Andere Förderungsmöglichkeiten – Neben dem BAföG gibt es eine große Anzahl Stipendien. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Stipendienberatung des Studierendenwerks, beim Stipendienreferat Ihrer Hochschule oder unter www.stipendienlotse.de, Wenn Sie nicht sicher sind, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Sie überhaupt in Frage kommen, wenden Sie sich bitte an die Allgemeine BAföG-Beratung,
- Das ist ein Darlehen für bis zu 24 Monate als zusätzliches Förderungsinstrument des Bundes.
- Einzelheiten dazu finden Sie unter www.bildungskredit.de,
- Das “Deutschland-Stipendium” ist ein leistungsabhängiges Stipendium, das über die Hochschulen vergeben wird.
- Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stipendienberatung des Studierendenwerks sowie hier: www.deutschland-stipendium.de,
Bis zu 300 € bleiben beim BAföG unberücksichtigt. Am besten mit dem Online-Antrag, da dieser viele Vorteile bietet. So sind die Eingaben bereits auf Fehler geprüft und liegen direkt digital vor. Über BAföG-Digital ist eine elektronische Antragstellung ohne Originalunterschrift oder Authentisierungsverfahren möglich.
Es kann mit Anlegen eines einfachen Nutzerkontos ein digitaler Antrag rechtswirksam gestellt werden. Außerdem können Sie Ihre Belege ebenfalls hochladen, wenn Sie den Online-Antrag verwenden. So spart man sich den Gang zum Kopierer und Briefkasten. Die Details zum Antrag finden Sie auch auf der Seite: An was muss ich denken? Falls Sie die Formblätter unbedingt per Hand ausfüllen möchten, erhalten Sie diese bei jedem Amt für Ausbildungsförderung.
Im Internet gibt es die Formblätter als PDF zum Download unter www.bafög.de, Wenn es zur Fristeinhaltung schnell gehen muss, haben wir ein extra Formular vorbereitet. Der normale Antrag muss dann aber für die Bearbeitung zeitnah nachgereicht werden. Es bestehen keine Fristen für die Antragstellung.
- Die Bearbeitung kann aber mehrere Wochen dauern.
- Und ganz wichtig: Für vergangene Monate vor Antragstellung gibt es keine Nachzahlungen! Für Studienanfänger: Es empfiehlt sich, den ersten Antrag so frühzeitig wie möglich zu stellen, spätestens im ersten Monat der Ausbildung.
- Achtung: es zählt der Eingang im Amt.
Zur Fristwahrung genügt notfalls ein formloser – unterschriebener! – Antrag, auch per Fax (siehe Schnellantrag ). Ohne Formulare dauert es aber immer länger bis schließlich Förderung ausbezahlt wird. Wenn Sie noch keinen Studienplatz haben, ist der Antrag noch nicht sinnvoll, da in diesem Fall das zuständige Amt noch nicht bestimmt werden kann.
- Für weitere Anträge: Der zweite oder dritte Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, mindestens 2 Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums.
- Dann ist nämlich die sogenannte Weiterleistung möglich.
- Dabei fließt das Geld weiter ohne Unterbrechung, auch wenn der Bescheid für den Zeitraum noch nicht fertig ist.
Kümmern Sie sich am besten vier bis fünf Monate vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums um den nächsten Antrag. Dann bleibt der Kopf in der Prüfungszeit frei. Der Antrag für die Weiterleistung ist der gleiche wie bei der ersten Antragstellung, es gelten die gleichen Formblätter.
Wenn es keine Änderungen bei Ihrem Einkommen und Vermögen gibt, können Sie auch das vereinfachte Formular 09 verwenden. Wenn Sie den Antrag online ausfüllen, werden Sie auf Fehler hingewiesen, Sie erfahren, welche Unterlagen wir noch bnötigen. Die eingegebenen Daten können direkt abgerufen werden und unsere Mitarbeiter müssen sie nicht extra abtippen.
