Wie lange ist die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass? – Die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass beträgt in der Regel zwischen 8 und 10 Wochen. Seit dem 01.11.2007 gibt es außerdem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis einen Expresspass zu beantragen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt dann zwischen 2 und 4 Wochen.Sobald der zuständigen Auslandsvertretung Ihr vollständiger Antrag vorliegt, wird dieser an die Bundesdruckerei in Deutschland weitergeleitet. Dort wird Ihr neuer Reisepass in einem maschinellen Verfahren hergestellt. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei kann durch die Auslandsvertretung nicht beeinflusst werden.
Bedenken Sie daher, dass Sie Ihren neuen Reisepass entsprechend rechtzeitig beantragen.
Wie viel kostet es einen Reisepass zu beantragen?
Gebührenübersicht Reisepass
Gebühren Reisepass (Ausland) | Gebühr in Euro |
---|---|
Regulärer Pass (ab 24 Jahren) | 81,00 |
Regulärer Pass (unter 24 Jahren) | 58,50 |
Zuschlag für 48 statt 32 Seiten | 22,00 |
Vorläufiger Pass (Gültigkeit bis 1 Jahr) | 39,00 |
Warum dauert der Pass so lange?
Produktionszeit deutlich angestiegen. Das BMI bestätigt auf Nachfrage des GA die Verzögerungen beim Druck. Die durchschnittliche Produktionszeit von Pässen sei von 10,1 Werktagen im Januar 2022 auf 14,1 Werktage im Mai gestiegen. „Der Höchstwert wurde im April mit 18 Werktagen erreicht’, sagt eine Sprecherin des BMI.
Kann man den Reisepass online beantragen?
Online-Services – Im Identitätsdokumentenregister (IDR) sind Ihr Reisepass und/oder Personalausweis gespeichert. Nutzen Sie den Erinnerungsservice des IDR und lassen Sie sich rechtzeitig vor Ablauf Ihres Reisepasses oder Personalausweises erinnern. Um die Reisepass Online-Services nutzen zu können, benötigen Sie eine Handy -Signatur oder die ID Austria,
Was kostet ein Reisepass 2023 in Deutschland?
Reisepass – Was kostet der Reisepass und wieviel kosten die Zusatzleistungen? Für einen Reisepass wird gemäß immer eine Grundgebühr erhoben, die von Ihrem Alter abhängt. Für Zusatzleistungen können Zuschläge anfallen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Kosten.
- Grundgebühr für einen Personen ab 24 Jahren: 60,00 Euro (10 Jahre gültig) Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro (6 Jahre gültig) Für die Grundgebühr erhalten Sie einen Reisepass mit 32 Seiten (internationaler Standard).
- Sie beantragen Ihren Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter.
Ein vorläufiger Reisepass, ohne Chip und längstens 12 Monate gültig, wird nur ausgestellt, wenn Sie sofort ein Reisedokument benötigen. Der Kinderreisepass kostet 13,00 Euro. Ein Kinderreisepass, ohne Chip und längstens 12 Monate gültig, kann nur bis zur Vollendung des 12.
für das Express-Bestellverfahren
Für das Express-Bestellverfahren beim Reisepass wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 Euro je Reisepass erhoben. Wird die Reisepass-Bestellung bis 12:00 Uhr zum Hersteller übermittelt, liegt der Reisepass innerhalb der nächsten drei Werktage abholbereit in der Behörde vor. Verzögert sich die Lieferung des Reisepasses, wird Ihnen der Express-Zuschlag zurückerstattet.
bei Beantragung außerhalb des Hauptwohnsitzes
Möchten Sie den Reisepass in einem Bürgeramt außerhalb ihres Hauptwohnsitzes beantragen, wird wegen des erhöhten Aufwands ein Zuschlag fällig. Aufpreispflichtig ist ferner, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeit beantragen bzw. abholen möchten.
bei Beantragung im Ausland
Sie möchten den Reisepass im Ausland beantragen oder benötigen im Ausland Ersatz im Fall von Verlust/Diebstahl? Beantragungen im Ausland – bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung – sind möglich. Wegen der erhöhten Aufwände werden weitere Zuschläge fällig.
Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen ab 24 Jahren Summe | Personen unter 24 Jahren Summe |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | – | 60,00 Euro | 37,50 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 32,00 Euro | 92,00 Euro | 69,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | 22,00 Euro | 82,00 Euro | 59,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 114,00 Euro | 91,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass | – | 26,00 Euro | 26,00 Euro |
Kinderreisepass | – | – | 13,00 Euro |
Kinderreisepass Verlängerung oder Aktualisierung | – | – | 6,00 Euro |
Beantragung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland
Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen ab 24 Jahren Summe | Personen unter 24 Jahren Summe |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | doppelte Grundgebühr | 120,00 Euro | 75,00 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | doppelte Grundgebühr plus 32,00 Euro | 152,00 Euro | 107,00 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | doppelte Grundgebühr plus 22,00 Euro | 142,00 Euro | 97,00 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | doppelte Grundgebühr plus 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 174,00 Euro | 129,00 Euro |
Vorläufiger Reisepass | doppelte Grundgebühr | 52,00 Euro | 52,00 Euro |
Kinderreisepass | doppelte Grundgebühr | – | 26,00 Euro |
Kinderreisepass Verlängerung oder Aktualisierung | doppelte Grundgebühr | – | 12,00 Euro |
Beantragung im Ausland für Deutsche, die im Ausland wohnen
Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen ab 24 Jahren Summe | Personen unter 24 Jahren Summe |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | 21,00 Euro | 81,00 Euro | 58,50 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 21,00 Euro plus 32,00 Euro | 113,00 Euro | 90,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | 21,00 Euro plus 22,00 Euro | 103,00 Euro | 80,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | 21,00 Euro plus 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 135,00 Euro | 112,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass | 13,00 Euro | 39,00 Euro | 39,00 Euro |
Kinderreisepass | 13,00 Euro | – | 26,00 Euro |
Kinderreisepass Verlängerung oder Aktualisierung | 12,00 Euro | – | 18,00 Euro |
Beantragung im Ausland für Deutsche, die im Inland wohnen (bspw. bei Verlust/Diebstahl)
Leistung | Zusätzliche Kosten | Personen ab 24 Jahren Summe | Personen unter 24 Jahren Summe |
---|---|---|---|
Reisepass (internationaler Standard) | doppelte Grundgebühr plus 21,00 Euro | 141,00 Euro | 96,00 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | doppelte Grundgebühr plus 21,00 Euro plus 32,00 Euro | 173,00 Euro | 128,00 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | doppelte Grundgebühr plus 21,00 Euro plus 22,00 Euro | 163,00 Euro | 118,00 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | doppelte Grundgebühr plus 21,00 Euro plus 22,00 Euro plus 32,00 Euro | 195,00 Euro | 150,00 Euro |
Vorläufiger Reisepass | doppelte Grundgebühr plus 13,00 Euro | 65,00 Euro | 65,00 Euro |
Kinderreisepass | doppelte Grundgebühr plus 13,00 Euro | – | 39,00 Euro |
Reisepass – Was kostet der Reisepass und wieviel kosten die Zusatzleistungen?
Für welche Länder braucht man noch einen Reisepass?
Reisedokumente zum Nachweis Ihrer Unionsbürgerschaft – Haben Sie in den oben genannten Fällen nicht die erforderlichen Reisedokumente bei sich, kann Ihnen die Einreise verweigert werden. Die Behörden müssen Ihnen allerdings die Möglichkeit geben, die Papiere innerhalb einer angemessenen Frist zu beschaffen oder auf andere Art nachzuweisen, dass Sie EU-Bürger/in sind.
Was tun wenn der Reisepass nicht rechtzeitig kommt?
Ich brauche den Reisepass sofort. Was kann ich tun? – Kann der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt werden. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise von Ihnen verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Für das Ausstellen des vorläufigen Reisepasses wird eine Gebühr erhoben. Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier, Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass keine Fingerabdrücke erfasst werden. Bitte beachten Sie: Der vorläufige Reisepass wird von den meisten Ländern anerkannt. In einige Länder (zum Beispiel in die USA ) kann eine visumfreie Einreise jedoch nur mit einem Reisepass erfolgen, der ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip).
Was ist ein vorläufiger Reisepass?
Ist ein vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis für die Einreise in alle Länder gültig? – Der vorläufige Reisepass (grüner Einband) wird von den Passbehörden mit maximal einjähriger Gültigkeit ausgestellt. Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw.
Was brauche ich um einen vorläufigen Reisepass zu beantragen?
vorläufiger Reisepass Typ: Artikel, Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung Der vorläufige Reisepass ist grundsätzlich weltweit als Reisedokument anerkannt. Quelle: BMI Häufig nachgefragt Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Das Bürgeramt kann für die Notwendigkeit der Ausstellung von Ihnen geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
In einige Länder ( z.B. in die USA ) kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein, Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise.
Wie lange ist ein Reisepass gültig wenn er abgelaufen ist?
“Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen.” – Falsch. Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das grundsätzlich das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass erlaubt.
Zu diesen gehören u.a. Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, die Schweiz, Slowenien und Ungarn. Achtung, in Spanien darf der Pass nur ein Jahr abgelaufen sein! Es ist aber empfehlenswert, nur mit gültigem Reisepass oder gültigem Personalausweis zu verreisen.
Aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines oder auch Fährgesellschaften kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Gut zu wissen: Falls ihr Reisepass (oder Personalausweis) nicht mehr gültig ist und Sie bald wieder auf Reisen gehen, dann organisieren Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Aktualisierung bei Ihrer Behörde ( mehr Infos ).
Kann man mit einem vorläufigen Ausweis reisen?
Vorbereitung des Aufenthalts in Tschechien – Hinweis: Sämtliche Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Merkblattes. Trotz aller Sorgfalt kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden 1.
Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente Gemäß § 1 Abs.1 PassG sind Deutsche, die über Auslandsgrenzen in die Bundesrepublik ein- oder aus der Bundesrepublik ausreisen, verpflichtet, einen gültigen Pass oder Passersatz gem. § 1 PassG mit sich zuführen, Führt ein Deutscher oder eine Deutsche vorsätzlich oder fahrlässig keinen Pass oder Passersatz mit sich, so begeht er oder sie gem.
§ 25 Abs.3 Nr.1 PassG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann. Ein gültiger Passersatz ist auch ein Personalausweis, vorläufiger Personalausweis oder Reiseausweis als Passersatz. Ohne gültigen Ausweis ist das Einchecken im Hotel, Hostel oder AirBnB in Tschechien nicht möglich – für jede Person, auch für Kinder, ist ein gültiger Ausweis vorzulegen.
- Die Unterkunft ist verpflichtet, die Dokumentendaten an die Ausländerpolizei weiterzuleiten.
