Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Psychotherapie?

Psychotherapie gilt als genehmigt, wenn Kasse nicht rechtzeitig antwortet Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Psychotherapie Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Psychotherapie Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Psychotherapie Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Psychotherapie Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Psychotherapie Bundessozialgericht bestätigt Versichertenrechte Der Antrag auf eine psychotherapeutische Behandlung gilt als genehmigt, wenn eine Krankenkasse nicht rechtzeitig antwortet. Grundsätzlich muss die Kasse bei einem Antrag auf Psychotherapie innerhalb von drei Wochen entscheiden und dem Versicherten mitteilen.

Holt die Kasse noch ein Gutachten ein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Kann die Kasse diese Fristen nicht einhalten, muss sie dies dem Versicherten rechtzeitig mitteilen und begründen, sonst gilt die psychotherapeutische Behandlung als genehmigt. Die Kasse ist dann verpflichtet, die Kosten zu erstatten.

Als Stichtag für die Frist gilt der Eingang des Antrags bei der Krankenkasse.Diese Regelungen und Fristen nennt bereits das Gesetz. Trotzdem musste ein Versicherter bis vor das Bundessozialgericht klagen, um die Kosten für eine Psychotherapie erstattet zu bekommen.

Das Bundessozialgericht entschied am 8. März 2016, dass die Krankenkasse die Kosten für eine selbst beschaffte Psychotherapie übernehmen muss, weil sie den Antrag ihres Versicherten erst nach knapp sechs Wochen abgelehnt hatte. Die Kasse hatte noch einen Gutachter beauftragt, darüber aber den Versicherten nicht informiert.

Das Bundessozialgericht entschied deshalb, dass der Versicherte aufgrund des Gutachtens seiner Psychotherapeutin eine Behandlung für erforderlich halten durfte. Außerdem gehöre die selbst beschaffte Leistung zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und sei zum Zeitpunkt der Beschaffung erforderlich gewesen.

Wie lange muss man auf eine Psychotherapie warten?

Wartezeiten auf die Psychotherapie – wie lange dauert es, bis ich Hilfe erhalte? – Einen Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde erhält man in der Regel innerhalb von 6 Wochen. Anschließend wird Studienergebnissen zufolge allerdings nur etwa der Hälfte aller behandlungsbedürftigen Patienten und Patientinnen ein nahtloser Übergang in die Psychotherapie ermöglicht.

  1. In den letzten Jahren haben sich daher viele Studien der Frage gewidmet: Wie lange beträgt die Wartezeit für einen Therapieplatz genau? Die Ergebnisse sorgen für Frustration,
  2. Nach einer Auswertung der Bundespsychotherapeutenkammer warten rund 40 Prozent der Hilfesuchenden im Anschluss an eine psychotherapeutische Sprechstunde mindestens 3 bis 9 Monate auf den Beginn einer Behandlung.

Eine Datenanalyse des rbb24, einem Nachrichtenmagazin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, ermittelte im Frühjahr 2022 eine durchschnittliche Wartezeit von 3 bis 4 Monaten. Wartezeiten auf eine Psychotherapie von mehr als einem Vierteljahr sind also leider eher die Regel als die Ausnahme.

Wie lange dauert es um einen Therapieplatz zu bekommen?

Lesedauer 4 Minuten Unsere Patientinnen und Patienten berichten häufig, dass sie auf einen klassischen Therapieplatz mehrere Monate warten müssten. Und das ist keine Seltenheit. Denn die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz in Deutschland liegt bei ca.5 Monaten 1,

  • Doch das ist für viele Betroffene einer psychischen Erkrankung zu lang.
  • Die meisten psychischen Probleme klingen nämlich meist nicht wie eine Grippe mit der Zeit ab.
  • Sondern sie sind viel hartnäckiger: Es besteht die Gefahr der Chronifizierung.
  • Und so ist es auch bei Angst.
  • Je mehr Zeit bis zum Beginn einer Behandlung vergeht, umso stärker können die Ängste werden und damit die Lebensqualität der Betroffenen extrem einschränken.

Damit es so weit aber gar nicht erst kommt, ist es hilfreich, schon bereits bei den ersten Bedenken, dass es sich um eine Angsterkrankung handeln könnte, Hilfe zu suchen. Denn die gute Nachricht ist: Mit Psychotherapie können Angststörungen gut behandelt werden.

Was muss ich tun um eine Psychotherapie zu bekommen?

Psychotherapie: Wie bekomme ich einen Therapieplatz? Berlin, 10.10.2022 – Egal, ob man eine kurzzeitige Krise durchmacht oder eine ausgewachsene Krankheit vorliegt – eine Psychotherapie kann Wege aus dem Tief aufzeigen. Doch für wen kommt sie infrage? Und wie kommt man an einen Therapieplatz? Psychotherapie bedeutet so viel wie „Behandlung der Seele”.

  • Sie beschäftigt sich mit seelischen Problemen und Krankheiten, wie z.B.
  • Depressionen, Ängsten oder Schlafstörungen.
  • Ziel der Psychotherapie ist es, diese seelischen Probleme zu beheben.
  • Jede und jeder kennt Tage, an denen man sich nicht gut fühlt.
  • Vorübergehende Stimmungstiefs gehören zum Leben dazu und die meisten Menschen kommen damit gut allein zurecht.

Wenn man sich aber dauerhaft oder ohne ersichtlichen Grund ängstlich, erschöpft oder niedergeschlagen fühlt, kann eine psychische Erkrankung vorliegen. Auch körperliche Beschwerden, für die sich keine organische Ursache finden lässt, können auf psychische Probleme hindeuten.

So kenne ich mich nicht! Fühle ich mich anders als sonst? Beunruhigt mich diese Veränderung? Gibt es eine Erklärung für die Veränderung? Reicht die Erklärung nicht aus, um die Dauer und Heftigkeit der Beschwerden zu begründen? Kann ich meine tägliche Arbeit nur noch mit Mühe verrichten? Mache ich mir immer Sorgen und habe viel Angst? Leide ich unter körperlichen Beschwerden? Ist mein Schlaf gestört, schlafe ich zu wenig oder zu viel? Fühle ich mich oft streitlustig, hasserfüllt, gereizt oder bin ich sehr intolerant? Bin ich oft krankgeschrieben? Denke ich manchmal, dass ich nicht mehr leben möchte? Habe ich kaum noch Menschen, mit denen ich über meine Probleme sprechen kann? Helfen Gespräche mit Freunden oder Freundinnen nicht mehr? Fällt die Veränderung auch anderen deutlich auf? Ist das schon länger als drei Monate so? Ist mir das alles egal?

Bei psychischen Beschwerden besteht die Möglichkeit, sich an den Hausarzt, die Hausärztin wenden. Er oder sie kann auch bei der Einschätzung helfen, ob man eine Therapie benötigt oder nicht. Man braucht aber keine ärztliche Überweisung, um einen Psychotherapeuten aufzusuchen.

  1. Sie können also auch direkt einen Termin in einer Praxis vereinbaren.
  2. Psychotherapeuten arbeiten auch in Krankenhaus-Ambulanzen oder in psychosozialen Beratungsstellen.
  3. Bevor man sich überhaupt auf die Suche nach einem Therapieplatz machen kann, muss man in die psychotherapeutische Sprechstunde.
  4. Dabei handelt es sich um ein erstes Gespräch in der psychotherapeutischen Praxis.

Es muss nicht in derselben Praxis stattfinden, in der eine mögliche Therapie stattfindet. Mit dem Befund aus einem Erstgespräch kann man auch in jeder anderen Praxis eine Therapieplatz bekommen. Der Therapeut, die Therapeutin klärt in dem Erstgespräch ab, ob eine psychische Erkrankung vorliegt.

Sie beurteilt zudem, ob dem Patienten eine Therapie oder auch andere Unterstützungs- und Beratungsangebote (z.B. Präventions-Angebote oder eine Ehe- und Familien-Beratungsstelle) helfen könnten. Am Ende des Gesprächs erhält man einen Befundbericht mit der Bezeichnung PVT11. Darin stehen die Ergebnisse des Gesprächs, welche Therapieform für den Patienten geeignet ist und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Wie bekomme ich einen Termin für das Erstgespräch? Alle Psychotherapeuten und -therapeutinnen sind dazu verpflichtet, Erstgespräche anzubieten – unabhängig davon, ob sie freie Therapieplätze haben oder nicht. Jede Praxis muss pro Woche mindestens 100 Minuten für die Sprechstunde reservieren.

  • Um einen Termin zu bekommen, können Sie direkt in einer Praxis Ihrer Wahl anrufen.
  • Über den Kassenärztlichen Notdienst (116117.de) finden Sie Therapeuten in Ihrer Nähe.
  • Alternativ können Sie sich auch über die zentrale Terminvermittlungsstelle einen Termin geben lassen.
  • Diese finden Sie unter:,
  • Wenn der Therapeut, die Therapeutin nach dem Erstgespräch eine Behandlung empfiehlt, kann er sie in der eigenen Praxis anbieten.

