Fragen und Antworten zum Kinderfreibetrag – Wenn Sie Anspruch auf Kindergeld haben, wird in diesem Zusammenhang auch immer wieder der Kinderfreibetrag erwähnt. Doch was ist das genau, wie berechnet sich dieser und muss der Freibetrag beantragt werden? Wir beantworten Ihnen kurz und knapp alle wichtigen Fragen rund um den Kinderfreibetrag: Was ist der Kinderfreibetrag? Der Kinderfreibetrag ist eine vom Fiskus gewährte steuerentlastende Unterstützung für Eltern mit Anspruch auf Kindergeld.
Wie und wo beantragt man den Kinderfreibetrag? Im Gegensatz zum Kindergeld muss der Kinderfreibetrag nicht gesondert beantragt werden. Das Finanzamt rechnet den Freibetrag im Rahmen der Steuererklärung automatisch mit dem erhaltenen Kindergeld gegen (Günstigerprüfung). Wichtig ist, dass Sie bei der die Anlage Kind ausfüllen und gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung an das für Sie zuständige Finanzamt schicken.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag? Für das Jahr Steuerjahr 2020 liegt der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum bei 2.730 € pro Elternteil bzw.5.460 € bei zusammenveranlagten Eltern. Hinzu kommt noch der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) in Höhe von 1.320 € pro Elternteil bzw.2.640 € bei zusammenveranlagten Eltern.
- Während der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum in 2021 gleichgeblieben ist, hat sich der BEA-Freibetrag auf 1.464 € pro Elternteil bzw.2.928 € für gemeinsam veranlagte Eltern erhöht.
- In Summer ergeben sich daraus Kinderfreibeträge in Höhe von 4.194 € pro Elternteil bzw.8.388 € bei zusammenveranlagten Eltern.
Wie berechnet sich der Kinderfreibetrag? Eltern erhalten pro Kind Anspruch auf einen vollen Kinderfreibetrag, den Sie sich jeweils hälftig nach dem Halbteilungsprinzip aufteilen. Eine entscheidende Rolle für die Aufteilung des Kinderfreibetrages spielt jedoch die jeweilige Steuerklasse.
- Während bei Ehepaaren, die beide Steuerklasse IV besitzen, der gleiche Kinderfreibetrag pro Kind angerechnet wird, wird der Nachwuchs in voller Höhe bei Ehepaaren mit der Kombination III und V nur dem Partner mit der Steuerklasse III angerechnet.
- Für alle Eltern oder Elternteile mit der Steuerklasse I oder II gilt pro Kind ein Kinderfreibetrag von 0,5.
Wird der Kinderfreibetrag bei Berechnung des Solidaritätszuschlags berücksichtigt? Ja. Der Kinderfreibetrag wird bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags berücksichtigt. Wenn man den Solidaritätszuschlag zahlen muss und Kinder hat, wird ein Betrag abgezogen, der dem Kinderfreibetrag entspricht.
Was bedeutet Kinderfreibetrag 2 0?
Wie errechnet sich der Kinderfreibetrag bei mehreren Kindern? – Eltern erhalten für jedes Kind einen vollen Kinderfreibetrag. Diesen teilen sie sich nach dem sogenannten Halbteilungsprinzip. Bei verheirateten Paaren, die beide die Steuerklasse IV (4) haben, wird der gleiche Kinderfreibetrag angerechnet.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 0 5?
Die wichtigsten Fragen zusammengefasst – Was ist Kinderfreibetrag 0 5? Pro Kind erhält ein Elternteil einen Kinderfreibetrag 0.5, also die Hälfte des gesamten Freibetrages für das Kind. Die Hälfte des aktuellen Freibetrages sind 4.274 Euro (Stand 2022).
- Wie hoch ist der Kinderfreibetrag für ein Kind? Der Kinderfreibetrag für 2022 liegt für ein Kind bei insgesamt 8.548 Euro,
- Er setzt sich aus Kinderfreibetrag (5.620 Euro) und Erziehungsfreibetrag (2.928 Euro) zusammen.
- Wo kann man den Kinderfreibetrag beantragen? Nach Geburt des Kindes muss in der Einkommenssteuererklärung die „Anlage Kind” ausgefüllt und mit an das Finanzamt übermittelt werden.
