Wer Stellt Antrag Auf Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wohnen
  • Finanzen
  • Haushaltsführung
  • Freizeitgestaltung
  • Förderung privater Kontakte und Hobbies
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Mobilität
  • Elternschaft
  • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
  • Unterstützung in der Kindertagesstätte
  • Hilfsmittel
  • Förderung der Verständigung
  • Arbeit

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig. Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe.

  • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
  • Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
  • Die Behörde führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

Voraussetzungen Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

  • Sie eine Behinderung haben oder
  • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
  • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.

Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten. Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
  • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.

Welche Gebühren fallen an? Welche Fristen muss ich beachten? Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war.

Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann. Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist.

Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.

  • Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.
  • Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.
  • Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
  • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides

Unterstützende Institutionen

  1. Weiterer Ansprechpunkt für die Eingliederungshilfe-Leistungen an Erwachsene:
  2. Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
  3. Domhof 1
  4. 31134 Hildesheim
  5. Telefon: 05121 304-0
  6. Fax: 05121 304611

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) : Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

Wer ist Träger der Eingliederungshilfe RLP?

Landesrahmenvertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX – Das Landesamt als Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer haben am 28. Dezember 2018 einen Landesrahmenvertrag abgeschlossen. Den Vertrag und die bereits fertiggestellten Anlagen 5-14 können Sie hier herunterladen. Download des Landesrahmenvertrags im PDF-Format Auf unseren Internetseiten verwenden wir Cookies. Ein Cookie ist eine Textinformation, die die besuchte Website über den Webbrowser auf dem Computer des Betrachters („Client”) platziert. Der Cookie wird entweder vom Webserver an den Browser gesendet oder von einem Skript (etwa JavaScript) in der Website erzeugt.

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Wer ist Träger der Eingliederungshilfe in NRW?

Landesspezifische Regelungen zur Struktur der Eingliederungshilfe – Träger der Eingliederungshilfe (§ 94 Abs.1 SGB IX) Als Träger der Eingliederungshilfe wurden die Landschaftsverbände LVR und LWL bestimmt. Sie sind für die Fachleistungen für Menschen mit Behinderungen zuständig.

  • Lediglich die Fachleistungen an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die in der Herkunftsfamilie leben, verbleiben bis zum Abschluss einer ersten allgemeinen Schulausbildung bei den Kreisen und kreisfreien Städten (z.B.
  • Leistungen der Interdisziplinären Frühförderung, für Schulbegleiter/Integrationshelfer, Behindertenfahrdienste und Hilfsmittel).

Zugleich sollen die Landschaftsverbände und die Kreise und kreisfreien Städte entweder als Träger der Eingliederungshilfe oder ergänzend als Träger der Sozialhilfe immer dann auch Leistungen der Hilfe zur Pflege – unabhängig vom Alter und von der Wohnform – erbringen, wenn Menschen mit Behinderung zugleich Eingliederungshilfe erhalten.

Darüber hinaus erhielten die Träger der Eingliederungshilfe die Möglichkeit, Kreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben heranzuziehen. Arbeitsgemeinschaften (§ 94 Abs.4 SGB IX) Die Arbeitsgemeinschaft besteht je aus bis zu fünf Vertreterinnen und Vertretern des für die Eingliederungshilfe zuständigen Ministeriums, der Landschaftsverbände und kommunalen Spitzenverbände, der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen und der Verbände der Menschen mit Behinderungen.

Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft sind u.a. die Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe, die Analyse der landesweiten Entwicklung in der Eingliederungshilfe, die Herstellung eines Erfahrungs- und Informationsaustauschs, die Förderung der Entwicklung und Durchführung von Instrumenten zur zielgerichteten Erbringung und Überprüfung von Leistungen und der Qualitätssicherung einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen, die Förderung von flächendeckenden, bedarfsdeckenden, am Sozialraum orientierten und inklusiv ausgerichteten Angeboten sowie die Erarbeitung von Empfehlungen zu einer landeseinheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Eingliederungshilfe.

  1. Die Arbeitsgemeinschaft legt zum 31.
  2. Dezember 2023 und anschließend alle fünf Jahre der Landesregierung einen Bericht über ihre Arbeit vor.
  3. Sozialraumorientierung und Sicherstellungsauftrag (§ 94 Abs.3 SGB IX) Um die Herstellung inklusiver Sozialräume und sozialraumorientierter Leistungen der Eingliederungshilfe zu ermöglichen, wird die Kooperationspflicht zwischen Landschaftsverbänden, Kreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden präzisiert.
See also:  Wann VerfLlt Der FüHrerschein Antrag?