- Hinweise zu den Einreisebestimmungen deutscher Staatsangehöriger und mit welchen Ausweisdokumenten die Einreise nach Tschechien möglich ist, entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes zu Tschechien.2.
Fertigen Sie Kopien Ihrer wichtigsten Reisedokumente Machen Sie Kopien Ihrer wichtigsten Reisedokumente (Pass, Flugtickets, Kreditkarten, Impfausweis, Führerschein), bewahren Sie diese an separater Stelle in Ihrem Reisegepäck auf und speichern Sie sie auch auf einem mobilen Gerät bzw.
- Im Posteingangsfach Ihres über das Internet jederzeit zugänglichen E-Mail-Postfachs.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur jeweils das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.3.
Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung ab, die eine Rückholung im Krankheitsfall beinhaltet. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt auch bei Vertragsärzten in Tschechien, deckt aber grundsätzlich nur die Krankenversicherungsleistungen ab, die auch durch die tschechische gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind.
Darüber hinaus dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Kosten ersetzen, die in einem Krankheitsfall im Ausland entstehen können. So werden grundsätzlich die Kosten eines Rücktransports aus dem Ausland in medizinisch sinnvollen und vertretbaren Fällen in keinem Fall von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.4.
Falls Sie mit dem Auto fahren, denken Sie an den Kauf der eVignette, nehmen Sie Ihre Grüne Versicherungskarte mit und führen Sie den Europäischen Unfallbericht mit. Seit dem 1. Januar 2021 benötigen PKW bis zu 3,5 t in Tschechien zu Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine gültige elektronische Autobahnvignette,
Die Vignette kann online bestellt werden oder bei zertifizierten Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an den Grenzübergängen erworben werden. Der Kauf ist bis zu 90 Tage im Voraus vor Beginn der Gültigkeit der Vignette möglich. Weitere Hinweise finden Sie im Portal des elektronischen Vignettensystems der Tschechischen Republik,
Dort können Sie die Vignette auch online erwerben. In Tschechien muss eine gültige KFZ-Versicherung mit der Grünen Versicherungskarte nachgewiesen werden. Der Europäische Unfallbericht ist ein mehrsprachiges Formular, mit dem man den Unfallhergang zur Meldung an die Versicherung festhalten kann.
Kann man sich mit einem abgelaufenen Reisepass ausweisen?
Beide Beschwerdeführer sind Geschäftsleiter einer Bank, welche ein gemäß Paragraph 4, Bankwesengesetz (BWG) konzessioniertes Kreditinstitut ist. Bei diesem eröffnete der Kunde W. am 22. Mai 1998 ein Konto; er wurde zu diesem Zeitpunkt vom Erstbeschwerdeführer als Sachbearbeiter betreut.
Der Kunde wies damals einen bis 2. Dezember 2001 gültigen Reisepass vor, von dem eine Kopie angefertigt wurde. Am 16. Jänner 2009 beantragte der Kunde W. bei derselben Bank für sein in Deutschland gegründetes Einzelunternehmen ein weiteres Girokonto und wurde dabei wiederum vom Erstbeschwerdeführer betreut.
Der Aufforderung zur Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises konnte er damals nicht nachkommen, weshalb sich der Erstbeschwerdeführer die bereits bei den Unterlagen der Bank befindliche Kopie des Reisepasses ausheben ließ. Dieser Vorgang wiederholte sich am 11.
- März 2009 anlässlich der Eröffnung eines Wertpapierdepots des Kunden W.
- Für sein Unternehmen. Am 11.
- August 2009 wurde schließlich vom Kunden W.
- Dem Kreditinstitut ein aktueller amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt.
- Der Erstbeschwerdeführer kennt den Kunden W.
- Seit seinem 10.
- Lebensjahr persönlich.
- Beide sind Mitglieder eines bestimmten Vereins.
Das von der Bank verwendete EDV-System führt zu einer Meldung, wenn die erfassten Ablaufdaten der von den Kunden vorgelegten Lichtbildausweise überschritten werden. Für diesen Fall sind die Mitarbeiter der Bank angewiesen, sich von den Kunden einen aktuellen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen.
- Mit den angefochtenen Bescheiden bestätigte die belangte Behörde die Straferkenntnisse der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 14.
- März 2011, mit welchen den Beschwerdeführern zur Last gelegt wurde, es als Geschäftsleiter eines gemäß Paragraph eins, BWG konzessionierten Kreditinstitutes gemäß Paragraph 9, VStG zu verantworten, dass die Bank gegen die Verpflichtung gemäß Paragraph 40, Absatz 2 a, Ziffer 3, BWG Gewähr zu leisten, dass die Dokumente, Daten oder Informationen über den Kunden W.
stets aktualisiert werden, dadurch verstoßen habe, dass für die oben genannten Kontoeröffnungen im Jahr 2009 ein nicht mehr gültiger Ausweis zur Identifizierung des Kunden herangezogen worden sei. Die Beschwerdeführer hätten dadurch Paragraph 98, Absatz eins, BWG in Verbindung mit Paragraph 40, Absatz 2 a, Ziffer 3, BWG unter Heranziehung von Paragraph 9, VStG verletzt, weshalb ihnen gemäß Paragraph 21, VStG eine Ermahnung erteilt worden sei.
Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, gemäß Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer eins, BWG hätten die Kreditinstitute vor Begründung einer dauernden Geschäftsbeziehung die Identität eines Kunden durch persönliche Vorlage seines amtlichen Lichtbildausweises festzustellen und zu überprüfen.
