Wie Lange Dauert Es Bis Esta Antrag Genehmigt Wird?

Durchschnittliche Bearbeitungszeiten von ESTA-Anträgen bei Visas United – Die Bearbeitungszeit für die ESTA-Formulare beträgt bei Visas United im Expressverfahren wenige Tage und im Normalverfahren etwas mehr als 5 Arbeitstage (meist jedoch nur 48 Stunden) im Expressverfahren und etwas mehr als 5 Arbeitstage im Normalverfahren.

Wie lange dauert es bis mein ESTA Antrag genehmigt wird?

Die Online-Antragstellung –

Wie beantrage ich ein ESTA USA? Die Beantragung eines ESTA für die USA ist einfach und dauert im Allgemeinen kaum länger als 15 Minuten. Sie benötigen für die Beantragung nur die Daten aus Ihrem Reisepass. Öffnen Sie das ESTA-Antragsformular Wenn Sie das Formular von oben nach unten ausfüllen, werden zunächst Ihre Kontaktdaten abgefragt. Dann folgen die Daten Ihrer Reiseplanung, die noch nicht definitiv festgelegt sein müssen. In den nächsten Formularfeldern müssen Sie Ihre persönlichen Daten eintragen. Dort geben Sie Ihre Reisepassdaten an und beantworten einige andere Fragen. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Seite mit Erläuterungen zum ESTA-Antragsformular, Nach dem Ausfüllen des Antragsformulars werden Sie auf die Zahlungsseite weitergeleitet, auf der Sie schnell und sicher die Kosten für das ESTA mit Sofortüberweisung, Giropay, eps-Überweisung, PayPal oder Kreditkarte begleichen können. Um den Antrag zu vervollständigen, müssen Sie noch eine Kopie des Reisepasses jedes/-r Mitreisenden in Ihrem Antrag einreichen. Dafür werden Sie auf eine spezielle Internetseite weitergeleitet. Auf dieser Seite stehen klare Anweisungen, wie Sie die digitale Passkopie einfach hochladen können. Sowohl Scans als Fotos des Passes werden akzeptiert. Die Grenzschutzbehörde überprüft nun Ihren Antrag nochmals. Wenn alles in Ordnung ist, wird Ihr Antrag innerhalb von 72 Stunden genehmigt. Wenn Sie einen Eilantrag für Ihr ESTA gestellt haben, geschieht dies in der Regel nach etwas mehr als einer Stunde. Sie erhalten eine Nachricht per SMS und E-Mail. Sobald Sie diese Nachricht erhalten, können Sie am Schalter oder auf der Website Ihrer Fluggesellschaft einchecken. Es ist daher nicht notwendig, die ESTA-Bestätigung auszudrucken. (Für Ihre eigenen Unterlagen kann das jedoch sehr sinnvoll sein.) Kann ich für andere ein ESTA beantragen? Ja, das können Sie machen. Sie müssen dafür jedoch das Einverständnis dieser Person haben und der- oder diejenige für den/die Sie das Formular ausgefüllt haben, muss Ihnen (mündlich) bestätigen, dass die eingetragenen Daten vollständig und korrekt sind. Wenn Sie den Antrag für ein minderjähriges Kind einreichen, muss Ihnen ein Elternteil bestätigen, dass die eingegebenen Daten vollständig und korrekt sind und dass der Antrag für das Kind gestellt werden darf. Sie können auch einen Antrag für mehrere Personen gleichzeitig einreichen. Das tun Sie mit demselben ESTA-Formular, indem Sie am unteren Ende des Formulars auf den Button “Reisende/-n hinzufügen” klicken. Der Vorteil hiervon ist, dass Sie nicht jedes Mal alle Kontakt- und Reisedaten neu eintragen müssen. Muss ich mein Flugticket und meine Übernachtung(en) bereits gebucht haben? Nein, Sie müssen für den ESTA Antrag noch keine Flugtickets gebucht zu haben. Sie müssen auch noch keine Unterkunftsadresse geregelt haben. Sie brauchen noch nicht einmal einen Reiseplan gemacht zu haben. Sie können einen ESTA Antrag stellen, sobald Sie die Idee gefasst haben, in die USA reisen zu wollen. Ein ESTA ist nämlich zwei Jahre lang gültig, und nicht an eine bestimmte Höchstanzahl von Grenzübertritten gebunden. Stellen Sie hier bereits Ihren ESTA Antrag Im ESTA-Antragsformular müssen Sie das voraussichtliche Ankunftsdatum eingeben. Sie können dazu eine Schätzung vornehmen. Es spielt keine Rolle, ob und wie viel das tatsächliche Ankunftsdatum vom voraussichtlichen Ankunftsdatum abweicht, sofern Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres ESTA in den USA