Endlich die Erlösung: Rentenbescheid auf den Weg – Tatsächlich dauert die Bearbeitung eines Witwenrenten-Antrag normalerweise nur rund acht Wochen. Im Fall von Ilse L. zieht es sich sechs Monate hin! Dann erst kommt Bewegung in den Prozess, nachdem RTL sich einschaltet.
Drei Tage nach dem Erstkontakt mit dem TV-Sender verkündet eine Sachbearbeiterin der Rentenversicherung, dass nun der Bescheid in den nächsten Tagen per Post rausgeht. +++ Hartz 4: Familienvater schreibt Brandbrief – „Weihnachten gibt’s bei uns keine Geschenke” +++ Die Wuppertalerin erhält für die Monate August bis Oktober eine Renten-Nachzahlung, anschließend ab November ganz regulär monatlich ihre Witwenrente.
Ernüchternd aber bleibt: Eine plausible Erklärung, warum sich die Bearbeitung des Antrags so extrem in die Länge zog, bekommt auch RTL nicht.
Wie lange dauert es bis der Rentenantrag bearbeitet ist?
Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid? In der Regel vergehen drei bis vier Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem man den Rentenbescheid beantragt hat. Ist der Antrag unvollständig, kann die Bearbeitung auch länger dauern.
Wann bekomme ich den Witwenrentenbescheid?
Unterschied Renteninformation, Rentenauskunft und Rentenbescheid – Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer Renteninformation und einer Rentenauskunft. Ausschlaggebend für den Unterschied ist das Alter der Mitglieder. Die Rentenauskunft geht den Anspruchsberechtigten erstmals mit dem 55.
- Lebensjahr zu.
- Danach erfolgt die Mitteilung alle drei Jahre.
- Die Zusendung der Renteninformation erfolgt jährlich.
- Die Renteninformation wird gemäß SGB VI, § 109 Abs.1 an alle Mitglieder, die das 27.
- Lebensjahr vollendet haben, verschickt.
- In den Jahren, in denen sie eine Rentenauskunft erhalten, entfällt die Renteninformation.
Hat das Mitglied noch nicht die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt, erhält er oder sie ebenfalls keine Renteninformation.
Wie hoch ist die große Witwenrente 2023?
Die große und kleine Witwenrente bzw. Witwerrente – Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der großen und der kleinen Witwenrente. Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Überlebende nur dann, wenn der Partner zumindest fünf Jahre seine Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt hat bzw.
- Der Überlebende nach dem Tod des Partners nicht wieder heiratet.
- Des Weiteren muss der Antragsteller das Alter von 45 Jahren und 4 Monaten vollendet haben oder ein minderjähriges Kind erziehen bzw.
- Sich um ein behindertes Kind kümmern oder auch eine Erwerbsminderung nachweisen können.
- Die Witwenrente Berechnung ist mitunter komplex; besteht ein Anspruch auf die große Rente, erhält der Hinterbliebene 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.
Jene Regelung betrifft Ehepaare, die seit dem Jahr 2002 verheiratet sind. Paare, die vor dem Jahr 2002 geheiratet haben, werden noch nach “altem Recht” dahingehend behandelt, dass der Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des Toten bekommt. Nach neuem Recht kann die Rente durch den Kinderzuschlag aber erhöht werden.
Ist der Betrag auf dem rentenbescheid brutto oder netto?
Fazit – Bei den in den Renteninformationen und Rentenauskünften ausgewiesenen zu erwartenden Renten handelt es sich immer um die Brutto-Renten. Von diesen müssen dann noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und meist auch Steuern geleistet werden. Die tatsächliche Rentenüberweisung bzw. die tatsächlich zur Verfügung stehende Rente fällt daher deutlich geringer aus.
Wann wird das erste Mal die Rente ausgezahlt?
02 Wann ist die Rente auf dem Konto ? – Alle Rentner, die nach April 2004 in Rente gegangen sind oder noch gehen werden, erhalten die Rentenzahlung am Ende des Monats – und zwar rückwirkend für den Monat. Dieses Prinzip dürfte den meisten Neurentnern bekannt sein, denn als Angestellte haben sie in der Regel ebenfalls das Gehalt zum Ende des Monats überwiesen bekommen.
