Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Grundsicherung?

Antragsbearbeitung und Vorleistungen – Es ist wichtig, das sie vor der Bewilligung einer beantragten Leistung, keine Maßnahmen einleiten. Wenn sie dies nämlich tun entfällt für den zuständigen Kostenträger die Leistungspflicht. Wenn die Versorgung mit der beantragten Leistung vor der Bewilligung stattgefunden hat, besteht für den Kostenträger kein Versorgungsbedarf mehr, weil sie die Leistung schon erhalten haben.

  • Ist ein Antrag gestellt, muss in der Regel nach § 14 SGB IX (Sozialgesetzbuch) spätestens nach fünf Wochen ein Bescheid bei ihnen vorliegen.
  • Liegt der Bescheid innerhalb von fünf Wochen nicht bei ihnen vor, können sie eine angemessene Frist von 10 bis 21 Tagen für die Zusage der Kostenübernahme setzen.

Ferner sollten sie erklären, dass sie nach Ablauf der Frist die erforderliche Leistung nach dem Prinzip der Kostenerstattung selbst beschaffen. Wenn sie dies tun, besteht aber die Gefahr, dass der Leistungsträger die Kostenübernahme ablehnt. So könnte es passieren, dass sie die Kosten selbst tragen müssen.

Wie lange dauert es bis man Grundsicherung bekommt?

Wie lange werden Leistungen zur Grundsicherung gewährt? – Die Leistungen werden in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr bewilligt. Danach wird die Bewilligung jeweils neu erteilt, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen. Da sich die Kosten der Unterkunft sowie die Beiträge für die Heizkosten jährlich verändern, ist die wirtschaftliche Situation des Leistungsberechtigten stets zu prüfen.

Wird Grundsicherung rückwirkend ausgezahlt?

Zum Inhalt springen Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes zahlen wir Ihnen in jedem Monat, in dem Ihre Hilfebedürftigkeit besteht, im Voraus. Wir legen für jeden vollen Monat als Durchschnitt 30 Kalendertagen zugrunde. Stehen Ihnen die Leistungen nicht für den vollen Monat zu, erhalten Sie die Leistung anteilig.

  • Bitte beachten Sie, dass wir Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) nicht rückwirkend erbringen dürfen.
  • Das bedeutet, wir können Ihnen die Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes immer nur zum ersten des Monats zahlen, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben.
  • Die gilt für Ihren Erstantrag und für jeden Folgeantrag.

Auszahlungskalender Am ersten Tag des Leistungsmonats müssen Ihnen die von uns beschiedenen Leistungen zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Dem Zahlungskalender können Sie entnehmen, wann die jeweiligen monatlichen Überweisungstermine für Ihre bewilligten Leistungen liegen. Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Grundsicherung Page load link Nach oben

Wie viel Geld darf man haben um Grundsicherung zu bekommen?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Hier erfahren Sie, wer diese Leistung vom Sozialamt bekommen kann und welche Neuregelungen in Kraft getreten sind. Das Bürgergeld-Gesetz ist am 20.12.2022 im (Nr.51, Seite 2328 ff.) veröffentlicht worden. Es enthält auch Neuregelungen für die Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.

Diese Regelungen sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Überblick über die zentralen Änderungen des SGB XII: Neue Regelsätze ab 01.01.2023:

Regelbedarfsstufe 1: 502 Euro Regelbedarfsstufe 2: 451 Euro Regelbedarfsstufe 3: 402 Euro Regelbedarfsstufe 4: 420 Euro Regelbedarfsstufe 5: 348 Euro Regelbedarfsstufe 6: 318 Euro

Hinweis: Welche Regelbedarfsstufe (RBS) ist für welche Leistungsberechtigten die richtige? Antworten gibt es, Außerdem steigt das Geld für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach § 34 Abs.3a SGB XII:

Für das erste Schulhalbjahr sind 116 Euro vorgesehen, für das zweite Schulhalbjahr steigt der Betrag auf 58 Euro.

Neuer Mehrbedarf: Für Leistungsberechtigte wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann und ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art der Bedarfe nicht möglich ist, vgl.

In dem ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen (sogenannte Karenzzeit ). Erst ab dem 2. Jahr des Leistungsbezugs geht es ­nach ca. sechs Monaten um die Angemessenheit der Kosten (vgl. § 35 Abs.1 SGB XII neu). Eine Absenkung der ggf. unangemessen hohen Kosten wird unter bestimmten Voraussetzungen nicht verlangt (z.B. bei Unwirtschaftlichkeit).

Beachte: Diese Neuregelung gilt nicht für Menschen, die in besonderen Wohnformen leben. Beachte: Diese Neuregelung (Karenzzeit) betrifft nicht die Kosten für das Heizen. Gut zu wissen: Für Menschen, die schon jahrelang Leistungen beziehen, bleiben die Zeiten des Leistungsbezugs bis 31.12.2022 bei der Karenzzeit unberücksichtigt. Allerdings steht diesem Personenkreis trotzdem keine Karenzzeit zu, wenn in einem der vorangegangenen Bewilligungszeiträume für die aktuell bewohnte Unterkunft die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden (vgl. § 140 SGB XII neu).

Anhebung des Vermögensschonbetrages: Bisher durften 5.000 Euro pro Person unberücksichtigt bleiben. Ab 01.01.2023 gilt:

Jeder leistungsberechtigte Mensch darf 10.000 Euro Vermögen behalten. Auch der erwachsene Lebenspartner/Ehepartner darf sich nunmehr auf einen Schonbetrag in Höhe von 10.000 Euro berufen. Ebenso darf sich eine minderjährige alleinstehende Person auf 10.000 Euro berufen, wenn sie nicht vom Unterhalt der erwachsenen Leistungsberechtigten abhängt. Personen, die von einer der oben genannten Personen überwiegend unterhalten werden, haben wie bisher nur einen Schonbetrag in Höhe von 500 Euro. Neuerdings bleibt außerdem ein angemessenes Kraftfahrzeug (bis Verkehrswert von 7.500 Euro) von der Anrechnung verschont (vgl. § 90 Abs.2 Nr.10 SGB XII neu).

