Wie kann ich Krankengeld beantragen? – Um Krankengeld von der Krankenkasse zu erhalten, brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheiniung von Ihrem Arzt. Für den Erhalt von Krankengeld, muss kein Antrag oder Ähnliches gestellt werden. Zum Ende der Lohnfortzahlung wird die Krankenkasse diesbezüglich zu Ihnen Kontakt aufnehmen,
- Zunächst schickt die Krankenkasse einen Vordruck für die Verdienstbescheinigung an Ihren Arbeitgeber.
- Das ausgefüllte Formular muss dieser nun zurück an die Krankenkasse schicken.
- Anhand der im Formular gemachten Angaben, kann diese nun die Höhe des Krankengeldes berechnen.
- Mittels der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dem Arbeitgeber und auch der Krankenkasse Ihre Krankheit und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Wurde diese durch die Krankenkasse geprüft, erhalten Sie das Krankengeld rückwirkend bis zum ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, Wie wird das Krankengeld gezahlt? Sie erhalten das Krankengeld per Überweisung durch Ihre Krankenkasse. Wann wird mir das Krankengeld überwiesen? In der Regel gibt es dabei kein festes Datum, an dem das Krankengeld allen Versicherten ausgezahlt wird.
Was muss ich tun um mein Krankengeld zu bekommen?
In der Regel müssen Sie nichts tun, denn wir erhalten Ihre Krankmeldung in elektronischer Form direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Wir prüfen automatisch, ob und wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben und melden uns bei Ihnen. Sollte Ihre Arztpraxis die elektronische Krankmeldung (eAU) aber noch nicht anbieten, müssen Sie Ihre Krankmeldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei uns einreichen: per Post oder einfach online über unsere Website oder die DAK App,
Wann und wie beantrage ich Krankengeld?
Antrag auf Krankengeld: Das sind die nötigen Schritte – Sind Sie über 6 Wochen hinaus krank, teilt Ihr Arbeitgeber der Krankenkasse mit, wann die Lohnfortzahlung endet und wie hoch Ihr Gehalt war. Sie halten anschließend einen Brief Ihrer Krankenkasse.
- Darin erhalten Sie die Unterlagen zur Beantragung des Krankengeldes.
- Lassen Sie die Formulare vom Arzt ausfüllen. Manchmal muss auch noch ein Formblatt vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Ist dies notwendig, erhalten Sie dazu eine entsprechende Info der Krankenkasse.
- Die ausgefüllten Unterlagen senden Sie anschließend an die Krankenkasse.
- Nach der Prüfung Ihres Anspruchs erhalten Sie das Geld auf Ihr Konto ausgezahlt.
- Als Mitglied in der Künstlersozialkasse kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse. Hier wird man mit Ihnen die weitere Vorgehensweise absprechen. Normalerweise kümmert sich Ihre Versicherung um den Einkommensnachweis von der KSK.
- Beziehen Sie Arbeitslosengeld, gelten für Sie bei der Beantragung die gleichen Regeln wie für Arbeitnehmer.
Wie beantrage ich Krankengeld nach Kündigung?
6. Gibt es Krankengeld für unbeschäftigte Arbeitnehmer? – Erkrankt der Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnis, kann er unter Umständen einen „nachgehenden” Anspruch auf Krankengeld gegen seine Krankenkasse haben ( § 19 Abs.2 SGB V ). Dies gilt jedoch nur für einen Monat nach Ende der Anstellung.
Das Krankengeld soll hier lediglich die Zeit zwischen zwei Anstellungen überbrücken und endet mit Beginn des neuen Beschäftigungsverhältnisses. Beispiel : Arbeitnehmer A verliert zum 31.10. seinen Arbeitsplatz. Er tritt erst am 20.11. eine neue Stelle an. Am 05.11. erkrankt er. Kann er Krankengeld beanspruchen? Ja, A kann sich an seine Krankenkasse wenden und „nachgehendes” Krankengeld fordern.
Dieses wird ihm für einen Monat, also bis höchstens zum 30.11., gewährt. Da A am 20.11. eine neue Stelle antritt, erhält er aber bereits ab diesem Zeitpunkt kein Krankengeld mehr. Aber Achtung: Die Versicherungslücke darf maximal einen Monat betragen. Würde A im Beispiel also seine Stelle erst zum 15.
- Dezember antreten, würde kein nachgehender Leistungsanspruch bestehen.
- Die Krankenkasse prognostiziert daher bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, ob der Betroffene realistischerweise innerhalb eines Monats eine neue Beschäftigung finden wird.
- Insbesondere für Arbeitnehmer mit sicherer Anschlussbeschäftigung sieht es dann gut aus.
Bezieht der Arbeitnehmer bereits Arbeitslosengeld I und erkrankt, wird ihm dieses hingegen wie ein Arbeitsentgelt zunächst für sechs Wochen weitergewährt. Er sollte sich dafür so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit melden. Nach diesen sechs Wochen zahlt die gesetzliche Krankenkasse dem Arbeitnehmer Krankengeld.
