Was Sie noch wissen sollten, wenn Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden – Was kann ich tun, wenn meine Reha bzw. meine Wunschklinik abgelehnt wurde? Ihre Reha wurde genehmigt, jedoch nicht in der von Ihnen gewünschten Klinik? Stellen Sie einfach einen Antrag auf Heilstättenänderung,
- Diesen Antrag sollten Sie unbedingt innerhalb der Widerspruchsfrist stellen.
- Diese finden Sie meist am Ende des Bewilligungsschreibens.
- Die Frist beträgt üblicherweise 4 Wochen.
- Fehlen im Brief des Kostenträgers der Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist, haben Sie sogar ein Jahr Zeit für den Widerspruch.
Auch hier sollten Sie sinnvolle Argumente für Ihre Wunschklinik nennen (siehe Argumentationshilfe). Ergänzen Sie den Antrag außerdem durch eine Stellungnahme oder ein Gutachten Ihres Arztes. Wenn Sie für die Argumentation Ihrer Wunschklinik etwas länger Zeit brauchen, legen Sie vorab Widerspruch ohne Begründung ein.
- So wird die Frist eingehalten und die Begründung kann nachgereicht werden.
- Hilfe dabei leistet auch der Arbeitskreis Gesundheit e.V.
- Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Heilstättenänderung ebenfalls abgelehnt wurde? Sie können Klage erheben bzw.
- In eilbedürftigen Fällen eine einstweilige Anordnung veranlassen.
Dabei können Ihnen die Experten des Arbeitskreis Gesundheit e.V. helfen. Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Und: In den meisten Fällen hilft schon die Bereitschaft zur Klage, um den Kostenträger zum Umdenken zu bewegen. Muss meine Wunschklinik in der Nähe meines Wohnortes liegen? Bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik im Umkreis von maximal 100 km Ihres Wohnortes liegen.
Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Vorgaben zur Entfernung vom Wohnort. Wenn Sie aber gute Gründe haben, in eine weit entfernte Klinik gehen zu wollen, müssen diese Gründe vom Kostenträger berücksichtigt werden. Das können beispielsweise besondere klimatische Bedingungen sein, bereits erfolgte Reha-Maßnahmen in der Klinik, mit denen Sie sehr zufrieden waren, oder auch Verwandte in der Nähe der Klinik, die sich dort um Sie kümmern können.
Mir wurde vom Kostenträger eine Rehaklinik vorgegeben. Muss ich das akzeptieren? Nein. Der Kostenträger muss Ihre Vorschläge berücksichtigen. Nach § 9 SGB IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Deshalb sollten Sie direkt mit der Antragstellung für eine medizinische Rehabilitation auch einen ergänzenden Antrag für Ihre Wunschklinik einreichen.
- Haben Sie das nicht getan und Ihr Reha-Antrag wurde bereits für eine andere Klinik bewilligt: Reichen Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung ein.
- Was kann ich tun, wenn der Kostenträger keinen Vertrag mit der von mir gewählten Klinik hat? Berufen Sie sich auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht.
- Die rechtliche Grundlage liefert hier § 40 SGB V.
Wenn die Klinik die grundlegenden Voraussetzungen für Ihre Rehabilitation erfüllt (sie muss medizinisch geeignet sein, nach geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein und über einen Versorgungs- und Belegungsvertrag nach §111 SGB V oder nach § 21 SGB IX verfügen), muss Ihr Wunsch berücksichtigt werden.
Holen Sie sich am besten kostenlose Hilfe beim Arbeitskreis Gesundheit e.V, Kann der Kostenträger von mir eine Zuzahlung verlangen, wenn ich selbst eine Reha-Klinik aussuche? Nein, das ist rechtswidrig. Im deutschen Sozialrecht gilt das Sachleistungsprinzip. Mit anderen Worten: Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung.
Eine Kostenerstattung sieht der Gesetzgeber nicht vor. Ihr Kostenträger ist also nicht berechtigt, von Ihnen eine Zuzahlung zu verlangen, weil Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. Gegen einen solchen Bescheid sollten Sie in Widerspruch gehen.
Sie eine zertifizierte Klinik auswählen, mit der kein Versorgungsvertrag besteht (§40 Abs.2 Satz 2 SGB V) Sie Ihre Wunschklinik nur wegen persönlicher Gründe wählen und keine medizinische Notwendigkeit besteht und daher die Leistungspflicht des Kostenträgers entfällt.
Wie lange dauert es um eine Kur genehmigt zu bekommen?
Wie lange dauert es, bis eine Kur genehmigt ist? – Nach dem Beantragen dauert es in der Regel bis zu drei Wochen, bis Ihr Antrag bewilligt ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Frist nur gilt, wenn Sie alle benötigten Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Wie lange dauert eine Anschlussheilbehandlung?
Ambulant oder stationär? – Anschlussrehabilitationen können sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können verkürzt oder verlängert werden. Die AHB beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen.
Was ist der Unterschied zwischen Kur und Anschlussheilbehandlung?
Was ist der Unterschied zwischen Kur und Reha? – Kur und Reha: Im Alltagsgebrauch werden diese beiden Begriffe oft vermischt. Tatsächlich gibt es aber Unterschiede zwischen Reha und Kur, Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist.
Wann geht es nach der Bestrahlung in Kur?