Dies ist allerdings nicht immer möglich. Viele Praxen haben sehr lange Wartelisten und sind nicht in der Lage, jede Patientin zeitnah zu behandeln. Deshalb darf man sich mit dem Befund aus dem Erstgespräch eine andere Praxis suchen. Man darf sich auch in mehreren Praxen gleichzeitig auf die Warteliste setzen lassen.

  • Folgende Links können bei der Therapeutensuche helfen: Hat man eine Praxis mit freien Therapieplätzen gefunden, finden zunächst Probesitzungen statt, auch probatorische Sitzungen genannt.
  • Dabei prüfen Patientin und Therapeut, ob sie menschlich zueinander passen und ob eine vertrauensvolle Beziehung entsteht.

Außerdem können sie hier Ziele, Ablauf und die voraussichtliche Dauer der Therapie besprechen. Es ist möglich, bis zu vier Probesitzungen pro Therapeut wahrzunehmen, bevor man sich festlegt. Kinder und Jugendliche dürfen sogar bis zu sechs Probesitzungen wahrnehmen.

  • Sind Psychotherapeut und Patient sich einig, kann die Therapie beginnen.
  • Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Jeder, der krankenversichert ist, darf mit seiner Krankenversicherungs-Karte eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen.
  • Wichtig ist, dass die Praxis eine Kassenzulassung hat und gesetzlich Versicherte behandelt.

Das Erstgespräch und die Probesitzungen werden dann automatisch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wenn Sie einen Therapeuten, eine Therapeutin gefunden haben, müssen Sie zunächst einen Antrag an Ihre Krankenkasse stellen, damit sie die Therapie genehmigt.

Die nötigen Formulare dazu erhalten sie in der Regel in der Praxis. Therapeuten und Praxispersonal können beim Ausfüllen helfen. Sie brauchen das Formular dann nur noch zu unterschreiben. Wenn die Krankenkasse den Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die vollständigen Kosten und die Behandlung kann beginnen.

Bei privaten Krankenversicherungen ist die Übernahme der Kosten für Psychotherapie nicht einheitlich geregelt. Was und wie viel die Versicherung zahlt, bestimmt der jeweilige Versicherungs-Vertrag. Für folgende Personen gibt es außerdem besondere Regelungen zur Kostenübernahme:

Für Beamte und Beamtinnen ist die Kostenübernahme in der geregelt. Bei Bundes-Polizisten und Soldaten der Bundeswehr ist die Kostenübernahme in der jeweiligen geregelt. Menschen in finanziellen Notlagen können sich zwecks Kostenübernahme an ihr zuständiges Sozialamt wenden.

Bundespsychotherapeutenkammer. Wege zur Psychotherapie; 2021. Gemeinsamer Bundesausschuss. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie; 2021. Kassenärztliche Bundesvereinigung. Psychotherapie,, Piontek R. Mut zur Veränderung. Methoden und Möglichkeiten der Psychotherapie. Bonn; 2009. : Psychotherapie: Wie bekomme ich einen Therapieplatz?

Wie oft zahlt die Krankenkasse eine Psychotherapie?

Antragsstellung von Kurz- und Langzeittherapie – Formulare und Bericht: Wer unterschreibt was? Antragstellerin oder Antragsteller für eine Psychotherapie ist immer die Patientin oder der Patient. Entsprechend unterschreibt die Patientin oder der Patient (und ggf.

  1. Die gesetzlichen Vertreter) das Formular PTV 1.
  2. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterstützen bei der Antragstellung, geben weitere Daten zum Antrag im Formular PTV 2 an und unterschreiben das Formular PTV 2.
  3. Bei Aus- oder Weiterbildungskandidatinnen oder -kandidaten muss das Formular auch von der zuständigen Ambulanzleitung unterschrieben werden (weitere Informationen zum Ausfüllen des PTV 2).

Aus den Antragsunterlagen und/oder aus dem Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter muss eindeutig hervorgehen, wer die Psychotherapie tatsächlich durchführt und in welcher Konstellation die Durchführung erfolgt (z.B. Ausbildungskandidatin an einer Ausbildungsambulanz mit Supervisor/in oder Sicherstellungsassistenz in inhabergeführter Praxis).

  • Bei Psychotherapien, die im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung erfolgen, muss zudem ersichtlich werden, wer die Fallverantwortung hat (z.B.
  • Zuständige Supervisorin oder zuständiger Supervisor).
  • Um das Begutachtungsprocedere zu beschleunigen, sind Anmerkungen auf dem PTV2, auf einem Beiblatt oder durch Angaben im Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter empfehlenswert; beispielsweise auch dann wenn sich die Namen oder Kontaktdaten der behandelnden Psychotherapeutin oder des behandelnden Psychotherapeuten von den Angaben des Praxisstempels unterscheiden.

Bei Gutachten und Zweitgutachten : Handelt es sich um einen gutachtenpflichtigen Psychotherapie-Antrag, muss der Bericht an die Gutachterin oder an den Gutachter von der behandelnden Psychotherapeutin bzw. vom behandelnden Psychotherapeuten unterschrieben werden; dies gilt auch, wenn die Behandlung beispielsweise als Sicherstellungsassistent, Weiterbildungsassistent oder Ausbildungskandidat durchgeführt wird.

  1. Bei Aus- und Weiterbildungskandidatinnen bzw.
  2. Kandidaten ist darüber hinaus eine Unterschrift entweder durch die Ambulanzleitung oder durch die zuständige Supervisorin bzw.
  3. Des zuständigen Supervisors erforderlich.
  4. Tipp: Geben Sie Ihre Kontaktdaten auch im Bericht an.
  5. Es ist empfehlenswert eine Telefonnummer, Erreichbarkeitszeiten und eine E-Mail-Adresse für etwaige Rückfragen durch die Gutachterin oder den Gutachter im Bericht anzugeben.

Dies erleichtert die gegenseitige Kontaktaufnahme. Bei Aus- bzw. Weiterbildungskandidatinnen und -kandidaten sollten aus dem Bericht zusätzlich die Kontaktdaten der Ambulanzleitung und der zuständigen Supervisorin bzw. des zuständigen Supervisors hervorgehen.

  • Was ist auf dem PTV 2 mit „Therapieeinheiten” gemeint? Auf dem Formblatt PTV 2 – den Angaben des Therapeuten zum Antrag des Versicherten –müssen Sie seit dem 1.
  • April 2017 die Therapieeinheiten angeben, die Sie beantragen.
  • In der Regel sind damit die Therapiestunden gemeint.
  • Denn eine „Therapieeinheit” entspricht in der Einzeltherapie 50 Minuten, in der Gruppentherapie 100 Minuten.

Das ist so in der Psychotherapie-Vereinbarung geregelt. Unabhängig von dieser Festlegung muss eine Sitzung nicht immer 50 oder 100 Minuten dauern. Bei einer Kurzzeittherapie (Einzeltherapie) in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zum Beispiel sind auch 25-minütige Termine möglich.

  1. Eine Therapieeinheit wären in diesem Fall zwei Sitzungen à 25 Minuten.
  2. Dennoch würden Sie 12 Therapieeinheiten beantragen, könnten den Patienten aber bis zu 24 Mal in die Praxis bestellen.
  3. Wichtig beim Ausfüllen des Antragsformulars ist, dass Sie maximal so viel Therapieeinheiten beantragen, wie die Psychotherapie-Richtlinie vorsieht, zum Beispiel für eine Verhaltenstherapie bei einem Erwachsenen bei einem Erstantrag maximal 60, bei einer Verlängerung maximal 20 zusätzliche Therapieeinheiten.

Bitte beachten Sie: Der Patient muss nicht das Maximalkontingent innerhalb eines Bewilligungsschritts der Psychotherapie-Richtlinie beantragen, wenn es aus therapeutischer Sicht nicht erforderlich ist. Wie beantrage ich eine Kurzzeittherapie 1? Sie können den Antrag auf eine Kurzzeittherapie 1 (KZT 1, bis zu 12 Therapieeinheiten) bereits während der Probatorik stellen und zwar, sobald der Termin für die zweite probatorische Sitzung feststeht.

  • Der Patient füllt dann das Formular PTV 1 aus.
  • Sie leiten den Antrag zusammen mit Ihren Angaben (PTV 2) weiter an die Krankenkasse des Versicherten.
  • Diese prüft den Antrag und schickt dem Patienten eine Mitteilung über die Bewilligung.
  • Bleibt eine Mitteilung der Krankenkasse aus, gilt die Therapie drei Wochen nach Eingang des Antrags bei der Krankenkasse als bewilligt.

Was ist, wenn die Kurzzeittherapie nicht ausreicht? In diesem Fall können Sie ein weiteres Kurzzeittherapiekontingent (KZT 2, nochmals bis zu 12 Therapieeinheiten) beantragen. Möglich ist das bereits nach sieben Kurzzeittherapieeinheiten. Wie bei der KZT 1 füllt der Patient das PTV 1 aus, und Sie reichen den Antrag zusammen mit Ihren Angaben (PTV 2) bei der Krankenkasse des Patienten ein.