Das Arbeitslosengeld erhält er ab Zahlung des Krankengeldes jedoch nicht mehr. Der Arbeitnehmer kann daher nur Arbeitslosengeld I ODER Krankengeld, aber nie beide Leistungen gleichzeitig beziehen. Verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I, kann während dieser Zeit auch kein Krankengeld bezogen werden (§§ 49 Abs.1 Nr.3a SGB V iVm § 159 Abs.1 SGB III ).
Die Erfahrung zeigt aber, dass die Krankenkassen in dieser Situation dennoch häufig Krankengeld zahlen. Zu einer Sperrzeit kann es z.B. kommen, wenn der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet oder anderweitig selbst das Ende seines Arbeitsvertrages herbeiführt.
Wie bekomme ich Krankengeld nach 6 Wochen?
Du bist länger als 6 Wochen krank und möchtest Krankengeld erhalten? So sieht der Prozess aus: Ein Antrag ist nicht nötig: Einen separaten Antrag auf Krankengeld gibt es nicht. In der Regel nimmt deine Krankenkasse Kontakt mit dir auf, wenn du länger als 6 Wochen krank bist.
Kann Krankengeld verfallen?
Wie lange wird Krankengeld insgesamt gezahlt? – Die Dauer von Krankengeld ist ganz konkret im V. Sozialgesetzbuch, § 48 festgelegt. Dort heißt es: Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Wie lange gibt es Krankengeld? – Dies ist gesetzlich eindeutig festgehalten Weiterhin ist dort aufgeführt, dass das Eintreten einer zweiten Krankheit während der ersten Krankheit keine neue Frist für ein Krankengeld auslöst. Wie lange die Leistungsdauer tatsächlich ist, hängt weiterhin davon ab, ob ein Anspruch auf Krankengeld einmal geruht hat oder versagt wurde.
- Dies werde laut Gesetzestext „berücksichtigt” : Das bedeutet, dass diese Zeitspannen ebenfalls als Bezugsdauer gewertet werden können – gleichwohl eine Person keine entsprechende Leistung erhalten hat.
- Hinweis: Grundsätzlich ist die Gewährung von Krankengeld auf die Dauer der attestierten Arbeitsunfähigkeit beschränkt.
Die Krankenkasse benötigt dementsprechend regelmäßig Nachweise, Sie müssen sich aktiv mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzten, wenn Sie Krankengeld benötigen sollten. Wie lange die Bearbeitung und die entsprechende Überweisung in Anspruch nimmt, kann von Stelle zu Stelle unterschiedlich sein.
Um Lücken zu vermeiden, sollte deshalb frühst möglich gehandelt werden. Ein Sonderfall besteht, wenn eine Person die höchstmögliche Dauer der Krankengeldzahlung bereits beanspruchen musste und nach drei Jahren erneut wegen desselben Leidens Krankengeld benötigt. Wie lange bzw. ob es dann überhaupt in Anspruch genommen werden kann, ist davon abhängig, ob die betroffene Person mindestens für ein halbes Jahr sowohl a) nicht wegen eben dieser Krankheit arbeitsunfähig war und b) erwerbstätig war, respektive dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand.
Trifft eine dieser Umstände nicht zu, besteht meist kein erneuter Anspruch auf Krankengeld. ( 136 Bewertungen, Durchschnitt: 3,84 von 5) Loading.
Wie wirkt sich das Krankengeld auf die Rente aus?
Wie viele rentenpunkte bei Krankengeld? – 19.11.2012, 11:54 von Hallo, gibt es Unterschiede bei der Berechnung der Entgeltpunkte zwischen dem Bezug von Arbeitslohn und Krankengeld? Konkret: Bekomme ich für 10.000 EUR Arbeitslohn genausoviele Entgeltpunke wie bei 10.000 EUR Krankengeld? Desweiteren würde ich gerne wissen, ob ich während des Bezugs einer teilweisen Erwerbsminderungsrente auch Entgeltpunkte auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben bekomme.
Vielen Dank und Gruß, Dancer 19.11.2012, 13:28 von Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt immer gleich (individuelles Entgelt/Beitragsbemessungsgrundlage geteit durch Durchschnittsentgelt). Die Frage ist, was ist die Bemessungsgrundlage? Beim Arbeitsentgelt sind es in Ihrem Fall die 10.000 Euro, für das Krankengeld sind es 80% des Bemessungsentgeltes, aus dem das Krankengeld berechnet wird.
Wenn Sie also tatsächlich 10.000 Euro KG bekommen, ist das Bemessungsentgelt mit Sicherheit höher. Wenn allerdings die KK als Bemessungsentgelt 10.000 Euro ansetzt, wird für die Berechnung des Entgeltpunktes von 80% davon, also 8000 Euro ausgegangen, unabhängig davon, wie hoch der Zahlbetrag des KG ist.D.h.