Das Finanzamt errechnet anschließend, ob der Freibetrag infrage kommt. Den Kinderfreibetrag kann man also nicht beantragen. Wer bekommt den Kinderfreibetrag? Den Kinderfreibetrag erhalten alle Eltern, die auch einen Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder haben.
Was bringt mir der Kinderfreibetrag?
Kinderfreibeträge können Ihre Einkommensteuer verringern. Für jedes Kind, für das Sie den Freibetrag in 2022 bekommen, müssen Sie im Normalfall 349,50 Euro im Monat nicht versteuern. Das sind 4.194 Euro im Jahr. Ab dem Jahr 2023 wurden die Kinderfreibeträge auf 4.476 Euro im Jahr und somit auf 373 Euro monatlich erhöht.
Was ist günstiger für Sie: Kinderfreibetrag oder Kindergeld? Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind” abgeben, prüft das Finanzamt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger für Sie ist. Der Freibetrag ist für Sie nur bei höherem Einkommen günstiger. Ansonsten bleibt es beim Kindergeld.
Wer kann den Freibetrag bekommen? Im Normalfall können beide Elternteile den Freibetrag jeweils einmal für jedes Kind bekommen. Den doppelten Freibetrag können Sie zum Beispiel bekommen,
falls Sie mit dem anderen Elternteil verheiratet sind und gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden oderfalls Sie das Kind alleine adoptiert haben oderfalls der andere Elternteil gestorben ist oderfalls Sie alleine das Sorgerecht haben und der andere Elternteil den Unterhalt nicht zahlt.
Außerdem können Sie Ihren Freibetrag übertragen auf den anderen Elternteil oder auf die Großmutter oder den Großvater des Kindes. Das geht aber nur unter besonderen Voraussetzungen (siehe “Weiterführende Informationen”). Auch wenn Ihr Kind im Ausland lebt, können Sie den Kinderfreibetrag bekommen.
ab dem Monat, in dem Ihr Kind geboren wurde,bis zu dem Monat, in dem Ihr Kind 18 Jahre alt wird. Danach gibt es den Freibetrag nur noch unter besonderen Voraussetzungen (siehe “Weiterführende Informationen”).
Wird der Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt? Wenn Sie Lohn oder Gehalt bekommen, dann wird ein Teil Ihrer Steuern direkt davon abgezogen, nämlich
die Lohnsteuer,der Solidaritätszuschlag undfalls Sie in einer Kirche sind, die Kirchensteuer.
Dieses Verfahren nennt man „Lohnsteuerabzug”. Dabei werden Ihre Kinder unter 18 Jahren automatisch berücksichtigt. Für Kinder über 18 Jahren müssen Sie einen Antrag stellen (siehe “Weiterführende Informationen”) Durch den Freibetrag wird von Ihrem Lohn zwar nicht weniger Lohnsteuer abgezogen, aber weniger Solidaritätszuschlag und weniger Kirchensteuer.
Habe 2 Kinder was für eine Kinderfreibetrag wäre es?
Was ist der Kinderfreibetrag? – Kindergeld und Kinderfreibetrag sind eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die den Eltern durch die Kinder entstehen. Der Anspruch auf Kindergeld besteht von Geburt an automatisch, muss aber schriftlich beantragt werden.
- Es sind nicht – wie oftmals angenommen – die Kinder, die Anspruch auf das Kindergeld haben, sondern die Eltern bzw.
- Erziehungsberechtigten, die für das Wohl des Kindes verantwortlich sind.
- Indergeld Das Kindergeld ist ein monatlich ausgezahlter Betrag, den Eltern meist von der Familienkasse überwiesen bekommen.
Das Kindergeld muss nicht versteuert werden. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag wird im Gegensatz zum Kindergeld nicht ausgezahlt. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch wirkt er sich steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer aus. Das monatlich bereits ausgezahlte Kindergeld stellt eine Vorauszahlung auf den Kinderfreibetrag dar.