Das alles spart Zeit, die für die Bearbeitung Ihres Antrags zur Verfügung steht. Sie können den Antrag online sofort wirksam stellen – auch am Sonntag. Ein Brief ans BAföG-Amt ist nicht mehr nötig. Das Studierendenwerk München Oberbayern ist für mehrere Ausbildungsstätten zuständig,
- Für ein Studium gilt generell: beim Studierendenwerk am Hochschulort (ggf.
- Auch bei der Hochschule selbst).
- Besondere Zuständigkeiten gelten bei einem Studium im Ausland,
- Für das Schüler-BAföG wenden Sie sich bitte an das kommunale Amt,
- Ja, ein formloser Antrag genügt zur Fristwahrung.
- Während der Ausbildung kann das Sinn machen, wenn Sie die Formulare nicht mehr rechtzeitig vor Ende des laufenden Monats eingereichen können.
Entscheidend ist nämlich der Eingang im Amt, Sie erhalten dann auch Zahlungen für diesen Monat. Denken Sie aber unbedingt an die Unterschrift! Wir benötigen für eine eindeutige Zuordnung die folgenden Angaben:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Studienfach
- Hochschule
Außerdem muss aus dem Schreiben hervorgehen, dass Sie BAföG-Leistungen beantragen wollen. Sie können dazu unseren Schnell-Antrag nutzen. Der formlose Antrag hat allerdings auch einen entscheidenden Nachteil : Im Wintersemester sind mehrere Tausend Anträge zu bearbeiten.
- Wenn Sie uns lediglich einen Brief schreiben, dann muss der Sachbearbeiter die Formblätter bei Ihnen erst einmal anfordern.
- Hierdurch verzögert sich die Bearbeitung – letztlich für alle.
- Wenn Sie früh genug dran sind, verwenden Sie besser den Online-Antrag,
- Der Antrag kann an sich problemlos online oder mittels Postzusendung gestellt werden.
Wenn es trotz der Erläuterungen zum Formular Zweifel beim Ausfüllen gibt, ist eine Kontaktaufnahme zu unseren Beratern aber eine gute Idee. Nein, die Leistungen werden in der Regel für 12 Monate bewilligt (in Ausnahmen bis zu 15 Monaten). Fehlt der Leistungnachweis oder ist bereits ein Urlaubs- oder Auslandssemester geplant, können es auch weniger Monate sein.
Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass für die Förderung auf die aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgestellt wird. Rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums muss daher ein neuer Antrag gestellt werden, sonst erhalten Sie keine Zahlungen mehr (siehe dazu: Was ist der Weiterleistungsantrag? ).
Die Antragsrücknahme ist jederzeit möglich, solange noch kein Bescheid vorliegt. Natürlich kann danach ein neuer Antrag gestellt werden. Vermögen darf aber trotzdem nicht “zur Seite geschafft” werden. Bei einer erneuten Antragstellung wird daher geprüft, ob die Gründe für eine Verringerung des Vermögens anerkannt werden können.
Ausgaben für Lebensunterhalt und Studium im normalen Rahmen sind zulässig. Denken Sie aber daran, dass rückwirkend keine Ausbildungsförderung gezahlt werden darf! Der nächste Antrag gilt erst ab dem Monat, in dem dieser eingeht. Die Antragsrücknahme kann sinnvoll sein, um den Beginn des Bewilligungszeitraums nach hinten zu schieben, wenn dann das Einkommen der Eltern im maßgeblichen Zeitraum erheblich geringer ausfällt (d.h.
Antrag erst im Januar). Es kommt beim Einkommen der Eltern auf das vorletzte Jahr vor der Antragstellung an. Ist das Einkommen der Eltern während des Bewilligungszeitraums mit Sicherheit geringer als im vorletzten Jahr vor der Antragstellung, ist aber vorrangig ein Aktualisierungsantrag mit Formblatt 07 zu empfehlen.
- Damit gehen auch einzelne Monate nicht verloren – anders als bei der Antragsrücknahme.
- Dieser kann aber auch nachteilig sein, deshalb empfehlen wir UNBEDINGT ein Beratungsgespräch.
- Wenn ein Bewilligungsbescheid ergangen ist, kann der Antrag nicht mehr zurückgenommen werden,
- Über den Förderungsanspruch wurde dann für den genannten Zeitraum abschließend entschieden.