Beachte: Die noch höheren Schonbeträge nach dem SGB II (bisher “Hartz 4”; nunmehr Bürgergeld) gelten nicht für Leistungen nach dem SGB XII. Änderungen bei den Regelungen zum Einkommen:

Ab 01.01.2023 gelten Erbschaften nicht mehr als Einkommen, sondern werden als Vermögen bewertet (vgl. § 82 Abs.2 Nr.9 SGB XII neu). Auch Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nr.12, Nr.26 oder Nr.26a Einkommensteuergesetz steuerfrei sind, zählen nicht mehr als Einkommen, soweit sie einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen (vgl. § 82 Abs.1 Nr.8 SGB XII neu). Damit sind auch Übungsleiterpauschalen bis zu der o.g. Grenze nicht mehr als Einkommen zu berücksichtigen. Anmerkung: § 3 Nr.12 EstG regelt Bezüge aus einer Bundes- oder Landeskasse, die als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind; § 3 Nr.26 EstG regelt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder ähnlichen Tätigkeiten; § 3 Nr.26a EstG regelt nebenberufliche Einkünfte bis zu 840 Euro (Ehrenamtspauschale). Außerdem kein Einkommen mehr: Mutterschaftsgeld nach § 19 Mutterschaftsgesetz; Einnahmen von Schülern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Betrag in Höhe von 520 Euro monatlich bei Leistungsberechtigten, die eine förderungsfähige Ausbildung durchlaufen oder während der Schulzeit erwerbstätig sind. Abzusetzen vom Einkommen sind seit 01.01.2023 bis zu 250 Euro monatlich, wenn sie als Taschengeld nach dem Bundesfreiwilligendienst- oder Jugendfreiwilligendienstgesetz gezahlt wurden (vgl. § 82 Abs.2 S.2 SGB XII neu).

Hinweis: Die und die hatten im Gesetzgebungsverfahren jeweils am 23.08.2022 Stellungnahmen abgegeben. Die zum 01.01.2023 in Kraft tretende Wohngeld-Reform beinhaltet auch eine Regelung zur Grundsicherung bzw. zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach § 131 SGB XII neu gilt, dass ­–abweichend vom Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe –­ anstelle von Wohngeld auch Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden darf. Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Grundsicherung Wer erhält überhaupt Grundsicherung? Und ab welchem Alter erhält man Grundsicherung? Wir möchten zunächst die grundlegenden Fragen zum Thema Grundsicherung beantworten. Folgende Menschen können einen Anspruch haben:

Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung. Menschen, die im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt sind. Menschen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen. Menschen im Rentenalter.

Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort muss in Deutschland sein. Sie dürfen nicht genug Einkommen/Vermögen haben, um den notwendigen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Bedürftigkeit). Es muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden.

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und pro Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann, ist dauerhaft voll erwerbsgemindert, sofern unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung aufgehoben werden kann.

Seit 01.01.2020 gibt es das Budget für Ausbildung; seine Nutzung kann einen Anspruch auf Grundsicherung begründen. Weitere Informationen dazu im, 5. Aufl., 2020, Seite 139 f. und 1/2020, Seite 38 ff.

Wer vor dem 1. Januar 1947 geboren wurde, erreicht die Altersgrenze an seinem 65. Geburtstag. Für die anderen Jahrgänge gibt es, Grundsicherung im Alter können auch Menschen bekommen, die keine Rente erhalten, oder auch als ergänzende Leistung (Aufstockung). Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der,

Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Grundsicherung Grundsicherung kann nur erhalten, wer nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Manchmal kommt es auch noch auf die finanziellen Mittel z.B. der Eltern oder Lebenspartner*in an. Wir erklären, worauf es zu achten gilt. Generell gilt: Wer ein eigenes Einkommen hat, hat keinen oder nur einen niedrigeren Anspruch auf Grundsicherung,

Beispiel: Da die Erwerbsminderungsrente Einkommen darstellt, wird die Grundsicherung in diesen Fällen nur als Aufstockung benötigt. Das Gesetz bestimmt für bestimmte Einnahmen, dass diese nicht als Einkommen zählen. Manche Einnahmen sind zwar Einkommen, aber werden trotzdem bei der Berechnung nicht berücksichtigt bzw.

sind sie vom Einkommen “abzusetzen” (weitere Ausführungen folgen). (Mehr zu den Neuregelungen durch das Bürgergeld-Gesetz siehe oben unter “”.) Die folgenden Beträge werden nicht als Einkommen bewertet oder sind nach den gesetzlichen Vorgaben vom Einkommen abzusetzen:

30% des Einkommens aus selbständiger oder nicht selbständiger Tätigkeit (maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1), ein bestimmter Betrag aus einer zusätzlichen Altersvorsorge und auch Schmerzensgeld (das ein Geschädigter z.B. nach einem Unfall von dem Unfallverursacher erhält). Bei Werkstattbeschäftigten: Sie können 1/8 der Regelbedarfsstufe 1 und weitere 50% des diesen Betrag übersteigenden Entgelts absetzen. Das Pflegegeld, das der pflegebedürftige Mensch von der Pflegeversicherung erhält, wird nicht angerechnet.

Als Einkommen werden hingegen berücksichtigt:

Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld (LSG Hamburg, Urteil vom 08.09.2016 – Az: L 4 AS 569/15; in Rechtsdienst der Lebenshilfe 1/2017, Seite 11 f.), wenn es dann um SGB XII-Leistungen für die Pflegeperson geht. Das Pflegeunterstützungsgeld, das die Pflegeperson bekommt (vgl. § 13 Abs.5 SGB XI). Der an einen bedürftigen Menschen gezahlte Unterhalt (BSG, Urteil vom 08.12.2022 – Az: B 8 SO 4/21 R: Ablehnung der beantragten Grundsicherung wegen Unterhaltszahlungen durch den Vater; Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2006 – Az: XII ZR 84/04). Im Verhältnis zu dem geleisteten Unterhalt reduziert sich dann die Höhe der Grundsicherung. Beachte: Nur tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen führen dazu, dass weniger Geld als Grundsicherung gezahlt wird. Dagegen hat der bloße Unterhaltsanspruch (ohne dass gezahlt wird) nicht zur Folge, dass die Grundsicherung nur in niedrigerer Höhe gewährt wird. Zum Einkommen, das angerechnet werden darf, gehört auch das Mindestelterngeld (BSG, Urteil vom 01.12.2016 – Az: B 14 AS 8/15 R; in RdLh 2/2017, S.65: Entscheidung gilt nicht nur für SGB II- Leistungen, sondern auch für SGB XII-Leistungen). Probleme bereiten manchmal die sogenannten einmaligen Einnahmen, Das kann zum Beispiel eine Schenkung sein (Erbschaften sind seit 01.01.2023 keine Einkommen mehr, sondern Vermögen, s.o. unter “”). Dann kann es passieren, dass das Geld auf sechs Monate verteilt als Einkommen angerechnet wird (§ 82 Absatz 7 Sozialgesetzbuch XII). Die Folge: Es gibt dann keine Grundsicherung oder nur reduzierte Leistungen. Um das zu vermeiden, sollte sich jeder, der einem Grundsicherungsempfänger einen Geldbetrag zukommen lassen möchte, vorher beraten lassen.

Beachte: Ist der Erbfall vor der Antragstellung eingetreten, handelt es sich bei der Erbschaft um Vermögen und nicht um Einkommen.

