergeben sich 13 x 7 = 91 Kalendertage als Devisor. Bei monatlicher Abrechnung wird jeder Monat mit 30 Tagen gerechnet. Der Devisor beträgt somit 90. Tage ohne Entgelt oder mit Entgeltminderung sind abzuziehen.

Für die Berechnung legen Sie das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Beginn der Schutzfrist zugrunde. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis während der Mutterschutzfristen vor oder nach der Entbindung, zahlen Sie als Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an.

Den Zuschuss zahlen Sie zu demselben Termin aus wie Lohn oder Gehalt. Bestand das Beschäftigungsverhältnis vor der Mutterschutzfrist noch keine drei Monate? In diesem Fall legen Sie für die Berechnung den tatsächliche Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugrunde. Ist die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts nach den üblichen Regelungen nicht möglich, legen Sie das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer vergleichbar beschäftigten Person zugrunde.

Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.

  1. für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
  2. ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.
See also:  Wie Schreibt Man Einen Antrag Auf Grundbuchauszug?

Ist Ihre Mitarbeiterin in Elternzeit und wird erneut schwanger, kann sie die Elternzeit vorzeitig beenden. Die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt sie dazu nicht. Auch eine Ablehnung seitens des Arbeitgebers ist nicht möglich. Dies besagt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.

  1. Die Mitarbeiterin sollte die vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen rechtzeitig mitteilen.
  2. Die Elternzeit kann übrigens nicht rückwirkend beendet werden.
  3. Mit dem Ende der Elternzeit lebt das Beschäftigungsverhältnis, das vor der Elternzeit bestand, wieder auf.

Ihre Mitarbeiterin hat in diesem Fall einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Zeit der Mutterschutzfristen und kann diesen bei Ihnen geltend machen. Ob Ihre Mitarbeiterin Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber hat, hängt von ihrer Situation ab.

  • Vorzeitige Beendigung der Elternzeit, keine Teilzeitarbeit in der Elternzeit: Ihre Mitarbeiterin hat Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Keine vorzeitige Beendigung der Elternzeit, keine Teilzeitarbeit in der Elternzeit: Die Mitarbeiterin hat keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Keine vorzeitige Beendigung der Elternzeit, aber Teilzeitarbeit in der Elternzeit: Die Mitarbeiterin hat einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss aus dieser Teilzeitarbeit. Für die Teilzeitbeschäftigung gilt das Mutterschutzgesetz uneingeschränkt.
  • Vorzeitige Beendigung der Elternzeit, Teilzeitarbeit bei eigenem Arbeitgeber in der Elternzeit: Ihre Mitarbeiterin hat einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld aus dem Einkommen vor der Elternzeit. Sollte im Einzelfall das Einkommen in der Elternzeit höher sein, erfolgt die Berechnung aus diesem Einkommen.
  • Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit. Elternzeit wird vorzeitig beendet: Hat Ihre Mitarbeiterin neben einer hauptberuflichen Tätigkeit eine Nebentätigkeit? Dann ist auch das Einkommen aus der Nebentätigkeit für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses relevant. Den Arbeitgeberzuschuss zahlen dann die Arbeitgeber gemeinsam. Der jeweilige Anteil richtet sich nach dem Verhältnis, in dem die Nettoentgelte zueinander stehen.

Auf welche konkreten Leistungen Ihre Mitarbeiterin Anspruch hat, hängt von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ab. Und davon, wie Ihre Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Ist sie beispielsweise versicherungspflichtig beschäftigt und selbst Mitglied einer Krankenkasse? Oder hat sie einen Minijob und ist familienversichert? Wie sieht es mit dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus, wenn Ihre Mitarbeiterin mehr als eine Beschäftigung ausübt? Wenn Ihre Arbeitnehmerin in einem Arbeitsverhältnis steht und bei der KNAPPSCHAFT pflichtversichert ist, beträgt das Mutterschaftsgeld höchstens 13 Euro pro Kalendertag für die Zeit der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt und für den Entbindungstag.

Dies gilt auch für freiwillig gesetzlich Versicherte. Als Arbeitgeber stocken Sie den Betrag mit dem Zuschuss zum Mutterschafsgeld auf das bisherige Nettogehalt auf. Den Zuschuss erstatten wir Ihnen zu 100 Prozent. Beispiel: Ihre Mitarbeiterin erzielt in den letzten drei Monaten vor Beginn der Schutzfrist einen gleichbleibenden monatlichen Bruttolohn von 1.700 Euro.

Der monatliche Nettolohn betrug 1.105 Euro. Der monatliche Nettolohn der letzten drei Monate (1.105 Euro x 3 = 3.315 Euro) wird auf den Kalendertag (drei Kalendermonate zu je 30 Tagen) umgerechnet (3.315 Euro : 90 Kalendertage = 36,83 Euro pro Kalendertag).

  • als Mutterschaftsgeld von der KNAPPSCHAFT 13 Euro,
  • als Arbeitgeberzuschuss 23,83 Euro.