Diese prüft den Antrag und schickt dem Patienten eine Mitteilung über die Bewilligung. Bleibt eine Mitteilung der Krankenkasse aus, gilt die Therapie drei Wochen nach Eingang des Antrags bei der Kasse als bewilligt. Alternativ kann nach der KZT 1 auch ein Antrag auf Langzeittherapie gestellt werden. Wie wird eine Langzeittherapie beantragt? Eine Langzeittherapie kann während der probatorischen Sitzungen als Erstantrag beantragt werden.

Möglich ist auch die Umwandlung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie. Der Erst- und der Umwandlungsantrag auf eine Langzeittherapie sind gutachterpflichtig. In beiden Fällen schicken Sie an die Krankenkasse des Patienten folgende Unterlagen:

das vom Patienten ausgefüllte Muster PTV 1 Ihre Angaben auf Muster PTV 2 einen verschlossenen Umschlag (PTV 8) mit dem Bericht an den Gutachter nach Leitfaden PTV 3, einer Durchschrift des PTV 2 und gegebenenfalls ergänzenden Befundberichten; Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten fügen außerdem eine Kopie des ärztlichen Konsiliarberichts bei

See also:  Wie Schreibt Man Einen Antrag Auf Befreiung Vom Unterricht?

Die Krankenkasse teilt dem Versicherten und Ihnen die Entscheidung formlos mit. Mit dem Erstantrag auf Langzeittherapie im Einzelsetting können für Erwachsene in der Systemischen Therapie bis zu 36 Therapieeinheiten, in der Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bis zu 60 Therapieeinheiten und bei analytischer Psychotherapie bis zu 160 beantragt werden.

Bei einer Umwandlung von Kurz- in Langzeittherapie werden die Therapieeinheiten der Kurzzeittherapie auf das Kontingent angerechnet, das gleiche gilt für eine vorher durchgeführte Akutbehandlung. Was muss ich tun, wenn die Krankenkasse bei einem Antrag auf Psychotherapie einen Bericht an den Gutachter verlangt? Wird die Verlängerung einer Langzeittherapie beantragt, kann die Krankenkasse einen Gutachter beauftragen oder den Antrag ohne Gutachterverfahren bewilligen.

In Einzelfällen gilt dies auch für die Kurzzeittherapie. Wird ein Gutachter eingeschaltet, informiert Sie die Krankenkasse umgehend und fordert einen Bericht an. Für Sie heißt das: Sie verfassen den Bericht an den Gutachter nach dem Leitfaden PTV 3. Den Bericht legen Sie in einen verschlossenen Briefumschlag (PTV 8) für den Gutachter – zusammen mit der Durchschrift des PTV 2 sowie gegebenenfalls ergänzenden Befundberichten und der Durchschrift des Konsiliarberichts.

  • Anschließend senden Sie den verschlossenen Umschlag mit einer Kopie des PTV 2 (außerhalb des Umschlags, damit die Krankenkasse den Bericht dem ursprünglichen Antrag zuordnen kann) so schnell wie möglich an die Krankenkasse des Patienten.
  • Muss eine Rezidivprophylaxe extra beantragt werden? Eine Rezidivprophylaxe kann nicht isoliert beantragt werden.

Die Beantragung erfolgt mit dem Erst-, Umwandlungs- oder Fortführungsantrag für eine Langzeittherapie. Dafür ist es wichtig, dass Sie bei der Frage „Soll nach Abschluss der Behandlung eine Rezidivprophylaxe durchgeführt werden” auf dem PTV 2 beim letzten Antrag einer Langzeittherapie „ja” oder „noch nicht absehbar” ankreuzen.

  1. Nur dann ist eine Rezidivprophylaxe nach Therapieende möglich.
  2. Der Patient hat bereits eine Akutbehandlung erhalten.
  3. Wie läuft das Antragsverfahren für eine Kurz- oder Langzeittherapie ab? Beim Antragsverfahren gibt es eine Besonderheit: Auf dem PTV 2 geben Sie die bereits durchgeführten Therapieeinheiten (vollendete 50 Minuten) der Akutbehandlung an.

Der Grund ist, dass die Stunden der Akutbehandlung mit den Stunden der Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen sind. Ansonsten läuft das Antragsverfahren genauso ab. Auch hier sind zunächst mindestens zwei probatorische Sitzungen nötig. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen kann der Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie gestellt werden, sobald der Termin für die zweite Sitzung feststeht.

Wie viele Therapiestunden zahlt die Krankenkasse?

Kurzzeittherapie – Seit Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie kann die Kurzzeittherapie bis zu 24 Stunden umfassen, die in zwei Schritten zu je 12 Stunden bei der Krankenkasse beantragt werden müssen. Zuvor umfasste eine Kurzzeittherapie bis zu 25 Stunden.

Wie lange dauert eine Depression ohne Behandlung?

Was passiert, wenn eine Depression nicht behandelt wird? – Auch ohne Behandlung klingt eine depressive Episode häufig nach einer bestimmten Zeit wieder ab. Das ist normalerweise nach etwa sechs bis acht Monaten der Fall. Bleiben Depressionen aber unbehandelt, kann es sein, dass sie wiederkehren und länger andauern.

Mit Therapie verkürzt sich die Dauer einer Episode auf ungefähr 16 Wochen. Mit einer Behandlung, die auf die persönlichen Bedürfnisse und Voraussetzungen des Einzelnen abgestimmt ist, sind drei Viertel der Patienten nach im Schnitt etwa vier bis sechs Monaten wieder vollständig genesen. Dabei ist der Krankheitsverlauf von Person zu Person sehr unterschiedlich, auch in der Dauer.

Doch auch mit einer Behandlung kann eine Depression wiederkommen: Etwa die Hälfte der Betroffenen erlebt nach einer gewissen Zeit eine erneute depressive Episode. Bei etwa 2 von 10 Betroffenen wird die Depression chronisch. Das bedeutet, sie dauert zwei Jahre oder länger an.

Was sollte man dem Psychotherapeuten nicht sagen?

7. Lassen Sie sich nicht auf Argumente ein, die Unempfindlichkeit gegenüber Kultur, Rasse, Geschlecht oder Geschlecht zum Ausdruck bringen. – Auch wenn jedes Gespräch zwischen einem Patienten und einem zugelassenen Therapeuten privilegiert und vertraulich ist, darf es nicht als Gelegenheit genutzt werden, Kultur, Rasse, Geschlecht oder Geschlecht zu diffamieren oder zu demoralisieren.

Das Gespräch sollte sich auf therapeutische Zwecke beschränken und nicht anderweitig ausgedehnt werden. Zwischen Patient und Therapeut sollte gegenseitiger Respekt gewahrt bleiben. Beispielsweise sollten Sie einen Therapeuten nicht aufgrund seiner Kaste und Religion beleidigen, diskriminieren oder verleumden.

Sie dürfen keine unsinnigen Schlussfolgerungen ziehen, und wenn es irgendwelche Probleme oder Zweifel gibt, dann wenden Sie sich ethisch an Ihren Therapeuten.

Wann wird Psychotherapie von der Kasse bezahlt?

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie? – Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die gesamten Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „mit Krankheitswert” vorliegt. Beispiele hierfür sind Angststörungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen,

  1. Auch bei schweren körperlichen Erkrankungen, die zu einem hohen seelischen Leidensdruck führen, kann eine psychotherapeutische Begleitung angezeigt sein.
  2. Hier ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls möglich.
  3. Ob eine seelische Erkrankung vorliegt, wird vor Beginn der Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde von einem Psychotherapeuten abgeklärt.

Die Psychotherapie soll nach Möglichkeit zur Heilung von Beschwerden führen, zumindest aber zur Linderung und zur Vermeidung einer Verschlimmerung der Beschwerden. Therapien, die allgemeine Lebensprobleme betreffen, wie eine Paartherapie oder eine Erziehungsberatung, zählen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen; dasselbe gilt für Therapien, die an erster Stelle der Persönlichkeitsentwicklung oder dem beruflichen Erfolg dienen sollen.

Wie lange dauert es bis eine Psychotherapie wirkt?

Psychotherapie hilft bei Depression Wie lange dauert es, bis man einen Effekt der spürt? Egli: Es braucht schon etwas Geduld. Erste positive Effekte der Behandlung merken viele bereits nach einigen Tagen. Bis die akute Phase allerdings überstanden ist, vergehen etwa sechs bis zwölf Wochen.

Damit ist die Therapie aber noch nicht vorbei. Es macht auf jeden Fall Sinn, über diesen Zeitraum hinaus die Behandlung weiter zu führen. Das gilt übrigens für beides: Pharmakotherapie und Psychotherapie. Auch wenn die Symptome wieder abgeklungen sind, sollte man noch ein halbes bis ein Jahr weiterbehandeln.

Das muss, was die Psychotherapie angeht, aber nicht in der gleichen Intensität sein wie am Anfang. Warum ist diese Erhaltungstherapie wichtig? Keck: Man muss sicher sein, dass wirklich alle Zeichen der abgeklungen sind. Oft bestehen gerade kognitive Symptome wie Konzentrations- oder Gedächtnisstörungen noch länger fort.