eintreffen. Im ESTA-Formular wird auch nach Ihrer Übernachtungsadresse, einer Kontaktperson in den USA und einer Notfallkontaktperson außerhalb der USA gefragt. Wenn Sie diese noch nicht haben oder nicht kennen, brauchen Sie die auch nicht einzutragen. Wenn Ihre Reisepläne später konkreter werden oder sich ändern, müssen Sie diese nicht bei den Grenzschutzbehörden der USA melden. Beim Check-in müssen Sie jedoch eine Buchungsbestätigung für Ihre Weiter- oder Rückreise vorweisen können. Welche Daten und Dokumente benötige ich für den Antrag? Sie müssen über alle erforderlichen Daten verfügen, die im Online-ESTA-Formular eingetragen werden müssen. Dafür brauchen Sie noch keine Reiseplanung gemacht zu haben. Sie müssen zwar ein (voraussichtliches) Ankunftsdatum eintragen, aber da es um ein voraussichtliches Ankunftsdatum geht, ist es kein Problem, wenn Sie sich entscheiden, an einem anderen Tag anzureisen. Außerdem brauchen Sie noch keine Kontaktperson, keinen Notfallkontakt und keine Unterkunftsadresse zu wissen und auch nicht anzugeben. Für die Beantragung eines ESTA benötigen Sie jedoch Ihre Reisepassdaten. Wenn Sie Ihren Reisepass nicht griffbereit haben, ist eine Kopie oder ein Scan auch ausreichend. Sollten Sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen oder besessen haben, müssen Sie auch davon die Daten eingeben. Im ESTA-Formular werden auch der Name und die Adressdaten Ihres Arbeitgebers verlangt. Seit 2020 sind Sie außerdem verpflichtet, bei der Beantragung eines ESTA Ihre Sozialen Medien-Benutzernamen anzugeben. Davor wurden diese Daten auch abgefragt, aber die Beantwortung dieser Frage war nicht zwingend erforderlich. Sie müssen dabei nicht Ihr Passwort mitteilen. Daher kann die Grenzschutzbehörde nur Ihr öffentliches Profil sehen und nicht Ihre gesicherten privaten Daten. Wenn Sie erreichen wollen, dass die Grenzschutzbehörde keinen Einblick in Ihre Sozialen Medien erhält, müssen Sie die Einstellungen so einrichten, dass Fremde keinen Einblick in Ihre Daten erhalten. Zum Schluss müssen Sie einen Scan oder ein deutlich lesbares Foto Ihres Reisepasses hochladen. Sie können dies digital, über eine gesicherte Internetseite von VisumAntrag.de erledigen. Achten Sie darauf, dass alle Reisepassdaten auf der digitalen Kopie gut lesbar sind, denn sonst kann das eingereichte Dokument abgelehnt werden. Wie lange dauert es, bis ein ESTA Antrag genehmigt wird? ESTA Anträge werden in der Regel nach 3 Tagen genehmigt. Wenn Sie einen Eilantrag stellen, wird der ESTA Antrag durchschnittlich bereits nach 60 Minuten genehmigt.U.S. Customs & Border Protection (CBP) empfiehlt Ihnen, Ihren Antrag so lange wie möglich vor der Abreise einzureichen. Dann bleibt nämlich genügend Zeit, ein Visum zu beantragen, falls Ihr Antrag auf ein ESTA abgelehnt werden sollte. Die hier genannte Bearbeitungsdauer ist ausdrücklich ein Durchschnittswert und keine maximale Bearbeitungsdauer. Oftmals geschieht die Beurteilung des Antrags viel schneller. Die Erteilung dauert manchmal aber auch länger als die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, vor allem, wenn geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten/Updates an Computersystemen von VisumAntrag.de oder CBP durchgeführt werden. Eine Verzögerung in der Bearbeitungsdauer tritt jedoch auch auf, wenn Ihr Antrag zufällig in eine Stichprobenkontrolle fällt und der Antrag in der Folge manuell und nicht durch ein Computersystem beurteilt wird. Daher kann keine Garantie für die Bearbeitungsdauer eines ESTA-Antrags abgegeben werden. Nicht einmal, wenn Sie einen Eilantrag gestellt haben. VisumAntrag.de kann die Geschwindigkeit, mit der Anträge durch CBP beurteilt werden, nicht beeinflussen. Es kann jedoch garantiert werden, dass die auf dieser Website genannte durchschnittliche Bearbeitungsdauer als Durchschnittswert erreicht wird. Planen Sie, innerhalb von 3 Tagen in die USA zu reisen? Dann akzeptiert VisumAntrag.de nur noch Eilanträge, um zu vermeiden, dass