Unklar kann auch sein, wie mit Nachzahlungen umzugehen ist. Beispiel: Herr P. hat erfolgreich auf Zahlung von Grundsicherung geklagt und erwartet nun hohe Nachzahlungen. Er fragt, ob diese Nachzahlungen wie Einkommen angerechnet werden. Antwort: Nein, die Nachzahlung darf nicht als Einkommen angerechnet werden. Denn auch die Nachzahlung wird als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch XII angesehen, die ausdrücklich von einer Anrechnung als Einkommen ausgeschlossen ist (vgl. § 82 Abs.1 Satz 1 SGB XII). Falls der Träger der Grundsicherung die Nachzahlung als Einkommen berücksichtigt, sollte Widerspruch eingelegt werden. Ein wichtiger Hinweis: Auch das Kindergeld führt immer wieder zum Streit. Das Kindergeld für Minderjährige ist in der Regel Einkommen des Kindes (§ 82 Abs.1 S.3 SGB XII). Das Kindergeld für erwachsene behinderte Menschen, das auf das Elternkonto gezahlt und nicht an das Kind weitergeleitet wird, zählt in der Regel nicht zum Einkommen des erwachsenen Kindes. Es stellt einen Lastenausgleich für die Eltern für persönliche Betreuung und sonstige Aufwendungen in diesem Zusammenhang dar, welche auch bei einer Betreuung im Wohnheim noch gegeben sind. Freibetrag für Menschen, die 33 Jahre Grundrentenzeiten vorzuweisen haben (§ 82a SGB XII): Grundrentenzeiten sind vor allem Zeiten von Pflichtbeiträgen, wie sie auch bei einer Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen entrichtet werden. Über die Grundrentenzeiten informiert die, Es muss kein Antrag gestellt, aber dem Träger der Grundsicherung angezeigt werden, dass die Voraussetzungen für den Freibetrag vorliegen (rückwirkende Berechnung). Höhe des Freibetrags: maximal 50% der Regelbedarfsstufe 1.

See also:  Wie FLle Ich Ein Hartz 4 Antrag Richtig Aus?

Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Einkommen, das z.B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Das liegt daran, dass die Regelungen im Bereich der Eingliederungshilfe großzügiger sind – also mehr Einkommen verschont wird als bei der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt.

Der Anspruch auf Grundsicherung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern, Früher entfiel der Anspruch ab einem bestimmten Einkommen der Eltern, aber das ist jetzt nicht mehr so. Ab einem bestimmten Verdienst müssen die Eltern einen monatlichen Betrag in Höhe von 28,43 Euro (2021) für die Grundsicherungs-Leistung für ihr erwachsenes Kind zahlen. Genauer gesagt: Verdient ein Elternteil mehr als 100.000 Euro jährlich, dann muss monatlich ein Betrag in Höhe von 28,43 Euro an das Sozialamt überwiesen werden. Bei diesem Betrag handelt es sich um den Unterhaltsanspruch des erwachsenen behinderten Kindes gegen seine Eltern, der in Höhe von 28,43 Euro monatlich auf den Träger der Sozialhilfe übergeht (§ 94 SGB XII).

Wichtig zu wissen: Entscheidend ist das Einkommen eines Elternteils. Der Betrag in Höhe von 28,43 Euro ist nicht schon dann zu zahlen, wenn beide Elternteile gemeinsam mehr als 100.000 Euro jährlich verdienen. Das Bürgergeld-Gesetz hat neu bestimmt, dass Erbschaften kein Einkommen sind, sondern Vermögen (vgl.

Das Vermögen der Eltern wirkt sich nicht auf die Grundsicherung ihres erwachsenen Kindes aus. Das bedeutet, dass auch die Kinder von Eltern mit hohem Vermögen Grundsicherung bekommen können. Die folgenden Ausführungen gelten deshalb nur für das eigene Vermögen: Wer eigenes Vermögen hat, hat keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Grundsicherung, Grundsätzlich gilt, dass das vorhandene Vermögen zu verwerten ist (deshalb keine Grundsicherung für Ehepaar mit zwei Autos zu einem Gesamtwert i.H.v.31.000 Euro, vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 03.04.2020 – Az: L 4 SO 46/18; Besprechung im RdLh 4/2020, S.189 f.). Allerdings wird das Vermögen nicht komplett angerechnet; es gibt auch sogenannte Vermögensschonbeträge bzw. Vermögenswerte, die nicht verwertet werden dürfen.

Geldbeträge (Vermögensschonbeträge)

Neu seit 01.01.2023: Jede volljährige Person und jede alleinstehende minderjährige Person darf zum Beispiel Geld bis zu 10.000 Euro besitzen, Trotzdem besteht ein Anspruch auf Grundsicherung (s.o. unter “”). Darüber hinaus wird ein weiterer Schonbetrag für jede Person gewährt, für die Unterhalt geleistet werden muss. Das gilt zum Beispiel für Kinder von Leistungsberechtigten. Dieser beträgt einheitlich jeweils 500 Euro.

Beachte: In dem gerichtlichen Eilverfahren, das die zeitnahe (vorläufige) Bewilligung von Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt zum Ziel hat, wird der Vermögensschonbetrag so behandelt, als ob es keinen Schonbetrag gibt. Vorhandenes Schonvermögen wird in diesem Zusammenhang also voll berücksichtigt und gerade nicht verschont! Angespartes Pflegegeld ist Vermögen und als solches für die Betreuervergütung einzusetzen (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.01.2020 – Az: XII ZB 500/19; Besprechung in RdLh 3/2020, S.140 f.). Das Pflegegeld ist zwar nicht Einkommen des pflegebedürftigen Menschen (s.o.), aber kann durchaus als Vermögen zu berücksichtigen sein. Der Verwertung stand jedenfalls in dem konkreten Fall keine Härte entgegen.

