Welche Angaben müssen Sie im Formular machen? – Grundsätzlich verlangt der Gesetzgeber weitreichende Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, um die Anspruchsvoraussetzungen umfassend prüfen zu können. Zur einfachen Übersicht und einem besseren Verständnis gliedern die Träger der Sozialhilfe die Formulare in unterschiedliche Abschnitte:
Angaben zu den persönlichen Verhältnissen Einkommensverhältnisse der Personen im Haushalt Wohnverhältnisse und Wohnkosten Angaben zu den letzten Arbeitsverhältnissen Angaben zum Vermögen
Was muss ich tun um Sozialhilfe zu beantragen?
Kommune – Eine Kommune kann eine einzelne Gemeinde (Dorf), mehrere Gemeinden oder eine Stadt sein. Kommune nennt man in Deutschland die kleinste politische Einheit. Danach kommen das Bundesland und der Staat. Eine Kommune hat freiwillige und verpflichtende Aufgaben. Freiwillige Aufgaben sind zum Beispiel der Bau einer Sportanlage, eines Altenheims oder einer Bibliothek. Pflicht-Aufgaben sind zum Beispiel die Müllentsorgung, Kindergärten oder die Bewilligung von Sozialhilfe und Wohngeld. Zu allen Begriffen Popup schließen “>Kommune, Dort bekommen Sie auch ein Antrags-Formular. Das Formular können Sie manchmal auch auf der Internetseite des Sozialamts herunterladen. Das Sozialamt ist aber nicht für alle Leistungen der
Wer bekommt alles Sozialgeld?
Wann bekommt man Sozialgeld? – Wer bekommt Sozialgeld? Erwerbsunfähige in einer Bedarfsgemeinschaft haben Anspruch – also normalerweise Kinder unter 15. Zunächst einmal gilt: Sozialgeld und Sozialhilfe sind nicht das gleiche. Sozialhilfe ist der Oberbegriff für eine Reihe an Grundsicherungsleistungen, die den Hilfebedürftigen zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen.
Zur Sozialhilfe gehören nicht nur die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sondern auch Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit, zur Pflege, zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten, Hilfe in anderen Lebenslagen sowie zur Eingliederung behinderter Menschen. Sozialgeld wiederum ist eine bestimmte Leistung, die Hilfebedürftigen gezahlt wird, die noch nicht erwerbsfähig sind, allerdings in einer Bedarfsgemeinschaft mit anderen erwerbsfähigen Personen leben, die grundsätzlich Anspruch auf Hartz 4 haben.
Das Sozialgeld ist gesetzlich in § 19 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) normiert. Demnach gilt: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Arbeitslosengeld II. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben.
Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Das bedeutet: Sind sowohl die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als auch das Arbeitslosengeld 2 für Personen in einer Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen, wird Sozialgeld vom Jobcenter gezahlt.
Normalerweise betrifft dies Kinder, die noch nicht erwerbsfähig sind und deren Eltern von Hartz 4 leben. Aber auch, wenn die Eltern kein Arbeitslosengeld 2 beziehen, grundsätzlich aber förderungsfähig sind, können die Kinder in der Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld erhalten.
Kinder, die (noch) nicht erwerbsfähig und unter 15 Jahren alt sind, wenn sie mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft lebenVolljährige, die in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, aber keinen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben Dauerhaft voll Erwerbsgeminderte unter 18 Jahren in einer Bedarfsgemeinschaft
Haben die minderjährigen Kinder das 15. Lebensjahr vollendet, haben sie keinen Anspruch mehr auf Sozialgeld, sondern auf Arbeitslosengeld 2, Bei dauerhaft voll Erwerbsgeminderten, die das 19. Lebensjahr erreicht haben, wird Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gezahlt. Nun ist also geklärt, wann ein Anspruch auf Sozialgeld besteht. Nur wie hoch ist das Sozialgeld eigentlich?
Wer hat keinen Anspruch auf Sozialhilfe?