Auf Wunsch können aber die Zahlungen für die Zukunft eingestellt werden. Dann erhöht sich die BAföG-Darlehensschuld nicht weiter und es können ggf. höhere Rückforderungen vermieden werden, wenn der Anspruch ab einem bestimmten Monat entfällt (dann wird der Zeitraum nach Prüfung Ihrer Mitteilung verkürzt).
Das ist nur zunächst ein Wort für einen weiteren BAföG-Antrag, der rechtzeitig beim Amt eingeht. Der “Weiterleistungsantrag” ist aber sehr wichtig! Bei der Weiterleistung wird nämlich der bisher bewilligte Betrag weitergezahlt, auch wenn noch kein neuer Bescheid erstellt werden konnte. Geht der Folgeantrag erst kurz vor dem Ende des letzten Bewilligungszeitraums ein, entsteht fast immer eine Finanzierungslücke von teilweise mehreren Monaten.
Die Weiterleistung erfolgt zwar unter Vorbehalt, so dass die tatsächliche Bewilligung höher oder niedriger ausfallen kann, was ggf. eine Rückforderung oder Nachzahlung bedeutet. Aber es kommt immerhin weiter Geld auf Ihr Konto! Und wie geht es genau? Die Fomulare sind die gleichen wie bei der ersten Antragstellung.
- Wenn es keine Änderungen bei Ihrem Einkommen und Vermögen gibt, können Sie auch das vereinfachte Formular 09 verwenden.
- Achtung: Die Angaben der Eltern werden dennoch bis zum Stichtag benötigt! Das Entscheidende: Die Weiterleistung ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des vorhergehenden Bewilligungszeitraums gestellt wird.
Der Antrag muss zudem im Wesentlichen vollständig sein. Beispiel: Wurde zuletzt für 10/2020 bis 09/2021 bewilligt, muss der Antrag für den nächsten Zeitraum bis spätestens 31. Juli 2021 beim Amt für Ausbildungsförderung eingehen. Im Wesentlichen vollständig bedeutet im Normalfall (vollständig ausgefüllt!):
- Formblatt 01 (Einkommens- und Vermögenserklärung des Auszubildenden) ODER Formblatt 09 – falls Ihre Einkommens- und Vermögensanrechnung gleich bleibt
- Formblatt 03 (Einkommenserklärung der Eltern – mit Ausnahme elternunabhängiger Förderung – und ggf. des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners )
- eventuell Formblatt 05 (Leistungsnachweis: ab Erreichen des 5. Semesters) – oder gültige Alternative
Legen Sie bitte alle in den Formblättern verlangten Nachweise bei, um das Verfahren zu beschleunigen! Das Amt benötigt immer alle Seiten der Nachweise in Kopie – besonders beim Steuerbescheid. Die Immatrikulationsbescheinigung für das kommende Semester kann nachgereicht werden.
- Formblatt 01 (oder Formblatt 09 beim zweiten Antrag, sofern es keine Änderungen gab)
- Formblatt 03 für jeden Elternteil, jeweils mit Nachweisen zum Einkommen (Ausnahme: elternunabhängige Förderung)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweise zum Vermögen (für den Tag des Antragseingangs, maximal 14 Tage alt)
Denken Sie daran, dass keine Leistungen für die Vergangenheit gezahlt werden können. Darum sollten Sie mit der Antragstellung nicht zögern. Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen. Ein vollständiger Antrag kann allerdings viel schneller bearbeitet werden.
Ja, die Semester zählen prinzipell, aber: Mit einer Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes wurde die Regelstudienzeit für alle, die im Sommersemester 2020 bis Wintersemester 2021/2022 studierten, um jeweils ein Semester erhöht (vgl. Art.99 BayHSchG). BAföG wird jeweils für ein zusätzliches Semester geleistet.
Diese Sonderregelung gilt nicht, wenn Sie beurlaubt waren. Das bedeutet auch, dass die Förderung mit 100%-Darlehen erst später einsetzt (bei einer selbst verschuldeten Verzögerung des Studienabschlusses) bzw. ein Grund für eine längere Förderung – wie eine Erkrankung – erst später geltend gemacht werden muss.
