Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die richtige Anlaufstelle für verschiedene Zuschüsse: Hier kann die BEG-Zuschuss-Förderung für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragt werden sowie der Zuschuss für eine Energieberatung. Damit es mit den Zuschüssen für eine Sanierung klappt, haben wir alle wichtigen Infos und Details zur Beantragung von BAFA-Förderung zusammengestellt.
Wichtig für den Antrag ist ein detaillierter Kostenvoranschlag für die förderfähigen Leistungen. Die entsprechenden Kosten werden im Antrag angegeben, sie sind die Grundlage für den Förderbescheid vom BAFA. Wichtig zu wissen: Die Kosten können im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden, deshalb unbedingt auf vollständige Angebote achten!Den Antrag stellen Sie online über das elektronische Antragsformular, Erst dann den Vertrag mit Handwerkern abschließen und Leistungen beauftragen! (Dieser Schritt erfolgt, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Aufgrund hoher Antragszahlen und langer Bearbeitungszeiten stellt das BAFA Antragstellern frei, gleich nach Antragstellung mit der geplanten Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko zu beginnen.)Nach Umsetzung der Maßnahme muss der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen mit den dafür vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Diese finden Sie im BAFA-Portal unter “Aktion”. Das Formular für die Fachunternehmererklärung Heizungstechnik finden Sie hier. Sind alle Unterlagen und Nachweise eingereicht und geprüft, kann der Zuschuss ausgezahlt werden.
Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür etc.) – BAFA-Förderung mit Energie-Effizienz-Experten beantragen Bei einer Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden. Antrag beim BAFA mit Energieberater stellen Schritt für Schritt:
Energie-Effizienz-Experten (EEE) beauftragen. Einen solchen Energieberater / Sachverständigen finden Sie in der Liste der Energie-Effizienz-Experten (EEE) des Bundes, Der Experte hilft auch bei der Ausschreibung von Maßnahmen bzw. Einholung von Kostenvoranschlägen. Auch für die Experten-Kosten gibt es eine Förderung. Der EEE erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), in der die geplante Maßnahme erläutert wird. Er füllt dafür das entsprechende BAFA-Formular aus. Dabei wird die TPB-ID generiert.Mit dieser TPB-ID kann der Zuschuss-Antrag online beim BAFA gestellt werden. Erst dann den Vertrag mit Handwerkern abschließen und Leistungen beauftragen! (Dieser Schritt erfolgt, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Aufgrund hoher Antragszahlen und langer Bearbeitungszeiten stellt das BAFA Antragstellern frei, gleich nach Antragstellung mit der geplanten Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko zu beginnen.)Nach Umsetzung der Maßnahme erstellt der EEE den sogenannten technischen Projektnachweis (TPN). Dafür benötigt er alle Rechnungen und Nachweise.Nach Erstellung des technischen Projektnachweises erhält der EEE eine TPN-ID. Diese TPN-ID muss im Online-Verwendungsnachweisformular eingetragen werden. Sind alle Unterlagen und Nachweise eingereicht und geprüft, kann der Zuschuss ausgezahlt werden.
Wichtig zu wissen: Bei Beantragung der BAFA-Förderung haben Eigentümer zwei Optionen. Sie können den Zuschuss selbst beantragen oder eine andere Person bevollmächtigen, zum Beispiel den EEE, einen Handwerksbetrieb oder Verwandte. Das Formular für eine solche Vollmacht finden Sie hier.
Vor Beginn der Energieberatung stellen Eigentümer den Antrag online beim BAFA,Das BAFA erteilt dann einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Ab dann haben Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung.Nach Antragstellung kann die Energieberaterin / der Energieberater beauftragt werden. Wichtig: Gefördert werden nur Energieberatungen, in deren Ergebnis ein sogenannter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird!Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer eine Rechnung vom Energieberater über das Beratungshonorar.Anschließend reicht der Eigentümer die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular “Verwendungsnachweiserklärung” vollständig ausgefüllt werden.Das BAFA zahlt den Zuschuss in Höhe von 80 Prozent aus.
Alternative Vorgehensweise : Mit einer Vollmacht kann die Energieberaterin / der Energieberater den Antragsprozess auch komplett übernehmen. Außerdem können Eigentümer mit ihrem Energieberater vereinbaren, dass sie nur den Eigenanteil des Honorars zahlen und nicht die komplette Rechnung.