Anspruch auf Leistung – Wer für sie der/die richtige/r Ansprechpartner/-in ist und ob/wo ein Antrag auf Leistung gestellt werden muss, erfahren Familien, die Sozialhilfe beziehen, bei ihrer Kommune (z.B. Rathaus oder Bürgeramt). Die Sozialhilfe, mit Ausnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind dagegen zu beantragen und werden regelmäßig für ein Jahr bewilligt.
- Zudem sind bei Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, es sei denn, die Kinder bzw.
die Eltern haben jeweils ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Wie hoch ist die Sozialhilfe im Monat?
So hoch ist der Regelsatz – Stand Anfang 2023 beträgt der Regelsatz für eine alleinstehende Person 502 Euro im Monat. Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen erhalten beide aktuell jeweils 451 Euro. Für Kinder bis sechs Jahre beträgt der Regelsatz 318 Euro.
Wie hoch wird die Sozialhilfe 2023?
Neu – Auch das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) sieht vor, dass ortsbedingt höhere Wohnkosten über die so genannte Wohnkostenpauschale abgegolten werden können. Konkret können die Bundesländer in ihren Ausführungsgesetzen vorsehen, dass die Sozialhilfeleistung zur Abgeltung von Wohnkosten um 30 Prozent erhöht werden kann.
- Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis G 270-275/2022-15, V 223-228/2022-15 vom 15.
- März 2023 die Bestimmung zum Sachleistungszwang im SH-GG wegen Unsachlichkeit als verfassungswidrig aufgehoben.
- In Zukunft können auch die höheren Wohnleistungen in den Bundesländern zur Gänze als Geldleistung ausgezahlt werden (keine zwingende Auszahlung mehr an die Vermieterinnen/Vermieter).
Das hindert die Länder jedoch nicht, eine Sachleistung zu gewähren, wenn sie dies im Einzelfall als zweckmäßig erachten. Beispiel für eine alleinlebende Person: Die Basisleistung (Bemessungsgrundlage) für eine alleinlebende Person beträgt im Jahr 2023 maximal rund 1.054 Euro.
- Die Länder haben nach dem neuen Grundsatzgesetz die Möglichkeit, diese Leistung um 30 Prozent (rund 316 Euro) auf rund 1.370 Euro für die Deckung der Wohnkosten zu erhöhen.
- Darüber hinaus ist eine Härtefallklausel vorgesehen, die es den Bundesländern erlaubt, im Einzelfall weitere Sachleistungen zuzuerkennen ( z.B.
für den Ausgleich von Mietzinsrückständen, bei einer kaputten Waschmaschine).
Was ist der Unterschied zwischen Grundsicherung und Sozialhilfe?
In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings wird, anders als bei der Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100.000 Euro im Jahr. Wir informieren Sie hier darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.
Welches Geld wenn nicht erwerbsfähig?
Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen | Bundesagentur für Arbeit Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Wann habe ich Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt?
Wann besteht Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt? – Ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt besteht, wenn Einkommen und Vermögen des Antragstellers nicht ausreichen um seinen notwendigen Bedarf abzudecken. Zum Einkommen gehören zum Beispiel – Renten – Erwerbseinkommen – Unterhaltszahlungen und Zinsen.
Vom Einkommen bleiben beispielsweise angemessene Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung frei. Für Erwerbseinkommen gibt es einen Freibetrag. Zum Vermögen gehören zum Beispiel – Haus- und Grundvermögen – PKW mit einem Verkaufswert über 7.500 € – Bargeld – Guthaben auf Konten – Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen.
Vorhandenes Vermögen wird nicht angerechnet, wenn es folgende Beträge nicht übersteigt: – bei Alleinstehenden 10.000 Euro – bei Ehegatten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften 20.000 € – eine Anhebung von 500 € erfolgt jeweils auch für die Personen, die unterhalten werden, also insbesondere für Kinder von Leistungsberechtigten