Pflegegrad beantragen, MDK-Begutachtung vorbereiten Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen. Es genügt ein formloses Schreiben an die jeweilige Krankenkasse, oder Sie fordern bei der Pflegekasse ein Antragsformular an.
Nachdem Sie den Antrag schriftlich eingereicht haben, wird sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten.
Der Besuch wird rechtzeitig angekündigt oder vereinbart. Dem Antragsteller sind das vorgesehene Datum der Begutachtung mit einem Zeitfenster von maximal zwei Stunden, die voraussichtliche Dauer der Begutachtung, der Name des Gutachters sowie Grund und Art der Begutachtung mitzuteilen.
Wer kümmert sich um die Pflegestufe?
Weitere Unterlagen zum Leistungsbescheid – Die Entscheidung der Pflegekasse über die Feststellung von Pflegebedürftigkeit soll für die Versicherten transparent und nachvollziehbar sein. Das Gutachten wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller deshalb durch die Pflegekasse automatisch übersandt, sofern sie oder er der Übersendung nicht widerspricht.
Es ist auch möglich, die Übermittlung des Gutachtens zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen. Darüber hinaus erhalten die versicherte Person sowie mit deren Einwilligung beispielsweise auch Personen des Vertrauens die gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlung, die im Rahmen der Begutachtung abgegeben wurde.
Gleichzeitig wird darüber informiert, dass mit der Zuleitung an den zuständigen Rehabilitationsträger ein Antragsverfahren auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ausgelöst wird, sofern die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller dem zustimmt.
Die Pflegekasse lässt vom Medizinischen Dienst, von anderen unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern oder bei knappschaftlich Versicherten vom Sozialmedizinischen Dienst (SMD) ein Gutachten erstellen, um die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten und den Pflegegrad im Einzelnen zu ermitteln.
Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung durch den medizinischen Dienst von Medicproof. Zur Begutachtung kommt die jeweilige Gutachterin oder der jeweilige Gutachter ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung in die Wohnung oder die Pflegeeinrichtung – es gibt keine unangekündigten Besuche.
- Zum Termin sollten idealerweise auch die Angehörigen oder Betreuerinnen und Betreuer des zu untersuchenden Menschen, die diesen unterstützen, anwesend sein.
- Das Gespräch mit ihnen ergänzt das Bild der Gutachterin oder des Gutachters davon, wie selbstständig die Antragstellerin oder der Antragsteller noch ist.
Zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen Pflegegrad kommt ein Begutachtungsinstrument zum Einsatz, das von der individuellen Pflegesituation ausgeht. Es orientiert sich an Fragen wie: Was kann die oder der Pflegebedürftige im Alltag allein leisten? Welche Fähigkeiten sind noch vorhanden? Wie selbstständig ist die Person? Wobei benötigt sie oder er Hilfe? Grundlage der Begutachtung ist dabei ein Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die individuellen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit ins Zentrum stellt – unabhängig davon, ob körperlich, geistig oder psychisch bedingt.
Was zählt, sind der einzelne Mensch und das Ausmaß, in dem er seinen Alltag allein bewältigen kann. Um festzustellen, wie selbstständig eine pflegebedürftige Person ist, wirft die Gutachterin oder der Gutachter einen genauen Blick auf folgende sechs Lebensbereiche: Modul 1 “Mobilität”: Hier geht es um motorische Aspekte.
Zum Beispiel: Kann die betroffene Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen? Ist Treppensteigen möglich? Modul 2 “Geistige und kommunikative Fähigkeiten”: Dieser Bereich umfasst das Verstehen, Erkennen oder Entscheiden etc.
- Als Denkprozesse).
- Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen? Modul 3 “Verhaltensweisen und psychische Problemlagen”: Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen belastend sind.
Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt. Modul 4 “Selbstversorgung”: Kann die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zum Beispiel waschen und anziehen, selbstständig die Toilette benutzen sowie essen und trinken? Modul 5 “Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung”: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Arzneimittel selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.
