Wer Entscheidet Ber Den Antrag Auf VerküRzung Der Ausbildung?

Wer Entscheidet Ber Den Antrag Auf VerküRzung Der Ausbildung
Verkürzung der Berufsausbildung und Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Sie befinden sich auf der Seite der Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Möchten Sie diese Seite in einem Cookie als Ihre Heimat-IHK setzen? Sie befinden sich auf der Seite der Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen,

Bisher ist die als Ihre Heimat-IHK hinterlegt. Wollen Sie die Seite der Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen in einem Cookie als Ihre neue Heimat-IHK setzen? Sie werden zum Angebot der weitergeleitet. Nr.8453 Früher zur Prüfung Die Dauer der Regelausbildungszeit der Berufe werden durch die jeweiligen Ausbildungsordnungen bestimmt.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eröffnet bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit die Ausbildung in kürzerer Zeit zu beenden. Es bestehen zwei grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten die Abschlussprüfung früher abzulegen:

Antrag auf Verkürzung der Berufsausbildung ODER Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Wird der Verkürzungsantrag erst im Laufe der letzten 12 Monate der Ausbildungszeit gestellt, so soll dieser als Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung behandelt werden. Beide Varianten können mit diesem beantragt werden. § 8 Abs.1 BBiG: Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht werden kann, die Ausbildungsinhalte vermittelt werden können und einer oder mehrere der folgenden Verkürzungsgründe vorliegen,

Verkürzungsgründe Zeitrahmen
Fachoberschulreife oder gleichwertiger Abschluss(z.B. mittlere Reife) bis zu6 Monaten

Fachhochschulreife Hochschulreife abgeschlossene Berufsausbildung Lebensalter (Beendigung des 21. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung)

bis zu12 Monaten
fachlich eingschlägige Lernleistungen hochschulischen Ursprungs im Umfang von mindestens 30 ECTS
einschlägige berufliche Grundbildung oder Berufstätigkeit angemessene Berücksichtigung

Mehrere Verkürzungsgründe können nebeneinander berücksichtigt werden. Die Mindestausbildungsdauer darf jedoch nicht unterschritten werden.

Regelausbildungsdauer Mindestzeit der Ausbildung

45 Abs.1 BBiG: Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Diese vorzeitige Zulassung ermöglicht der/dem Auszubildenden die Teilnahme an der Abschlussprüfung die dem Ausbildungsende voraus geht.

  • Zulassungsvoraussetzungen Eine vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der Auszubildende sowohl in der Praxis (Betrieb) als auch in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen nachweist.
  • Überdurchschnittliche Leistungen liegen in der Regel vor, wenn das letzte Zeugnis der Berufsschule in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 enthält und die praktischen Ausbildungsleistungen als überdurchschnittlich bzw.

besser als 2,49 bewertet werden. Eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung ist auch bei bereits verkürzter Ausbildungsdauer möglich, wenn dadurch die Mindestausbildungsdauer (siehe Tabelle oben) nicht unterschritten wird. Der Antrag auf vorzeitige Zulassung muss spätestens vier Wochen vor dem vollständig ausgefüllt bei der SIHK eingereicht werden.

Der Ausbildungsvertrag muss geändert werden. Das neue Ausbildungsende wird vertraglich festgehalten. Der Ausbildungsvertrag bleibt unberührt. kein neues Ausbildungsende Es erfolgt lediglich eine Prüfungszulassung zum vorgezogenen Termin
Ausbildungsbetrieb und Auszubildender beantragen gemeinsam die Verkürzung. Die Voraussetzung für die Verkürzung ist unabhängig von den Noten am Berufskolleg.