Sonstige Vermögenswerte

Neu ab 01.01.2023: Verschont bleibt auch ein angemessenes Kraftfahrzeug bis zu einem Verkehrswert in Höhe von 7.500 Euro (vgl. § 90 Abs.2 Nr.10 SGB XII neu). Auch das eigene Haus oder die Eigentumswohnung sind unter Umständen geschützt, Wichtig ist, dass der Mensch mit Beeinträchtigung dort selbst lebt (ggf. mit Angehörigen). Außerdem muss das Haus oder die Wohnung „angemessen” sein (also keine Villa). Gleiches gilt, wenn der Einsatz des Vermögens eine Härte wäre, also dem Antragsteller nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB XII). Das haben Gerichte zum Beispiel für angespartes Blindengeld und für Schmerzensgeld so entschieden. Außerdem ist auch eine Opferentschädigungsrente nicht anzurechnen. Zwar sei es normalerweise unerheblich, woher das Vermögen stamme. In Ausnahmefällen führe die Herkunft des Vermögens aber dazu, dass sich eine Berücksichtigung als Vermögen verbiete (so das Opfer einer Gewalttat, das deshalb eine Opferrente bezieht, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 30.04.2020 – B 8 SO 12/18 R; vgl. Besprechung in RdLh 4/2020, S.182 ff.). Nachzahlungen von Grundsicherung sind nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Ihre Berücksichtigung würde eine Härte gem. § 90 Abs.3 SGB XII darstellen (Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 17.07.2006 – Az: L 5 B 71/06). Vergleiche dazu auch Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2021, S.147 f. Auch keine Berücksichtigung als Einkommen (siehe oben). Darüber hinaus kommt eine Härte auch bei Bestattungsvorsorgeverträgen in Betracht, sofern die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind (vgl. Rechtsdienst der Lebenshilfe, 4/2019, Seite 186 f. und Beitrag im Heft 3/2020):

1. Der Vertrag wurde vor dem Bezug der SGB XII-Leistungen abgeschlossen. Mitunter werden auch Verträge anerkannt, die später – also erst während des schon laufenden Bezugs von SGB XII Leistungen – abgeschlossen wurden. Hier sollte man sich beraten lassen, falls der zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossene Vertrag nicht als Härtefall akzeptiert wird, also der Wert des Vertrages als Vermögen angerechnet werden soll (und deshalb weniger oder gar keine Grundsicherung bewilligt wird). Gegebenenfalls ist gegen den Bescheid mit der entsprechenden Vermögensberechnung Widerspruch einzulegen. 2. Verbindliche Deckung der Bestattungskosten durch den Vertrag (z.B. Sterbegeldversicherung; Bestattungsvorsorgevertrag). Die Auszahlung zu Lebzeiten muss ausgeschlossen sein. 3. Angemessene Höhe der Verbindlichkeit: Nur ein angemessener Vertrag bleibt unberücksichtigt. Ist die Beisetzung anderweitig abgesichert, werden die vertraglich hinterlegten Beträge berücksichtigt, ohne dass dies eine Härte bedeutet. Hinweis: Bestattungsvorsorgeverträge gehören auf jeden Fall immer dann zum Schonvermögen, wenn ihr Wert 10.000 Euro nicht übersteigt und kein sonstiger Vermögenswert vorhanden ist (wie oben beschrieben).

Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Vermögen, das z.B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Wie Lange Dauert Ein Antrag Auf Grundsicherung Welche Leistungen der Grundsicherungen gibt es? Und was sollte man tun, wenn einem diese Leistungen verwehrt werden?

Die folgenden Leistungen der Grundsicherung gibt es:

Regelleistungen, Leistungen für den Mehrbedarf, Leistungen für einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattung), Leistungen für Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung (ausführlich dazu unten). Diese Leistungen werden Menschen, die allein, mit Partner, in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern leben, auf ihr Konto überwiesen. Das Gleiche gilt für die Bewohner*innen besonderer Wohnformen.

Ausnahme: Das Geld wird direkt vom Sozialamt auf das Konto der Wohneinrichtung überwiesen (sog. Direktüberweisung). Das geht in der Regel aber nur dann, wenn die Verwendung des Geldes für die Zahlung der Unterkunft nicht sichergestellt ist oder wenn der Bewohner dies wünscht.

Regelleistungen

Es gibt sogenannte Regelleistungen der Grundsicherung. Dabei handelt es sich sozusagen um Grundleistungen des Sozialhilfeträgers. Wer sie in welcher Höhe bekommt, ergibt sich aus den Regelsätzen. Die neue Regelsätze ab 01.01.2023 finden Sie oben unter, Menschen, die in besonderen Wohnformen leben, sind der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet (vorher Regelbedarfsstufe 3). Bewohner einer besonderen Wohnform, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben, erhalten deshalb monatlich einen Regelbetrag in Höhe von 404 Euro (2022). Dazu kommen ggf. Mehrbedarfe und Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch Menschen, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, bekommen Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 2. Wer allein lebt oder bei den Eltern, ist der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet; das Gleiche gilt für Menschen mit Beeinträchtigung im sogenannten begleiteten Wohnen, einer Leistung der Eingliederungshilfe zur Betreuung in einer Pflegefamilie (Sozialgericht Marburg, Urteil vom 21.10.2020 – Az: S 9 SO 34/20). Die Regelbedarfsstufe 1 ist ferner anzuwenden, wenn sich jemand in einem psychiatrischen Krankenhaus aufhält (Sozialgericht Detmold, Urteil vom 27.02.2020 – AZ: S 11 SO 59/18; Besprechung in RdLh 3/2020, S.133 f.). In seltenen Fällen kann eine höhere Regelsatzfestsetzung gerechtfertigt sein (z.B. für Pflegebedarf, wenn ein pflegebedürftiger Mensch keinen Pflegegrad hat); dann kann der bestehende Pflegebedarf ggf. über eine abweichende Regelsatzfestsetzung bewilligt werden. Das wurde in einzelnen Fällen schon gerichtlich so entschieden.

Abgelehnt wird die höhere Regelsatzfestsetzung regelmäßig für sogenannte OTC-Arzneimittel (nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel), vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.04.2020 – Az: L 18 SO 153/18 NZB; Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2020, S.131 f.). Die höhere Regelsatzfestsetzung wurde ebenfalls abgelehnt für eine erotische Ganzkörpermassage (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.02.2020 – Az: L 8 SO 163/17; Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2020, S.129 f.).

Ab Juli 2022 gibt es einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Minderjährigem (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres), der einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat (Regelbedarfsstufe 4, 5 oder 6; vgl.), Außerdem gibt es diese monatliche Zahlung auch für Minderjährige, die einen Anspruch nach § 34 SGB XII haben (Bildung und Teilhabe) oder die nur deshalb keinen Anspruch auf den Sofortzuschlag haben, weil Kindergeld berücksichtigt wird (vgl. § 82 Abs.1 S.4 SGB XII).

Mehrbedarfe

Neu ab 01.01.2023: Mehrbedarf für einmaligen, unabweisbaren, besonderen Bedarf nach § 30 Abs.10 SGB XII neu (siehe oben unter “”). Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch weitere Zahlungen möglich. Ein Beispiel ist der sog. Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent der Regelbedarfsstufe für behindere Menschen ab 18 Jahren, die schul- oder ausbildungsbezogene Eingliederungshilfe erhalten (§ 42b Abs.3 SGB XII). Beachte: Diesen Mehrbedarf gibt es im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt auch schon für Leistungsberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (§ 30 Abs.4 SGB XII).