Wird die Witwenrente im voraus oder rückwirkend gezahlt?
Wann beginnt die Zahlung einer Hinterbliebenenrente? – Bei der Hinterbliebenenrente wird ab dem Todestag geleistet. Hat der Verstorbene bereits eine Rente bezogen, dann wird die Rente ab dem nächsten Kalendermonat überwiesen. Bei der Hinterbliebenenrente gibt es gegenüber der Erwerbsminderungsrente keine Dreimonatsfrist sondern eine Zwölfmonatsfrist.
Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?
Hat man Anspruch auf Witwenrente wenn man getrennt lebt? – Hinterbliebenenrente, Waisenrente: Wie viel Witwenrente Sie bekommen Wenn jemand fehlt. Was das Finanzielle angeht, gelten für Witwen, Witwer und Waisen die Regeln der Hinterbliebenenrente. © Roman Klonek Zu den Leistungen der gehört auch die Rente für Witwen und Waisen.
- Hier erfahren Sie, wie die Höhe der Witwenrente berechnet wird.
- Inhalt Wenn der Partner stirbt, kommen zur Trauer oft auch finanzielle Sorgen hinzu.
- Vor allem Frauen, die wegen Kindern und Haushalt beruflich zurückgesteckt haben, fragen sich: Kann ich mir mein Leben ohne meinen Ehemann noch leisten? Sie leben im Durchschnitt länger als Männer, haben aber in der Regel eine deutlich geringere gesetzliche Rente.
Eine wichtige Einkommensquelle wird nach dem Tod des Partners für viele Witwen und Witwer die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Je nachdem, wie alt der Hinterbliebene ist und wann das Paar geheiratet hat, fällt die Rente unterschiedlich hoch aus.
- Mithilfe unserer Grafik (siehe weiter unten) lassen sich die Ansprüche Hinterbliebener gut überblicken.
- Welche Ansprüche Kinder des Verstorbenen haben, lesen Sie weiter unten in diesem Text.
- Tipp: In jungen Jahren sind die Ansprüche aus einer Hinterbliebenenrente gering.
- Daher ist eine Risikolebensversicherung wichtig, um die Angehörigen abzusichern.
In unserem finden Familien die besten Angebote. Kommt es zu einer Auszahlung, kann es je nach Lebenssituation passend sein, das Geld in eine zu investieren. Zum Jahr 2002 wurden die Leistungen aus der Hinterbliebenenrente neu geregelt. Seitdem werden parallel zwei Systeme angewendet.
- Es gibt die Witwenrente nach altem und nach neuem Recht.
- Außerdem gibt es Unterschiede zwischen der „großen Witwenrente” und der „kleinen Witwenrente”.
- Laut gesetzlicher Rentenversicherung beziehen nahezu 100 Prozent der Hinterbliebenen direkt eine große Witwenrente.
- Die kleine Witwenrente spielt nur für junge Hinterbliebene eine Rolle.
Der überwiegende Teil der erstmalig gezahlten Witwenrenten wird dabei noch nach altem Recht gezahlt, weil die Ehen schon vor 2002 bestanden. Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht unterscheiden sich in der Höhe und bei der Anrechnung der Einkünfte (siehe Grafik weiter unten).
- Die Ansprüche gelten gleichermaßen für Witwen wie für Witwer, für Ehepartner wie für Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften.
- Der Verständlichkeit halber sprechen wir hier stellvertretend von Witwenrente und Ehepartnern.
- Anspruch auf eine Witwenrente hat ein Ehepartner, wenn er bis zum Tod mit dem Verstorbenen verheiratet war.
Ob die Ehepartner zusammen oder getrennt gelebt haben, spielt keine Rolle. Die Witwenrente wird nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Ausnahmen sind möglich, wenn der Partner zum Beispiel bei einem Unfall oder aufgrund einer plötzlichen Krankheit stirbt.
- Außerdem muss der verstorbene Ehepartner eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.
- Es ist nicht notwendig, dass der Hinterbliebene selbst in der Rentenversicherung versichert ist.
