Fristen und Bearbeitungsdauer – Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz dauert in der Regel 1-2 Wochen. Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss.
Wer kann in Deutschland ein Führungszeugnis beantragen?
Wer kann ein Führungszeugnis beantragen? – Das Führungszeugnis (umgangssprachlich Polizeiliches Führungszeugnis) ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem aufgeführt wird, ob die antragstellende Person vorbestraft ist. Diese Urkunde wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und auf grünem Spezialpapier gedruckt, um Fälschungen zu unterbinden.
- Meist wird das Führungszeugnis benötigt, wenn man sich für eine neue Stelle bewirbt,
- Der Arbeitgeber will sich anhand des Führungszeugnisses darüber informieren, ob es sich beim Bewerber um eine zuverlässige Person handelt, die in der Vergangenheit noch nicht straffällig geworden ist.
- Außerdem werden Führungszeugnisse für die Vorlage bei einer Behörde ausgestellt, wenn es beispielsweise darum geht, eine Genehmigung für das Betreiben einer Gaststätte zu erhalten.
In Deutschland kann jede Person nach Vollendung des 14. Lebensjahres ihr Führungszeugnis beantragen. Die rechtlichen Grundlagen für die Beantragung des Führungszeugnisses sind in § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) festgelegt. Es ist nicht möglich, einer anderen Person die Vollmacht zu erteilen, das Führungszeugnis zu beantragen. Antrag (1) Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, ist nur ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.
(2) Wohnt die antragstellende Person innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist der Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde zu stellen. Bei der Antragstellung sind die Identität und im Fall der gesetzlichen Vertretung die Vertretungsmacht nachzuweisen.
Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Meldebehörde nimmt die Gebühr für das Führungszeugnis entgegen, behält davon zwei Fünftel ein und führt den Restbetrag an die Bundeskasse ab.
- (3) Wohnt die antragstellende Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so kann sie den Antrag unmittelbar bei der Registerbehörde stellen.
- Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
- (4) Die Übersendung des Führungszeugnisses ist nur an die antragstellende Person zulässig.
- (5) Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden.
Die Behörde hat der antragstellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Die antragstellende Person kann verlangen, daß das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird.
Die Meldebehörde hat die antragstellende Person in den Fällen, in denen der Antrag bei ihr gestellt wird, auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Das Amtsgericht darf die Einsicht nur der antragstellenden Person persönlich gewähren. Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls die antragstellende Person dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.
(6) Wohnt die antragstellende Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so kann sie verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an eine von ihr benannte amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird.
Wann gibt es einen Eintrag ins Führungszeugnis?
Ab welcher Grenze erscheinen Strafen im Führungszeugnis? – Nach dem Bundeszentralregistergesetz werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen (oder Freiheitsstrafen) in das Führungszeugnis aufgenommen. Kleinere Strafen kommen auf jeden Fall stets in das Bundeszentralregister (s.o.).
Kann man das Führungszeugnis löschen lassen?
Vorstrafe und Schwere des Delikts – Welcher Eintrag aus dem Führungszeugnis getilgt wird, hängt immer von der Schwere des Vergehens ab. Wie der Eintrag, so sind auch bestimmte Fristen gesetzlich vorgeschrieben, die dazu gedacht sind, die Einträge durch das Bundeszentralregister nicht weiter in der Bescheinigung aufzuführen.
- Ist die Frist abgelaufen, gilt die Person nicht mehr als vorbestraft, solange nicht weitere Straftaten anfallen.
- Die Einträge werden entsprechend nach Ablauf bestimmter Fristen, die zwischen 3 bis 10 Jahren liegen, aus dem Führungszeugnis entfernt.
- Diese Fristen werden ab dem ersten Tag einer Verurteilung gezählt.
Ein vorzeitiges Löschen des Eintrags ist nicht möglich,
Was ist belegart 0?
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
für private Zwecke (Beleg-Art N) zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Spezielle Hinweise für – Einheitsgemeinde Buchholz i.d. Nordheide Sie können ein Führungszeugnis beantragen. Rahmen Zu unterscheiden sind Führungszeugnisse, die zu Ihnen nach Hause geschickt werden (Belegart N) und Führungszeugnisse, die an eine Behörde geschickt werden (Belegart O).