  • Und wenn Restsymptome noch da sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Depression zurückkommt.
  • Und mit jeder neuen Episode steigt die Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall, und zwar deutlich.
  • Deshalb ist eine komplette Behandlung wichtig.
  • Wir sprechen nun schon eine ganze Weile über “die Psychotherapie”, dabei gibt es ganz unterschiedliche Formen davon.

Welche Methoden sind bei wirklich wirksam? Egli: Es kommt ein bisschen darauf an, welcher Fokus, welches Problem mich in die Therapie gebracht hat und wie der Verlauf der Depression ist. In der akuten Episode hat heute die sogenannte kognitive Verhaltenstherapie den größten Stellenwert.

Die Verhaltenstherapie hat man über Jahrzehnte in vielen Studien untersucht. Und es gibt keinen Zweifel, dass sie wirkt. Eine andere Methode, die sich aus der Verhaltenstherapie ableitet, ist die interpersonelle Psychotherapie. Sie konzentriert sich auf das Arbeiten an Beziehungen im Hier und Jetzt. Wenn man klar herausarbeiten kann, dass ein Rollenwechsel die Depression ausgelöst hat, wie eine Pensionierung, eine Scheidung, ein neuer Beruf, oder Verlusterlebnisse, ist das eine Therapie mit sehr hoher Erfolgsquote.

Bei chronischen Verlaufsformen der Depression gibt es sehr gute Erfahrungen mit Therapien, die auch Elemente der Psychoanalyse einbeziehen, wie zum Beispiel CBASP, die Abkürzung steht für “Cognitive Behavioral Analysis System of Psychotherapy”. Wir machen seit einigen Jahren auch sehr gute Erfahrungen mit der Schematherapie, bei der es um die Veränderung problematischer Lebensmuster oder eben Schemata geht.

Bin ich krank genug für eine Psychotherapie?

Schränken dich die Probleme im alltäglichen Leben ein? – Sobald du das Gefühl hast, dass deine Sorgen deinen Alltag bestimmen und du dadurch anhaltende Einschränkungen, wie zum Beispiel, Konzentrationsschwierigkeiten, Motivationsverlust oder Übellaunigkeit erfährst, kann eine Psychotherapie helfen.

Wie fängt man eine Psychotherapie an?

Wege zur Psychotherapie: Wo gibt es Hilfe? Für viele Menschen sind Freunde und Angehörige erste Ansprechpartner, wenn es ihnen seelisch nicht gut geht. Wenn ein solcher Austausch nicht ausreicht und man sich zum Beispiel länger sehr ängstlich oder niedergeschlagen fühlt, kann man sich zunächst an die Hausärztin oder den Hausarzt wenden, an eine psychosoziale Beratungsstelle oder direkt an eine psychotherapeutische oder psychiatrische Praxis.

Auch wer nicht sicher ist, ob die eigenen Probleme behandlungsbedürftig sein könnten, kann hier eine erste Beratung erhalten. Psychotherapeutische Sprechstunde: Psychotherapeutische Praxen bieten diese Möglichkeit zu einem ersten Beratungsgespräch an. Es dauert meist 50 Minuten und dient auch dazu, einzuschätzen, ob eine Psychotherapie hilfreich oder sogar akut notwendig wäre.

Psychotherapeutische Praxen müssen für die Sprechstunden ein gewisses Zeitkontingent einplanen. Man kann sich für einen Termin direkt an eine Praxis oder an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung wenden. Eine ärztliche Überweisung oder ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht erforderlich.

  1. Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung soll in der Regel eine solche Sprechstunde stattfinden.
  2. Die Sprechstunde kann auch selbst eine Einzelbehandlung darstellen.
  3. Dann kann sie bei Erwachsenen bis zu sechs, bei Kindern und Jugendlichen bis zu zehn Termine von jeweils 25 Minuten umfassen.
  4. Akutbehandlung: In Notfällen stehen psychiatrische Praxen mit Notfalldienst, psychotherapeutische Ambulanzen, psychiatrische oder Kliniken zur Verfügung.

Auch psychotherapeutische Praxen können eine Akutbehandlung anbieten, ohne dass diese bei der Krankenkasse beantragt werden muss. Sie kann sich zum Beispiel direkt an eine psychotherapeutische Sprechstunde anschließen. Ein Anspruch auf Akutbehandlung besteht, wenn die psychischen Beschwerden ohne diese Behandlung stärker oder chronisch werden könnten oder eine Arbeitsunfähigkeit oder ein Krankenhausaufenthalt wahrscheinlich wäre.

Die ambulante Akutbehandlung kann bis zu 24 Termine von jeweils mindestens 25 Minuten umfassen (Gesamtdauer 600 Minuten). Psychosoziale Beratungsstellen: zum Beispiel Familien-, Frauen-, Erziehungs-, Lebens- oder Suchtberatungsstellen. Dort arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Berufsfeldern wie Medizin, (Sozial-)Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie, Sozialarbeit sowie speziell geschulte Pflegekräfte zusammen, um Ratsuchenden bei ihren Problemen zu helfen.

Die Beratungsstellen werden in der Regel durch ihren Träger, durch Fördermittel und über Spenden finanziert. Sie bieten selbst keine Therapien an, können aber beraten, über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und diese vermitteln. Sozialpsychiatrische Dienste: Eine weitere Anlaufstelle sind die Sozialpsychiatrischen Dienste.

  1. Sie sind bei den Gesundheitsämtern angesiedelt und können kostenlos in Anspruch genommen werden.
  2. Sie betreuen und begleiten Menschen mit akut behandlungsbedürftigen sowie mit chronischen psychischen Erkrankungen.
  3. Auch in den Sozialpsychiatrischen Diensten beraten und unterstützen Fachkräfte aus der Medizin, Pflege, Psychotherapie und Sozialpädagogik.

Sie bieten in der Regel selbst keine Therapien an, können jedoch feststellen, ob jemand eine behandlungsbedürftige Erkrankung hat. Außerdem begleiten sie Menschen, die gerade eine machen oder einen Klinikaufenthalt hinter sich haben, um sie zusätzlich zu unterstützen.

  • Angehörige, Freunde und Kollegen können sich ebenfalls an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden, wenn sie zum Beispiel das Gefühl haben, dass jemand in ihrer Umgebung Hilfe benötigt, oder wenn sie selbst mit der psychischen Erkrankung eines Angehörigen überfordert sind.
  • Die Sozialpsychiatrischen Dienste bieten bei Bedarf auch Hausbesuche an.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialpsychiatrischen Diensten und psychosozialen Beratungsstellen unterliegen wie Therapeutinnen und Therapeuten der Schweigepflicht. : Wege zur Psychotherapie: Wo gibt es Hilfe?

Was sage ich beim Erstgespräch beim Psychologen?

Ablauf einer Psychotherapie Häufige Ängste und Gefühle im Vorfeld Für viele Menschen ist der Schritt, zu einem Psychotherapeuten zu gehen, einerseits mit Ängsten (was einen dort wohl erwarten wird) und andererseits mit dem Gefühl, persönlich versagt zu haben, verbunden.

  1. Viele Menschen – insbesondere Männer – empfinden den Gang zum Psychotherapeuten als persönliche Niederlage, als ein „Versagen” und schämen sich hierfür.
  2. Insbesondere depressive Menschen neigen dazu, sich für ihren Zustand selber die Schuld zu geben oder sind davon überzeugt, „es doch selber schaffen” zu müssen.

Weiterhin existiert in vielen Köpfen die Vorstellung, dass beim Psychotherapeuten „Bekloppte” oder zumindest höchst skurrile Menschen sitzen, wozu ungezählte Witze („Kommt ein Irrer zum Arzt “) und Cartoons beigetragen haben. Im Gegensatz dazu steht die, sehr häufig von Patienten gemachte Erfahrung, dass, wenn sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis oder am Arbeitsplatz „outen”, bezüglich einer begonnenen Psychotherapie zur Antwort bekommen: „Das ist gut, das habe ich auch vor ein paar Jahren gemacht und es hat mir sehr geholfen”.

Auch sei an die Beispiele vieler Prominenter erinnert, die sich gerade in letzter Zeit in der Öffentlichkeit zu früheren seelischen Erkrankungen und/oder einer erfolgreichen psychotherapeutischen Behandlung bekennen.Seelische Probleme und Erkrankungen werden häufig verallgemeinernd mit den „Geisteserkrankungen” gleichgesetzt, mit denen die Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis bezeichnet werden.

Dies sind Erkrankungen, bei denen das Denken der Patienten schwer beeinträchtigt ist, im Sinne eines wahnhaften Erlebens oder einer wahnhaften Umdeutung der Welt („Ich bin Napoleon”) oder des Gefühls, bedroht oder verfolgt zu werden („Paranoia”). Diese Erkrankungen gehören in die Hand eines Psychiaters („Nervenarztes”) und können in erster Linie nur mit Medikamenten und häufig auch nur in einer psychiatrischen Klinik behandelt werden.

Das sogenannte „Erstgespräch” Die sogenannten „Probesitzungen” oder auch „Probatorischen Sitzungen” Die Beantragung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse oder Beihilfestelle Anmerkung zum Datenschutz Vereinbarungen zwischen Therapeut und Patient

Nach der telefonischen Terminvereinbarung findet das so genannte „Erstgespräch” statt. Im Erstgespräch bittet der Therapeut den Patienten zu Beginn in der Regel darum, möglichst frei und unstrukturiert vom Grund seines Kommens und seinen Problemen zu erzählen.