- Der Anspruch entfällt, sobald der Hinterbliebene erneut heiratet.
Er bekommt dann jedoch eine Abfindung von 24 Monatsrenten der Witwenrente ausgezahlt, die er mit einem formlosen Schreiben beantragen kann. Tipp: Die Hinterbliebenenrente fließt nur auf Antrag. Dafür brauchen Sie eine Sterbeurkunde und die Heiratsurkunde.
Die Deutsche Rentenversicherung berät neutral zu allen Fragen. Das Servicetelefon ist kostenlos: 0 800/1000 48 00. Dort können Sie auch einen Termin vereinbaren. Die Regelungen für hinterbliebene Ehepartner von Beamten sind denen der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlich. Wenn etwa ein Verstorbener eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat, besteht ein Anspruch auf Witwengeld.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Ehe im Regelfall mindestens ein Jahr gedauert hat. Die Höhe des Witwengeldes beträgt 55 Prozent des Ruhegehalts, das der Partner erhalten hat, oder erhalten würde, wenn er am Todestag eine Pension bezogen hätte.
Analog zur gesetzlichen Rente kann es einen Anspruch nach altem Recht geben, bei dem das Witwengeld 60 Prozent beträgt. Sind die Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt, müssen Ehepartner einplanen, dass eigenes Einkommen wie etwa eine eigene Pension auf das Witwengeld angerechnet wird. Eine gewisse Mindestversorgung steht Hinterbliebenen aber sicher zu.
Die Grundlagen für diese Mindestversorgung sind in den jeweiligen Versorgungsgesetzen von Bund und Ländern geregelt. Wenn der Verstorbene und der Hinterbliebene beide schon im Rentenalter waren, ist die Sache einfach: Der Hinterbliebene bekommt dann einen festen Prozentsatz der Rente des Verstorbenen und muss sich nach dem Antrag meist um nichts weiter kümmern, wenn sich an seinen finanziellen Verhältnissen nichts ändert.
- Jüngere Hinterbliebene sollten beachten, dass Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden.
- Es kann also sein, dass sie wegen eines zu hohen Gehalts zunächst keine Hinterbliebenenrente bekommen.
- Wenn sie aber später selbst in Rente gehen, sinken meistens die ihnen zur Verfügung stehenden Einkünfte und es kann wieder eine Witwenrente fließen.
Auch durch die Geburt eines Kindes oder das Erreichen der Altersgrenze kann sich der Anspruch verändern (siehe Grafik unten). Es hängt unter anderem vom Alter, dem Heirats- und Todesjahr ab, ob altes oder neues Recht gilt und wie hoch die Leistungen ausfallen.
© Stiftung Warentest / René Reichelt In den Monaten direkt nach dem Tod des Partners gibt es von der Rentenversicherung eine besondere Unterstützung. Im „Sterbevierteljahr”, den ersten drei Monaten nach dem Tod, erhält der Hinterbliebene die monatlichen Rentenansprüche des Verstorbenen in voller Höhe ausgezahlt, ohne dass das Einkommen angerechnet wird.
Wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat, zahlt die Rentenversicherung drei volle Monatsrenten als Vorschuss aus. Das können Hinterbliebene innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Rentenservice der Deutschen Post in jeder Postfiliale beantragen.
Was nach den ersten drei Monaten gezahlt wird, lässt sich der Grafik entnehmen. Hat der Verstorbene selbst noch keine Rente erhalten, bezieht sich die Zahlung auf die Rentenhöhe, auf die er theoretisch Anspruch gehabt hätte. Für jeden Monat, den der Ehepartner vor dem Alter von 64 Jahren und 10 Monaten verstirbt (gilt 2023), zieht die Rentenkasse einen Abschlag von 0,3 Prozent der Witwenrente ab – maximal jedoch 10,8 Prozent.
Die Altersgrenze steigt bis 2024 schrittweise auf 65 Jahre. Beim Antrag muss ein Hinterbliebener auch Angaben zum eigenen Einkommen machen, denn das wird angerechnet. Auch hier gibt es einen Unterschied zwischen altem und neuen Recht. Immer angerechnet werden Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen, etwa die eigene gesetzliche Rente oder Arbeitslosengeld.
