Antworten rund um das Antragsverfahren – Wann macht eine Antragsstellung für mich überhaupt Sinn? Wenn Sie eine körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung haben. Diese muss länger als 6 Monate bestehen. Wo und wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis? Der Ausweis kann nur beantragt werden, wenn Sie zuvor einen Feststellungsantrag gestellt haben und dieser einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 ergibt.
- Sie können den Schwerbehindertenausweis dann bei Ihrer zuständigen Außenstelle formlos auf dem Postweg (bitte legen sie ein Passbild bei) oder über unser beantragen.
- Wie läuft das Antragsverfahren ab? Nachdem Sie einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) gestellt haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Danach bitten wir Ihre Ärzte, Krankenhäuser oder Pflegekassen uns Ihre aktuellen Befunde, Entlassungsberichte, Gutachten u.s.w. zu übersenden. Nach Auswertung aller beigezogenen Unterlagen durch den Ärztlichen Dienst erteilt dann das Landessozialamt einen Bescheid über die Höhe des Grades der Behinderung und etwaigen Merkzeichen.
- Wie lange dauert das Antragsverfahren? Die Dauer hängt davon ab, ob Ihre Angaben im Antragsformular vollständig sind und wie schnell Ihre angegebenen Ärzte, Krankenhäuser u.s.w.
- Auf unsere Anfrage antworten.
- Die Bearbeitungsdauer variiert daher, liegt aber regelmäßig zwischen drei und sechs Monaten, bis über den Antrag entschieden werden kann.
Das Landessozialamt ist im Einzelfall immer bemüht, die individuelle Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten. Fragen nach dem Sachstand bitten wir insoweit nur aus wichtigem Grund zu stellen, da dies für uns ansonsten zu vermeidbaren Belastungen führt.
Ist das Antragsverfahren kostenpflichtig? Nein. Auch der Ausweis ist kostenfrei. Wo bekomme ich einen Antragsvordruck her? Bei den Außenstellen des Landessozialamtes (Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Hildesheim, Osnabrück, Verden und Oldenburg – eine Übersicht finden Sie ), bei Gemeinden, Landkreisen, Kommunen sowie online unter,
Kann ich Anträge formlos/per Telefon/online oder auch per E- Mail stellen? Ja. Nach Eingang des formlosen Antrages wird Ihnen aber im Nachgang ein Antragsvordruck zugesandt. Mit diesem werden alle Informationen abgefragt, die wir von Ihnen benötigen. Das Online Verfahren finden Sie Muss mein Antragsvordruck vom Arzt ausgefüllt werden? Nein.
- Die zweite Unterschrift dient zur Bestätigung, dass Sie alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen getätigt haben und darf neben den bereits erwähnten Personen auch von einem Bevollmächtigten unterschrieben werden.
- Muss ich die Post an die Anschrift der Außenstelle oder an die Hauptstelle schicken? Senden Sie Ihre Post bitte immer unter der Nennung Ihrer zuständigen Außenstelle an die nachfolgende Anschrift:
- Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle XYZ, 31120 Hildesheim
- Die Post wird dann zentral an den für Sie zuständigen Sachbearbeitenden verteilt.
Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen? Grundsätzlich müssen Sie dem Antrag keine Unterlagen beifügen, da die medizinischen Unterlagen vom LS angefordert werden. Dennoch können Sie natürlich zum Beispiel aktuelle ärztliche Befunde oder ein farbiges Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis anfügen.
Bitte senden Sie dann nur Befundkopien und keine Originale ein. Wie sind Dokumente, Befunde und Passbilder vom Antragsteller zu übermitteln? Dokumente und Befunde übersenden Sie bitte nur in Kopie und nicht im Original, da alle hier eingehenden Unterlagen eingescannt und anschließend vernichtet werden.
Alternativ ist die Übersendung per Fax oder per E-Mail als pdf-Datei möglich. Passbilder übersenden Sie bitte im Original oder per E-Mail als jpg.-Datei. Schriftstücke des LS (z.B. Empfangsbestätigungen, Rückfragen oder Bescheide) erhalten Sie aus rechtlichen Gründen immer auf dem Postwege und nicht per E-Mail.
- Bei der Übersendung per Fax oder per E-Mail wird allerdings darauf hingewiesen, dass damit datenschutzrechtliche Risiken verbunden sind, weil ein verschlüsselter Empfang hier nicht möglich ist.