das ESTA nicht rechtzeitig erteilt wird. Der Unterschied zwischen regulären Anträgen und Eilanträgen besteht darin, dass VisumAntrag.de Eilanträge schneller bearbeitet; mit der Bearbeitung von Eilanträgen wird immer innerhalb von 24 Stunden, zumeist jedoch innerhalb von 10 Minuten, begonnen. Auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen. In diesem Fall wird zunächst eine Prüfung auf häufig vorkommende Ausfüllfehler durchgeführt. Anschließend wird Ihr Antrag an die Grenzschutzbehörde der USA weitergeleitet, die den Antrag nochmals prüft und untersucht, ob Sie ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten. Wenn kein Grund für eine Ablehnung gefunden wird, wird das ESTA im Durchschnitt nach 60 Minuten ausgefertigt. Sie erhalten dann eine Bestätigung der Erteilung per E-Mail und SMS. Die Grenzschutzbehörde CBP bearbeitet alle ESTA Anträge individuell, also nicht für die gesamte Gruppe aus einem Gruppenantrag, sondern für jede einzelne Person. Manchmal wird das ESTA für eine Person aus dem Gruppenantrag viel früher ausgestellt als für eine andere Person. Das ist normal und ist darauf zurückzuführen, dass Anträge immer pro Person beurteilt werden. So kann der Antrag eines/-r Reisenden aus einem Gruppenantrag in eine Stichprobenkontrolle fallen. Ein Antrag, der länger in Bearbeitung ist, hat keine höhere Wahrscheinlichkeit, abgelehnt zu werden. Wenn Sie die US-amerikanische Staatsangehörigkeit oder eine US-Aufenthaltsgenehmigung (Greencard) haben, können Sie kein ESTA beantragen. Sollten Sie in dem Fall dennoch ein ESTA beantragen, wird Ihr Antrag nicht genehmigt. Wenn Sie die US-amerikanische Staatsangehörigkeit (eventuell als zweite Staatsangehörigkeit) oder eine Aufenthaltsgenehmigung für die USA (Permanent Resident / Greencard), aber kein US-amerikanisches Reisedokument besitzen, sollten Sie sich an das Konsulat oder die Botschaft wenden. Was kostet das ESTA und wie begleiche ich die Kosten? Die Kosten für ein ESTA USA betragen 44,95 € pro Person. Der Preis pro Person bleibt derselbe, wenn Sie einen Gruppenantrag einreichen. Sie können sich auch für eine Eilantragstellung entscheiden, für die ein Zuschlag von 17,50 € pro Person berechnet wird. Alle auf dieser Website genannten Kosten enthalten die von der Grenzschutzbehörde erhobenen Konsulatsgebühren, die Servicekosten von VisumAntrag.de und die obligatorischen Steuern. Sie können zusätzlich zum eigentlichen Visumantrag auch eine freiwillige CO₂-Kompensation und/oder eine optionale Registrierung Ihrer Reise bei der deutschen Auslandsvertretung (nur für deutsche Staatsangehörige) wählen. Die Kosten für diese nicht-obligatorischen Dienstleistungen hängen von dem Land, in das Sie reisen und Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Sie können für diese zusätzlichen Dienstleistungen im Antragsformular, auf dem auch die genauen Kosten angegeben sind, jeweils ein Häkchen setzen, wenn sie diese wünschen. Informationen darüber, wie die CO₂-Kompensation genau funktioniert, lesen Sie im Artikel über die Möglichkeit der CO₂-Kompensation auf VisumAntrag.de, Die Zahlung führen Sie sicher, schnell und einfach mit Sofortüberweisung, Giropay, eps-Überweisung, PayPal oder Kreditkarte (Mastercard, Visa, American Express, AMEX) durch. Sofort nach der Zahlung des ESTA USA können Sie auf der Übersichtsseite Ihres Antrags eine Zahlungsbestätigung downloaden. Nach der vollständigen Bearbeitung des Antrags kann auch die Rechnung mit Mehrwertsteuer dort heruntergeladen werden. Steht eine 0 (die Ziffer Null) oder ein O (der Buchstabe) in meiner Reisepassnummer? Ihre Reisepassnummer enthält Ziffern und Buchstaben. Es kann manchmal unklar sein, ob es sich um den Buchstaben O oder die Ziffer 0 handelt. Die Passnummer von einem regulären deutschen Reisepass besteht aus einer 9-stelligen Ziffern- und Buchstabenkombination. Sie enthält weder Vokale (a, e, i, o, u) noch Umlaute (ä, ö, ü), und auch niemals die Buchstaben B, D, Q und S. Da in der