Nur bei der Hinterbliebenenrente nach neuem Recht werden auch viele zusätzliche Einkommensarten angerechnet. Hierzu zählen Vermögenseinkommen, Betriebsrenten, Renten aus privaten Rentenversicherungen sowie aus allgemeinen Unfallversicherungen. Doch fällt die Witwenrente dadurch nicht eins zu eins geringer aus.
Die Berechnungsweise und Freibeträge mindern die Einbußen deutlich ab. Für die Anrechnung ermittelt die gesetzliche Rentenversicherung aus dem Bruttoeinkommen ein rechnerisches „Nettoeinkommen”, indem sie von den verschiedenen Einkommensarten jeweils einen pauschalen Wert abzieht, zum Beispiel 14 Prozent von der gesetzlichen Rente.
- Darauf wird zusätzliches Einkommen nicht angerechnet.
- Das ermittelte Nettoeinkommen wird nur zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet – und das auch erst, nachdem ein monatlicher Freibetrag abgezogen wurde.
- In den alten Bundesländern beträgt er aktuell 950,93 Euro, in den neuen wegen des etwas geringeren Rentenwerts 937,73 Euro.
Pro Kind mit Anspruch auf eine Waisenrente steigt der Freibetrag im Westen um 201,71 Euro, im Osten um 198,91 Euro. Nicht angerechnet werden auch bei Renten nach neuem Recht Erträge aus der Riester-Rente oder Bezüge aus einer Betriebsrente des Verstorbenen.
Sind Witwe oder Witwer jünger als 45 Jahre und sieben Monate und erziehen keine minderjährigen Kinder, wird nach dem „Sterbevierteljahr” vorerst nur die „kleine Witwenrente” gezahlt. Diese beträgt nur 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Wendet die Rentenversicherung neues Recht an, fließt sie 24 Monate lang.
Gilt für das Ehepaar das alte Recht, fließt sie zeitlich unbegrenzt. Die Witwenrente ist steuerpflichtig. Steuerlich gelten für die Witwenrente die gleichen Regeln wie für eine reguläre Altersrente. Alles dazu erklären wir in unserem Artikel, Auch für die Witwenrente gilt ein Rentenfreibetrag.
- Ein Teil der Rente bleibt also steuerfrei.
- Dieser Freibetrag sinkt jedes Jahr.
- Für Neurentner 2023 sind 17 Prozent der Rente steuerfrei.
- Wie hoch der Freibetrag in Euro ist, ermittelt das Finanzamt im Jahr nach dem Rentenbeginn.
- Dann gilt der Betrag für immer.
- Das Amt muss ihn nur anpassen, wenn die Rente neu berechnet wird, weil sich gesetzlich etwas ändert.
Tipp: Einen Überblick für die Steuerbelastung in der Rente gibt unser Rechner, Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Selbst Geschiedene unterstützt die Rentenkasse unter Umständen, wenn sie Kinder erziehen und ihr Expartner stirbt. Diese eher unbekannte Leistung heißt Erziehungsrente.
- Sie unterscheidet sich in einem wichtigen Punkt von der Rente für Hinterbliebene: Hier muss der Geschiedene selbst fünf Jahre – die Mindestversicherungszeit – in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, um für eine Erziehungsrente infrage zu kommen.
- Außerdem darf der Mann oder die Frau nach der Scheidung nicht wieder geheiratet haben und muss ein Kind des früheren Partners erziehen oder ein eigenes, das nicht vom Verstorbenen sein muss.
Bei der Erziehungsrente lohnt es sich, schnell zu sein. Stellt die Exfrau oder der Exmann den Antrag innerhalb der ersten drei Monate, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Rente bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt. Sind die drei Monate schon vorbei, fließt die Erziehungsrente erst ab dem Antragsmonat.
- Die Erziehungsrente ist so hoch wie eine volle,
- Vor dem Erreichen bestimmter Altersgrenzen greifen bei ihr Abschläge wie bei den anderen Leistungen.
