KSK-Aufnahmeverfahren und Versicherungsbeginn – Zunächst: Die Aufnahme in die KSK ist keineswegs so schwierig, wie es das Netzrauschen vermuten lässt und sich Selbstständige gerne untereinander erzählen. Die meisten Geschichten von gescheiterten Aufnahmeanträgen stammen von Leuten, die versucht haben, in die KSK zu kommen und abgelehnt wurden, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
- Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss aufgenommen werden – da hat die KSK gar keinen Ermessensspielraum: Die Künstlersozialversicherung ist eine Pflicht versicherung für alle, die hauptberuflich künstlerisch oder publizistisch tätig sind.
- Deshalb ist es auch absolut unnötig, sich den Aufnahmeantrag gegen Bezahlung von einem Steuerberater oder Versicherungsmakler ausfüllen zu lassen.
Zur Anmeldung genügt zunächst die Kontaktaufnahme mit der KSK. Die kann telefonisch, per Post, E-Mail oder über das Anmeldeformular der KSK erfolgen. Auch ein formloses Schreiben “Ich bin, und möchte gern über die Künstlersozialkasse versichert werden” genügt zunächst.
Die KSK schickt der Bewerberin dann einen mehrseitigen Fragebogen samt Informationsschriften zu. Dieser Fragebogen war früher ein bürokratisches Monstrum und kann inzwischen durchaus als Beispiel für gut verständliche und nutzerfreundliche Fragebögen gelten, zumal alle eventuell vorhandenen “Fußangeln” in den dazu gehörigen Ausfüllhinweisen erläutert werden.
Natürlich kann man sich den Fragebogen, die Ausfüllhinweise oder beides im Paket mit weiteren Informationen auch gleich aus dem Internet herunterladen und den ausgefüllten Fragebogen losschicken. Da meist nicht auf der Stelle alle beizulegenden Unterlagen parat liegen und es trotzdem schnell gehen soll, ist es in der Regel besser, sich erst einmal formlos über das Formular bei der KSK zu melden: Das Datum der ersten Kontaktaufnahme ist gleichzeitig der frühestmögliche Versicherungsbeginn.
Wer seinen Antrag vollständig eingereicht hat, kann mit einem Bescheid der KSK binnen zwei bis drei Monaten rechnen. Da die Anträge aber selten vollständig sind und häufig Rückfragen der KSK erforderlich machen, sollte ein zeitlicher Puffer für die Kommunikation einkalkuliert werden. – Wer Probleme mit dem Fragebogen hat, kann sich vor Ort an seine gesetzliche Krankenkasse oder auch an ver.di wenden.
Mit etwas Glück kennt sich dort jemand aus und kann beim Ausfüllen helfen. Einzelfragen beantwortet natürlich auch unser Beratungsteam. Einen Versicherungsbeginn vor dem Tag der formlosen Anmeldung darf die KSK nicht feststellen. Darum sollte, wer die Bedingungen erfüllt, sich schnellstmöglich bei der KSK melden: Versicherungspflichtig sind Selbstständige ohnehin, zumindest in der Krankenversicherung.
Vom Tag der Meldung an wird das deutlich billiger. Für Einige bereits, weil dann die Mindestbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr gelten und für alle, weil die KSK die Hälfte des Beitrages zuschießt. Wer die Aufnahme in die KSK beantragt, sollte das gleichzeitig der aktuellen Krankenversicherung mitteilen.
Die sagt dann, wie der Versicherungsschutz bis zur Entscheidung über den KSK-Antrag gewährleistet wird. Eventuell doppelt gezahlte Beiträge gibt es nach Aufnahme in die KSK auf jeden Fall zurück, weil dann die Kassen die Beiträge rückwirkend neu berechnen.
Wie läuft das mit der Künstlersozialkasse?
Wie funktioniert die Künstlersozialkasse? – Selbstständige zahlen für die Sozialversicherung einen vom Einkommen abhängigen Betrag an die Künstlersozialkasse (KSK). Diese erhöht den Betrag dann um die eingezahlte Summe und leitet den Gesamtbetrag an die Träger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weiter.
Die KSK finanziert ihre Zuschüsse aus zwei Quellen : 40 Prozent steuert der Bund bei, die restlichen 60 Prozent zahlen Unternehmen, die Leistungen von Selbstständigen nutzen. In Form der Künstlersozialabgabe. Die Berufsgruppe eines “Künstlers” ist recht weit gefasst und schließt unter anderem bspw. Publizisten und Webdesigner ein.
Künstlersozialkasse – Das musst du wissen!
So müssen neben Museen, Konzertveranstaltern und Presseagenturen auch Industrienunternehmen, die regelmäßige einen Journalisten beschäftigen, eine Künstlersozialabgabe zahlen. Die Künstlersozialkasse ist keine Versicherung, Sie meldet den Künstler lediglich bei den Trägern der Sozialversicherung an und führt die Beiträge dorthin ab.