Modul 6 “Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte”: Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen? Für jedes Kriterium in den genannten Lebensbereichen ermitteln die Gutachterinnen und Gutachter den Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person, in der Regel anhand eines Punktwerts zwischen 0 (Person kann Aktivität ohne eine helfende Person, gegebenenfalls mit Hilfsmitteln, durchführen) und 3 (Person kann die Aktivität nicht durchführen, auch nicht in Teilen).
So wird in jedem Bereich der Grad der Beeinträchtigung sichtbar. Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, der für einen der fünf Pflegegrade steht. Zusätzlich bewerten die Gutachterinnen und Gutachter die außerhäuslichen Aktivitäten und die Haushaltsführung,
Die Antworten in diesen Bereichen werden nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen, weil die hierfür relevanten Beeinträchtigungen schon bei den Fragen zu den sechs Lebensbereichen mitberücksichtigt sind. Allerdings helfen diese Informationen den Pflegeberaterinnen und -beratern der Pflegekasse, wenn Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde: Sie können die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen mit Blick auf weitere Angebote und Sozialleistungen beraten und einen auf sie oder ihn zugeschnittenen Versorgungsplan erstellen.
Auch für eine Pflegeplanung der Pflegekräfte sind die Informationen als Ergänzung sehr hilfreich. Darüber hinaus prüft die Gutachterin oder der Gutachter, ob eine Indikation für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation besteht. Eine Rehabilitation kann angezeigt sein, um den Gesundheitszustand zu verbessern und die Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern oder auch zu vermeiden.
- Sie kann ebenfalls bei bereits vorliegender Pflegebedürftigkeit empfehlenswert sein, da die Möglichkeit besteht, dass sich die vorhandenen Beeinträchtigungen aufgrund der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen verringern oder jedenfalls nicht verstärken.
- Die Gutachterin oder der Gutachter übermittelt ihre beziehungsweise seine Einschätzung der Pflegekasse.
Die Pflegekasse leitet der antragstellenden Person die gesonderte Präventions- und Rehabilitationsempfehlung spätestens mit der Entscheidung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, zu. Bei Kindern wird die Feststellung der Pflegebedürftigkeit in der Regel durch besonders geschulte Gutachterinnen und Gutachter, die über eine Qualifikation als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen oder -pfleger beziehungsweise als Kinderärztin oder -arzt verfügen, vorgenommen.
Der Pflegegrad wird durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit der Selbstständigkeit oder den Fähigkeiten altersentsprechend entwickelter Kinder ermittelt. Eine Besonderheit besteht bei der Begutachtung von Kindern bis zu 18 Monaten. Kinder dieser Altersgruppe sind von Natur aus in allen Bereichen des Alltagslebens unselbstständig.
Damit auch für diese Kinder ein fachlich angemessener Pflegegrad ermittelt werden kann, werden bei der Begutachtung die altersunabhängigen Bereiche “Verhaltensweisen und psychische Problemlagen” und “Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen” einbezogen.
- Darüber hinaus wird festgestellt, ob es bei dem Kind gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme gibt, die einen außergewöhnlich intensiven Hilfebedarf auslösen.
- Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).
Unterhalb von 12,5 Gesamtpunkten sind die Einschränkungen aus pflegewissenschaftlicher Sicht so gering, dass keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der sozialen Pflegeversicherung vorliegt. Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl von 90 nicht erreicht wird.
- Der Medizinische Dienst Bund konkretisiert die pflegefachlich begründeten Voraussetzungen für solche besonderen Bedarfskonstellationen in den Begutachtungs-Richtlinien.
- Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).
Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird.
- Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen konkretisiert die pflegefachlich begründeten Voraussetzungen für solche besonderen Bedarfskonstellationen in seinen Begutachtungs-Richtlinien.
- Die Entscheidung der Pflegekasse über die Feststellung von Pflegebedürftigkeit soll für die Versicherten transparent und nachvollziehbar sein.
Das Gutachten wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller deshalb durch die Pflegekasse automatisch übersandt, sofern sie oder er der Übersendung nicht widerspricht. Es ist auch möglich, die Übermittlung des Gutachtens zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.
Kann jeder einen Pflegegrad beantragen?
