Den Hartz-4-Antrag richtig ausfüllen – Viele Betroffene sind nicht sicher, wie sie den Erstantrag auf Hartz-4-Leistungen richtig ausfüllen, handelt es sich doch um ein Dokument, was ihnen viele Angaben abverlangt. Das wichtigste ist, dass alle Eintragungen, welche Sie vornehmen, der Wahrheit entsprechen.
- Ist das nicht der Fall, droht eine Strafanzeige wegen Betrugs,
- Zunächst müssen Sie auf dem Hartz-4-Antrag Ihre Personalien eintragen und angeben, ab wann Sie die Leistungen beziehen wollen.
- Als nächster Punkt wird Ihr Familienstand überprüft.
- Ebenfalls angefragt wird Ihre Wohnsituation,
- Danach müssen Sie angeben, ob bei Ihnen ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht.
Im nächsten Schritt werden Angaben zum Einkommen, Vermögen und eventuell vorrangigen Leistungen (beispielsweise Kindergeld ) benötigt. Zu guter Letzt müssen Sie angeben, ob Sie Ansprüche gegenüber Dritten haben und wie Sie kranken- bzw. pflegeversichert sind.
Wie viel Geld darf man bei Hartz 4 haben?
Was darf ich als Hartz-4 Empfänger auf dem Konto haben? – Welcher Vermögensfreibetrag wird bei Hartz 4 angesetzt? – Freibetrag bei Hartz 4: Vermögen müssen Sie nicht komplett verwerten. Beim Bezug von Hartz 4 muss jedoch nicht das komplette Vermögen aufgebraucht werden. Vielmehr gibt es beim ALG 2 einen Vermögensfreibetrag. Der Grundfreibetrag liegt bei 150 Euro pro Lebensjahr, das Minimum beträgt 3.100 Euro.
- Je nach Alter des Hartz-4-Empfängers kann der Freibetrag maximal 9.750 Euro, 9.900 Euro oder 10.050 Euro betragen.
- Zusätzlich gibt es eine Schongrenze für das Altersvorsorgevermögen außerhalb der Riester-Rente.
- Diese liegt bei 750 Euro pro Lebensjahr, jedoch für eine leistungsberechtigte Person und ihren Partner bei maximal 48.750 Euro,
Des Weiteren gibt es für Hartz-4-Empfänger beim Vermögen einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro für notwendige Anschaffungen, Eine feste Vermögensgrenze für Einzelpersonen oder eine Bedarfsgemeinschaft besteht bei Hartz 4 dementsprechend nicht. Es kommt für das Jobcenter immer auf den jeweiligen Einzelfall an, ob und wie viel Vermögen verwertet werden muss.
Wie groß teuer darf eine Hartz 4 Wohnung sein?
Welche Mietkosten sind „angemessen”? – Weder das SGB II, noch das SGB XII enthalten dazu konkrete Angaben. § 22 Abs.1 S.1 SGB II sagt nur, dass Leistungen für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden, „soweit diese angemessen sind”.
Angemessen” ist kein eindeutiger Begriff. Nach dem Bundessozialgericht ergibt sich die angemessene Miete aus einer Rechnung aus der angemessenen Wohnfläche, dem Quadratmeterpreis und einem räumlichen Vergleichsmaßstab (sog. Produktmethode). Bei der Wohnungsgröße ist gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts „die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zu Grunde zu legen”.
Dabei ist auf § 10 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung vom 13.09.2001 (WoFG, BGBl I 2376) abzustellen (BSG 07.11.2006 – B 7b AS 18/06 R, abrufbar unter https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=64333 ). ACHTUNG: Die folgenden Werte sind für das Sozialgericht nicht verbindlich.
45-50 qm² für eine Person, 364,50 EUR60-65 qm² für zwei Personen, 437,40 EUR72-80 qm² für drei Personen, 518,25 EUR84-95 qm² für vier Personen, 587,35 EUR97 qm² für fünf Personen 697,97 EUR10-15 m² für jede weitere Person 84,12 EUR
ACHTUNG: Diese Werte sind für das Sozialgericht nicht verbindlich. Wohnungsgöße und angemessene Mietksoten bestimen sich über den Einzelfall und nicht nach einer Lsite vom Jobcenter ! Bei dem Mietpreis pro Quadratmeter (also dem Wohnstandard) sind die Aufwendungen angemessen, die „nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügen und keinen gehobenen Wohnstandard aufweisen (BSG 07.11.2006 – B 7b AS 18/06 R).
- Eine erste Orientierung darüber, welche Mieten am konkreten Wohnort üblich sind, gibt der örtliche Mietspiegel.
- Darin stehen die ortsüblichen Quadratmeterpreise, je nach Baualter des Hauses oder der Wohnung.