Dabei könne es nicht darauf ankommen, ob der Kunde eines Kreditinstitutes dem anwesenden Kundenbetreuer oder gar dem Geschäftsleiter persönlich bekannt sei, zumal nicht gewährleistet werden könne, dass der betreffende Kunde stets von diesem Mitarbeiter der Bank betreut werde.
Zudem verlange Paragraph 40, Absatz 2 a, Ziffer 3, BWG die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, was in erster Linie dazu diene, die jeweiligen Dokumente, Daten und Informationen über den Kunden stets aktuell zu halten und um allfällig auftretende zusätzliche Risikoindikatoren rechtzeitig zu erkennen.
Davon erfasst sei insbesondere die Aktualität der Angaben und Nachweise zur Feststellung der Identität des Kunden. Diese Sorgfaltspflicht des Kreditinstitutes solle der Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen und könne nur durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erfüllt werden.
Da der Reisepass des Kunden W. bereits im Jahr 2001 abgelaufen sei, wäre das Kreditinstitut jedenfalls gehalten gewesen, sich bei Eröffnung des Girokontos und des Wertpapierdepots im Jahr 2009 aktualisierte Dokumente vorlegen zu lassen. Hinzu komme, dass das Schriftbild der Signatur des Kunden in den genannten Eröffnungsanträgen nicht mehr jenem seiner Unterschrift im Reisepass entsprochen habe, sodass für das Kreditinstitut eine Identifizierungspflicht des Kunden in Form der Vorlage eines aktuellen Lichtbildausweises bestanden habe.
Da der Erstbeschwerdeführer den Kunden W. anlässlich der Eröffnung des Girokontos und des Wertpapierdepots zur Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises aufgefordert habe, werde offenbar, dass ihm die Pflicht zur (neuerlichen) Dokumentation der Identität des Kunden nach Paragraph 40, BWG bewusst gewesen sei.
- Beiden Beschwerdeführern komme der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit zugute, erschwerende Umstände seien nicht hervorgekommen.
- Da die Beschwerdeführer bislang keine Schuldeinsicht gezeigt hätten, sei der Ausspruch einer Ermahnung notwendig gewesen, um sie künftig von Verwaltungsstraftaten gleicher Art wirksam abzuhalten.
Gegen diese Bescheide richtet sich die vorliegende Beschwerde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften. Die belangte Behörde hat die Verwaltungsakten vorgelegt und den Antrag gestellt, die Beschwerde unter Zuspruch der Kosten für den Vorlageaufwand als unbegründet abzuweisen.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem gemäß Paragraph 12, Absatz 2, VwGG gebildeten Senat erwogen: Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2 a, BWG (in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr.108 aus 2007,) lauten: ” Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Paragraph 40, (1) Die Kredit- und Finanzinstitute haben die Identität eines Kunden festzustellen und zu überprüfen: 1.
vor Begründung einer dauernden Geschäftsbeziehung; Spareinlagengeschäfte nach Paragraph 31, Absatz eins, dieses Bundesgesetzes und Geschäfte nach Paragraph 12, Depotgesetz gelten stets als dauernde Geschäftsbeziehung; Die Identität eines Kunden ist durch persönliche Vorlage seines amtlichen Lichtbildausweises festzustellen.
Als amtlicher Lichtbildausweis in diesem Sinn gelten von einer staatlichen Behörde ausgestellte Dokumente, die mit einem nicht austauschbaren erkennbaren Kopfbild der betreffenden Person versehen sind, und den Namen, das Geburtsdatum und die Unterschrift der Person sowie die ausstellende Behörde enthalten; bei Reisedokumenten von Fremden muss das vollständige Geburtsdatum dann nicht im Reisedokument enthalten sein, wenn dies dem Recht des ausstellenden Staates entspricht.
Bei juristischen Personen und bei nicht eigenberechtigten natürlichen Personen ist die Identität der vertretungsbefugten natürlichen Person durch Vorlage ihres amtlichen Lichtbildausweises festzustellen und die Vertretungsbefugnis anhand geeigneter Bescheinigungen zu überprüfen.
- Die Feststellung der Identität der juristischen Person hat anhand von beweiskräftigen Urkunden zu erfolgen, die gemäß dem am Sitz der juristischen Personen landesüblichen Rechtsstandard verfügbar sind.
- Von den vorstehenden Bestimmungen darf nur in den Fällen gemäß Absatz 8 und Paragraph 40 a, abgewichen werden.
Von den Kriterien des amtlichen Lichtbildausweises können einzelne Kriterien entfallen, wenn auf Grund des technischen Fortschritts andere gleichwertige Kriterien eingeführt werden, wie beispielsweise biometrische Daten, die den entfallenen Kriterien in ihrer Legitimationswirkung zumindest gleichwertig sind.
Absatz 2 a Kredit- und Finanzinstitute haben weiters
1. den Kunden aufzufordern die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers des Kunden bekannt zu geben und dieser hat dieser Aufforderung zu entsprechen sowie haben sie risikobasierte und angemessene Maßnahmen zur Überprüfung von dessen Identität zu ergreifen, sodass sie davon überzeugt sind zu wissen, wer der wirtschaftliche Eigentümer ist; im Falle von juristischen Personen oder von Trusts schließt dies risikobasierte und angemessene Maßnahmen ein, um die Eigentums- und die Kontrollstruktur des Kunden zu verstehen, 2.