Wissen in der Box: Pflegegrad beantragen – Wer kann einen Pflegegrad beantragen? Jeder in Deutschland Versicherte kann im Pflegefall einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Welche Voraussetzungen müssen für einen Pflegegrad Antrag erfüllt sein? Beim Antragsteller muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen und er muss in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben.
- Worauf muss ich beim Pflegegrad beantragen achten? Stellen Sie den Pflegegrad Antrag so schnell wie möglich, damit Sie auch unverzüglich Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen können.
- Welche formalen Vorgaben muss der Pflegegradantrag erfüllen? Der initiale Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bedarf keiner besonderen Form.
Im darauf folgenden Pflegegrad Antrag werden hingegen schon konkrete Fragen zu den Einschränkungen abgefragt. Wie und an wen kann der Antrag übermittelt werden? Sie können den Antrag auf Pflegeleistungen auf sämtlichen Kommunikationswegen an die Pflegeversicherung übermitteln.
Was braucht man um eine Pflegestufe zu beantragen?
Pflegegrad beantragen, MDK-Begutachtung vorbereiten Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen. Es genügt ein formloses Schreiben an die jeweilige Krankenkasse, oder Sie fordern bei der Pflegekasse ein Antragsformular an.
Nachdem Sie den Antrag schriftlich eingereicht haben, wird sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten.
Der Besuch wird rechtzeitig angekündigt oder vereinbart. Dem Antragsteller sind das vorgesehene Datum der Begutachtung mit einem Zeitfenster von maximal zwei Stunden, die voraussichtliche Dauer der Begutachtung, der Name des Gutachters sowie Grund und Art der Begutachtung mitzuteilen.
Was muss ich tun um eine Pflegestufe zu bekommen?
Wie bekomme ich einen Pflegegrad? – Um einen Pflegegrad zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist dort, wo auch Ihre Krankenkasse ist. Den Antrag können Sie per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail stellen. Wichtig ist der Satz: „ Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse “.
- Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich.
- Dann bekommen Sie auch früher die Leistungen.
- Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend ein Antrags-Formular zu.
- Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags brauchen, bekommen Sie diese bei der Pflegekasse.
- Auch die Pflegestützpunkte und Pflege-Beratungsstellen können Ihnen helfen.
Außerdem beauftragt die Pflegekasse eine Gutachterin oder einen Gutachter. Die Gutachter melden sich bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren. Der oder die Gutachter*in kommt dann zu Ihnen nach Hause und schaut sich an, wie viel Hilfe Sie brauchen. Wenn Sie einen Pflegegrad für Ihr pflegebedürftiges Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen beantragen wollen, funktioniert es genauso.
Sagen Sie Ihrer Pflegekasse, dass Ihnen der Bescheid und das Gutachten zugesendet werden soll. Denn im Gutachten können Sie prüfen, warum ein bestimmter Pflegegrad vergeben wurde. Wenn Sie mit dem Gutachten und dem Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen, Die Pflegekasse schickt den Bescheid und das Gutachten per Post.
Von der Verbraucherzentrale gibt es einen Musterbrief: Einen Pflegegrad beantragen, Sie können den Musterbrief kostenlos herunterladen oder ausdrucken.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen um Pflegegrad 2 zu bekommen?
Wann bekommt man Pflegegrad 2? – Pflegegrad 2 bekommt, wer bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (ehemals MDK; bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) zwischen 27 bis unter 47,5 Punkte erhält. Der Pflegegrad 2 bestätigt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit”.
Wer ist für die Pflege der Eltern verantwortlich?
Moralische Verantwortung – Was schulden wir unseren Eltern? Für die Rente regelt das in Deutschland der Generationenvertrag. Die arbeitende Bevölkerung zahlt für die Versorgung der Rentner. Dafür bekamen sie als Kind die Möglichkeit, zu reifen und später Arbeit zu finden.
- Bei der Pflege sieht das anders aus: In Deutschland gibt es keine Pflicht zur Pflege der Eltern.
- Allerdings müssen die Kinder finanziell aufkommen, sollten die Pflegebedürftigen dazu selbst nicht in der Lage sein.