Reisepassnummer eines regulären deutschen Reisepasses keine Vokale vorkommen, können Sie davon ausgehen, dass es sich um die Ziffer 0 (Null) handelt. Die Passnummer von einem deutschen Kinderreisepass, einem deutschen vorläufigen Reisepass (und einem deutschen Reiseausweis als Passersatz) und einem österreichischen Reisepass besteht immer aus 1 Buchstaben plus 7 Ziffern. Das erste Zeichen kann deshalb nur der Buchstabe O und nicht die Ziffer 0 sein. Die Zeichen an der zweiten bis achten Stelle können nur die Ziffer 0 und nicht der Buchstabe O sein. In deutschen Kinderreisepässen, vorläufigen Reisepässen (und dem Reiseausweis als Passersatz) kann daher ein Selbstlaut vorkommen. Die Passnummer von Schweizer Reisepässen besteht immer aus einem Buchstaben, gefolgt von einer 7-stelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Schweizer Passnummern können sowohl die Zahl 0 als auch den Buchstaben O enthalten. Im Reisepass ist die Ziffer 0 deutlich durch einen Punkt in der Mitte gekennzeichnet. Können Sie keinen Punkt erkennen? Dann handelt es sich um den Buchstaben O. Beachten Sie bitte, dass mit einem deutschen Kinderreisepass, dem deutschen vorläufigen Reisepass und allen Reiseausweisen als Passersatz kein ESTA beantragt werden kann. Für eine Reise in die USA müssen Sie als Deutsche/-r zuerst einen deutschen regulären Reisepass (oder ein Visum) beantragen. Mit einem österreichischen Kinderreisepass kann jedoch durchaus ein ESTA beantragt werden, da ein österreichischer Kinderreisepass einen Chip für die biometrischen Daten enthält (den der deutsche Kinderreisepass nicht enthält). Wenn Sie Ihren ESTA Antrag auf der Website VisumAntrag.de stellen, wird immer geprüft, ob Sie nicht einen Buchstaben O und eine Ziffer 0 vertauscht haben. Dieser Fehler wird entweder sofort für Sie korrigiert oder Sie erhalten eine Fehlermeldung. Auf diese Weise werden Probleme bei der Grenzkontrolle vermieden. Wenn Sie Ihren Antrag auf einer anderen Website eingereicht haben, kann es sein, dass Sie versehentlich den Buchstaben O eingetragen haben. In diesem Fall ist Ihre Reisegenehmigung ungültig. Die Passnummer kann nicht mehr geändert werden. Sie müssen dann einen neuen Antrag stellen, um ein gültiges ESTA zu erhalten. Besitze ich immer noch die Staatsangehörigkeit meines Geburtslands? Wenn Sie nicht in dem Land geboren sind, dessen Staatsangehörigkeit Sie laut Ihrem Reisepass besitzen, ist es in einigen Fällen so, dass Sie – außer der Staatsangehörigkeit des Lands, von dem Sie Ihren Reisepass haben – immer noch die Staatsangehörigkeit Ihres Geburtslands besitzen. Das kann auch der Fall sein, wenn Sie sich davon nicht bewusst sind und bereits lange nicht mehr in Ihrem Geburtsland wohnen. Bei manchen Ländern verliert man die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn man den Reisepass oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Lands erhält. Für die meisten Länder gilt, dass man die Staatsangehörigkeit nur verliert, wenn man selbst ein Ansuchen auf die Aberkennung der Staatsangehörigkeit stellt. Und für einige Länder gilt, dass man die Staatsangehörigkeit niemals verlieren kann oder dass es so schwierig ist oder mit so vielen Nachteilen verbunden ist, die Staatsangehörigkeit aberkannt zu bekommen, dass die Staatsangehörigkeit des Geburtslands beinahe immer als zweite Staatsbürgerschaft bestehen bleibt. Das ist z.B. oft der Fall bei Reisenden, die in der Türkei, Marokko, Somalia oder Afghanistan geboren sind. Sie sollten sich davon sicher sein, ob Sie eine zweite Staatsangehörigkeit haben, denn diese müssen Sie im ESTA-Antragsformular eintragen. Wenn solch eine zweite Staatsangehörigkeit vorliegt, diese aber nicht im ESTA Antrag angegeben wird, wird der Antrag normalerweise abgewiesen. Sie sehen auf der Website der deutschen Bundesregierung spezifische Informationen zur Einbürgerung und dabei auch welche Staatsangehörigkeiten trotz Einbürgerung als zweite Staatsangehörigkeit behalten bleiben.