In diesem Fall müssen Eigentümer das BAFA ermächtigen, den Zuschuss an die Energieberaterin / den Energieberater auszuzahlen. Dafür muss das Formular “Ermächtigung” ausgefüllt und eingereicht werden. Schritt für Schritt zur maximalen Förderung für Heizung, Dämmung, Haustür, Fenster. Jetzt Förder-eBooks downloaden und loslegen! Kleines BAFA-ABC – die wichtigsten Begriffe bei der Förderung EEE Der Energie-Effizienz-Experte (EEE) begleitet die Sanierung und erstellt alle wichtigen Unterlagen für die Förderung und Antragstellung.
EEE sind zum Beispiel Energieberater, Architekten, Bauingenieure etc. iSFP iSFP ist die Abkürzung für “individueller Sanierungsfahrplan”, Der Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer Energieberatung. Die Umsetzung von darin enthaltenen Maßnahmen bringt einen Zusatzbonus bei der Förderung in Höhe von 5 Prozent, den sogenannten iSFP-Bonus,
TPB Technische Projektbeschreibung: Darin wird die geplante Maßnahme erläutert. Die TPB wird vom EEE erstellt. Die dabei generierte TPB-ID wird bei der Antragstellung benötigt. TPN Technischer Projektnachweis: Darin wird die Umsetzung der Maßnahme bestätigt. Die TPN wird vom EEE nach Abschluss der Sanierung erstellt.
Die dabei generierte TPN-ID muss im Online-Verwendungsnachweisformular eingetragen werden. Weiterlesen : KfW-Förderung richtig beantragen Was kostet die Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für die einzelnen Maßnahmen einholen! Quelle: energie-fachberater.de / BAFA
Wer kontrolliert Fusionen?
Welche Fälle prüft das Bundeskartellamt? – Nicht jede Unternehmenstransaktion unterliegt der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Eine Anmeldepflicht liegt nur dann vor, wenn ein Zusammenschluss im Sinne des Gesetzes erfolgt und die Unternehmen bestimmte Umsatzschwellen überschreiten.
Neben einer Fusion im engeren Sinne sowie einer Mehrheitsbeteiligung kann bereits eine Minderheitsbeteiligung den Tatbestand eines Zusammenschlusses erfüllen. Das gilt z.B. für den Erwerb von Stimmrechten oder Kapitalanteilen an einem anderen Unternehmen in Höhe von mindestens 25 Prozent. Minderheitsbeteiligungen sind auch dann anmeldepflichtig, wenn die Beteiligung das erwerbende Unternehmen in die Lage versetzt, künftig einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf das andere Unternehmen auszuüben.
Auch der Erwerb wesentlicher Vermögensgegenstände wie z.B. eines Produktionsstandortes oder eines Geschäftszweiges kann einen Zusammenschluss darstellen. Eine Kontrollpflicht besteht erst ab einer gewissen wirtschaftlichen Größe des Vorhabens. Die beteiligten Unternehmen müssen zusammen weltweit mehr als 500 Millionen Euro Umsatz erzielen.
- Innerhalb Deutschlands muss mindestens eines der Unternehmen mehr als 50 Millionen Euro und ein anderes mindestens 17,5 Millionen Euro Umsatz erzielen.
- Seit der 9.
- GWB-Novelle vom Juni 2017 sieht das Gesetz zudem vor, dass auch Zusammenschlüsse der Fusionskontrolle unterliegen, in denen das zu erwerbende Unternehmen zwar weniger als 17,5 Millionen Euro Umsatz in Deutschland erzielt, aber dennoch in erheblichem Umfang im Inland tätig ist und der Wert der Gegenleistung (in der Regel der Kaufpreis) über 400 Millionen Euro liegt.
Auf Basis dieser Regelung kann das Bundeskartellamt auch solche Zusammenschlüsse prüfen, in denen große, etablierte Unternehmen ihre Marktbeherrschung durch die Übernahme junger, innovativer Unternehmen mit einem hohen wirtschaftlichen Wert begründen oder verstärken wollen.
Mit der 10. GWB Novelle vom Januar 2021 wurde in das Gesetz die Möglichkeit aufgenommen, marktstarke Unternehmen zu verpflichten, Zusammenschlüsse mit kleineren Zielunternehmen, die weniger als 17,5 Millionen Euro Umsatz in Deutschland erzielen, anzumelden. Diese Verpflichtung ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft, zu denen ein Umsatz des marktstarken Unternehmens von 500 Millionen Euro weltweit und ein Anteil von mindestens 15 Prozent an einem Wirtschaftszweig gehören, der zuvor durch das Bundeskartellamt im Rahmen einer Sektoruntersuchung überprüft wurde.
Weiterhin müssen Anhaltspunkte für eine Wettbewerbsbehinderung durch zukünftige Zusammenschlüsse bestehen. Darüber hinaus bestehen gesetzliche Ausnahmen von der Kontrollpflicht im Hinblick auf sog. Bagatellmärkte, deren Größe aus gesamtwirtschaftlicher Sicht als unbedeutend gilt.
