Verschiedene Wege –
Online Sie stehen kurz vor der Rente, fühlen sich gut informiert und möchten den Antrag selbst stellen? Oder wollen Sie Ihr Rentenversicherungskonto klären? Dann geht das unkompliziert von Ihrem PC aus mit unseren Online-Diensten. Bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihr erster Ansprechpartner, um Anträge aufzunehmen, ist Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung, der diese Aufgabe gesetzlich obliegt. Versichertenberater Auch die ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung weiter. Auskunfts- und Beratungsstellen Wenn Sie eine persönliche Beratung benötigen, rufen Sie uns an und buchen einen Termin.
Wer kann mir bei der Rentenberechnung helfen?
Wissenswertes zur Rente | Wo kann ich mich beraten lassen? Wer wissen möchte, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen lohnt, sollte sich von seinem Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen. Dies ist vor Ort in einer der bundesweit ansässigen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung möglich.
- Auch die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und Versichertenberater/-innen helfen wohnortnah weiter.
- Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet.
- Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung.
Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an unsere Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Auch unsere ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und Versichertenberater helfen Ihnen gerne weiter. Die Adressen finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de.
Was bedeutet 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig?
Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Antrag, Rentenhöhe Sicherheitsnetz. Die gesetzliche Rentenversicherung springt ein, wenn Versicherte nach Unfall oder Krankheit längerfristig nicht mehr arbeiten können. © Getty Images / Melissa Kopka Zu krank zum Arbeiten: Wer Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, wann sie hoch ausfällt, was sich ab 2024 verbessert und wo die neuen Hinzuverdienstgrenzen liegen.
Inhalt Die gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nur für Ruheständler zuständig. Sie hilft auch Menschen, die langfristig zu krank sind, um sechs Stunden oder mehr am Tag zu arbeiten.1,8 Millionen Personen beziehen eine Erwerbsminderungsrente in voller oder halber Höhe – je nachdem, ob und wie viele Stunden sie noch tätig sein können.
Jüngere zählen ebenso dazu wie Beschäftigte kurz vor der Altersrente. Wie hoch die Rente ausfällt, hängt davon ab, wie viel Versicherte zuvor verdient haben. Aber nicht nur. Unsere Beispielrechnungen im Abschnitt zeigen, dass es bei der Höhe der Rentenzahlung auch auf sogenannte beitragsfreie Zeiten ankommt, dazu zählt zum Beispiel ein Studium. Erwerbsfähigkeit. Ob eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, hängt davon ab, wie viele Stunden Betroffene täglich noch arbeiten können. Aber erst einmal: Es gibt gute Nachrichten für alle, die schon länger ihre Rente beziehen. Alle Menschen, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat, erhalten ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zu ihrer Erwerbsminderungsrente.
Bei Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Bei Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.
Anspruch. Sind Sie dauerhaft krank und fürchten, nicht mehr ins Berufsleben zurückzukehren, haben Sie als gesetzlich Rentenversicherte Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Es gelten aber Bedingungen. Und: Anspruch auf eine volle Rente haben Sie nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen könnten.
- Anderenfalls kommt eine Teilerwerbsminderungsrente infrage.
- Rankengeld.
- Schöpfen Sie als gesetzlich Krankenversicherte Ihren Anspruch auf maximal 72 Wochen Krankengeld voll aus.
- Ziehen Sie erst dann eine Erwerbsminderungsrente in Erwägung.
- Ihre Krankenkasse kann Sie nicht zwingen, die Rente zu beantragen.
könnten helfen, wieder ins Erwerbsleben zurückzukehren. Details zum Krankengeld lesen Sie im Special, Antrag. Wenn Sie absehen können, dass Sie auf Dauer zu krank zum Arbeiten sind, beantragen Sie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Wie Sie vorgehen, zeigt unsere,
Widerspruch. Wird Ihr Rentenantrag nicht genehmigt, können Sie kostenlos in Monatsfrist Widerspruch einreichen. Mehr dazu im Abschnitt, Altersrente für Schwerbehinderte. Sind Sie schwerbehindert und haben Sie keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, können Sie zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze in Altersrente gehen, mit Abschlägen sogar noch früher.
Alles Wichtige finden Sie in unserem Special, Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Schon seit Beginn des Jahres 2023 gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen. Bisher durften Menschen, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, höchstens 6 300 Euro im Jahr hinzuverdienen.
Teilweise Erwerbsminderung. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt 2023 die Hinzuverdienstgrenze bei rund 35 650 Euro. Volle Erwerbsminderung. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung liegt die Grenze 2023 bei rund 17 820 Euro.
Wichtig ist aber: Auch weiterhin gilt, dass eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches überhaupt erst Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.
auf mindestens fünf Jahre Beitragszeit kommen – dazu zählen neben Pflichtbeitragszeiten aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten oder freiwillige Beiträge, in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.
In bestimmten Fällen, etwa bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, können die Mindestversicherungszeiten auch kürzer sein. Nur Versicherte, die diese versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllen, haben eine Chance, dass ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente Erfolg hat.
Neben den versicherungsrechtlichen Formalien müssen Versicherte auch gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen. Diese werden nicht an bestimmten Krankheiten wie Depressionen oder Herz-Kreislaufprobleme festgemacht. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt erst, wenn eine Krankheit dazu führt, dass Versicherte nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.
Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn ein Antragsteller dauerhaft so krank ist, dass er nur noch weniger als drei Stunden am Tag erwerbsfähig ist. Dabei kommt es nicht auf den Beruf an, den der Erkrankte zu Beginn der Erwerbsminderung ausgeübt hat.
- Ein Zimmerer, der nicht mehr als Handwerker aber noch in einem Call-Center arbeiten kann, bekäme keine Erwerbsminderungsrente.
- Ann jemand noch zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen, aber nicht länger, bekommt er zwar keine volle Erwerbsminderungsrente.
- Er kann aber eine Teilerwerbsminderungsrente betragen.
Die Höhe der Teilerwerbsminderungsrente entspricht der Hälfte einer vollen Erwerbsminderungsrente. Allerdings gibt es für ältere Arbeitnehmer noch einen Zusatzschutz, der jüngeren nicht mehr zusteht. Ältere Arbeitnehmer. Versicherten, die vor dem 2.
Januar 1961 geboren sind, steht eine Teilerwerbsminderungsrente auch dann zu, wenn sie nur noch eingeschränkt in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf arbeiten können. In diesen Fällen gibt es oft Streit darum, welche Tätigkeiten vergleichbar und zumutbar sind. Wird die Rentenzahlung abgelehnt, sollten Betroffene sich beraten lassen und einlegen.
Jüngere Arbeitnehmer. Für alle ab dem 2. Januar 1961 geborenen Arbeitnehmer gilt: Sie bekommen nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen in keinem Beruf mehr tätig sein können. Ihre berufliche Qualifikation und bisherige Tätigkeit spielt keine Rolle.
Hier ist es ratsam, über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Die besten Tarife finden Sie in unserem, Wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Der Großteil der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner erhält eine volle Rente.
Eine volle Erwerbsminderungsrente wird manchmal auch dann gezahlt, wenn Versicherte zwar noch zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbstätig sein könnten, also nur Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente hätten, wegen der Arbeitsmarktlage jedoch keinen Teilzeitjob finden.
06.07.2023 – Menschen mit Schwerbehinderung können früher in Rente gehen. Wir zeigen, ab wann und unter welchen Voraussetzungen – und wie sich die frühe Rente finanziell auswirkt.
07.03.2023 – Selbstständige, Frührentner oder Beamte können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen. Wir zeigen, wie das die Rente erhöht und die Steuerbelastung sinken lässt.
12.04.2023 – In die eigene Rente investieren und von einem satten Steuernachlass profitieren: Das klappt 2023 noch besser als bisher. Die Stiftung Warentest zeigt, was möglich ist.
: Erwerbsminderungsrente: Anspruch, Antrag, Rentenhöhe
Was kostet eine Überprüfung des Rentenbescheides?
Ist eine Rentenüberprüfung jederzeit möglich, und was kostet das? – Eine Überprüfung bei der Rentenversicherung ist jederzeit möglich und ist beim Rentenversicherungsträger in jedem Falle kostenfrei. Es sollte aber ein begründeter Verdacht bestehen, dass eine fehlerhafte Rentenberechnung vorliegt.
Wer bezahlt die Rentenberater?
Kosten können im Einzelfall von Dritten übernommen werden – Grundsätzlich müssen die Kosten des Rentenberaters durch den beauftragenden Mandanten übernommen werden. In bestimmten Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit, dass Dritte für die Kosten aufkommen können oder müssen.
Wird ein Widerspruchsverfahren oder ein sozialgerichtliches Verfahren durchgeführt, müssen von dem Versicherungsträger die entstandenen Kosten übernommen werden, sofern das Verfahren erfolgreich verläuft. Sofern das Widerspruchs- oder Klageverfahren nicht erfolgreich verläuft, kommt unter Umständen auch eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten auf.
Zwar sehen die Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen meist nicht vor, dass die Gebühren eines Rentenberaters erstattet werden. Üblicherweise erklären sich die Versicherungen dazu dennoch bereit, wenn die Kosten nach dem RVG abgerechnet werden.
Wann lohnt sich ein Rentenberater?
Rentenberatung ja oder nein – wann lohnt es sich? – Um den Lebensabend bestmöglich zu planen, lohnt sich die Rentenberatung zu einem frühen Zeitpunkt. Wer zu spät kommt, dem fehlt oft die Zeit, eine solide Altersvorsorge aufzubauen. Es lohnt sich also schon in einem Alter, wo die Rentenzeit noch in weiter Ferne liegt.
Handelt es sich bei den Fragen um die gesetzliche Rente oder geht es um die Antragstellung, genügt ca. ein Jahr vor offiziellem Rentenbeginn eine Beratung bei der DRV. Maximal ein halbes Jahr vor Renteneintritt sollte der Rentenantrag bei den Behörden vorliegen. Wichtig ist, dass kostenlose Termine bei der DRV oft mehrmonatige Anlaufzeit benötigen.
Wartezeiten bis zu vier Monate sind keine Seltenheit. Als Fazit bleibt zu sagen, dass die Rentenberatung immer dann sinnvoll ist, wenn Verbraucher vernünftig mit dem Thema Rente umgehen möchten. Ob Zusatzrenten oder andere Möglichkeiten – oft reicht die Basisrente nicht aus! Genau in diesem Fall helfen Experten zur Rentenberatung dabei, trotzdem für einen lebenswerten Ruhestand zu sorgen.