- Gibt es besondere Anforderungen an das Lichtbild für die Ausweisausstellung (biometrisch, Größe etc.)? Das Lichtbild muss nicht biometrisch sein, es sollte allerdings der Größe eines normalen Passbildes entsprechen (etwa 4,5 x 3,5cm), sollte farbig sein und Sie sollten gut erkennbar sein, um spätere Schwierigkeiten bei der Verwendung des Ausweises zu vermeiden.
Wie alt dürfen meine Befundunterlagen sein? Die Unterlagen sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Was kann ich tun, um das Antragsverfahren zu beschleunigen? Informieren Sie Ihre Ärzte im Vorfeld über die Antragsstellung, füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und leserlich aus und antworten Sie bitte gegebenenfalls auf unsere Rückfragen zeitnah.
Gutachter/ Gutachterinnen und Untersuchung: Werde ich im Antragsverfahren durch eine unabhängige Person begutachtet? Von einer ärztlichen Untersuchung/Begutachtung kann im Regelfall abgesehen werden, weil die im Verfahren eingeholten Befundunterlagen ein ausreichendes Bild über Ihren Gesundheitszustand vermitteln.
Warum wird nur nach Befundunterlagen entschieden? Ihre im Antrag genannten Ärzte bzw. Kliniken, bei denen Sie aktuell in Behandlung stehen, werden mit gezielter Fragestellung (die von Ihnen geltend gemachten Funktionsstörungen betreffend) um entsprechende ausführliche Befunderstellung gebeten.
- Diese med.
- Unterlagen werden von Ärzten/Ärztinnen mit gutachterlich-sozialmedizinischer Erfahrung gesichtet und unter Zugrundelegung der Versorgungsmedizin-Verordnung ausgewertet.
- Warum befindet sich die Akte so lange beim Ärztlichen Dienst? Es werden im Antragsverfahren regelhaft zahlreiche Befundunterlagen (Arzt/Facharzt/Krankenhaus etc.) angefordert.
Diese zumeist umfangreichen medizinischen Unterlagen müssen von entsprechenden ärztlichen Beratern gesichtet, ausgewertet und in einer gutachtlichen Stellungnahme entsprechend festgehalten werden. In vielen Fällen sind hierin auch weitergehende Begründungen und Aussagen zu formulieren.
Wie lange dauert ein Feststellungsbescheid?
Peter Knöppel sagt: Die behördliche Feststellung der Schwerbehinderung kann durch einen Bescheid gesetzlich nicht befristet werden! Der Feststellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung! – Es ist zu unterscheiden zwischen dem Anspruch auf die Schwerbehinderung und den Anspruch auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Rente planen
Was muss ich tun um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen?
Wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis? – Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt.
- Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt erfragen.
- Viele Bundesländer bieten die Antragsformulare mittlerweile im Internet zum Herunterladen an – eine Liste bietet das Portal www.einfach-teilhaben.de,
- Im Antrag müssen nicht nur Angaben zur Person gemacht werden, sondern auch zu Behinderungen, Erkrankungen und ärztlichen Behandlungen, Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten.
Der Sozialverband VdK ist seinen Mitgliedern bei der Antragsstellung behilflich und, falls nötig, auch beim Einlegen eines Widerspruch bei einer Ablehnung. Hier finden Sie eine VdK-Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Beratungsstellen Wird ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Schwerbehindertenausweis Berlin?
Bearbeitungszeiten – Die Bearbeitungszeit umfasst den Zeitraum vom Eingang des Antrages bis zur Erteilung des Bescheides. Die aktuellen Bearbeitungszeiten betragen für Erstfeststellungen 135 Tage und für Neufeststellungen 163 Tage.
Warum bekommt man einen Feststellungsbescheid?
Der Feststellungsbescheid ist eine Quelle an Informationen, dem ein Antrag auf Schwerbehinderung zu Grunde liegt. Er ist unabhängig vom Schwerbehindertenausweis und kann kostenlos beim Versorgungsamt beantragt werden. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, was ein Feststellungsbescheid alles beinhaltet und wozu er in der Praxis dient.
Gutachterstellen klären die Arbeitsfähigkeit des Antragstellers ab. (unsplash) Obwohl Schwerbehindertenausweise seit 2015 bundesweit nur noch im Scheckkartenformat erstellt werden, hat sich an dem zugrundeliegenden Feststellungsbescheid nichts geändert. Genauer gesagt an dem Bescheid über die Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen – so heißt er nämlich im Fachjargon.