Wenn Zusammenschlüsse eine sogenannte „gemeinschaftsweite Bedeutung” haben, werden sie nach der Europäischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) geprüft. Die Kontrolle über den Zusammenschluss obliegt dann grundsätzlich der Europäischen Kommission in Brüssel. Das Bundeskartellamt arbeitet mit der Europäischen Kommission eng zusammen und ist insbesondere in die Prüfverfahren der potentiell problematischen Fällen fest eingebunden.
Siehe dazu: Überblick zur europäischen Fusionskontrolle auf der Internetseite der EU-Kommission, Fusionskontrolle: Entscheidungen des Bundeskartellamtes in 2020, nach oben
Warum niemals eine GbR gründen?
Nachteile der GbR – Der größte Nachteil der GbR bzw. von Personengesellschaften ist wohl die umfangreiche Haftung, Sollte etwas schief laufen, sind ihre Verluste nicht auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Im schlimmsten Fall kommt es nicht nur zur Insolvenz der Gesellschaft, sondern auch zur Privatinsolvenz der Gesellschafter,
- Weiterhin haftest du auch für Fehltritte deiner Mitgesellschafter,
- Gläubiger können schließlich von jedem der Gesellschafter ihr Geld einfordern.
- Du kannst dir das Geld zwar zurückholen, allerdings nur, wenn derjenige ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hat.
- Du solltest deine Geschäftspartner daher genau kennen und ihnen Vertrauen können.
Ein weiterer Nachteil könnte die Abstimmung mit den restlichen Gesellschaftern sein. Du kannst Entscheidungen nicht eigenmächtig treffen und musst auf deren Zustimmung hoffen, Im Vergleich zu anderen Gesellschaften ist das allerdings kein wirklicher Nachteil, außer du bist Einzelunternehmer oder alleiniger Teilhaber einer Kapitalgesellschaft. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren Video laden YouTube immer entsperren
Warum Zusammenschluss?
Interessengemeinschaften – Eine Interessengemeinschaft ist keine rechtlich definierte Gemeinschaft und auch keine eigenständige Rechtsform, Interessengemeinschaften sind der Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die rechtlich selbstständig bleiben, auf der Grundlage eines Vertrags.
- Sie werden oftmals als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet.
- Grund für den Zusammenschluss ist die Wahrung und Förderung gemeinsamer Interessen, um einen gemeinschaftlichen und wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen.
- Beispiele für einen solchen Zweck sind Forschung und Entwicklung, Aus- und Weiterbildung sowie Marketing,
Der wesentliche Nutzen einer Interessengemeinschaft ist die koordinierte Zusammenarbeit, wodurch materielle und immaterielle Mittel gemeinsam genutzt und zum Vorteil der Mitglieder eingesetzt werden.
Wer zahlt den Herstelleranteil?
Hol Dir bis zu 6750 Euro Bonus für Dein E-Auto – Aktualisiert am 01. März 2023 Das Wichtigste in Kürze
Kaufst Du ein Elektroauto, belohnt Dich der Staat in diesem Jahr mit einem Umweltbonus von bis zu 6.750 Euro.2022 gab es noch bis zu 9.000 Euro für ein E-Auto. Auch für elektrische Leasing-Autos und Gebrauchtwagen bekommst Du die Autoprämie.Hybridfahrzeuge werden seit 2023 nicht mehr gefördert.
Ab 2035 möchte das EU-Parlament keine neuen Verbrenner mehr auf die Straßen lassen. Damit der Umstieg auf E-Mobilität vorangeht, belohnt Dich der Staat mit einem satten Zuschuss, dem Umweltbonus, Doch die Prämien sinken jedes Jahr. Im Jahr 2022 gab es noch bis zu 9.000 Euro für E-Autos und Hybridfahrzeuge.
- In diesem Jahr ist der Zuschuss auf 6.750 Euro gesunken,
- Gefördert werden nur noch ausschließlich elektrisch fahrende Autos.
- Der Staat fördert Dich mit einem einmaligen Zuschuss beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs.
- Damit möchte er den Umstieg auf schadstoffarme Fahrzeuge vorantreiben.
- Die Autoprämie besteht aus einem Anteil, den der Hersteller zahlt (Herstelleranteil) und einem Bundesanteil.
Den Herstelleranteil verrechnet der Hersteller direkt mit dem Neupreis. Du erwirbst das Auto also zu einem günstigeren Preis. Den Bundesanteil musst Du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Wie Du den Bundesanteil erhältst, zeigen wir Dir weiter unten in diesem Ratgeber.