Neu seit 1. Januar 2021 der ernährungsbedingte Mehrbedarf: Diesen Mehrbedarf gab es schon vor 2021, aber nun wurde er neu formuliert. Der neue Gesetzestext lässt hoffen, dass jetzt auch Verdickungsmittel als Mehrbedarf geltend gemacht werden können, was bisher nicht der Fall war. Leider kommt der ernährungsbedingte Mehrbedarf neuerdings aber nur noch aus „medizinischen Gründen” in Betracht.

Auch die Kosten für das oder bei einem anderen Leistungsanbieter sind als Mehrbedarf zu beantragen (3,80 Euro pro Mahlzeit in 2023). Die Einzelheiten dazu können Sie nachlesen. Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Ab 2023 gibt es für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe diese Leistung: Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr auf 116 Euro und für das zweite Schulhalbjahr auf 58 Euro.

Bedarf auf Erstausstattung

Einen Bedarf auf eine Erstausstattung mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen kann es auch geben, wenn der Empfänger von Leistungen der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt die Möbel während einer psychischen Krise auf die Straße gestellt hat und nach einem längeren Aufenthalt in der Psychiatrie wieder in seine (nunmehr leere) Wohnung zurückkehrt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2020 – Az: L 7 SO 3313/18; Besprechung im RdLh 1/2021, S.27 f.). Das Gleiche kann nach einem Wohnungsbrand oder einer Inhaftierung gelten.

See also:  KNstlersozialkasse Wann Antrag Stellen?

Kosten der Unterkunft und Heizung

Neu ab 01.01.2023: Für Menschen, die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen und allein, mit Partner oder in einer Wohngemeinschaft leben bzw. mit Mietvertrag bei den Eltern / Geschwistern wohnen, kommt eine einjährige Karenzzeit in Betracht, innerhalb der die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen werden (siehe oben unter ). Auch wer Grundsicherung bekommt und ohne Mietvertrag bei seinen Eltern lebt, kann anteilige Unterkunftskosten beanspruchen. Eine Karenzzeit kommt in diesen Fällen aber nicht in Betracht. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass tatsächlich Kosten an die Eltern abgeführt wurden. Allerdings werden häufig mehr Kosten vom Sozialamt übernommen, wenn es einen Untermietvertrag gibt. Solche Verträge zwischen den Eltern und dem behinderten Kind, vertreten durch einen Ergänzungsbetreuer, halten die Sozialhilfeträger und auch die Gerichte meistens für unwirksam. Das gilt vor allem dann, wenn das mitwohnende Kind mit Beeinträchtigung tatsächlich keine Miete zahlt und trotzdem keine Kündigung (von Seiten der Eltern gegenüber ihrem Kind) befürchten muss. In diesen Fällen wird dann sehr regelmäßig der sogenannte Rechtsbindungswille verneint.

Diese Auffassung ist nicht überzeugend. Es sollte deshalb Widerspruch eingelegt werden, wenn der Sozialhilfeträger bei der Berechnung der Unterkunftskosten den Vertrag ignoriert und dementsprechend nur weniger Unterkunftskosten als Leistung bewilligt. Hier finden Sie einen, Gut zu wissen: Das Bundessozialgericht hat am 23.03.2021 entschieden (Az: B 8 SO 14/19 R): Die Kosten für die Unterkunft und Heizung werden auch dann vom Sozialhilfeträger übernommen, wenn es keinen Mietvertrag zwischen den Eltern und dem Kind mit Beeinträchtigung gibt und die Familienmitglieder in dem abbezahlten Eigenheim der Eltern zusammenleben. Die Besonderheit an der Entscheidung ist, dass es also auch dann Leistungen der Grundsicherung geben kann, wenn die Eltern z.B. gar keine Miete bezahlen müssen oder für sonstige (nennenswerte) Unterkunftskosten zu zahlen haben. Vgl. dazu die Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe 4/2021. Beachte: Für Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, gibt es ohne Mietvertrag bzw. ohne die Verpflichtung, für das Wohnen zu bezahlen, keine Leistungen für die Unterkunft und Heizung. Die Leistungen für die Unterkunft und Heizung für die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt bestimmen sich nach anderen Regelungen und setzen Zahlungsverpflichtungen, also einen Mietvertrag, für das Wohnen voraus (§ 35 SGB XII).

Kosten für Unterkunft und Heizung in besonderen Wohnformen

Für Menschen in besonderen Wohnformen werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung ebenfalls von der Grundsicherung abgedeckt (gilt auch bei Hilfe zum Lebensunterhalt) und an die Leistungsberechtigten, also den Bewohner, ausgezahlt (Ausnahme: Direktzahlung vereinbart, siehe oben). Die mit dem Bürgergeld-Gesetz neu eingeführte Karenzzeit kommt für sie aber nicht in Betracht. Das ist ausdrücklich im Gesetz geregelt (vgl. § 42a Abs.1 S.2 SGB XII neu i.V.m. § 42a Abs.5 und Abs.6 SGB XII). Diese Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung erfolgt auf jeden Fall dann, wenn die Miete oder das Entgelt für das Wohnen angemessen ist. Maßgebend sind die Kosten für einen Einpersonenhaushalt gem. § 45a SGB XII. Weiterhin werden diese Kosten von der Grundsicherung übernommen, wenn die Kosten 25 % höher als das angemessene Entgelt liegen (vgl. § 42a Abs.5 SGB XII). Voraussetzung dafür ist aber, dass in dem Vertrag über das Wohnen (in der Regel Wohn- und Betreuungsvertrag) ein Zuschlag vereinbart wurde, der die höhere Miete bzw. das höhere Entgelt rechtfertigt (z.B. für Möblierung). Was gilt, wenn die Kosten über diesen 25 % liegen? Dann kommt wegen dieses erhöhten Kostenanteils am Wohnen (also der Kosten, die 25 % der angemessenen Wohnkosten übersteigen) die Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht, vgl. § 42a Abs.6 S.2 SGB XII. Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe kann sich aus § 113 Abs.5 SGB IX ergeben. Unklar ist derzeit noch, ob eine Kostenbeteiligung der Eingliederungshilfe in Betracht kommt, wenn ein Bewohner möglicherweise keine Grundsicherung (oder Hilfe zum Lebensunterhalt) bezieht (z.B. Selbstzahler). Der informiert ebenfalls über die Veränderungen bei den ehemals stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Weitere Informationen dazu im (5. Aufl., 2020, Seite 100 ff. und Seite 265 ff.). Weitere Informationen auch im 3/2021, S.142 ff.: Jenny Axmann, Die Kosten der Unterkunft im Kontext der Trennung der Leistungen – Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 19.03.2021 – Az: S 198 SO 59/20.

Wer sich länger als vier Wochen ohne Unterbrechung im Ausland aufhält, bekommt nach Ablauf der vierten Woche keine Leistungen mehr.