Dieser wird der antragstellenden Person nach Beendigung der Prüfung aller Unterlagen, Atteste und Gutachten erteilt. Die Bescheide auf Feststellung einer Behinderung können beim zuständigen Versorgungsamt kostenlos beantragt werden.
Was muss ein Feststellungsbescheid enthalten?
Allgemeines zum Feststellungsverfahren Art der gemeinschaftlichen Einkünfte, Höhe der gemeinschaftlichen Einkünfte, Feststellungszeitraum sowie Namen der Beteiligten und Höhe ihrer Anteile. Die Erlassung von Feststellungsbescheiden liegt nicht im Ermessen der Abgaben- behörde.
Was bedeutet G und B im Schwerbehindertenausweis?
Mit welchen Merkzeichen darf man auf Behindertenparkplätzen parken? – Der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus, um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen. Ein spezieller EU -Parkausweis ist Pflicht. Diesen Ausweis können nur schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) und Bl (blind) erhalten.
Was bedeutet das H auf dem Behindertenausweis?
1. Das Wichtigste in Kürze – Das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis signalisiert “hilflos”, d.h.: Die Person benötigt dauernd und in erheblichem Maße fremde Hilfe, Überwachung oder Anleitung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wie z.B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Toilettengang.
Kann ein Feststellungsbescheid geändert werden?
Haufe.de Shop Akademie Service & Support Nach § 175 Abs.1 Nr.1 AO ist ein Steuerbescheid (als Folgebescheid) zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid aufgehoben oder geändert wird, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt. Diese spezielle Berichtigungsnorm dient zum einen dazu, die vom Grundlagenbescheid ausgehende Bindungswirkung verfahrensrechtlich zur Geltung zu bringen, zum anderen trägt sie der von der Bindungswirkung ausgehenden Kompetenzverteilung im Verwaltungsverfahren Rechnung.
Die Anpassung steht nicht im Ermessen des Finanzamts. Die Anpassung des Folgebescheids an die Feststellungen des Grundlagenbescheids besteht nicht nur in der Übernahme der festgestellten Beträge. Sie schließt auch eine neue, selbstständige Würdigung eines für das Folgeverfahren (z.B. die Einkommensteuerveranlagung) relevanten Sachverhalts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ein.
So kann z.B. ein Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft, der im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung als Veräußerungsgewinn bezeichnet wird, im Einkommensteuerbescheid in einen laufenden Gewinn aus einem gewerblichen Grundstückshandel umqualifiziert werden.
Ist ein bestimmter steuerlich relevanter Sachverhalt zunächst Gegenstand eines Feststellungsverfahrens, so ist das für den Folgebescheid zuständige Finanzamt durch die Bindung an den Feststellungsbescheid gehindert, abschließend eigene Ermittlungen vorzunehmen. Erst die Aufhebung des Feststellungsbescheids erlaubt es dem Finanzamt, das den Folgebescheid zu erlassen hat, den Sachverhalt selbstständig zu ermitteln und steuerrechtlich zu beurteilen.
Die Änderung eines Feststellungsbescheids auch nach Einsetzen der Bestandskraft z.B. bezüglich der Gewinnverteilung ist nach den allgemeinen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung möglich. Bei einer nachträglich bekannt gewordenen steuerrechtlich beachtlichen Gewinnverteilungsabrede sind die Voraussetzungen des § 173 Abs.1 Nr.1 AO erfüllt, soweit sich die Gewinnanteile erhöhen.
Kann das Finanzamt einen Bescheid ändern?
7.1. Allgemeines – Nach § 173 Abs.1 AO sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, wenn nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren Steuer (§ 173 Abs.1 Nr.1 AO) oder zu einer niedrigeren Steuer (§ 173 Abs.1 Nr.2 AO) führen. Bei einer Änderung zugunsten des Stpfl. darf kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekannt werden dieser Tatsachen vorliegen.
Ist eine Feststellungserklärung?