Absatz 2 Gelangt ein verlorener oder entfremdeter Reisepass, dessen Gültigkeitsdauer nicht länger als fünf Jahre abgelaufen ist, wieder in den Besitz des Passinhabers, so hat er dies der Behörde unverzüglich zu melden; wurde ihm bereits ein neuer Reisepass ausgestellt, hat er anlässlich dieser Mitteilung den wieder in seinen Besitz gelangten Reisepass der Behörde zur Entwertung vorzulegen.”
Paragraph 15, Absatz eins, und 2 PassG in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr.6 aus 2009, lauten: ” Paßentziehung Paragraph 15, (1) Ein Reisepaß, dessen Gültigkeitsdauer nicht länger als fünf Jahre abgelaufen ist, ist zu entziehen, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden oder eintreten, die die Versagung der Ausstellung des Reisepasses rechtfertigen.
Absatz 2 Ein Reisepaß ist ferner zu entziehen, wenn
1. anläßlich einer paßbehördlichen Amtshandlung festgestellt wird, daß der Reisepaß nicht mehr die Identität des Paßinhabers wiedergibt, sofern es sich nicht um einen zeitlich nach der Passausstellung entstandenen Verlust von Gliedmaßen handelt, 2. eine Eintragung der Paßbehörde unrichtig oder unkenntlich ist, 3.
Das Lichtbild fehlt oder den Inhaber nicht mehr zweifelsfrei erkennen läßt, oder 4. der Reisepaß verfälscht, nicht mehr vollständig (Paragraph 3, Absatz 2,) oder aus sonstigen Gründen unbrauchbar ist.” Paragraph 40, Absatz eins, BWG verlangte in der Stammfassung bei Anknüpfung einer dauernden Geschäftsbeziehung von den Kredit- und Finanzinstituten, die Identität eines Kunden festzuhalten.
Die erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (1130 BlgNr 18. GP, 142) begründeten dies damit, dass für spätere amtliche Nachforschungen wegen Geldwäscherei eine eindeutige Zuordenbarkeit von Transaktionen über Kreditinstitute zu den handelnden Personen erforderlich sei und hiezu schon beim ersten Kontakt anhand eines amtlichen Dokuments (Lichtbildausweis) die Nämlichkeit des Kunden festzustellen sei und dies unter Vermerk der Daten dieses Dokuments vom Kreditinstitut festzuhalten sei.
Mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr.35 aus 2003, wurde diese Bestimmung dahingehend präzisiert, dass die Identität des Kunden durch persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises festzustellen sei. Die Materialien (32 BlgNR 22. GP, 3) begründen die Änderung mit den Anforderungen von Artikel 3, Absatz eins, Geldwäscherichtlinie 91/308/EWG, der in der Fassung der Richtlinie 2001/97/EG ein beweiskräftiges Dokument verlange.
Zwecks sicherer Identitätsfeststellung und Klarheit für die Anwender würden nun die erforderlichen Kriterien des Ausweisdokuments gesetzlich festgelegt. Jedenfalls zur Identifizierung geeignet sei etwa ein Reisepass. Nach Artikel 4, der Geldwäscherichtlinie haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die dieser Richtlinie unterliegenden Institute und Personen für die etwaige Verwendung als Beweis bei Verfahren wegen Geldwäsche von den zur Feststellung der Identität verlangten Dokumenten eine Kopie oder Referenzangaben nach Beendigung der Beziehungen mit dem Kunden noch mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Ohler, Europäische Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit (2002), sieht die in Artikel 3, der Geldwäscherichtlinie normierte Pflicht zur Feststellung der Identität uneingeschränkt, also auch dann, wenn der Kunde bereits persönlich bekannt ist, um für später mögliche strafrechtliche Ermittlungen beweisfähige Unterlagen zur Verfügung zu haben.
Dies könne durch Erstellung einer Kopie des Ausweises erfolgen oder durch Aufnahme der Identitätsmerkmale (Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift) sowie Art, amtliche Nummer und ausstellende Behörde des beweiskräftigen Dokuments (Rz 12 zu Artikel 3, Geldwäscherichtlinie).
- Die Frage der Beweiskraft sei jedoch grundsätzlich nach nationalem Recht zu beurteilen.
- Nach dem Zweck der Richtlinie sei es erforderlich, dass es sich um ein amtliches Dokument handle, welches ein Foto enthalte (Rz 13 aaO).
- Außer bei – hier nicht relevanten – einzelnen größeren Transaktionen genüge ein einmaliges Identifizierungsverlangen des Kreditinstituts (Rz 16 aaO).
Kreisl (Die Identifikation des Kunden nach der BWG-Novelle 2003/35, ecolex 2003, 950) und Schopper (Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Neue Sorgfaltspflichten nach Paragraph 40, BWG, RdW 2003, 421) sehen auf Grund der geänderten Rechtslage das Festhalten der Identität des Kunden auf Grund der persönlichen Kenntnis über seine Person als nicht mehr ausreichend an und beurteilen die vom österreichischen Gesetzgeber verlangten Mittel zur Feststellung der Identität des Kunden als über das Regelungsziel der Richtlinie 2001/97/EG hinausgehend.
Der mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr.108 aus 2007, neu eingefügte Absatz 2 a, des Paragraph 40, BWG schreibt Kreditinstituten in Ziffer 3, unter anderem vor, Gewähr zu leisten, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen stets aktualisiert werden. Nach den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (286 BlgNR 23.
GP, 5) solle mit dem neu eingefügten Absatz 2 a, Artikel 8, Absatz eins, Litera b, c und d der Richtlinie 2005/60/EG umgesetzt werden. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Kredit- und Finanzinstitute die Gelegenheit eines persönlichen Kontakts mit dem Kunden zur Aktualisierung ihrer Kenntnisse über den Kunden, seine Geschäftstätigkeit und sein Risikoprofil nützen sollten.