Fachoberschulreife (z.B. mittlere Reife)=> max.6 Monate (Fach-) Hochschulreife=> max.12 Monate einschlägigie berufliche Grundbildung (z.B. Ausbildung in einem verwandten Beruf)=> angemessene Berücksichtigung

Ausbildungsbetrieb und Berufskolleg bescheinigen dem/der Auszubildenden überdurchschnittliche Leistungen. Das Berufskolleg stimmt i.d.R. zu, wenn in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern ein Notenschnitt von mind.2,49 vorliegt.
Die Kürzung der Ausbildungszeit soll möglichst

direkt bei Vertragsabschluss, spätestens jedoch so rechtzeitig, dass noch mindestens ein Jahr Ausbildungszeit verbleibt

Der vollständig ausgefüllte Antrag muss mind.4 Wochen vor dem der jeweiligen Prüfung bei der SIHK eingereicht werden.

Die o.g. Vorgaben und Zeiten basieren neben den Berufsbildungsgesetz (§§ 8 und 45) auf einer Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufliche Bildung () vom 8. August 2021. : Verkürzung der Berufsausbildung und Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Welchen Schnitt braucht man um die Ausbildung zu verkürzen?

Ausbildung verkürzen – so geht’s. Hast du vor deiner Ausbildung länger die Schulbank gedrückt und einen höheren Abschluss erworben, kannst du dir die Zeit für deine Schulbildung auf deine Ausbildungszeit anrechnen lassen. Absolvierst du eine Ausbildung, für welche ein Hauptschulabschluss vorgesehen ist, du aber einen Realschulabschluss hast, kannst du deine Ausbildung um bis zu sechs Monate verkürzen.

  • Hast du in deiner Schulausbildung das Abitur oder die Fachhochschulreife erworben, hast du gute Chancen, deine Ausbildung um ein Jahr zu verkürzen.
  • Die Länge der Verkürzung variiert hierbei nach Art der Ausbildung sowie deinem Abschluss und erworbenen Fächerkenntnissen.
  • Jedoch hast du mit einem höheren Schulabschluss keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt.

Eine weitere Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen, ist dir die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen. Du hast zum Beispiel eine Ausbildung angefangen, merkst aber nach einem Jahr, dass dir die Ausbildung nicht so liegt und du viel lieber werden möchtest.

  1. Da diese Ausbildung noch einmal vier Jahre dauert, kannst du dir jedoch deine Vorkenntnisse der ersten Ausbildung auf deine neue Ausbildung anrechnen lassen.
  2. So hast du die Möglichkeit, deine neue Ausbildung zum Beispiel um ein Jahr zu verkürzen.
  3. Beachte aber: Nicht jede angefangene Erstausbildung lässt sich auch auf die Folgeausbildung anrechnen! Hast du zum Beispiel eine angefangen und merkst aber, dass dich doch eine Ausbildung mehr reizt, wird es schwierig werden, dir die Inhalte deiner Friseurausbildung auf deine neue Ausbildung anrechnen zu lassen.

Das heißt, nur vorherige Ausbildungen in einem verwandten Beruf können angerechnet werden. Erzielst du sehr gute Leistungen in der Berufsschule und in der Praxis, kannst du deine Ausbildung auch durch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung verkürzen.

  1. Dafür müssen deine Schulnoten über einem Notendurchschnitt von 2,49 liegen und auch in deinen praktischen Ausbildungsleistungen sollte dein Schnitt besser als 2,49 sein.
  2. Durch diese überdurchschnittlichen Leistungen hast du die Chance, früher zu deiner Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
  3. Mit der bestandenen Prüfung endet auch deine Ausbildungszeit, eine Änderung der Prüfungszeit im Ausbildungsvertrag ist deswegen nicht notwendig.

Wichtig ist hierfür, dass du den Antrag zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung zusammen mit der Bestätigung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule einreichst. Wichtig ist hierbei die Fristen zu beachten: Frühester Termin für die Winterprüfung ist bis spätestens zum 20.

August des jeweiligen Jahres. Für die Sommerprüfung gilt der Zeitraum zwischen dem Erhalt des Winterzeugnisses und dem 20. Februar des jeweiligen Jahres. Aber auch erste berufliche Erfahrungen in einem Fachgebiet können sich in deiner Ausbildung auszahlen. Hast du zum Beispiel während deiner Schulzeit gekellnert und dadurch gemerkt, dass dich die Ausbildung interessiert, kannst du versuchen, die Kellner-Zeit anrechnen zu lassen.