Mit dem neuen Gesetz werden außerdem Fristen und Termine der Hochschule, die von bestimmten Semestern abhängen, um ein Semester nach hinten verschoben. Der Leistungsnachweis kann entsprechend später eingereicht werden, wenn er in der Pandemiezeit fällig gewesen wäre. Er kann aber bei Erreichen der Leistungen jederzeit eingereicht werden.
Wenn Sie studieren und noch keinen BAföG-Antrag gestellt haben, tun Sie dies bitte. Wir prüfen, ob Sie BAföG-berechtigt sind und ob Ihre Eltern Zahlungen leisten müssen. Es kann sein, dass mit dem aktuellen Einkommen weniger oder kein Unterhalt zu zahlen ist.
- Falls von Ihren Eltern keine Zahlungen – oder weniger als angerechnet – geleistet werden, kommt ein Unterhaltsverfahren über das BAföG-Amt in Betracht.
- Bitte lassen Sie sich zu diesen Themen von uns beraten.
- In Einzelfällen erfolgt die BAföG-Förderung auch elternunabhängig.
- Lesen Sie dazu bitte den Abschnitt “Elternunabhängige Förderung”.
BAföG hilft das Studium zu finanzieren, wenn die Eltern es nicht können. Normalerweise kommt es auf das Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr an. Sinkt deren Einkommen – zum Beispiel wegen Arbeitslosigkeit, Gewinneinbruchs oder Kurzarbeitergeld -, kann ein BAföG-Antrag Sinn machen, auch wenn das Einkommen im vorletzten Jahr eine Förderung ausgeschlossen hätte.
Dann ist der zusätzliche Antrag auf Aktualisierung (Formblatt 07) angeraten. Wegen der Details sollte das zuständige Amt für Ausbildungsförderung um Beratung gebeten werden. Es kann bei der Aktualisierung nämlich später zu einer Rückforderung kommen, wenn das Einkommen unerwartet hoch ausfällt. Für den BAföG-Antrag füllen Sie das Formblatt 01 aus – oder zur Wahrung der Frist den Schnell-Antrag,
Bitte verwenden Sie die reine PDF-Fassung nur, wenn Sie keinen Zugang zum Online-Antrag haben. BAföG-Leistungen können frühestens ab dem Monat des Eingangs des Antrags geleistet werden. Sie müssen von einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen ausgehen – mit einer Nachzahlung ab Beginn der Förderung.
- Der Leistungsnachweis kann nicht vorgelegt werden.
- Das Studium kann nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen werden. (Dazu beachten: Die Regelstudienzeit wurde in Bayern wegen der Pandemie verlängert, siehe: Zählen die Semester Sommer 2020 bis Sommer 2021 beim BAföG? )
In beiden Fällen wird die BAföG-Förderung weiter gewährt, wenn die Verschiebung der Prüfungen der Grund war. Es gibt kein Formular für einen entsprechenden Antrag. Bitte teilen Sie kurz mit, dass es zu einer Verzögerung Ihres Studiums kam. Wichtig: Sie müssen einen neuen BAföG-Antrag stellen.
- Ihr bisheriger Zeitraum wird im Normalfall nicht von uns verlängert.
- Lesen Sie für die Dauer der Förderung immer Ihren Bescheid.
- Ausbildungsförderung kann frühestens für den Monat des Antragseingangs bewilligt werden.
- Stellen Sie den Antrag mit Angabe des Grunds der Verzögerung daher möglichst frühzeitig! Die Bearbeitung dauert voraussichtlich mehrere Wochen.
Bitte wenden Sie sich an das Bundesverwaltungsamt, Dieses ist für die Darlehensrückzahlung zuständig. Das Studierendenwerk München Oberbayern hat keine Auslandszuständigkeit. Beachten Sie bitte diese Hinweise und kontaktieren Sie das zuständige Amt für Ausbildungsförderung,
Das für das jeweilige Land zuständige Amt gewährt Auslands-Förderung weiterhin, wenn Sie eine bereits vorgesehene Auslands-Ausbildung nicht antreten oder fortsetzen können. Bitte informieren Sie uns dennoch, wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten, später als geplant antreten oder abbrechen.