Feststellungserklärung 2022: Diese Angaben benötigen die Bundesländer – Berücksichtigt sind nur Bundesländer im Print-Verbreitungsgebiet der Deutschen Handwerks Zeitung (Stand der Informationen 28. Juni 2022) Bayern Die Berechnung richtet sich nach der Größe der Grundstücks- und Gebäudefläche sowie der Nutzung des Gebäudes.
für das Aktenzeichen und die Lagedaten : falls erhalten das Informationsschreiben des Finanzamts oder den letzten Einheitswertbescheid beziehungsweise Grundsteuermessbescheid.für die Steuernummer, das Wohnsitz- /Betriebsstättenfinanzamt und die Identifikationsnummer : den Einkommensteuerbescheid beziehungsweise Körperschaftsteuerbescheidfür die Eingabe der Flurstücksdaten : den Datenabruf aus dem BayernAtlas-Grundsteuer, den Notarvertrag, Katasterauszug oder Grundbuchauszugfür die Angabe der Gebäudeflächen : die Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung oder hilfsweise den Bauplan
Ausfüllanleitungen und Erklärvideos stehen unter unter grundsteuer,bayern.de zur Verfügung. Eigentümer in Bayern haben ab 1. Juli 2022 drei Möglichkeiten, die Grundsteuererklärung abzugeben:
elektronisch über elster.de als graues pdf-Formular zum Ausfüllen am PC und zum Ausdrucken. Diese Formulare finden Sie hier,als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen. Diese Formulare sind ab 1. Juli 2022 in den Finanzämtern, Gemeinde- und Stadtverwaltungen verfügbar.
Baden-Württemberg Für die Berechnung werden Grundstücksfläche und Bodenrichtwert miteinander multipliziert. Die Bodenrichtwerte für Baden-Württemberg stehen ab 1. Juli 2022 über ein zentrales Bodenrichtwertinformationssystem zur Verfügung. Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg hat Grundbesitzer nach eigenen Angaben im ersten Halbjahr 2022 öffentlich zu einer elektronischen Feststellungserklärung aufgefordert.
Aktenzeichen (zu entnehmen dem Informationsschreiben, dem Einheitswertbescheid oder dem Grundsteuerbescheid)Lage des Grundstücks (zu entnehmen dem Informationsschreiben, dem Kaufvertrag, dem Einheitswertbescheid oder dem Grundsteuerbescheid)Gemarkung/Flurstück (zu entnehmen dem Informationsschreiben oder dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem (ab 1. Juli 2022 verfügbar))Fläche des Grundstücks (zu entnehmen dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem (ab 1. Juli 2022 verfügbar) oder einem kostenpflichtigen Grundbuchauszug)Bodenrichtwert (zu entnehmen dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem (ab 1. Juli 2022 verfügbar) oder dem örtlichen Gutachterausschuss)Anteil am Flurstück (bei Wohneigentum oder Teileigentum; zu entnehmen der Teilungserklärung oder dem Kaufvertrag)
Hessen Angaben für die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (Grundsteuer B)
16-stelliges Aktenzeichen (Einheitswertaktenzeichen oder ähnlich genannt)Lage des Grundstücks mit AdresseNamen und Adressen aller EigentümerAus dem Grundbuchauszug: Gemarkung, Flur und Flurstück, Größe des Grundstücks, Grundbuchblattnummer und gegebenenfalls MiteigentumsanteilWohnfläche von Gebäuden: Was genau als Wohnfläche gilt, können Sie in der Checkliste für die Grundsteuer B unter grundsteuer.hessen.de nachlesenDie Bodenrichtwerte liegen der hessischen Finanzverwaltung bereits vorNeu ist: Wohnteile, die bisher zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gezählt wurden, gehören nun zum Grundvermögen. Die Finanzverwaltung gibt an, betroffene Eigentümer schriftlich zu informieren
Thüringen Nach Angaben des Finanzministeriums des Freistaates Thüringen erhält jeder Eigentümer eines Grundstücks in Thüringen im Frühjahr 2022 ein Informationsschreiben zur neuen Grundsteuer. Thüringen setzt das Bundesmodell um und im Informationsschreiben des Freistaates sind folgende Daten aufgeführt, die für die Feststellungserklärung notwendig sind: das Aktenzeichen, das zuständige Finanzamt sowie die Lagebezeichnung.