Nach Artikel 8, Absatz eins, Litera d, der genannten RL umfassen die Sorgfaltspflichten der Institute gegenüber Kunden sowohl die Durchführung einer kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich einer Überprüfung der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, um sicherzustellen, dass diese mit den Kenntnissen des Instituts über den Kunden, seine Geschäftstätigkeit und sein Risikoprofil, einschließlich erforderlichenfalls der Quelle der Mittel, kohärent sind, als auch die Gewährleistung, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen stets aktualisiert werden.
Nach Bozkurt/Grubhofer (Kredit- und Finanzinstitute, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ÖBA 2006, 242) und N. Raschauer/Wessely (Unternehmenspflichten zur präventiven Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität am Beispiel des Bankenrechts, ZFR 2007, 70) sind durch die Neuregelung des Paragraph 40, Absatz 2 a, Ziffer 3, BWG die Dokumente, Daten oder Informationen zwecks Identitätsfeststellung des Kunden laufend zu aktualisieren.
Auch Blume in Dellinger, Bankwesengesetz, Rz 108 zu Paragraph 40, BWG zählt zu den zur Überwachung einer Geschäftsbeziehung gemäß Paragraph 40, Absatz 2 a, Ziffer 3, BWG gehörenden Gesichtspunkten unter anderem die Aktualität der Angaben und Nachweise, insbesondere jener zur Feststellung der Identität des Kunden.
Nach dem Rundschreiben der FMA vom 3. Juli 2008 (in der Fassung der letzten Änderung am 11. November 2010 zur Feststellung und Überprüfung der Identität, Rz 31) können Reisepässe und Personalausweise, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, ausnahmsweise zur Identifizierung herangezogen werden, wenn sie unbedenklich sind.
Zur Beurteilung der Frage, ob bei Eröffnung des zweiten Girokontos und des Wertpapierdepots des Kunden W. vom Kreditinstitut die Sorgfaltspflichten nach Paragraph 40, Absatz 2 a, Ziffer 3, BWG, nämlich Gewähr zu leisten, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen stets aktualisiert werden, eingehalten wurden, ist das Verhalten des Erstbeschwerdeführers und dessen Zurückgreifen auf die schon vorhandene Kopie des früher verwendeten Reisepasses auch im Licht des PassG zu sehen.
Nach dessen Paragraph 2, Absatz eins, bedürfen Österreicher zur Ausreise aus dem Bundesgebiet und zur Einreise in dieses eines gültigen Reisedokumentes wie etwa eines Reisepasses. Dieser wird gemäß Paragraph 11, Absatz eins, PassG mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt, in welchem Zeitraum dieses Dokument daher jedenfalls die genannte Berechtigung des Inhabers nachweisen kann.
- Die in Paragraph 10 a, PassG normierten Vorlage- und Meldepflichten sowie die Passentziehung gemäß Paragraph 15, PassG betreffen nur Reisepässe, die nicht länger als fünf Jahre abgelaufen sind.
- Diesen Regelungen liegt zugrunde, dass nach dem Europarats-Abkommen, Bundesgesetzblatt 175 aus 1958, Reisepässe, die seit weniger als fünf Jahren abgelaufen sind, für bestimmte Staaten weiter verwendet werden können vergleiche Fuchs/Keplinger, Passgesetz2, Anmerkung 12 zu Paragraph 2, PassG).
Der belangten Behörde kann daher nicht gefolgt werden, wenn sie zur Beurteilung des Identitätsnachweises durch einen Reisepass lediglich auf die Gültigkeitsdauer des Reisepasses abstellt. Aus den genannten Bestimmungen des PassG ergibt sich zwar, dass länger als fünf Jahre abgelaufene Reisepässe keine gültigen Reisedokumente mehr darstellen, jedoch wird ihnen damit noch nicht deren Eignung zum Identitätsnachweis genommen.
Vielmehr ergibt sich aus dem Umstand, dass länger als fünf Jahre abgelaufene Reisepässe nicht mehr zu entziehen, vorzulegen oder deren Wiedererlangen nach Verlust zu melden sind, dass sie der Inhaber behalten darf, diese Dokumente weiterhin von Bedeutung sein können und damit auch als Identitätsausweis dienen können vergleiche in diesem Sinn auch Fuchs/Keplinger, Anmerkung 4 zu Paragraph 15, PassG aaO).
Eine zur Verhinderung der Geldwäsche oder Terrorismusbekämpfung relevante Änderung der Identitätsdaten wurde im angefochtenen Bescheid nicht festgestellt, sodass es zweckmäßig war, den Kunden W. bei Eröffnung der weiteren Konten nach einem amtlichen Lichtbildausweis zu fragen.
Die Vorlage eines solchen Dokuments war aber nach den dargelegten Grundsätzen nicht zwingend erforderlich, um die Informationen über die Person des Kunden auf den neuesten Stand zu bringen, weil es solche Änderungen nicht gab. Die Abweichungen im Schriftbild der Signatur des Kunden W. wurden zwar festgestellt, doch zog die belangte Behörde daraus nicht den Schluss, dass es sich daher um eine andere Person handle.
Aktuelle Unterschriften des Kunden W. lagen nach den Feststellungen ohnedies auf Grund der neuen Anträge auf Kontoeröffnung vor, sodass diese Schriftbilder für eine allfällige Strafverfolgung wegen Geldwäsche oder Terrorismus zur Verfügung gestanden wären.