Verlauf Um ein Führungszeugnis zu beantragen ist es notwendig, dass Sie persönlich erscheinen und sich ausweisen können. Eine Vollmacht zur Beantragung wird nicht anerkannt. Desweiteren muss die Belegart bekannt sein (siehe Rahmenbedingungen), da eine falsche Belegart dazu führen könnte, dass Sie noch ein Führungszeugnis beantragen müssen.
Der Antrag wird von der Gemeinde an die zuständige Bundesbehörde weitergeleitet und nach etwa zwei Wochen wird das Führungszeugnis zugeschickt. Mitzubringen Personalausweis Gebühren 13,00 EUR Verfahrensablauf Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
- Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.
- Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
- Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
- Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde.
Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Vollendung des 14. Lebensjahres
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität Für behördliche Zwecke:
Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Welche Gebühren fallen an? Gebühr: 13,00 EUR Vorkasse: Nein Bearbeitungsdauer Bearbeitungsdauer: 14 Tage Was sollte ich noch wissen? Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Was ist ein Führungszeugnis nach 30 Abs 5 Bzrg?
§ 30 BZRG – Einzelnorm (1) Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt. Ist die Person geschäftsunfähig, ist nur ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.
2) Wohnt die antragstellende Person innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, ist der Antrag persönlich oder mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift schriftlich bei der Meldebehörde zu stellen. Bei der Antragstellung sind die Identität und im Fall der gesetzlichen Vertretung die Vertretungsmacht nachzuweisen.
Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Meldebehörde nimmt die Gebühr für das Führungszeugnis entgegen, behält davon zwei Fünftel ein und führt den Restbetrag an die Bundeskasse ab.
(3) Wohnt die antragstellende Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so kann sie den Antrag unmittelbar bei der Registerbehörde stellen. Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (4) Die Übersendung des Führungszeugnisses ist nur an die antragstellende Person zulässig. (5) Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden.
Die Behörde hat der antragstellenden Person auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren. Die antragstellende Person kann verlangen, daß das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an ein von ihr benanntes Amtsgericht zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird.
- Die Meldebehörde hat die antragstellende Person in den Fällen, in denen der Antrag bei ihr gestellt wird, auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
- Das Amtsgericht darf die Einsicht nur der antragstellenden Person persönlich gewähren.
- Nach Einsichtnahme ist das Führungszeugnis an die Behörde weiterzuleiten oder, falls die antragstellende Person dem widerspricht, vom Amtsgericht zu vernichten.
(6) Wohnt die antragstellende Person außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes, so kann sie verlangen, dass das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zunächst an eine von ihr benannte amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland zur Einsichtnahme durch sie übersandt wird.
Was kostet ein Führungszeugnis in Deutschland?
Was kostet ein Führungszeugnis? – Ein Führungszeugnis kostet 13,00 Euro. Die Gebühr ist mit der Antragstellung bei der zuständigen Meldebehörde oder online zu entrichten.
Wo bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis in Deutschland?
Leistungsbeschreibung – Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke – zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber – brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden – zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung.
Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis.
Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Verfahrensablauf Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und – unter bestimmten Voraussetzungen – schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.
Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen. Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen. Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt. Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information. Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen. Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter. Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich – mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift – direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt. Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
An wen muss ich mich wenden? Spezielle Hinweise für – kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt Die Ausstellung eines Führungszeugnisses können Sie persönlich in einem der Bürgerservicebüros (auch ohne Termin) oder direkt über das Internet beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Vollendung des 14. Lebensjahres Geschäftsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Führungszeugnis Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Welche Gebühren fallen an? Abgabe: 13,00 EUR Vorkasse: Ja Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Spezielle Hinweise für – kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt Die Gebühren betragen 13 €, Die Gebühren sind vorab bei Antragstellung zu bezahlen. Welche Fristen muss ich beachten? Bearbeitungsdauer
Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen
Rechtsgrundlage Rechtsbehelf Beanstandungen des Führungszeugnisses und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) angefochten werden.
Formulare vorhanden: Nein / (Ja: für die Antragstellung aus dem Ausland) Schriftform erforderlich: Ja Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Nein Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen? Spezielle Hinweise für – kreisfreie Stadt Lübeck, Hansestadt Ein Führungszeugnis kann in Lübeck beantragt werden, wenn Lübeck Haupt- oder Nebenwohnsitz ist. Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) Fachlich freigegeben am
Wo beantrage ich ein Führungszeugnis wenn ich im Ausland lebe?
