Wie kann ich Elterngeld beantragen? Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
- Den Antrag können Sie bei einer Elterngeldstelle stellen.
- Bitte wenden Sie sich an die Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist.
- Welche Elterngeldstelle zuständig ist, finden Sie unter,
- In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen.
- Mehr dazu erfahren Sie unter,
Unabhängig vom Angebot ElterngeldDigital können Sie in, und Elterngeld online beantragen. Bitte nutzen Sie für den Antrag, Alternativ erhalten Sie das Formular bei Ihrer, bei vielen Gemeinde-Verwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und bei den meisten Krankenhäusern mit Geburten-Station.
Die Geburtsurkunde Ihres Kindes undNachweise über Ihr bisheriges Einkommen.
Falls Sie nicht-selbstständig sind:
als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt,als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Falls Sie selbstständig sind:
in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid.
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt undBescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
Falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:
Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes undBescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.
Falls Sie als Mutter privat krankenversichert sind und eine Krankentagegeld-Versicherung haben:
Bescheinigungen Ihrer Krankenversicherung über Ihr Krankentagegeld während des Mutterschutzes.
Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen, während Sie Elterngeld beziehen: Bei nicht-selbstständiger Tätigkeit:
Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Bei selbstständiger Tätigkeit:
eine eigene Erklärung über Ihre bisherigen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitszeiten während des Elterngeld-Bezugs.
Falls Sie weniger arbeiten werden als bisher, können zusätzlich Erklärungen nötig sein, welche Vorkehrungen zu Ihrer Entlastung getroffen wurden, zum Beispiel: Einstellung einer Vertretung, Übernahme von Aufgaben durch Kolleginnen und Kollegen, Verringerung der Aufträge.
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen. Kann ich meine Entscheidungen im Antrag nachträglich ändern? Ihren Antrag können Sie nachträglich noch ändern. Das ist immer möglich, wenn die Änderungen nur zukünftige Lebensmonate betreffen.
Für Änderungen, die vergangene Lebensmonate betreffen, gibt es besondere Voraussetzungen:
Was länger als 3 Monate her ist, können Sie nicht mehr rückwirkend ändern lassen.Nach dem Ende des Zeitraums, für den Sie Elterngeld bekommen, sind gar keine Änderungen mehr möglich.Für die Monate, für die das Elterngeld bereits ausgezahlt wurde, sind Änderungen nur in besonderen Härtefällen möglich, zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder wenn der andere Elternteil stirbt.Etwas anderes gilt nur für das ElterngeldPlus: Für Monate, in denen Sie ElterngeldPlus bekommen haben, können Sie nachträglich Basiselterngeld bekommen, auch wenn das ElterngeldPlus bereits ausgezahlt wurde.
Für Monate, für die das Elterngeld noch nicht ausgezahlt wurde, sind Änderungen meistens kein Problem. Auch mehrfache Änderungen sind möglich. Achtung: Wenn Sie Ihren Antrag nachträglich ändern, kann dadurch Ihre Krankenversicherung wegfallen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich bitte vor einer Änderung bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Alle Änderungen können Sie beantragen bei Ihrer Elterngeldstelle. Dazu genügt ein einfaches Schreiben. Sie müssen kein bestimmtes Formular verwenden. Mein Elterngeld wurde wahrscheinlich falsch berechnet. Was mache ich jetzt? Die Entscheidung Ihrer Elterngeldstelle können Sie nur überprüfen lassen, wenn Sie Widerspruch gegen den Elterngeld-Bescheid erheben.
Den Widerspruch können Sie nur innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich bei Ihrer Elterngeldstelle einlegen. Für Klagen gegen den Bescheid sind die Sozialgerichte zuständig. Der Widerspruch und die Klage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung.
- Das bedeutet, dass der Bescheid auch dann sofort gültig ist, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen oder klagen.
- Ich habe den Elterngeldantrag vor Wochen gestellt und immer noch nichts gehört.
- Was kann ich tun? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Elterngeldstelle.
- Bei Beschwerden zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
Die Adressen der Aufsichtsbehörden finden Sie auf der Seite des, Ich möchte mich über meine Elterngeldstelle beschweren. Was kann ich tun? Bei Problemen bei der Beantragung Ihres Elterngelds, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, können Sie sich direkt an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.
Wo kann ich mich über Elternzeit beraten lassen?
Basis-Elterngeld oder ElterngeldPlus? – Zwischen Basis-Elterngeld und ElterngeldPlus kann man wählen, beide Formen können aber auch kombiniert werden. Teilen sich Mutter und Vater die Betreuung des Kindes und nehmen beide Elterngeld oder ElterngeldPlus in Anspruch, können außerdem weitere Bezugsmonate hinzukommen.
- Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Möglichkeiten.
- Um für jede Situation eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, ist Planung und oft auch eine persönliche Beratung sinnvoll.
- Bei der Planung hilft der Online-Elterngeldrechner mit Planer,
- Dort können Sie verschiedene Aufteilungen durchspielen und berechnen, wie viel Elterngeld Ihnen jeweils zusteht.
Weitere Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie in einer Elterngeldstelle oder Schwangerschaftsberatungsstelle. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums können Sie über die Eingabe des Themas (Elterngeld) und Ihrer Postleitzahl eine Elterngeldstelle in Ihrer Nähe finden.
Wer kümmert sich um das Elterngeld?
Welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Bundesland und Ihrem Wohnort. Wir haben hier alle Elterngeldstellen in Deutschland aufgeführt. – Die Mitarbeiter/innen der Elterngeldstellen sind gut geschulte Fachkräfte, denen Sie in der Regel vertrauen können.
