KSK-Aufnahmeverfahren und Versicherungsbeginn – Zunächst: Die Aufnahme in die KSK ist keineswegs so schwierig, wie es das Netzrauschen vermuten lässt und sich Selbstständige gerne untereinander erzählen. Die meisten Geschichten von gescheiterten Aufnahmeanträgen stammen von Leuten, die versucht haben, in die KSK zu kommen und abgelehnt wurden, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
- Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss aufgenommen werden – da hat die KSK gar keinen Ermessensspielraum: Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflicht versicherung für alle, die hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch tätig sind.
- Deshalb ist es auch absolut unnötig, sich den Aufnahmeantrag gegen Bezahlung von einem Steuerberater oder Versicherungsmakler ausfüllen zu lassen.
Zur Anmeldung genügt zunächst die Kontaktaufnahme mit der KSK. Die kann telefonisch, per Post, E-Mail oder über das Anmeldeformular der KSK erfolgen. Auch ein formloses Schreiben “Ich bin, und möchte gern über die Künstlersozialkasse versichert werden” genügt zunächst.
Die KSK schickt der Bewerberin dann einen mehrseitigen Fragebogen samt Informationsschriften zu. Dieser Fragebogen war früher ein bürokratisches Monstrum und kann inzwischen durchaus als Beispiel für gut verständliche und nutzerfreundliche Fragebögen gelten, zumal alle eventuell vorhandenen “Fußangeln” in den dazu gehörigen Ausfüllhinweisen erläutert werden.
Natürlich kann man sich den Fragebogen, die Ausfüllhinweise oder beides im Paket mit weiteren Informationen auch gleich aus dem Internet herunterladen und den ausgefüllten Fragebogen losschicken. Da meist nicht auf der Stelle alle beizulegenden Unterlagen parat liegen und es trotzdem schnell gehen soll, ist es in der Regel besser, sich erst einmal formlos über das Formular bei der KSK zu melden: Das Datum der ersten Kontaktaufnahme ist gleichzeitig der frühestmögliche Versicherungsbeginn.
Wer seinen Antrag vollständig eingereicht hat, kann mit einem Bescheid der KSK binnen zwei bis drei Monaten rechnen. Da die Anträge aber selten vollständig sind und häufig Rückfragen der KSK erforderlich machen, sollte ein zeitlicher Puffer für die Kommunikation einkalkuliert werden. – Wer Probleme mit dem Fragebogen hat, kann sich vor Ort an seine gesetzliche Krankenkasse oder auch an ver.di wenden.
Mit etwas Glück kennt sich dort jemand aus und kann beim Ausfüllen helfen. Einzelfragen beantwortet natürlich auch unser Beratungsteam. Einen Versicherungsbeginn vor dem Tag der formlosen Anmeldung darf die KSK nicht feststellen. Darum sollte, wer die Bedingungen erfüllt, sich schnellstmöglich bei der KSK melden: Versicherungspflichtig sind Selbstständige ohnehin, zumindest in der Krankenversicherung.
Vom Tag der Meldung an wird das deutlich billiger. Für Einige bereits, weil dann die Mindestbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr gelten und für alle, weil die KSK die Hälfte des Beitrages zuschießt. Wer die Aufnahme in die KSK beantragt, sollte das gleichzeitig der aktuellen Krankenversicherung mitteilen.
Die sagt dann, wie der Versicherungsschutz bis zur Entscheidung über den KSK-Antrag gewährleistet wird. Eventuell doppelt gezahlte Beiträge gibt es nach Aufnahme in die KSK auf jeden Fall zurück, weil dann die Kassen die Beiträge rückwirkend neu berechnen.
Wie schwierig ist es in die Künstlersozialkasse zu kommen?
Zugangsvoraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse – Als Publizisten bezeichnet die Behörde diejenigen, die als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig sind, oder die Publizistik lehren. Die Folge der unklaren und unverbindlichen Definition ist, dass die Künstlersozialkasse einzeln prüft, und im Ergebnis eine Entscheidung trifft.
Zu diesem Zweck fordert sie vom Künstler oder Publizisten, der den KSK Antrag stellt, umfangreiche Unterlagen an, zum Beispiel Arbeitsnachweise, Belege über Honorare oder Gagen. Klar definiert hingegen ist die Bedingung, dass die selbständige Erwerbstätigkeit nicht nur vorübergehend und im Wesentlichen im Inland ausgeübt wird.
Das Einkommen, das für einen Künstlersozialkasse Antrag erforderlich ist, muss 3.900 Euro jährlich überschreiten. Berufsanfänger sind davon in zwei der ersten drei Jahre einer erstmaligen Selbständigkeit ausgenommen.
Was passiert bei einer KSK-Prüfung?
Die KSK-Prüfung erfolgt nur im Einzelfall durch die Künstlersozialkasse (KSK) direkt. Seit 2007 prüft vielmehr die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Rahmen ihrer Sozialversicherungsprüfungen auch die ordnungsgemäße Meldung und Abführung der Künstlersozialabgabe.
Durch eine Gesetzesänderung zum 1. Januar 2015 wurden die Prüfungen drastisch verschärft : Bei Unternehmen, die bereits bei der KSK erfasst sind, und Arbeitgebern mit mehr als 19 Beschäftigten findet die Betriebsprüfung nun zwingend mindestens alle vier Jahre statt. Die übrigen Unternehmen werden im Schnitt alle zehn Jahre geprüft.
Statt zuvor ca.70.000 Prüfungen finden seit 2015 über 400.000 Betriebsprüfungen pro Jahr statt. Die Prüfer:innen der Deutschen Rentenversicherung werden zum Thema Künstlersozialabgabe speziell geschult. Die Zeiten, in denen man sich mit ein bisschen Glück erfolgreich um die Künstlersozialabgabe „drücken” konnte, sind definitiv vorbei.
Wie hoch ist das Mindesteinkommen bei der KSK?
Mindest-, Höchstbeiträge zur Künstlersozialversicherung Beiträge zur Rentenversicherung werden mindestens nach einem Einkommen von 3.900,00 € pro Jahr, entspre- chend 325,00 € monatlich berechnet. Zur Berechnungsgrundlage der Höchstbeiträge zur Rentenversicherung siehe oben Ziffer 3, erster Satz.
Kann man aus der KSK rausfliegen?