Führungszeugnis © Stephan Jansen/dpa Auch wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie ein Führungszeugnis (umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis”) beim Bundesamt für Justiz beantragen. Antworten auf Fragen zum Führungszeugnis sowie das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz: Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen Die Unterschrift auf dem Antragsformular kann bei einem U.S.
Was steht alles im Führungszeugnis Schulden?
Was steht im Führungszeugnis Schulden? – Kein Eintrag von Schulden im Führungszeugnis – Schulden gehören nicht zu den Informationen, die im Bundeszentralregister aufgelistet sind. Dabei ist es egal, ob der Schuldner bei einer Privatperson oder bei einer Behörde wie dem Finanzamt verschuldet ist.
Auch ein vollstreckbarer Titel über eine Forderung, beispielsweise ein Vollstreckungsbescheid, erscheint nicht im Führungszeugnis. Ein Haftbefehl, den das Vollstreckungsgericht gemäß § 802g der Zivilprozessordnung (ZPO) erlässt, steht hier ebenfalls nicht. Dieser hat nichts mit einer strafrechtlichen Verurteilung nach § 3 Nr.1 BZRG zu tun.
Im Falle von Schulden entsteht also kein Eintrag im Führungszeugnis. Hierfür gibt es das sogenannte Schuldnerverzeichnis gemäß § 882b ZPO bei den Amtsgerichten. Im Gegensatz zum Führungszeugnis ist der Arbeitgeber normalerweise aber nicht berechtigt, dieses einzusehen.
Was kostet ein erweitertes Führungszeugnis in Bayern?
Das erweiterte Führungszeugnis ist für ehrenamtlich Tätige gebührenfrei.
Was steht im erweiterten Führungszeugnis eingestellte Verfahren?
Was steht im erweiterten Führungszeugnis eingestellte Verfahren? – Eingestellte Verfahren, laufende Ermittlungsverfahren, Verfah- ren, die mit Freisprüchen geendet haben oder Straftaten, die wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden konnten, werden im erweiterten Führungszeugnis nicht ausgewiesen.
Wo bekomme ich das leumundszeugnis?
Tipp – Eine “Strafregisterbescheinigung” (nicht jedoch die speziellen Bescheinigungen “Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge” oder “Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung” oder “Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen”, für die jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
In Städten mit Landespolizeidirektion bzw. Polizeikommissariat: die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat
In Wien: das Polizeikommissariat (PDF, 38 KB)
In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Städten oder Gemeinden ohne Polizeikommissariat: der Bürgermeister
In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland als Sicherheitsbehörde 1. Instanz für das Gebiet der Gemeinde Rust
Im Ausland: die österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA )
Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.
Diese unterscheiden sich oft von den Amtsstunden. Bitte erkundigen Sie sich vorab über die Zeiten des Parteienverkehrs der für Sie zuständigen Behörde sowie ob allenfalls eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Die Kontaktinformationen der zuständigen Behörde werden angezeigt, indem Sie auf einen der obigen Links klicken ( z.B.
“Landespolizeidirektion” oder “Bürgermeister”) und danach entweder die Postleitzahl oder den Namen der betreffenden Gemeinde eingeben. Erscheinen mehrere Orte mit derselben Postleitzahl, wählen Sie bitte den richtigen Ort aus. Die Antragstellerin/der Antragsteller muss – außer bei Online -Anträgen ( E -Signatur) – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde erscheinen.
Wo beantragen ich ein erweitertes Führungszeugnis Schleswig Holstein?
Leistungsbeschreibung – Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke – zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber – brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden – zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung.
- Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
- Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis.
Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Verfahrensablauf Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und – unter bestimmten Voraussetzungen – schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.
Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen. Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen. Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt. Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information. Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen. Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter. Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich – mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift – direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt. Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Voraussetzungen
Vollendung des 14. Lebensjahres Geschäftsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Führungszeugnis Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Welche Gebühren fallen an? Abgabe: 13,00 EUR Vorkasse: Ja Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Welche Fristen muss ich beachten? Bearbeitungsdauer
Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen
Rechtsgrundlage Rechtsbehelf Beanstandungen des Führungszeugnisses und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) angefochten werden.
Formulare vorhanden: Nein / (Ja: für die Antragstellung aus dem Ausland) Schriftform erforderlich: Ja Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches Erscheinen nötig: Nein Online-Dienste vorhanden: Ja
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) Fachlich freigegeben am