Sie sind zur Teilnahme an Online-Lehrangeboten der Hochschule verpflichtet. Wenn Sie solche Angebote nicht nutzen, entfällt Ihr Anspruch auf Förderung.
Wie beantrage ich BAfög in Bayern?
Rechtliche Grundlage für die Beantragung ist § 46 BAföG. Die für den Antrag erforderlichen Formblätter sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich, können aber auch unter dem Menüpunkt Antragstellung eingesehen, ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Darüber hinaus können BAföG-Leistungen auch elektronisch mittels eID oder De-Mail beantragt werden. Die technischen Verfahren eID und De-Mail ermöglichen die sichere Übermittlung von Daten und Dokumenten über das Internet; der Antrag muss dann nicht ausgedruckt werden. Übrigens: Studierende, Schülerinnen und Schüler, die das 15.
Lebensjahr vollendet haben, können den BAföG-Antrag selbst stellen (§ 36 Abs.1 Satz 1 SGB I).
Wo beantrage ich Schüler-BAföG in Bayern?
Art und Höhe – Der Förderhöchstsatz der Ausbildungsförderung richtet sich nach der Art der besuchten Ausbildungsstätte und der Unterbringung bei den Eltern oder einer gegebenenfalls notwendigen auswärtigen Unterbringung. Die Förderung wird bei Fachakademieausbildungen i.d.R.
Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt 262 Euro, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 474 Euro, Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Berufsoberschulen und Kollegs 474 Euro.
Sofern Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen bzw. gegebenenfalls notwendig auswärtig untergebracht sind, beträgt der monatliche Förderhöchstsatz bei dem Besuch von
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 632 Euro, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt 736 Euro Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Berufsoberschulen und Kollegs 736 Euro.
Sofern Auszubildende selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert sind, erhöht sich der Bedarf um monatlich 122 Euro. Zuständige Stelle Beim Besuch von Abendgymnasien und Kollegs sowie Höheren Fachschulen und Akademien sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei der kreisfreien Stadt oder der Kreisverwaltungsbehörde zuständig, in dem die Ausbildungsstätte liegt.
Beim Besuch anderer Ausbildungsstätten (insbesondere Schulen) ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern ihren ständigen Wohnsitz haben. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle werden Ihnen angezeigt, wenn Sie im BayernPortal unter “Mein Ort” den Ort auswählen, in dem die Ausbildungsstätte sich befindet bzw.
die Eltern Ihren ständigen Wohnsitz haben. Gefördert werden der Besuch von öffentlichen Schulen oder staatlich genehmigten oder anerkannten Ersatzschulen. Bei anderen Bildungseinrichtungen wird Ausbildungsförderung nur gewährt, wenn das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Gleichwertigkeit des Besuchs dieser Einrichtung mit dem Besuch einer öffentlichen oder staatlich genehmigten Schule oder Hochschule anerkennt.
- Ausbildungsförderung wird nur für die Zeit gewährt, in der die Ausbildung die Arbeitskraft der Auszubildenden voll in Anspruch nimmt (Vollzeitausbildungen).
- Ausbildungsförderung wird grundsätzlich nur für die Erstausbildung geleistet, unter bestimmten Umständen ist aber auch die Förderung einer weiteren Ausbildung möglich.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich
Deutsche,anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge sowieunter bestimmten Voraussetzungen auch andere Ausländer, insbesondere Angehörige von EG-Mitgliedstaaten.
Ausbildungsförderung wird i.d.R. nicht mehr geleistet, wenn Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den Ausbildungsförderung beantragt wird, das 30. Lebensjahr vollendet haben. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch (siehe unter “Online-Verfahren”) beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen.
- Sofern zur Entscheidung über den Antrag noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorgelegt wurden, wird das Amt für Ausbildungsförderung mit diesem Kontakt aufnehmen und um Vorlage der fehlenden Unterlagen bitten.
- Andere Behörden werden grundsätzlich nicht beteiligt.
- Ausbildungsförderung wird nur vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, d.h.
ab dem Monat, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch ab dem Monat, in dem der Antrag schriftlich oder elektronisch (siehe Online-Verfahren) beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingeht. Rückwirkend wird Ausbildungsförderung nicht geleistet.