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, Wenn frau von der KSK mit der Aufforderung zur Schätzung auch eine Aufforderung zur „Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre” bekommt, muss sie die Einkommenssteuerbescheide für die letzten 4 Jahre vorlegen. Ergeben sich auf Grund der ESt-Bescheide eklatante Abweichungen zu bisherigen Schätzungen, kann das zu einer weiteren Prüfung führen.
Daraus folgt: Wer sich mal mit seiner Einkommensprognose fürs nächste Jahr verschätzt, dem passiert nix. Wer aber bewusst falsche Angaben macht, der riskiert ein Bußgeld. Wer anlässlich einer KSK-Prüfung ins Schleudern kommt, sollte eine gute Entschuldigung für etwaige Abweichungen finden und nicht einfach abwarten.
Wer über 3.900 € Gewinn erzielt hat, aber zu hoch oder zu niedrig geschätzt hat, dessen Schätzung wird nur für die Zukunft von der KSK korrigiert. Besser ist, das selbst zu tun. Die Antwort an die KSK muss bis spätestens 1.12. erfolgen, auch wenn eine frühere Antwort erbeten wird.
- Eine Fristverlängerung ist nicht nötig.
- Außerdem werden die Einkünfte außerhalb der selbständigen, künstlerischen Tätigkeit kontrolliert.
- Wer neben seiner künstlerischen Arbeit noch Gewinn von mehr als 450 € im Monat (5.400 €/Jahr) aus einer anderen selbstständigen, nicht-künstlerisch /publizistischen Arbeit hat, könnte aus der Krankenversicherung über die KSK rausfliegen.
Über die KSK liegt dann nur noch Rentenversicherungspflicht vor und frau ist verpflichtet, sich als nicht-künstlerisch Selbständige doppelt so teuer kranken- und pflegezuversichern und das möglicherweise auch rückwirkend zu tun. Wer seine künstlerische Tätigkeit mit seiner nicht-künstlerischen (gewerblichen) Tätigkeit in seiner Buchführung in einen Topf geworfen hat, hat Probleme mit der Antwort auf die Frage der KSK “Daneben habe ich im Jahre,
Einkünfte aus einer selbständigen nicht künstlerischen / nicht publizistischen Tätigkeit erzielt:” mehr dazu und zu weiteren Details im Kap.6.1.8.3 des Survival Kits digital plus Wenn frau leider eingestehen muss, dass sie mehrfach (mehr als 2 x /6 Jahren) weniger als 3.900 € Gewinn gemacht hat, fliegt sie raus aus der KSK.
Manche Künstler haben sich selbst eine Falle gestellt: Vor lauter Steuerspar-Wahn machen sie aus jeder Quittung eine Betriebsausgabe, sodass ihr Gewinn unter 3.900 € sinkt. Wenn sie unbedingt drin bleiben will, muss sie eine EÜR, zumindest für das laufende Jahr, vorlegen, aus der ein Gewinn von mehr als 3.900 € hervorgeht.
- Möglicherweise wird die KSK darauf bestehen, auch Kopien aller Verträge zu erhalten, die das belegen.
- Oder aber ein Testat eines Steuerberaters o.ä.
- Oder die Künstlerin stellt einen neuen Antrag.
- Eine Nach- oder Rückzahlung von Beiträgen ist für KSK-Versicherte in jedem Fall ausgeschlossen (bis auf die Ausnahme bei den Privatversicherten und den nicht-künstlerisch Tätigen, s.u.).
Gegen privat Versicherte, die wegen falscher Angaben zu hohe Krankenkassenzuschüsse bekommen haben, werden zusätzlich zur Rückforderung Ordnungsgelder bis zu 5.000 € je Verstoß verhängt. Erstmals wurde gegen 150 Versicherte bis zum Sept.2008 ein Bußgeldverfahren eingeleitet „wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger unrichtiger Angaben”.
Die Bußgelder können bis zu 5.000 € betragen. Wer schon einmal eine Prüfung durchgestanden hat und entsprechende Ermahnungen erhalten hat, muss befürchten, dass ihm mit Recht ein illegales Verhalten vorgeworfen wird. Da wird dann der Spielraum der KSK für goodwill geringer. Er sollte sich schnell beraten lassen, bevor er irgendwie antwortet.
Eine Geldbuße ist übrigens keine Vorstrafe.25.11.2009, updated 1.2.2016, 23.9.2016, 6.4.2017, 28.9.2018 9.10.2018 26.7.2019 Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz, Alle Rechte: Stefan Kuntz War das für Sie hilfreich? Wie wär’s dann mit einer Spende? zuletzt aktualisiert: 26.7.2019
Für wen lohnt sich die Künstlersozialkasse?
Wer von freiberuflicher künstlerischer und journalistischer Tätigkeit lebt, kann sich über die Künstlersozialkasse ( KSK ) versichern. Das gilt zum Beispiel für Maler, Schauspieler, Musiker und Autoren. Seit 1983 besteht für freiberufliche Künstler und Publizisten Versicherungspflicht.
Wann zahlt die Künstlersozialkasse?
Jedes Unternehmen, das zum Zweck der Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit einen oder mehrere Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten mit einer Entgeldtsumme über 450 Euro im Kalenderjahr erteilt, muss die Künstlersozialabgabe zahlen.
Wie oft wird man von der KSK geprüft?
Prüfung durch die Künstlersozialkasse – was muss man wissen? 5 % der KSK-Versicherten werden jedes Jahr durch die Künstlersozialkasse geprüft. Die KSK fordert dann die ESt-Bescheide von 4 vorangegangenen Jahren an und prüft die Höhe der Abweichungen zwischen den Prognosen und den tatsächlichen Gewinnen.
Die KSK ist dabei nicht kleinlich und toleriert durchaus auch stärkere Abweichungen in einzelnen Jahren, wenn diese Abweichungen durch andere Jahre ausgeglichen werden. Die KSK bildet dafür den Durchschnittswert der Prognosen im Prüfungszeitraum und der tatsächlich erzielten Gewinne laut Steuerbescheid.
Beispiel: Wer im Durchschnitt 11.000 € als Prognose gemeldet, aber einen tatsächlichen Gewinn von im Durchschnitt 14.000 € erzielt hat, muss keine Sanktionen befürchten. Allerdings kann die KSK durchaus auch ein Bußgeld verhängen, wenn die Abweichungen zu stark werden.
ohne Beanstandung, wenn die Abweichungen im Rahmen liegen, mit einem Anheben der Prognose für das laufende Jahr von Amts wegen, mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 €, wobei die KSK in einigen Fällen ein Bußgeld auch für zwei Jahre verhängt hat.
