Wann kann ich mit meinem BAföG Bescheid rechnen? – Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von BAföG Anträgen liegt im Normalfall bei ca.8 Wochen. Beim Auslandsbafög muss man mit 6 Monaten rechnen, Ausnahmen bestätigen die Regel. Man sollte seinen BAföG Antrag also entsprechend früh stellen, um pünktlich zum Semesterstart sein Geld zu bekommen.
Wie finde ich meine BAfög Förderungsnummer raus?
Die Amt-Förderungsnummer setzt sich aus der Amtsnummer und Ihrer Förderungsnummer zusammen. Sie wird Ihnen von Ihrem Amt mitgeteilt und ist als Referenznummer auf dem Anschreiben von Ihrem Amt enthalten. In manchen Fällen wird die Amtsnummer von der Förderungsnummer getrennt angegeben, in einigen Fällen zusammengesetzt mit einem Trennzeichen.
Wie viel müssen die Eltern verdienen um BAföG zu bekommen?
Beispiel für das Einkommen der Eltern – Sind Deine Eltern verheiratet, musst Du ab einem Bruttoeinkommen von 44.000 Euro im Jahr mit den ersten Einbußen beim Bafög rechnen (Arbeitnehmer, keine weiteren Kinder). Oft kannst Du aber auch noch eine Teilförderung erhalten, wenn Deine Eltern über 50.000 Euro verdienen.
Wie viel darf man bei BAföG dazu verdienen?
Auszubildendenrechnung – Die Freibeträge vom eigenen Einkommen der Auszubildenden richten sich nach der Ausbildungsart und der familiären Situation; geregelt ist dies in § 23 BAföG. Für die Auszubildenden selbst bleiben zunächst monatlich 330 Euro anrechnungsfrei.
Zusätzlich bleiben anrechnungsfrei für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner 805 Euro und für eigene Kinder je 730 Euro. Die Freibeträge für Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder werden nur gewährt, wenn diese nicht in einer Ausbildung stehen, die nach dem BAföG oder nach § 56 SGB III gefördert werden kann.
Außerdem mindern sich die Freibeträge um das jeweilige eigene Einkommen dieser Personen. Von der Waisenrente und dem Waisengeld bleiben für Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, monatlich 255 Euro, für andere Auszubildende 180 Euro anrechnungsfrei.
- Stammt das Einkommen der Auszubildenden aus einem Pflichtpraktikum oder dem Ausbildungsverhältnis, wird es voll – also ohne Freibetrag – auf den Bedarf angerechnet.
- Dies gilt grundsätzlich auch für Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, für Förderungsleistungen ausländischer Staaten sowie für Unterhaltsleistungen der dauernd getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten bzw.
eingetragenen Lebenspartner. Was ist mit dem Geld aus Ferienjobs? Viele Schülerinnen, Schüler und Studierende bessern ihr Konto mit Ferien- oder Nebenjobs auf. Doch wie hoch dürfen solche Einkünfte sein, ohne dass ihnen BAföG gekürzt wird? Maßgeblich ist grundsätzlich das Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum, also in dem Zeitraum, für den BAföG bewilligt wird.
- Von diesem Bruttoeinkommen werden zunächst anteilig die jährliche Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.200 Euro und dann die Sozialpauschale von 21,6 Prozent abgezogen.
- Der verbleibende Betrag wird durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt.
- Schließlich wird der Freibetrag von 330 Euro monatlich abgezogen.
Aufgrund dieser Berechnungsmethode bleibt ein Bruttoeinkommen von 6.251,04 Euro in zwölf Monaten bzw. monatlich 520,92 Euro anrechnungsfrei. Das bedeutet, dass Auszubildende einem 520 Euro-Minijob nachgehen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung nach dem BAföG vorgenommen werden.
- Minijob wirkt sich nicht auf Familienversicherung aus Bei höherem Einkommen wird nur der den Freibetrag überschreitende Einkommensanteil angerechnet.
- Das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung hat bis zur 520-Euro-Minijobgrenze auch keinen Einfluss auf eine bestehende beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die sogenannte Familienversicherung.
Bei nicht geringfügiger Beschäftigung darf das Gesamteinkommen der Auszubildenden im Hinblick auf die Familienversicherung monatlich 520 Euro nicht übersteigen; rechtliche Grundlage dafür sind 10 Abs.1 Nr.5 SGB V, § 18 SGB IV, Anhang 1 SGB VI. Anrechnung von Stipendien Ausbildungsförderung nach BAföG wird nicht geleistet, wenn Leistungen eines Begabtenförderungswerks bezogen werden; siehe § 2 Abs.6 Nr.2 BAföG.
Andere nicht einkommensteuerpflichtige begabungs- und leistungsabhängige Stipendien (wie zum Beispiel das Deutschlandstipendium) sind bis zu einem Gesamtbetrag, der einem Monatsdurchschnitt von 300 Euro entspricht, von vornherein von der Anrechnung ausgenommen, § 21 Abs.3 Nr.2 BAföG. Im Übrigen gelten sie als Einkommen und sind anzurechnen, falls ihre besondere Zweckbestimmung einer Anrechnung auf den Bedarf nicht entgegensteht.
Die Anrechnung erfolgt dann grundsätzlich unter Berücksichtigung der Einkommensfreibeträge. Nur wenn die Auszubildenden selbst Stipendiatinnen oder Stipendiaten sind und das Stipendium ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln stammt, werden für den 300 Euro übersteigenden Betrag keine Einkommensfreibeträge gewährt.
Wann kommt der heizkostenzuschuss BAfög Bayern?
Heizkostenzuschuss 2 – Das Gesetz zum zweiten Heizkostenzuschuss ist am 16.11.2022 in Kraft getreten. Die Höhe des zweiten Heizkostenzuschlags beträgt 345,00 €. Entscheidend für den Anspruch auf den Heizkostenzuschuss 2 ist, dass die jeweilige Förderung für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt wurde.