Wichtig: Du musst nachweisen, dass du mindestens das 1,5-fache der Zeit, welche als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen bist, in welchem du die Prüfung ablegen willst. Willst du also deine Kellner-Zeit auf die Ausbildung zum/zur Restaurantfachmann/frau anrechnen lassen, musst du mindestens vier Jahre und sechs Monate Berufspraxis nachweisen, da die Ausbildung zum/zur Restaurantfachmann/frau insgesamt drei Jahre dauert.

  1. Das 1,5-fache der Ausbildungszeit beträgt damit vier Jahre und sechs Monate.
  2. Möchtest du deine Ausbildung verkürzen, können auch mehrere Voraussetzungen, wie zum Beispiel ein höherer Schulabschluss und eine vorangegangene Ausbildung, miteinander kombiniert werden.
  3. Beim Antrag auf die Verkürzung musst du jedoch darauf achten, dass die festgelegte Mindestausbildungszeit nicht unterschritten wird.

Jede Ausbildung hat nämlich eine festgelegte Regelausbildungszeit und eine Mindestausbildungszeit. Bei einer Regelausbildungszeit von 3,5 Jahren muss die Mindestausbildungszeit 2 Jahre betragen. Das heißt, die Ausbildung darf maximal um 1,5 Jahre verkürzt werden.

  1. Genauso bei einer Regelausbildungszeit von 3 Jahren: Hier muss die Mindestausbildungszeit 1,5 Jahre betragen.
  2. Bei einer Regelausbildungszeit von 2 Jahren musst du mindestens ein Jahr in deiner Fachrichtung ausgebildet werden.
  3. Die Ausbildung hat zum Beispiel eine festgesetzte Regelausbildungszeit von zwei Jahre.

Die Mindestausbildungszeit ist in dieser Ausbildung auf ein Jahr festgelegt. Das heißt, deine Ausbildung zum/zur Verkäufer/in kannst du maximal um ein Jahr verkürzen. Um deine Ausbildung zu verkürzen, musst du zusammen mit deinem Ausbildungsunternehmen einen Antrag auf Verkürzung stellen.

  • Diesen hat dein Ausbildungsunternehmen meist schon zur Hand.
  • Der Antrag wird bei der zuständigen Stellen, wie die Industrie- oder Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer oder einer Kammer der freien Berufe, eingereicht.
  • Welche Kammer für deine Ausbildung zuständig ist, kannst du ganz leicht anhand des Stempels auf deinem Ausbildungsvertrag ablesen.

Hier findest du eine Zusammenfassung, wie du die Ausbildung verkürzen kannst und welche Fristen sowie Rahmenbedingungen es gibt: Genug der Theorie? Ausbildung oder Duales Studium starten! WAS WILLST DU ALS NÄCHSTES LESEN? : Ausbildung verkürzen – so geht’s.

Was ist die kürzeste Ausbildung in Deutschland?

1 jährige Ausbildung einfach erklärt – im Video zur Stelle im Video springen (00:18) Bei einjährigen Ausbildungen handelt es sich meistens um schulische Ausbildungen, Trotz der kurzen Dauer ist auch eine solche Ausbildung vollwertig und staatlich anerkannt,

Was ist der längste Lehrberuf?

Welche Berufe erfordern die längste Ausbildung? – Einige der Berufe mit der längsten Ausbildung in Deutschland sind Zahnarzt, Arzt, Anwalt und Architekt. In der Regel erfordern diese Berufe ein Studium und eine anschließende praktische Ausbildung.

  • Wie nennt man einen weiblichen Azubi?

    Übersetzungen – Einklappen ▲ ≡ Glosse fehlt: weibliche Person, die einen Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen Wikipedia-Artikel „ Auszubildende ” Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „ Auszubildende ” Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „ Auszubildende ” The Free Dictionary „ Auszubildende ” Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „ Auszubildende ” Duden online „ Auszubildende ” Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch.6.

    Was ist der Unterschied zwischen Azubi und Lehrling?