Die Prüfungen nehmen dabei teilweise einen langen Zeitraum von bis zu mehreren Monaten in Anspruch. Je früher Sie dabei eine Mitteilung bekommen, um so größer ist die Chance, dass die Prüfung ohne Beanstandung beendet wird. Mein Rat für den Fall einer KSK-Prüfung: Bilden Sie selbst schon einmal die Durchschnittswerte für die Prognosen und die Gewinne laut Steuerbescheid für die Jahre, die geprüft werden.
Was kostet die KSK im Monat?
Beitragsbemessungsgrenzen 2023
Erläuterung | West | Ost |
---|---|---|
allgm. Geringfügigkeitsgrenze jährlich | 6.240 € | 6.240 € |
Beitragssatz bei Kinderlosen | 3,40 % (1,875 %) | 3,40 % (1,875 %) |
mtl. Mindestbeitrag (Versichertenanteil) | 8,63 € bzw.10,61 € | 8,63 € bzw.10,61 € |
mtl. Höchstbeitrag (Versichertenanteil) | 76,06 € bzw.93,52 € | 76,06 € bzw.93,52 € |
Was passiert wenn man sich nicht bei der KSK meldet?
Bußgelder bei unterlassener Meldung oder Abgabe – Wer seinen gesetzlichen Melde- und Abgabepflichten nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Kommen Unternehmen ihrer Meldepflicht nicht nach und wird die Abgabepflicht im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, müssen sie die zu zahlenden Beiträge für die vergangenen fünf Jahre nachentrichten. Bei Unternehmen, die vorsätzlich ihren Meldepflichten nicht nachkommen, ist eine rückwirkende Veranlagung der Künstlersozialabgabe der letzten 30 Jahre möglich.
Stand Zuletzt aktualisiert: 01.01.2023 Grundlagen der Beitragsberechnung Die Sozialversicherungsbeiträge werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die Berechnung der Beitragshöhe erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben. Mehr erfahren Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Diese Fristen für Beitragsnachweise und Überweisungen der Sozialversicherungsbeiträge sollten Arbeitgeber einhalten.
Wie komme ich aus der KSK raus?
Konsequenzen falscher Angaben bei der KSK-Einkommensprüfung. –
Ein Ausschluss aus der KSK kommt dann in Betracht, wenn das jährliche Mindesteinkommen von € 3.900,- innerhalb von 6 Jahren mehr als zwei Mal unterschritten wurde. Der Verlust der Krankenversicherungspflicht kann das Ergebnis einer KSK-Prüfung sein. Wurde bis Ende 2019 mehr als € 450,- mtl. mit selbständigen nicht künstlerischen Tätigkeiten und/ oder einem Minijob erzielt? (In den Jahren 2020-2022 waren es max. € 1.300.- mtl.) Ab 2023 ist die Grenze zunächst € 520.- mtl. In diesem Fall wird die KSK weiterhin Beiträge für die Rentenversicherung fordern und zusätzlich wird die Krankenkasse freiwillige Krankenversicherungsbeiträge von € 400,- aufwärts fordern. Privat Versicherten droht die Rückforderung des Beitragszuschusses zur privaten Krankenversicherung, sofern die Schätzung höher war als der Steuerbescheid aussagt. Hier geht es schnell um vierstellige Beträge und die KSK wird in diesen Fällen zu viel Gezahltes zurückfordern. Viele stellen sich natürlich die Frage: „KSK-Nachzahlung – wie hoch fällt sie aus?” Ergeben sich bei der Gegenüberstellung von gemeldetem Einkommen und dem Ergebnis größere Missverhältnisse, stehen evtl. detailliertere Prüfungen an.
Sind influencer KSK pflichtig?
# Wann muss ich als Influencer Künstlersozialabgaben zahlen? – Künstler, zu denen laut der KSK auch Influencer zählen, müssen Künstlersozialabgaben zahlen, sobald ihre Einnahmen über einen bestimmten Wert hinausgehen. Wenn Du als Influencer voraussichtlich weniger als 3900€ im Jahr verdienst, bist du versicherungsfrei, denn dein Einkommen ist nur geringfügig.
Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe 2023?
Anhebung des Abgabesatzes für 2023 – Die Künstlersozialabgabe-Verordnung sieht für 2023 einen Abgabesatz in Höhe von 5,0 Prozent vor (2022: 4,2 Prozent). Damit soll der Finanzierungsbedarf der Künstlersozialkasse gedeckt werden. Die Verordnung wurde am 26. September 2022 verkündet.
Wie lange muss man sich beim KSK verpflichten?
Die Tätigkeitsebenen bei der Bundeswehr – Die Bundeswehr unterscheidet zwischen verschiedenen Tätigkeitsebenen, genannt “Laufbahnen”. Infos zu Laufbahnen Ihre Aufgaben als Führungskraft (m/w/d) Kommando Spezialkräfte
Sie leiten Kommandoeinsätze im Aufgabenbereich der Spezialkräfte und führen das ihnen unterstellte Personal. Sie übernehmen Kommandoaufträge und sind – je nach Auftrag – über längere Zeit mit den Ihnen unterstellten Soldatinnen und Soldaten auf sich allein gestellt. Sie übernehmen Aufgaben und Einsätze in allen Klimazonen und sind zu Land, über Wasser und mit Lufttransportmitteln in der Lage, zu Ihrem Einsatzort zu gelangen. Sie sind als Führungskraft einer Kommandokompanie im Ausbildungs- und Versuchszentrum des Kommandos Spezialkräfte für die Aus- und Weiterbildung von Kommandosoldatinnen und Kommandosoldaten verantwortlich. Sie überwachen die Wartung und Pflege von Waffen, Geräten und Fahrzeugen. Sie wirken an der Ausbildungsplanung, bei Einsatzprüfungen und Sondervorhaben mit. Sie sind im Stab des Kommandos Spezialkräfte an der Vorbereitung und Durchführung von Übungen und Einsätzen beteiligt und führen Personalwerbung für die Spezialkräfte innerhalb der Bundeswehr durch.