Dabei ist es egal, ob sich jemand innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union befindet. Weitere Leistungen gibt es erst dann wieder, wenn die Rückkehr nachgewiesen wurde.

Falls es trotz der gesetzlichen Klarstellung noch zu einer Ablehnung wegen der Beschäftigung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich kommt, sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden, In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Muster-Widerspruch des hinweisen, den Sie unter “Argumentationshilfen” abrufen können. Sollte die Ablehnung aus anderen Gründen erfolgen, die nicht nachzuvollziehen sind, sollte im Zweifel ebenfalls Widerspruch eingelegt werden. Zu beachten ist die Widerspruchsfrist. Eine Begründung ist zwar nicht erforderlich, aber unbedingt zu empfehlen. Die Begründung hilft der Behörde, die Argumente zu verstehen, weshalb eine Leistung beansprucht wird. Die Begründung kann auch nachgereicht werden. Wichtig ist als Erstes, dass innerhalb der Monatsfrist Widerspruch – wenigstens fristwahrend, also ohne Begründung – eingereicht wird. Muster: “Hiermit lege ich gegen den Bescheid vom, zugegangen am, zum Geschäftszeichen, Widerspruch gegen die Ablehnung der beantragten Grundsicherung ein. Die Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben. ”

Beachte: Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.

Klage oftmals (fast) kostenfrei

Wer für derartige Rechtsstreitigkeiten rechtsschutzversichert ist, muss sich wegen der Kosten keine Sorgen machen. Natürlich sollten Sie vorher den möglichen Anteil Ihrer Selbstbeteiligung klären. Für alle anderen gilt: Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist für Menschen mit Behinderung als Kläger*innen oder auch Beklagte grundsätzlich gerichtskostenfrei, sofern es in dem Rechtsstreit um die Belange von Menschen mit Behinderung geht (§ 183 Absatz 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz; vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 24.04.2020 – Az: B 5 SF 6/20 S.). Kosten können aber für die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen. Allerdings lassen sich diese Kosten reduzieren, beziehungsweise entfallen sie, wenn das Amtsgericht (das auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten insoweit zuständig ist) einen Beratungshilfeschein für die außergerichtliche Beratung ausstellt und/oder im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies erfordern und die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Zu beachten ist, dass die Prozesskostenhilfe nur die Kosten für den eigenen Anwalt abdeckt. Ist die Gegenseite (Beklagter) anwaltlich vertreten (bei einer Behörde eher selten der Fall), trägt der Kläger diese Kosten, falls seine Klage abgewiesen wird.

Zögern Sie nicht, Ihren Anwalt auf diese Punkte anzusprechen. Letztlich kommt es stets auf den Einzelfall an. Wichtig: Unsere allgemeinen Ausführungen zu den Kosten können keine konkrete Beratung ersetzen. : Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wie hoch ist die monatliche Grundsicherung?

Fazit – Grundsicherung für viele alternativlos – Das deutsche Rentensystem beruht auf den Einzahlungen der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Wenn du eine hohe Rente haben willst, musst du viel Geld und das möglichst lange einzahlen. Eine Grundsicherung vom Staat gibt es. Sie ist zwar nicht üppig, aber für viele alternativlos. Amazon-Buchtipp: Lebenslust statt Frust im Ruhestand Du interessierst dich für weitere Renten-Themen?

Rentensteuer, Hinzuverdienstgrenze, Beitragssatz, “spürbare” Erhöhung: Änderungen bei der Rente 2023 im Überblick Rente-Änderungen 2023: Welche Jahrgänge profitieren? Renten-Eintritt berechnen: Wann kannst du in den Ruhestand gehen? Einfach Rentensteuer berechnen: Wie hoch ist die Steuer für Rentner? Früher in Rente gehen: Wie hoch wären deine Abschläge? Immer mehr Rentner wandern aus: Die 10 besten Orte für den Ruhestand im Paradies Renten-Ausgleich nach einer Scheidung: Das solltest du über den Versorgungsausgleich wissen “Rente mit 63”: Deshalb drohen jetzt bittere Folgen für den Arbeitsmarkt Erschreckender Bericht: So arm sind Deutschlands Rentner wirklich

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Wer hat keinen Anspruch auf Grundsicherung?

Wer bekommt keine Grundsicherung? Wer die Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vor sätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, kann keine Grundsicherung erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Personen, die ihr Vermögen verschenkt oder leichtfertig verloren haben, ohne für das Alter vorzu sorgen.

Wer zahlt Nachzahlung bei Grundsicherung?

Heizkosten – Heizkosten sollen bei den Leistungen der Grundsicherung laut Gesetz „in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen” übernommen werden, so lange sie einen „angemessenen” Umfang nicht übersteigen. Wenn Sie also einen „normalen” Verbrauch haben und weiter heizen wie bisher, sollte es keine Probleme bei der Übernahme geben, auch wenn die Preise deutlich gestiegen sind.

Das betrifft sowohl die Abschlagszahlungen, Nachforderungen am Ende des Abrechnungszeitraums (Jahresverbrauchsabrechnung) oder auch Kosten für die einmalige Beschaffung von Brennstoffen, wie z.B. die Befüllung des Öltanks. Wenn Ihre Heizkosten(abschläge) steigen oder sie etwas nachzahlen sollen, müssen diese Kosten in voller Höhe vom jeweiligen Amt übernommen werden.

Beziehen Sie also Harz IV / „Bürgergeld”, stellen Sie einen Antrag auf Übernahme der Heizkosten bei Ihrem Jobcenter, beziehen Sie Leistungen vom Sozialamt, stellen Sie dort einen Antrag. Nachfolgend finden Sie Musteranträge zum Download, Wählen Sie den passenden für sich aus und fügen Sie die Abrechnung Ihres Energieanbieters bzw. Für Betriebskosten gilt übrigens das selbe Prinzip. Wenn Sie also eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters erhalten und / oder die monatlichen Abschläge sich erhöhen, beantragen Sie beim Jobcenter / Sozialamt die Übernahme dieser Kosten.

Kann ich bei Grundsicherung ein Auto haben?

Muss ein Auto beim Jobcenter angegeben werden? – Generell gilt, dass gegenüber dem Jobcenter jedes Vermögen angegeben werden muss. Um welchen Wert und welchen Vermögensgegenstand es dabei geht, spielt erst einmal keine Rolle. Aus dem gesamten Vermögen, angefangen von Sparguthaben, Wertgegenständen und eben dem Kfz, wird das Schonvermögen errechnet.

  • Das eigene Auto bildet hier noch eine weitere Ausnahme.
  • Jeder Erwerbstätige darf ein eigenes Auto besitzen.
  • Diese Regelung gilt nicht nur für den Leistungsempfänger selbst, sondern für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
  • Die entsprechende Vorschrift findet sich im SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 12 Abs.3 Ziff.2.