- Für jeden Bewilligungszeitraum (i.d.R.
- Ein Schuljahr)ist ein neuer Antrag erforderlich.
- Bei Folgeanträgen ist der Antrag zur Vermeidung von Zahlungsunterbrechungen im Wesentlichen vollständig spätestens zwei Monate vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraums zu stellen.
- Auszubildende mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung, die sich zu Technikern, Handwerks- und Industriemeistern etc.
weiterqualifizieren wollen, können Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten ”Aufstiegs-BAföG”, erhalten. Für die Förderung einer Auslandsausbildung sind bestimmte Förderungsämter als Auslandsämter zuständig. Jedes der insgesamt achtzehn Auslandsämter ist für einen bestimmten ausländischen Staat oder mehrere ausländische Staaten zuständig.
Wie hoch ist das Schüler BAföG in Bayern?
Wie hoch ist die Förderung? – Das hängt von der Schulform und der individuellen Lebenssituation ab. Wer beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, bekommt mehr BAföG. Außerdem wird berücksichtigt, wenn der oder die Antragstellende eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen. Zwei Beispiele:
262 Euro monatlich erhalten Schülerinnen und Schüler, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, wenn sie bei ihren Eltern wohnen. Sie erhalten 632 Euro, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen können.Mit 474 Euro monatlich werden junge Erwachsene gefördert, die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung beispielsweise eine Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen und bei ihren Eltern wohnen. Der Betrag erhöht sich auf 736 Euro für diejenigen, die eine eigene Wohnung benötigen.
Gut zu wissen: Schüler-BAföG gibt’s vom Staat als Zuschuss. Es muss also, ähnlich wie ein Stipendium, nicht zurückgezahlt werden!
Was brauche ich um Schüler-BAföG zu beantragen?
Schüler-BAföG einfach, schnell und fehlerfrei online beantragen – Ein Antragsteller braucht im Schnitt 5 ½ Stunden, um BAföG zu beantragen.90% aller BAföG-Anträge sind zudem fehlerhaltig oder unvollständig. Deshalb bekommen viele ihr BAföG erst Monate später und begeben sich damit unnötig in Schwierigkeiten.
Inzwischen gibt es aber dieses Online-Tool, mit dem Du den Schüler-BAföG-Antrag einfach online machen kannst. Mit diesem Tool dauert der BAföG-Antrag nur noch maximal 30 Minuten. Und Dein Antrag ist außerdem vollständig und fehlerfrei. Man spart sich also 5 Stunden Zeit und bekommt sein Geld pünktlich.
Das enthalten die 8 BAföG-Formblätter:
- Angaben zu Deiner Person und zu Deinem Einkommen: inklusive einer Anlage zur Eintragung Deines Lebenslaufs und einer zweiten Anlage für die Erfassung Deiner eventuellen Kinder.
- Formblatt für Deine Ausbildungsstätte: Dieses Formblatt muss Deine Ausbildungsstätte ausfüllen, damit Du Schüler-BAföG beantragen kannst.
- Angaben zum Einkommen Deiner Eltern und/oder Deines Ehepartners: Die Höhe des anrechenbaren Einkommens beeinflusst die Höhe Deines Schüler-BAföGs.
- Optionales Formblatt falls Du eigene Kinder hast
- Leistungsnachweis: kannst Du als Schüler vernachlässigen.
- Formblatt für Dein AuslandsBAföG : Falls Du einen Teil Deiner schulischen Ausbildung im Ausland verbringst, kannst Du als Schüler AuslandsBAföG beziehen.
- Aktualisierungsantrag: Falls das aktuelle Einkommen Deiner Eltern mittlerweile stark vom angegebenen Einkommen des Schüler-BAföG-Antrags abweicht, musst Du es aktualisieren.
- Formblatt für die Beantragung von Vorausleistungen: Falls bei Dir eine finanzielle Notsituation vorliegt, kannst Du mit dem Schüler-BAföG-Antrag auch Zahlungen in Form eines Vorschusses beantragen.