- Zusammengefasst ergibt sich, dass die Identität des Kunden W.
- Auf Grund des vor Begründung der dauernden Geschäftsbeziehung persönlich vorgelegten amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass) feststand und keine Identitätsmerkmale existierten, deren Aktualisierung erforderlich gewesen wäre.
- Ein Verstoß gegen die Sorgfaltsanforderung der kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung nach Paragraph 40, Absatz 2 a, Ziffer 3, BWG lag daher nicht vor, sodass der äußere Tatbestand der angelasteten Verwaltungsübertretung nicht erfüllt wurde.
Eine bloße Verletzung der in den angefochtenen Bescheiden festgestellten bankinternen Anweisung an die Mitarbeiter, sich von Kunden nach Überschreiten des Ablaufdatums einen aktuellen Lichtbildausweis vorlegen zu lassen, was – wie oben schon gesagt – zweckmäßig, aber – wie der hier zu beurteilende Einzelfall zeigt – nicht immer erforderlich ist, stellt keinen von den Verwaltungsstrafbehörden zu ahndenden Tatbestand dar.
Die angefochtenen Bescheide waren daher gemäß Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer eins, VwGG wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufzuheben. Die Kostenentscheidung beruht auf den Paragraphen 47, ff VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2008, Bundesgesetzblatt römisch II Nr.455. Wien, am 9.
September 2013
Wie schnell bekommt man einen notpass?
Hinweis – Wer einen Reisepass beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht ( online, telefonisch oder per E – Mail ), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt.
Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland. Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebenso wenig der Identitätsausweis. Der Reisepass dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität.
Im Inland gilt u.a. der Reisepass als amtlicher Lichtbildausweis, Der Notpass wird nur für bestimmte Anlassfälle ausgestellt.
Sie verfügen vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise über keinen Reisepass ( z.B. Sie haben Ihren Reisepass zu Hause vergessen). Der Zeitraum, innerhalb dessen Sie den Reisepass benötigen, reicht für die Ausstellung eines neuen Reisepasses nicht aus. Sie benötigen den Reisepass nur für die Einreise in das Bundesgebiet ( z.B. weil Ihr Reisepass im Ausland gestohlen wurde). Die Abnahme der Papillarlinienabdrücke der Finger einer oder beider Hände ist aufgrund einer Verletzung vorübergehend nicht möglich.
Der Notpass kann (auch außerhalb der Amtsstunden über den Journaldienst) bei der dafür zuständigen Behörde beantragt werden. Er wird sofort bei der Behörde als cremeweißer Pass ohne Chip ausgestellt. Der Notpass wird nur für einen bestimmten, eingeschränkten Zeitraum, z.B.
- Die Dauer einer Reise, ausgestellt; in besonders begründeten Fällen für längstens ein Jahr,
- In weniger dringenden Fällen kann auch die Ausstellung eines Expresspasses bzw.
- Eines Ein-Tages-Expresspasses in Erwägung gezogen werden.
- Bitte beachten Sie, dass nicht alle Staaten einen Notpass akzeptieren bzw.
an weitere Voraussetzungen knüpfen ( z.B. USA, Türkei). Eine Einreise in die USA ist mit einem österreichischen Notpass im Rahmen des ” Visa Waiver Program ” nicht möglich. Die Einreise mit einem Notpass ist lediglich in Verbindung mit einem Visum der US -Vertretungsbehörde möglich.
Ist der Fingerabdruck im Reisepass Pflicht?
Müssen alle Deutschen ihre Fingerabdrücke bei Beantragung eines regulären Reisepasses abge- ben? Ja. Jeder deutsche Staatsbürger ist ab dem 1. November 2007 bei Beantragung eines regulären Passes zur Fingerabdruckabgabe verpflichtet.
Wie funktioniert der elektronische Reisepass?
Der elektronische Reisepass (ePass) wurde in Deutschland am 1. November 2005 eingeführt. Im Deckel des Passbuchs ist ein kontaktloser Chip ( Radio Frequency Chip ) integriert. Auf diesem befinden sich die persönlichen Daten aus dem Passbuch und das biometrische Gesichtsbild, sowie seit dem 1. November 2007 auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers. Damit sind alle Vorgaben der Europäischen Union zu Reisepässen umgesetzt. Seit dem 01. März 2017 wird der Reisepass in einer Reisepass (Öffnet neues Fenster)”>neuen Version ausgegeben. Die physikalischen Sicherheitsmerkmale und das Passbuch wurden aktualisiert. Des Weiteren befindet sich der RF -Chip jetzt in der Datenkarte, die ähnlich dem neuen Personalausweis nun aus Polycarbonat besteht. Am RF-Chip selbst und den darauf gespeicherten Daten hat sich gegenüber dem ePass der 2. Generation von 2007 nichts geändert. Der elektronische Reisepass Quelle: Bundesministerium des Innern
Was ist der Unterschied zwischen Express Reisepass und Reisepass?
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
- An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
- Welche Unterlagen werden benötigt? · aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen · ggf.
bisheriger Reisepass · Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt · letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde Welche Gebühren fallen an? Gebühr: 69,50 EUR Vorkasse: Nein Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) Gebühr: 91,50 EUR Vorkasse: Nein Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten – Vielreisende) Gebühr: 92,00 EUR Vorkasse: Nein Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) Gebühr: 114,00 EUR Vorkasse: Nein Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten – Vielreisende) Welche Fristen muss ich beachten? Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Kann man ohne Reisepass nach Ägypten reisen?