Was für Sie zählt
Sie erhalten als angehende Offizierin bzw. als angehender Offizier (m/w/d) eine exzellente militärische Ausbildung und steigern Ihre körperliche Fitness durch gezieltes Training. Sie absolvieren ein Bachelor- oder Masterstudium an einer unserer beiden Universitäten. Sie übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe in einer Führungsposition im nationalen und internationalen Umfeld. Sie können Ihre eigenen Potenziale einsetzen und entwickeln. Es erwarten Sie eine Vielzahl an zusätzlichen Qualifizierungsmöglichkeiten und ein attraktives Vergütungspaket.
Was für uns zählt
Sie sind mindestens 17 Jahre alt. Sie besitzen mindestens die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie sind bereit, sich bundesweit versetzen zu lassen. Sie erklären sich dazu bereit, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen. Als Soldatin bzw. Soldat auf Zeit beträgt Ihre Dienstzeit in dieser Laufbahn 13 Jahre.
Der Soldatenberuf ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Darum steht zu Beginn des Bewerbungsprozesses ein ausführliches Beratungsgespräch. Beratungsgespräch vereinbaren Wir verwenden Cookies, um die Reichweite und Attraktivität unseres Online-Angebots zu messen.
Kann die KSK Beiträge nachfordern?
Fazit: Abgabepflicht ernst nehmen, Mitgliedschaft prüfen – Sofern du mit deiner Firma bislang noch nicht auf dem Radar der KSK aufgetaucht bist, obwohl du künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nimmst, hast du vermutlich einfach Glück gehabt.
Tatsächlich werden Firmen bei Sozialversicherungsprüfungen automatisch auf KSK-pflichtige Sachverhalte hin überprüft. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Stellt sie fest, dass Abgaben trotz Vorliegen aller Voraussetzungen nicht gemacht wurden, kann sie 5 Jahre rückwirkend prüfen und Beiträge nachfordern.
Dabei ist es unerheblich, ob du von der Abgabepflicht Kenntnis hattest oder nicht. KSK-Nachforderungen haben schon so manche Firma in eine ernsthafte Krise gestürzt. Falls du selbst in den Kreis derer gehörst, die Mitglied in der KSK werden könnten, solltest du dies überprüfen.
Wer prüft die KSK?
Rund um die Künstlersozialabgabe – Was ist die Künstlersozialabgabe? Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 die selbständigen Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Es gilt hier die Besonderheit, dass Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen.
Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Allgemein lässt sich sagen: Abgabepflicht besteht für alle Unternehmen, die Aufträge an freie Künstler oder Publizisten vergeben und deren Leistungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit oder eigene Unternehmenszwecke verwerten! Für die Inanspruchnahme selbständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist in diesen Fällen Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Wie definiert sich “selbständiger Künstler” beziehungsweise “Publizist”? Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist, wer Musik, bildende Kunst oder darstellende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.
Selbständig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Künstler/Publizist auf freiberuflicher Basis arbeitet, also nicht als Arbeitnehmer für das Unternehmen tätig wird. Dies kann auch nebenberuflich, also neben einer Haupttätigkeit zum Beispiel als Angestellter, Beamter oder Student geschehen. Wer muss für wen Künstlersozialabgabe zahlen? Die abgabepflichtigen Unternehmen werden abschließend im § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) aufgeführt.
Private Unternehmen und Betriebe sind ebenso abgabepflichtig wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten, eingetragene Vereine und andere Personengemeinschaften. Auch eine steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit ändert nichts daran, dass die Künstlersozialabgabe gezahlt werden muss.
Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen (einschließlich Bilderdienste),Theater (ausgenommen Filmtheater), Orchester, Chöre und vergleichbare Unternehmen,Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zu sorgen,Rundfunk- und Fernsehanbieter,Hersteller von bespielten Bild- und Tonträgern (ausschließlich alleiniger Vervielfältigung),Galerien, Kunsthandel,Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte,Varieté- und Zirkusunternehmen, Museen,Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische und publizistische Tätigkeiten.
Diese Unternehmen (sogenannte typische Verwerter) unterliegen der Abgabepflicht dem Grunde nach, unabhängig davon, ob tatsächlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten vergeben werden. Unternehmen, die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke ihres eigenen Unternehmens betreiben (sogenannte Eigenwerber ), sind ebenfalls abgabepflichtig, wenn sie Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen und dafür im Kalenderjahr Honorare bzw.
- Entgelte über 450,00 Euro zahlen.
- Werbung ist jede positive Darstellung des Unternehmens und seiner Leistungen in der Öffentlichkeit.
- Zu den Abgabepflichtigen zählen damit praktisch alle verkaufsorientierten Unternehmen, die Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen, um beispielsweise Geschäftsberichte, Kataloge, Prospekte, Zeitschriften, Broschüren, Zeitungsartikel zu erstellen, Produkte zu gestalten und Konzerte oder Vorträge zu veranstalten.
Zum Bereich der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit zählen auch die Gestaltung eines Internetauftritts, die Herausgabe eines Newsletters oder Werbe – und Imagekampagnen in den sozialen Medien. Schließlich kann jeder als Unternehmer abgabepflichtig werden, wenn er künstlerische oder publizistische Leistungen selbständiger Künstler und Publizisten für jegliche Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit Einnahmen erzielen will (sogenannte Generalklauselunternehmen ).
Dies setzt aber ebenfalls voraus, dass die an die in diesem Zusammenhang beauftragten Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte und Honorare im Kalenderjahr 450,00 Euro übersteigen. Bis zum 31.12.2022 kam es bei der Beurteilung der Abgabepflicht als Eigenwerber oder nach der Generalklausel neben der Überschreitung der Entgeltsumme von 450,00 Euro auch auf eine mehr als nur gelegentliche Auftragserteilung an.
Diese Voraussetzung ist durch eine gesetzliche Änderung im § 24 KSVG durch das 8. SGB IV -Änderungsgesetz mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 entfallen. Seitdem tritt Abgabepflicht bereits mit dem ersten Auftrag oder mehreren Aufträgen ein, sobald insgesamt im Kalenderjahr die Entgeltsumme von 450,00 Euro überschritten wird.
Im Rahmen der Generalklausel sind Veranstaltungen, in denen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten werden, nur zu berücksichtigen, wenn mehr als drei solcher Veranstaltungen im Kalenderjahr stattfinden und die Entgeltsumme von 450,00 Euro überschritten wird. Als abgabepflichtige Unternehmer kommen auch selbständige Künstler oder Publizisten in Betracht, die künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen Dritter verwerten. Welche Entgelte sind für die Künstlersozialabgabe zu berücksichtigen?