Einfach gesprochen, wenn Sie Krankengeld beziehen, werden Beiträge nur in Höhe von 80% der vorherigen Beiträge eingezahlt und es ergeben sich nur 80% der vorherigen Entgeltpunkte. Der Bezug einer Rente wg. teilw. EM führt bei der Berechnung der anschließenden (Alters)rente zum Entstehen einer Anrechnungszeit, die auch mit Entgeltpunkten versehen wird (Gesamtleistungsbewertung).
Wenn neben der teilweisen EM -Rente noch Beiträge gezahlt werden, werden diese auch in EP umgerechnet. Treffen die EP für die Anrechnungszeit und für die gezahlten Beiträge zeitlich zusammen, wird der günstigere Wert berücksichtigt.19.11.2012, 14:37 Experten-Antwort Der Entgeltpunktwert, der aufgrund eines Krankengeldbezuges bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird, ist aus dem von “Feli” genannten Grund jeweils niedriger als der Entgeltpunktwert, der für den unmittelbar vorangehende Entgeltbezug zu berücksichtigen ist.
Die bei der Erwerbsminderungsrente berücksichtigte Zurechnungszeit wird bei der Berechnung der Altersrente als Anrechnungszeit bewertet (siehe Beitrag von “Feli”).19.11.2012, 14:53 von Wenn der Arbeitgeber an die DRV 10.000 Euro als Verdienst meldet und die KK an die DRV 10.000 als Krankengeld, erfolgt die Berechnung der Entgeltpunkte in gleicher Weise, ergeben sich gleich viel Entgeltpunkte.
Unterstellt allerdings, dass beide Leistungen nicht fuer einen gleichen Zeitraum angefallen sind, weil dann evtl. die Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle spielt. Zutreffend ist, das wahrend des Bezugs einer teilweisen oder auch vollen Erwerbsminderungsrente rentenversicherungspflichtige Entgelte dem Versicherungskonto gutgeschrieben werden, egal, woher sie stammen.20.11.2012, 16:01 von Zitiert von: Dancer Hallo, gibt es Unterschiede bei der Berechnung der Entgeltpunkte zwischen dem Bezug von Arbeitslohn und Krankengeld? Konkret: Bekomme ich für 10.000 EUR Arbeitslohn genausoviele Entgeltpunke wie bei 10.000 EUR Krankengeld? Desweiteren würde ich gerne wissen, ob ich während des Bezugs einer teilweisen Erwerbsminderungsrente auch Entgeltpunkte auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben bekomme.
- Vielen Dank und Gruß, Dancer Beherrsche leider nur die Grundrechenarten und sehe es so: Für 2012 vorerst in West bei 32446 Durchschnittsverdienst Brutto ein Entgeltpunkt und 28,07 Euro Rentenwert.28,07 : 32446 x 10000 Euro 8,65 RW.
- Rankengeld 10.000 angerechnet mit 80% 28,07 : 32446 x 8000 6,92 RW.
- MfG.21.11.2012, 02:26 von Lieber Konrad, die Grundrechenarten beherrschen ist die eine Seite der Medaille, man muss auch lesen koennen.
Wenn die Krankenkasse 10.000 Euro an die DRV meldet, dann entsprechen die 10.000 Euro 80% und dann ergeben sich auch die gleichen Entgeltpunkte.22.11.2012, 12:36 von Vielen Dank für die Antworten. Die 10.000 EUR sind ein bisschen hoch und auch nur als Beispiel zu verstehen.
- Was ich jetzt noch in Erfahrung bringen muss ist, wie die Krankenkasse auf den Betrag kommt, die sie der DRV meldet.
- Das läuft ja über eine fiktive Berechnungsgrundlage oder so.
- Vielleicht hat ja noch jemand einen Tip für mich, wo die Berechnung irgendwo im Web erklärt wird.
- Vielen Dank und Gruß, Dancer 22.11.2012, 15:24 von Lesen Sie § 47 SGB V oder fragen einfach mal bei Ihrer Krankenkasse nach.23.11.2012, 10:20 von Zitiert von: Jockel Lesen Sie § 47 SGB V oder fragen einfach mal bei Ihrer Krankenkasse nach.
Hallo Jockel, ich suche nicht die Berechnung des Krankengeldes sondern der daraus erfolgten Meldung eines Betrages an die Rentenversicherung. Wie lassen sich diese Beträge vom Krankengeld ableiten? 23.11.2012, 11:30 von,na dann halt hier: §166 SGB VI : 2b.bei Personen, die Krankengeld nach § 44a des Fünften Buches beziehen, das der Leistung zugrunde liegende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen; wird dieses Krankengeld nach § 47b des Fünften Buches gezahlt, gilt Nummer 2,