    Auszubildender – Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M │Rechtsanwalt & Fachanwalt │Kündigungsschutz & Arbeitsrecht Ein Auszubildender ( Lehrling ) ist eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung (früher Lehre) schließt mit einer Prüfung zum Gesellen, Facharbeiter oder mit einer Abschlussprüfung ab.

    Im Berufsbildungsgesetz wird die Bezeichnung Auszubildender verwendet. In der Handwerksordnung ist dagegen nach wie vor der Begriff Lehrling gebräuchlich, dem aber in Klammern das Wort Auszubildende angefügt wird (§§ 21 ff. HwO). Umgangssprachlich wird auch von Azubi oder Stift gesprochen. Die umgangssprachliche Bezeichnung Stift ist in Deutschland veraltet und gilt manchmal als abwertende Bezeichnung für den Auszubildenden, ebenso wie die bis in die 1960er Jahre bekannte Bezeichnung Lehrpieps,

    In Deutschland wird im Rahmen der Dualen Berufsausbildung die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie in der Berufsschule verbunden. Während die Ausbildung im Betrieb meist an betrieblichen Belangen orientiert ist, folgt die Ausbildung in der Berufsschule fachdidaktischen Gesichtspunkten.

    Damit besteht meist ein Unterschied zwischen den Inhalten der Ausbildung in beiden Ausbildungsorten. Außerdem werden in der Berufsschule auch allgemeinbildende Inhalte vermittelt. Die Ausbildung in der Berufsschule kann ein oder zwei Tage in der Woche betragen oder in wochenweisen Zyklen (zwei Wochen Lehrbetrieb, eine Woche Berufsschule ) aufgeteilt sein.

    In der überbetrieblichen Ausbildung werden Ausbildungsanteile vermittelt, die oft spezialisierte Betriebe nicht mehr vermitteln können. Die berufliche Ausbildung dauert im Allgemeinen 2 bis 3,5 Jahre. Eine Weiterbildung zum Meister oder Techniker ist möglich.

    • In Deutschland muss in jedem Unternehmen, welches nach dem dualen System ausbildet, mindestens ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO oder AusbEignV) tätig sein.
    • Die Berechtigung ist an natürliche Personen gebunden.
    • Parallel dazu gibt es auch an beruflichen Schulen (Berufskollegs in NRW, OSZs in Berlin und Brandenburg oder Berufsfachschulen) rein schulische Ausbildungen.

    Die Auszubildenden haben dann einen Schülerstatus. Zwischen Ausbildendem und Auszubildendem wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der die beiderseitigen Rechten und Pflichten sowie die Ausbildungsinhalte regelt. Bisweilen nimmt dieser Bezug auf den jeweiligen Tarifvertrag, z.B.

    Im öffentlichen Dienst auf den TVAöD. Der Ablauf der Ausbildung wird in einem Ausbildungsplan festgelegt. Auszubildende stehen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter dem besonderen rechtlichen Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Hinsichtlich der Kündigung eines Ausbildungsvertrages durch den Ausbilder gelten besondere Regelungen, die im Berufsbildungsgesetz normiert sind.

    Die allgemeine Bezeichnung Lehrling wurde in West-Deutschland 1971 durch die Bezeichnung Auszubildender ersetzt. In der Umgangssprache wird häufig die Abkürzung Azubi, für weibliche Lehrlinge auch Azubine verwendet, oder auch weithin die frühere Bezeichnung.

    Regional wird auch von Lehrbuben und Lehrmädeln gesprochen. In der DDR war bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 Lehrling die offizielle Bezeichnung. Die Berufsausbildung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Ausbildungsdauer beträgt, abhängig vom Ausbildungsberuf und Schulabschluss des Lehrlings, zwei bis dreieinhalb Jahre.

    Ausbildung verkürzen – Welche Voraussetzungen gibt es?