Gemarkung und GemarkungsnummerFlur, Flurstück-Zähler und Flurstück-NennerFlächeBodenrichtwertErtragsmesszahl (nur bei Land- und Forstwirtschaft)
Katasterauszüge können gegen Gebühr telefonisch oder schriftlich beim Liegenschaftskataster angefordert werden, so das thüringische Finanzministerium. Als weitere Quellen könnten Bauunterlagen, Kaufverträge und Grundbuchauszüge verwendet werden. Eigentümer bräuchten mit der Feststellungserklärung keine Belege einzureichen.
Eigentümer von nicht bebauten Grundstücken: Lage des Grundstücks, einzelne Grundbuchdaten (Grundbuchblatt, Gemarkung, Flurstücksnummer), Grundstücksfläche und BodenrichtwertEigentümer von Wohngrundstücken: Lage des Grundstücks, einzelne Grundbuchdaten (Grundbuchblatt, Gemarkung, Flurstücksnummer), die Grundstücksfläche, den Bodenrichtwert, Wohnfläche, Immobilienart (zum Beispiel Ein- oder Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung), Anzahl der (Tief-)Garagenstellplätze und das Baujahr des Gebäudes. Gegebenenfalls Jahr der Kernsanierung oder der AbbruchverpflichtungEigentümer von Grundstücken, die nicht zu mehr als 80 Prozent zu Wohnzwecken dienen: Lage des Grundstücks, einzelne Grundbuchdaten (Grundbuchblatt, Gemarkung, Flurstücksnummer), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart (zum Beispiel Geschäftsgrundstück oder gemischt genutztes Grundstück), Gebäudeart, Bruttogrundfläche des Gebäudes/der Gebäude sowie Baujahr. Gegebenenfalls Jahr der Kernsanierung oder der Abbruchverpflichtung.Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz: Lage des Betriebs beziehungsweise Adresse des Grundstücks, einzelne Grundbuchdaten (Grundbuchblatt, Gemarkung, Flurstücksnummer), Grundstücksfläche/n, Fläche der jeweiligen Nutzung, Nutzungsart (zum Beispiel landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich, Weinbau etc.), Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude sowie bei landwirtschaftlicher Nutzung Ertragsmesszahl an.
Sachsen-Anhalt Angaben für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Für alle gilt: Aktenzeichen, Lage des Grundstücks, Adresse, Gemarkung, Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstücknummer etc.Bei Wohngrundstücken (Ertragswertverfahren): Grundstücksart, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Anzahl der Wohnungen, Wohnfläche, bei Wohnungseigentum der Miteigentumsanteil, Baujahr und gegebenenfalls Anzahl der Garagen- oder TiefgaragenstellplätzeBei Nichtwohngrundstücken (Sachwertverfahren): Grundstücksart, Grundstücksfläche, bei Teileigentum der Miteigentumsanteil, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Baujahr und BruttogrundflächeBei unbebauten Grundstücken: Grundsteuerwert wird durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert ermitteltBei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft: Nutzungsart, Fläche der Nutzungen, gegebenenfalls Ertragsmesszahl, Bruttogrundfläche der Wirtschaftsgebäude und gegebenenfalls Tierbestände
Was versteht man unter einem Feststellungsbescheid?
Definition: Was ist ‘Feststellungsbescheid’? Gesonderter Bescheid des Finanzamts über Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.
Ist ein Feststellungsbescheid ein Steuerbescheid?
9.1. Grundsätze – Für die gesonderte Feststellung gelten gem. § 181 Abs.1 AO die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß. Feststellungsbescheide werden damit den Steuerbescheiden (→ Steuerbescheid ) i.S.d. § 155 AO gleichgestellt und folglich als sog.
Was ist die Feststellungsfrist?
2. Unterabschnitt – Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung von Steuermessbeträgen → I. – Gesonderte Feststellungen – (1) Red. Anm.: weitergehende Erläuterungen zur Vorschrift siehe AEAO zu § 181 – Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht (1) (2) 1 Für die gesonderte Feststellung gelten die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß.2 Steuererklärung im Sinne des § 170 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist die Erklärung zur gesonderten Feststellung.3 Wird eine Erklärung zur gesonderten Feststellung nach § 180 Absatz 2 ohne Aufforderung durch die Finanzbehörde abgegeben, gilt § 170 Absatz 3 sinngemäß.4 In den Fällen des § 180 Absatz 1a ist keine Erklärung zur gesonderten Feststellung abzugeben; als Steuererklärung nach § 170 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 gilt in diesem Fall die Steuererklärung, für deren Besteuerungszeitraum der Teilabschlussbescheid unmittelbar Bindungswirkung entfaltet.