Im Jahr 2022 beträgt der Kinderfreibetrag 5.620 Euro für zusammen veranlagte Eltern, ansonsten 2.810 Euro je Elternteil. Der BEA-Freibetrag (für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) beträgt 2.928 Euro. Kindergeld und Kinderfreibetrag sind miteinander gekoppelt. Ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag am Ende eines Steuerjahres für den Steuerpflichtigen günstiger ist, ermittelt das Finanzamt automatisch durch eine Günstigerprüfung.
Anspruch auf Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben die Erziehungsberechtigten von der Geburt des Kindes bis zum
18. Lebensjahr.25. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Ausbildung oder Studium befindet oder einen Freiwilligendienst leistet.
Wenn das Kind behindert ist und außerstande, sich selbst zu unterhalten, besteht der Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag zeitlich unbegrenzt. Was ist der Kinderfreibetrag?
Wie viel Kinderfreibetrag habe ich bei 2 Kinder?
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag? – Im Jahr 2023 ist der Kinderfreibetrag für beide Eltern gemeinsam 8.688 Euro jährlich pro Kind, Genau genommen ergibt sich diese Summe aus zwei Freibeträgen. Nämlich aus dem Kinderfreibetrag mit 5.760 Euro. Und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder mit 2.928 Euro.
Wie viel netto mit einem Kind?
Tabelle: Monatliche Ausgaben je Konstellation
Konstellation | Durchschn. monatliche Ausgaben |
---|---|
Paare mit einem Kind | Im Jahr 2008 wurden für das durchschnittliche Einzelkind 584 Euro ausgegeben. |
Paare mit zwei Kindern | Paare mit zwei Kindern kamen auf einen Durchschnittswert von 515 Euro pro Kind. |
Paare mit drei Kindern | Am niedrigsten sind die Kinderausgaben pro Kopf mit 484 Euro in Paarhaushalten mit drei Kindern. Dies liegt darin begründet, dass viele Erstanschaffungen häufig auch für das zweite und dritte Kind genutzt werden können. |
Alleinerziehende mit einem Kind | Alleinerziehende geben für ihren Nachwuchs rund 558 Euro aus. |
Alleinerziehende mit zwei Kindern | Die geringsten Aufwendungen je Kind gibt es mit 468 Euro monatlich bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern. |
Quelle: Bei 2.000-2.500 Euro netto sollten die (gemeinsamen) Einnahmen dabei im Idealfall anfangen, wobei es nach oben hin keine Grenze gibt. Abhängig ist das notwendige Einkommen allerdings auch von den eigenen Ansprüchen – wer also trotz allem noch ein Eigenheim anstrebt, einen Zweitwagen benötigt und mehrfach im Jahr Urlaub machen möchte, sollte die Gehaltsempfehlungen noch weiter nach oben korrigieren.
Wie viel netto bei 3 Kindern?
Durchschnittseinkommen: Familien verfügen über 3700€ netto im Monat Statistik: Mit der Zahl der Kinder steigt das Nettoeinkommen Bild: picture-alliance / dpa/dpaweb Statistik: Mit der Zahl der Kinder steigt das Nettoeinkommen Bild: picture-alliance / dpa/dpaweb Im Durchschnitt kann eine Familie in Deutschland im Monat über mehr als 3700 Euro netto verfügen.
Vor allem Kindergeld und Steuervergünstigungen sorgen für Einkommensunterschiede. F amilienhaushalte haben durchschnittlich im Monat ein Netto-Einkommen von 3753 Euro zur Verfügung. Das teilte das in Wiesbaden am Freitag zum Internationalen Tag der Familie (15. Mai) mit. Als Familienhaushalte gelten Paare mit Kindern, die jünger als 18 Jahre alt sind.
Kinderlose Paare verfügten im Untersuchungszeitraum über ein durchschnittliches Einkommen von gut 3100 Euro. Je nach Kinderzahl gibt es nach den Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), die sich auf erste Halbjahr 2003 beziehen, allerdings deutliche Unterschiede.
Während das Einkommen bei Paaren mit einem Kind bei 3256 Euro im Monat liegt, können Paare mit zwei Kindern (4026 Euro) auf rund 750 Euro mehr zurückgreifen. Paare mit drei Kindern bringen es auf 4364 Euro. Die Einkommensunterschiede ergäben sich nicht durch das Bruttoeinkommen, sondern hauptsächlich durch die Unterstützungen des Staates wie und Steuervergünstigungen, hieß es beim Statistikamt.
