Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid? In der Regel vergehen drei bis vier Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem man den Rentenbescheid beantragt hat. Ist der Antrag unvollständig, kann die Bearbeitung auch länger dauern.
Wie lange muss man auf Rente warten?
Fristen beachten! – Je nach Rentenart gibt es unterschiedliche Fristen. Welche für Sie gilt, hängt davon ab, ob Sie eine Rente aus eigener Versicherung oder eine Hinterbliebenenrente beantragen. Bei den Fristen zählen Monate immer als volle Kalendermonate.
Für Renten aus eigener Versicherung – also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten – gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.
Bei Hinterbliebenenrenten – also bei Witwen-, Witwer- und Waisenrenten – beträgt die Antragsfrist vom Todestag an zwölf Kalendermonate. Diese Frist gilt auch, wenn eine Rente schon einmal weggefallen ist und später erneut beantragt wird. Wird der Hinterbliebenenrentenantrag später gestellt, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat und kann nicht rückwirkend gezahlt werden.
Wie hoch darf die Rente sein ohne Steuern zu zahlen?
Das gilt für Rentner – Wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Wir erklären die Zusammenhänge: Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt.
Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Wenn Sie im Jahr 2040 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern.
Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag”. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert.
Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig. Wichtig: Wir melden die erforderlichen Daten für die Rentenbesteuerung an die Finanzverwaltung. Es werden allerdings keine Steuern von uns abgeführt.
Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen, kann sich dies im Laufe des weiteren Rentenbezugs ändern. Beispiel: Maren K., die schon im Jahr 2004 Rente erhielt, bekam im Jahr 2005 eine Jahresbruttorente von 12.000 Euro.
- Hieraus errechnet sich ihr „Rentenfreibetrag” in Höhe von 6.000 Euro.
- Im Jahr 2021 beträgt ihre Jahresbruttorente aufgrund der bisherigen Rentenanpassungen 15.440 Euro.
- Ihr „Rentenfreibetrag” bleibt trotzdem bei 6.000 Euro.
- Damit steigt ihr zu versteuerndes Renteneinkommen von 6.000 Euro auf 9.440 Euro.
Aufgrund des steuerlichen Grundfreibetrages (der 9.744 Euro im Jahr 2021 beträgt) muss sie trotzdem keine Steuern zahlen, da sie außer ihrer Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat. Wenn Sie Ihre Rente zeitweilig als Teilrente erhalten oder wenn diese wegen einer Einkommensanrechnung gekürzt wird, wird der Rentenfreibetrag entsprechend angepasst.
Wie kann ich sehen wieviel Rente ich bekomme?
Es ist eine Frage, die viele Menschen beschäftigt: Wie hoch wird meine Rente sein? Mit einem Rentenrechner können Sie es herausfinden. So geht’s. Jüngere Menschen denken eher selten daran. Mit zunehmendem Alter aber stellt sich jeder die Frage, wie viel er eines Tages von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann, wie hoch die Rente im Ruhestand ausfällt.
- Grundsätzlich gilt dabei: Die Höhe Ihrer Rente hängt davon ab, wie hoch Ihre Beiträge zur Rentenversicherung während des Arbeitslebens sind – und davon, wann Sie in Rente gehen.
- Informationen zu Ihrer Rentenhöhe finden Sie in den Unterlagen der Rentenversicherung.
- Sie können Ihre voraussichtliche Rentenhöhe jedoch auch berechnen.
Das geht am einfachsten mit einem Online-Rentenrechner, t-online zeigt Ihnen, wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten.
Wer kann mir sagen wieviel Rente ich bekomme?
Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung verrät Ihnen, wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können und wie viel Rente Sie voraussichtlich bekommen werden. Daraus können Sie ableiten, wie viel Sie zusätzlich für Alter vorsorgen sollten.
Wie lange dauert die Bearbeitung von EU Rente?
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente? – Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt ähnlich wie die der Altersrente von der Anzahl der Versicherungsjahre und dem individuellen Einkommen ab. Erwarte aber nicht zu viel, denn die Rente beträgt oft deutlich weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts.
- Wer 2019 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezog, bekam der Deutschen Rentenversicherung zufolge durchschnittlich 882 Euro im Monat,
- Wie hoch Deine Erwerbsminderungsrente nach jetzigem Stand ausfallen würde, kannst Du in Deiner Renteninformation nachlesen.
- Das Absicherungsniveau ist infolge der Rentenreformen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken.
Seit dem Jahr 2001 wird die Erwerbsminderungsrente gekürzt, weil sie bereits vor Erreichen der Altersgrenze für die reguläre Rente ausgezahlt wird. Die Grenze wird bis zum Jahr 2024 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Jeder Monat, den Du früher Erwerbsminderungsrente beziehst, kostet einen Abschlag von 0,3 Prozentpunkten, höchstens jedoch 10,8 Prozent.
Dieser maximale Abschlag trifft viele Erwerbsminderungsrentner. Denn ihn muss jeder hinnehmen, der mehr als drei Jahre vor seinem regulären Rentenbeginn erwerbsunfähig wird. Wenn Du eine volle Erwerbsminderungsrente erhältst, darfst Du 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Bei höheren Einkünften wird die Rentenzahlung gekürzt.
Für Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Diese kannst Du bei Deinem Rentenversicherungsträger erfragen.