Welche Rechnungen gehören zur Künstlersozialkasse?
Nicht abgabepflichtig sind –
ausgewiesene Umsatzsteuer Zahlungen an juristische Personen (GmbH, UG, AG, e.V. etc.), an KG oder OHG Zahlungen an Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, VG Bild-Kunst, VG Wort) steuerfreie Aufwandsentschädigungen nachgewiesene Reisekosten (in den steuerlichen Grenzen) steuerfreie Zahlungen gem. § 3 Nr.26 EStG („Übungsleiterpauschale”) nachträgliche Vervielfältigungskosten rein durchlaufende Posten Zahlungen für Verwertung von Namensrechten
Grundsätzlich zählen alle Kosten zum abgabepflichtigen Entgelt, die in der Rechnung des Künstlers aufgehen, d.h. auch Nebenkosten oder Fremdkosten (z.B. Mietkosten, Kosten für Hilfskräfte, Kosten für Equipment etc.). Selbst wenn der Künstler Rechnungen von Dritten nur eins zu eins „durchreicht”, gehören diese zum abgabepflichtigen Entgelt, wenn der Künstler diese Dritten beauftragt hat und keine unmittelbaren Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber bestehen.
Rechnung | |
---|---|
Aufnahmehonorar | 2.000,00 € |
Bildrechte für 1 Jahr | 500,00 € |
Studiomiete | 400,00 € |
Hair-Styling | 150,00 € |
Modelgage | 1.200,00 € |
Reisekosten Fotograf (100km à 0,30 €) | 30,00 € |
Reisekosten Model | 110,00 € |
Netto | 4.390,00 € |
zzgl.19% USt | 834,10 € |
Gesamt | 5.224,10 € |
Abgabepflichtiges Entgelt: 4.360,00 € Nur eigene Reisekosten des Fotografen und die Umsatzsteuer sind nicht abgabepflichtig. Sämtliche anderen Rechnungsposten gehören zum abgabepflichtigen Entgelt. Beispiel 2: Rechnung eines Werbegrafikers an eine Gemeinde:
Rechnung | |
---|---|
Vorgespräche zu Touristikzeitschrift 2022 | 500,00 € |
Entwurf/Gestaltung/ Layout/Reinzeichnung | 3.250,00 € |
Druckkosten für 1.000 Stk. | 10.000,00 € |
Netto | 13.750,00 € |
zzgl.19% USt (auf 3.750,00 €) | 712,50 € |
Gesamt | 14.462,50 € |
Abgabepflichtiges Entgelt: 3.750,00 € Die Druckkosten und die Umsatzsteuer können von der Rechnung abgezogen werden. Reine Vervielfältigungskosten, die erst nach Abschluss der künstlerischen Leistung anfallen sind nicht abgabepflichtig.
Wie melde ich an die Künstlersozialkasse?
Welche Anmeldung ist für Sie die Richtige? – Sie sind sich nicht sicher, ob Sie zum Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen gehören und wollen dies überprüfen lassen (“Erstanmeldung”)? Dann nutzen Sie bitte den folgenden Vordruck: Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht inkl.
Info (PDF, 743 KB) Sie sind bei der Künstlersozialkasse bereits als abgabepflichtiges Unternehmen erfasst und wollen Ihre abgabepflichtigen Entgelte melden (nicht zu verwenden bei “Erstanmeldung”)? Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Vordrucke unter Angabe Ihrer Abgabenummer: Meldebogen zur Meldung abgabepflichtiger Entgelte 2022 (PDF, 311 KB) Meldebogen zur Meldung abgabepflichtiger Entgelte 2021 (PDF, 311 KB) Meldebogen für die letzten fünf Jahre (PDF, 327KB) Wenn Sie Meldungen der letzten fünf Jahre korrigieren möchten, dann nutze Sie bitte diesen Vordruck: Korrektur-Meldebogen für die letzten fünf Jahre (PDF, 191 KB) Sollte Ihnen bereits eine Betriebsprüfung durch einen Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angekündigt worden sein, so sehen Sie bitte davon ab, uns darüber hinaus zusätzlich einen Anmelde- und Erhebungsbogen zukommen zu lassen.
Aufgrund der vorrangigen Prüfverpflichtung der Träger der DRV werden die entsprechenden Feststellungen im Rahmen der anstehenden Betriebsprüfung getroffen. Hier können Sie sich mit Ihrer Abgabenummer und dem zugehörigen Authentifizierungscode (siehe unser Benachrichtigungsschreiben) anmelden und anschließend Ihre abgabepflichtigen Entgelte für das abgelaufene Jahr elektronisch übermitteln.
Wie muss man sich als Künstler versichert?