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Wann bekommt man ESTA Bestätigung?

Kurz nach Ihrer Antragstellung – Nachdem Sie den ESTA Visa Antrag ausgefüllt haben, kann es häufig bis zu 72 Stunden dauern, bis dieser Genehmigt ist. Viele werden nervös, wenn Sie nach dem Ausfüllen des Formulars nicht sofort eine Antwort erhalten. In dem Fall wird geraten die Bearbeitungszeit abzuwarten, bevor Sie Ihren Status abfragen.

Ihr Antrag ist noch in Bearbeitung – es wurde noch keine Entscheidung seitens der US Behörden gefällt Ihre Email-Adresse wurde falsch angegeben – unsere Email konnte nicht ordnungsgemäß zugestellt werden Sie haben den Antrag nicht auf unserem Service-Portal gestellt – es gibt verschiedene Anbieter, einige senden keine Bestätigungsemails an den Kunden

Wenn Sie das Formular auf unserem Service Portal ausgefüllt haben, kontaktieren Sie uns bitte (per Email oder telefonisch). Gerne prüfen wir den Status Ihrer Bestellung und senden Ihnen Ihre Genehmigung per Email zu.

Was wird beim ESTA Antrag geprüft?

Welche Angaben müssen im ESTA-Antrag gemacht werden? – Bei bestimmten Abfragen im ESTA-Antrag handelt es sich um Pflichtfelder. Das bedeutet, dass diese im ESTA-Antrag abgefragten Informationen zwingend angegeben werden müssen. Innerhalb des ESTA-Formulars werden folgende Dinge als Pflichtangaben abgefragt:

  1. Personenbezogene Daten Neben dem Namen müssen auch andere Namen, die jemals benutzt wurden (z.B. Geburts- oder Mädchennamen) sowie die Namen der Eltern eingetragen werden.
  2. Kontaktdaten Adresse sowie Notfallkontaktdaten in oder außerhalb der USA
  3. Reisepassdaten und Ausweis Personalausweisnummer (falls vorhanden) und zusätzliche Angaben zum Reisepass bzw. die Frage, ob man im Besitz weiterer Reisepässe ist
  4. Informationen zum Arbeitgeber
  5. Informationen zu einem Ansprechpartner bzw. einer Ansprechpartnerin in den USA
  6. Sicherheitsrelevante Fragen
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Warum wurde mein ESTA abgelehnt?

ESTA nicht genehmigt – Was nun? Wie Lange Dauert Es Bis Esta Antrag Genehmigt Wird Um die die USA reisen zu können wird benötigt jeder Reisende ein ESTA oder eines der anderen Visa, die durch eine US Botschaft ausgestellt werden, diese gilt es rechtzeitig vor Abreise zu beantragen. Ohne das jeweilige Visum, kann bereits beim Check-In am Flughafen der Einstieg in das Flugzeug verweigert werden.

Es kann viele Gründe geben, warum ein ESTA-Antrag abgelehnt wird. In den meisten Fällen liegt es daran, dass die Voraussetzungen für die visafreie Einreise nicht erfüllt wurden und ein Visum von der US Botschaft notwendig ist um trotz nicht vorhandenem ESTA in die USA reisen zu können. Leider kann es auch vorkommen, dass das ESTA abgelehnt wird, auch wenn alle Fragen mit „Nein” beantwortet wurden.

Jedoch erteilt die zuständige amerikanische Behörde in dem Fall keinerlei Auskunft darüber, warum der ESTA Antrag nicht genehmigt wurde, Sie erhalten lediglich ein ESTA Formular mit der Nachricht: „Reise nicht genehmigt”, in diesem Fall bleibt dem Antragsteller häufig nur Gang zum amerikanischen Konsulat um einen Antrag auf ein „normales” Visum zu stellen.