- Vor dem Alter von 64 Jahren und 10 Monaten (2023) wird sie in diesem Jahr um einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat gekürzt.
- Die Altersgrenze steigt bis 2024 auf 65 Jahre.
Eigenes Einkommen wird auf die Erziehungsrente angerechnet. Die Rentenversicherung stoppt die Leistung, wenn der Geschiedene wieder heiratet oder das Kind 18 Jahre alt wird. Ausnahmen gelten bei behinderten Kindern. Die Auszahlung endet außerdem, sobald der Empfänger eine Regelaltersrente bezieht.
Tipp: Geschiedene haben noch eine weitere Möglichkeit auf eine Hinterbliebenenrente: Hat der geschiedene Ehepartner des Verstorbenen wieder geheiratet und wurde diese zweite Ehe aufgelöst, ist der Bezug einer „Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten” möglich. Sie muss höher sein als die Ansprüche aus der letzten Ehe.
Sind Geschiedene mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert und erziehen ein Kind, haben sie nach dem Tod des Expartners eventuell Anspruch auf eine Erziehungsrente. Die Rentenkasse unterstützt nicht nur hinterbliebene Partner, sondern auch Kinder und Jugendliche, wenn ein Elternteil oder gar beide sterben.
- Einen Anspruch können noch weitere Verwandte haben, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm unterstützt wurden.
- Hier lesen Sie, wie Sie die Höhe der Halbwaisenrente berechnen und wie Sie die Halbwaisenrente beantragen.
- Inder haben Anspruch auf eine Halbwaisenrente, wenn sie ein Elternteil verloren haben.
Sie beträgt 10 Prozent der Rente, die der Verstorbene bekommen hat oder auf die er Anspruch gehabt hätte. Eine Vollwaisenrente steht den Kindern zu, wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt. Sie entspricht 20 Prozent der Rente des Elternteils mit dem höheren Rentenanspruch.
Die Waisen oder Halbwaisen müssen aber einen Abschlag hinnehmen, wenn ihre Eltern oder ein Elternteil sterben, bevor diese eine Altersgrenze erreicht haben. Haben die Eltern bei Tod im Jahr 2023 das Alter von 64 Jahren und 10 Monaten noch nicht erreicht, zieht die Rentenversicherung für jeden fehlenden Monat 0,3 Prozent ab, allerdings maximal 10,8 Prozent.
Die Altersgrenze steigt bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre. Tipp: Den Antrag auf Halbwaisenrente oder Vollwaisenrente stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Die, Anspruch auf Leistungen haben nicht nur leibliche Kinder. Die Rentenversicherung gewährt die Leistungen auch adoptierten Kindern, Stiefkindern und Pflegekindern, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen lebten.
- Auch seine Enkel und Geschwister können Zahlungen erhalten, wenn sie seinem Haushalt angehörten oder er ihr Leben finanziert hat.
- Üblicherweise endet der Anspruch auf die Waisenrente mit dem 18.
- Geburtstag.
- Die Rentenversicherung zahlt aber aus vielen Gründen länger.
- Bis zum 27.
- Geburtstag ist das der Fall, wenn der Hinterbliebene noch in der Schul- oder Berufsausbildung ist, einen Freiwilligendienst leistet oder behindert ist und nicht für sich selbst sorgen kann.
Ein Studium gilt in diesem Zusammenhang als Berufsausbildung. Selbst in der Übergangszeit zwischen zwei dieser Stationen wird eine Waisenrente weitergezahlt – also zum Beispiel zwischen Ende des Schulausbildung und Anfang der Berufsausbildung. Die Pause darf aber nicht länger als vier Monate sein.
Der Gesetzgeber hat die Berechnung für Waisen und Halbwaisen vereinfacht. Ihr Einkommen bleibt unberücksichtigt. Selbst wenn sie zum Beispiel in der Ausbildung Geld verdienen oder neben dem Studium jobben, müssen sie seit 2015 nicht mehr mit einer Kürzung rechnen. Es kann aber sein, dass Leistungen aus anderen Quellen dafür niedriger ausfallen.