- Neben der finanziellen Komponente gibt es aber auch die emotionale.
- Meine Eltern jedenfalls sollen nicht in einem Heim ihren Lebensabend verbringen, in dem sie nur Gast sind in einem Zimmer von vielen, wo meist die Zeit fehlt für etwas mehr als das Essen und den Wechsel der Bettwäsche.
Meine Eltern haben mich als Kleinkind gefüttert, mir in der Schule geholfen, meine pubertären Trotzphasen ertragen und mich dann auch noch im Studium unterstützt. Deshalb ist es meine Pflicht, mich um ihr Wohlbefinden im Alter zu sorgen. Die moralische Verantwortung, den Eltern die bestmögliche Pflege zu bieten, sollte niemand leichtfertig abgeben.
- Natürlich darf nicht verurteilt werden, wer das Heim für seine Eltern in Betracht zieht.
- Gleich von einem „Abschieben” zu sprechen ist falsch.
- Für die Pflege im Heim gibt es gute Gründe: die ausgebildeten Pflegekräfte, die zeitliche und finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung und die Hoffnung, die Lieben in guten Händen zu wissen.
Doch einfach das Argument der professionellen Hilfe vorzuschieben, die man den Eltern selbst nicht bieten könne, ist zu einfach. Das geben die Zustände in vielen Heimen nicht her. Dann doch lieber für die Pflege zu Hause sorgen. Niemand, der das nicht schafft, muss seine Eltern selber waschen.
Was tun wenn kein Pflegeplatz frei ist?
Welche Fragen muss ich vor der Entlassung aus dem Krankenhaus klären? – Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der weiteren Organisation der Versorgung:
Kann eine Pflege und Betreuung zu Hause organisiert werden? Wenn ja, wie? Können Angehörige oder andere nahestehende Personen die Versorgung übernehmen? Sollte ein Pflegedienst eingebunden werden? Der Sozialdienst im Krankenhaus oder die Pflegeberatung am Wohnort unterstützen bei der Organisation. Nehmen Sie möglichst früh Kontakt auf. Wie lässt sich die Pflege bezahlen? Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Klären Sie mit dem Sozialdienst des Krankenhauses oder Ihrer Beratungsstelle, ob ein Pflegegrad beantragt werden soll. Die Mitarbeitenden können dabei helfen. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen auch die Krankenkasse, die Unfallkasse und das Sozialamt für eine Pflege. Ist eine Anschlussheilbehandlung oder eine Rehabilitation vorgesehen? Bei manchen Erkrankungen ist eine Anschlussheilbehandlung in einer Rehaklinik vorgesehen. Alten Menschen kann eine geriatrische Rehabilitationsmaßnahme helfen. Fragen Sie bei der behandelnden Krankenhausärztin oder dem Krankenhausarzt nach diesen Möglichkeiten. Werden (Pflege)Hilfsmittel benötigt? Besprechen Sie im Krankenhaus, ob (Pflege-)Hilfsmittel – etwa ein Pflegebett oder ein Rollator – benötigt werden. Klären Sie, wer sich um die Verordnung und Bestellung kümmert. Die Hilfsmittel müssen am Tag der Entlassung zu Hause bereitstehen. Fragen Sie nach, wer Sie im Umgang mit den Hilfsmitteln berät. Wie kommt die hilfebedürftige Person am Entlassungstag nach Hause? Können Angehörige oder andere nahestehende Personen das Abholen übernehmen? Oder muss ein Krankentransport oder ein Taxi organisiert werden? Welche weiteren Hilfsangebote können genutzt werden? Dazu gehören zum Beispiel „Essen auf Rädern”, eine persönliche Pflegeschulung, eine Tagespflege oder ein Hausnotruf. Auch hier gilt: Bitten Sie frühzeitig um Hilfe bei der Organisation.
! Wichtig : Das Krankenhaus regelt in einem Entlassplan die weitere Behandlung und Versorgung. Der Patient muss der Weitergabe dieser Informationen zustimmen, damit niedergelassene Ärzt:innen oder ein Pflegedienst darauf zugreifen dürfen.