Alle Entgelte, die an einen selbständigen Künstler oder Publizisten für eine künstlerische oder publizistische Leistung gezahlt werden, unterliegen der Abgabeschuld. Außerdem gehören auch Zahlungen an Künstler/Publizisten, die als Gewerbetreibende, Einzelunternehmer oder Personengesellschaften (zum Beispiel GbR) am Markt auftreten, zum maßgebenden Entgelt.
- Unerheblich für die Feststellung des maßgeblichen Entgeltes ist, ob es sich bei den Aufwendungen zum Beispiel um Gagen, Ankaufspreise, Honorare, Tantiemen, Lizenzen, Zahlungen aus Kommissionsgeschäften, Sachleistungen, Preisgelder, Wettbewerbsgelder oder Ausfallhonorare handelt.
- Auch Zuschüsse oder Stipendien aus öffentlichen Mitteln können zum Entgelt gerechnet werden, wenn der Künstler bzw.
Publizist mit den Aufwendungen zu einer bestimmten künstlerischen beziehungsweise publizistischen Gegenleistung verpflichtet wird. Ferner sind sämtliche Auslagen und Nebenkosten, die einem Künstler oder Publizisten erstattet werden, z.B. für Material, Transport, Telefon und nicht künstlerische Nebenleistungen, dem abgabepflichtigen Entgelt hinzuzurechnen.
die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer,steuerfreie Aufwandsentschädigungen (zum Beispiel die Reise- und Bewirtungskosten),die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nummer 26 Einkommensteuergesetz.
Welche Unterlagen und Aufzeichnungen werden vom Arbeitgeber benötigt? Die künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmer sind verpflichtet, Aufzeichnungen über alle an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte zu führen. Es ist unerheblich, ob die Zahlungsempfänger nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind.
Zahlungen an Nichtversicherte sind also ebenso aufzuzeichnen und zu melden wie zum Beispiel Zahlungen an im Ausland lebende Künstler und Publizisten. Die den Aufzeichnungen zu Grunde liegenden Unterlagen sind aufzubewahren, damit eine Nachprüfbarkeit gewährleistet ist. Abgabepflichtige Unternehmer haben fortlaufende Aufzeichnungen über die gezahlten Entgelte zu führen und den Trägern der Deutschen Rentenversicherung im Zuge ihrer Betriebsprüfungen auf Verlangen vorzulegen.
Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, über alle für die Feststellung der Abgabepflicht und die Höhe der Künstlersozialabgabe erforderlichen Tatsachen Auskunft zu geben und sämtliche Unterlagen vorzulegen, aus denen diese Tatsachen hervorgehen.
Das Zustandekommen der Meldungen, Berechnungen und Zahlungen muss aus den Aufzeichnungen heraus nachprüfbar sein.Der Zusammenhang mit den zu Grunde liegenden Unterlagen muss jederzeit hergestellt werden können.Mehrere Entgeltzahlungen für eine künstlerische/publizistische Leistung müssen listenmäßig zusammengeführt werden können.
Diese Anforderungen müssen auch erfüllt werden, soweit die Aufzeichnungen, Unterlagen, Meldungen, Berechnungen und Zahlungen mit Hilfe technischer Einrichtungen erstellt oder verwaltet werden. Insbesondere müssen Datenverarbeitungsprogramme, die zur Erstellung oder Verwaltung benutzt werden, ordnungsgemäß dokumentiert sein.
- Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe? Alle Entgelte, die ein Abgabepflichtiger im Laufe eines Jahres an selbständige Künstler und Publizisten für entsprechende Leistungen entrichtet, werden summiert und mit dem für jedes Jahr neu festgelegten Abgabesatz multipliziert.
- Das Ergebnis ist die für das jeweilige Jahr zu zahlende Künstlersozialabgabe.
Diese wird spätestens zum 31. März des Folgejahres fällig. Die Künstlersozialabgaben werden für einen Zeitraum von 5 Jahren nacherhoben.
Abgabesätze der letzten 5 Jahre | |
Jahr | Prozent |
2023 | 5,0 |
2018 bis 2022 | 4,2 |
2017 | 4,8 |
Wie läuft die Prüfung der Künstlersozialabgabe ab? Die Deutsche Rentenversicherung hat den gesetzlichen Auftrag, jeden Arbeitgeber alle vier Jahre mit dem Thema „Künstlersozialabgabe” zu befassen, sei es im Rahmen einer Prüfung oder in Form einer Beratung.
- Etwa die Hälfte aller Arbeitgeber wird hinsichtlich der Künstlersozialabgabe geprüft (jährlich ca.400.000).
- Dies betrifft alle Arbeitgeber, die bereits Künstlersozialabgabe zahlen, alle Arbeitgeber mit mehr als 19 Beschäftigten und 40% der Arbeitgeber mit bis zu 19 Beschäftigten.
- Der anderen Hälfte (60% der Arbeitgeber mit bis zu 19 Beschäftigten, insgesamt ca.400.000 jährlich) bleibt das Thema jedoch nicht „erspart”: Sie wird zwar nicht geprüft, aber beraten.
Diese Beratung ist keine unverbindliche Information, sie soll den Arbeitgeber für eine etwaige Abgabepflicht sensibel machen und ihn in die Pflicht nehmen. Mit seiner Unterschrift verpflichtet er sich, der Künstlersozialkasse abgabepflichtige Entgelte an selbständige Künstler und Publizisten zu melden und er unterwirft sich unter Umständen einer längeren Verjährungsfrist als üblich.
- Wer diese Bestätigung nicht leisten will, wird unverzüglich geprüft.
- Dadurch, dass jeder Arbeitgeber mit der Abgabepflicht befasst wird, soll die Abgabelast gerechter verteilt werden.
- Die Prüfung der Künstlersozialabgabe bzw.
- Auch die diesbezügliche Beratung erfolgen im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern nach § 28p Viertes Sozialgesetzbuch ( SGB IV ).
Die Einleitung der Prüfung erfolgt grundsätzlich mit einer schriftlichen Prüfankündigung. Mit dieser Prüfankündigung erhält der Arbeitgeber im Falle einer Beratung den Hinweis- und Bestätigungsbogen über die Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).
Im Falle der erstmaligen Prüfung der Künstlersozialabgabe wird der Prüfankündigung regelmäßig ein Fragebogen zur Prüfung der Abgabepflicht nach dem KSVG beigefügt. Der Fragebogen enthält Fragen zu möglichen Gründen, die zur Abgabepflicht führen können und am Ende wird um eine Aufstellung der an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorare sowie um die Vorlage der entsprechenden Rechnungen und Verträge gebeten.