Mehr Kinder, weniger Konsum Familien mit steigender Kinderzahl geben nach der Untersuchung geringere Anteile ihres Einkommens für den privaten Verbrauch aus. Bei Paaren mit einem Kind betrug der Konsumanteil 74 Prozent ihres ausgabefähigen Einkommens, bei Paaren mit zwei und drei Kindern jeweils 71 Prozent.
- Im ersten Halbjahr 2003 flossen bei den Familien im Schnitt monatlich 2742 Euro in den,
- Mit höherer Kinderzahl steigt zugleich der Anteil des Einkommens, der auf die hohe Kante gelegt wird.
- Paare mit einem Kind sparten 12,4 Prozent ihres verfügbaren Einkommens, Paare mit zwei Kindern 15,3 Prozent und Paare mit drei Kindern 15,8 Prozent.58 Prozent der Familien in eigenen Wänden Deutliche Unterschiede zeigen sich auch beim Haus- und Grundbesitz.
Anfang 2003 lebten im Schnitt 58 Prozent der Familien in den eigenen vier Wänden. Bei Paaren mit einem Kind lag der Anteil bei 47 Prozent, bei Paaren mit zwei Kindern wohnten fast zwei Drittel (64 Prozent) im eigenen Haus, bei Paaren mit drei Kindern waren es sogar fast drei Viertel (72 Prozent).
Wer bekommt Kinderfreibetrag bei Steuerklasse 4?
Steuerklasse 4: Alles Wichtige zum Thema Seit dem Jahr 2010 können Ehepaare die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Durch den „Faktor” wird das bereits während des Jahres vom Finanzamt berücksichtigt. Dies bedeutet fachlich korrekt: Durch dieses Vorgehen lassen sich Steuernachzahlungen weitestgehend vermeiden.
- Jedoch ist durch diese Besteuerungsart eine Abgabe der Steuererklärung Pflicht,
- Der Grund hierfür ist, die Berechnung des Faktors beruht auf einer Prognose der Einnahmen.
- Hier können jedoch Differenzen auftreten und diese können nur über eine Steuererklärung berücksichtigt werden.
- Durch die Anwendung des Lohnsteuerklasse 4 Faktors kann die Nachzahlung bei einer Steuererklärung stark vermindert werden.
Da bereits im Voraus eine genauere Prognose des Einkommens der beiden Ehegatten erstellt wurde. Das Faktorverfahren für die Steuerklasse 4 wird immer für zwei Jahre inklusive des Jahres der Beantragung angewendet, Danach müssen Sie einen neuer Antrag stellen.
Dies ist auch nachvollziehbar, da sich die Einkommen ständig verändern und dementsprechend der Faktor für die Vorauszahlungen einer Veränderung unterliegt. Eine pauschale Aussage zu den Abzügen mit Steuerklasse 4 lässt sich nicht treffen. Denn es gibt variable Werte, die sich an Ihrem Einkommen orientieren.
Je mehr Sie verdienen, desto höher fällt auch der Steuersatz aus. Diese als progressiver Steuertarif benannte Regelung liegt in der niedrigsten Stufe bei 14 %. Diese 14 % werden dann fällig, wenn Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag liegt im Steuerjahr 2023 bei 10.908 €.
Kirchensteuer : 8 oder 9 % je nach Bundesland, bei Kirchenzugehörigkeit auf Ihre Lohnsteuer. Solidaritätszuschlag : Ab einer Einkommenssteuerzahlung bei verheirateten im Jahr 2023 35.086 €. Der Zuschlag beträgt 5,5 % auf die Lohn- oder Einkommensteuer. Krankenversicherung : Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung betragen 14,6 %. Davon bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte. Ab einem Monatsgehalt von 4.837,50 € sind die Kosten gedeckelt und steigen nicht weiter. Rentenversicherung : 18,6 % auf bis zu 7.050 € Monatsgehalt in Westdeutschland und 6750 € in Ostdeutschland. Auch hier zahlt der Arbeitgeber die Hälfte. Pflegeversicherung : 3,05 % und 0,35 % Zuschlag für Paare ohne Kind. Auch hier zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Summe. Arbeitslosenversicherung : 2,5 % auf bis zu 7.050 € Monatsgehalt in Westdeutschland und 6.750 € in Ostdeutschland.