  • Der Therapeut wird im Erstgespräch möglicherweise nur wenige direkte Fragen stellen, da es für ihn wichtiger ist, zu erleben, wie der Patient seine Probleme beschreibt oder in welcher Reihenfolge er von seinen Beschwerden berichtet.
  • Gegen Ende dieses ersten Gespräches sollte der Therapeut dem Patienten eine Rückmeldung darüber geben, ob er „an der richtigen Adresse ist”, ob seine Symptome wirklich psychotherapeutisch behandelbar sind oder ob zur Sicherung der Diagnose noch andere (medizinische) Fachdisziplinen hinzugezogen werden müssen.
See also:  Was Kostet Der Esta Antrag 2016?

Wenn der Therapeut das Gefühl hat, dass der Patient aus fachlichen Überlegungen (Ist eine andere Therapieform besser geeignet? Ist ein Klinikaufenthalt indiziert?) oder eigener „Befangenheit” (Gemeinsame persönliche Berührungspunkte oder Verwicklungen mit dem Patienten) von ihm selber nicht behandelt werden kann, dann sollte er dies dem Patienten erläutern und ihm, wenn möglich, eine andere Anlaufstelle an die Hand geben.

  • Es ist für Patienten häufig ein kränkender Moment, wenn der Therapeut ihm mitteilt, dass es besser sei, sich an anderer Stelle Hilfe zu holen („Da muss ich ja dann meine ganze Geschichte noch einmal erzählen”).
  • Psychotherapie bedeutet für Patienten ein Stück anstrengende Arbeit, häufig über mindestens ein Jahr, so dass es in jedem Fall wichtig ist, den „optimalen” Therapeuten (oder die optimale Therapeutin) zu finden, um nicht nach einem Jahr schulterzuckend zu der Einsicht kommen zu müssen, dass ein anderes Therapieverfahren oder ein Therapeut / eine Therapeutin mit einem anderen Arbeitsschwerpunkt besser gewesen wäre.Erscheint dem Therapeuten nach dem Erstgespräch eine weitere Psychotherapie mit dem Patienten sinnvoll und „Erfolg versprechend”, wird er dem Patienten die Vereinbarung eines weiteren Termins vorschlagen.

Sowohl bei den gesetzlichen Kassen, wie auch bei privaten Krankenkassen und Beihilfestellen, ist gewährleistet, dass insgesamt fünf so genannte „probatorische Sitzungen” ohne größeren bürokratischen Aufwand erstattet werden. In den probatorischen Sitzungen wird der Therapeut „diagnostisches Material” sammeln.

  • Wie der Internist unter Umständen Blutwerte bestimmen, ein EKG schreiben, die Lunge abhören muss und ein Röntgenbild braucht, um seine Diagnose zu stellen und die richtige Therapie zu wählen, so muss auch der Psychotherapeut „Befunde” und „diagnostisches Material” sammeln.
  • Im Falle der tiefenpsychologischen Therapeuten und der Psychoanalytiker wird der Therapeut hier unter anderem die Biographie des Patienten erfragen, wird die Art seiner Beziehungsgestaltung versuchen zu rekonstruieren, wird den Umgang des Patienten mit seinen Gefühlen beobachten und ihn nach eigenen Vorstellungen über den Grund für seine Probleme befragen.

Oftmals bietet der Therapeut dem Patienten so genannte „Probedeutungen” an, das heißt, eine Idee, ein Modell, zur Krankheitsgeschichte des Patienten. Ziel der probatorischen Sitzungen ist, dass der Therapeut sich Klarheit über das Krankheitsbild und die Problematik des Patienten machen und Sicherheit darin gewinnen kann, dass eine psychotherapeutische Arbeit mit ihm, dem Patienten, zu einer Linderung oder einem Verschwinden der Symptome führen kann.

Der Patient wiederum kann und sollte die probatorischen Sitzungen ebenfalls für sich nutzen. Zum Einen sollte er sich prüfen, ob er das Gefühl hat, dass er mit dem, was der Therapeut ihm als Therapieverfahren und über den Ablauf der Behandlung berichtet hat, etwas anfangen kann, es seiner Persönlichkeit entspricht und ob er – bei allen noch offenen Fragen und einer Unsicherheit, wohin die „psychotherapeutische Reise” gehen wird – das Gefühl hat, dass ihm der Therapeut helfen kann.

Zum Zweiten soll der Patient prüfen, ob die „Chemie” zwischen ihm und dem Therapeuten stimmt. In mehreren Studien wurde nachgewiesen, dass eine authentische und primär positive „Chemie” zwischen Patient und Psychotherapeut (unabhängig davon, welches Therapieverfahren angewendet wird) ein ausschlaggebender Faktor für den Erfolg einer Psychotherapie ist.

Häufig bedarf es nicht bis zur fünften Sitzung, bis Patient und Therapeut gemeinsam zu der Entscheidung kommen, bei der Krankenkasse eine Psychotherapie zu beantragen. Bei gesetzlich versicherten Patienten kann der Therapeut eine Kurzzeit-Therapie beantragen, für die er, relativ unbürokratisch nach Ausfüllen eines Formulars, 25 Sitzungen beantragen kann.

Da die überwiegende Zahl Psychotherapien jedoch zwischen 50 und 80 Sitzungen dauern (in manchen Fällen sogar wesentlich länger) wird zumeist die Beantragung einer Langzeittherapie bei der Krankenkasse erforderlich. Hierfür muss der Therapeut einen ausführlichen, meist 4 – 5 Seiten umfassenden, anonymisierten Bericht für die Krankenkasse verfassen, die diesen streng vertraulichen Bericht von einem externen Gutachter dahingehend überprüfen lässt, ob eine Psychotherapie indiziert, sinnvoll und „Erfolg versprechend” ist.

Die Beihilfestellen haben sich dem so genannten „Gutachter-Verfahren” der gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen und verlangen ebenfalls nach der fünften probatorischen Sitzung einen ausführlichen Bericht und einen Behandlungsplan des Therapeuten. Die unkomplizierte und unbürokratische Beantragung einer Kurzzeit-Psychotherapie ist bei den Beihilfestellen nicht möglich.

Privatpatienten bekommen die Kosten einer Psychotherapie in aller Regel ebenfalls erstattet, die Privatkassen haben hierbei jedoch keine einheitliche Regelung. Etliche Privatkassen zahlen ein bestimmtes Stundenkontingent pro Jahr (etwa 20 oder 30 Sitzungen pro Jahr), einige Privatkassen erstatten die ersten 25 Sitzungen unbürokratisch und unkompliziert und fordern erst hiernach einen detaillierten Bericht vom Therapeuten an.

Einige Privatkassen erstatten Psychotherapie-Sitzungen erst nach der Überprüfung im so genannten „Gutachter-Verfahren” (siehe oben). Privatpatienten sollten die genaue Regelung innerhalb des Zeitraumes der probatorischen Sitzungen bei ihrer Krankenkasse erfragen. Ein wichtiges Thema ist der Datenschutz in Zusammenhang mit den streng vertraulichen psychotherapeutischen Daten.

Insbesondere Beihilfe-Patienten (Beamten-Anwärter, Patienten in exponierten Positionen) haben häufig Angst, dass ihre Daten für jedermann einsichtig sind. Meine langjährige Erfahrung ist, dass hier kein Anlass zu Befürchtungen besteht, insbesondere die vertraulichen Berichte sind anonymisiert, chiffriert und der Inhalt der Berichte ist aufgrund entsprechend gekennzeichneter und versiegelter Umschläge keinem Sacharbeiter von Beihilfestellen oder Krankenkassen einsehbar.

  • Im Zuge einer geplanten Psychotherapie werden Therapeut und Patient einige organisatorische Dinge vereinbaren.
  • In der Regel wird man versuchen, einen regelmäßigen, festen wöchentlichen Termin zu finden (es sei denn, dass zum Beispiel die beruflichen Umstände des Patienten solche Regelmäßigkeit nicht zulassen).

Der Therapeut wird den Patienten darum bitten und ihn dazu ermutigen, in der Stunde all das zu erzählen, was ihm gerade durch den Kopf geht, egal, ob es ihm unwichtig, lächerlich, peinlich oder nicht zur Sache gehörig erscheint. Auch wird er den Patienten auf die (weltweit übliche) Ausfalls-Honorar-Regelung hinweisen, indem der Therapeut dem Patienten eine nicht rechtzeitig abgesagte Therapiestunde (in der Regel kürzer als 48 Stunden) in Rechnung stellen wird, es sei denn, dass der Therapeut die Stunde anderweitig vergeben kann.

Wann zahlt die Krankenkasse keine Psychotherapie?

Wann übernimmt die TK die Kosten für eine Psychotherapie? | Die Techniker Voraussetzung ist, dass eine seelische Krankheit vorliegt. Emotionen, Wahrnehmungen und Reaktionen können dann nicht mehr richtig verarbeitet werden. In der psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegen könnte.