Die Auskunft dient der Vorbereitung auf die Prüfung und erleichtert den Einstieg in die Prüfung für beide Seiten. Die Prüfung umfasst regelmäßig die letzten vier bzw. fünf Kalenderjahre. Der ausgefüllte Fragebogen und die angeforderten Unterlagen sind zum Prüftermin vor Ort vorzulegen.
Am Ende der Prüfung wird eine Entscheidung getroffen über die Abgabepflicht dem Grunde nach und über die Abgabehöhe sowie ggf. über eine bestehende Vorauszahlungspflicht dem Grunde und der Höhe nach. Unternehmen, die bereits bei der Künstlersozialkasse als abgabepflichtig geführt werden, erhalten mit der Prüfankündigung die Aufforderung zur listenmäßigen Erfassung der abgabepflichtigen und nach § 27 Abs.1 KSVG gemeldeten Entgelte für die einzelnen Kalenderjahre im Prüfzeitraum.
Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger über alle für die Feststellung der Abgabepflicht und der Höhe der Künstlersozialabgabe erforderlichen Tatsachen Auskunft zu geben. Hinweis: In vereinzelten Fällen kann es vorkommen, dass die Prüfung der Künstlersozialabgabe nicht von den Trägern der Rentenversicherung, sondern von der Künstlersozialkasse selbst durchgeführt wird (Ausnahmeregelung in § 35 Abs.2 KSVG).
Wer ist für die Prüfung der Künstlersozialabgabe zuständig? In Angelegenheiten der alljährlichen Erhebung der Künstlersozialabgabe ist und bleibt die Künstlersozialkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle weiterhin Empfängerin der Meldebögen. Die Deutsche Rentenversicherung ist lediglich im Rahmen ihrer Prüfungen bei den Arbeitgebern zuständig.
Es werden sowohl Arbeitgeber geprüft, die bisher nicht abgabepflichtig waren, als auch solche, die bereits bei der Künstlersozialkasse registriert sind. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an die Künstlersozialkasse zu leisten.
Wer bekommt Geld aus der Künstlersozialkasse?
Auch nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherte Künstler und Publizisten, de- ren Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zur Deckung ihres Lebensunterhaltes nicht ausreichen, können auf Antrag Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten.
Ist man in der KSK Rentenversichert?
Die Versicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) schließt die Altersvorsorge in der gesetzli- chen Rentenversicherung ein. Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Sie ist Ansprechpartner in allen Fragen der Rentenzahlungen, Rehabilitationsleistungen, berufsfördernden Maßnahmen usw.
Wie viel kostet die Künstlersozialkasse?
Der Beitrag der Versicherten – Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2023 beträgt 18,6 %. Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 2023 liegt bei 14,6 %. Die gesetzlichen Krankenkassen können zusätzlich einen individuellen Zusatzbeitrag erheben.
- Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2023 beträgt 3,05 % (Elterneigenschaft) bzw.3,40 % (Kinderlose).
- Für die Beitragsberechnung der versicherten Künstler und Publizisten sind diese Beitragssätze etwa zur Hälfte zugrunde zu legen.
- Das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen stellt die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten dar.
Für den Fall der Befreiung von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht zu Gunsten einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist es eine wichtige Rechengröße bei der Berechnung der Versicherungsbeitragszuschüsse der Künstlersozialkasse (KSK).
Wegen der schwankenden Einkommensverhältnisse im künstlerischen und publizistischen Bereich hat der Gesetzgeber zur Ermittlung der Beitragspflicht auf ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen abgestellt, das am Jahresende jeweils für das kommende Jahr einzuschätzen ist. Die Schätzung wird in der Regel auf Erfahrungswerten der Vorjahre aufbauen und auf den Auftragserwartungen für das Folgejahr beruhen.
Das an die KSK zu meldende, voraussichtliche Arbeitseinkommen entspricht dem nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelten Gewinn aus der selbständigen künstlerischen / publizistischen Tätigkeit, der aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt wird (§ 15 SGB IV, § 4 Abs.3 EStG).
Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die mit der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit zusammenhängen (z.B. Honorare, Tantiemen, Gagen). Dazu gehören auch alle urheberrechtlichen Vergütungen, auch solche, die über Verwertungsgesellschaften bezogen werden (GEMA, GVL, Verwertungsgesellschaft Wort, Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst etc.).
Betriebsausgaben sind alle Ausgaben oder Kosten, die mit der selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit zusammenhängen. Darunter sind alle Aufwendungen zu verstehen, die durch die versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit während des Versicherungszeitraumes entstanden sind.
Zu den Ausgaben gehören insbesondere Aufwendungen für Betriebsräume (Miete, Beleuchtung, Heizung, Reinigung), Aufwendungen für Hilfskräfte (Lohn, Sozialversicherungsbeiträge), Aufwendungen, die sonst als Werbungskosten von den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit abgezogen werden, soweit sie bei der Ausübung der versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit entstanden sind, Beiträge zu Berufsverbänden sowie Abschreibungen.
Nicht abzugsfähig sind Sonderausgaben nach dem Einkommensteuergesetz (wie z.B. Beiträge zur Künstlersozialversicherung oder Prämien zur privaten Kranken- oder Lebensversicherung). Als Schätzgrundlage kann auf den im letzten Einkommensteuerbescheid bzw.
In der letzten Einkommensteuererklärung oder den im letzten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisrechnung) ausgewiesenen Gewinn zurückgegriffen werden. Hierbei sind jedoch zu erwartende Veränderungen (z.B. Verbesserung oder Verschlechterung der Geschäftslage oder des Geschäftsumfanges) zu berücksichtigen.
Wenn sich die Schätzung im laufenden Kalenderjahr nicht verwirklichen lässt oder übertroffen wird, besteht die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden dann den geänderten Verhältnissen angepasst. Die Änderung wirkt sich jedoch nur für die Zukunft aus.
Welche Rechnungen sind KSK pflichtig?
Für welche Positionen auf einer Rechnung bzw. welche Leistung muss die Künstlersozialabgabe gezahlt werden? Grundsätzlich kann die Abgabe anfallen auf:
Zahlungen an Künstler, kreative freie Mitarbeiter (Freelancer) und Dienstleister, die kreative oder publizistische Leistungen erbringen. Zahlungen einer GmbH an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer ( hierzu im Detail unter diesem Link ).