Wie in allen anderen Steuerklassen, gibt es auch in dieser Steuerklasse eine bestimmte Summe an Freibeträgen, die Ihre Steuerlast reduzieren. Diese gestalten sich im Jahr 2023 wie folgt:
Grundfreibetrag: 10.908 € pro Person im Jahr 2023 und 11.604 € im Jahr 2024. Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 € pro Person Sonderausgabenpauschbetrag: 36 € pro Person Sparerpauschbetrag: 1.000 € pro Person Vorsorgepauschale: Diese ist abhängig vom Bruttolohn Kinderfreibetrag: Dieser beträgt im Jahr 2023 6.024 € pro Kind und steigt im Jahr 2024 auf 6.384 €.
Hier eine Aussage zu treffen ist schwierig. Denn jedes Paar hat ein unterschiedlich hohes Einkommen, Dazu kommen unterschiedliche Faktoren, wie Kinder, Anlagevermögen oder Werbungskosten. Deshalb nennen wir Ihnen hier eine Zahl des Statistischen Bundesamtes.
- Nach dessen Aussage wurden im Jahr 2021 durchschnittlich 1.051 € an Steuern pro Steuererklärung zurückgezahlt.
- Unterschiede von und 4 sind im Detail: Die Steuerklasse I kommt nur für alleinstehende, getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Personen ohne Kinder infrage.
- Die Steuerklasse IV hingegen ist für Ehepaare oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Personen mit einem annähernd gleichen Einkommen gedacht.
Ein großer Unterschied in der Besteuerung zwischen Steuerklasse 1 und 4 ist nicht vorhanden. Die Steuerklasse 4 bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich: Die Steuerklasse birgt Vorteile für Paare, die annähernd gleich viel verdienen, Denn so wird die Lohnsteuer gleichmäßig auf beide Partner verteilt und beide zahlen bereits im Laufe des Jahres so viel Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt, wie diesem geschuldet wird.
- Dies vermeidet fast immer hohe Nachzahlungen,
- Einen Nachteil bei der Steuerklasse gibt es nur dann, wenn die Ehegatten unterschiedlich hohe Einkommen haben.
- Sollte die Einkommensdifferenz mehr als 10-15 % betragen, dann sollten Sie sich Informationen darüber einholen, ob sich ein Steuerklassenwechsel für Sie lohnt.
Dies geschieht am besten über einen, Wie oben bereits beschrieben steht jeder Familie für jedes Kind im Jahr 2023 ein Kinderfreibetrag in Höhe von 6.024 € zu. In der Lohnsteuerklasse 4 wird dieser Freibetrag auf beide Eltern aufgeteilt, Dies bedeutet, dass jeder Elternteil 0,5 Freibetrag je Kind beim Finanzamt hinterlegt hat.
Wer möchte, kann per Antrag diesen Freibetrag auf den Ehepartner übertragen lassen. Das Finanzamt führt danach eine sogenannte „ Günstigerprüfung ” durch. Dabei vergleicht das Finanzamt, ob Sie als Steuerpflichtiger durch den Kinderfreibetrag mehr sparen würden, als durch die Auszahlung des Kindergeldes erhalten würden.
Steuerlich wirkt sich der Freibetrag kaum aus, denn das staatlich gezahlte Kindergeld wird darauf angerechnet. So lohnt sich die Übertragung des Kinderfreibetrags meist nur für Steuerpflichtige, die ein außergewöhnlich hohes Einkommen haben. Ein Steuerklassenwechsel für Arbeitnehmer in eine neue Steuerklassenkombination, kann sich dann lohnen, wenn durch den Wechsel der Lohnsteuerabzug deutlich gesenkt werden kann.