Die Träger der Eingliederungshilfe schließen dazu mit den Kreisen und kreisfreien Städten Kooperationsvereinbarungen ab, in denen verbindlich die Steuerung und die Planungsgremien vereinbart werden. In den Vereinbarungen ist auch zu regeln, wie die kreisangehörigen Gemeinden, die örtlichen Anbieter von Leistungen der Eingliederungshilfe und die örtlichen Vertretungen der Menschen mit Behinderungen in den Steuerungs- und Planungsprozess einbinden werden.

Was bedeutet 35a?

Für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung ab Schuleintritt bis in der Regel zum 21. Lebensjahr tritt das Jugendamt als Rehabilitationsträger auf. Der § 35a SGB VIII regelt unter anderem die Leistungsvoraussetzungen, also wie eine (drohende) seelische Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe definiert ist.

Was bedeutet 99 SGB IX?

Page 2 – § 99 hat und wird in (1) Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne von, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach erfüllt werden kann.

  1. 2) Von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind Menschen, bei denen der Eintritt einer wesentlichen Behinderung nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
  2. 3) Menschen mit anderen geistigen, seelischen, körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigungen, durch die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten.

(4) 1 Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bestimmungen über die Konkretisierung der Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe erlassen.2 Bis zum Inkrafttreten einer nach Satz 1 erlassenen Rechtsverordnung gelten die in der am 31.

  • Dezember 2019 geltenden Fassung entsprechend.
  • | | Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift.
  • Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen.
  • Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen – soweit vorhanden – nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind. | | interne Verweise, Besondere Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist es, eine Beeinträchtigung nach § 99 Absatz 1 abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu,

Vom 01.07.2021), Steuerungsinstrumente, 2. die Wirkungen der Regelungen zur Leistungsberechtigung nach § 99 sowie der neuen Leistungen und Leistungsstrukturen, 3. die Umsetzung des Wunsch- und, (vom 01.07.2021), und Verwaltungsrechts, b) über Personen, die leistungsberechtigt im Sinne des § 99 Absatz 1 bis 3 sind, oder c) von Teilhabebedarfen und Teilhabebarrieren verfügen,,

| | Zitat in folgenden Normen Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) neugefasst durch B.v.11.09.2012 BGBl. I S.2022; zuletzt geändert durch Artikel 1 G.v.21.12.2022 BGBl. I S.2824 (vom 10.06.2021), von Mitwirkungspflichten.

  • 3) Bei minderjährigen Leistungsberechtigten nach § 99 des Neunten Buches nimmt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Zustimmung des,
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (SGB V) Artikel 1 G.v.20.12.1988 BGBl.
  • I S.2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 2a G.v.19.07.2023 BGBl.2023 I Nr.197 (vom 12.11.2022),

Pflegegrad nach § 15 des Elften Buches zugeordnet sind oder in der Eingliederungshilfe nach § 99 des Neunten Buches leistungsberechtigt sind. Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert bis zum, Pflegegrad nach § 15 des Elften Buches zugeordnet sind oder in der Eingliederungshilfe nach § 99 des Neunten Buches leistungsberechtigt sind.

  • Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert bis zum,
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – (SGB XII) Artikel 1 G.v.27.12.2003 BGBl.
  • I S.3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 7 G.v.06.06.2023 BGBl.2023 I Nr.146 (vom 01.07.2021),2.
  • Für Personen, die in der Eingliederungshilfe leistungsberechtigt im Sinne des § 99 Absatz 1 bis 3 des Neunten Buches sind oder im Sinne des § 61a pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen,

(vom 01.01.2023), von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder einer drohenden wesentlichen Behinderung ( § 99 Absatz 1 und 2 des Neunten Buches ) oder von blinden Menschen (§ 72) oder pflegebedürftigen Menschen (§ 61) dient oder, Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV) Artikel 1 G.v.12.12.2019 BGBl.