Typische abgabepflichtige Leistungen sind z.B.:
Leistungen von Designern, Textern & (Werbe-, Kunst-)Fotografen. Leistungen von Musikern & Komponisten. Leistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit/PR. Leistungen von Schauspielern und Moderatoren ( Details zu Moderatoren unter diesem Link ). Leistungen von Lehrern und Dozenten in einem der o.g. Bereiche können auch abgabepflichtig sein.
Grundsätzlich ist der Ausgangspunkt der Berechnung wie folgt: Alle Rechnungen (ohne Mehrwertsteuer) die für künstlerische oder publizistische Leistungen von selbständigen Künstlern und Kreativen innerhalb eines Kalenderjahres gestellt wurden. Häufig stellt sich allerdings die Frage, welche konkreten Rechnungspositionen denn abgabepflichtig sind.
Im Prinzip zählen alle Kosten zum abgabepflichtigen Entgelt, die in der Rechnung des Künstlers aufgeführt werden. Das bedeutet, dass auch Nebenkosten oder Fremdkosten (z.B. Mietkosten, Kosten für Hilfskräfte oder Equipment u.ä.) zur Berechnungsgrundlage addiert werden. Selbst wenn der Künstler Rechnungen von Dritten nur quasi eins zu eins „durchreicht”, gehören diese zum abgabepflichtigen Entgelt, soweit der Künstler diese Dritten selber beauftragt hat und keine unmittelbaren Vertragsbeziehungen zum abgabepflichtigen Auftraggeber bestehen.
Abgabepflichtig ist zunächst alles, was der Künstler oder Publizist als Entgelt erhält. Dazu gehören z.B.:
Gagen & Honorare; Tantiemen & Lizenzzahlungen; Sachleistungen; Ersatz für Auslagen (z.B. Telefonkosten oder Personalkosten des Künstlers/Publizisten); Materialkosten, Fremdkosten & Transportkosten. Entgelte und Vergütungen, die ins Ausland gezahlt werden, unterliegen der Abgabepflicht, wenn die Verwertung der künstlerischen Leistung im Inland erfolgt (BSG 20.7.94 – 3/12 RK 63/92, SozR 3–5425 § 25 Nr 5).
Nicht abgabepflichtig sind zum Beispiel:
Die ausgewiesene Umsatzsteuer. Alle Zahlungen an juristische Personen wie GmbH, UG, AG, e.V. etc.), an KG oder OHG. Die Zahlungen an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, VG Bild-Kunst, VG Wort). Jegliche steuerfreie Aufwandsentschädigungen. Unter Umständen die Gewinnzuweisungen an Gesellschafter, jedoch nur wenn diese rein “stellungsbezogen” sind und nicht im Zusammenhang mit einer künstlerischen/publizistischen Tätigkeit gezahlt werden. Reisekosten und Bewirtungskosten (in den Grenzen des Steuerrechtes) soweit diese konkret nachgewiesen sind (also nicht pauschal abgerechnet wurden).
Ob nun eine Leistung vorliegt, die eine Abgabepflicht begründet, ist meistens eine Einzelfallentscheidung. Der Künstlerbegriff wurde in § 2 KSVG bewusst offengelassen, der Begriff ist stets unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung zu erschließen (BSG, Urteil vom 29.11.2016 – B 3 KS 2/15 R).
Als Auslegungshilfe kann hier unter Anderem der aktuelle Künstlerbericht der Bundesregierung herangezogen werden, auch Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bietet Anhaltspunkte für Abgrenzungsfragen. Dabei ist allerdings nicht nur die konkrete Ausführung der Tätigkeit von entscheidender Bedeutung.
Maßgeblich sei vielmehr, in welchem Tätigkeitsbereich und gesellschaftlichem Umfeld die einzelnen Leistungen erbracht werden. Derjenige, der sich z.B. im Berufsfeld des Handwerks bewege, werde auch nicht bloß deshalb zum Künstler im Sinne des KSVG, weil er Leistungen eigenschöpferisch und gestalterisch erbringe.
BSG Urt.v.29.11.2016 – B 3 KS 2/15 R, BeckRS 2016, 113425 Rn.5). Für eine konkrete Einschätzung bzw. Gestaltung braucht es allerdings nicht nur Rechtskenntnis sondern auch Erfahrung im Umgang mit der DRV, der KSK und den Sozialgerichten, Die Abgabepflicht entsteht nur für tatsächlich gezahlte Honorare und Gagen.
Wird also lediglich ein Auftrag erteilt, jedoch kein Werk bzw. keine Dienstleistung abgeliefert, ist keine Künstlersozialabgabe fällig. Bei Veranstaltern ohne kommerzielle Ausrichtung, wie z.B. Liebhaberorchester, Hobbymusikvereinigungen oder Amateurtheater, entsteht keine Abgabepflicht.
weniger als 20 Schüler in einem Verein unterrichtet werden; höchstens 60 Schüler unterrichtet werden, jedoch keinem Lehrer eine höhere Vergütung als 3.000,- Euro pro Jahr (sog. Übungsleiterfreibetrag ) gezahlt wird. Soweit nur einem einzigen Lehrer eine höhere Vergütung gezahlt wird, entscheidet die KSK im Einzelfall. Bei einer höheren Anzahlt von Musikschülern wird unter Berücksichtigung des Gesamtbildes entschieden.
Nicht-öffentliche Veranstaltungen, wie z.B. Betriebsfeste oder Hochzeiten, sind in der Regel abgabefrei. Nur wenn Einladungen breiter gestreut werden kann eine Abgabepflicht entstehen. Indizien für das Vorliegen einer nicht-öffentlichen Veranstaltung können z.B. sein:
Es werden nur feste Mitarbeiter mit Partner bzw. enge Freunde und Familie eingeladen. Einladungen werden persönlich ausgesprochen. Die Veranstaltung wird als geschlossene Gesellschaft durchgeführt. Die Veranstaltung hat keine politische Dimension.
Indizien für das Vorliegen einer öffentlichen Veranstaltung können hingegen z.B. sein:
Einladungen werden an große Personenkreise (z.B. über Social Media) ausgesprochen. Einladungen werden auch an freie Mitarbeiter, Personen des öffentlichen Lebens, entfernte Bekannte ausgesprochen. Die Veranstaltung hat eine politische Dimension und dient (auch) der öffentlichen Meinungsbildung.