Psychotherapeutisch tätige Ärzte und ÄrztinnenPsychologische Psychotherapeuten und PsychotherapeutinnenKinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Therapeutinnen

Heilpraktiker:innen sind nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen, Eine heilpraktische Ausbildung und die Zulassung nach dem Heilpraktiker-Gesetz (HeilprG) können wir für eine Kostenübernahme nicht anerkennen. Wenn die Psychotherapie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung dient, ist sie keine Leistung der Krankenversicherung, das heißt, die TK kann keine Kosten übernehmen.

Wie lange dauert ein Erstgespräch beim Psychotherapeuten?

Psychotherapeutische Sprechstunde Bevor eine weitergehende psychotherapeutische Behandlung begonnen wird, ist gemäß der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt, dass die Patientinnen und Patienten in der Regel die psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, mit einer Dauer von mindestens 50 Minuten.

  1. Ausnahmen gibt es für Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren.
  2. Sie können ohne vorherige psychotherapeutische Sprechstunde mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung beginnen.
  3. Dies gilt auch, wenn ein Therapeutenwechsel während einer laufenden Therapie erfolgt.

Therapeutinnen und Therapeuten, die eine Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung besitzen, sind befugt und verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Die psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang der Patientin oder des Patienten zur ambulanten Versorgung.

  • Hier soll frühzeitig festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird.
  • Dabei soll auch eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlung und sofern erforderlich eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen.

Die psychotherapeutische Sprechstunde erfordert den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Therapeutin oder Therapeut und der Versicherten oder dem Versicherten. Die psychotherapeutische Sprechstunde kann als Einzelbehandlung bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens bis zu sechsmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 150 Minuten) durchgeführt werden; bei Versicherten bis zum vollendeten 21.

  • Lebensjahr bis zu zehnmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 250 Minuten).
  • Bei Kindern und Jugendlichen können bis zu 100 Minuten der psychotherapeutischen Sprechstunden auch mit relevanten Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Kindes oder des Jugendlichen stattfinden.
  • Der Krankheitsfall umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre.

Direkt im Anschluss an die Sprechstunde kann sich bei Bedarf eine Akutbehandlung mit bis zu 24 Einzelsitzungen in Einheiten von 25 Minuten anschließen. Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik der Patientin oder des Patienten ausgerichtet.

Versicherte können sich direkt an Therapeutinnen oder Therapeuten oder an die Terminservicestelle (TSS) der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung wenden, die unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 täglich rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein müssen sowie zusätzlich auch digital über die Internetseite oder über die App 116117.app verfügbar sind.

Eine telefonische persönliche Erreichbarkeit zur Terminkoordination ist von allen Therapeutinnen und Therapeuten oder dem Praxispersonal unter Beachtung von berufs- und vertragsarztrechtlichen Vorgaben zu definierten und zu veröffentlichenden Zeiten zu gewährleisten.

Insgesamt ist bei einem vollen Versorgungsauftrag eine telefonische persönliche Erreichbarkeit durch die Therapeutin oder den Therapeuten oder das Praxispersonal von 200 Minuten pro Woche in Einheiten von mindestens 25 Minuten sicherzustellen. Entsprechend gelten 100 Minuten pro Woche bei einem hälftigen Versorgungsauftrag.

Die Therapeutinnen und Therapeuten müssen pro Woche bei einem vollen Versorgungsauftrag in der Regel mindestens 100 Minuten und bei einem halben Versorgungsauftrag in der Regel mindestens 50 Minuten für psychotherapeutische Sprechstunden zur Verfügung stehen.

Wie viel kostet Therapie Depression?

Wie viel kostet eine Therapiestunde? – Die Frage “Was kostet eine Therapiestunde’ ‘ kann nicht pauschal beantwortet werden, da jedes Therapieverfahren anders bei gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet wird. Auf der Website einer Praxis könnte man die Therapiestunden -Kosten zum Beispiel nachschauen.

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 50 Min.: 92,50€
  • Analytische Psychotherapie 50 Min.: 92,50€
  • Verhaltenstherapie 50 Min.: 100,55€

Die Preise für Psychotherapie können aber zum Beispiel, eine biografische Anamnese oder eine Testdiagnostik beinhalten, was zusätzlich von Psychotherapeut*innen abgerechnet wird.

Wie teuer ist eine Therapiestunde?

Psychotherapie: Die Kosten der Behandlung – In der Regel werden Psychotherapien von der Krankenkasse bezahlt. Als Selbstzahler müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen.

Eine Sitzung dauert in der Regel 45 oder 50 Minuten. Je nach Therapeut wird für eine solche Sitzung zwischen 50 und 150 Euro verlangt. Wie viele Sitzungen Sie benötigen, hängt von mehreren Faktoren ab: Neben der gewählten Therapieform spielt die Ausprägung und die Art der Störung eine Rolle. Das Therapieziel, das erreicht werden soll, bestimmt ebenfalls die Anzahl der benötigten Sitzungen. So kann die Dauer einer Psychotherapie zwischen 25 und 200 Sitzungen betragen, in der Regel werden jedoch zwischen 25 und 50 Sitzungen abgehalten.

Kosten der Psychotherapie im Überblick (Bild: Pixabay)

Wann muss eine Depression stationär behandelt werden?

Stationäre Behandlung: In welchen Fällen? Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Psychotherapie Eine stationäre Behandlung ermöglicht Ihnen, Ihr gewohntes Lebensumfeld hinter sich zu lassen, um sich besser auf sich selbst und Ihre Heilung konzentrieren zu können. Die stationäre Behandlung kann eine Lösung sein, wenn die Depression außerhalb der Klinik nicht überwunden werden konnte oder einen fortgeschrittenen Grad erreicht hat.

Wie wird man zum Psychologen überwiesen?

Psychotherapie: Das zahlt die Kasse Mit einer schweren Erkältung oder einem Armbruch gehen wir zum Arzt. Genauso selbstverständlich sollten wir mit psychischen Problemen zum Therapeuten gehen. Ein Zehntel aller Fehltage von Berufstätigen ging im Jahr 2008 auf psychische Erkrankungen zurück.

  • Die Zahl hat sich seit 1990 verdoppelt.
  • Die Fehlzeiten für psychische Erkrankungen sind besonders lang – durchschnittlich drei Wochen, oft auch Monate.
  • Die häufigste Erkrankung war die Depression.
  • Sie kann meist wirksam mit einer Psychotherapie behandelt werden.
  • Viele Patienten gehen zunächst zum Hausarzt.

Im Idealfall überweist er sie an einen Psychotherapeuten. Gesetzlich Versicherte können mit ihrer Chipkarte aber auch direkt zum Psychotherapeuten gehen, wenn sie einen Termin vereinbart haben. Sie müssen keine Überweisung mitbringen. Wie bei ihrem Arzt bezahlen sie 10 Euro Praxisgebühr.

Das erste Gespräch sowie die folgenden vier oder sieben Termine – je nach Therapieverfahren – übernimmt die Krankenkasse ohne Antrag. Da das Verhältnis zwischen Therapeut und Patient für den Erfolg der Therapie sehr wichtig ist, soll der Patient in diesen „probatorischen” Sitzungen herausfinden, ob er sich bei dem Therapeuten wohlfühlt.

Kommt der Patient mit seinem Gegenüber nicht klar, kann er innerhalb der Probesitzungen problemlos wechseln. Beim neuen Therapeuten steht ihm wieder die volle Anzahl der Probesitzungen zu. Der Therapeut lässt sich das Problem schildern und prüft, ob eine psychische Erkrankung vorliegt.

Ist das der Fall, klärt er, um welche es sich handelt. Leidet jemand unter sehr starken Symptomen, kann er sich auch in ein Krankenhaus einweisen lassen. Dort greifen dann die Regeln für einen Krankenhausaufenthalt. Die Mehrzahl der Behandlungen findet jedoch ambulant statt. Die Krankenkasse bezahlt eine ambulante Behandlung, wenn der Therapeut eine psychische Störung festgestellt hat und diese in den Psychotherapie-Richtlinien aufgeführt ist.

Dort hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen festgelegt, bei welchen Erkrankungen die Kassen zahlen. Aufgeführt sind zum Beispiel Depressionen, aber auch Angststörungen wie Panikattacken oder Zwangsstörungen, bei denen Menschen den Zwang verspüren, bestimmte Handlungen wie Händewaschen ständig zu wiederholen.

Auch Essstörungen, die Borderline-Störung und das Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom stehen in der Liste. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Eine Psychotherapie kann auch eine körperliche Behandlung beim Arzt ergänzen. Die Kassen bezahlen dafür, wenn psychische Faktoren einen wesentlichen Anteil an der Erkrankung oder an deren Folgen haben.

Das kann zum Beispiel bei autistischen Störungen oder schweren chronischen Krankheitsverläufen wie bei Krebs wichtig sein. Auch chronisch Suchtkranken wie Alkoholikern bezahlt die Kasse therapeutische Hilfe. Dafür müssen sie zuvor erfolgreich eine Entgiftung abgeschlossen haben und bis zur Weiterbehandlung abstinent bleiben.