  • I S.2652; zuletzt geändert durch Artikel 8 G.v.06.06.2023 BGBl.2023 I Nr.146,
  • Die auf Grund der Schädigungsfolgen zum leistungsberechtigten Personenkreis im Sinne von § 99 des Neunten Buches gehören, erhalten Leistungen zur Teilhabe an Bildung entsprechend Teil 2 Kapitel 5 des,
  • Die auf Grund der Schädigungsfolgen zum leistungsberechtigten Personenkreis im Sinne von § 99 des Neunten Buches gehören, erhalten Leistungen zur Sozialen Teilhabe entsprechend Teil 2 Kapitel 6 des Neunten,

| | Zitate in Änderungsvorschriften Bundesteilhabegesetz (BTHG) G.v.23.12.2016 BGBl. I S.3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G.v.02.06.2021 BGBl. I S.1387 (vom 01.01.2020),39 Satz 3 Nummer 2 wird die Angabe „§ 53 behindert” durch die Wörter „ § 99 des Neunten Buches in Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft in erheblichem Maße eingeschränkt,

  1. Bestimmt ist, soweit dieses Wohnzwecken von Menschen mit erheblichen Teilhabeeinschränkungen ( § 99 des Neunten Buches ) oder von blinden Menschen (§ 72) oder pflegebedürftigen Menschen (§ 61) dient oder,
  2. Wörter „in erheblichem Maße zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ( § 99 des Neunten Buches )” ersetzt und werden die Wörter „Sechsten und” gestrichen.33.

(vom 25.07.2017), tritt am 1. Januar 2023 in Kraft, wenn bis zu diesem Zeitpunkt das Bundesgesetz nach Artikel 25a § 99 Absatz 7 verkündet wurde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann den Wortlaut von,7 verkündet wurde. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann den Wortlaut von § 99 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der vom 1.

Januar 2023 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) G.v.11.07.2021 BGBl. I S.2754; 2022 BGBl. I S.1025 (vom 20.07.2021), Zwölften Buches erhalten” durch die Wörter „in der Eingliederungshilfe nach § 99 des Neunten Buches leistungsberechtigt sind” ersetzt.5.

§ 23 wird wie folgt geändert:, Zwölften Buches erhalten” durch die Wörter „in der Eingliederungshilfe nach § 99 des Neunten Buches leistungsberechtigt sind” ersetzt.26. § 87a Absatz 3 Satz 8 wird durch die, GKV-Finanzstabilisierungsgesetz G.v.07.11.2022 BGBl.

  • I S.1990,
  • Pflegegrad nach § 15 des Elften Buches zugeordnet sind oder in der Eingliederungshilfe nach § 99 des Neunten Buches leistungsberechtigt sind.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert bis zum 30.
  • Pflegegrad nach § 15 des Elften Buches zugeordnet sind oder in der Eingliederungshilfe nach § 99 des Neunten Buches leistungsberechtigt sind.

Das Bundesministerium für Gesundheit evaluiert bis zum 30. Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) G.v.03.06.2021 BGBl. I S.1444 Teilhabestärkungsgesetz G.v.02.06.2021 BGBl. I S.1387, In § 39 Satz 3 Nummer 2 werden die Wörter „für Personen, die im Sinne des § 99 des Neunten Buches in Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft in erheblichem Maße eingeschränkt,

  • Für Personen, die in der Eingliederungshilfe leistungsberechtigt im Sinne des § 99 Absatz 1 bis 3 des Neunten Buches sind” ersetzt.6a.
  • In § 41 Absatz 4 wird das Wort,90 Absatz 2 Nummer 3 werden die Wörter „erheblichen Teilhabeeinschränkungen ( § 99 des Neunten Buches )” durch die Wörter „einer wesentlichen Behinderung oder einer drohenden,
See also:  Bafa Antrag WRmepumpe Wie Lange?

Wörter „einer wesentlichen Behinderung oder einer drohenden wesentlichen Behinderung ( § 99 Absatz 1 und 2 des Neunten Buches )” ersetzt.15. In § 94 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „einer, Person, die in erheblichem Maße zur Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ( § 99 des Neunten Buches )” durch die Wörter „einer volljährigen unterhaltsberechtigten Person, die in,

Was ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe?

1. Das Wichtigste in Kürze – Früher gehörte die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zur Sozialhilfe. Seit 2020 steht sie auch Personen zu, die nicht finanziell bedürftig sind. Die neu geschaffenen Träger der Eingliederungshilfe bieten Menschen mit Behinderungen medizinische und berufliche Reha sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe.

Wer ist Träger der Eingliederungshilfe in Bayern?

Leistungen – Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sind

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist grundsätzlich eine von der Höhe des Einkommens und Vermögens abhängige Leistung. Manche Leistungen werden jedoch unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. In Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz wurde aber die Einkommens- und Vermögensheranziehung deutlich eingeschränkt.

