Wie lange dauert es, bis eine Kur genehmigt ist? – Nach dem Beantragen dauert es in der Regel bis zu drei Wochen, bis Ihr Antrag bewilligt ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Frist nur gilt, wenn Sie alle benötigten Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Wie lange dauert es bis eine Kur?
Wie lange dauert es, bis eine Kur genehmigt ist? – Nach dem Beantragen dauert es in der Regel bis zu drei Wochen, bis Ihr Antrag bewilligt ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Frist nur gilt, wenn Sie alle benötigten Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Ist eine Kur Urlaub?
Artikel per E-Mail weiterempfehlen – E-Mail-Adresse des Empfängers * Ihre Nachricht Ihr Name Ihre E-Mail-Adresse * Vielen Dank für die Weiterempfehlung! Carinet 1 Facebook Twitter FAQ-Eintrag Nach § 10 Bundesurlaubsgesetz dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den gesetzlichen Urlaub angerechnet werden.
Wann muss ich dem Arbeitgeber sagen dass ich eine Kur beantragt habe?
Was müssen Berufstätige bei einer Reha beachten? – Ist eine Reha-Maßnahme geplant, müssen Sie den Beginn, die voraussichtliche Dauer sowie eine eventuelle Verlängerung Ihrem Arbeitgeber mitteilen, sobald Ihnen diese Informationen vorliegen. Hierfür genügt ein Telefonat.
Wie lange muss man auf eine Mutter Kind Kur warten?
Kassen müssen innerhalb von drei Wochen über Mutter-Kind-Kuren entscheiden Berlin – Die Krankenkassen müssen innerhalb von drei Wochen über einen Antrag für eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme entscheiden. Über diese Vorgabe des neuen Patientenrechtegesetzes informiert das (MGW).
- Mütter mussten in der Vergangenheit unterschiedlich lange auf den Bescheid der Krankenkasse zu ihrem Kurantrag warten”, erläutert Petra Gerstkamp, stellvertretende Geschäftsführerin des MGW in Berlin.
- Werde der Medizinische Dienst eingeschaltet, gelte eine Frist von fünf Wochen.” „Es lohnt sich, das Entscheidungsverfahren der Krankenkasse im Blick zu behalten”, empfiehlt Gerstkamp.
Hielten die Kassen die Frist nicht ein, gelte der Kurantrag als genehmigt, sofern keine schriftliche Information mit Gründen erfolge. Schwerpunkt von Mütterkuren oder Mutter-Kind-Kuren zur Vorsorge oder Rehabilitation ist die Behandlung von Gesundheitsstörungen und Erkrankungen, die sich im Zusammenhang mit der Erziehungs- und Familienarbeit ergeben.
Oft geht es um Erschöpfungszustände, häufig im Kontext von Familienproblematiken wie Mehrfachbelastungen, Alleinverantwortung, Pflege oder Trennung. Seit der Veränderung der Begutachtungsrichtlinien im Februar 2012 können wieder mehr Mütter an Kurmaßnahmen des Müttergenesungswerkes teilnehmen: Die Ablehnung der Erstanträge lag 2012 bei 19 Prozent.
© hil/aerzteblatt.de : Kassen müssen innerhalb von drei Wochen über Mutter-Kind-Kuren entscheiden