  1. Die Krankenkassen bezahlen auch die psychosomatische Grundversorgung.
  2. Patienten erhalten diese, wenn ihre Erkrankung zumindest teilweise durch psychische Belastung entstanden ist.
  3. So kann beispielsweise dauerhafter Stress zu entzündlichen Darmerkrankungen oder auch Bluthochdruck führen.
  4. Ärzte verschreiben dann gezielte Gespräche oder übende und suggestive Verfahren wie autogenes Training, Hypnose oder eine bestimmte Muskelentspannungstherapie.

Kein Geld von den gesetzlichen Krankenkassen gibt es für Coachings, Erziehungs- oder Sexualberatungen. Auch Paartherapien übernehmen die Kassen nicht. Wenn es im Rahmen einer kassenfinanzierten Therapie jedoch nötig ist, können der Partner oder – bei Kindern und Jugendlichen – die Eltern in einzelne Therapiestunden einbezogen werden.

In diesem Rahmen können dann gemeinsame Probleme besprochen werden oder Angehörige lernen, wie sie dem Patienten im Alltag helfen können. Beim Begriff Psychotherapie denken die meisten Menschen an die Couch und die Psychoanalyse von Sigmund Freud. Doch neben der daran stark angelehnten analytischen Psychotherapie gibt es zwei weitere zugelassene Therapieverfahren: die Verhaltenstherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Für alle drei zahlt die Krankenkasse. Manchmal kann der Hausarzt ein geeignetes Verfahren empfehlen, die Entscheidung liegt aber ganz beim Patienten selbst. Denn welche Therapie passt, hängt weniger davon ab, welche Störung jemand hat, sondern von der Person selbst.

  1. In einer Verhaltenstherapie müssen Patienten meist selbst aktiv werden und Fertigkeiten trainieren.
  2. In der tiefenpsychologisch fundierten und der analytischen Psychotherapie liegt der Schwerpunkt auf Gesprächen (siehe Text ).
  3. Die drei Verfahren unterscheiden sich im Umfang und in den Inhalten teilweise stark.
See also:  Bis Wann Elternzeit Antrag Abgeben?

Und selbst innerhalb der Verfahren können die Therapeuten mit verschiedenen Methoden arbeiten. Auf der Couch landet selten noch jemand. Die meisten Therapeuten haben sich auf ein Verfahren spezialisiert, aber eines ist allen gemeinsam: Damit sie mit den Kassen abrechnen können, benötigen sie eine Kassenzulassung.

Diese haben viele ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten erhalten. Sie haben eine anerkannte Ausbildung abgeschlossen und eine Kassenzulassung erworben. Hat sich der Patient für einen Therapeuten entschieden, stellt dieser mit ihm zusammen den Antrag an die Krankenkasse.

Der Therapeut verfasst eine Stellungnahme, warum er welche Therapie mit welchem zeitlichen Rahmen empfiehlt. Zusätzlich muss der Patient zum Arzt. Das kann der Hausarzt sein. Dieser untersucht, ob es für die psychische Erkrankung auch körperliche Ursachen gibt.

Depressive Patienten etwa haben oft auch eine Schilddrüsenunterfunktion, die dann zusätzlich mit Medikamenten behandelt wird. In einem Bericht hält der Arzt den körperlichen und den psychischen Befund fest, ergänzt medizinische Diagnosen und die Medikamente, die der Patient einnimmt. Die Unterlagen reicht der Patient bei seiner Krankenkasse ein.

Diese zieht wiederum einen eigenen Gutachter zur Beurteilung des Falles heran. Bis zur Entscheidung kann es vier Wochen dauern. Wird eine Kurzzeittherapie beantragt, schaltet die Kasse keinen Gutachter ein. Der Antrag wird schneller bearbeitet. In Deutschland werden nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über 650 000 Anträge pro Jahr gestellt.

„96 Prozent der Anträge bewilligen die Kassen”, sagt Ann Marini, die Pressesprecherin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen. Wird ein Antrag abgelehnt, kann der Versicherte Widerspruch einlegen. Bevor Kassenpatienten einen Antrag stellen können, brauchen sie erst einmal einen Therapieplatz.

Während ein Termin für die Probesitzung meist kurzfristig zu bekommen ist, müssen sie teilweise bis zu sechs Monate auf einen Therapieplatz und damit auf den Beginn der Therapie warten. Gesetzlich Versicherte haben deswegen laut Sozialgesetzbuch die Möglichkeit, bei ihrer Kasse auch die Behandlung durch einen Therapeuten ohne Kassenzulassung zu beantragen.

  • Nicht alle ausgebildeten Psychotherapeuten erhalten eine Kassenzulassung, da die Anzahl der kassenrechtlich zugelassenen Psychotherapeuten in Deutschland gesetzlich geregelt ist und eine Zulassung viel Geld kostet.
  • Ein Therapeut ohne Zulassung ist nicht schlechter qualifiziert, wenn er die anerkannte Ausbildung mit der staatlichen Prüfung absolviert hat.

Kann der Krankenversicherte nachweisen, dass er keinen Behandlungsplatz bei einem zugelassenen Therapeuten in zumutbarer Zeit bekommt, sollte er die Krankenkasse vor dem Therapiebeginn um Kostenübernahme bitten. Manche Kassen bewilligen solche Anträge ohne Probleme, manche weigern sich allerdings auch.

  1. Wie lange eine Therapie dauert, hängt vom Verfahren und der Schwere der psychischen Erkrankung ab.
  2. Generell sollte die Behandlung drei Sitzungen pro Woche nicht überschreiten.
  3. Üblich sind ein bis zwei Termine.
  4. Eine Sitzung ist 50 Minuten lang.
  5. Die Verhaltenstherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind schon als Kurzzeittherapie mit 25 Stunden möglich.

Regulär umfassen sie 45 und 50 Stunden. Eine analytische Psychotherapie hat mindestens 160 Stunden. Wenn der Therapeut absehen kann, dass es dem Patienten bis zum Ende der Therapie nicht besser gehen wird, kann er eine Verlängerung beantragen. In besonders schweren Fällen kann er auch eine zweite Verlängerung anfordern.

  • Maximal sind insgesamt 300 Gesprächsstunden für eine analytische Therapie möglich, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dauert maximal 100 Stunden, die Verhaltenstherapie 80.
  • Außerdem sind Gruppenbehandlungen möglich, das sind dann meist Doppelstunden und dafür gelten Extrastundensätze.
  • Bei der Verhaltenstherapie ist eine Gruppenbehandlung nur in Kombination mit einer Einzeltherapie möglich.

Für Kinder und Jugendliche gelten ebenfalls andere Stundensätze. Möchte der Patient den Therapeuten während der Therapie wechseln, muss er mit dem neuen Therapeuten erneut einen Antrag stellen. Dann kann dieser die Reststunden übernehmen. Eine Begründung für den Wechsel fordern die Krankenkassen nicht.

  1. Sollte ein Patient später erneut eine Therapie benötigen, steht ihm wieder die gleiche Zahl an Stunden zu wie bei der ersten Therapie.
  2. Dabei ist es nicht wichtig, ob er wegen der gleichen Beschwerden wieder einen Therapeuten aufsucht oder wegen einer ganz anderen Erkrankung.
  3. Privatversicherte sind oft schlechter dran als gesetzlich Versicherte.

Für Privatpatienten gibt es keine einheitlichen Regelungen, doch die meisten privaten Verträge sehen für ambulante Psychotherapie deutlich weniger Leistung vor als die gesetzliche Krankenversicherung. Viele private Versicherer orientieren sich zwar an den Psychotherapierichtlinien der gesetzlichen Krankenkassen.

Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Psychotherapie 10.03.2023 – Service­stellen vermitteln inner­halb von zwei Wochen einen Termin zur Akutbe­hand­lung beim Psycho­therapeuten. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Ihnen geholfen wird. Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Psychotherapie 17.01.2023 – Video­behand­lung spart Wege, Sprech­stunden gibt es kurz­fristig. Auch Gruppen­therapie kommt infrage. Was Sie beim Antrag auf einen Psycho­therapie­platz beachten sollten. Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Psychotherapie 29.03.2022 – Gesetzlich Kranken­versicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regel­mäßige Gesund­heits­unter­suchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.

Ist Ruhe gut bei Depressionen?

In der Regel erholen sich die Betroffenen wieder, wenn sie sich Ruhe und eine Auszeit gönnen. Bei einer Depression reicht das nicht aus. Im Gegenteil! Ruhe und Pausen können in manchen Fällen alles noch schlimmer machen.

Was sollte man bei einer Depression nicht tun?