  • Beispielsweise ist der Vermögensfreibetrag auf rund 50.000 Euro gestiegen und Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr herangezogen.
  • Für die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX sind in Bayern die Bezirke zuständig, für Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB VIII die Jugendämter bei den Landkreisen bzw.

kreisfreien Städten. Zum Verzeichnis der Sozialverwaltungen

Wer ist Träger der Eingliederungshilfe in Hessen?

Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen. (2) Die örtlichen und der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe erlassen den Widerspruchsbescheid nach dem Sozialgerichtsgesetz.

Wer ist der Träger der Sozialhilfe?

Zusammenfassung – Der Träger der Sozialhilfe wird in den örtlichen und überörtlichen Träger unterschieden. Häufig wird auch die Bezeichnung Sozialamt für beide Träger verwendet. Für den überwiegenden Teil der Sozialhilfe sind die Landkreise und kreisfreien Städte in ihrer Eigenschaft als örtlicher Träger zuständig.

Welche landschaftsverbände gibt es in NRW?

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landschaftsverbände. Dies sind für den westfälisch-lippischen Landesteil der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und für den rheinischen Landesteil der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Beide Landschaftsverbände engagieren sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen in Nordrhein-Westfalen.

Was ist der Landesrahmenvertrag NRW?

Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX gilt für Leistungen der Eingliederungshilfe ab 01.01.2020. Der Vertrag regelt den Rahmen für die Unterstützungsleistungen für zirka 250.000 Menschen mit wesentlichen Behinderungen in Nordrhein-Westfalen.

Welche Kosten fallen unter 35a?

Nur Arbeitslöhne – Nach § 35a Abs.3 EStG sind nur die Aufwendungen für Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten sowie der Verbrauchsmittel (z.B. Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel, Streugut) begünstigt.

Wer erhält Leistungen nach dem SGB IX?

Das SGB IX stellt den behinderten Menschen in den Mittelpunkt. Es setzt im Sozialrecht das Benachteiligungsverbot des Artikels 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes – Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden – konsequent um. Menschen mit Behinderungen erhalten zusätzlich zu den allgemeinen Sozialleistungen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, um Benachteiligungen im Arbeitsleben und bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen, sie jedenfalls so schnell wie möglich zu überwinden oder zumindest abzubauen.

  1. Deshalb werden alle Träger verpflichtet, die Leistungen zur Teilhabe nahtlos, zügig sowie nach Gegenstand, Umfang und Ausführung einheitlich zu erbringen, den Einzelfall zu berücksichtigen und sich gegenseitig abzustimmen.
  2. Außerdem sind die Leistungen nun individuell.
  3. Menschen mit Behinderungen sind mündige und kompetente Partner.

Ihre Interessen und Wünsche sind seither ein ganz zentraler Aspekt des Rehabilitationsprozesses. Sie sind nicht mehr Objekt des Rehabilitationsprozesses, sondern nehmen ihre Rolle als Subjekt selbstbestimmt wahr. Verstärkt wird dies dadurch, dass die Rehabilitationsträger durch Bescheid begründen müssen, weshalb den Wünschen im Einzelfall nicht entsprochen wurde.

Was bedeutet 66 SGB I?

§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung – (1) 1 Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.2 Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.

(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

Was bedeutet Teilhabefähigkeit?

Die Teilhabefähigkeit umfasst mehrere Dimensionen. Dabei sind die einzelnen Lebensberei- che, das soziale Umfeld in der Interaktion, der strukturelle Kontext des Lebensumfeldes, wie auch die Entwicklung der Persönlichkeit und das Aktivitätsniveau bei der Teilhabebewertung von Bedeutung.

Was sind Leistungen nach dem SGB 12?

Hilfe zum Lebensunterhalt ( §§ 27 – 40 SGB XII ) – Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der seinen notwendigen Lebensunterhalt weder

aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft)noch mit Hilfe anderer ( z.B. Eltern, Kinder) bestreiten kann.

Hier ist zu beachten: Bei in Privathaushalten lebenden Personen werden zusammenwohnende Partner sowie im Haushalt lebende minderjährige Kinder als sog. Einstandsgemeinschaft betrachtet. Eine Einstandsgemeinschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass die Partner dieser Einstandsgemeinschaft füreinander mit ihrem Einkommen und Vermögen einstehen.

auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII oderauf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

besteht. Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören nach § 27a SGB XII “insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens”. Zu letzteren gehören “in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.” Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst vorrangig Geldleistungen.