Damit bleibt diesem Personenkreis die Möglichkeit erhalten, mit dem eigenen Auto zur Arbeitsstelle oder zu Vorstellungsgesprächen zu kommen.

Welche Versicherungen werden von der Grundsicherung übernommen?

2. Haben Sie eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung? – Wenn Sie alleinstehend sind, gewährt Ihnen der Gesetzgeber in der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gerade einmal 432 Euro im Monat. Dazu kommen noch die angemessenen Kosten der Unterkunft,

  1. Da kommt mancher ins Grübeln, wie er in Zukunft etwas Geld einsparen kann, um über die Runden zu kommen.
  2. Eines sollten Sie aber ganz sicher nicht tun: Kündigen Sie auf gar keinen Fall Ihre Haftpflichtversicherung! In der Regel kostet diese ein paar Euro im Monat.
  3. Ein wenig teurer ist möglicherweise Ihre Hausratversicherung.

Doch Sie sichern damit elementare Risiken ab. Und jetzt kommen wir zum relevanten Punkt: Bei der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII werden die Beiträge für beide Versicherungsarten angerechnet. Mit anderen Worten, das Sozialamt bezahlt sowohl Ihre Haftpflicht- als auch Ihre Hausratversicherung.

Achten Sie bitte bei Ihrem Antrag auf Grundsicherung ganz besonders auf diesen Punkt. Eine Einschränkung gibt es bei dieser guten Nachricht jedoch: Die Versicherungsbeiträge können Sie in der Grundsicherung nur von Ihrem Einkommen absetzen. In der Regel ist das eine kleine Rente, die Sie neben der Grundsicherung beziehen.

Wenn Sie jedoch über keinerlei eigene Einkünfte verfügen, müssen Sie die Versicherung weiterhin selbst bezahlen.

See also:  Wie Schreibe Ich Einen Antrag Auf Kostenerstattung?

Ist Grundsicherung weniger als Hartz 4?

Das Wichtigste in Kürze: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Wie viel Grundsicherung steht mir zu? Die Höhe der Grundsicherung entspricht der Höhe des Hartz IV Regelsatzes ( 449 Euro in 2022 ) zuzüglich angemessener Kosten für Wohnung und Heizung sowie ggfs.

  1. Mehrbedarfe bei Behinderung, dezentraler Warmwasserversorgung oder kostenaufwändiger Ernährung.
  2. Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII? Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Menschen, die das Eintrittsalter zur Regelaltersrente erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Was bedeutet Grundsicherung bei Erwerbsminderung? Die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung wird an Personen ausgezahlt, die auf Grund von Krankheiten oder Behinderungen dauerhaft voll erwerbsunfähig sind. Betroffene sind dementsprechend nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt eigenhändig zu bestreiten.

Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Grundsicherung? Auf den ersten Blick finden sich wenig Unterschiede zwischen Hartz IV und der Grundsicherung. Im Gegensatz zu Hartz IV setzt der Bezug der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung allerdings nicht voraus, dass Leistungsberechtigte erwerbsfähig sind und dem Arbeitsmarkt entsprechend zur Verfügung stehen.

Gesetzesgrundlage bietet hierbei nicht das SGB II, sondern das SGB XII. Letzte Aktualisierung: 14.01.2022

Wird die Grundsicherung auch zum Bürgergeld?

Sozialgesetzbuch. Das wird SGB II abgekürzt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auch Bürgergeld genannt. Die Grundsicherung soll den Lebensunterhalt für alle sicherstellen.

Wird aus Grundsicherung im Alter auch Bürgergeld?

Benachteiligung von Rentnern bei der Grundsicherung Aus der Grundsicherung „Hartz IV” wird ab Januar das Bürgergeld. Der entsprechende Gesetzentwurf ist vom Kabinett beschlossen. Der SoVD kritisiert, dass die neuen Regelsätze weiterhin zu niedrig ausfallen und dass für Rentner*innen ein niedrigeres Schonvermögen vorgesehen ist.

  • Mitte September hat das Kabinett die Einführung des Bürgergeldes als neue Form der Grundsicherung bei Erwerbslosigkeit beschlossen.
  • Die Reform soll ab 1.
  • Januar 2023 in Kraft. treten.
  • Mittlerweile steht fest, dass die neue Höhe der Grundsicherung bei monatlich 502 Euro liegen soll.
  • Das sind etwa 50 Euro mehr als der aktuelle Satz beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV”).

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im SGB XII) behält weiter ihren Namen.

Was wird bei der Grundsicherung angerechnet?

Was zählt bei der Grundsicherung zum Einkommen? Sie sind hier: Berücksichtigung von Einkommen in der Grundsicherung Anspruch und Höhe der Leistungen der Grundsicherung richten sich nach der Bedürftigkeit. Die Bedürftigkeit und die Höhe der Grundsicherung richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der leistungsberechtigten Person und ihres/seiner einsatzpflichtigen Partners/Partnerin.

  • Zur Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen ist auf den tatsächlichen Zufluss abzustellen.
  • Einkommen ist danach all das, was jemand während der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält.
  • Demgegenüber ist Vermögen all das, war er in der Bedarfszeit bereits hat.
  • Bei der Bedürftigkeitsprüfung der Grundsicherung werden bis auf wenige Ausnahmen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert berücksichtigt.

Ausgenommen sind z.B.:

  • Leistungen der Sozialhilfe
  • die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,
  • Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
  • Aufwandsentschädigungen nach § 1835a des Bürgerlichen Gesetzbuchs kalenderjährlich bis zu dem in § 3 Nummer 26 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannten Betrag,
  • Mutterschaftsgeld nach § 19 des Mutterschutzgesetzes,
  • Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden; dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben,
  • ein Betrag von insgesamt 520 Euro monatlich bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und die
    1. eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung durchführen,
    2. eine nach § 57 Absatz 1 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung, eine nach § 51 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen oder
    3. als Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen während der Schulzeit erwerbstätig sind,
  • Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit diese einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten und
  • Erbschaften (diese stellen aber im Monat nach dem Zufluss Vermögen dar !).

