Wie lange dauert Antrag auf Kontenklärung? – Wie lange dauert es, bis die Klärung meines Versicherungsverlaufes abgeschlossen ist? – Wie lange die Bearbeitung Ihrer Kontenklärung für die Rente dauert, hängt in erster Linie von Ihrer persönlichen Situation ab. Sind keine oder nur wenige Lücken vorhanden, zu denen Sie alte Unterlagen zur Verfügung stellen, geht die Sache normalerweise schnell.
- Ist in Ihrem Lebenslauf viel aufzuarbeiten, kann sich Ihr Anliegen auch länger hinziehen.
- Das ist ein weiteres Argument dafür, die Klärung Ihres Rentenkontos nicht auf die lange Bank zu schieben.
- Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten.
- Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Behinderung.
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Was passiert bei einer Kontenklärung?
Homepage | Kontenklärung: Fragen und Antworten Stand 01.09.2022 Auflage 14 Kostenlos Quelle: Deutsche Rentenversicherung Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundlage dafür, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt werden kann. Eine Kontenklärung hilft dabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen.
Wie lange dauert renteninformation?
Wo du deine Renteninformation anfordern kannst – Die Deutsche Rentenversicherung versendet die Renteninformation jedes Jahr an rund 31 Millionen Bürger automatisch. Es gibt keinen festen Termin, wann sie versendet wird. Das Schreiben erhält jedeR, die oder der mindestens 27 Jahre alt ist und zumindest fünf Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt hat.
Telefon: Melde dich beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter der Telefonnummer 0800 – 1000 4800. Halte deine Sozialversicherungsnummer bereit. Sie steht zum Beispiel auf deiner Gehaltsabrechnung. Internet: Du kannst deine Renteninformation auch online anfordern. Fülle einfach das Formular aus.
Eine Rentenauskunft erhältst du übrigens ab dem 55. Lebensjahr. Sie ersetzt die Renteninformation und erklärt, wie hoch deine Rente voraussichtlich sein wird. Sie kommt dem Rentenbescheid, den du später als Rentnerin erhalten wirst, sehr nahe. Du kannst die Rentenauskunft auf demselben Weg wie die Renteninformation beantragen.
Junge Menschen oder solche, die noch nicht lange Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben, werden vielleicht enttäuscht sein. Am Anfang unserer Karriere verdienen wir noch nicht so viel, daher sind auch die gezahlten Rentenbeiträge noch nicht so hoch. Die Rente aus der Hochrechnung sieht dann vielleicht noch recht dürftig aus.
Je mehr du im Angestellten-Verhältnis verdienst und je länger du einzahlst, desto mehr Rentenversicherungspunkte erwirbst du. Und die Anzahl der Rentenversicherungspunkte bestimmt letzten Endes die Höhe deiner Rente.
Bis wann Kontenklärung?
Meldungen | Kontenklärung: So prüfen Sie den Versicherungsverlauf Ihrer Rente Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Aber nicht nur: Rentenpunkte gibt es zum Beispiel auch für die Kindererziehung. Damit unterm Strich auch das herauskommt, was Ihnen zusteht, braucht die Deutsche Rentenversicherung ( DRV ) in der Regel noch Informationen.
Mit der sogenannten Kontenklärung können Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden. Wen betrifft die Kontenklärung und warum ist sie so wichtig? Sie betrifft alle Menschen, die Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. “Den hat man, wenn man mindestens fünf Jahre beschäftigt war und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, das kann auch gestückelt sein”, erklärt Barbara Bückmann, Redakteurin bei der Zeitschrift “Finanztest” der Stiftung Warentest.
Dann fließen viele Zeiten in die Berechnung der Rente ein. “Wenn Sie zur Schule gegangen sind, studiert oder eine Ausbildung absolviert haben, krank oder arbeitslos waren oder Kinder erzogen haben”, zählt Bückmann auf. “All diese Zeiten wirken sich positiv auf die Berechnung aus.
- Die bringen nicht unbedingt Punkte, erhöhen aber Ihren Rentenwert.” Nicht alle Zeiten liegen der Versicherung automatisch und korrekt vor.
- Mit der Kontenklärung weisen Versicherte möglichst durchgängig alle Stationen nach.
- Sie sollten sagen können, was Sie in welcher Zeit gemacht haben, und das auch belegen können.” Muss ich die Kontenklärung beantragen oder meldet sich die Rentenversicherung? Die Rentenversicherung meldet sich regelmäßig automatisch – das erste Mal, wenn man 43 Jahre alt ist.