Ist die Künstlersozialkasse gut?
Ihre Vorteile als Versicherter bei der KSK – Die Künstlersozialkasse ist weltweit in ihrer Form einzigartig und sie bietet Ihnen tatsächlich nur Vorteile : Die KSK bewahrt Sie vor Altersarmut und sorgt dafür, dass auch Sie als selbständiger Künstler oder Publizist Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen.
Damit werden Sie als KSK-Versicherter rechtlich genau wie ein klassischer Arbeitnehmer behandelt. Ein klarer finanzieller Vorteil ist dabei, dass die Künstlersozialkasse die Hälfte Ihrer Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung trägt – obwohl Sie selbständig sind! Das heißt: Als KSK-Mitglied sparen Sie 50 % der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).
Nicht künstlerisch tätige Selbständige müssen im Gegensatz dazu ihre Absicherung und Vorsorge selbst organisieren und in voller Höhe auch selbst bezahlen. Als KSK-Mitglied bekommen Sie also auf Ihren Beitrag zur Rentenversicherung von der Künstlersozialkasse noch einmal den exakt gleich Betrag obendrauf.
- Krankenversicherung zu 100 % absetzbar
- Pflegeversicherung zu 100 % absetzbar
- Rentenversicherung zu 90 % absetzbar(Stand 2020 – jährlich schrittweise Erhöhung um 2 % bis 100 % in 2025)
Als KSK-Versicherter ist Ihre Beitragshöhe nur an Ihr selbst zu schätzendes voraussichtliches Einkommen gekoppelt – ein weiterer enormer Vorteil gegenüber anderen Selbständigen: Sie müssen keine KSK-Beiträge nachzahlen, sollten Sie ein höheres Einkommen erzielen als zuvor angegeben.
Was muss ich tun um in der Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden?
Sie müssen glaubhaft nachweisen, dass Sie ein Künstler oder Publizist sind. Außerdem müssen Sie darlegen, wie viele Arbeitgeber Sie haben und viel Geld Sie verdienen. Deshalb müssen Sie Rechnungen von Auftraggebern einreichen, bei denen die Künstlersozialkasse gegebenenfalls auch nachfragt.
Was kostet die KSK im Monat?
Beitragsbemessungsgrenzen 2023
Erläuterung | West | Ost |
---|---|---|
allgm. Geringfügigkeitsgrenze jährlich | 6.240 € | 6.240 € |
Beitragssatz bei Kinderlosen | 3,40 % (1,875 %) | 3,40 % (1,875 %) |
mtl. Mindestbeitrag (Versichertenanteil) | 8,63 € bzw.10,61 € | 8,63 € bzw.10,61 € |
mtl. Höchstbeitrag (Versichertenanteil) | 76,06 € bzw.93,52 € | 76,06 € bzw.93,52 € |
Ist die Künstlersozialkasse gut?
Ihre Vorteile als Versicherter bei der KSK – Die Künstlersozialkasse ist weltweit in ihrer Form einzigartig und sie bietet Ihnen tatsächlich nur Vorteile : Die KSK bewahrt Sie vor Altersarmut und sorgt dafür, dass auch Sie als selbständiger Künstler oder Publizist Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen.
- Damit werden Sie als KSK-Versicherter rechtlich genau wie ein klassischer Arbeitnehmer behandelt.
- Ein klarer finanzieller Vorteil ist dabei, dass die Künstlersozialkasse die Hälfte Ihrer Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung trägt – obwohl Sie selbständig sind! Das heißt: Als KSK-Mitglied sparen Sie 50 % der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung).
Nicht künstlerisch tätige Selbständige müssen im Gegensatz dazu ihre Absicherung und Vorsorge selbst organisieren und in voller Höhe auch selbst bezahlen. Als KSK-Mitglied bekommen Sie also auf Ihren Beitrag zur Rentenversicherung von der Künstlersozialkasse noch einmal den exakt gleich Betrag obendrauf.
- Krankenversicherung zu 100 % absetzbar
- Pflegeversicherung zu 100 % absetzbar
- Rentenversicherung zu 90 % absetzbar(Stand 2020 – jährlich schrittweise Erhöhung um 2 % bis 100 % in 2025)
Als KSK-Versicherter ist Ihre Beitragshöhe nur an Ihr selbst zu schätzendes voraussichtliches Einkommen gekoppelt – ein weiterer enormer Vorteil gegenüber anderen Selbständigen: Sie müssen keine KSK-Beiträge nachzahlen, sollten Sie ein höheres Einkommen erzielen als zuvor angegeben.
Wer kommt in die Künstlersozialkasse?
Voraussetzungen für eine Versicherung bei der KSK – Nach § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.
Ünstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist. Auch wer Publizistik lehrt, fällt unter den Schutz des KSVG. Die künstlerische oder publizistische Tätigkeit muss selbständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden.
Erwerbsmäßig ist jede nachhaltige, auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Selbständig ist die künstlerische oder publizistische Tätigkeit nur, wenn sie keine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darstellt. Wer im Zusammenhang mit der künstlerischen / publizistischen Tätigkeit mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, wird nicht nach dem KSVG versichert, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 SGB IV.
- Geringfügig ist eine Beschäftigung, wenn das Entgelt 520,00 Euro monatlich nicht übersteigt.
- Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er versicherungsfrei.
- Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht.
Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw.325,00 EURO monatlich. Für Berufsanfänger, die sich ihre wirtschaftliche Existenz erst noch erschließen müssen, hat der Gesetzgeber einen besonderen Schutz vorgesehen. Berufsanfänger werden auch dann nach dem KSVG in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie voraussichtlich nicht das erforderliche Mindestarbeitseinkommen überschreiten werden.
Als Berufsanfängerzeit gelten die ersten drei Jahre seit erstmaliger Aufnahme einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Die 3-Jahresfrist verlängert sich um Zeiten, in denen die Versicherungspflicht nach dem KSVG unterbrochen war, weil die selbständige Tätigkeit z.B. wegen Kindererziehung, freiwilligem Wehrdienst oder wegen einer abhängigen Beschäftigung nicht ausgeübt wurde.
Die Versicherungsbeiträge werden für Berufsanfänger, die unterhalb der Mindestarbeitsverdienstgrenze liegen, nach den in jedem Jahr angepassten Mindestwerten (Mindestbeiträge) berechnet, Die KSK überprüft anhand eines Fragebogens und einzureichender Nachweise die Künstler- bzw.