    Berechtigt zur Ausbildung ist ein Ausbilder nach BBiG. Auszubildende dürfen in Deutschland keine Überstunden leisten. Die Arbeitszeit der Auszubildenden beträgt je nach Tarifvertrag ca.40 Stunden pro Woche. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

    Während ihrer Ausbildung erhalten Auszubildende kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung, welche überwiegend den gleichen Sozialversicherungs- und Steuerpflichten unterliegt. Die Ausbildung wird mit einer zweiteiligen schriftlichen und mündlichen Prüfung durch die entsprechende Berufskammer und die Berufsschule abgeschlossen.

    Nach bestandener Prüfung darf der Lehrling folgende Bezeichnungen führen:

    im Handwerksbereich die Bezeichnung Geselle im Industriebereich die Bezeichnung Facharbeiter oder sonstige Bezeichnung im Dienstleistungs- und Handelsbereich Fachangestellter, veraltet auch Gehilfe

    Für einige Berufe gelten abweichend Bezeichnungen, wie z.B. in der Landwirtschaft oder im Rechts- und Gesundheitswesen. Für Menschen mit einer Behinderung besteht in einigen Berufen die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Fachpraktiker zu absolvieren. : Auszubildender – Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M │Rechtsanwalt & Fachanwalt │Kündigungsschutz & Arbeitsrecht

    Warum sagt man zu einem Lehrling Stift?

    «Stift» für Lehrling – Schwiiz und dütlich – SRF Inhalt Den Ausdruck «Stift» für einen Lehrling kennt man im ganzen deutschsprachigen Raum. Der Ursprung ist allerdings nicht so harmlos. Moderation: Bea Schenk, Redaktion: Christian Schmutz Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App.

    Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren. Zum ersten Mal taucht das Wort «Stift» im 19. Jahrhundert in einem Buch auf. Das Buch befasst sich mit der Gauner- und Spitzbubensprache. «Stift» bedeutet dort «Anfänger, vor allem kaufmännischer Lehrling oder der Jüngste oder Kleinste von einer Gruppe».

    Mit Stift meinte man aber auch das dünne «Schnäbi» vom Lehrling. : «Stift» für Lehrling – Schwiiz und dütlich – SRF

    Kann ein Azubi in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?

    Krankheitsbedingte Kündigung in der Ausbildung – Nur weil Auszubildende längere Zeit krank sind, kann ihnen nicht gekündigt werden. Fehlen sie aber mehrmals unentschuldigt im Ausbildungsbetrieb oder der Betrieb stellt fest, dass eine Krankheit nur vorgetäuscht wurde, riskieren sie eine Abmahnung oder sogar die Kündigung.

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen Bei häufigen Kurzerkrankungen kann gekündigt werden, wenn in einem Zeitraum von 24 Monaten pro Jahr mindestens ca.45 bis 60 Kurzkrankheitstage anfallen. Kündigung bei Langzeiterkrankungen Bei Langzeiterkrankungen kann gekündigt werden, wenn feststeht, dass die Eignung für den Ausbildungsberuf als Folge der Krankheit (zum Beispiel bei Allergien) für immer entfällt oder mit einer Gesundung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist.

    Wenn Auszubildende wegen Krankheit eine längere Zeit der Ausbildung versäumen, werden sie unter Umständen nicht zur Prüfung zugelassen. Dann muss die Ausbildung eventuell verlängert werden. Kommt es zu längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten, sollten sich Auszubildende mit ihren Ausbilderinnen und Ausbildern absprechen.

    Kann man einen Azubi in der Probezeit ohne Grund kündigen?

    In der Probezeit – Während der Probezeit können die Vertragspartner den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen (§ 22 Abs.1 BBiG). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner vor Ablauf der Probezeit zugegangen sein. Die Kündigung einer Schwangeren ist auch während der Probezeit nicht möglich.

    Kann ein Azubi in der Probezeit einfach gekündigt werden?

    Probezeit und Kündigung im Berufsausbildungsverhältnis 1 Satz 2 Nr.5 BBiG). Während der Probezeit gilt für den Auszubildenden (Azubi) und für den Ausbildenden absolute Kündigungsfreiheit, d.h. beide Parteien können jederzeit fristlos ohne besondere Gründe kündigen (§ 22 Abs.1 BBiG).