Ab einem Alter von 55 Jahren wird alle drei Jahre eine Rentenauskunft mit persönlichem Versicherungsverlauf zugeschickt. “Man kann warten, bis sich die Rentenversicherung meldet und zur ontenklärung auffordert!, sagt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen.” Am einfachsten und schnellsten geht das über die,
- Gibt es Fristen und wie schnell muss man reagieren? “Wird man von der Rentenversicherung angeschrieben, sollten die Formulare zur Kontenklärung und die dazugehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Zeugnisse, innerhalb von sechs Monaten eingereicht werden”, erläutert von der Heide.
Keine Panik allerdings: “Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch noch machen.” Selbst wenn letzten Endes der Rentenbescheid ins Haus flattert, ist der Zug noch nicht abgefahren, betont Bückmann. “Darin wird aufgelistet, welche Zeiten in die Rentenberechnung eingeflossen sind, und wenn etwas auffällt, was man vergessen hat, kann man immer noch binnen vier Wochen Widerspruch einlegen und Belege nachreichen.” Generell liegt eine Kontenklärung im eigenen Interesse: “Sie sind nicht der Rentenversicherung gegenüber verpflichtet, sondern sich selber!”, macht die Fachfrau deutlich.
Es geht um Ihre Rentenhöhe und wenn Nachweise fehlen für Zeiten, die für die Rentenberechnung relevant sind, fällt Ihre Rente eben entsprechend niedriger aus.” Welche Zeiten sind bei der Durchsicht des Verlaufs besonders wichtig? Am besten geht man chronologisch vor. Arbeitsjahre zählen ab dem ersten Beitrag, Schul- und Studienzeiten ab dem 17.
Lebensjahr. “Anhand des zugesandten Verlaufes sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jahre aufgeführt wurden”, rät DRV -Sprecher von der Heide. Gerade von Schule und Studium liegt der Versicherung nichts vor. Wer keine Nachweise mehr hat, kann beim Landesschulamt oder der Ausbildungsstätte nachfragen.
- Wer Kinder hat, sollte im Rentenverlauf vor allem den Passus “Kindererziehungszeit” im Blick haben.
- Denn diese bringt Punkte, wie Bückmann erklärt.
- Drei Jahre nach der Geburt des Kindes bekommt ein Elternteil pro Jahr ungefähr einen Rentenpunkt gutgeschrieben.” Eltern haben in der Regel nach der Geburt des Kindes ein Formular dazu ausgefüllt und damit müsste das automatisch auf dem Rentenkonto auftauchen.
“Auch die Zeit bis zum zehnten Lebensjahr des jüngsten Kindes gilt als eine Kindererziehungszeit, die sich positiv auf die Berechnung auswirkt”, fügt Bückmann an. “Sie taucht als Zusatz am Ende des Kontenverlaufs auf.” Wo können Lücken entstehen? “Lücken können in Zeiten entstehen, in denen man sich eine private Auszeit genommen oder während einer selbständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat”, weiß von der Heide.
- Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung nicht gewertet, da die Höhe der Rente von den gezahlten Beiträgen abhängt.
- Am besten listen Versicherte aber alle Zeiten auf, um sicher zu sein, dass nichts unter den Tisch fällt.
- Wie kann ich mich vorbereiten? “Wichtig ist, dass man seine Unterlagen gut aufbewahrt und sortiert hält”, sagt von der Heide.
“Wer ein sehr bewegtes Leben hat, sollte sich einen Lebenslauf mit den Stationen zur Ausbildung und den Arbeitgebern aufschreiben.” Das betrifft vor allem Menschen, wo selbständige und abhängige Tätigkeiten häufiger gewechselt haben oder zum Beispiel Arbeitszeiten im Ausland dazukommen.
Wo kriege ich Hilfe, wenn ich etwas nicht verstehe? “Es ist nicht so einfach, diesen Verlauf zu verstehen”, beklagt Bückmann. Weder stünden dort der Name des Arbeitgebers oder Begriffe wie “Arbeitsamt”, sondern Kürzel. Auch wenn die am Ende des Verlaufs erklärt werden, bleibt manches unklar. Hilfe gibt es bei der kostenlosen Hotline der Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
Kleiner Trost für alle Versicherten: Die Kontenklärung soll künftig einfacher werden. Geplant ist etwa, dass Sachverhalte nur einmal abgefragt und Fachbegriffe mehr übersetzt werden, bestätigt von der Heide. Quelle: dpa/tmn/ DRV 26.05.2021, 04:15 : Meldungen | Kontenklärung: So prüfen Sie den Versicherungsverlauf Ihrer Rente
Wer hilft bei Kontenklärung?
Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sie ist gesetzlich verpflichtet, Versicherte umfassend zu beraten, sodass sie ihren Rentenanspruch voll ausschöpfen können (§ 14 SGB I). Bei Fragen rund um Kontenklärung und Rentenantrag ist die DRV also stets die erste Adresse.
- Die Beratung ist kostenlos.
- Streiten Sie jedoch mit der Deutschen Rentenversicherung über einen Widerspruch, können Sie andere Beratungsangebote wahrnehmen (siehe unten).
- Hier fallen Kosten an, die Ihnen bei Erfolg von der DRV erstattet werden müssen.
- Sozialverbände.
- Sie können Mitglied in einem Sozialverband wie VdK oder SoVD werden.
Das kostet monatlich zwischen 5,50 Euro und 8 Euro, je nach Landesverband. Dafür erhalten Sie Beratung, Rechtsbeistand und praktische Hilfe. Für einen Widerspruch gegen einen Rentenbescheid fallen beim SoVD – je nach Landesverband – weitere Kosten zwischen rund 22 Euro und 120 Euro an.
- Beim VdK richten sich die Kosten nach Bedürftigkeit des Mitglieds sowie Dauer der Mitgliedschaft.
- Sie betragen zwischen 15 Euro und 280 Euro.
- Die Landesverbände veröffentlichen die genauen Kosten auf ihren Internetseiten.
- Freiberufliche Rentenberater.
- Eine Beratung gegen Honorar gibt es bei freiberuflichen Rentenberaterinnen und -beratern.
Sie vertreten ihre Mandanten auch im Widerspruchsverfahren. Die Kosten für eine einfache Beratung zum Widerspruch betragen rund 200 bis 300 Euro. Je komplizierter der Fall, desto teurer wird es. Schließen Sie vorher eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Berater, in der seine Vergütung als Euro-Betrag steht.
Habe seit Jahren keine Renteninformation erhalten?
Habe noch nie renteninformation bekommen? – RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund Im Freundeskreis haben wir letztlich über die Rente geredet. Besonders darüber, wie viel man später mal herausbekommt. Gibt es eine Möglichkeit, sich die künftigen gesetzlichen Rentenansprüche ausrechnen zu lassen? Natürlich! Diese Möglichkeit gibt es schon seit zehn Jahren.
Bereits 2002 haben die Träger der Deutschen Rentenversicherung damit begonnen, den gesetzlich Rentenversicherten, die älter als 27 Jahre sind und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, sogenannte Renteninformationen zuzusenden. Die Renteninformation gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Rentenansprüche.
Zusätzlich zeigt sie auf, wie sich die eigenen Rentenanwartschaften zukünftig entwickeln könnten. Die Renteninformation muss nicht beantragt werden. Jeder Versicherte, der die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie einmal im Jahr automatisch per Post zugesandt.
- Haben Sie bislang keine Renteninformation erhalten, obwohl Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, sollten Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
- Sie erreichen diesen entweder telefonisch unter 0800 1000 4800 oder über www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet.
- In der Renteninformation wird dargestellt, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente wäre, wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt erwerbsgemindert würden.
Zudem wird ausgewiesen, welche Regelaltersrente sich aktuell aus den bislang schon zurückgelegten Zeiten ergeben würde. Errechnet wird auch, wie sich Ihre Regelaltersrente erhöhen könnte, wenn Sie bis zum Renteneintritt weiter so verdienen wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre.
- In der Renteninformation wird zuerst aufgezeigt, wie sich Ihre Regelaltersrente entwickelt, wenn die Rente künftig gar nicht mehr angepasst wird.
- Durch künftige Rentenanpassungen können die errechneten Beträge aber tatsächlich höher ausfallen.
- Deshalb werden zusätzlich zwei weitere Varianten gerechnet – mit einem jährlichen Anpassungssatz von einem und zwei Prozent.
In der Renteninformation wird auch erläutert, wie sich die Inflation auf die künftige Rente auswirken kann. Dazu wird in heutigen Werten dargestellt, welche Kaufkraft 100 Euro bei einer jährlichen Inflation von 1,5 Prozent zu der Zeit hätten, zu der Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen.
- Als Übersicht über die individuellen gesetzlichen Rentenansprüche ist die Renteninformation – mit ihrem Bündel an Informationen – eine wichtige Grundlage für die Planung der Altersvorsorge.
- Die Auswirkungen von Gehaltssprüngen, die Konsequenzen eines Wechsels von einem Teilzeit- in einen Vollzeitjob oder umgekehrt, der Übergang von einem Beschäftigungsverhältnis in Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung auf den eigenen Rentenanspruch können zudem ebenso relativ zeitnah abgebildet und nachvollzogen werden wie Änderungen im Rentenrecht.