Sie haben eine Berechtigungsfrage mit Ja beantwortet Sie haben eine zweite Staatsangehörigkeit aus einem der folgenden Länder: Iran, Irak, Syrien, Sudan, Jemen, Libyen, Somalia Sie haben Ihren Aufenthalt in den USA überzogen und sind länger als die erlaubte Einreise Dauer dortgeblieben Sie haben einmal einen früheren Reisepass verloren oder als gestohlen gemeldet Sie haben falsche Angaben bei Ihrer ESTA Registrierung gemacht Sie besitzen eine amerikanische Greencard Sie haben bereits einen Antrag auf ein US Visa für Einwanderung bei einer US Botschaft gestellt Es gibt auch weitere Gründe für eine ESTA Visa Ablehnung, die von den US Behörden allerdings nicht bekannt gegeben werden

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In einigen Fällen kann man der Ablehnung noch entgegenwirken. Falls Sie zum Beispiel versehentlich einer der „Eligibility Questions” mit ja beantwortet haben, kann man entweder bei einigen Fragen einen Neuantrag stellen, oder einen Widerspruch erheben.

Wie lange dauert ein ESTA Antrag USA?

Die Bearbeitungsfrist von 72 Stunden ist abgelaufen, es ist jedoch keine ESTA-Genehmigung eingegangen: Was tun? – Wie in den Erläuterungen über die Wartezeit bis zum Eingang der ESTA-Genehmigung bereits erwähnt, dauert es oft nur einige Stunden, bis dieser famose Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags für eine Reisegenehmigung eingeht, wobei die maximale Frist bei 72 Stunden liegt.

  1. Ist die Frist von 72 Stunden abgelaufen und Sie haben nichts erhalten, gibt es dafür mehrere Erklärungen.
  2. Zunächst einmal sollten Sie nicht in Panik geraten und Ihre Mails noch einmal genau überprüfen.
  3. Denken Sie daran, im Ordner « Spam » oder « Junkmail » Ihres E-Mail-Postfachs nachzusehen.
  4. Es kommt häufig vor, dass die Antwort der amerikanischen Behörden dort landet, da es sich um einen unbekannten Absender handelt, der zudem noch im Ausland sitzt.

Sie können zudem überprüfen, ob Ihr ESTA-Antrag auch wirklich registriert ist. Dafür ist es sinnvoll, zunächst den Kontoauszug zu kontrollieren. Da die Registrierung des Antrags erst durch die Bezahlung der Bearbeitungs- und Übermittlungsgebühren des Dossiers ausgelöst wird, wird das Formular erst dann an die amerikanischen Behörden übermittelt, wenn die Gebühren dem Konto wirklich belastet sind.

Ist auf Ihrem Konto keine Belastung des entsprechenden Betrages zu sehen, so heißt dies dass der Antrag nicht abgeschlossen wurde. Dies kommt häufig vor, wenn beim Bezahlvorgang ein Problem aufgetreten ist. Vergewissern Sie sich daher immer, dass Ihr Bankkonto ausreichend gedeckt ist, um die Gebühren zu bezahlen, und dass Ihre Kreditkarte nicht von der Bank gesperrt wurde.

Möglicherweise haben Sie auch versehentlich den Bezahlvorgang abgebrochen. Das Zahlen per Kreditkarte ist heutzutage ein sehr sicherer Vorgang, in dessen Verlauf man oft auf den Bankserver weitergeleitet wird, um die Angaben zu prüfen und gegebenenfalls mit einem per SMS erhaltenen Code zu bestätigen.

Wenn Sie nun dachten, der Bezahlvorgang sei abgeschlossen, und das Browserfenster geschlossen haben, wurde die Zahlung eventuell nicht registriert. Stellen Sie also den Antrag erneut und beachten Sie die erwähnten Punkte. Wenn Sie feststellen, dass das Konto in der Tat mit dem entsprechenden Betrag belastet wurde, so könnte ein Fehler bei der Eingabe der E-Mail-Adresse im Antragsformular das Ausbleiben der ESTA-Genehmigung innerhalb der genannten Frist erklären.

Es ist möglich, dass die ESTA-Genehmigung zwar erteilt, die Bestätigungsmail aber an eine fehlerhafte Mailadresse geschickt wurde. In diesem Fall kann man den Status des ESTA-Antrags direkt auf der Website der amerikanischen Behörden überprüfen. Mit der Eingabe Ihrer Reisepassnummer und einiger weiterer Angaben gelangen Sie zu Ihrem Dossier.