Demgegenüber sind z.B. als Einkommen hilfebedarfsmindernd zu berücksichtigen ( Aufzählung nicht abschließend ! ):

  • Erwerbseinkommen aus abhängiger oder selbstständiger Tätigkeit
  • Lohnersatzleistungen, (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Unfallgeld)
  • Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Pensionen
  • Hinterbliebenenleistungen, (z.B. Witwen-,Witwer- und Waisenrente)
  • Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden/geschieden Ehegatten
  • sonstige Unterhaltszahlungen
  • Kindergeld und Kindergeldzuschlag rechnen im SGB XII zu den Einnahmen des Kindes/der Kinder
  • Miet- oder Pachteinkünfte
  • Zinsen und sonstige Vermögenseinkünfte

Bei der Bedürftigkeitsprüfung wird auf das verfügbare Nettoeinkommen abgestellt. Das verfügbare Nettoeinkommen ergibt sich, wenn vom Bruttoeinkommen folgende Positionen abgesetzt werden:

  • Auf das Einkommen entrichtete Steuern
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschl. der Beiträge zur Arbeitsförderung
  • Beiträge in angemessener Höhe zu öffentlichen oder privaten Versicherungen sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten
  • die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung oder sonstige Arbeitsmittel)

Die Unterhaltspflicht von Kindern und Eltern bleibt dagegen unberücksichtigt, es sei denn, dass im Einzelfall ein sehr hohes Einkommen (mehr als 100.000 Euro Brutto/jährlich) vorhanden ist! Deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse müssen nicht von vornherein offengelegt werden.

Was wird bei der Grundsicherung nicht angerechnet?

Pflegegeld darf nicht als Einkommen auf die Grundsicherung, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld angerechnet werden Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die der Pflege dient und nicht dem Lebensunterhalt. Aus diesem Grund wird sie auch nicht als Einkommen auf staatliche Leistungen angerechnet wie Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Sozialgeld.

Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt oder von anderen (nicht gewerbliche tätigen) Pflegenden versorgt wird, erhält zur Sicherstellung seiner Versorgung je nach Pflegegrad ein Pflegegeld, Dieses Pflegegeld steht ausschließlich der pflegebedürftigen Person selbst zur freien Verfügung zu und bleibt als Einkommen des Pflegebedürftigen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt.

In der Regel wird das Pflegegeld an die Pflegeperson weitergegeben. Nach § 3 Nr.36 Einkommenssteuergesetz wird sichergestellt, dass die Pflegeperson ein empfangenes Pflegegeld nicht zu versteuern braucht. Danach sind Einnahmen für Leistungen zur körperlichen Pflege und pflegerischen Betreuung oder hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI steuerfrei, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder anderen Personen erbracht werden, die damit „eine sittliche Pflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen”.

  1. Dies gilt bei einer privaten Pflegeversicherung oder Pauschalbeihilfe gleichermaßen.
  2. Erhalten Eltern Pflegegeld für ihr Kind oder bezieht die Pflegeperson selbst Sozialhilfe, ist das Pflegegeld nicht als anrechnungsfähiges Einkommen anzusehen.
  3. Andernfalls würde dies zu einer Schlechterstellung gegenüber sonstigen pflegenden Angehörigen führen und die Pflegebereitschaft eventuell mindern, was wiederum den Pflegebedürftigen schädigen könnte.

Das System der familiären Pflege wäre damit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefährdet. Beim Bezug von einkommensabhängigen Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach § 19 SGB II gilt dies ebenfalls. Pflegegeld ist demnach kein Einkommen, sondern zählt lt.

Wie hoch darf die Rente sein um Wohngeld zu bekommen?

Faustregel: Wer als alleinstehende Person lediglich als Einkommen eine Rente von unter 1000 Euro netto vorweisen kann, wird vom Sozialamt in der Regel kein Wohngeld bekommen, sondern an die staatliche Grundsicherung für Rentner verwiesen.

Was wird bei der Grundsicherung angerechnet?

Was zählt bei der Grundsicherung zum Einkommen? Sie sind hier: Berücksichtigung von Einkommen in der Grundsicherung Anspruch und Höhe der Leistungen der Grundsicherung richten sich nach der Bedürftigkeit. Die Bedürftigkeit und die Höhe der Grundsicherung richten sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der leistungsberechtigten Person und ihres/seiner einsatzpflichtigen Partners/Partnerin.

Zur Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen ist auf den tatsächlichen Zufluss abzustellen. Einkommen ist danach all das, was jemand während der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält. Demgegenüber ist Vermögen all das, war er in der Bedarfszeit bereits hat. Bei der Bedürftigkeitsprüfung der Grundsicherung werden bis auf wenige Ausnahmen alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert berücksichtigt.

Ausgenommen sind z.B.:

  • Leistungen der Sozialhilfe
  • die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,
  • Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz,
  • Aufwandsentschädigungen nach § 1835a des Bürgerlichen Gesetzbuchs kalenderjährlich bis zu dem in § 3 Nummer 26 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannten Betrag,
  • Mutterschaftsgeld nach § 19 des Mutterschutzgesetzes,
  • Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden; dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben,
  • ein Betrag von insgesamt 520 Euro monatlich bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und die
    1. eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung durchführen,
    2. eine nach § 57 Absatz 1 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung, eine nach § 51 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen oder
    3. als Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen während der Schulzeit erwerbstätig sind,
  • Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit diese einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten und
  • Erbschaften (diese stellen aber im Monat nach dem Zufluss Vermögen dar !).

Demgegenüber sind z.B. als Einkommen hilfebedarfsmindernd zu berücksichtigen ( Aufzählung nicht abschließend ! ):

  • Erwerbseinkommen aus abhängiger oder selbstständiger Tätigkeit
  • Lohnersatzleistungen, (z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Unfallgeld)
  • Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Pensionen
  • Hinterbliebenenleistungen, (z.B. Witwen-,Witwer- und Waisenrente)
  • Unterhaltszahlungen des getrennt lebenden/geschieden Ehegatten
  • sonstige Unterhaltszahlungen
  • Kindergeld und Kindergeldzuschlag rechnen im SGB XII zu den Einnahmen des Kindes/der Kinder
  • Miet- oder Pachteinkünfte
  • Zinsen und sonstige Vermögenseinkünfte

Bei der Bedürftigkeitsprüfung wird auf das verfügbare Nettoeinkommen abgestellt. Das verfügbare Nettoeinkommen ergibt sich, wenn vom Bruttoeinkommen folgende Positionen abgesetzt werden:

  • Auf das Einkommen entrichtete Steuern
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschl. der Beiträge zur Arbeitsförderung
  • Beiträge in angemessener Höhe zu öffentlichen oder privaten Versicherungen sowie geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten
  • die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (z.B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung oder sonstige Arbeitsmittel)

Die Unterhaltspflicht von Kindern und Eltern bleibt dagegen unberücksichtigt, es sei denn, dass im Einzelfall ein sehr hohes Einkommen (mehr als 100.000 Euro Brutto/jährlich) vorhanden ist! Deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse müssen nicht von vornherein offengelegt werden.

Was muss ich von der Grundsicherung bezahlen?

Die Grundsicherung soll die folgenden Bereiche abdecken: Kosten für Unterkunft und Heizung. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Vorsorgebeiträge. Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G haben)