Der Unterschied sollte dann infrage kommen, wenn einer der beiden Ehepartner mindestens 10 % mehr Einkommen als der andere hat. Häufig wird auch die Regel genommen, dass einer der beiden Partner mindestens 60 % des Einkommens zum Gesamteinkommen beisteuert. Pauschal kann gesagt werden: Je größer der Gehaltsunterschied der beiden Ehepartner ist, desto höher fällt bei das ausgezahlte Nettoentgelt beim besser verdienenden Ehepartner aus.
Zwar wird das Nettoentgelt in der gegenüber Steuerklasse 4 deutlich reduziert. Jedoch wird das durch das höhere Nettoentgelt aus Steuerklasse 3 mehr als ausgeglichen.Bedenken sollten Sie jedoch, die gemeinsame Steuerschuld für das gesamte Jahr verändert sich nicht,
Wer bekommt den Kinderfreibetrag bei Unverheirateten?
Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und wie werden Kinderfreibeträge bei nicht verheirateten Eltern aufgeteilt? Wenn Sie alleinerziehend oder nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, dann stehen Ihnen normalerweise der hälftige Kinderfreibetrag von 3.012 Euro und der hälftige Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.464 Euro zu.
- Zusätzlich erhalten alleinstehende Alleinerziehende (keine weitere erwachsene Person im Haushalt) einen steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn Ihr Kind bei Ihnen wohnt und wenn Sie für Ihr Kind Kindergeld oder die Freibeträge erhalten.
- Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nach der Verdoppelung im Jahr 2020 um weitere 252 Euro auf 4.260 Euro pro Jahr erhöht.
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro. Sinn des Entlastungsbetrages ist es, die verteuerte Haushaltsführung von alleinstehenden Alleinerziehenden im Steuerrecht zu berücksichtigen. Um vom Entlastungsbetrag zu profitieren, brauchen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung zu warten.
Der Entlastungsbetrag wird bereits bei der Lohnsteuer in der Lohnsteuerklasse II berücksichtigt. Ein Wechsel in Steuerklasse II erfolgt nicht automatisch, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden. Dafür füllen Sie einen aus. Es ist auch möglich diesen digital an das Finanzamt zu übermitteln. © BMFSFJ Volltextalternative zum Erklärfilm Entlastungsbetrag Sprecher:Alleinerziehende werden bei der Einkommenssteuer besonders berücksichtigt.
Ihnen hilft der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 4.260 Euro im Jahr. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro weiterem Kind. Der Entlastungsbetrag wird über die Lohnsteuerklasse II, der Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende, automatisch berücksichtigt.
- Die Erhöhungsbeträge für weitere Kinder können Sie auf Antrag vom zuständigen Finanzamt als Freibetrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
- Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Einkommenssteuerveranlagung.
- Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums sowie im Familienportal.
Nutzen Sie auch das Infotool des Bundesfamilienministeriums. Hier können Sie anhand weniger Angaben herausfinden, welche Familienleistungen für Sie in Frage kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Finanzamt beantragen, dass Ihnen der halbe Kinderfreibetrag übertragen wird und Sie den vollen Kinderfreibetrag von 6.024 Euro im Jahr nutzen können, beispielsweise wenn der andere Elternteil:
beschränkt einkommensteuerpflichtig ist, zum Beispiel, weil er nicht in Deutschland wohnt, oderseine Unterhaltsverpflichtung gar nicht oder nicht zu mindestens 75 % erfüllt odergestorben ist.
Neben dem hälftigen Kinderfreibetrag steht Ihnen pro Kind der hälftige Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro pro Jahr zu. Außerdem können Sie beim Finanzamt beantragen, dass auch die andere Hälfte des Freibetrags auf Sie übertragen wird, wenn Ihr Kind
jünger ist als 18 Jahre undnicht beim anderen Elternteil gemeldet ist.
Der andere Elternteil kann der Übertragung aber widersprechen,
wenn er die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes selbst zahlt oderwenn er das Kind in einem wesentlichen Umfang selbst betreut.
Mehr Informationen zum Thema Steuerentlastungen für Familien finden Sie hier: Wenn Sie mit dem anderen Elternteil zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, stehen beiden Elternteilen normalerweise der hälftige Kinderfreibetrag von 3.012 Euro sowie der hälftige Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro pro Jahr zu.