Wer sich günstig in der Künstlersozialkasse versichern kann – Aktualisiert am 17. Februar 2023 Das Wichtigste in Kürze
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die Sozialversicherung von selbstständigen Künstlern und Publizisten zuständig. Selbstständige Künstler sind gesetzlich verpflichtet, sich über die KSK zu versichern. Wenn Du Mitglied der KSK bist, zahlst Du nur die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst – ähnlich wie ein Arbeitnehmer. Die Beiträge orientieren sich am vorab geschätzten Jahreseinkommen.
So gehst Du vor
Da die Versicherung frühestens an dem Tag beginnt, an dem die KSK den Antrag erhält, solltest Du ihn so schnell wie möglich stellen. Falls Du Deinen Beruf nicht im Antrag wiederfindest, beschreibe Deine Tätigkeit ausführlich und füge Belege Deiner Arbeit bei. Schätze Dein Jahreseinkommen so realistisch ein wie möglich. Sonst verschenkst Du Zuschüsse zur Rentenversicherung oder zahlst zu hohe Beiträge.
Freischaffende Journalisten, Fotografen, Musiker und Schauspieler gehören zu den Selbstständigen, die sich in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichern müssen. Diese Kunstschaffenden genießen in der Bundesrepublik einen europaweit einmaligen Sonderstatus : Sie müssen nur die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst zahlen.
Was ist der Höchstsatz bei der KSK?
Was ist der Höchstbeitrag in der Künstlersozialkasse?
Beitragsbemessungsgrenzen Jahreseinkommen 2023 | Ost | West |
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Rentenversicherung | 85.200 € | 87.600 € |
Krankenversicherung | 59.850 € | 59.850 € |
Pflegeversicherung | 59.850 € | 59.850 € |
Welche Berufe fallen unter die Künstlersozialabgabe?
Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Hierzu gehören auch Designer sowie die Ausbilder im Bereich Design.
Wann muss ich mich bei der Künstlersozialkasse anmelden?
Pflichten für die abgabepflichtigen Unternehmen – Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sieht verschiedene Pflichten für die abgabepflichtigen Unternehmen vor: Die Zahlungspflicht ermöglicht die Finanzierung der Künstlersozialversicherung durch die rechtzeitige Erhebung der Künstlersozialabgabe (§ 27 KSVG).
- Der abgabepflichtige Unternehmer hat für das laufende Kalenderjahr monatliche Vorauszahlungen zu leisten.
- Zum 31.03.
- Des Folgejahres sind die im abgelaufenen Jahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte auf dem hierfür vorgesehenen Formular an die KSK zu melden.
- Anhand dieser Meldung erfolgt dann eine Abrechnung für das Vorjahr.
Basis für die Berechnung der Vorauszahlungen, die für die Zeit vom März des laufenden Jahres bis zum Februar des Folgejahres in gleicher Höhe zu leisten sind, sind die Entgelte des Vorjahres. Multipliziert man ein Zwölftel der Jahresentgelte mit dem jeweils geltenden Abgabesatz ergibt sich die monatliche Vorauszahlung.
Wie oft prüft die KSK?
Prüfung durch die Künstlersozialkasse – was muss man wissen? 5 % der KSK-Versicherten werden jedes Jahr durch die Künstlersozialkasse geprüft. Die KSK fordert dann die ESt-Bescheide von 4 vorangegangenen Jahren an und prüft die Höhe der Abweichungen zwischen den Prognosen und den tatsächlichen Gewinnen.
Die KSK ist dabei nicht kleinlich und toleriert durchaus auch stärkere Abweichungen in einzelnen Jahren, wenn diese Abweichungen durch andere Jahre ausgeglichen werden. Die KSK bildet dafür den Durchschnittswert der Prognosen im Prüfungszeitraum und der tatsächlich erzielten Gewinne laut Steuerbescheid.
Beispiel: Wer im Durchschnitt 11.000 € als Prognose gemeldet, aber einen tatsächlichen Gewinn von im Durchschnitt 14.000 € erzielt hat, muss keine Sanktionen befürchten. Allerdings kann die KSK durchaus auch ein Bußgeld verhängen, wenn die Abweichungen zu stark werden.
ohne Beanstandung, wenn die Abweichungen im Rahmen liegen, mit einem Anheben der Prognose für das laufende Jahr von Amts wegen, mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 €, wobei die KSK in einigen Fällen ein Bußgeld auch für zwei Jahre verhängt hat.
Die Prüfungen nehmen dabei teilweise einen langen Zeitraum von bis zu mehreren Monaten in Anspruch. Je früher Sie dabei eine Mitteilung bekommen, um so größer ist die Chance, dass die Prüfung ohne Beanstandung beendet wird. Mein Rat für den Fall einer KSK-Prüfung: Bilden Sie selbst schon einmal die Durchschnittswerte für die Prognosen und die Gewinne laut Steuerbescheid für die Jahre, die geprüft werden.