So wird zum Beispiel das Bafög reduziert, wenn die Waisenrente 180 Euro übersteigt. In der Ehe soll man alles teilen. Seit 2002 ist das auch für Rentenansprüche möglich. Um die während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung stärker als Gemeinschaftsleistung anzuerkennen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des Rentensplittings eingeführt.
Dabei werden die Rentenanwartschaften zusammengezählt, die beide Ehepartner während der Ehe erworben haben, und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Kurz gesagt: Der Ehepartner mit höheren Rentenansprüchen gibt also etwas an den Ehepartner mit geringeren ab. Eine spätere Zahlung der wird damit jedoch ausgeschlossen.
Wer sich also einmal für das Splitting entscheidet, muss dabei bleiben. Beispiel: Jan S. (66) hat 2002 seine Frau Sandra (65) geheiratet. Seitdem hat er in der gesetzlichen Rentenversicherung Ansprüche von 500 Euro erworben, Sandra hingegen nur von 100 Euro.
- Entscheiden sich die beiden für das Rentensplitting, haben hinterher beide Ansprüche von 300 Euro.
- Die Ansprüche, die beide in der Zeit vor der Ehe erworben haben, bleiben unberührt.
- Das Rentensplitting spielt in der Realität noch kaum eine Rolle.
- Das liegt an dem bisher sehr begrenzten Berechtigtenkreis: Es können sich nur Ehepartner für das Teilen entscheiden, deren Ehe nach 2001 geschlossen wurde oder die beide nach dem 1.
Januar 1962 geboren wurden. Beide Partner müssen außerdem mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten in ihrem Versicherungskonto haben. Dazu zählen neben der Zeit als Arbeitnehmer auch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege eines Familienmitglieds.
- Das Rentensplitting kann frühestens sechs Monate vor Eintritt in die Altersrente beantragt werden.
- Wenn nur ein Partner Rente bezieht, muss der andere Partner die Regelaltersgrenze erreicht haben.
- Die Entscheidung über das Rentensplitting kann auch noch später fallen – etwa, falls absehbar ist, dass ein Ehepartner bald sterben wird.
Stirbt einer, bevor die Voraussetzungen zum Rentensplitting erfüllt sind, kann der Hinterbliebene das Rentensplitting innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod auch alleine beantragen. Aktuell kommt das Rentensplitting nur für ältere Paare in Frage, die nach 2001 geheiratet haben.
- Für sie ist das Rentensplitting allerdings in der Regel keine gute Entscheidung, da nur die Rentenansprüche geteilt werden, die während der Ehe dazugekommen sind.
- Die Witwenrente hingegen wird aus den gesamten Rentenansprüchen berechnet und würde für die meisten aktuell Splitting-Berechtigten höher ausfallen als die zugewonnene Rente aus dem Rentensplitting.
Lohnend ist das Rentensplitting heute nur für diejenigen, die aufgrund hoher privater Vorsorge keine Witwenrente bekommen würden. Für spätere Rentnergenerationen kann das Rentensplitting allerdings eine interessante Option sein. Gerade bei Paaren mit ungleicher Rente, die hohe Einkommen aus privater Vorsorge oder Vermietung erwarten können, stellt sich der Hinterbliebene mit den geringeren Rentenansprüchen durch das Rentensplitting deutlich besser.
Der Vorteil: Seine gewonnenen Rentenansprüche werden durch die zusätzlichen Einkünfte nicht wie bei der Witwenrente geschmälert. Außerdem bleiben ihm seine Ansprüche erhalten, sollte er sich nach dem Tod des Partners dazu entschließen, erneut zu heiraten. Die Witwenrente würde in diesem Fall wegfallen.
Der Nachteil: Verstirbt der Splitting-Begünstigte zuerst, bekommt der Hinterbliebene nur die geringere Rente.17.01.2023 – Die Risikolebensversicherung zahlt eine existenziell wichtige Summe, falls die versicherte Person stirbt. Das schützt Angehörige vor Geldnöten.85 Tarife im Vergleich.15.05.2018 – Für seine Rürup-Rente hatte ein Finanztest-Leser schon ein Vermögen bezahlt.