- Trotzdem sollten Sie sich vor der Kontaktaufnahme mit der Elterngeldstelle zunächst mit den grundlegenden Regelungen des Elterngeldes vertraut machen.
- So können Sie die Elterngeldstelle bei Bedarf in der Beurteilung Ihres Elterngeld Antrags “unterstützen”.
- Werfen Sie dazu beispielsweise einen Blick auf unsere Elterngeld-Wissen Seiten oder rechnen Sie verschiedene Szenarien mit unserem Elterngeldrechner durch.
Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes. Die Durchführung der Verwaltung des Elterngeldes liegt aber bei den einzelnen Ländern. Die Bundesländer haben die Elterngeld-Verwaltung sehr unterschiedlich geregelt. Teilweise sind die Landkreise zuständig, teilweise die Kommunen und manchmal auch besondere Behörden.
Wann muss der Vater die zwei Monate Elternzeit nehmen?
Elternzeit vs. Elterngeld – Zunächst sollten wir Elternzeit und Elterngeld unterscheiden, da diese gerne verwechselt werden. Grundsätzlich kann dein Mann seinen zweiten Monat Elternzeit auch nach 15 Monaten nehmen. Tatsächlich ist das sogar bis zum 8. Geburtstag eures Kindes möglich! Aber Achtung: Mit Blick auf das Elterngeld solltet ihr beachten, dass dein Mann nur bis einschließlich Lebensmonat 14 Basiselterngeld beziehen kann.
Daher lautet die Frage eher: Wann sollte mein Mann seinen 2. Elterngeld-Monat spätestens nehmen? Das Basiselterngeld beträgt maximal 1.800 € im Monat. Danach, ab Lebensmonat 15, kann dein Mann nur noch ElterngeldPlus beantragen; das sind maximal 900 € im Monat. Hinzukommt: Ab Lebensmonat 15 könnt ihr den Elterngeldbezug auch nicht mehr unterbrechen.
Wenn euer Kind also ein Jahr und zwei Monate alt ist und keiner von euch beiden mehr Elterngeld bezieht, verliert ihr alle eure noch vorhandenen Elterngeld-Ansprüche (einschließlich dem Partnerschaftsbonus).
Wie lange darf der Vater nach der Geburt zu Hause bleiben?
Vaterschaftsurlaub: Was ist das eigentlich? – In Deutschland wird der Vaterschaftsurlaub vom Gesetz her über die Elternzeit und das Elterngeld geregelt. Spricht man also beim Mann von Elternzeit, meint man damit gleichzeitig den Vaterschaftsurlaub. Der Vaterschaftsurlaub ist eine vom Staat geförderte Freistellung vom Arbeitsplatz, die man bei seinem/seiner Arbeitgeber:in beantragen kann.
In dieser Zeit kann man statt eines Gehalts ein Elterngeld beziehen. Die Elternzeit ermöglicht es berufstätigen Männern zuhause zu bleiben und nach der Geburt (oder zu einem späteren Zeitpunkt) ihr Kind zu betreuen. Ungefähr ein Drittel aller Väter tritt heutzutage den Vaterschaftsurlaub an. Die Elternzeit steht beiden Elternteilen gleichermaßen zu.
Sie darf für die Dauer von insgesamt drei Jahren zwischen beiden aufgeteilt oder aber auch gemeinsam genommen werden. Du kannst also drei Jahre Vaterschaftsurlaub vor dem 3. Geburtstag oder in Teilen (max.24 Monate) auch im Zeitraum zwischen dem 3. und 8.
Woher weiß ich wieviel Elternzeit ich noch habe?
Ihre Elternzeit müssen Sie nicht berechnen. Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz.
Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes. Falls Sie die Mutter des Kindes sind, wird von den 3 Jahren die Zeit abgezogen, die Sie nach der Geburt in Mutterschutz sind. Das bedeutet: Elternzeit und Mutterschutz nach der Geburt betragen zusammen 3 Jahre. Wenn Sie die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz beginnen, können Sie also in Elternzeit bleiben bis zum Tag vor dem 3.
Geburtstag Ihres Kindes. Ohne Mutterschutz – zum Beispiel als Vater – können Sie ab der Geburt ebenfalls bis zu diesem Tag in Elternzeit bleiben. Den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit können Sie frei wählen. Ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes können Sie jedoch höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen, bei Geburten vor dem 1.
Juli 2015 nur 12 Monate. Für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag gibt es Besonderheiten, siehe Elternzeit aufteilen in mehrere Abschnitte, Ihre Elternzeit muss also nicht mit der Geburt Ihres Kindes beziehungsweise nach dem Mutterschutz beginnen. Sie können Ihre Elternzeit beispielsweise auch ab dem ersten Geburtstag oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt vor dem 3.
Geburtstag beginnen. Wie lange Sie in Elternzeit gehen, können Sie frei entscheiden. Sie können die ganzen 3 Jahre Elternzeit nehmen oder nur einen Teil davon. Elternzeit ist auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich. Zur genauen Berechnung Ihrer Elternzeit können Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle wenden.
- Elternzeit beginnt nicht automatisch.
- Wenn Sie Elternzeit nehmen wollen, müssen Sie das bei ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden,
- Bei Adoptivkindern und bei Kindern in Adoptionspflege oder Vollzeitpflege kann die Elternzeit frühestens an dem Tag beginnen, an dem Sie das Kind in Obhut genommen haben.
Meistens ist das der Tag, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Mehr zu diesem Thema finden Sie bei Elternzeit für Adoptiveltern und Pflegeeltern, Wenn Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge haben, können Sie für jedes Kind Elternzeit nehmen.