Ob ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt besteht, prüft das zuständige Sozialamt. Dafür müssen Hilfebedürftige nicht unbedingt selbst einen Antrag stellen. Auch nach einem Hinweis Dritter, z.B. Familie, Nachbarn, etc., dass Anhaltspunkte für einen Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt vorliegen, muss das Sozialamt tätig werden (Amtsermittlungsgrundsatz).

Trotzdem empfiehlt es sich, selbst einen Antrag zu stellen. Vom Sozialamt wird dann zunächst wird der persönliche Bedarf bestimmt, dann werden Einkommen und Vermögen angerechnet. Der Bedarf an Hilfe zum Lebensunterhalt setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

See also:  Wie Lange Dauert Bearbeitung Antrag Auf Witwenrente?

Der Regelsatz ist ein monatlich gezahlter, pauschaler Betrag, um den Regelbedarf zu decken. Er dient zur Deckung von Ausgaben wie zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder die Anschaffung von Haushaltsgeräten. Die Höhe dieser Leistung ist abhängig davon, ob die Person zum Beispiel alleine lebt oder verheiratet ist, ob sie erwachsen oder ein Kind ist. Die entsprechenden Höhen werden als sogenannte Regelbedarfsstufen regelmäßig angepasst.Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Mietkosten. Werden die Mietkosten als “unangemessen hoch” angesehen, sind sie so lange zu erbringen, wie ein Wechsel in eine günstigere Wohnung nicht möglich oder zumutbar ist, maximal aber nur für sechs Monate.Heizkosten in Höhe der tatsächlichen angemessenen Aufwendungen ( § 29 SGB XII ). Leistungen für die zentrale Warmwassererzeugung werden ebenfalls in tatsächlicher Höhe erbracht. Soweit Warmwasser durch in die Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung, z.B. Boiler), wird ein Mehrbedarf anerkannt ( § 30 Abs.7 SGB XII ).Aufwendungen für Mehrbedarfe, die nicht vom Regelbedarf abgedeckt sind, werden für bestimmte Lebenssituationen und besondere Umstände übernommen, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen ( § 30 SGB XII ). So werden unter anderem Mehrbedarfe für Leistungsberechtigte mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G, für werdende Mütter, für Alleinerziehende und bei dezentraler Wasserversorgung anerkannt.Einmalige Leistungen werden für die Erstausstattung des Haushalts, für Bekleidung (einschließlich Sonderbedarf bei Schwangerschaft und Geburt) sowie für die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstung sowie Miete von therapeutischen Geräten erbracht ( § 31 SGB XII ). Vom Regelsatz umfasster, jedoch im Einzelfall unabweisbar gebotener Sonderbedarf soll als Darlehen gewährt werden ( § 37 SGB XII ).Weiterhin können Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden sowie Beiträge für die Altersvorsorge ( §§ 32 und 33 SGB XII ).Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit können darüber hinaus zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage Schulden übernommen werden ( § 36 SGB XII ).

Für die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt gilt folgende Faustregel: sozialhilferechtlicher Bedarf minus anzurechnendes Einkommen = Höhe der Leistung Wenn Personen wegen Krankheit oder Behinderung so hilflos sind, dass sie in einer stationären Einrichtung untergebracht werden müssen, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten, soweit ihr Einkommen und die Leistung der Pflegeversicherung dafür nicht ausreichen.

die maßgebende Regelbedarfsstufe,die pauschalierten Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der durchschnittlichen angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Warmmiete eines Einpersonenhaushaltes im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers und evtl. Mehrbedarfe (sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen).

Bei dem sich daraus ergebenden Betrag handelt es sich nicht um eine auszuzahlende Leistung, sondern um einen Rechenbetrag zur Bestimmung der Höhe der für den Lebensunterhalt einzusetzenden eigenen Mittel. Hintergrund dafür ist hier das vollständige Einbringen des eigenen Einkommens, also auch die Pflegeversicherungsleistungen.

Damit aber dem Leistungsberechtigten trotzdem finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, werden bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung für den weiteren notwendigen Lebensunterhalt von der Sozialhilfe Geldleistungen für Bekleidung und ein angemessener Barbetrag gewährt. Der genannte Barbetrag – früher auch “Taschengeld” bezeichnet – steht für persönliche Bedürfnisse zur Verfügung und beläuft sich für volljährige Leistungsberechtigten auf mindestens 27 % der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII ( § 27b SGB XII ).