1. in den Fällen des § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a jeder Feststellungsbeteiligte, dem ein Anteil an den einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünften zuzurechnen ist; 2. 3. in den Fällen des § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 jeder Feststellungsbeteiligte, dem ein Anteil an den Wirtschaftsgütern, Schulden oder sonstigen Abzügen zuzurechnen ist; 4.
3 Hat ein Erklärungspflichtiger eine Erklärung zur gesonderten Feststellung abgegeben, sind andere Beteiligte insoweit von der Erklärungspflicht befreit. (2a) (2) 1 Die Erklärung zur gesonderten Feststellung nach § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.2 Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall ist die Erklärung zur gesonderten Feststellung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und vom Erklärungspflichtigen eigenhändig zu unterschreiben.
- 2) Red. Anm.: § 181 Absatz 1, 2 und 2a AO in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.
- Juli 2016 (BGBl.
- I S.1679); anzuwenden ab dem 1.
- Januar 2017 – siehe Anwendungsvorschrift Artikel 97 § 1 Absatz 11 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes vom 18.
Juli 2016 (3) 1 Die Frist für die gesonderte Feststellung von Einheitswerten oder von Grundsteuerwerten (Feststellungsfrist) beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Hauptfeststellung, die Fortschreibung, die Nachfeststellung oder die Aufhebung eines Einheitswerts oder eines Grundsteuerwerts vorzunehmen ist.2 Ist eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des Einheitswerts oder des Grundsteuerwerts abzugeben, beginnt die Feststellungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, auf dessen Beginn die Einheitswertfeststellung oder die Grundsteuerwertfeststellung vorzunehmen oder aufzuheben ist.3 Wird der Beginn der Feststellungsfrist nach Satz 2 hinausgeschoben, wird der Beginn der Feststellungsfrist für die weiteren Feststellungszeitpunkte des Hauptfeststellungszeitraums jeweils um die gleiche Zeit hinausgeschoben.
- 4) In den Fällen des Absatzes 3 beginnt die Feststellungsfrist nicht vor Ablauf des Kalenderjahrs, auf dessen Beginn der Einheitswert oder der Grundsteuerwert erstmals steuerlich anzuwenden ist.
- 5) 1 Eine gesonderte Feststellung kann auch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als die gesonderte Feststellung für eine Steuerfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen ist; hierbei bleibt § 171 Abs.10 außer Betracht.2 Hierauf ist im Feststellungsbescheid hinzuweisen.3 § 169 Abs.1 Satz 3 gilt sinngemäß.
Zu § 181: Geändert durch G vom 20.12.2008 (BGBl I S.2850), 18.7.2016 (BGBl I S.1679), 26.11.2019 (BGBl I S.1794) ( 1.1.2022 ) und 20.12.2022 (BGBl I S.2730) ( 1.1.2023 ).
Was ist ein Feststellungsbescheid der Krankenkasse?
Die Rentenversicherungsträger speichern alle für die Rentenversicherung erforderlichen Daten der Versicherten unter einer persönlichen Versicherungsnummer – auch Versicherungskonto genannt – ab. Dabei werden auch Daten anderer Träger z.B. Arbeitsämter, Krankenkassen und von anderen Übermittlern gespeichert.
Um sicherzustellen, daß Fehlinformationen rechtzeitig erkannt und korrigiert werden können, sind alle Versicherten gesetzlich verpflichtet, an einer Kontenklärung mitzuwirken (= Mitwirkungspflicht). Aus diesem Grunde erhalten alle Versicherten ab Vollendung des 43. Lebensjahr in Abständen von 6 Jahren einen Versicherungsverlauf, mit der Aufforderung, Arbeitsverdienste, Versicherungszeiten, beitragslose Zeiten und sonstige Daten zu überprüfen.
Korrekturen und Nachweise zu fehlenden Zeiten sind dem Versicherungsträger zu übersenden. Nach der Kontenklärung erhalten die Versicherten einen Feststellungsbescheid, der als Rechtsgrundlage für Rentenanträge gilt. Der Feststellungsbescheid wird auch erteilt, wenn der Versicherte auf den Versicherungsverlauf zur Kontenklärung nicht innerhalb von sechs Monaten geantwortet hat ( Mitwirkung ).