Reisedokumente – Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Was ist der beste Pass der Welt?
Japan gewinnt zum fünften Mal in Folge das Match um die größte Reisefreiheit, Deutschland schafft es in die Top 3. Anmeldung zu den Daily Business News Wer in Besitz eines japanischen Passes ist hat Glück: Denn Inhaber dieses Dokumentes können von insgeamt 227 Reisezielen weltweit in ganze 193 visafrei einreisen. Damit ist Japan im jährlich vom Unternehmen Henley & Partners veröffentlichten ” Henley Passport Index” zum fünften Mal in Folge auf Platz eins.
Japan Singapur und Südkorea Deutschland und Spanien Finnland, Italien und Luxemburg Österreich, Dänemark, Niederlande und Schweden Frankreich, Irland, Portugal und Großbritannien Belgien, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA Australien, Kanada, Tschechien, Griechenland und Malta Ungarn Litauen, Polen und Slowakei
Die letzten Plätze: Afghanistan, Irak und Syrien Mit den meisten Beschränkungen müssen sich die Bewohner des von den Taliban beherrschten Afghanistan herumschlagen. Ohne vorherige Beantragung können Afghaner:innen derzeit nur in 27 Länder einreisen. Dahinter liegen der Irak und Syrien.
Kann man ohne Reisepass nach Türkei fliegen?
Reisedokumente – Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja, wird aber nicht empfohlen Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz. Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
- Die Einreise kann auch mit Reisepass, vorläufigem Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass erfolgen, wenn das Dokument seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist, nicht jedoch mit einem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis.
- Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala und bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten kommen, da nicht alle Transitländer abgelaufene Ausweisdokumente anerkennen.
Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, sodass die Einreise damit nicht empfohlen werden kann. Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.
Kümmern Sie sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente.
Welche Länder akzeptieren abgelaufenen Ausweis?
Personalausweis abgelaufen: In welchem Land ist der Reise-Ausweis von der Bundespolizei gültig? – Der Notreiseausweis als Ersatz für den Personalausweis wird in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anerkannt – mit Ausnahme von Rumänien. Diese Länder erkennen den Reiseausweis für die Einreise zu touristischen Zwecken an:
- Albanien
- Liechtenstein
- Algerien
- Andorra
- Island
- Monaco
- Norwegen
- San Marino
Diese Länder erkennen den Notreiseausweis in Verbindung mit einem abgelaufenen Reisedokument (Personalausweis, Reisepass) an:
- Irland
- Kanada
- Kroation
- Schweiz
- Montenegro
- Südkorea
- Serbien
Anerkennung des Reiseausweises als Passersatz in Verbindung mit einem gültigen Führerschein:
- Bulgarien
- Großbritannien
In diesen Ländern wird der Reiseausweis als Passersatz definitiv nicht anerkannt:
- Ägypten
- Malediven
- Sri Lanka
Für weitere Fragen gibt es bei der Bundespolizei auch eine Hilfs-Hotline: 0800 6 888 000
Wie viel kostet ein Personalausweis?
Kosten – Konsulargebühren:
Personalausweis: 62 Euro Personalausweis für Kinder (2 bis 15 Jahre): 27 Euro Personalausweis für Kinder bis 2 Jahre: gebührenfrei kostenpflichtige Antragstellung bei Honorarkonsulaten: zzgl.30 Euro für Beantragung eines Personalausweises
Was ist der Unterschied zwischen Express Reisepass und Reisepass?
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit. Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Welche Unterlagen werden benötigt? · aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen · ggf.
bisheriger Reisepass · Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt · letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde Welche Gebühren fallen an? Gebühr: 69,50 EUR Vorkasse: Nein Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) Gebühr: 91,50 EUR Vorkasse: Nein Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten – Vielreisende) Gebühr: 92,00 EUR Vorkasse: Nein Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) Gebühr: 114,00 EUR Vorkasse: Nein Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten – Vielreisende) Welche Fristen muss ich beachten? Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
Wie lange ist ein Reisepass gültig wenn er abgelaufen ist?
“Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen.” – Falsch. Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das grundsätzlich das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass erlaubt.
- Zu diesen gehören u.a.
- Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, die Schweiz, Slowenien und Ungarn.
- Achtung, in Spanien darf der Pass nur ein Jahr abgelaufen sein! Es ist aber empfehlenswert, nur mit gültigem Reisepass oder gültigem Personalausweis zu verreisen.
Aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines oder auch Fährgesellschaften kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden. Gut zu wissen: Falls ihr Reisepass (oder Personalausweis) nicht mehr gültig ist und Sie bald wieder auf Reisen gehen, dann organisieren Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Aktualisierung bei Ihrer Behörde ( mehr Infos ).
Wie lange dauert ein Reisepass in Hamburg?
Wie lange ist die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass? – Die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass beträgt in der Regel zwischen 8 und 10 Wochen. Seit dem 01.11.2007 gibt es außerdem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis einen Expresspass zu beantragen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt dann zwischen 2 und 4 Wochen.Sobald der zuständigen Auslandsvertretung Ihr vollständiger Antrag vorliegt, wird dieser an die Bundesdruckerei in Deutschland weitergeleitet. Dort wird Ihr neuer Reisepass in einem maschinellen Verfahren hergestellt. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei kann durch die Auslandsvertretung nicht beeinflusst werden.
Bedenken Sie daher, dass Sie Ihren neuen Reisepass entsprechend rechtzeitig beantragen.