- Tipp: Wenn es an Ihrem Wohnort einen Mietspiegel gibt, erhalten Sie diesen bei der zuständigen Wohnungsbehörde, bei Meldestellen und Mietervereinen.
Zum Teil sind Mietspiegel auch online über Suchmaschinen abrufbar. Den aktuellen Mietspiegel für Berlin finden Sie hier: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/de/download/Mietspiegel2017.pdf (Stand 2017). Lebt man also in einer Wohnung mit einem ortsüblichen Quadratmeterpreis, die von der Größe her den oben genannten Angaben entspricht, muss die Behörde diese Unterkunftskosten akzeptieren.
- Tipp: Da die angemessene Miete immer erst durch eine Rechnung aus Wohnfläche und Quadratmeterpreis ermittelt wird, können Ihre Wohnungskosten trotz „unangemessenen” Quadratmeterpreises trotzdem angemessen sein, wenn Ihre Wohnfläche besonders gering ist und umgekehrt.
- Wenn die Behörde Ihre Wohnkosten nicht akzeptiert, sollte der Fall anwaltlich überprüft werden.
Gerichte sind an den Bescheid der Behörde nicht gebunden. Bei den Richtlinien zur „angemessenen” Wohnungsgröße handelt es sich außerdem immer nur um Regelgrößen, die sich im Einzelfall erhöhen können. Das ist z.B. dann der Fall:
Bei Pflegebedürftigkeit, Behinderung, chronischer KrankheitUnter Umständen bei Alleinerziehenden (nach Einzelfallprüfung)Bei zukünftigem Wohnraumbedarf, z.B. bei SchwangerenBei Eltern, die ihr Umgangsrecht wahrnehmen und ihre Kinder oft zu Besuch haben.
Tipp: Behörden kennen diese Erhöhungstatbestände, gerade im letzten Fall, manchmal nicht an. In diesem Fall müssen Betroffene ihren erhöhten Wohnraumbedarf am besten gemeinsam mit einem Anwalt mittels eines Widerspruchs und einer Klage durchsetzen. Nur wenn es gar keine lokalen Erkenntnismöglichkeiten gibt und die ortsüblichen Mietpreise nicht anhand eines (vorrangigen!) schlüssigen Konzepts entwickelt werden können, dürfen Gerichte ausnahmsweise die Wohngeldtabelle nach § 12 WoGG zurückgreifen.
- Dabei ist jedoch ein ausgleichender „Sicherheitszuschlag” in Höhe von 10% zu den Beträgen des WoGG hinzuzurechnen (BSG 12.12.2013 – B 4 AS 87/12 R; abrufbar unter https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168646 ).
- Die Tabelle des Wohngeldgesetzes finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/_12.html,
Welche Miete aufgrund der Umstände im konkreten Fall noch „angemessen” ist und welche nicht, ist also eine Einzelfallentscheidung, die im Streitfall von einem Anwalt überprüft werden sollte. Gegen eine Kürzung der Kosten für Miete und Heizung kann man mit Widerspruch und Klage vorgehen.
Was ist das anrechenbare Einkommen?
2.1. Anrechenbares Einkommen – Grundsätzlich werden alle regelmäßigen oder einmaligen Einnahmen in Geld angerechnet, z.B.:
Einnahmen aus einer Beschäftigung, z.B. Arbeitseinkommen und Gewinne bei Selbständigkeit Unterhalt Dauer – Höhe – Antrag” href=”https://localhost/arbeitslosengeld.html”>Arbeitslosengeld Voraussetzungen – Berechnung” href=”https://localhost/krankengeld.html”>Krankengeld Kapital- oder Zinserträge Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Anspruch – Höhe – Berechnung – Antrag” href=”https://localhost/elterngeld.html”>Elterngeld, aber bei Eltern, die vor dem Elterngeldbezug berufstätig waren, nur der Betrag, der beim Basiselterngeld über 300 € liegt, beim ElterngeldPlus über 150 € Anspruch – Höhe – Dauer” href=”https://localhost/kindergeld.html”>Kindergeld und Anspruch – Höhe – Dauer” href=”https://localhost/kinderzuschlag.html”>Kinderzuschlag (zählen als Einkommen des Kindes) Voraussetzungen – Höhe” href=”https://localhost/bafoeg.html”>BAföG -Zahlungen (aber nicht der Kinderzuschlag), Leistungen von Begabtenförderungswerken, Berufsausbildungshilfe und Ausbildungsgeld – Höhe – Agentur für Arbeit” href=”https://localhost/behinderung-ausbildungsgeld.html”>Ausbildungsgeld Einmalige Einnahmen (z.B. Steuerrückerstattung, Abfindung, Erbschaft)