Ihren Arbeitgeberzuschuss erstatten wir Ihnen zu 100 Prozent. Sie dazu einfach einen Antrag. Ist die Minijobberin familienversichert, erhält sie höchstens 210 Euro Mutterschaftsgeld als Einmalzahlung vom, Die Begrenzung des Mutterschaftsgeldes hat keine Auswirkung auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses.

Als Arbeitgeber berechnen Sie den Zuschuss so, als wäre die Minijobberin gesetzlich versichert und bekäme den üblichen Kassensatz von 13 Euro. Den Arbeitgeberzuschuss leisten Sie nur dann, wenn die Arbeitnehmerin im Monat mehr als 390 Euro (13 Euro x 30 Tage) netto verdient. Sie zahlen dann pro Tag den Nettolohn abzüglich 13 Euro.

Verdient Ihre Arbeitnehmerin insgesamt im Monat nicht mehr als 390 Euro, zahlen Sie keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ihre Minijobberin hat in den letzten drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist einen gleichbleibenden monatlichen Nettolohn von 350 Euro.

  1. Der monatliche Nettolohn der letzten drei Monate (350 Euro x 3 = 1.050 Euro) wird auf den Kalendertag (drei Kalendermonate zu je 30 Tagen) umgerechnet (1050 Euro : 90 Kalendertage = 11,67 Euro pro Kalendertag).
  2. Der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn betrug also 11,67 Euro.
  3. Die familienversicherte Minijobberin erhält Ihre Minijobberin hat in den letzten drei Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist einen gleichbleibenden monatlichen Bruttolohn von 450 Euro.

Der monatliche Nettolohn betrug 433,35 Euro. Der monatliche Nettolohn der letzten drei Monate (433,35 Euro x 3 = 1300,05 Euro) wird auf den Kalendertag (drei Kalendermonate zu je 30 Tagen) umgerechnet (1300,05 Euro : 90 Kalendertage = 14,45 Euro pro Kalendertag).

  • auf Antrag vom ein Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro,
  • als Arbeitgeberzuschuss 1,45 Euro pro Kalendertag für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Geburt und für den Entbindungstag.

Ihren Arbeitgeberzuschuss erstatten wir zu 100 Prozent. Sie uns einfach einen Antrag. Frauen, die selbst Mitglied in einer Krankenkasse sind, haben bei geringfügiger Beschäftigung auch Anspruch auf bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld gegenüber der Krankenkasse.

Den Arbeitgeberzuschuss leisten Sie dann, wenn die Arbeitnehmerin im Monat mehr als 390 Euro (13 Euro x 30 Tage) netto verdient. Sie zahlen dann pro Kalendertag den Nettolohn abzüglich 13 Euro. Verdient die Arbeitnehmerin insgesamt im Monat nicht mehr als 390 Euro, zahlen Sie keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

In der Regel erhalten privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen kein Mutterschaftsgeld von Ihrer privaten Krankenversicherung. Sie bekommen stattdessen auf Antrag einmalig ein Mutterschaftsgeld bis zu 210 Euro vom, Auch hier berechnen Sie als Arbeitgeber den Zuschuss so, als wäre die Arbeitnehmerin gesetzlich versichert und bekäme den üblichen Kassensatz von 13 Euro.

  1. Den Arbeitgeberzuschuss leisten Sie, wenn die Arbeitnehmerin im Monat mehr als 390 Euro (13 Euro x 30 Tage) netto verdient.
  2. Sie zahlen dann pro Tag den Nettolohn abzüglich 13 Euro.
  3. Verdient die Arbeitnehmerin insgesamt im Monat nicht mehr als 390 Euro, leisten Sie keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Bei der Frage, wo die Frau einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld geltend machen kann, ist zuerst wieder ein Blick auf das Krankenversicherungsverhältnis nötig. Ist Ihre Arbeitnehmerin Mitglied einer Krankenkasse, beträgt das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse höchstens 13 Euro pro Kalendertag für die Zeit der Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung und für den Entbindungstag.

  1. Hat sie jedoch eine Familienversicherung oder eine private Krankenversicherung, springt in der Regel das mit bis zu 210 Euro ein.
  2. Ist eine Arbeitnehmerin bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, leistet jeder Arbeitgeber grundsätzlich seinen Anteil am Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
  3. Die Mitarbeiterin muss alle notwendigen Entgelte aus allen Beschäftigungen angeben, damit alle beteiligten Arbeitgeber „ihren Anteil” am Zuschuss berechnen können.

Der Arbeitgeberzuschuss ist dann von den Arbeitgebern anteilig in dem Verhältnis zu zahlen, in dem die Nettobezüge zueinander stehen. Wenn Ihre Mitarbeiterin in mehreren Betrieben beschäftigt ist, teilen Sie sich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld mit den weiteren Arbeitgebern.

  1. Ihr Anteil entspricht dem Verhältnis zum gesamten Nettolohn.
  2. Beispiel: Ihren gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erstatten wir Ihnen zu 100 Prozent.
  3. Leistungen, die über den Arbeitgeberzuschuss hinausgehen, können wir allerdings nicht erstatten.
  4. Ganz einfach ermitteln Sie Ihren Anteil am Arbeitgeberzuschuss mit unserem,

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