Eine Anschlussheilbehandlung nach einer Bestrahlung dauert meist 3 bis 4 Wochen. Sie muss (im Gegensatz zur Reha) kurz nach der Beendigung der Strahlentherapie angetreten werden ( üblicherweise nach 14 Tagen ). Falls zu Hause ein Zwischenaufenthalt eingelegt wird, sollte dieser nicht länger als zwei Wochen dauern.
Wer schreibt krank bei Anschlussheilbehandlung?
Wer stellt die Krankenmeldung während der Reha aus? – Während der medizinischen Reha muss keine eigene Krankmeldung ausgestellt werden. Um von der Arbeit freigestellt zu werden, ist es ausreichend, die Bescheinigung des Rehabilitationsträgers dem Arbeitgeber vorzulegen, welche Beginn und voraussichtliche Dauer der Reha enthält.
Wer zahlt Begleitperson bei Kur?
3. Voraussetzung für Kostenerstattung – Die Mitaufnahme einer Begleitperson während einer stationären Behandlung wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig ist. Ob eine Begleitperson medizinisch notwendig ist oder nicht, ist eine medizinische Entscheidung: Das medizinische Personal im Krankenhaus teilt deshalb der Krankenkasse der Person im Krankenhaus seine Einschätzung dazu mit. Die Krankenkasse kann diese Einschätzung dann übernehmen, oder vom Medizinischer Dienst” href=”https://localhost/mdk.html”>Medizinischen Dienst (MD) überprüfen lassen. Zwingende medizinische Gründe können sein:
Gefährdung der Durchführung medizinisch notwendiger Leistungen, z.B. bei Trennung des Kindes von der Bezugsperson. Die meisten Krankenkassen zahlen eine Begleitperson bis zum 9. Geburtstag des Kindes. Ständiger Betreuungsbedarf des rehabedürftigen Patienten wegen schwerer Behinderung, der nicht von der Reha-Einrichtung geleistet werden kann. Die Begleitperson soll therapeutische Verfahren, Verfahrensregeln und/oder die Nutzung technischer Hilfen einüben. Allerdings zahlt die Krankenkasse die Mitaufnahme dieser Begleitperson nur dann, wenn diese Schulung nicht am Wohnort der Begleitperson möglich ist. Die Zeit für die Einübung und Anleitung der Begleitperson kann kürzer sein als die Reha der erkrankten Person.
Die Begleitperson muss nicht mit der erkrankten Person verwandt sein, allein entscheidend ist die Notwendigkeit aus medizinischen Gründen. Eine vom Patienten angestellte und vertraute Pflegekraft kann ebenfalls Begleitperson sein, wodurch die Kontinuität der Pflege sichergestellt werden soll.
Wie lange dauert es vom rentenbescheid bis zur Auszahlung?
Rentenbescheid: Rechtzeitig auf Fehler überprüfen – Vor der ersten Rente kommt der Rentenbescheid. Wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde und alles glatt geht bei der Bearbeitung, liegt er in der Regel ungefähr einen Monat vor der ersten Zahlung vor.
Achtung: Die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, für den die Rente bestimmt ist. Wer also zum 1. eines Monats in Rente geht, bekommt das Geld erst zum Ende dieses Monats überwiesen. So lange müssen die Rücklagen reichen. Tipp: Der Rentenbescheid sollte auf mögliche Fehler überprüft werden.
Für einen Widerspruch ist nur einen Monat Zeit.
Was bleibt von 1600 Euro Rente netto übrig?
Ein Beispiel zum Nachrechnen – Doch was heißt das nun für eine Rente von 1600 Euro im Monat? Das rechnen wir anhand eines Beispiels durch: Angenommen du bist 2020 in Rente gegangen, alleinstehend, nicht in der Kirche, gesetzlich krankenversichert und wohnst in Schweinfurt. Amazon-Bestseller: Neu im Ruhestand – Die 500 besten Ideen, Beschäftigungen und Inspirationen für die ersten Jahre der Rente In unserem Beispiel sind somit 80 Prozent der Rente steuerpflichtig, Beziehst du 1600 Euro Rente im Monat, sind das 19.200 Euro im Jahr.20 Prozent davon sind 3840 Euro, die steuerfrei bleiben. Von 19.200 Euro müssen somit 15.360 Euro versteuert werden.
- Von dieser Summe werden vor Steuer nur noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, zusammen 10,95 Prozent.
- Die Berechnungsgrundlage ist dabei die volle Jahresrente von 19.200 Euro.
- Dies ergibt eine jährliche Beitragsumme von 2102 Euro, somit sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 13.258 Euro,
Diese Summe wird nun noch um die Werbungskostenpauschale für Rentner*innen von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschalbetrag von 36 Euro bereinigt. Der endgültige steuerpflichtige Anteil beträgt 13.120 Euro, Wie viele Steuern gezahlt werden müssen, kann der Einkommensteuer-Grundtabelle entnommen werden.
Wie viel bleibt von 1500 Euro Rente übrig?
Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.500 Euro müssen Sie als Versicherter mit Kind im Schnitt mit Abzügen in Höhe von 167,25 Euro von Ihrer Bruttorente rechnen. Damit bleiben Ihnen nach dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge nur (1.500 – 167,25 =) 1.332,75 Euro.