Deutsche, die im Ausland leben, können nur dann Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, wenn sie sich in einer “außergewöhnlichen Notlage” befinden und eine Rückkehr aus bestimmten Gründen nicht möglich ist ( § 24 SGB XII ).

Wer zahlt einzelfallhilfe?

Schulbegleiter und Einzelfallhelfer des MSV e.V. ermöglichen Kindern und Jugendliche im gesamten Landkreis Oberhavel, ihr Recht auf Teilhabe an Bildung und gemeinsamen Lernen in Schulen oder Kindertagesstätten wahrzunehmen. Sie sind Wegbereiter der Inklusion: Einzelfallhilfe in Schule und Kita gelten oftmals als Bindeglied zwischen Kind und Lehrer oder Erzieher und Eltern.

  • Die Schulbegleitung und die Einzelfallhilfe sind ein Angebot im Rahmen der gesetzlichen Eingliederungshilfe der Sozialgesetzbücher VIII (§35a) und XII (§§ 53,54).
  • Der Märkische Sozialverein e.V.
  • Entwickelt gemeinsam mit den unmittelbar Beteiligten sein Konzept der Begleitung, um eine erfolgreiche Teilhabe der Kinder an Bildung und sozialen Lernen zu ermöglichen.

Die Kernbereiche von Bildung (Lehrplanung) und Erziehung (Didaktik) obliegen den jeweiligen Institutionen; für uns stehen Neutralität und wertfreies Arbeiten im Mittelpunkt; wir sind ganz für die Kinder da. Hier einige interessante Links, über die wir zZ diskutieren: Zu Autismus-Spektrum-Störungen:

  1. Autismus_Info_160907 vereinfacht
  2. Autismus Deutschland eV, Leitlinien zur inklusiven Beschulung
  3. Warum gibt es immer mehr Autismus-Diagnosen_230223 Neue Studie aus den USA_tagesschau.de

Zur Persönlichen Zukunftsplanung und Entscheidungsfindung in der Hilfeplanung: Wer Stellt Antrag Auf Eingliederungshilfe Wie es Marie Zilske trotz Down-Syndrom in den ersten Arbeitsmarkt schaffte: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1123183.html am 221204 um 07:17 Uhr. Zum selben Thema berichtet auch die Süddeutsche Zeitung Nr.279 in ihrer Wochenendausgabe vom 3./4. Wenn Väter und Mütter mit Sorgerecht für Ihre Kinder Hilfe, Rat oder Unterstützung bei der Erziehung benötigen oder mit der Aufgabe nicht mehr alleine zurechtkommen, können Sie sich an den Landkreis Oberhavel, Fachbereich Jugend (Jugendamt) wenden. Hilfen zur Erziehung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt und wenn das Jugendamt der Hilfeart zugestimmt hat.

Es wird jeweils die Hilfe ausgewählt, die für die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen geeignet und notwendig ist. Die Wünsche und Vorstellungen der Eltern und der Kinder werden dabei berücksichtigt. Eltern, die die Unterstützung durch eine Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) oder als Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) in Betracht ziehen, können dies beim örtlichen Jugendamt beantragen.

Einzelfallhelfer des Märkischen Sozialverein e.V. unterstützen Kinder und Jugendlich in KiTa und Schule zB dann, wenn Erscheinungsweisen wie

  • Autismus-Störungs-Spektrum (ASS)
  • geistige Behinderung
  • körperliche Einschränkungen und/oder pflegerische Bedarfe oder
  • Problemverhalten etc.

den Bildungsauftrag erschweren. Einzelfallhilfen in KiTa und Schule haben Aufgaben wie zB

  • Tägliche Begleitungen nach Zielstellungen der Leistungsvereinbarung durchführen
  • mit Lehrern, Erziehern und Eltern zusammenarbeiten
  • an Teambesprechungen teilnehmen
  • Tätigkeiten inhaltlich und zeitlich dokumentieren
  • Bericht an Fachbereichsleitung geben
  • an internen und externen Qualifizierungen teilnehmen.

Die Einzelfallhilfe und Schulbegleitung wird vom Märkischen Sozialverein e.V. als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt. Die Leistungen werden i.d.R. über das Jugendamt oder das Amt für Soziales und Integration bewilligt und finanziert.