Foto: promo an Stefan Braatz : RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund
Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
Altersrente nach 45 Jahren – Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63″ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.
Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen. Wichtig! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.
Nutzen Sie unseren „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner” und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Wie beantragt man eine Kontenklärung?
Schritt 2 – Wenn Sie Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf erkennen oder unsicher sind, ob dort alle relevanten Zeiten erfasst sind, stellen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Kontenklärung. Das Formular dafür können Sie dort anfordern – entweder schriftlich oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0 800/10 00 48 00.
Was passiert bei Lücken in der Rentenversicherung?
Unbedingt aufgelisteten Versicherungsverlauf überprüfen – Wenn sich im Versicherungsverlauf Lücken auftun sollten, müssen Versicherte die „Fehlzeiten” mit Belegen nachweisen. Das geschieht mit dem „Antrag auf Klärung des Versicherungsverlaufs” („Kontenklärung”).
Wo kann ich sehen wieviel rentenpunkte ich habe?
Wo finde ich meine Rentenpunkte? – Die Anzahl ihrer Rentenpunkte können Arbeitnehmer im Schreiben der Deutschen Rentenversicherung ablesen: aus der Renteninformation, dem Rentenbescheid oder der Rentenauskunft. Ab dem 55. Lebensjahr bekommen Arbeitnehmer alle drei Jahre einen Rentenbescheid.
Wie kann ich mein Rentenkonto prüfen?
Rentenkonto klären – Kontenklärung sorgt für Verbindlichkeit – Wer Lücken in der Berechnungsgrundlage entdeckt oder weiteren Klärungsbedarf hat, kann jederzeit beim Rentenversicherungsträger einen stellen. Alternativ erreichen Sie die DRV telefonisch (Servicetelefon: 0800 1000 4800).
- Sie haben noch nicht alle anrechenbaren Beitragszeiten für das Rentenkonto angegeben? Dann sollten Sie diesen Schritt nicht bis kurz vor Erreichen des Rentenalters aufschieben.
- Es gilt nämlich: Je länger die zu klärenden Zeiten zurückliegen, desto schwieriger ist es, fehlende Nachweise vorzulegen.
- Neben alten Zeugnissen und anderen Arbeitsnachweisen kann der Rentenversicherungsträger auch anhand des Sozialversicherungsausweises überprüfen, ob Beiträge gezahlt wurden.
In dieses Dokument mussten Arbeitgeber bis zum Jahr 1991 den Zeitraum der Beschäftigung oder der Arbeitsunfähigkeit sowie das ausgezahlte Entgelt eintragen. Auch wenn alte Unterlagen nicht mehr aufzufinden sind, kann es sich lohnen, einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen.
Der Rentenversicherer forscht von sich aus nach, wo es unter Umständen noch Nachweise gibt – er ist per Gesetz dazu verpflichtet, damit jeder arbeitende Bürger seinen Rentenanspruch voll ausschöpfen kann. Sind alle Lücken geschlossen und Unstimmigkeiten geklärt, erhält der gesetzlich Rentenversicherte zum Abschluss einen Feststellungsbescheid.
In diesem werden noch einmal alle beitragsrelevanten Zeiten aufgeführt. Das Besondere daran: Zeiträume, die länger als sechs Jahre zurückliegen, gelten nun als verbindlich festgestellt. Dennoch können sie jederzeit erneut überprüft werden. : Renteninformation – Lücken im Rentenkonto schließen
Wie lange dauert es bis die rentennachzahlung ausgezahlt wird?
Wann wird die Grundrente ausgezahlt? – Die Grundrente wird mit Rentenbeginn ausgezahlt. Bei Personen, die vor 2021 schon in Rente waren, erfolgte die Auszahlung bis spätestens Ende 2022. Der Grundrentenzuschlag wird dann rückwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt, mit einer entsprechenden Nachzahlung.
- Die Grundrente gilt seit 1.
- Januar 2021.
- Für alle die schon in Rente sind, dauerte es leider wegen des hohen Verwaltungsaufwands bis Ende 2022, bis alle ihren Bescheid haben und die Grundrente bekommen.
- Wer bis Ende 2022 keinen Bescheid bekommen hat, der hat vermutlich auch keinen Anspruch auf die Grundrente und/oder auch nicht die 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt.
Im Zweifel müsste beim zuständigen Rententräger nachgefragt werden. Der Grundrenten-Zuschlag wird aber in jedem Fall rückwirkend zum 1.1.2021 gezahlt. Er wird allerdings bei Personen, die in der Grundsicherung/im Bezug von Bürgergeld sind, angerechnet.