Was Betroffenen hilft –

Hilfreich für einen Menschen mit Depression kann es sein, wenn Sie Verständnis für seine Situation und seine Gefühle aufbringen. Wenn Sie ihn mit seiner Erkrankung ernst nehmen, ohne zu dramatisieren. Gleichzeitig sollten Sie versuchen zu vermitteln, dass Hilfe möglich ist und dass es ihm in Zukunft wieder besser gehen wird. Sie können die erkrankte Person unterstützen, sich professionelle Hilfe zu suchen – genauso, wie Sie es bei anderen Erkrankungen auch tun würden. Viele depressive Menschen haben Angst, als “verrückt” zu gelten und von ihrem Umfeld abgelehnt oder ausgelacht zu werden. Machen Sie klar, dass solche Befürchtungen nicht gerechtfertigt sind. Vielleicht können Sie sich als “Begleitung durch eine schwere Zeit” sehen. Es hilft, wenn Sie den betroffenen Menschen unterstützen: Beginnen Sie mit kleinen Aktivitäten, wie etwa einem Spaziergang oder gemeinsamem Musikhören. Auch ein Gespräch kann guttun. Vereinbaren Sie dafür möglichst einen konkreten Termin und holen Sie die Person zu Hause ab. Es kann helfen, wenn Sie die Behandlung im Blick behalten, also etwa die regelmäßige Einnahme der verschriebenen Medikamente oder den Arztbesuch – ohne jedoch der erkrankten Person ein Gefühl von Kontrolle zu vermitteln. Depressive Menschen können zurückweisend sein. Doch das zielt nicht auf Sie als Person, sondern ist der Krankheit geschuldet. Nicht immer ist die oder der Betroffene in der Lage, Ihre Vorschläge anzunehmen. Wenn Sie das respektieren, ohne gekränkt zu sein, helfen Sie sehr. Auf keinen Fall sollten Sie versuchen, einem depressiven Menschen seine Erkrankung zu erklären, sie herunterzuspielen oder gut gemeinte Ratschläge zu geben. Das alles signalisiert ihm, dass Sie ihn nicht akzeptieren, auch wenn Sie es ganz anders meinen.

Wird man wieder ganz normal nach Depression?

Immerhin die Hälfte der Erkrankten kann nach einer ersten depressiven Episode nach fachgerechter Behandlung als dauerhaft geheilt gelten und muss keine weiteren Medikamente einnehmen. Bei schweren Depressionen beträgt das Rückfallrisiko allerdings bis zu 75% – wenn keine Vorsorge stattfindet.

Wie lange vorher Psychotherapie absagen?

Absageregelung bei Dipl.-Psych. Ritter – Behandlungstermine für Erstgespräche und Psychotherapie müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Die Absage muss rechtzeitig in der Praxis eintreffen. Bei nicht rechtzeitiger Absage wird die ausgefallene Behandlung in jedem Fall privat in Rechnung gestellt.

Wie lange Erstgespräch Psychotherapie?

Psychotherapeutische Sprechstunde Bevor eine weitergehende psychotherapeutische Behandlung begonnen wird, ist gemäß der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt, dass die Patientinnen und Patienten in der Regel die psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen, mit einer Dauer von mindestens 50 Minuten.

Ausnahmen gibt es für Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren. Sie können ohne vorherige psychotherapeutische Sprechstunde mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung beginnen. Dies gilt auch, wenn ein Therapeutenwechsel während einer laufenden Therapie erfolgt.

Therapeutinnen und Therapeuten, die eine Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung besitzen, sind befugt und verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Die psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang der Patientin oder des Patienten zur ambulanten Versorgung.

  1. Hier soll frühzeitig festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird.
  2. Dabei soll auch eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlung und sofern erforderlich eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen.

Die psychotherapeutische Sprechstunde erfordert den unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Therapeutin oder Therapeut und der Versicherten oder dem Versicherten. Die psychotherapeutische Sprechstunde kann als Einzelbehandlung bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens bis zu sechsmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 150 Minuten) durchgeführt werden; bei Versicherten bis zum vollendeten 21.

  1. Lebensjahr bis zu zehnmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 250 Minuten).
  2. Bei Kindern und Jugendlichen können bis zu 100 Minuten der psychotherapeutischen Sprechstunden auch mit relevanten Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Kindes oder des Jugendlichen stattfinden.
  3. Der Krankheitsfall umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre.

Direkt im Anschluss an die Sprechstunde kann sich bei Bedarf eine Akutbehandlung mit bis zu 24 Einzelsitzungen in Einheiten von 25 Minuten anschließen. Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik der Patientin oder des Patienten ausgerichtet.

Versicherte können sich direkt an Therapeutinnen oder Therapeuten oder an die Terminservicestelle (TSS) der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung wenden, die unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 täglich rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein müssen sowie zusätzlich auch digital über die Internetseite oder über die App 116117.app verfügbar sind.

Eine telefonische persönliche Erreichbarkeit zur Terminkoordination ist von allen Therapeutinnen und Therapeuten oder dem Praxispersonal unter Beachtung von berufs- und vertragsarztrechtlichen Vorgaben zu definierten und zu veröffentlichenden Zeiten zu gewährleisten.

Insgesamt ist bei einem vollen Versorgungsauftrag eine telefonische persönliche Erreichbarkeit durch die Therapeutin oder den Therapeuten oder das Praxispersonal von 200 Minuten pro Woche in Einheiten von mindestens 25 Minuten sicherzustellen. Entsprechend gelten 100 Minuten pro Woche bei einem hälftigen Versorgungsauftrag.

Die Therapeutinnen und Therapeuten müssen pro Woche bei einem vollen Versorgungsauftrag in der Regel mindestens 100 Minuten und bei einem halben Versorgungsauftrag in der Regel mindestens 50 Minuten für psychotherapeutische Sprechstunden zur Verfügung stehen.

Wie lange kann man Psychotherapie bekommen?

Welche psychotherapeutischen Behandlungsarten zahlt die TK? | Die Techniker Die vier zugelassenen Behandlungsarten, die Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin mit der TK abrechnen kann, sind die Systemische Therapie, die Verhaltenstherapie, die Analytische Psychotherapie und die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Im Rahmen der Sprechstunde sollten Sie eine Empfehlung für das für Sie am besten geeignete Therapieverfahren erhalten. Je nach erforderlicher Behandlungsdauer wird zwischen einer Kurzzeit- und Langzeittherapie unterschieden. Eine Kurzzeittherapie umfasst maximal 24 Stunden. Sie ist in zwei Abschnitte unterteilt: Ist nach der Kurzzeittherapie 1 mit zwölf Stunden eine Fortführung erforderlich, kann Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin die Kurzzeittherapie 2 mit ebenfalls bis zu zwölf Stunden beantragen.

Sofern Sie bereits Therapiestunden der Akutbehandlung beim gleichen Therapeuten in Anspruch genommen haben, werden diese Stunden angerechnet. Zeichnet sich schon in den probatorischen Sitzungen oder im Lauf der Kurzzeittherapie ab, dass Sie eine längerfristige Therapie benötigen, kann Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin eine Langzeittherapie vorschlagen.

Systemische Therapie: 36 StundenVerhaltenstherapie: 60 StundenTiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 60 StundenAnalytische Psychotherapie: 160

Die 24 Stunden der Kurzzeittherapie sind hierin enthalten. In einem zweiten Schritt kann der Therapeut bei Bedarf noch einmal eine Verlängerung beantragen. Insgesamt gelten folgende Obergrenzen:

Systemische Therapie: 48 StundenVerhaltenstherapie: 80 StundenTiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 100 StundenAnalytische Psychotherapie: 300 Stunden

Für sowie in der gelten andere Höchstgrenzen. : Welche psychotherapeutischen Behandlungsarten zahlt die TK? | Die Techniker

Wie lange Sperre nach Psychotherapie?

Kann eine Therapie verlängert werden? – Es gibt von der Krankenkasse vorgegebene Behandlungskontingente. Eine Kurzzeittherapie bei Erwachsenen (Verhaltenstherapie) umfasst in 2 Schritten 12 plus 12 Stunden. Eine Langzeittherapie umfasst 60 Stunden. Stellt man vor Ende der Kurzzeittherapie fest, dass die Stundenzahl noch nicht ausgereicht hat, so kann man die Behandlung in eine Langzeittherapie umwandeln.

Dazu stellt man einen Umwandlungsantrag und beantragt die restlichen Stunden der Langzeittherapie. Danach ist es in besonders gelagerten Einzelfällen möglich, die Therapie in einem Fortführungsantrag um weitere 20 Stunden (auf insgesamt maximal 80 Stunden) zu verlängern. Danach ist in der Regel das mögliche Kontingent der Krankenkasse ausgeschöpft.

Für die Beantragung der Langzeittherapie muss ein anonymisierter Bericht an einen externen Psychotherapie-Gutachter erstellt und von diesem bearbeitet werden, Nach Ende der Therapie ist es erst nach einer Pause von 2 Jahren möglich, einen neuen Therapieantrag problemlos bewilligt zu bekommen.

  1. Sollte es innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums nötig sein, einen neuen Therapieantrag zu stellen, müssen besondere Gründe vorliegen, damit dies von der Krankenkasse genehmigt wird.
  2. Bei der Beihilfe ist es möglich, eine Langzeittherapie von 40 Stunden einmalig um weitere 40 Sitzungen, also auf höchstens insgesamt 80 Sitzungen, zu verlängern.

Private Versicherungen haben unterschiedliche Regelungen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach den Verlängerungsmöglichkeiten.