Gebäude der Mahnabteilung des Amtsgerichts Hagen Gebäude der Mahnabteilung des Amtsgerichts Mayen Gebäude der Mahnabteilung des Amtsgerichts Uelzen Das Zentrale Mahngericht oder Gemeinsame Mahngericht ist die Abteilung eines Amtsgerichts, in der Mahnverfahren aus den Bezirken mehrerer Amtsgerichte bearbeitet werden. Diese Gerichte erlassen auf Antrag einen sog.
Mahnbescheid (frühere Bezeichnung: Zahlungsbefehl ). Für Mahnverfahren ist grundsätzlich das Amtsgericht am Wohnsitz des Gläubigers ausschließlich zuständig ( § 689 Abs.2 ZPO ). Alle Landesregierungen haben inzwischen jedoch von der Ermächtigung in § 689 Abs.3 ZPO Gebrauch gemacht, wonach sie „durch Rechtsverordnung Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuweisen” und sogar über Ländergrenzen hinweg sog.
Gemeinsame Mahngerichte einrichten können. So wurde zum Beispiel zum 1. November 2005 das Gemeinsame Mahngericht der Bundesländer Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beim Amtsgericht Hamburg und zum 1. Mai 2007 das Amtsgericht Aschersleben, Zweigstelle Staßfurt, als Gemeinsames Zentrales Mahngericht für Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen errichtet.
In Baden-Württemberg ist das Amtsgericht Stuttgart zentrales Mahngericht. In Bayern ist das Amtsgericht Coburg für alle Mahnverfahren zuständig. In Berlin und Brandenburg werden die Mahnverfahren aufgrund eines Staatsvertrages seit dem 1. Juli 2006 zentral vom Amtsgericht Wedding, das zuvor schon für Berlin das Zentrale Mahngericht war, als Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg bearbeitet. Im Land Bremen ist das Amtsgericht Bremen zuständig. Das Amtsgericht Hamburg-Altona ist zentrales Mahngericht für die Bezirke aller hamburgischen Amtsgerichte und für Mecklenburg-Vorpommern, Es befindet sich im Gebäude des ehemaligen Landgerichts Altona. In Hessen ist das zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Hünfeld eingerichtet. In Niedersachsen ist das zentrale Mahngericht am Amtsgericht Uelzen eingerichtet. In Nordrhein-Westfalen werden die Mahnverfahren für die Bezirke der Oberlandesgerichte Hamm und Düsseldorf durch das Amtsgericht Hagen und die für den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln durch das Amtsgericht Euskirchen bearbeitet. In Rheinland-Pfalz und im Saarland ist durch einen Staatsvertrag das Amtsgericht Mayen, das zuvor bereits zentrales Mahngericht des Landes Rheinland-Pfalz war, als zentrales Mahngericht beider Länder eingerichtet. In Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen werden Mahnsachen zentral bei der Zweigstelle Staßfurt des Amtsgerichts Aschersleben bearbeitet. In Schleswig-Holstein ist das Amtsgericht Schleswig zentrales Mahngericht.
Diese Auflistung stellt die Zuständigkeiten für das nationale Mahnverfahren dar. Darüber hinaus gibt es seit 2008 das Europäische Mahnverfahren, Hier erlässt ein dafür zuständiges Mahngericht einen sogenannten Europäischen Zahlungsbefehl, Zuständig für einen Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland (d.h.
Wie schnell wird ein Mahnverfahren zugestellt?
Fristen: Wie lange dauert das gerichtliche Mahnverfahren? – Im Mahnverfahren müssen Antragsteller und Antragsgegner eine Vielzahl wichtiger Fristen beachten. Versäumen Sie diese, führt das zu erheblichen Nachteilen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fristen im Mahnverfahren:
- Mahnbescheid: Enthält der Mahnantrag keine Fehler, wird in der Regel binnen 3-5 Werktagen der Mahnbescheid zugestellt.
- Vollstreckungsbescheid: Ab dann kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Falls der Antragsgegner nicht widerspricht, kann das Mahnverfahren also binnen 14 Tagen mit einem Vollstreckungsbescheid enden. Wann genau das Geld auf Ihrem Konto eingeht, hängt davon ab, welche Mittel bei Ihrem Schuldner vorhanden sind.
- Verfahrensdauer bei Widerspruch: Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, dauert das Verfahren häufig mehrere Monate.
Feste Vorgaben, wie lange ein gerichtliches Mahnverfahren dauert, gibt es nicht. Der Zeitraum hängt vor allem davon ab
- ob der Antragsgegner Widerspruch einlegt
- oder ob er die Forderungen bereits nach Erhalt des Mahnbescheids begleicht.
Welche Auswirkungen hat ein Mahnbescheid?
FAQ: Mahnbescheid – Was genau ist ein Mahnbescheid? Ein Mahnbescheid wird im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens erstellt. Er wird dem Schuldner zugestellt und informiert ihn darüber, welcher Gläubiger welche Summe einfordert. Dem Schuldner wird eine zweiwöchige Frist zur Begleichung seiner Schulden gesetzt.
- Was für Folgen hat ein Mahnbescheid? Grundsätzlich hemmt ein solcher Bescheid die Verjährung der Schulden.
- Widerspricht der Schuldner dem Mahnbescheid nicht, kann der Gläubiger außerdem einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
- Mit diesem ist dann eine Zwangsvollstreckung, beispielsweise eine Kontopfändung, möglich.
