Familienversicherung: Das müssen Sie wissen! | AOK
Kostenlos mitversichert: Als familienversicherte Person zahlen Sie keine eigenen Beiträge. Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz. Familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten).
Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort aller Familienangehörigen liegt in Deutschland. Ein Elternteil, der Ehepartner oder die Ehepartnerin, der eingetragene Lebenspartner oder die eingetragene Lebenspartnerin muss gesetzlich als Mitglied krankenversichert sein. Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 485 Euro (gilt für 2023) nicht übersteigen. Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen. Unter Umständen kann eine Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr erfolgen, wenn ein freiwilliger Wehrdienst oder gesondert geregelter Freiwilligendienst absolviert wurde. Für behinderte Kinder kann eine Familienversicherung ohne Altersgrenze geprüft werden. Leben die Familienangehörigen im Ausland, so ist unter anderen Voraussetzungen gegebenenfalls auch eine Absicherung für den Krankheitsfall möglich. Es gelten jedoch andere Voraussetzungen. Bitte setzen Sie sich für die Klärung direkt mit Ihrer AOK vor Ort in Verbindung.
Die Familienversicherung bei der AOK ist für Groß und Klein eine super Sache. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erfahren Sie in der nachfolgenden FAQ zu den Voraussetzungen einer Familienversicherung.
Wie läuft eine Familienversicherung ab?
Familienversicherung – beitragsfrei mitversichert Das versicherte Mitglied muss dafür den Angehörigen lediglich bei seiner Krankenkasse anmelden. Der Angehörige bekommt eine eigene Krankenkassenkarte und kann damit die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Wann kann ich mich beim Partner mitversichern?
Wen können Sie nicht familienversichern? – Nicht familienversichern können Sie Angehörige, die
hauptberuflich selbstständig,versicherungsfrei (zum Beispiel Beamte),von der Versicherungspflicht befreit oder selbst versicherungspflichtig sind, zum Beispiel als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Dazu gibt es eine Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Ihre Angehörigen dürfen kein regelmäßiges Gesamteinkommen haben, das 485 Euro (2023) im Monat überschreitet. Bei einem Einkommen aus einem Minijob liegt die Grenze bei 520 Euro monatlich.
Altersgrenzen für Kinder in der Familienversicherung Mein Ehegatte ist nicht gesetzlich versichert. Kann ich mein Kind bei der TK familienversichern?
Wer hat keinen Anspruch auf Familienversicherung?
Mutterschaftsgeld und Elterngeld beitragsfrei – Für das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld müssen gesetzlich Versicherte keine Beiträge zahlen. Wer vor dem Bezug dieser Leistungen lediglich Einnahmen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung hatte, ist währenddessen kostenlos krankenversichert.
Auch bei freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung sind diese Lohnersatzleistungen beitragsfrei. Das bedeutet aber nicht, dass die Krankenversicherung insgesamt nichts kostet. Denn freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auf alle Einnahmen. Und selbst wer während Mutterschutz und Elternzeit gar kein Geld bekommt, muss Beiträge entrichten.
Denn bei freiwillig Versicherten legt die Krankenkasse ein Mindesteinkommen zugrunde, 2021 sind das 1096,67 Euro monatlich, auf das die üblichen Beiträge in der Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Ist die/der Ehe- bzw. Lebenspartner:in ebenfalls gesetzlich versichert, kann eine Familienversicherung in Frage kommen.
Das geht jedoch nicht, wenn die Einnahmen zu hoch sind (2021 mehr als 470 Euro) oder der/die freiwillig Versicherte hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist. Ist einer der beiden Elternteile privat und der andere freiwillig gesetzlich versichert, werden auch die Einkünfte des Ehepartners als Einnahmen gerechnet und zwar maximal bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze.
Das sind 2021 2418,75 Euro. Privat versicherte Mütter und Väter müssen in der Regel ebenfalls weiterhin Versicherungsprämien zahlen, wenn sie Elterngeld beziehen. Weder der Bezug von Elterngeld noch der Beginn der Elternzeit begründen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wer fällt unter Familienversicherung?
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung? Bild: 2009 Rolf van Melis Für eine kostenfreie Familienversicherung sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können ihre Kinder und ihren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern.
Kann ich meine Freundin bei mir mit krankenversichern?
Familienversicherung: beitragsfrei mitversichert – In der gesetzlichen Krankenversicherung können der Ehepartner oder die Ehepartnerin sowie Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Sie müssen dann keine eigenen Beiträge für die Krankenkasse bezahlen.