Was muss ich bei einem Mahnbescheid tun? Sie sollten den Mahnbescheid zunächst gründlich prüfen. Handelt es sich tatsächlich um eine berechtigte Forderung, ist es ratsam, diese zu begleichen. Unter Umständen lässt sich der Gläubiger auf eine Ratenzahlung ein.
- Ist die Forderung jedoch unberechtigt, sollten Sie gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
- Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
- Wie geht es weiter nach einem Mahnbescheid? Legen Sie keinen Widerspruch ein und zahlen die Forderung weiterhin nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der es ihm erlaubt, eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, wie etwa die Abnahme der Vermögensauskunft, durchführen zu lassen.
Bei einem Widerspruch folgt ein Prozess vor Gericht, in dem geklärt wird, ob die Forderung berechtigt ist.
Ist die Zahlungserinnerung die erste Mahnung?
vor 1 Jahr Zahlungserinnerung Es gibt keinen Unterschied. Wenn Sie in Ihrer Zahlungserinnerung deutlich zum Ausdruck bringen, dass Sie von Ihrem säumigen Kunden eine Zahlung erwarten, handelt es sich – rechtlich gesehen – um eine Mahnung. Natürlich hört sich „Zahlungserinnerung” als erste Mahnung besser an.
Was passiert wenn ich gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlege?
Gerichtlicher Mahnbescheid mit Widerspruch: Und was passiert dann? – Widerspruch gegen einen Mahnbescheid: Laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhält ein Anwalt eine 0,5 Gebühr. Wenn Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, endet das laufende Mahnverfahren. Stattdessen wird ein reguläres Gerichtsverfahren – offiziell streitiges Verfahren genannt – eingeleitet.
Das Gericht fordert den Antragsteller, der von nun an als Kläger auftritt, auf, innerhalb von zwei Wochen seinen Anspruch zu begründen.Diese Begründung wird dann der Gegenseite zugestellt.Im Anschluss bestimmt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung oder trifft anderweitige Anordnungen.
Auch nachdem Schuldner gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegen, entstehen Kosten. In der Regel ist die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt empfehlenswert. Allerdings kosten dessen Dienste natürlich auch Geld. Des Weiteren entstehen Gerichtskosten,
Wann kommt der Gerichtsvollzieher wieder?
Gerichtsvollzieher kommen erst dann ins Spiel, wenn Ihre Gläubiger ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie erwirkt haben. Diese Urkunde nennt man Titel, und dieser ist die Voraussetzung für so genannte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch den Ge- richtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin.
Was passiert wenn der Mahnbescheid nicht zugestellt werden kann?
Antrag auf Mahnbescheid –
Sie stellen einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim Mahngericht Zwei Wege als Nicht-Anwalt: offizieller Formularvordruck „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids” (erhältlich online oder in Schreibwarengeschäften) oder Online-Mahnantrag (interaktives Antragsformular für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids auf Website www.online-mahnantrag.de ). Bei Antragsmängeln: Beanstandung des Gerichts Nicht alles ordnungsgemäß ausgefüllt? Dann bekommen Sie meist ein Beanstandungsschreiben vom Gericht. Sie können Ihren Fehler dann oftmals noch nachträglich korrigieren, Sie haben das falsche Mahngericht gewählt? Dann leitet das Gericht Ihren Antrag regelmäßig an das zuständige Gericht weiter. Zuständiges Mahngericht: siehe unter www.mahngerichte.de/mahngerichte/ Nachricht über Erlass Mahnbescheid + Kostenrechnung Der Mahnbescheid wird mit einem Widerspruchsvordruck Ihrem Schuldner förmlich zugestellt (gelber Umschlag). Sie selbst bekommen eine Kostenrechnung vom Gericht und werden über das Datum des Eingangs Ihres Antrags und der Erstellung des Mahnbescheids informiert. Nachricht über Zustellung bzw. Nichtzustellung des Mahnbescheids Ist der Mahnbescheid nicht zustellbar, bekommen Sie eine entsprechende Nachricht und einen Vordruck mit Antrag auf Neuzustellung, Ist er zustellbar, werden Sie von der Zustellung und dem Inhalt des Mahnbescheids informiert (sogenannte Zustellungsnachricht). Ein Vordruck (für Nicht-Anwälte) auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids liegt jetzt schon bei. Rechtsanwälte und Inkassodienstleister dürfen dagegen diesen Vordruck nicht benutzen.
Wann beginnt das gerichtliche Mahnverfahren?
Außenstände belasten die Liquidität des Unternehmens. Sie führen zu Zinsverlusten und verursachen Kosten. Darüber hinaus besteht die Gefahr eines Forderungsausfalls. Für jedes Unternehmen ist es daher von großer Bedeutung, Außenstände möglichst schnell und ohne Verluste zu realisieren.
- Voraussetzung dafür ist ein effektives und auf Kundenerhaltung ausgerichtetes Mahnwesen.
- Wenn Schuldner auf außergerichtliche Mahnschreiben nicht reagieren, ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen (gerichtlicher Mahnbescheid oder Klage) zur Erlangung eines Vollstreckungstitels möglich.
- Ein Vollstreckungstitel ist erforderlich, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Rechtsgrundlagen für diese IHK-Information sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Zivilprozessordnung (ZPO) sowie das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG).